Landkreis Ludwigslust-Parchim · Westmecklenburg · Mecklenburg-Vorpommern
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Ludwigslust-Parchim
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Ludwigslust-Parchim arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Ludwigslust-Parchim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Ludwigslust-Parchim). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim heizen laut Zensus 2022 14,8 % der Wohnungen überwiegend mit Öl (16.480 von 111.634); im Land Mecklenburg-Vorpommern sind es 9,8 %. In den Ämtern Parchimer Umland und Boizenburg-Land ist es fast jede dritte Wohnung. Zuständig ist der Fachdienst Natur, Wasser und Boden des Landkreises, der die Anzeigepflicht für Ölheizungsanlagen auf seiner Seite weit fasst und die Stilllegung nicht eigens nennt. Beim Wärmeplan haben die Städte Ludwigslust und Parchim Ergebnisse veröffentlicht.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Ludwigslust-Parchim?
Für Ludwigslust-Parchim haben wir keine regionale Preisquelle und lassen Preise deshalb weg. Die Kosten richten sich unserer Einschätzung nach (nicht nach einer Quelle) nach Tankart, Größe, Zugang, Restöl und einer eventuell nötigen Prüfung; verbindlich wird erst ein Angebot nach Besichtigung. Zur Tankstilllegung in Ludwigslust-Parchim haben wir keine belegte Preisangabe. Weder Landkreis noch ALP nennen auf den gelesenen Seiten einen Preis für die Arbeit am Tank. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Ein Preis für den Kellertank in Ludwigslust-Parchim ist bei uns nicht belegt.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Ludwigslust-Parchim: Keine belegte Preisangabe. Beim Erdtank sind neben dem Fachbetrieb der prüfende Sachverständige und, wo die Lage es verlangt, der Rückbau zu berücksichtigen. Eine Spanne ergänzen wir, wenn für die Region eine Quelle da ist. Ein Preis gilt erst nach der Besichtigung; bitten Sie darum, die Posten Reinigung, Ausbau bzw. Verfüllung, Entsorgung und Prüfung einzeln auszuweisen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Was Sie veranlassen müssen, hängt von Bauart, Volumen und Lage des Tanks ab. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschreibt die Kreisverwaltung keinen eigenen Stilllegungsablauf; maßgeblich sind die AwSV und, was der Fachdienst im Einzelfall wünscht.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Kreisverwaltung, Fachbetrieb und Sachverständiger Zuständig ist der Landkreis mit seinem Fachdienst Natur, Wasser und Boden; die Gemeinden und Ämter sind es nicht. Vorgehen: Erstens ordnen Sie den Tank ein: ganz oder teilweise im Erdreich, mehr als 1.000 Liter, Wasser- oder Überschwemmungsgebiet? Zweitens rufen Sie vor dem Termin beim Fachdienst an und fragen, ob er für Ihre Stilllegung eine Mitteilung oder das Anzeige-Dokument erwartet; die Seite des Landkreises fasst die Anzeigepflicht weit. Drittens beauftragen Sie einen Fachbetrieb, wo § 45 Abs. 1 AwSV ihn vorschreibt. Viertens geht, wo die Stilllegungsprüfung gilt, der Bericht des Sachverständigen binnen vier Wochen auch an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Fünftens heben Sie die Nachweise auf. Die Bundesregel in § 40 AwSV nennt die Stilllegung nicht; die Kreisseite fasst die Anzeigepflicht weiter.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Eine Pflichtprüfung vor der Stilllegung kennt die AwSV für unterirdische Anlagen, für oberirdische Heizöltanks über 10.000 Litern und für oberirdische Heizöltanks über 1.000 Litern, die in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet (auch vorläufig angeordnet) stehen (§ 46 mit Anlage 5 und 6). Ob Ihr Grundstück dazugehört, klärt der Fachdienst; einzelne Schutzgebiete im Kreis haben wir nicht geprüft. Die vom Landkreis genannten rund 14.550 registrierten Anlagen sind nicht mit den Ölheizungen aus dem Zensus vergleichbar, denn sie umfassen auch Tankstellen, JGS-Anlagen und andere Lager.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Ludwigslust-Parchim
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreisgebiet)
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Natur, Wasser und Boden (Untere Wasserbehörde)
Untere Wasserbehörde; der Bereich „Wassergefährdende Stoffe“ hat seinen Standort in Ludwigslust
Standort Wassergefährdende Stoffe: Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust; Kreisverwaltung: Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim, Postanschrift Postfach 16 02 20, 19092 Schwerin
Tel. 03871 722-0 (Zentrale der Kreisverwaltung)
Der Landkreis schreibt auf seiner Fachdienstseite: „Jede Ölheizungsanlage, Tankstelle und JGS Anlage sowie die Lagerungen von anderen wassergefährdenden Stoffen ist bei der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig und wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.“ Das ist weiter gefasst als § 40 Abs. 1 AwSV, der die Anzeige für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe verlangt. Zum Stilllegen eines Tanks sagt die Seite nichts. Es gibt ein Dokument „Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (PDF); einen geprüften Link darauf haben wir nicht.
Entsorgung & Restöl
Die Abfallwirtschaft im Landkreis liegt bei der ALP AöR. Nach ihrem Abfall-ABC nimmt das Schadstoffmobil unter anderem Altöl, Chemikalien und Anstrichmittel an. Für Altöl, Mineralöl und Motorenöl nennt das Abfall-ABC alternativ die ALBA Nord GmbH, Parchimer Straße 24, 19372 Rom, Tel. 038731 508-12.
Heizöl und Heizöltanks nennt das Abfall-ABC nicht ausdrücklich. Mit größeren Mengen Heizölresten oder Tankschlamm aus einer Stilllegung wenden Sie sich deshalb an den Fachbetrieb, der den Tank reinigt; das ist unsere Einordnung, keine Aussage der ALP.
Wichtig: Eine Pflichtprüfung vor der Stilllegung kennt die AwSV für unterirdische Anlagen, für oberirdische Heizöltanks über 10.000 Litern und für oberirdische Heizöltanks über 1.000 Litern, die in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet (auch vorläufig angeordnet) stehen (§ 46 mit Anlage 5 und 6). Ob Ihr Grundstück dazugehört, klärt der Fachdienst; einzelne Schutzgebiete im Kreis haben wir nicht geprüft. Die vom Landkreis genannten rund 14.550 registrierten Anlagen sind nicht mit den Ölheizungen aus dem Zensus vergleichbar, denn sie umfassen auch Tankstellen, JGS-Anlagen und andere Lager. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Ludwigslust-Parchim: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Ludwigslust-Parchim dazu schreiben:
Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreisgebiet): Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Natur, Wasser und Boden (Untere Wasserbehörde)
Eine eigene Regel des Landkreises zur Stilllegung eines Heizöltanks haben wir nicht gefunden. Das Landeswassergesetz (LWaKüG M-V, in Kraft seit 01.08.2026) enthält keine Anzeigepflicht für die Stilllegung von Tanks; es regelt die Unfallanzeige (§ 43) und nimmt Vorhaben von der Anzeige aus, die nach anderen Vorschriften zulassungs- oder anzeigepflichtig sind (§ 79 Abs. 5). Weil der Landkreis die Anzeigepflicht für Ölheizungsanlagen sehr weit formuliert, ist ein Anruf vor der Stilllegung hier besonders sinnvoll. Unabhängig davon gilt die AwSV: Fachbetrieb für unterirdische Anlagen und Heizölanlagen über 1.000 Liter (§ 45 Abs. 1), Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung für die Gruppen aus § 46 mit Anlage 5 und 6, Prüfbericht binnen vier Wochen an die Behörde (§ 47 Abs. 3).
Kontakt: Tel. 03871 722-0 (Zentrale der Kreisverwaltung) · Zentrale der Kreisverwaltung 03871 722-0; für „Wassergefährdende Stoffe“ nennt die Fachdienstseite den Standort Ludwigslust, Garnisonsstraße 1 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Ludwigslust-Parchim
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim heizt laut Zensus 2022 fast jede siebte Wohnung überwiegend mit Öl: 16.480 von 111.634 Wohnungen, das sind 14,8 %. Im Land Mecklenburg-Vorpommern sind es 9,8 %. Die Spanne im Kreis ist groß: In den Ämtern Parchimer Umland (32,5 %) und Boizenburg-Land (32,3 %) liegt der Anteil bei knapp einem Drittel, in den Städten Hagenow (2,3 %), Parchim (3,2 %) und Boizenburg/Elbe (3,5 %) dagegen im niedrigen einstelligen Bereich.
Erdgas ist nach unserer Summierung der 20 Zeilen mit 59,6 % der Wohnungen der häufigste Energieträger (Land 47,4 %), Fernwärme erreicht 14,8 % (Land 34,2 %). Der Landkreis zählt 207.160 Einwohner. Der Zensus erfasst den überwiegenden Energieträger der Wohnung, nicht den Verbrauch.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Ludwigslust-Parchim entgegen — u. a. aus Amt Crivitz, Parchim, Hagenow, Ludwigslust, Amt Stralendorf, Amt Sternberger Seenlandschaft, Amt Eldenburg Lübz, Boizenburg/Elbe, Amt Grabow, Amt Zarrentin und weiteren Orten. Die Zensus-Tabelle führt den Landkreis in 20 Zeilen: 5 amtsfreie Gemeinden (Boizenburg/Elbe, Hagenow, Lübtheen, Ludwigslust, Parchim) und 15 Ämter, in denen zusammen 137 weitere Gemeinden zusammengefasst sind. Die Namen oben sind diese Zeilen, nach Einwohnern geordnet. Die Untere Wasserbehörde ist für alle diese Gemeinden dieselbe, die des Landkreises.
Beheizung der Wohnungen: Ludwigslust-Parchim nach Gemeinden und Ämtern
Der Zensus 2022 führt für Ludwigslust-Parchim20 Gebietszeilen. Am höchsten ist der Anteil der Wohnungen, die überwiegend mit Heizöl beheizt werden, in Amt Parchimer Umland (32,5 % von 4.010 Wohnungen), am niedrigsten in Hagenow (2,3 % von 6.752 Wohnungen). Wo der Anteil hoch ist, stehen mehr Öltanks und damit mehr Stilllegungen an. Der Zensus erfasst den überwiegenden Energieträger der Wohnung, nicht den Verbrauch und nicht die Zahl der Tanks.
| Gemeinde, Samtgemeinde oder Amt | Einwohner | Wohnungen | Heizöl | Erdgas | Fernwärme |
|---|---|---|---|---|---|
| Amt Parchimer Umland Amt (10 Gemeinden) | 7.962 | 4.010 | 32,5 % | 46,0 % | 4,8 % |
| Amt Boizenburg-Land Amt (11 Gemeinden) | 6.582 | 3.239 | 32,3 % | 49,0 % | 3,2 % |
| Amt Ludwigslust-Land Amt (11 Gemeinden) | 8.250 | 3.948 | 23,4 % | 58,1 % | 4,8 % |
| Amt Plau am See Amt (3 Gemeinden) | 7.874 | 4.871 | 22,8 % | 62,2 % | 3,5 % |
| Amt Hagenow-Land Amt (19 Gemeinden) | 8.370 | 4.088 | 21,8 % | 50,3 % | 9,9 % |
| Amt Eldenburg Lübz Amt (10 Gemeinden) | 11.513 | 6.838 | 21,2 % | 58,6 % | 7,2 % |
| Amt Dömitz-Malliß Amt (7 Gemeinden) | 8.159 | 4.748 | 20,9 % | 57,1 % | 6,9 % |
| Amt Goldberg-Mildenitz Amt (5 Gemeinden) | 6.112 | 3.734 | 20,8 % | 44,8 % | 19,6 % |
| Amt Zarrentin Amt (5 Gemeinden) | 10.079 | 5.081 | 20,0 % | 60,4 % | 6,6 % |
| Amt Sternberger Seenlandschaft Amt (12 Gemeinden) | 11.637 | 6.804 | 19,7 % | 56,8 % | 9,0 % |
| Amt Grabow Amt (13 Gemeinden) | 10.583 | 5.987 | 16,9 % | 65,5 % | 2,5 % |
| Amt Wittenburg Amt (2 Gemeinden) | 9.120 | 4.596 | 16,2 % | 61,1 % | 11,5 % |
| Amt Neustadt-Glewe Amt (3 Gemeinden) | 7.602 | 4.095 | 14,3 % | 45,1 % | 32,6 % |
| Amt Crivitz Amt (17 Gemeinden) | 24.500 | 12.253 | 12,2 % | 68,7 % | 8,6 % |
| Lübtheen amtsfreie Gemeinde | 4.369 | 2.309 | 9,2 % | 77,6 % | 3,7 % |
| Amt Stralendorf Amt (9 Gemeinden) | 11.711 | 5.467 | 7,5 % | 77,5 % | 7,1 % |
| Ludwigslust amtsfreie Gemeinde | 11.778 | 6.518 | 7,3 % | 67,7 % | 18,6 % |
| Boizenburg/Elbe amtsfreie Gemeinde | 11.147 | 6.195 | 3,5 % | 63,7 % | 29,1 % |
| Parchim amtsfreie Gemeinde | 17.825 | 10.090 | 3,2 % | 55,5 % | 34,5 % |
| Hagenow amtsfreie Gemeinde | 11.987 | 6.752 | 2,3 % | 50,9 % | 42,9 % |
Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Wohnungen nach überwiegendem Energieträger; Anteil = Heizöl geteilt durch alle Wohnungen des Gebiets. Einwohner: Destatis GV-ISys, Stand 31.12.2025. Der Rest bis 100 % entfällt auf andere Energieträger.
Gebäude mit Ölheizung: Zensus 2022 für Ludwigslust-Parchim
Der Zensus zählt nicht nur Wohnungen, sondern auch Gebäude, und ein Öltank gehört zum Gebäude. Im Raum Ludwigslust-Parchim gibt es 67.564 Gebäude mit Wohnraum; bei 12.966 davon (19,2 %) ist Heizöl der Energieträger der Heizung, im Land Mecklenburg-Vorpommern bei 15,4 %. Als Energieträger gilt dabei der, mit dem der größte Teil der Wohnfläche des Gebäudes beheizt wird.
88,8 % der Gebäude haben nur eine oder zwei Wohnungen (Land: 82,6 %), 59,2 % wurden bis 1979 gebaut (Land: 54,2 %). Wo ein Gebäude mit Ölheizung auf Gas, Fernwärme oder eine Wärmepumpe umgestellt wird, bleibt der Öltank übrig und muss stillgelegt oder entsorgt werden.
| Gebiet | Gebäude mit Wohnraum | davon mit Heizöl | Heizöl-Anteil | mit 1–2 Wohnungen | Baujahr bis 1979 |
|---|---|---|---|---|---|
| Amt Parchimer Umland | 3.188 | 1.061 | 33,3 % | 95,3 % | 71,3 % |
| Amt Boizenburg-Land | 2.538 | 776 | 30,6 % | 94,6 % | 56,7 % |
| Amt Ludwigslust-Land | 3.095 | 749 | 24,2 % | 95,6 % | 58,9 % |
| Amt Plau am See | 3.024 | 866 | 28,6 % | 87,8 % | 66,0 % |
| Amt Hagenow-Land | 3.206 | 703 | 21,9 % | 94,7 % | 59,0 % |
| Amt Eldenburg Lübz | 4.181 | 1.158 | 27,7 % | 90,1 % | 73,6 % |
| Amt Dömitz-Malliß | 3.164 | 769 | 24,3 % | 91,1 % | 77,7 % |
| Amt Goldberg-Mildenitz | 2.335 | 609 | 26,1 % | 89,2 % | 73,8 % |
| Amt Zarrentin | 3.291 | 760 | 23,1 % | 89,7 % | 50,7 % |
| Amt Sternberger Seenlandschaft | 4.304 | 1.035 | 24,0 % | 89,8 % | 63,2 % |
| Amt Grabow | 3.670 | 835 | 22,8 % | 89,2 % | 74,7 % |
| Amt Wittenburg | 2.831 | 575 | 20,3 % | 89,2 % | 58,1 % |
| Amt Neustadt-Glewe | 2.249 | 468 | 20,8 % | 87,5 % | 58,6 % |
| Amt Crivitz | 9.120 | 1.152 | 12,6 % | 93,8 % | 42,4 % |
| Lübtheen | 1.391 | 171 | 12,3 % | 86,1 % | 72,9 % |
| Amt Stralendorf | 4.057 | 351 | 8,7 % | 94,0 % | 26,5 % |
| Ludwigslust | 2.963 | 390 | 13,2 % | 80,1 % | 62,2 % |
| Boizenburg/Elbe | 2.610 | 165 | 6,3 % | 77,9 % | 58,2 % |
| Parchim | 4.043 | 273 | 6,8 % | 74,6 % | 65,9 % |
| Hagenow | 2.306 | 102 | 4,4 % | 70,9 % | 53,9 % |
| Ludwigslust-Parchim gesamt | 67.564 | 12.966 | 19,2 % | 88,8 % | 59,2 % |
| Land Mecklenburg-Vorpommern | 419.400 | 64.459 | 15,4 % | 82,6 % | 54,2 % |
Die Verteilung im Einzelnen: Nach dem Energieträger der Heizung stehen in Ludwigslust-Parchim Gas mit 39.781 Gebäuden (58,9 %) vorn, danach folgen Heizöl mit 12.966 (19,2 %) und Fernwärme mit 5.434 (8,0 %). Holz, Strom und Kohle heizen zusammen 6.187 Gebäude. Das Jahrzehnt mit den meisten Gebäuden ist vor 1919 (16.856 Gebäude), vor 1950 entstanden 28.722. 62.145 Gebäude gehören Privatpersonen, 1.464 Eigentümergemeinschaften und 1.875 Kommunen oder kommunalen Wohnungsunternehmen.
| Energieträger | Gebäude Ludwigslust-Parchim | Anteil Ludwigslust-Parchim | Anteil Land Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| Gas | 39.781 | 58,9 % | 56,4 % |
| Heizöl | 12.966 | 19,2 % | 15,4 % |
| Holz, Holzpellets | 4.278 | 6,3 % | 4,8 % |
| Biomasse (ohne Holz), Biogas | 131 | 0,2 % | 0,2 % |
| Solar-/Geothermie, Wärmepumpen | 1.996 | 3,0 % | 3,4 % |
| Strom (ohne Wärmepumpe) | 1.314 | 1,9 % | 3,3 % |
| Kohle | 595 | 0,9 % | 1,1 % |
| Fernwärme | 5.434 | 8,0 % | 13,9 % |
| kein Energieträger (keine Heizung) | 1.061 | 1,6 % | 1,6 % |
| Baujahr | Gebäude Ludwigslust-Parchim | Anteil Ludwigslust-Parchim | Anteil Land Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| vor 1919 | 16.856 | 24,9 % | 18,2 % |
| 1919–1949 | 11.866 | 17,6 % | 16,6 % |
| 1950–1959 | 4.036 | 6,0 % | 7,4 % |
| 1960–1969 | 2.992 | 4,4 % | 5,0 % |
| 1970–1979 | 4.251 | 6,3 % | 7,0 % |
| 1980–1989 | 4.896 | 7,2 % | 7,2 % |
| 1990–1999 | 12.584 | 18,6 % | 18,1 % |
| 2000–2009 | 5.969 | 8,8 % | 12,1 % |
| 2010–2015 | 1.909 | 2,8 % | 4,2 % |
| 2016 und später | 2.209 | 3,3 % | 4,1 % |
| Eigentümer | Gebäude Ludwigslust-Parchim | Anteil Ludwigslust-Parchim | Anteil Land Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaft von Wohnungseigentümern | 1.464 | 2,2 % | 4,0 % |
| Privatpersonen | 62.145 | 92,0 % | 86,4 % |
| Wohnungsgenossenschaft | 809 | 1,2 % | 2,6 % |
| Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen | 1.875 | 2,8 % | 4,5 % |
| Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen | 567 | 0,8 % | 1,2 % |
| Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen | 538 | 0,8 % | 0,8 % |
| Bund oder Land | 46 | 0,1 % | 0,1 % |
| Organisation ohne Erwerbszweck | 121 | 0,2 % | 0,3 % |
Anteile in diesen drei Tabellen: Wert geteilt durch die Summe der jeweiligen Tabelle, nicht durch die oben genannte Gebäudezahl.
Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Blatt „Gebäude“: Gebäude mit Wohnraum nach Energieträger der Heizung, Zahl der Wohnungen im Gebäude und Baujahr. Zur Geheimhaltung verändert das Statistische Bundesamt einzelne Fallzahlen leicht (Cell-Key-Methode); Einzelwerte addieren sich deshalb nicht immer genau zu den Summen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Ludwigslust-Parchim
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden planungsverantwortlich, bei amtsangehörigen Gemeinden die Ämter, wenn ihnen die Aufgabe übertragen wurde (§ 1 Abs. 1 WPGAusfLVO M-V); der Landkreis ist nur Träger öffentlicher Belange (§ 6). Im Landkreis gibt es 20 Stellen, keine hat mehr als 100.000 Einwohner, die Frist nach Bundesrecht ist damit der 30.06.2028. Stand 23.10.2026: Für zwei Stellen haben wir einen Stand belegt, für die übrigen 18 nicht.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Ludwigslust (Stadt) 11.778 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt weist darauf hin, dass der kommunale Wärmeplan eingesehen werden kann; eine Einwohnerversammlung war am 14.04. (Jahr nicht angegeben). Die Bestandsanalyse nennt Erdgas und Fernwärme als vorherrschend, in den Randlagen häufiger Heizöl und Flüssiggas. Einen Beschluss haben wir nicht belegt gefunden. |
| Parchim (Stadt) 17.825 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt veröffentlicht den Bericht der seecon Ingenieure vom 14.11.2025 als PDF. Einen Beschluss haben wir nicht belegt gefunden. |
Wärmenetze: Fernwärme ist im Landkreis nach unserer Summierung bei etwa jeder siebten Wohnung der überwiegende Energieträger; in der Stadt Hagenow sind es 42,9 %, in Parchim 34,5 % und im Amt Neustadt-Glewe 32,6 %, in den Ämtern Boizenburg-Land und Plau am See nur 3,2 % und 3,5 %. Wo Netze bestehen oder geplant sind, steht in den Wärmeplänen.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die planungsverantwortlichen Stellen, nicht für Eigentümer. Ein Wärmeplan ändert nichts an der Fachbetriebs- und Prüfpflicht Ihres Tanks; was er für Heizung und Tank bedeutet, steht im Abschnitt „Was das Gesetz vorgibt“ weiter unten.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Mecklenburg-Vorpommern sind dafür seit dem 30. Juni 2026 die Gemeinden zuständig, bei amtsangehörigen Gemeinden die Ämter, wenn ihnen die Aufgabe übertragen wurde (§ 1 Abs. 1 WPGAusfLVO M-V); die Landkreise wirken nur als Träger öffentlicher Belange mit. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Ämtern; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Ludwigslust-Parchim zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Ludwigslust-Parchim
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden in Ludwigslust-Parchim – muss ich die Stilllegung bei der Unteren Wasserbehörde melden?
Braucht mein Erdtank in Ludwigslust-Parchim eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Brauche ich für einen Kellertank in Ludwigslust-Parchim einen Fachbetrieb?
Wo kann ich in Ludwigslust-Parchim Restöl und Altöl entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank in Ludwigslust-Parchim stilllegen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans in Ludwigslust-Parchim austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Ludwigslust-Parchim
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Ludwigslust-Parchim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Ludwigslust-Parchim). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.