Lübeck (Hansestadt) · Lübecker Bucht · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Lübeck
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Lübeck arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lübeck
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lübeck). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Jede zehnte Wohnung in Lübeck heizt laut Zensus 2022 mit Öl, zusammen 4.930 Häuser. Die meisten davon stehen in St. Gertrud und St. Jürgen; den höchsten Anteil hat Buntekuh, wo jedes fünfte Gebäude eine Ölheizung hat. Für Heizöltanks ist die Untere Wasserbehörde der Hansestadt an der Kronsforder Allee zuständig. Sie stellt das Landesformular H bereit, in dem sich die Stilllegung ankreuzen lässt; Ob sie Pflicht ist, beantwortet das Land widersprüchlich: Nach den Erläuterungen ist sie nach AwSV keine, die Landeswebseite nennt dagegen eine Anzeigepflicht für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen. Wo künftig Fernwärme liegt und wo eher die Wärmepumpe kommt, zeigt der Wärmeplan, den die Bürgerschaft am 27. Februar 2025 beschlossen hat.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Lübeck?
Den größten Unterschied beim Preis machen in Lübeck Tanktyp, Volumen und Zugang: Kunststoff-Batterietanks sind schneller aus dem Keller als ein Stahltank, der dort verschweißt wurde und erst zerlegt werden muss. Beim Erdtank kommt die Prüfung durch einen Sachverständigen hinzu, die bei jedem unterirdischen Tank vorgeschrieben ist. Für Lübeck gibt es keine Preisstatistik. Die einzige Angabe aus der Stadt selbst ist eine grobe Spanne der Stadtwerke Lübeck. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Auf ihrer Seite zur Öltankentsorgung nennen die Stadtwerke Lübeck 1.500 bis 4.000 Euro als marktüblich für Stilllegung und Entsorgung; das treffe auf viele typische Einfamilienhäuser mit einem 4.000- bis 8.000-Liter-Stahltank oder Kunststoff-Batterietanks zu. Die Stadtwerke selbst bieten die Entsorgung derzeit nur zusammen mit einer neuen Wärmepumpe an.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Lübeck: Für Erdtanks in Lübeck liegen uns keine eigenen Preise vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Jeder Betrag hier ist ein Richtpreis eines einzelnen Anbieters, keine regionale Preisstatistik und kein Preisversprechen. Tanktyp, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt bestimmen, ob es am unteren oder oberen Ende der Spanne bleibt; sicher wissen Sie es erst mit einem Angebot nach der Bestandsaufnahme.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Am Tank selbst arbeitet ein Fachbetrieb. Die Stadtwerke Lübeck beschreiben den Ablauf so: Ölstand messen, Restöl und Ölschlamm abpumpen, Tank und Leitungen entgasen, reinigen und demontieren; am Ende stellt der Fachbetrieb den Entsorgungsnachweis aus. Bei Erdtanks und anderen prüfpflichtigen Anlagen beauftragen Sie rechtzeitig zusätzlich einen Sachverständigen. Ob die Anzeige mit Formular H bei der Unteren Wasserbehörde Pflicht ist, sagt das Land nicht einheitlich; laut Erläuterungen können Sie damit eine spätere Prüfaufforderung vermeiden.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Zuständig ist in Lübeck die Untere Wasserbehörde der Hansestadt (Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2–6). Auf ihrer Heizöl-Seite stellt sie das Landesformular H bereit, das als Grund der Anzeige ausdrücklich „Stilllegung der Anlage“ vorsieht. Die Stadt verlinkt auch die Erläuterungen des Landes; danach ist die Anzeige nach AwSV keine Pflicht. Die Landeswebseite sieht das anders und nennt für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen eine Anzeigepflicht. Was die Anzeige bringt, steht in den Erläuterungen: Sie können damit vermeiden, dass später eine Aufforderung zur wiederkehrenden Prüfung kommt. Ist der Tank prüfpflichtig, also jeder Erdtank, oberirdisch über 10.000 Liter, im Überschwemmungsgebiet schon über 1.000 Liter, beauftragen Sie rechtzeitig einen Sachverständigen. Er hat nach der Prüfung vier Wochen Zeit, seinen Bericht an die Behörde zu schicken (§ 47 Abs. 3 AwSV); veranlassen muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Jeder Erdtank in Lübeck braucht bei der Stilllegung einen Sachverständigen. Oberirdische Tanks sind erst über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Wasserschutzgebiete führt die Liste des Landes für Lübeck keine; festgesetzt ist aber ein Überschwemmungsgebiet an der Unteren Trave, das in Moisling an der Einmündung in die Kanaltrave beginnt. Den Prüfauftrag erteilen Sie als Betreiber rechtzeitig selbst.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Lübeck
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Lübeck (Hansestadt):
Hansestadt Lübeck (alle zehn Stadtteile)
Hansestadt Lübeck, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Untere Wasserbehörde
Kronsforder Allee 2–6, 23560 Lübeck
Tel. 0451 115 (Behördennummer der Hansestadt)
Die Untere Wasserbehörde nimmt Anzeigen nach § 40 AwSV für Heizöltanks schriftlich, per E-Mail oder über den Online-Dienst des Landes entgegen; wer eine prüfpflichtige Anlage errichtet oder wesentlich ändert, zeigt das mindestens sechs Wochen vorher an. Für Heizöl gilt das Landesformular H, das die Stadt auf ihrer Seite bereitstellt. Es hat auch ein Feld „Stilllegung der Anlage“. Bei prüfpflichtigen Anlagen erfährt die Behörde vom Sachverständigen durch dessen Prüfbericht. Prüfpflichtig sind bei der Stilllegung nach AwSV jeder Erdtank und oberirdische Tanks über 10.000 Liter, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Persönlich vorsprechen können Sie nur mit Termin.
Erläuterungen des Landes zur Anzeige nach § 40 AwSV (von der Hansestadt bereitgestellt, PDF, Nr. 11 zur Stilllegung) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
In Lübeck ist die Hansestadt selbst öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; die Arbeit erledigen die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). Die drei Wertstoffhöfe Mitte (Posener Straße 25), Herrenwyk (Möllerung 8) und Niemark (Raabrede) nehmen Schadstoffe, ausdrücklich auch Altöl, von Lübecker Haushalten kostenlos an, allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen; am Schadstoffmobil sind höchstens 10 Liter erlaubt. Auch die Abfallwirtschaftssatzung begrenzt schadstoffhaltige Abfälle auf haushaltsübliche Mengen und schließt produktions- und betriebsspezifische Abfälle aus (§ 11). Den Ölschlamm vom Tankboden saugt der Fachbetrieb ab und entsorgt ihn vorschriftsmäßig, so beschreiben es auch die Stadtwerke Lübeck. Altmetall und Schrott nehmen die Wertstoffhöfe gebührenfrei an (bis 3 m³ je Anlieferung). Ob ein gereinigter, zerlegter Tank darunter fällt, erfragen Sie vorher beim EBL-Service unter 0451 707600.
Sauberes Restöl müssen Sie nicht wegwerfen. Laut Stadtwerke Lübeck lässt es sich verkaufen oder in einen anderen Öltank umlagern; abgesaugt und entsorgt wird nur der Ölschlamm, der sich über die Jahre am Tankboden sammelt. Klären Sie vor der Vergabe, was der Fachbetrieb mit dem Restöl macht und ob er es im Angebot verrechnet.
Wichtig: Jeder Erdtank in Lübeck braucht bei der Stilllegung einen Sachverständigen. Oberirdische Tanks sind erst über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Wasserschutzgebiete führt die Liste des Landes für Lübeck keine; festgesetzt ist aber ein Überschwemmungsgebiet an der Unteren Trave, das in Moisling an der Einmündung in die Kanaltrave beginnt. Den Prüfauftrag erteilen Sie als Betreiber rechtzeitig selbst. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Lübeck: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Lübeck dazu schreiben:
Hansestadt Lübeck (alle zehn Stadtteile): Hansestadt Lübeck, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Die Hansestadt nennt keine Pflicht, die Stilllegung anzuzeigen. Auf ihrer Seite zur Heizölanlage stellt die Untere Wasserbehörde aber zwei Dokumente des Landes bereit: das Formular H, das als Grund der Anzeige ausdrücklich „Stilllegung der Anlage“ samt Feld „voraussichtliches Stilllegungsdatum“ vorsieht, und die Erläuterungen dazu. Dort heißt es: „Nach AwSV sind Sie – außer bei JGS-Anlagen – nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Allerdings ist die Prüfpflicht bei Stilllegung zu beachten. Mit der Anzeige der Stilllegung können Sie auch vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen.“ Die Landeswebseite sieht das anders und führt die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen als anzeigepflichtig auf. Zu prüfpflichtigen Anlagen schreibt die Stadt selbst: „Dem Sachverständigen ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend alle fünf Jahre oder zur Stilllegung der Auftrag zur Anlagenprüfung zu erteilen.“ Das Ergebnis erreicht die Behörde über den Prüfbericht des Sachverständigen. Ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung gibt es von der Hansestadt nicht.
- Formular: Formular H – Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV (Land Schleswig-Holstein, bereitgestellt von der Hansestadt Lübeck, PDF, Feld 11 „Stilllegung der Anlage“)
- Merkblatt: Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Erläuterung (Land Schleswig-Holstein, Stand 12/2018, bereitgestellt von der Hansestadt Lübeck, PDF)
- Quelle: Hansestadt Lübeck – Bürgerservice: Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Kontakt: Tel. 0451 115 (Behördennummer der Hansestadt) · wasserbehoerde@luebeck.de · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Lübeck
Jede zehnte Lübecker Wohnung heizt laut Zensus 2022 mit Öl: 10,4 %, rund 12.600 von 121.200 Wohnungen. Weit vorn liegt Gas mit 64,8 %, Fernwärme versorgt 22,1 %. Nach Gebäuden gezählt sind es 4.930 Häuser mit Ölheizung. Das Statistische Jahrbuch der Hansestadt zeigt, wo sie stehen: fast die Hälfte in St. Gertrud (1.170) und St. Jürgen (1.131). Den höchsten Anteil hat Buntekuh, dort heizt jedes fünfte Gebäude mit Öl (20 %); danach folgen Moisling und St. Gertrud (je 13 %) und St. Jürgen (12 %). In der Innenstadt sind es nur 4 %, in St. Lorenz Süd 5 %.
Lübeck heizt mit Gas. Das Erdgasnetz ist laut Wärmeplan gut ausgebaut und rund 1.200 Kilometer lang; Erdgas deckt etwa drei Viertel des Wärmebedarfs. In der Innenstadt heizen 89 % der Gebäude mit Gas, in Schlutup 86 %. Fernwärme ist in Moisling am weitesten verbreitet, dort hängt knapp ein Viertel der Gebäude daran. Am Wärmebedarf der ganzen Stadt hat Heizöl laut Wärmeplan nur einen kleinen Anteil (gut 2 %). Dafür sind viele Anlagen alt: Der Wärmeplan ermittelt für Lübeck ein durchschnittliches Heizungsalter von 20 Jahren (ohne Fernwärme), mehr als der Landesschnitt von 13,8 Jahren; die Stadt schreibt, rund 60 % aller Lübecker Heizungen seien über 20 Jahre alt. Mit jedem Heizungstausch wird ein Öltank überflüssig.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Lübeck entgegen — u. a. aus St. Gertrud, St. Jürgen, St. Lorenz Nord, Kücknitz, Travemünde, Buntekuh, Moisling, Schlutup, St. Lorenz Süd, Innenstadt und weiteren Orten. Ölheizungen stehen in allen zehn Stadtteilen, anteilig am häufigsten in Buntekuh, Moisling, St. Gertrud und St. Jürgen, am seltensten in der Innenstadt und in St. Lorenz Süd. Zu Travemünde zählen neben Alt-Travemünde und dem Priwall auch die Dörfer Brodten, Teutendorf und Ivendorf.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Lübeck
Lübecks Wärmeplan ist beschlossen: Die Bürgerschaft hat ihn am 27. Februar 2025 verabschiedet, aufgestellt nach dem Landesgesetz von 2021 und dem Land vorgelegt. Erstellt haben das Gutachten die Stadtwerke Lübeck Innovation, koordiniert von der Klimaleitstelle der Stadt. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Heute deckt Erdgas rund drei Viertel des Wärmebedarfs, Nah- und Fernwärme etwa 11 %, Heizöl gut 2 %. Der Plan unterscheidet Gebiete mit bestehendem Wärmenetz, Fernwärme-Eignungs- und Erweiterungsgebiete, die noch geprüft werden, und Gebiete, in denen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen empfohlen sind. Die Karte dazu steht im Smart-City-Portal der Stadt; zehn Stadtteil-Steckbriefe fassen die Empfehlungen zusammen.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Lübeck 217.061 Einwohner | beschlossen | Die Bürgerschaft hat den kommunalen Wärmeplan am 27.02.2025 beschlossen. Erstellt von den Stadtwerken Lübeck Innovation (Datenanalyse greenventory) nach dem EWKG von 2021, Zieljahr 2040. Die Stadt schreibt den Plan fort; Fernwärme-Eignungsgebiete werden von den Stadtwerken geprüft. |
Wärmenetze: Neun große Wärmenetze betreiben laut Wärmeplan die Stadtwerke Lübeck Energie; hinzu kommen Netze anderer Betreiber, etwa ein Fernwärmenetz in Buntekuh, sowie kleinere Fernwärmenetze in Alt-Travemünde und auf dem Priwall. Zusammen sind das rund 100 Kilometer Leitung. Noch laufen die Netze überwiegend mit Erdgas; für Vorwerk, St. Lorenz und Kücknitz entstehen Transformationspläne. 2026 wird ausgebaut: in St. Lorenz Nord bis zur Gravensteinstraße, in St. Lorenz Süd vom Güterbahnhof Süd bis in den Töpferweg (bis Frühjahr 2027) und in St. Jürgen von der Röntgenstraße über die Kalkbrennerstraße zum Mönkhofer Weg (bis Juli 2027). Bis 2040 wollen die Stadtwerke den Anteil der netzgebundenen Wärme mindestens verdoppeln.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Karte des Wärmeplans im Smart-City-Portal zeigt, ob Ihr Haus in einem Fernwärme-Eignungs- oder Erweiterungsgebiet liegt. Ob dort wirklich ein Netz kommt, steht erst fest, wenn die Stadtwerke das Gebiet geprüft haben. Für Häuser außerhalb dieser Gebiete hält die Stadt einen Fernwärmeanschluss für sehr unwahrscheinlich und verweist auf Wärmepumpen oder gemeinsame Quartierslösungen. Wer an einer der Ausbaustrecken in St. Lorenz oder St. Jürgen wohnt, lässt über die Adressabfrage der Stadtwerke prüfen, ob ein Anschluss möglich ist. Eine Anschlusspflicht gibt es laut Stadt derzeit nicht. Am alten Tank ändert das nichts: Wird die Ölheizung ersetzt, legt ihn ein Fachbetrieb still oder baut ihn aus.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Stadtverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Lübeck zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Lübeck
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Muss ich in Lübeck die Stilllegung meines Öltanks der Unteren Wasserbehörde melden?
Von wem bekomme ich in Lübeck die Stilllegungsbescheinigung für meinen Heizöltank?
Wann muss in Lübeck ein Sachverständiger die Stilllegung eines Erdtanks prüfen?
Nimmt der Lübecker Wertstoffhof Heizölreste und Ölschlamm an?
Was kostet die Öltankentfernung in Lübeck?
Ölheizung in Lübeck stilllegen: Bekommt mein Stadtteil Fernwärme?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Lübeck
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
Alle Orte in Schleswig-Holstein ansehen
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lübeck
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lübeck). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.