Nordfriesland (Kreis) · Nordfriesland / Westküste · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Nordfriesland
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Nordfriesland arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Nordfriesland
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Nordfriesland). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
In Nordfriesland heizt gut jede vierte Wohnung mit Öl (25,7 %, Zensus 2022), deutlich mehr als im Landesschnitt von 16,4 %. Am höchsten ist der Anteil auf dem Land und auf den Inseln: im Amt Pellworm mehr als jede zweite Wohnung, im Amt Viöl knapp ein Drittel. In Husum ist es knapp jede fünfte, in Friedrichstadt nur etwa jede fünfzehnte. Wer auf Wärmepumpe oder ein Dorfwärmenetz umsteigt, hat einen Tank übrig. Zuständig ist für alle 133 Gemeinden dieselbe Stelle: die untere Wasserbehörde des Kreises im Kreishaus in Husum.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Nordfriesland?
Regionale Preise für Nordfriesland haben wir nicht gefunden; der Anbieter mit eigenen Seiten für Husum und Sylt verwendet dort seine bundesweite Liste. Am meisten bewegen Bauart und Volumen des Tanks den Preis, dazu der Weg aus dem Keller. Bei Erdtanks kommt immer die Sachverständigenprüfung hinzu, in den sieben Wasserschutzgebieten des Kreises, etwa in Husum/Mildstedt, auf Föhr, Amrum und Sylt, auch bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter. Eine Preisstatistik für Nordfriesland gibt es nicht, und einen Anbieter mit eigenen Preisen für die Region haben wir nicht gefunden. Das bundesweit tätige Öltankentsorgung.de (OED Services GmbH, Bochum) nennt auf seinen Seiten für Husum und Sylt Festpreise, die mit seiner bundesweiten Preisliste übereinstimmen. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Die Husum-Seite von Öltankentsorgung.de nennt für Kunststofftanks ab 760 € (bis 3.000 Liter) und ab 1.040 € (bis 5.000 Liter), für Stahltanks bis 3.000 Liter ab 1.050 €; die 19 % MwSt. kommen jeweils hinzu. Laut Anbieter sind Anfahrt, Abpumpen des Restöls, Reinigung, Demontage, Ölschlamm-Entsorgung und Entsorgungsnachweis enthalten.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Nordfriesland: Erdtank-Preise speziell für Nordfriesland haben wir nicht. Öltankentsorgung.de nennt für Erdtanks keinen Pauschalpreis („Preis nach Aufwand“). Hinzu kommt bei jedem Erdtank die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Alle Beträge stammen aus der bundesweiten Liste eines einzigen Anbieters; regionale Unterschiede bildet sie nicht ab, und für die Inseln und Halligen nennt der Anbieter keine eigenen Preise. Eine Preisstatistik für Nordfriesland oder ein Preisversprechen sind das nicht. Was Ihr Tank kostet, hängt von Bauart, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt ab und steht erst im Angebot nach der Bestandsaufnahme.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Restöl abpumpen, Tank reinigen, zerlegen, abtransportieren: Das ist Sache des Fachbetriebs. Im Formular H des Kreises Nordfriesland gibt es ein eigenes Feld für die Stilllegung; dass Sie sie anzeigen müssen, schreibt der Kreis selbst nicht. Ein Sachverständiger prüft die Stilllegung bei Erdtanks und bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter; liegt das Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, schon über 1.000 Liter.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Im Kreis Nordfriesland ist für alle 133 Gemeinden, auch für Husum, Sylt und die Inseln, dieselbe Stelle zuständig: die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Husum (Marktstraße 6, Tel. 04841 67-589). Der Kreis selbst sagt nicht, ob Sie die Stilllegung anzeigen müssen. Sein Formular H bietet aber ausdrücklich den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. Vom Land gibt es dazu zwei Aussagen, die sich widersprechen: keine Pflicht nach AwSV in den Erläuterungen zum Formular, eine Anzeigepflicht für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen auf der Landeswebseite. Die kurze Anzeige nach Husum schadet deshalb nicht. Laut Erläuterungen lässt sich damit vermeiden, dass die Behörde Sie später zur wiederkehrenden Prüfung auffordert. Den Prüfbericht zu einem prüfpflichtigen Tank bekommt die Kreisverwaltung ohnehin, der Sachverständige hat dafür vier Wochen Zeit (§ 47 Abs. 3 AwSV). Prüfpflichtig: jeder Erdtank, oberirdische Tanks über 10.000 Liter und in einem Wasserschutz- oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet oberirdische Tanks schon über 1.000 Liter. Wasserschutzgebiete gibt es im Kreis sieben, unter anderem in Husum/Mildstedt, auf Föhr, auf Amrum und auf Sylt.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Sieben Wasserschutzgebiete führt das Land für den Kreis Nordfriesland: Husum/Mildstedt, Drei Harden, List auf Sylt, Inselkern Sylt, Rantrum, Föhr und Amrum. Steht Ihr oberirdischer Tank dort oder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, braucht seine Stilllegung schon über 1.000 Liter einen Sachverständigen; überall sonst erst über 10.000 Liter. Erdtanks werden immer geprüft (AwSV Anlage 5 und 6). Das Formular H fragt nach der Lage des Grundstücks, die untere Wasserbehörde gibt Auskunft. Die Prüfung muss der Betreiber veranlassen (§ 46 AwSV); am einfachsten terminiert man sie zusammen mit dem Fachbetrieb.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Nordfriesland
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Nordfriesland (Kreis):
Kreis Nordfriesland (alle 133 Gemeinden, einschließlich Husum, Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und der Halligen)
Kreis Nordfriesland, Untere Wasserbehörde
Fachbereich Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur – Fachdienst Umwelt, Hauptsachgebiet Wasser, Boden, Abfall (Untere Wasserbehörde)
Kreishaus, Marktstraße 6, 25813 Husum
Tel. 04841 67-589 (Untere Wasserbehörde) · Zentrale 04841 67-0
Anzeigen nach § 40 AwSV für Heizölverbraucheranlagen nimmt die untere Wasserbehörde des Kreises entgegen, per Formular (A, B und für Heizöl H) per Brief oder E-Mail oder über einen Onlinedienst. Einreichen müssen Sie laut Kreis „mindestens sechs Wochen im Voraus“; die Bearbeitung dauert laut Kreis 2 bis 4 Wochen. Die Leistungsbeschreibung nennt dafür nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Das Formular H des Kreises hat trotzdem ein eigenes Feld „Stilllegung der Anlage“ und fragt ab, ob die Anlage in einem Wasserschutzgebiet, einem Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt. Einen Betreiberwechsel müssen Sie bei Heizölverbraucheranlagen laut Kreis nicht anzeigen. Arbeiten an Anlagen mit mehr als 1.000 Litern, auch die Stilllegung, darf nur ein Fachbetrieb nach AwSV ausführen. Tritt Öl aus, erreichen Sie die Rufbereitschaft der unteren Wasserbehörde über den Notruf 112.
Entsorgung & Restöl
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Nordfriesland; Abfuhr, Sortierschleifen und Sondermüllannahme betreibt die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland (AWNF) in Husum. Für den Öltank selbst ist sie nicht der Weg: Im Abfall-ABC der AWNF steht bei „Heizöltanks“ wie bei „Öltank, Ölfässer (leer)“ jeweils „Händler, Fachfirmen“. Schadstoffe aus Privathaushalten, laut Abfallwirtschaftssatzung (§ 11) auch Altöl und ölhaltige Betriebsmittel, nimmt die AWNF kostenlos beim Sondermüllmobil an, das zwei- bis viermal im Jahr in jeden Ort kommt, sowie im Sondermüllzwischenlager Ahrenshöft und auf Sylt bei der Annahmestelle in Westerland (Am Rantum Becken). Sondermüll von Gewerbe nimmt die AWNF nur gegen Gebühr in Ahrenshöft oder Westerland an. Mit Öl verunreinigte Erde, etwa nach einem Leck am Erdtank, gehört laut Abfall-ABC ins Sonderabfallzwischenlager Ahrenshöft (Tel. 04846 600-38) bzw. auf Sylt zur Annahmestelle Westerland (Tel. 04651 9227-0). Altmetalle und Eisenschrott nehmen die Sortierschleifen in Ahrenshöft, Kirchspiel Garding (Eiderstedt), Westerland (Sylt) und Risum-Lindholm (Südtondern) laut AWNF kostenlos an, alternativ der Schrotthandel; auf Föhr (Alkersum) und Amrum (Süddorf) gibt es Umschlagstationen. Ob ein gereinigter, zerlegter Öltank als Altmetall angenommen wird, steht dort nicht.
Wie mit Restöl und Ölschlamm umgegangen wird, regelt der Auftrag mit dem Fachbetrieb: Der für Husum werbende Anbieter Öltankentsorgung.de führt „Restöl abpumpen“, „Tank reinigen“ und „Ölschlamm entsorgen“ als Teil seines Festpreises auf. Ob noch verwertbares Heizöl angerechnet oder umgepumpt wird, steht dort nicht. Sprechen Sie das vor der Vergabe an: Was wird aus dem Restöl, und wie verrechnet der Betrieb es im Angebot?
Wichtig: Sieben Wasserschutzgebiete führt das Land für den Kreis Nordfriesland: Husum/Mildstedt, Drei Harden, List auf Sylt, Inselkern Sylt, Rantrum, Föhr und Amrum. Steht Ihr oberirdischer Tank dort oder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, braucht seine Stilllegung schon über 1.000 Liter einen Sachverständigen; überall sonst erst über 10.000 Liter. Erdtanks werden immer geprüft (AwSV Anlage 5 und 6). Das Formular H fragt nach der Lage des Grundstücks, die untere Wasserbehörde gibt Auskunft. Die Prüfung muss der Betreiber veranlassen (§ 46 AwSV); am einfachsten terminiert man sie zusammen mit dem Fachbetrieb. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Nordfriesland: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Nordfriesland dazu schreiben:
Kreis Nordfriesland (alle 133 Gemeinden, einschließlich Husum, Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und der Halligen): Kreis Nordfriesland, Untere Wasserbehörde
Mit eigenen Worten äußert sich der Kreis Nordfriesland zur Stilllegung von Heizöltanks nicht. Seine Leistungsbeschreibung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht. Anders ist das bei seiner Leistung für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen, bei der es heißt, wer eine solche Anlage „errichten, stilllegen oder wesentlich ändern“ will, „müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen“. Was der Kreis bereitstellt, ist das Formular H mit dem Briefkopf „Kreis Nordfriesland, Untere Wasserbehörde, Marktstraße 6, 25813 Husum“; in Feld 11 „Grund der Anzeige“ steht „Stilllegung der Anlage“ mit „voraussichtliches Stilllegungsdatum“. Die Erläuterungen des Landes, nach denen Sie nach AwSV „nicht verpflichtet [sind], die Stilllegung der Anlage anzuzeigen“, stellt der Kreis nicht selbst bereit. Auf seiner Seite zum Betreiberwechsel verlinkt er aber die Landesseite „Wassergefährdende Stoffe“, die eine Anzeigepflicht „für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage“ nennt. Eine Suche auf nordfriesland.de nach „Stilllegung“, „Heizöl“ und „Öltank“ ergab am 22.10.2026 keine weitere Aussage; eine Frist für eine Stilllegungsanzeige nennt der Kreis nicht.
- Formular: Formular H – Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV (Kreis Nordfriesland, Untere Wasserbehörde, PDF; Feld 11 „Stilllegung der Anlage“, Feld 14 Lage im Wasserschutz-, Überschwemmungs- oder Risikogebiet)
- Formular: Formular B – Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Angaben zum Betreiber (Kreis Nordfriesland, PDF)
- Quelle: Kreis Nordfriesland – Leistung „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“
Kontakt: Tel. 04841 67-589 (Untere Wasserbehörde) · Zentrale 04841 67-0 · wasserbehoerde@nordfriesland.de, Tel. 04841 67-589 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Nordfriesland
Laut Zensus 2022 heizen im Kreis Nordfriesland 25,7 % der Wohnungen mit Öl, rund 26.400 von 102.800. Das ist gut jede vierte Wohnung; im Landesschnitt ist es etwa jede sechste (16,4 %). Unter den 15 Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins liegt Nordfriesland damit auf Platz vier, hinter Dithmarschen (27,8 %), Plön (26,3 %) und Schleswig-Flensburg (26,2 %). Nach Gebäuden gerechnet sind es 26,9 %. Gas heizt gut die Hälfte der Wohnungen (51,0 %), Fernwärme 11,5 %.
Der Grund liegt in der Siedlungsstruktur. In den Städten liegt Gas: In Husum werden laut Wärmeplan 69 % der beheizten Gebäude mit Erdgas versorgt, auf Sylt erschließt das Gasnetz der Energieversorgung Sylt (EVS) weite Teile der Gemeinde, und in Niebüll ist das Gasnetz in der Stadt flächendeckend, während laut Wärmeplan „die Außenbereiche … über kein Gasnetz“ verfügen. Auf dem Land und auf den Inseln ist die Ölheizung deshalb häufiger: In den Ämtern Viöl, Nordsee-Treene, Mittleres Nordfriesland und Südtondern heizen 29 bis 33 % der Wohnungen mit Öl, in der Gemeinde Nordstrand 46,7 %, im Amt Pellworm 53,9 %. Fernwärme spielt mit 11,5 % der Wohnungen eine kleinere Rolle als im Landesschnitt (21 %). Typisch sind kleine Dorfwärmenetze, oft aus Biogas: Von den 26 Gemeinden im Amt Südtondern, für die das Amt Wärmeplanberichte veröffentlicht hat, haben 17 bereits ein Wärmenetz. Laut Kreis verursachte allein der Erdgas- und Heizölverbrauch 2020 knapp 850.000 Tonnen CO2-Äquivalente, knapp 40 % der Treibhausgasemissionen im Kreisgebiet.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Nordfriesland entgegen — u. a. aus Husum, Sylt, Tönning, Friedrichstadt, Reußenköge, Amt Südtondern (mit Niebüll und Leck), Amt Nordsee-Treene, Amt Mittleres Nordfriesland (mit Bredstedt), Amt Eiderstedt, Amt Föhr-Amrum (mit Wyk auf Föhr und Nebel) und weiteren Orten. Nordfriesland hat 133 Gemeinden: fünf amtsfreie und 128, die zu acht Ämtern gehören; in dieser Gliederung steht die Liste. Die Behörde ist überall dieselbe, die untere Wasserbehörde des Kreises in Husum. Öl-Anteil der Wohnungen laut Zensus 2022: Amt Pellworm 53,9 %, Amt Viöl 32,7 %, Amt Nordsee-Treene 31,1 %, Amt Mittleres Nordfriesland 29,8 %, Amt Südtondern 29,4 %, Amt Föhr-Amrum 25,5 %, Amt Eiderstedt 22,5 %, Sylt 22,1 %, Amt Landschaft Sylt 20,5 %, Husum 19,5 %, Tönning 15,1 %, Friedrichstadt 6,7 %. Je ländlicher und je weiter weg vom Gasnetz einer Stadt, desto eher steht im Keller ein Öltank.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Nordfriesland
In Schleswig-Holstein sind seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst für die Wärmeplanung zuständig; ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, kann für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen. Keine Gemeinde im Kreis hat mehr als 100.000 Einwohner, Frist ist damit der 30. Juni 2028. Fünf Kommunen haben ihren Plan schon nach dem Landesgesetz von 2021 aufgestellt und dem Land vorgelegt: Husum, Sylt, Tönning, Niebüll und Wyk auf Föhr. Der Kreis ließ 2024 und 2025 eine kreisweite Wärmebedarfsanalyse mit gebäudescharfem Wärmebedarf erstellen, die die Gemeinden nutzen können; einen Teil der Daten zeigt das Wärmeportal des Digitalen Atlas Nord. Die übrigen Gemeinden planen meist über ihr Amt: Im Amt Südtondern liegen für 26 Gemeinden Schlussberichte vor, in den Ämtern Viöl und Mittleres Nordfriesland läuft die Planung, auf Föhr und Amrum hat Wyk einen Wärmeplan beschlossen, die übrigen Gemeinden haben Quartierskonzepte und wollen sich damit zum Teil von einer eigenen Wärmeplanung befreien lassen.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Husum 23.976 Einwohner | beschlossen | Das Stadtverordnetenkollegium hat den kommunalen Wärme- und Kälteplan am 28.11.2024 einstimmig beschlossen, nach Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss am 13.11.2024. Erstellt hat ihn Zeiten°Grad (Kiel); als Mittelzentrum war Husum nach dem Landesgesetz von 2021 zum Plan bis Ende 2024 verpflichtet. Laut Stadt hat der Plan keine rechtliche Außenwirkung. |
| Sylt 14.106 Einwohner | beschlossen | Die Gemeindevertretung hat den Wärmeplan am 21.11.2024 einstimmig beschlossen; die Öffentlichkeit wurde am 22.11.2024 informiert. Pflicht war der Plan nach dem Landesgesetz von 2021; der Abschlussbericht ist beim Landschaftszweckverband Sylt abrufbar. |
| Tönning 4.775 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 10./12.12.2024 einstimmig beschlossen, den kommunalen Wärmeplan „gemäß § 7 EWKG“ zu beschließen (Vorlage BV/149/2024). Erstellt haben ihn IPP ESN Power Engineering und greenventory; Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. |
| Friedrichstadt 2.527 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2025 die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung und einen Antrag beim Kommunalen Wärmefonds der IB.SH beschlossen. Einen fertigen Plan gibt es noch nicht. Die Verwaltung führt das Amt Nordsee-Treene. |
| Reußenköge 298 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung haben wir keine öffentliche Angabe gefunden. Reußenköge ist amtsfrei, wird aber vom Amt Mittleres Nordfriesland verwaltet. Frist ist der 30.06.2028. |
| Amt Südtondern (30 Gemeinden, u. a. Niebüll, Leck) 40.327 Einwohner | in Bearbeitung | Niebüll hat seinen Plan schon nach dem Landesgesetz von 2021 aufgestellt; die Stadt veröffentlichte den „Kommunalen Wärmeplan der Stadt Niebüll“ am 16.12.2024, der Landtag führt Niebüll unter den Kommunen mit fertigem Plan. Für 26 weitere Gemeinden hat das Amt die Reinstein GmbH beauftragt; deren Schlussberichte (Juni 2026) stehen auf der Amtsseite und werden am 29.10.2026 öffentlich vorgestellt. Beschlüsse dazu haben wir noch nicht gefunden. Für Leck, Risum-Lindholm und Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog steht kein Bericht in der Liste. |
| Amt Nordsee-Treene (27 Gemeinden) 25.653 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Einen aktuellen öffentlichen Stand der Wärmeplanung für das Amt oder seine Gemeinden haben wir nicht gefunden. Im Juni 2024 verwies der Amtsausschuss auf die kreisweite Wärmebedarfsanalyse, deren Daten die Gemeinden nutzen können. Frist ist der 30.06.2028. |
| Amt Mittleres Nordfriesland (19 Gemeinden, u. a. Bredstedt) 21.774 Einwohner | in Bearbeitung | Breklum, Bordelum und Struckum haben 2026 beschlossen, ihren Wärmeplan gemeinsam in einem Planungskonvoi bis spätestens Juni 2028 zu erstellen; koordiniert wird das Verfahren von der Amtsverwaltung. Für die übrigen Gemeinden, darunter Bredstedt, haben wir keinen öffentlichen Stand gefunden. |
| Amt Eiderstedt (16 Gemeinden) 11.190 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Amtsseite haben wir keinen Stand der Wärmeplanung gefunden, auch nicht für Garding oder St. Peter-Ording. Frist ist der 30.06.2028. |
| Amt Föhr-Amrum (15 Gemeinden, u. a. Wyk auf Föhr, Nebel) 10.324 Einwohner | Wyk beschlossen, übrige in Bearbeitung | Einen Wärmeplan hat bisher nur Wyk auf Föhr beschlossen und dem Land vorgelegt. Die übrigen Gemeinden haben Quartierskonzepte; ob das Land sie als Ersatz für eine Wärmeplanung anerkennt, ist offen. Wyk: Beschluss der Stadtvertretung am 12.12.2024, das Konzept erfüllt zugleich die Anforderungen an eine Wärmeplanung nach dem Landesgesetz von 2021. Amrum (Nebel, Norddorf, Wittdün; Oktober bis Dezember 2025), Wrixum (04.11.2025) und Föhr-West (sechs Gemeinden, Dezember 2025 bis Januar 2026) beschlossen ihre Konzepte als strategische Fachplanung im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes und wollen beim Land die Befreiung von einer zusätzlichen Wärmeplanung beantragen. Für Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum gilt das Quartierskonzept Föhr-Mitte von 2019; das dort geplante Wärmenetz wurde eingestellt. In keinem der Konzepte werden Wärmenetzneubaugebiete benannt. |
| Amt Viöl (13 Gemeinden) 9.517 Einwohner | in Bearbeitung | Das Amt erstellt die Wärmeplanung mit dem Kieler Planungsbüro Zeiten°Grad und lädt zu einem öffentlichen Workshop am 10.11.2026 in die Schule Viöl ein. |
| Amt Landschaft Sylt (List, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Hörnum) 4.312 Einwohner | in Bearbeitung | Die vier Gemeinden haben schon vor der Landespflicht freiwillig einen Wärmeplan beschlossen; die Arbeiten begannen im September 2024. Der gemeinsame Entwurf lag ab dem 02.03.2026 öffentlich aus und wurde am 19.03.2026 vorgestellt; danach soll jede Gemeinde einen eigenen Bericht erhalten. Einen Beschluss über den fertigen Plan haben wir nicht gefunden. |
| Amt Pellworm (Pellworm, Hooge, Langeneß, Gröde) 1.369 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand einer kommunalen Wärmeplanung haben wir keine öffentliche Angabe gefunden. Die Gemeinde Pellworm hat einen Masterplan Energie und Klimaschutz 2030 und ein Biogas-Wärmenetz im Ortsteil Ostersiel, das laut Gemeinde umgebaut und erweitert werden soll. Frist ist der 30.06.2028. |
Wärmenetze: Ein großes Fernwärmenetz gibt es in Nordfriesland nicht. In Husum sind laut Wärmeplan rund 90 Gebäude an Fernwärmenetze angeschlossen, 1,5 % des Wärmebedarfs. In Westerland betreibt die Energieversorgung Sylt (EVS) zwei Fernwärmenetze, im Zentrum und im Bereich Danziger Straße, Am Seedeich und Hans-Böckler-Straße. In Niebüll versorgen drei Netze der Stadtwerke Nordfriesland 85 Gebäude im Zentrum und das Klinikum, gespeist aus Biogas- und Biomethan-BHKW mit Erdgas-Spitzenkessel. In Tönning gibt es zwei Netze: in Kating mit Abwärme der Biogasanlage (24 Gebäude) und im Südwesten der Stadt ein Erdgas-Netz der HanseWerk Natur (124 Gebäude). Auf dem Land sind kleine Dorfwärmenetze verbreitet: Im Amt Südtondern haben 17 der 26 Gemeinden mit Wärmeplanbericht bereits eines, oft gespeist aus Biogas. Auf Pellworm gibt es im Ortsteil Ostersiel, wo Schwimmbad, Kur- und Gesundheitszentrum und die Amtsgebäude liegen, ein Biogas-Wärmenetz, das laut Gemeinde umgebaut und erweitert werden sollte.
Für Ihren Öltank heißt das: Für Häuser mit Ölheizung heißt das: Ein Netzanschluss kommt vor allem in den Kernstädten und in Dörfern mit bestehendem Wärmenetz in Frage. Das Amt Südtondern schreibt ausdrücklich: „In vielen Teilen des Amtsgebiets Südtondern wird es kein Wärmenetz geben.“ Auf Föhr wurde die Planung eines gemeinsamen Netzes für Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum eingestellt, weil ein Netz die Eigentümer laut Amt rund 36 bis 37 ct/kWh gekostet hätte, eine eigene Heizung wie eine Wärmepumpe rund 20 ct/kWh. Husum empfiehlt in seinem Wärmeplan, für das Kerngebiet der Stadt eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz zu beantragen, als Wärmequelle soll tiefe Geothermie geprüft werden. Im Zielbild des Sylter Wärmeplans deckt Fernwärme 2044 rund 42 % des Wärmebedarfs, ausgehend von den Netzen in Westerland. Eine Pflicht zu einer bestimmten Heizung folgt aus einem Wärmeplan nicht. In Schleswig-Holstein gilt aber zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Nordfriesland zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Nordfriesland
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden in Nordfriesland: Muss ich die Stilllegung beim Kreis anzeigen?
Braucht mein Öltank in Nordfriesland eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Wohin mit Restöl, Ölschlamm und dem alten Tank in Nordfriesland? Nimmt die AWNF das an?
Öltank auf Sylt, Föhr, Amrum oder Pellworm stilllegen: Was ist auf den Inseln anders?
Was kostet die Öltankentsorgung in Nordfriesland?
Ölheizung raus: Bekomme ich in meinem Dorf in Nordfriesland ein Wärmenetz?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Nordfriesland
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Nordfriesland
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Nordfriesland). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.