Kreis Rendsburg-Eckernförde · Nord-Ostsee-Kanal und Eckernförder Bucht · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Rendsburg-Eckernförde
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Rendsburg-Eckernförde arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Rendsburg-Eckernförde
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Rendsburg-Eckernförde). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Fast jede fünfte Wohnung im Kreis Rendsburg-Eckernförde heizt laut Zensus 2022 mit Öl, in den Dörfern zwischen Kiel, Westensee und Eckernförder Bucht oft jede dritte. Jeder Heizungstausch macht dort einen Tank frei. Die Zuständigkeit ist einfach: Untere Wasserbehörde ist für alle 165 Gemeinden der Kreis in Rendsburg, auch für Rendsburg und Eckernförde selbst. Restöl und Ölschlamm nimmt die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde nur in Haushaltsmengen an; darum kümmert sich der Fachbetrieb.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Rendsburg-Eckernförde?
Tanktyp, Volumen und Zugang entscheiden im Raum Rendsburg-Eckernförde über den Preis: Ein Batterietank aus Kunststoff ist schneller draußen als ein Stahltank, der im Keller verschweißt wurde. Bei Erdtanks kommt die Prüfung durch einen Sachverständigen hinzu, in Wasserschutzgebieten schon bei oberirdischen Tanks über 1.000 Litern. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde existiert keine Preisstatistik. Preise für die Region nennen zwei Anbieter: der bundesweit tätige Öltankentsorgung.de (OED Services GmbH, Bochum) auf seiner Rendsburg-Seite und die Tankschutz Fago GmbH aus Hasloh (Kreis Pinneberg), die Rendsburg zu ihren Einsatzgebieten in Schleswig-Holstein zählt. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Öltankentsorgung.de nennt auf seiner Rendsburg-Seite als Richtpreise: Kunststofftank bis 3.000 Liter ab 760 €, Stahltank bis 3.000 Liter ab 1.050 €, jeweils zzgl. 19 % MwSt. Die Tankschutz Fago GmbH nennt für Schleswig-Holstein, inkl. MwSt.: Kunststofftank mit 1.000 Litern ab 385 €, Stahltank mit 2.000 Litern ab 660 €.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Rendsburg-Eckernförde: Eigene Erdtank-Preise für den Raum Rendsburg-Eckernförde liegen uns nicht vor; Öltankentsorgung.de nennt für Erdtanks keinen Pauschalpreis, dort heißt es „Preis nach Aufwand“. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Hinter allen Beträgen stehen einzelne Anbieter, keine regionale Preisstatistik und kein Preisversprechen. Was Ihr Tank am Ende kostet, bestimmen Tanktyp, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt; Gewissheit gibt erst ein Angebot nach der Bestandsaufnahme.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Im ganzen Kreis läuft es gleich ab: Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter legt ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV still (§ 45 AwSV); ist der Tank prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger und schickt seinen Bericht an den Kreis. Für die Anzeige stellt das Land das Formular H mit dem Grund „Stilllegung der Anlage“ bereit. Nach den Erläuterungen des Landes ist sie keine Pflicht; die Landesseite sieht das für prüfpflichtige Anlagen anders.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Für alle 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde, auch für Rendsburg und Eckernförde, ist die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zuständig (Fachdienst Umwelt, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg). Für Anzeigen verweist der Kreis auf das Landesformular H, das den Grund „Stilllegung der Anlage“ ausdrücklich anbietet. Ob die Anzeige Pflicht ist, dazu äußert sich das Land uneinheitlich. Die Erläuterungen zum Formular sagen: nach AwSV keine Pflicht. Die Landesseite, auf die der Kreis verlinkt, sagt: Anzeigepflicht auch bei der Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen. Die kurze Anzeige nach Rendsburg schadet nicht, und die Erläuterungen nennen einen Vorteil: Eine spätere Aufforderung zur wiederkehrenden Prüfung lässt sich damit vermeiden. Beim prüfpflichtigen Tank hat der Kreis den Prüfbericht ohnehin, denn der Sachverständige muss ihn binnen vier Wochen einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Die Stilllegung jedes Erdtanks im Kreis Rendsburg-Eckernförde prüft ein Sachverständiger; oberirdische Tanks sind erst über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Karten der Wasserschutzgebiete Bordesholm/Wattenbek, Eckernförde-Süd und Rendsburg finden Sie auf der Seite der unteren Wasserbehörde des Kreises. Beauftragen muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV); den Prüftermin stimmen Sie mit dem Fachbetrieb ab.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Rendsburg-Eckernförde
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Kreis Rendsburg-Eckernförde:
Kreis Rendsburg-Eckernförde (alle 165 Städte und Gemeinden, auch Rendsburg und Eckernförde)
Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat
Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde (Gewässerschutz / wassergefährdende Stoffe)
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Tel. 04331 202-0 (Zentrale)
Der Kreis hat weder ein eigenes Formular noch ein Merkblatt für Heizöltanks; für „Anzeigen nach § 40 AwSV“ verweist er auf die Seite des Landes mit dem Formular H. Laut Zuständigkeitsfinder nimmt er für Heizölanlagen die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe entgegen, mindestens sechs Wochen vorher, online oder per Formular, Gebühr 25 bis 1.000 €. Von der Stilllegung ist in dieser Leistung keine Rede; Formular H bietet sie trotzdem als Grund der Anzeige an. Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei jedem Erdtank, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Litern und in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern (AwSV Anlage 5 und 6). Der Sachverständige schickt seinen Prüfbericht binnen vier Wochen an den Kreis (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Entsorgung & Restöl
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde; die Arbeit erledigt für ihn die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR). Beim Öltank hilft das nur begrenzt. Laut Abfallwirtschaftssatzung entsorgt der Kreis nur Abfälle, die in ihrer Anlage I stehen, und von den Ölen stehen dort allein Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle (AVV 13 02 05), weder Heizöl (13 07 01*) noch ölhaltige Abfälle aus der Tankreinigung (16 07 08*). Schadstoffe aus Haushalten nehmen die AWR-Wertstoffhöfe nur bis 30 Liter oder 30 Kilogramm je Anlieferung in Gebinden bis 10 Liter an; Mineralöle sind kostenpflichtig, und von Gewerbebetrieben nimmt die AWR weder Altöl noch Schadstoffe. Ölschlamm und Restöl aus dem Tank entsorgt deshalb der Fachbetrieb mit Nachweis. Eisen-Mischschrott nehmen die AWR-Wertstoffhöfe laut Preisliste kostenlos an; ob ein gereinigter, zerlegter Tank dazugehört, fragen Sie vorher am Wertstoffhof.
Das Restöl im Tank gehört als eigener Posten ins Angebot. Klären Sie vor der Vergabe, ob der Fachbetrieb es abpumpt, verrechnet oder gesondert berechnet. Größere Restmengen werden Sie über die AWR nicht los: Mineralöle nimmt sie nur gegen Gebühr (Altöl laut Preisliste 0,60 € je Liter) und nur in Haushaltsmengen bis 30 Liter an.
Wichtig: Die Stilllegung jedes Erdtanks im Kreis Rendsburg-Eckernförde prüft ein Sachverständiger; oberirdische Tanks sind erst über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Karten der Wasserschutzgebiete Bordesholm/Wattenbek, Eckernförde-Süd und Rendsburg finden Sie auf der Seite der unteren Wasserbehörde des Kreises. Beauftragen muss die Prüfung der Betreiber (§ 46 AwSV); den Prüftermin stimmen Sie mit dem Fachbetrieb ab. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Rendsburg-Eckernförde: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Rendsburg-Eckernförde dazu schreiben:
Kreis Rendsburg-Eckernförde (alle 165 Städte und Gemeinden, auch Rendsburg und Eckernförde): Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat
Zur Stilllegung von Heizöltanks äußert sich der Kreis nicht mit eigenen Worten. Auf der Seite seiner unteren Wasserbehörde tauchen Heizöltanks nur als Beispiel unter „Gewässerschutz / wassergefährdende Stoffe“ auf; für „Anzeigen nach § 40 AwSV“ verlinkt der Kreis die Seite des Landes. Dort heißt es: „Die Anzeigepflicht für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage gilt – neu für SH – seit Inkrafttreten der AwSV.“ Das Landesformular H nennt als Grund der Anzeige ausdrücklich „Stilllegung der Anlage“ mit voraussichtlichem Stilllegungsdatum. Die Erläuterungen des Landes zum Formular sagen dagegen, nach AwSV seien Sie „nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen“; mit der Anzeige ließe sich aber vermeiden, „dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen“. Im Zuständigkeitsfinder führt der Kreis für Heizölanlagen nur die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; eine eigene Stilllegungs-Leistung gibt es dort allein für Jauche-, Gülle- und Silageanlagen.
- Formular: Formular H – Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV (Land Schleswig-Holstein, Feld „Stilllegung der Anlage“)
- Merkblatt: Erläuterungen des Landes zur Anzeige nach § 40 AwSV (PDF, Nr. 11 zur Stilllegung)
- Quelle: Land Schleswig-Holstein – Wassergefährdende Stoffe (vom Kreis unter „Anzeigen nach § 40 AwSV“ verlinkt)
Kontakt: Tel. 04331 202-0 (Zentrale) · Anzeige auch online über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Rendsburg-Eckernförde
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde heizen 19,2 % der Wohnungen mit Öl (Zensus 2022), rund 26.700 von knapp 139.000 und damit mehr als der Landesschnitt von 16,4 %. Die höchsten Anteile haben die Ämter rund um Kiel und an der Ostseeküste: Dänischenhagen 31,5 %, Achterwehr 30,3 %, Eidertal 28,5 %, Schlei-Ostsee 27,4 % und Dänischer Wohld 26,8 %. Die Städte und großen Gemeinden liegen deutlich darunter: Rendsburg 15,3 %, Büdelsdorf 13,8 %, Eckernförde 8,8 %, Kronshagen 7,6 %, Altenholz 5,6 %.
Auch hier ist Gas der wichtigste Energieträger: 59,7 % der Wohnungen im Kreis heizen damit, 12,4 % mit Fernwärme (Zensus 2022). Selbst in den ölstärksten Ämtern hängt rund die Hälfte der Wohnungen am Gas, in Dänischenhagen 45 %, in Achterwehr 51 %. Öl hält sich vor allem in einzelnen Dörfern. In Neuwittenbek, Mielkendorf, Tüttendorf und Emkendorf heizen rund zwei von fünf Wohnungen mit Öl (Gemeinden ab 500 Wohnungen); in Schwedeneck heizen nur 30 % der Wohnungen mit Gas, aber 35 % mit Öl. Fernwärme zählt vor allem in Altenholz (36 % der Wohnungen), Eckernförde und Bordesholm (je 25 %). Die Wärmepläne bestätigen das Bild: In Altenholz ist das Gasnetz fast flächendeckend ausgebaut, in Nortorf deckt Heizöl rund 12 % der Endenergie, in Hohenwestedt rund 5 % der Wärmebereitstellung.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Rendsburg-Eckernförde entgegen — u. a. aus Rendsburg, Eckernförde, Kronshagen, Büdelsdorf, Altenholz, Wasbek, Amt Mittelholstein, Amt Nortorfer Land, Amt Schlei-Ostsee, Amt Dänischer Wohld und weiteren Orten. Für jedes Amt zählt die Summe seiner Gemeinden (Zensus 2022, Wohnungen nach überwiegendem Energieträger der Heizung, Gebietsstand 31.12.2025; das Amt Eidertal umfasst die früheren Ämter Flintbek und Molfsee). Der eigentliche Unterschied verläuft zwischen Ortskern und Dorf, weniger zwischen den Ämtern: In den Dörfern zwischen Kiel, Westensee und Eckernförder Bucht heizt oft jede dritte Wohnung mit Öl, in den Städten am Kanal und rund um Kiel weniger als jede sechste.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Rendsburg-Eckernförde
Jede der 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde plant selbst, viele allerdings gemeinsam im Konvoi. Beschlossen sind die Pläne in Rendsburg (12.12.2024) und Eckernförde (16.12.2024), die als Mittelzentren schon nach dem Landesgesetz von 2021 planen mussten, dazu in Kronshagen (Juli 2025) und Altenholz (17.06.2026). Fertig sind außerdem alle 16 Gemeinden im Amt Hüttener Berge, alle vier im Amt Fockbek, neun der zehn im Amt Eidertal und drei im Amt Jevenstedt. Zwölf Gemeinden rund um Rendsburg haben gemeinsam über die Entwicklungsagentur Rendsburg mit dem Kieler Büro Zeiten°Grad geplant (Abschlussbericht Februar 2026). In Achterwehr, Dänischer Wohld und Schlei-Ostsee laufen Konvois mit der Klimaschutzagentur im Kreis; Ergebnisse sind für 2027 angekündigt.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Rendsburg 30.305 Einwohner | beschlossen | Die Ratsversammlung hat die Kommunale Wärme-Kälte-Planung am 12.12.2024 verabschiedet; erstellt haben sie die Stadtwerke SH mit den Büros Averdung und ZEBAU, aktualisiert wurde sie am 03.11.2025. Für ein mögliches Nahwärmenetz in Hoheluft läuft eine Machbarkeitsstudie (Stand September 2026). |
| Eckernförde 21.599 Einwohner | beschlossen | Die Ratsversammlung hat den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung am 16.12.2024 beschlossen; erstellt haben ihn die Stadtwerke Eckernförde, die im März 2024 begonnen hatten. |
| Kronshagen 12.195 Einwohner | beschlossen | Die Versorgungsbetriebe Kronshagen haben den Plan mit Averdung und ZEBAU erstellt und am 09.07.2025 öffentlich vorgestellt. Laut Zeitplan der Gemeinde folgte am 15.07.2025 der abschließende Beschluss der Gemeindevertretung; die Gemeinde schreibt, sie sei der gesetzlichen Pflicht damit nachgekommen. |
| Büdelsdorf 10.371 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Büdelsdorf hat als Projektträger den Konvoi von zwölf Gemeinden der Entwicklungsagentur Rendsburg geführt (Büro Zeiten°Grad, Abschlussveranstaltung 24.03.2026). Laut Stadt ist die Planung abgeschlossen; ein Beschlussdatum der Stadtvertretung nennt sie nicht. |
| Altenholz 9.781 Einwohner | beschlossen | Die kommunale Wärmeplanung wurde am 17.06.2026 final verabschiedet; den Schlussbericht hat IPP ESN Power Engineering erstellt. |
| Wasbek 2.502 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeindevertretung hat am 10.12.2025 beschlossen, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen; Frist ist der 30.06.2028. |
| Amt Mittelholstein (30 Gemeinden, u. a. Hohenwestedt) 24.364 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinden planen einzeln. Auf der Amtsseite ist bisher nur der Plan des Unterzentrums Hohenwestedt verlinkt: Zwischenbericht mit Bestands- und Potenzialanalyse vom 01.10.2026 (IPP ESN mit den Gemeindewerken Hohenwestedt). Für die übrigen 29 Gemeinden haben wir keinen Stand gefunden. |
| Amt Nortorfer Land (17 Gemeinden, u. a. Nortorf) 18.974 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinden planen einzeln. Für das Unterzentrum Nortorf liegt der Abschlussbericht vor (IPP ESN im Auftrag der Stadtwerke Nortorf, Fassung zur Beschlussfassung vom 18.08.2025); ein Beschlussdatum haben wir nicht gefunden. Für die übrigen 16 Gemeinden haben wir keinen Stand gefunden. |
| Amt Schlei-Ostsee (19 Gemeinden) 18.744 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinden planen gemeinsam im Konvoi; jede Gemeindevertretung hat die Durchführung beschlossen. Die Eignungsprüfungen der Klimaschutzagentur im Kreis waren für das dritte Quartal 2026 angekündigt, die Ergebnisse der weiteren Planung bis Ende 2027. |
| Amt Dänischer Wohld (8 Gemeinden, u. a. Gettorf) 17.406 Einwohner | in Bearbeitung | Alle acht Gemeinden planen gemeinsam im Konvoi (Beschlüsse Juni und Juli 2025). Die Eignungsprüfung der Klimaschutzagentur ist abgeschlossen (Bericht vom 31.03.2026); danach beauftragen die Gemeinden ein Planungsbüro, Ergebnisse sind für das erste Quartal 2027 angekündigt. |
| Amt Eidertal (10 Gemeinden, u. a. Flintbek, Molfsee) 16.772 Einwohner | beschlossen | Die zehn Gemeinden haben gemeinsam und freiwillig geplant (gefördert über die Nationale Klimaschutzinitiative). Neun Gemeindevertretungen haben ihren Wärme- und Kälteplan beschlossen, Techelsdorf hat ihn am 16.03.2026 zur Kenntnis genommen; veröffentlicht wurden alle am 18.03.2026. |
| Amt Hüttener Berge (16 Gemeinden, u. a. Owschlag) 14.932 Einwohner | beschlossen | 16 von 16 Gemeinden haben ihren Wärmeplan zwischen dem 19.02. und dem 18.05.2026 beschlossen – 15 im Konvoi des Amtes (IPP ESN und wortmann-energie mit der Klimaschutzagentur), Borgstedt im Konvoi der Entwicklungsagentur Rendsburg. |
| Amt Bordesholm (14 Gemeinden, u. a. Bordesholm) 14.835 Einwohner | in Bearbeitung | Der Hauptausschuss des Amtes beriet am 09.09.2025 über die Wärmeplanung im Amtsgebiet im Konvoiverfahren. Für die Gemeinde Bordesholm liegt der Bericht der Versorgungsbetriebe Bordesholm zur Potenzialanalyse vom 06.08.2026 vor. |
| Amt Eiderkanal (7 Gemeinden, u. a. Osterrönfeld) 12.716 Einwohner | in Bearbeitung | Osterrönfeld, Schacht-Audorf und Schülldorf planten im Konvoi der Entwicklungsagentur Rendsburg; ihre Pläne standen im März 2026 in den Gemeindevertretungen zum Beschluss an, ein Ergebnis ist im Ratsinformationssystem nicht veröffentlicht. Ostenfeld hat am 29.06.2026 beschlossen, die Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 durchzuführen. |
| Amt Achterwehr (8 Gemeinden) 11.636 Einwohner | in Bearbeitung | Alle acht Gemeinden planen gemeinsam im Konvoi; die Gemeindevertretungen haben die Durchführung zwischen dem 15.05. und dem 24.07.2025 beschlossen. Nach den Eignungsprüfungen der Klimaschutzagentur folgt ein Planungsbüro, Ergebnisse sind für das erste Quartal 2027 angekündigt. |
| Amt Jevenstedt (10 Gemeinden) 11.332 Einwohner | in Bearbeitung | 3 von 10 beschlossen: Jevenstedt (05.03.2026), Schülp b. Rendsburg (18.03.2026) und Westerrönfeld (19.03.2026), alle im Konvoi der Entwicklungsagentur Rendsburg. Für die übrigen sieben Gemeinden haben wir keinen Stand gefunden. |
| Amt Fockbek (4 Gemeinden) 11.028 Einwohner | beschlossen | 4 von 4 beschlossen: Alt Duvenstedt (05.03.2026), Rickert (09.03.2026), Fockbek (18.03.2026) und Nübbel (20.05.2026), alle im Konvoi der Entwicklungsagentur Rendsburg. |
| Amt Hohner Harde (12 Gemeinden, u. a. Hohn) 8.996 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinden haben 2026 Beschlüsse zur Wärmeplanung gefasst, u. a. Breiholz, Bargstall, Friedrichsholm, Elsdorf-Westermühlen und Prinzenmoor; Lohe-Föhrden hat am 01.07.2026 beschlossen, ein Planungsbüro über eine Sammelausschreibung zu beauftragen. Einen beschlossenen Plan haben wir nicht gefunden. |
| Amt Dänischenhagen (4 Gemeinden) 8.775 Einwohner | in Bearbeitung | Für Strande meldete das Amt im Januar 2024, eine umfassende Wärmeplanung sei auf den Weg gebracht. In Dänischenhagen plant die Renergiewerke Dänischenhagen GmbH ein Nahwärmenetz. Einen fertigen Plan haben wir nicht gefunden. |
Wärmenetze: Größere Wärmenetze finden sich vor allem in den Städten. In Eckernförde betreiben die Stadtwerke ein innerstädtisches Fernwärmenetz, in Kronshagen die Versorgungsbetriebe Kronshagen (VBK). In Rendsburg versorgt enercity die Parksiedlung über ein rund 4,2 km langes Netz mit Erdgaskesseln und einem Biomethan-BHKW; die Stadtwerke Rendsburg betreiben ein Netz an der Untereider. Zusammen deckte Fernwärme 2022 nur 4,7 % des Rendsburger Wärmebedarfs, in Hohenwestedt deckt sie rund 4 % der Wärmebereitstellung. Geprüft oder geplant werden neue Netze in Rendsburg-Hoheluft (Machbarkeitsstudie) und in Dänischenhagen (Renergiewerke Dänischenhagen, Anmeldephase bis 31.03.2026). Das Amt Schlei-Ostsee führt eigene Seiten zu Nahwärme-Vorhaben in Gammelby, Güby, Barkelsby, Rieseby und Brodersby.
Für Ihren Öltank heißt das: Die meisten Häuser im Kreis werden kein Wärmenetz bekommen. Die fertigen Konvoi-Berichte, für die Gemeinden rund um Rendsburg ebenso wie für die Hüttener Berge, kommen zum selben Ergebnis: Für den Großteil der Gebäude ist die individuelle Wärmeversorgung, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, die wirtschaftliche Lösung. Wer in Eckernförde, Kronshagen oder Rendsburg in einem Fernwärme- oder Prüfgebiet wohnt, fragt vor dem Tausch der Ölheizung bei den Stadtwerken bzw. der VBK nach.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Rendsburg-Eckernförde zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Rendsburg-Eckernförde
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Muss ich im Kreis Rendsburg-Eckernförde die Stilllegung meines Öltanks beim Kreis anzeigen?
Brauche ich im Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Sachverständigen, wenn ich den Erdtank im Garten stilllege?
Nimmt die AWR Restöl und Ölschlamm aus dem Tank an?
Kann ich den Öltank selbst zerlegen und beim AWR-Wertstoffhof abgeben?
Womit muss ich bei der Öltank-Entsorgung im Raum Rendsburg-Eckernförde rechnen?
Ölheizung raus: Bekommt meine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde ein Wärmenetz?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Rendsburg-Eckernförde
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Rendsburg-Eckernförde
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Rendsburg-Eckernförde). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.