Öltank entsorgen oder stilllegen: Kosten, Pflichten und Fachbetriebe

Die neue Heizung kommt, der alte Tank muss weg — oder ein Erdtank schlummert seit Jahren im Garten? Hier steht, was Stilllegung und Entsorgung wirklich kosten, welche Pflichten die AwSV vorgibt und welche Behörde zuständig ist. Auf Wunsch prüfen wir kostenlos, ob ein zertifizierter Fachbetrieb (§ 62 AwSV) in Ihrer Region verfügbar ist.

✓ unabhängige Vermittlung ✓ für Sie kostenlos & unverbindlich ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV)

Unverbindliche Anfrage — zertifizierte Fachbetriebe

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank stilllegen oder entsorgen). Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein geeigneter, nach § 62 AwSV zertifizierter Fachbetrieb in Ihrer Region verfügbar ist — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen. Fotos vom Tank können Sie anschließend per E-Mail nachreichen.

Unabhängig an Ihrer Seite

oeltank-entfernen.de vermittelt Anfragen an zertifizierte Tankschutz-Fachbetriebe (§ 62 AwSV) — unabhängig und für Sie kostenlos. Weil wir nicht selbst demontieren, haben wir kein Interesse daran, Ihnen mehr zu verkaufen als nötig: Sie bekommen vorab die Fakten, vergleichen in Ruhe und entscheiden frei.

Ehrliche Kosten

Marktübliche Spannen nach Tanktyp und Volumen — transparent als Anbieter-Richtwerte gekennzeichnet, keine Lockpreise.

Geregelter Ablauf

Vom Restöl-Abpumpen bis zur Stilllegungs-Bescheinigung — in 6 Schritten erklärt, inklusive Erdtank-Sonderweg.

Pflichten & Recht

Fachbetriebspflicht, 1.000-Liter-Ausnahme, Meldepflichten je Bundesland — mit Links zu den Primärquellen.

Regionaler Bezug

Zuständige Untere Wasserbehörde und Merkblätter für Ihren Kreis — nicht bundesweit pauschal.

So läuft die Stilllegung oder Entsorgung ab

  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Anzeige bei der Behörde Je nach Bundesland wird die Stilllegung der Unteren Wasserbehörde des Kreises angezeigt — in Bayern erwartet die Verwaltungspraxis das ausdrücklich. Die Anzeige übernimmt in der Regel der beauftragte Fachbetrieb.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (Richtwert laut Anbieterangaben: 150–500 € je 1.000 Liter Umlagerung).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden entweder ausgegraben oder im Boden mit festem Füllstoff verfüllt — vorher prüft und bescheinigt ein zugelassener Sachverständiger die Stilllegung (§ 2 Abs. 33 AwSV).
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Fachbetriebs-Bescheinigung über die ordnungsgemäße Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis. Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde — und beim späteren Hausverkauf bares Geld wert. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Öltank-Entsorgung nach Region

Für jeden Kreis nennen wir die zuständige Untere Wasserbehörde, die regionalen Merkblätter und die Preis-Kalibrierung — kein Copy-Paste, echte lokale Substanz.

Weitere Kreise in der Oberpfalz, in Franken und im Odenwald folgen laufend.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Fachbetriebspflicht: Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Wassergefährdung: Heizöl EL ist nach AwSV Anlage 1 in Wassergefährdungsklasse 2 (deutlich wassergefährdend) eingestuft — wie Diesel. Schon kleine Mengen können Grundwasser unbrauchbar machen; daraus leiten sich Fachbetriebspflicht und Behördenaufsicht ab.
  • Bußgeld: Wer fachbetriebspflichtige Arbeiten (z. B. Stilllegung oder Demontage eines Erdtanks) selbst oder durch einen nicht zertifizierten Betrieb ausführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. Abs. 2 WHG).
  • Restöl: Für sauberes Restöl verrechnen viele Fachbetriebe einen Ankaufs- oder Verrechnungswert mit den Entsorgungskosten — fragen Sie danach, bevor Sie das Öl bezahlt „entsorgen“ lassen.

Häufige Fragen

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen: nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten — bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldrahmen bis 50.000 € (§ 103 WHG). Dazu kommt die praktische Gefahr: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Die dauerhafte Stilllegung ist meist günstiger: Für einen Kellertank beginnt sie laut Anbieterangaben bei rund 700 € (Reinigung, Sicherung, Bescheinigung), der Komplettausbau eher bei 1.300 € — bringt dafür aber den Raum zurück. Beim Erdtank kostet Stilllegen mit Verfüllung ab rund 850 €, der komplette Ausbau 1.500–4.000 € und mehr. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau; sonst reicht die formale Stilllegung mit Bescheinigung.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Richtwerte laut Anbieterangaben (keine unabhängige Statistik): Kunststofftank 385–700 €, Stahltank im Keller 700–1.500 €, Batterietank-Anlagen 1.000–2.500 €, Erdtank-Stilllegung mit Verfüllung ab 850 €, kompletter Erdtank-Ausbau bis 4.000 € und mehr. Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Das hängt vom Bundesland ab — eine einheitliche Bundesregel gibt es nicht. In Bayern erwartet die Verwaltungspraxis die Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde, in NRW und Niedersachsen ist die formlose Meldung an die untere Wasserbehörde etabliert, in Baden-Württemberg wird sie empfohlen, damit die Behörde keine weiteren Prüfungen einfordert. Die Anzeige übernimmt in der Regel der Fachbetrieb. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde Ihres Landkreises — die konkrete Stelle finden Sie auf unserer Kreisseite.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV) — unabhängig vom Volumen. Nach Entleerung und Reinigung gibt es zwei zulässige Wege: den Tank ausgraben und entsorgen oder ihn im Boden belassen und mit festem Füllstoff (meist Sand oder Gesteinsmehl) verfüllen, damit nichts absackt. Vor der Verfüllung muss ein zugelassener Sachverständiger die Stilllegung prüfen und bescheinigen (§ 2 Abs. 33 AwSV). Liegt der Tank unter einer geplanten Zufahrt oder Baufläche, bleibt meist nur Verfüllen nach Regelwerk oder der Ausbau.

Unverbindliche Anfrage — zertifizierte Fachbetriebe

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank stilllegen oder entsorgen). Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein geeigneter, nach § 62 AwSV zertifizierter Fachbetrieb in Ihrer Region verfügbar ist — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen. Fotos vom Tank können Sie anschließend per E-Mail nachreichen.

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