Kreis Segeberg · Hamburger Umland · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Segeberg
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Segeberg arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Segeberg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Segeberg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Von den Wohnungen im Kreis Segeberg heizen 15,1 % mit Öl (Zensus 2022), in den Städten deutlich weniger, auf den Dörfern deutlich mehr: In Norderstedt sind es 8,7 %, in den acht Ämtern zusammen 23,8 % und im Amt Leezen fast 30 %. Wer dort auf Wärmepumpe oder Gas umsteigt, hat einen Tank übrig. Für alle 95 Städte und Gemeinden, Norderstedt eingeschlossen, ist dieselbe Stelle zuständig: die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in der Rosenstraße 28a in Bad Segeberg.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Segeberg?
Laut einem Anbieter aus Boostedt im Kreis Segeberg ist eine Kunststoff-Batterieanlage in rund vier Stunden entsorgt, ein 14.000-Liter-Stahltank braucht rund acht; Tanktyp, Volumen und Zugang schlagen deshalb am stärksten zu Buche. Bei Erdtanks kommt immer die Sachverständigenprüfung hinzu, in den sechs Wasserschutzgebieten des Kreises, unter anderem in Norderstedt, Henstedt-Rhen und Bad Bramstedt, auch bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter. Eine Preisstatistik für den Kreis Segeberg existiert nicht. Preise auf eigenen Seiten für Bad Segeberg und Norderstedt nennt ein einziger Anbieter, das bundesweit tätige Öltankentsorgung.de (OED Services GmbH, Bochum); die Beträge sind auf beiden Ortsseiten gleich und decken sich mit seiner Neumünster-Seite. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Öltankentsorgung.de nennt für Bad Segeberg und Norderstedt folgende Richtpreise (Festpreis, laut Anbieter einschließlich Anfahrt): Kunststoff-Batterietanks bis 3.000 Liter ab 760 €, bis 5.000 Liter ab 1.040 €; GFK-Tanks bis 3.000 Liter ab 920 €; Stahltanks bis 3.000 Liter ab 1.050 €, bis 5.000 Liter ab 1.510 €; jeweils zuzüglich 19 % MwSt.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Segeberg: Einen Pauschalpreis für Erdtanks nennt Öltankentsorgung.de nicht („Preis nach Aufwand“); nach eigener Aussage rät der Anbieter oft zum Verfüllen statt zum Ausbau. Dazu kommt die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen, bei jedem Erdtank Pflicht. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Sämtliche Beträge sind Richtpreise eines einzelnen Anbieters, keine regionale Preisstatistik und kein Preisversprechen. Ob es bei Ihnen eher günstig oder teuer wird, hängt an Tanktyp, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt. Fest steht der Preis erst mit einem Angebot nach der Bestandsaufnahme.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Abpumpen, Reinigen, Demontieren: Laut einem Anbieter aus Boostedt ist das in vier Stunden bis zwei Arbeitstagen erledigt. Mit dem Formular H stellt der Kreis ein eigenes Feld für die Stilllegung bereit; ob die Anzeige Pflicht ist, wird unterschiedlich beantwortet (Erläuterungen, die der Kreis bereitstellt: nein; Landeswebseite: ja bei prüfpflichtigen Anlagen). Bei Erdtanks, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in den Wasserschutzgebieten schon über 1.000 Liter prüft außerdem ein Sachverständiger die Stilllegung.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Zuständig ist im Kreis Segeberg für alle 95 Städte und Gemeinden, Norderstedt eingeschlossen, die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung (Fachdienst Wasser-Boden-Abfall, Rosenstraße 28a, Bad Segeberg). Zu seinen Anzeigeformularen stellt der Kreis Erläuterungen bereit, und nach denen sind Sie nach AwSV nicht verpflichtet, die Stilllegung anzuzeigen. Das Formular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ trotzdem ausdrücklich an, und die Landeswebseite nennt für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen dagegen eine Anzeigepflicht. Eine kurze Anzeige schadet deshalb nicht. Ihr Nutzen laut Erläuterungen: Sie können damit vermeiden, dass die Behörde Sie später zur wiederkehrenden Prüfung auffordert. Bei prüfpflichtigen Tanks erfährt die Behörde ohnehin von der Stilllegung: Der Sachverständige schickt seinen Prüfbericht binnen vier Wochen nach Bad Segeberg (§ 47 Abs. 3 AwSV). Prüfpflichtig sind alle Erdtanks; oberirdische Tanks sind es über 10.000 Liter, in den sechs Wasserschutzgebieten des Kreises schon über 1.000 Liter.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ein Sachverständiger prüft im Kreis Segeberg die Stilllegung jedes Erdtanks. Bei oberirdischen Tanks beginnt die Prüfpflicht erst über 10.000 Liter, in den Wasserschutzgebieten Norderstedt, Henstedt-Rhen, Langenhorn-Glashütte, Bad Bramstedt, Quickborn (Ellerau) und Barmstedt aber schon über 1.000 Liter (AwSV Anlage 5 und 6; so auch die Information des Kreises zur Heizöllagerung im Wasserschutzgebiet). Die Schutzzone III B gilt laut den Erläuterungen, die der Kreis bereitstellt, nicht als Schutzgebiet im Sinne der AwSV. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, fragt Formular H ab; Auskunft erteilt die untere Wasserbehörde. Veranlassen muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV); was sie kostet, kann laut Kreis die Wasserbehörde nicht beziffern, weil die Sachverständigenorganisationen eigene Gebührentarife haben.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Segeberg
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Kreis Segeberg:
Kreis Segeberg (alle 95 Städte und Gemeinden, auch Norderstedt)
Kreis Segeberg – untere Wasserbehörde
Fachdienst 32.30 Wasser-Boden-Abfall, Bereich Grundwasser (Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen); Anzeigen über die Bau- und Umweltverwaltung (Fachdienst 63.00)
Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg (Hauptanschrift der Kreisverwaltung: Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg)
Tel. Zentrale 04551 951-0
Die untere Wasserbehörde des Kreises nimmt Anzeigen nach § 40 AwSV per Formular (B und für Heizöl H) oder über einen Online-Dienst des Landes entgegen. Laut Kreis reichen Sie sie mindestens sechs Wochen im Voraus ein; die Gebühr liegt bei 25 bis 1.000 €, die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen. In der Leistungsbeschreibung des Kreises stehen als Anlässe nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; ein eigenes Feld „Stilllegung der Anlage“ enthält das Formular H, das der Kreis mit seinen Erläuterungen bereitstellt, trotzdem. Nach dem Merkblatt, das der Kreis bereitstellt, brauchen alle unterirdischen Anlagen eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen, ebenso oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und, in Schutzgebieten, oberirdische über 1.000 Liter. Sechs Wasserschutzgebiete liegen im Kreis: Norderstedt, Henstedt-Rhen, Langenhorn-Glashütte, Bad Bramstedt, Quickborn (im Kreis nur Ellerau) und Barmstedt (nur ein kleiner, unbebauter Teil). Arbeiten an Anlagen mit mehr als 1.000 Litern, die Stilllegung eingeschlossen, sind Fachbetrieben nach AwSV vorbehalten; den Fachbetriebs-Nachweis sollen Sie sich laut Merkblatt vor Beginn zeigen lassen.
Merkblatt „Heizöl-Lagerung“ (Faltblatt „Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung“, vom Kreis bereitgestellt, PDF, Stand 08/2017, mit Abschnitt Stilllegung) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Segeberg. Die Abfallwirtschaft hat er dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) übertragen, für das Stadtgebiet Norderstedt der Stadt selbst (Betriebsamt). Beim Öltank helfen beide nur begrenzt. Die Abfallwirtschaftssatzung des WZV (gültig ab 01.07.2026) schließt „Tanks“ ausdrücklich von der Sperrmüll- und von der Schrottentsorgung aus (§ 20 Abs. 2 e, § 22 Abs. 2 f). Schadstoffe nimmt der WZV im Bringsystem nur in haushaltsüblichen Mengen bis 20 kg je Anlieferung an (§ 21 Abs. 1). Altöl steht zwar auf der Annahmeliste seiner vier Recyclinghöfe in Bad Segeberg, Norderstedt (Oststraße 144), Schmalfeld und Damsdorf/Tensfeld; selbst anliefern lassen sich Sonderabfälle laut WZV-Preisliste aber nur bis 100 Liter bzw. 100 kg und in Behältern bis 20 Liter, größere Mengen nimmt allein das Schadstoffmobil. In Norderstedt verweist die Abfallsatzung der Stadt Öle an die „Annahmestellen der gewerblichen Wirtschaft“ nach der Altölverordnung (§ 18 Abs. 2); der Wertstoffhof in der Friedrich-Ebert-Straße 76 nimmt schadstoffhaltige Abfälle nur in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an (Gebinde bis 10 kg). Restöl und Ölschlamm aus dem Tank entfernt bei der Stilllegung deshalb der Fachbetrieb; so verlangt es auch das Merkblatt, das der Kreis bereitstellt.
Was mit brauchbarem Restöl geschieht, beschreibt Tank Service 24 aus Boostedt (Kreis Segeberg) auf seiner Seite für das benachbarte Neumünster. Entweder wird es zu einem Nachbarn umgepumpt, wofür „häufig Pauschalen je 1.000 Litern“ berechnet werden, bei weiteren Strecken nach Kilometern; oder der Fachbetrieb kauft es an und rechnet einen Prozentsatz des aktuellen Tagespreises auf die Entsorgungskosten an. Fragen Sie vor der Vergabe nach dem Weg und danach, wie das Restöl im Angebot verrechnet wird.
Wichtig: Ein Sachverständiger prüft im Kreis Segeberg die Stilllegung jedes Erdtanks. Bei oberirdischen Tanks beginnt die Prüfpflicht erst über 10.000 Liter, in den Wasserschutzgebieten Norderstedt, Henstedt-Rhen, Langenhorn-Glashütte, Bad Bramstedt, Quickborn (Ellerau) und Barmstedt aber schon über 1.000 Liter (AwSV Anlage 5 und 6; so auch die Information des Kreises zur Heizöllagerung im Wasserschutzgebiet). Die Schutzzone III B gilt laut den Erläuterungen, die der Kreis bereitstellt, nicht als Schutzgebiet im Sinne der AwSV. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, fragt Formular H ab; Auskunft erteilt die untere Wasserbehörde. Veranlassen muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV); was sie kostet, kann laut Kreis die Wasserbehörde nicht beziffern, weil die Sachverständigenorganisationen eigene Gebührentarife haben. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Segeberg: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Segeberg dazu schreiben:
Kreis Segeberg (alle 95 Städte und Gemeinden, auch Norderstedt): Kreis Segeberg – untere Wasserbehörde
Auf seinen Seiten äußert sich der Kreis nicht mit eigenen Worten zur Stilllegung von Heizöltanks. Seine Leistungsbeschreibung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt sie nicht; die Leistung für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen trägt die Stilllegung dagegen im Titel. Der Kreis stellt aber drei Dokumente bereit. Erstens die Erläuterungen zur Anzeigepflicht mit den Formularen (PDF), Nr. 11: „Nach AwSV sind Sie – außer bei JGS-Anlagen – nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Allerdings ist die Prüfpflicht bei Stilllegung zu beachten. Mit der Anzeige der Stilllegung können Sie auch vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen.“ Das Formular H im selben PDF bietet unter „Grund der Anzeige“ ausdrücklich „Stilllegung der Anlage“ mit „voraussichtliches Stilllegungsdatum“ an. Zweitens das Merkblatt „Heizöl-Lagerung“: „Der Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen. Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung sind zu entfernen. Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen.“ Drittens seine eigene Information zur Heizöllagerung im Wasserschutzgebiet (Stand 03/2021): Oberirdische Tankanlagen größer als 1.000 l und Erdtanks sind dort auch „bei Stillegung“ von Sachverständigen zu prüfen. Die Landeswebseite nennt dagegen eine Anzeigepflicht „für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage“. Eine Frist für eine Stilllegungsanzeige nennt der Kreis nicht.
- Formular: Wassergefährdende Stoffe – Erläuterungen zur Anzeigepflicht mit Formularen A, B, H, J und W (Kreis Segeberg, PDF, 18 S.; Nr. 11 zur Stilllegung, Formular H Feld 11 „Stilllegung der Anlage“, Feld 14 Lage im Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiet)
- Merkblatt: Information zur Lagerung wassergefährdender Stoffe in Wasserschutzgebieten (Kreis Segeberg, PDF, Stand 03/2021; Prüfpflicht „bei Stillegung“, Liste der Wasserschutzgebiete im Kreis)
- Quelle: Kreis Segeberg – Leistung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“
Kontakt: Tel. Zentrale 04551 951-0 · Tel. 04551 951-0 (Verwaltung Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) oder über „Nachricht schreiben“ auf der Seite Grundwasser; Zentrale 04551 951-0 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Segeberg
Laut Zensus 2022 heizen 15,1 % der Wohnungen im Kreis Segeberg mit Öl, rund 20.400 von 134.600 und damit etwas weniger als im Landesschnitt von Schleswig-Holstein (16,4 %). Hinter dem Kreiswert steckt ein deutliches Gefälle zwischen Städten und Dörfern. In den sieben amtsfreien Städten und Gemeinden sind es zusammen 10,8 %, in Norderstedt nur 8,7 %; in den acht Ämtern 23,8 %, im Amt Leezen 29,6 % und im Amt Trave-Land 27,7 %. In den Ämtern steht damit ein Drittel der Wohnungen des Kreises, aber mehr als die Hälfte der ölbeheizten.
Das liegt an den Leitungsnetzen der Städte. In Norderstedt erstreckt sich das Gasnetz laut Wärmeplan über die gesamte besiedelte Fläche (rund 17.850 Hausanschlüsse); dazu kommt Fernwärme, mit der laut Zensus 28 % der Wohnungen heizen, das Netz der Stadtwerke reicht von Friedrichsgabe und Harksheide bis Garstedt. Henstedt-Ulzburg und Bad Bramstedt haben ein flächendeckendes Gasnetz mit rund 7.000 bzw. 2.700 Anschlüssen; nach den Schornsteinfegerdaten in ihren Wärmeplan-Entwürfen laufen dort trotzdem noch 14 % bzw. 12 % der zentralen Heizkessel mit Heizöl. In Wahlstedt versorgt ein Fernwärmenetz seit Anfang der 1970er-Jahre rund 1.390 Gebäude, in Trappenkamp heizen laut Zensus 58 % der Wohnungen mit Fernwärme; beide Orte liegen beim Öl unter dem Kreisschnitt. Auch in den Ämtern ist Gas der häufigste Energieträger, Fernwärme spielt dort aber kaum eine Rolle (außer im Amt Bornhöved mit Trappenkamp), und Öl kommt auf 19 bis 30 % der Wohnungen.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Segeberg entgegen — u. a. aus Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Wahlstedt, Ellerau, Amt Trave-Land, Amt Itzstedt, Amt Boostedt-Rickling und weiteren Orten. Alle 95 Städte und Gemeinden haben dieselbe Behörde: die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Bad Segeberg, auch Norderstedt als größte Stadt des Kreises. Beim Öl-Anteil liegen die fünf Städte (Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Wahlstedt) unter dem Kreisschnitt und alle acht Ämter darüber, von 8,7 % in Norderstedt bis 29,6 % im Amt Leezen; die Gemeinden Henstedt-Ulzburg (15,5 %) und Ellerau (16,1 %) liegen knapp über dem Schnitt.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Segeberg
Seit dem 29. März 2025 ist in Schleswig-Holstein jede Gemeinde selbst für ihren Wärmeplan zuständig; für alle 95 Gemeinden im Kreis Segeberg gilt die Frist 30.06.2028. Bis Oktober 2026 haben 16 von ihnen beschlossen: Norderstedt und Bad Segeberg am 19.11.2024 (beide waren nach dem Landesgesetz von 2021 bis Ende 2024 verpflichtet), Kaltenkirchen am 25.11.2025, die sechs Segeberger Gemeinden des Amtes Itzstedt, fünf Gemeinden im Amt Bornhöved sowie Boostedt und Fahrenkrug. In Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt, Wahlstedt und Ellerau liegen Entwürfe oder Berichte vor. In den übrigen Ämtern beginnt die Planung gerade erst: Trave-Land, Bad Bramstedt-Land und Auenland Südholstein vergeben sie gebündelt für ihre Gemeinden, Auenland will im Herbst 2027 fertig sein; im Amt Leezen sind bisher nur Fördermittel beantragt, für das Amt Kisdorf ist kein Stand veröffentlicht. Dass ein Amt einen gemeinsamen Plan für seine Gemeinden aufstellt (§ 10 Abs. 2 EWKG), ist nirgends belegt; wo der Stand bekannt ist, beschließt jede Gemeinde ihren eigenen.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Norderstedt 83.196 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat die Kommunale Wärme- und Kälteplanung am 19.11.2024 beschlossen und damit die Pflicht nach dem Landesgesetz von 2021 erfüllt. Erstellt hat sie die HIC Hamburg Institut Consulting, betreut von Stadt und Stadtwerken. Die Karten zeigen, wo heute Fernwärme liegt, wo sie künftig zu erwarten ist und wo noch geprüft wird; für alle anderen Gebiete hält der Plan eine dezentrale Versorgung, meist mit Wärmepumpen, für die voraussichtlich beste Lösung. |
| Henstedt-Ulzburg 28.345 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde plant seit Anfang 2025 mit Our Common Future Consulting aus Hamburg. Der vorläufige Abschlussbericht lag vom 06.07. bis 30.08.2026 öffentlich aus; nach Abwägung der Stellungnahmen soll die Gemeindevertretung den Plan Ende 2026 beschließen. Auf der Tagesordnung der Sitzung am 27.10.2026 steht er noch nicht. |
| Kaltenkirchen 23.585 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat den kommunalen Kälte- und Wärmeplan am 25.11.2025 beschlossen; erstellt haben ihn Averdung Ingenieure & Berater und ZEBAU aus Hamburg. Gute Voraussetzungen für Wärmenetze sieht der Plan im Stadtzentrum, in mehreren Wohngebietsclustern und rund um die Grundschule am Lakweg; außerhalb davon seien Einzelanlagen wie Wärmepumpen wirtschaftlicher. Nach dem Landesgesetz von 2021 hätte die Stadt bis Ende 2024 planen müssen; sie hat dem Land gemeldet, nach dem neuen Recht zu planen. |
| Bad Segeberg 18.508 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat die Kommunale Wärme- und Kälteplanung am 19.11.2024 ungeändert beschlossen (Vorlage 24/4515); erstellt haben sie IPP ESN Power Engineering (Kiel) und greenventory (Freiburg), der Entwurf lag vom 26.06. bis 28.07.2024 aus. Laut Bericht kommen rund 75 % der Wärme aus Erdgas, 18,7 % aus Heizöl und rund 3 % aus Nah- oder Fernwärme. Ob in einem Eignungsgebiet tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird, hängt laut Stadt von der Zahl der Haushalte ab, die sich anschließen wollen. |
| Bad Bramstedt 15.363 Einwohner | in Bearbeitung | Der Entwurf von OCF Consulting (Hamburg, Stand September 2026) liegt vom 05.10. bis 06.11.2026 öffentlich aus (§ 13 Abs. 4 WPG); der Beschluss steht noch aus. Laut Entwurf hat die Stadt ein flächendeckendes Gasnetz mit rund 2.700 Anschlüssen; von knapp 3.500 zentralen Heizkesseln laufen 86 % mit Gas und 12 % mit Heizöl. |
| Wahlstedt 9.749 Einwohner | in Bearbeitung | Den Abschlussbericht von IPP ESN Power Engineering (Kiel, 23.03.2026) hat die Stadt zur öffentlichen Auslegung veröffentlicht und am 01.06.2026 in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Einen Beschluss der Stadtvertretung haben wir bis 22.10.2026 nicht gefunden. Nach dem Landesgesetz von 2021 gehörte Wahlstedt als gemeinsames Mittelzentrum mit Bad Segeberg zu den verpflichteten Kommunen; die Stadt hat dem Land gemeldet, nach dem neuen Recht zu planen. |
| Ellerau 6.042 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde plant seit 2025 mit HIC Consulting (ehemals Hamburg Institut). Der Entwurf lag vom 02.03. bis 31.03.2026 aus; den Bericht vom 30.03.2026 stellt die Gemeinde als „finale Wärmeplanung“ online. Einen Beschluss der Gemeindevertretung haben wir bis 22.10.2026 nicht gefunden. |
| Amt Trave-Land (27 Gemeinden) 20.184 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinden planen einzeln, das Amt bündelt nur Vergabe und Organisation im Konvoi; laut Amtsausschuss-Vorlage bleibt jede Gemeinde planungsverantwortlich und beschließt ihren eigenen Plan. Laut Beschlussvorlage für den Amtsausschuss am 18.03.2026 soll die Verwaltung die Aufstellungsbeschlüsse der Gemeinden einholen und ein Planungsbüro ausschreiben; den Ausgleich des Landes (§§ 38 ff. EWKG) hat das Amt beantragt, ein erster Abschlag ist gezahlt. Beschlossen ist bisher 1 von 27 Plänen: Fahrenkrug hat seinen separat geförderten Wärmeplan am 01.09.2026 beschlossen. |
| Amt Itzstedt (6 Gemeinden im Kreis) 12.730 Einwohner | beschlossen | Das Amt hat die Planung für alle Gemeinden mit einem Förderantrag und einem Büro (Zeiten°Grad, Kiel) ab 01.09.2024 organisiert; beschlossen hat jede Gemeindevertretung ihren Teilwärmeplan: Itzstedt 07.10.2025, Sülfeld und Oering 09.10.2025, Seth 14.10.2025, Kayhude 26.11.2025, Nahe 10.12.2025. Laut Amt ist die Wärmeplanung damit abgeschlossen. Zum Amt gehört außerdem Tangstedt (Kreis Stormarn, beschlossen 09.12.2025). |
| Amt Boostedt-Rickling (6 Gemeinden) 12.454 Einwohner | in Bearbeitung | 1 von 6 Plänen beschlossen: Boostedt hat seinen Wärmeplan (plan[neo], Kiel) am 17.11.2025 beschlossen. Latendorf, Daldorf, Groß Kummerfeld und Heidmühlen haben im Juni 2026 eine verkürzte Wärmeplanung im Konvoi mit der Firma Eneka beschlossen, Rickling am 25.06.2026 eine vereinfachte Planung, ebenfalls mit Eneka. |
| Amt Bad Bramstedt-Land (14 Gemeinden) 11.384 Einwohner | in Bearbeitung | Die Amtsverwaltung vergibt die Planung zentral; die Ausschreibung ist laut Amtsausschuss vom 22.09.2026 gestartet, beschlossen ist noch kein Plan. Ein Quick-Check der SH Netz ergab für alle Gemeinden, dass ein Wärmenetz vermutlich nicht wirtschaftlich ist; damit kommen das vereinfachte (§ 11 EWKG) und das verkürzte Verfahren in Frage, wie es Borstel am 09.03.2026 beschlossen hat. |
| Amt Auenland Südholstein (6 Gemeinden) 11.362 Einwohner | in Bearbeitung | Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld planen im Konvoiverfahren unter Federführung des Amtes; beauftragt ist Green Planet Energy aus Hamburg. Die Eignungsprüfung ist abgeschlossen: Kein Gebiet wird vorab von der vollständigen Planung ausgenommen. Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse erwartet das Amt im Januar 2027, den Abschluss im Herbst 2027. |
| Amt Bornhöved (8 Gemeinden, mit den Unterzentren Bornhöved und Trappenkamp) 11.187 Einwohner | in Bearbeitung | 5 von 8 Plänen beschlossen: Für alle Gemeinden außer Trappenkamp plant plan[neo] (Kiel); beschlossen haben Bornhöved (11.09.2025), Tensfeld (18.08.2026), Damsdorf (25.08.2026), Stocksee (09.09.2026) und Schmalensee (24.09.2026). Für Gönnebek und Tarbek lag im Juni 2026 ein Entwurf aus, ein Beschluss ist nicht veröffentlicht. Trappenkamp plant über seine Gemeindewerke mit IPP ESN Power Engineering; die Bestands- und Potenzialanalyse wurde am 17.09.2026 im Werkausschuss vorgestellt. |
| Amt Kisdorf (9 Gemeinden) 10.629 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Einen Stand veröffentlicht das Amt nicht. Die Niederschriften des Amtsausschusses bis Juni 2026 nennen nur einen Informationsabend zur Wärmeplanung am 07.05.2025 in Kisdorf; ein Beschluss, ein Planungsbüro oder eine Ausschreibung ist nicht belegt. Ein öffentliches Ratsinformationssystem hat das Amt nicht. |
| Amt Leezen (12 Gemeinden) 9.052 Einwohner | nicht begonnen | Laut Verwaltung müssen alle Gemeinden bis 2028 planen, die Kosten trägt das Land; das Amt hat Fördermittel für alle Gemeinden beantragt (Bericht in der Gemeindevertretung Wittenborn am 22.09.2026). Ein Planungsbüro, eine Ausschreibung oder ein Aufstellungsbeschluss ist im Ratsinformationssystem nicht zu finden. |
Wärmenetze: Das größte Netz im Kreis betreiben die Stadtwerke Norderstedt: laut Wärmeplan 82 km Leitungen und 965 Hausanschlüsse, von Friedrichsgabe und Harksheide über Norderstedt-Mitte bis Garstedt; in Glashütte gibt es einzelne, nicht verbundene Netze. In Wahlstedt versorgt das Fernwärmenetz der HanseWerk Natur seit Anfang der 1970er-Jahre 1.392 Gebäude über 29,9 km, gespeist aus einem Erdgas-, einem Biogas- und einem Holzgas-BHKW sowie zwei Erdgaskesseln; den Anschluss regelt die Stadt in einer Fernwärmesatzung. In Bad Bramstedt gehören zwei Wärmenetze den Stadtwerken und werden von HanseWerk Natur betrieben, dazu kommt ein Gebäudenetz der Fernwärme Nord GmbH. Henstedt-Ulzburg hat nur ein kleines Wärmenetz an der Norderstedter Straße (HanseWerk Natur), das die Gemeinschaftsschule Rhen und einige Gebäude in der Nachbarschaft versorgt. In Ellerau betreiben die Kommunalbetriebe ein Wärmenetz, das der Wärmeplan erweitern und verdichten will. In Kaltenkirchen werden die bestehenden Wärmenetze laut Stadt von ihren Betreibern dekarbonisiert und auf Erweiterungsmöglichkeiten geprüft. In Bad Segeberg decken Nah- und Fernwärme laut Wärmeplan erst rund 3 % des Wärmebedarfs. In Trappenkamp heizen laut Zensus 58 % der Wohnungen mit Fernwärme; das bestehende Wärmenetz muss laut Werkausschuss der Gemeindewerke (17.09.2026) dekarbonisiert werden. In Boostedt wird ein neues Netz im Eignungsgebiet beraten, HanseWerk Natur hat laut Vorlage Bereitschaft signalisiert; in Leezen betreibt die Biogas Leezen ein Wärmenetz und soll es für die Baugebiete B 18 und B 22 erweitern.
Für Ihren Öltank heißt das: Für ein Haus mit Ölheizung bedeutet das: Fernwärme ist im Kreis vor allem in Norderstedt, Wahlstedt und Trappenkamp ein Thema, dazu in Teilen von Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Ellerau. In Norderstedt zeigen die Karten des Wärmeplans, wo Fernwärme heute liegt, künftig zu erwarten ist oder geprüft wird; daraus wollen die Stadtwerke ableiten, ob, wie und wann sie Gebiete erschließen. In Boostedt berät die Gemeinde über ein Wärmenetz im Eignungsgebiet, das laut Vorlage mindestens 5 bis 6 km Leitung und 80 % Anschlussquote bräuchte; in Leezen soll die Biogas Leezen ein Netz für die Baugebiete B 18 und B 22 bauen, gespeist auch mit Abwärme von Lactoprot. Für die meisten Dörfer der Ämter erwarten die Pläne, soweit sie vorliegen, dagegen kein wirtschaftliches Netz, so in Bornhöved, Damsdorf und Stocksee und laut Quick-Check der SH Netz in allen Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land; dort läuft der Tausch der Ölheizung auf eine Einzelanlage wie die Wärmepumpe hinaus. Eine Pflicht zu einer bestimmten Heizung folgt aus keinem der Pläne. Beim Heizungstausch in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, gilt in Schleswig-Holstein aber die Landesregel: Erneuerbare Energien, Strom oder unvermeidbare Abwärme müssen dann mindestens 15 % des Wärmebedarfs decken (§ 16 EWKG).
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Segeberg zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Segeberg
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Muss ich im Kreis Segeberg die Stilllegung meines Öltanks beim Kreis anzeigen?
Ist in Norderstedt, Kaltenkirchen oder Henstedt-Ulzburg die Stadt oder der Kreis für den Öltank zuständig?
Muss ein Sachverständiger meinen Öltank im Kreis Segeberg bei der Stilllegung prüfen?
Restöl, Ölschlamm, zerlegter Tank: Wohin damit im Kreis Segeberg?
Welche Kosten kommen bei der Öltankentsorgung im Kreis Segeberg auf mich zu?
Ölheizung raus: Wo im Kreis Segeberg gibt es schon einen Wärmeplan oder Fernwärme?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Segeberg
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Segeberg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Segeberg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.