Herzogtum Lauenburg (Kreis) · Südöstliches Schleswig-Holstein · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Herzogtum Lauenburg
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Herzogtum Lauenburg arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Herzogtum Lauenburg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Herzogtum Lauenburg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg heizt laut Zensus 2022 jede sechste Wohnung mit Öl (16,1 %). In Geesthacht, Mölln oder Wentorf bei Hamburg ist es rund jede zehnte, in den Ämtern Breitenfelde, Lütau und Büchen jede vierte. Die Zuständigkeit ist leicht zu merken: Alle 132 Städte und Gemeinden gehören zur unteren Wasserbehörde im Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz der Kreisverwaltung, Am Markt 4 in Ratzeburg.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Herzogtum Lauenburg?
Für das Herzogtum Lauenburg haben wir keine regionalen Preise; die Beträge unten sind Richtpreise eines bundesweit tätigen Anbieters. Den größten Unterschied machen Bauart, Volumen und Zugang: Ein Kunststoff-Batterietank im Keller ist in kurzer Zeit zerlegt, ein vor Ort verschweißter Stahltank braucht länger. Bei Erdtanks kommt die Prüfung durch einen Sachverständigen hinzu, im Überschwemmungsgebiet an der Bille in Wentorf bei Hamburg und Aumühle auch bei oberirdischen Tanks über 1.000 Litern. Eine Preisstatistik für das Herzogtum Lauenburg gibt es nicht. Auch einen Anbieter, der eigene Preise für die Region veröffentlicht, haben wir nicht gefunden. Öltankentsorgung.de (OED Services GmbH, Bochum) hat Seiten für Geesthacht, Mölln, Ratzeburg, Schwarzenbek, Lauenburg, Wentorf und Büchen, nennt dort aber überall dieselben Festpreise wie bundesweit. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Kellertank-Preise speziell für das Herzogtum Lauenburg haben wir nicht. Öltankentsorgung.de führt auf seiner Geesthacht-Seite dieselbe Liste wie bundesweit. Stahl bis 3.000 Liter: ab 1.050 €. GFK bis 3.000 Liter: ab 920 €. Kunststoff bis 3.000 Liter: ab 760 €. Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Herzogtum Lauenburg: Erdtank-Preise speziell für das Herzogtum Lauenburg haben wir nicht. Öltankentsorgung.de nennt für Erdtanks keinen Pauschalpreis („Preis nach Aufwand“) und rät oft zum Verfüllen vor Ort. Dazu kommt die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen, die bei jedem Erdtank Pflicht ist. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Hinter allen Beträgen steht ein einzelner Anbieter, der bundesweit mit derselben Liste arbeitet; eine Preisstatistik für den Kreis ist das nicht, ein Versprechen auch nicht. Ihr Preis entsteht erst nach der Bestandsaufnahme vor Ort, aus Bauart, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Ein bundesweit tätiger Anbieter rechnet für einen Kellertank mit zwei bis vier Stunden vom Abpumpen bis zur Demontage. Ob Sie die Stilllegung beim Kreis anzeigen müssen, schreibt die Kreisverwaltung in Ratzeburg nicht; im Formular H des Landes gibt es dafür ein eigenes Feld. Einen Sachverständigen brauchen Sie zusätzlich bei jedem Erdtank, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Litern und, wenn das Grundstück im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, schon über 1.000 Litern; seinen Bericht schickt er binnen vier Wochen an die Wasserbehörde.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist für alle Städte und Gemeinden die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zuständig (Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz, Am Markt 4, Ratzeburg). Ob die Stilllegung angezeigt werden muss, sagt der Kreis nicht: Seine Leistungsbeschreibung zur Heizöl-Anzeige kennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Beim Land stehen zwei Aussagen nebeneinander. Die Erläuterungen zum Formular H sehen nach AwSV keine Pflicht; die Landeswebseite dagegen nennt für prüfpflichtige Anlagen eine Anzeigepflicht, die Stilllegung eingeschlossen. Da das Formular H den Grund „Stilllegung der Anlage“ ausdrücklich vorsieht, schadet die kurze Anzeige nicht. Laut Erläuterungen können Sie so vermeiden, dass die Behörde Sie später zur wiederkehrenden Prüfung auffordert. Ist der Tank prüfpflichtig, liegt der Prüfbericht des Sachverständigen ohnehin binnen vier Wochen in Ratzeburg vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Prüfpflichtig ist jeder Erdtank; oberirdische Tanks sind es über 10.000 Liter, im Überschwemmungsgebiet an der Bille in Wentorf bei Hamburg und Aumühle schon über 1.000 Liter.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ein Trinkwasserschutzgebiet ist im Kreis Herzogtum Lauenburg laut Geodaten des Landes bisher nicht festgesetzt; das Schutzgebiet Schwarzenbek ist seit 2017 nur geplant. Festgesetzt ist dagegen seit 1984 das Überschwemmungsgebiet an der Bille, das bis nach Wentorf bei Hamburg und Aumühle reicht. Wer dort einen oberirdischen Tank über 1.000 Liter stilllegt, braucht einen Sachverständigen, und neue Heizölanlagen sind dort grundsätzlich verboten (§ 78c WHG). Im übrigen Kreis gilt: Beim Erdtank nimmt immer ein Sachverständiger die Stilllegung ab, beim oberirdischen Tank erst über 10.000 Liter. In Auftrag geben muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV).
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Herzogtum Lauenburg
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Herzogtum Lauenburg (Kreis):
Kreis Herzogtum Lauenburg (alle 132 Städte und Gemeinden, auch Geesthacht, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek)
Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz
Untere Wasserbehörde – Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltankanlagen)
Am Markt 4, 23909 Ratzeburg
Tel. 04541 801-0429 (Fachdienst 343) · Zentrale 04541 801-010
Anzeigen nach § 40 AwSV für Heizöltanks nimmt die untere Wasserbehörde im Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz der Kreisverwaltung entgegen, über den Online-Dienst des Landes oder per Brief bzw. E-Mail mit dem Anzeigeformular; einreichen müssen Sie laut Kreis „mindestens sechs Wochen im Voraus“. Die Leistungsbeschreibung des Kreises nennt dabei nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, die Stilllegung kommt darin nicht vor. Ein eigenes Merkblatt zu Heizöltanks hat der Kreis nicht online. Die Stilllegung prüft ein Sachverständiger bei jedem Erdtank, bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Litern, im festgesetzten Überschwemmungsgebiet an der Bille (Wentorf bei Hamburg, Aumühle) schon über 1.000 Litern (§ 46 und Anlage 5/6 AwSV). An Tanks über 1.000 Litern und an allen Erdtanks ist nach § 45 AwSV ein Fachbetrieb im Sinne von § 62 AwSV vorgeschrieben.
Entsorgung & Restöl
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Herzogtum Lauenburg; die Abfuhr und die Recyclinghöfe betreibt in seinem Auftrag die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH). Für den Öltank gilt laut Abfall-ABC der AWSH: Heizöltanks aus Stahl oder Kunststoff sind ein „Spezialfall“ für Tankentsorger und Tankreinigungsfirmen. Erst „vollkommen gereinigt ohne Restanhaftungen und zerkleinert“ nehmen die Recyclinghöfe sie an, Stahl als Metall, Kunststoff als Restabfall. Schrott und Metalle sind dort für Privatleute kostenfrei, Restabfall kostet 6,50 € je angefangene 100 Liter (Preisliste 2026). Heizöl selbst zählt als Sonderabfall: Bis 30 Liter Gesamtgebindemenge pro Monat sind kostenfrei, Mehrmengen kosten 0,60 € je Liter, angenommen werden höchstens 60-Liter-Gebinde. Recyclinghöfe im Kreis gibt es in Grambek, Lanken, Lauenburg (Schadstoffe nur dienstags), Ratzeburg, Wentorf und Wiershop. Den Ölschlamm aus der Tankreinigung entsorgt der Fachbetrieb.
Was mit noch brauchbarem Heizöl passiert, nennt kein Anbieter aus der Region verbindlich. Ein bundesweit tätiger Anbieter mit Seiten für Geesthacht, Mölln und Ratzeburg führt das Absaugen des Restöls als Teil der Leistung auf, ob verwertbares Öl verrechnet wird, steht dort nicht. Klären Sie das vor der Vergabe: Was geschieht mit dem Restöl, und wo taucht es im Angebot auf? Kleinmengen bis 30 Liter im Monat nehmen die AWSH-Recyclinghöfe als Sonderabfall kostenfrei an.
Wichtig: Ein Trinkwasserschutzgebiet ist im Kreis Herzogtum Lauenburg laut Geodaten des Landes bisher nicht festgesetzt; das Schutzgebiet Schwarzenbek ist seit 2017 nur geplant. Festgesetzt ist dagegen seit 1984 das Überschwemmungsgebiet an der Bille, das bis nach Wentorf bei Hamburg und Aumühle reicht. Wer dort einen oberirdischen Tank über 1.000 Liter stilllegt, braucht einen Sachverständigen, und neue Heizölanlagen sind dort grundsätzlich verboten (§ 78c WHG). Im übrigen Kreis gilt: Beim Erdtank nimmt immer ein Sachverständiger die Stilllegung ab, beim oberirdischen Tank erst über 10.000 Liter. In Auftrag geben muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV). Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Herzogtum Lauenburg: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Herzogtum Lauenburg dazu schreiben:
Kreis Herzogtum Lauenburg (alle 132 Städte und Gemeinden, auch Geesthacht, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek): Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz
Eigene Worte zur Stilllegung von Heizöltanks hat der Kreis nicht. Seine Leistung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ beschreibt nur diese drei Fälle („Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein“). Bei der Leistung für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen ist das anders, dort steht die Stilllegung schon im Titel. Ein Formular als PDF stellt der Kreis für Heizöl nicht bereit; er verweist auf den Online-Dienst des Landes. Das Formular H des Landes hat ein eigenes Feld „Stilllegung der Anlage“ samt Feld „voraussichtliches Stilllegungsdatum“. In den Erläuterungen des Landes dazu heißt es, nach AwSV seien Sie „nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen“; wer trotzdem anzeige, könne vermeiden, „dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen“. Auf der Landeswebseite steht dagegen eine Anzeigepflicht „für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage“.
- Formular: Formular H – Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV (Land Schleswig-Holstein, PDF, Feld 11 „Stilllegung der Anlage“; der Kreis verlinkt selbst nur den Online-Dienst des Landes)
- Merkblatt: Erläuterungen des Landes Schleswig-Holstein zur Anzeige nach § 40 AwSV (PDF, Nr. 11 zur Stilllegung)
- Quelle: Kreis Herzogtum Lauenburg – Leistung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ (Nr. 99129089261000)
Kontakt: Tel. 04541 801-0429 (Fachdienst 343) · Zentrale 04541 801-010 · Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz, Am Markt 4, 23909 Ratzeburg, Tel. 04541 801-0429 (Kontaktformular auf kreis-rz.de) · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Herzogtum Lauenburg
Laut Zensus 2022 heizen im Kreis Herzogtum Lauenburg 16,1 % der Wohnungen mit Öl, rund 15.800 von 98.500, fast genau der Landesschnitt von 16,4 %. Der Kreiswert verdeckt ein deutliches Gefälle: In den größeren Städten und den Gemeinden an der Hamburger Grenze liegt der Öl-Anteil meist bei 8 bis 12 % (Escheburg 8,1 %, Börnsen 9,5 %, Wentorf bei Hamburg und Mölln je 10,6 %, Ratzeburg 11,7 %, Geesthacht 11,8 %). In den Ämtern im Osten und Süden des Kreises ist es jede vierte Wohnung oder mehr: Amt Breitenfelde 28,4 %, Amt Lütau 27,1 %, Amt Büchen 25,6 %, Amt Schwarzenbek-Land 23,6 %.
Wo die Städte am Erdgas- oder Fernwärmenetz hängen, bleibt für Öl wenig Platz: Kreisweit heizen 64,2 % der Wohnungen mit Gas und 13 % mit Fernwärme. In Ratzeburg ist das Gasnetz laut Wärmeplan flächendeckend ausgebaut (rund 149 km, 3.326 Hausanschlüsse), dort deckt Heizöl 13,2 % des Endenergiebedarfs für Wärme; in Mölln sind es 21,4 %, in Lauenburg/Elbe rund 26 % des Wärmebedarfs. In Wentorf bei Hamburg hängen laut Zensus 27,2 % der Wohnungen an der Fernwärme, in Geesthacht 16,8 %. Auf dem Land sieht es anders aus: Für die elf Gemeinden des Amtes Breitenfelde kommt laut Zwischenstand der Wärmeplanung (September 2026) mehr als die Hälfte der Wärme aus Flüssiggas (32 %) und Heizöl (23 %), Erdgas deckt 44 %. Mit jedem Wechsel auf Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz wird dort ein Tank frei.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Herzogtum Lauenburg entgegen — u. a. aus Geesthacht, Mölln, Schwarzenbek, Ratzeburg, Wentorf bei Hamburg, Lauenburg/Elbe, Amt Hohe Elbgeest, Amt Sandesneben-Nusse, Amt Büchen, Amt Lauenburgische Seen und weiteren Orten. Die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Ratzeburg ist für jede der 132 Städte und Gemeinden die Anlaufstelle, ganz gleich, ob amtsfrei oder amtsangehörig. In der Liste steht ein Amt mit dem Öl-Anteil, der sich aus allen seinen Dörfern zusammen ergibt. Einzelne Gemeinden liegen deutlich darüber: In Breitenfelde heizen 31,7 % der Wohnungen mit Öl, in Gudow 24,8 %, in Büchen 23,8 %, was dort allein rund 750 Wohnungen sind.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Herzogtum Lauenburg
Vier der sechs amtsfreien Städte und Gemeinden haben ihren Wärmeplan beschlossen: Mölln und Wentorf bei Hamburg im Dezember 2024 und Geesthacht im März 2025, alle drei nach dem Landesgesetz von 2021, Ratzeburg im Dezember 2025. Lauenburg/Elbe hat seinen Abschlussbericht fertig, Schwarzenbek hat im Juni 2026 begonnen und will bis April 2027 fertig sein. In den acht Ämtern planen die Gemeinden unterschiedlich: Im Amt Hohe Elbgeest liegen für sechs Gemeinden fertige Pläne vor, Hohenhorn hat sein Quartierskonzept als Wärmeplan anerkannt. Im Amt Breitenfelde planen alle elf Gemeinden gemeinsam, im Amt Lauenburgische Seen koordiniert das Amt die Pläne aller 25 Gemeinden, das Amt Berkenthin bereitet ein gemeinsames Verfahren vor. Pflicht ist der Plan für jede Gemeinde (§ 10 EWKG), die Frist für Orte unter 100.000 Einwohnern ist der 30. Juni 2028.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Geesthacht 33.955 Einwohner | beschlossen | Die Ratsversammlung hat der Wärme-Kälte-Planung am 14. März 2025 zugestimmt; erstellt haben sie Averdung Ingenieure & Berater und ZEBAU mit den Stadtwerken Geesthacht. Der Plan weist Eignungsgebiete für die Verdichtung und Erweiterung der Fernwärme und Prüfgebiete für Nahwärme aus, eine Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach WPG ist laut Stadt nicht vorgesehen. Zieljahr ist noch 2045. |
| Mölln 19.513 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat die kommunale Wärmeplanung im Dezember 2024 einstimmig beschlossen (Meldung der Stadt vom 18.12.2024). Der Abschlussbericht (greenventory, Stand 06.11.2024) weist fünf mögliche Wärmenetzgebiete aus; die Vereinigten Stadtwerke bauen die Fernwärme in die Innenstadt aus. |
| Schwarzenbek 16.923 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt hat die Wärmeplanung am 01.06.2026 begonnen, begleitet von der Theta Concepts GmbH. Abschluss geplant bis 30.04.2027. |
| Ratzeburg 14.952 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat die Kommunale Wärme- und Kälteplanung am 08.12.2025 beschlossen; erstellt haben sie die Vereinigten Stadtwerke (Abschlussbericht Stand 10.11.2025, Zieljahr 2040). Der Plan beschreibt fünf Gebiete, in denen ein Wärmenetz sinnvoll entwickelt werden könnte; in Einfamilienhaus-Quartieren sieht er Einzellösungen wie Wärmepumpen vor. |
| Wentorf bei Hamburg 13.477 Einwohner | beschlossen | Die Gemeindevertretung hat die gemeinsame Wärme- und Kälteplanung des Mittelzentrums Reinbek, Glinde und Wentorf am 12.12.2024 beschlossen (24 Ja, 2 Enthaltungen), ausdrücklich ohne Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach § 26 WPG. |
| Lauenburg/Elbe 11.701 Einwohner | in Bearbeitung | Der Abschlussbericht (Elbing & Volgmann, Theta Concepts; Stand 30.10.2025, Zieljahr 2040) ist nach der Offenlage Anfang 2026 fertiggestellt und online; einen Beschluss der Stadtvertretung haben wir nicht gefunden. Erstellt gemeinsam mit Boizenburg/Elbe und den VersorgungsBetrieben Elbe. |
| Amt Hohe Elbgeest (10 Gemeinden) 21.025 Einwohner | in Bearbeitung | Gemeinden planen einzeln, 1 von 10 beschlossen: Hohenhorn hat am 24.08.2026 sein Quartierskonzept als Wärmeplan anerkannt (§ 5 Abs. 2 WPG). Für Aumühle, Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wohltorf liegen fertige Pläne von AR Climate Positive vor; die Gemeindevertretungen haben sie zwischen April und Juni 2026 zur Kenntnis genommen. Für Hamwarde, Wiershop und Worth haben wir kein Verfahren gefunden. |
| Amt Sandesneben-Nusse (25 Gemeinden) 15.777 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Website des Amtes haben wir keinen Stand zur Wärmeplanung gefunden. |
| Amt Büchen (15 Gemeinden) 15.447 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde Büchen (Unterzentrum) lässt ihren Wärmeplan von IPP ESN Power Engineering erstellen; der Zwischenbericht vom 09.02.2026 enthält die Bestandsanalyse. Für die übrigen 14 Gemeinden des Amtes haben wir keinen Stand gefunden. |
| Amt Lauenburgische Seen (25 Gemeinden) 14.247 Einwohner | in Bearbeitung | Der Amtsausschuss hat am 16.10.2025 beschlossen, die Wärmepläne aller 25 Gemeinden über das Amt zu koordinieren; jede Gemeinde beauftragt IPP ESN Power Engineering, begleitet von den Vereinigten Stadtwerken. Den Auftakt plante das Amt für Februar 2026. |
| Amt Schwarzenbek-Land (19 Gemeinden) 10.097 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Das Amt erstellt bis März 2027 ein Klimaschutzkonzept; einen Stand zur kommunalen Wärmeplanung haben wir auf der Amtsseite nicht gefunden. |
| Amt Berkenthin (11 Gemeinden) 8.516 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Das Amt bereitet ein gemeinsames Konvoi-Verfahren vor: Von März bis Juni 2026 stand die Wärmeplanung „im Rahmen eines Konvoi-Verfahrens auf Amtsebene“ auf den Tagesordnungen u. a. von Berkenthin, Göldenitz, Rondeshagen und Kastorf. Die Abstimmungsergebnisse sind nicht veröffentlicht. |
| Amt Breitenfelde (11 Gemeinden) 7.004 Einwohner | in Bearbeitung | Alle elf Gemeinden haben im Frühjahr 2025 einen gemeinsamen Wärmeplan im Konvoi-Verfahren beschlossen; die Firma greenwind arbeitet seit März 2026 daran und hat am 17.09.2026 im Amtsausschuss einen Zwischenstand vorgestellt. Abschluss geplant Ende 2026. |
| Amt Lütau (10 Gemeinden) 3.858 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Website des Amtes haben wir keinen Stand zur Wärmeplanung gefunden. |
Wärmenetze: Wärmenetze gibt es vor allem in den Städten. In Geesthacht betreiben die Stadtwerke ein Fernwärmenetz; laut Zensus heizen dort 16,8 % der Wohnungen mit Fernwärme, und für das Gebiet der Fernwärmesatzung gilt seit 2021 ein Anschluss- und Benutzungszwang. In Wentorf bei Hamburg (Zensus: 27,2 % Fernwärme) entwickeln e-werk Sachsenwald und HanseWerk Natur das bestehende Netz und ein geplantes Energiequartier weiter. Mölln hat zwei Netze, Schulberg der Vereinigten Stadtwerke (110 Hausanschlüsse) und Hansaviertel der GETEC (212 Gebäude), die zusammen 4,3 % des Wärmebedarfs decken; die Vereinigten Stadtwerke bauen die Fernwärme in die Innenstadt aus, unter anderem in Hauptstraße, Heinrich-Langhans-Straße, Kerschensteiner Straße und Wasserkrüger Weg. In Ratzeburg betreiben die Vereinigten Stadtwerke das Netz Dreiangel am Barkenkamp (172 Hausanschlüsse), in Büchen versorgt ein Netz der HanseWerk Natur seit 1995 rund 142 Gebäude, und in Lauenburg/Elbe gibt es Fernwärme am Birnbaumkamp, ein kleines Nahwärmenetz und ein Netz im Bau in der Innenstadt. In den Dörfern bleibt es meist bei Einzellösungen: In Berkenthin hat die Gemeindevertretung im Mai 2026 den Vertrag für ein Fernwärmenetz abgelehnt, in Seedorf ist die Wärmeplanung laut Bürgermeister an zu geringer Wärmeleitungsdichte und zu hohen Investitionskosten gescheitert.
Für Ihren Öltank heißt das: Wer seine Ölheizung tauscht, sollte zuerst in den Wärmeplan seiner Gemeinde schauen: Ein Wärmenetz kommt nur in wenigen Gebieten in Frage, in Mölln in der Innenstadt, in Ratzeburg in fünf möglichen Netzgebieten, in Lauenburg/Elbe in der Innenstadt und am Birnbaumkamp. In Wohltorf etwa empfiehlt die Nachbewertung für die Eschenbruchweg- und die Querkampsiedlung eine überwiegend dezentrale Versorgung. Eine Besonderheit hat Geesthacht: Wer im Gebiet der Fernwärmesatzung wohnt und bislang befreit ist, verliert die Befreiung vom Anschlusszwang, sobald ein neuer Kessel nötig wird oder der Brennstoff wechselt. Die Stadtwerke sagten im Umweltausschuss im Juni 2026, sie zwingen niemanden, bei dem sich ein Anschluss nicht rechnet; die Satzung wird nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz überarbeitet. Dazu kommt das Landesrecht: § 16 EWKG verlangt für Gebäude mit Baujahr vor dem 1. Januar 2009, dass nach einem Heizungstausch der jährliche Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt wird.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Herzogtum Lauenburg zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Herzogtum Lauenburg
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Kreis Herzogtum Lauenburg: Muss ich die Stilllegung beim Kreis anzeigen?
Öltank entsorgen in Geesthacht, Mölln oder Ratzeburg: Ist die Stadt zuständig oder der Kreis?
Braucht mein Öltank im Herzogtum Lauenburg eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Wohin mit Heizölresten und dem zerlegten Tank? Nimmt der Recyclinghof im Herzogtum Lauenburg das an?
Was kostet die Öltankentsorgung im Herzogtum Lauenburg?
Ölheizung raus in Geesthacht: Muss ich dann an die Fernwärme?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Herzogtum Lauenburg
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Herzogtum Lauenburg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Herzogtum Lauenburg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.