Kreis Ostholstein · Ostseeküste und Holsteinische Schweiz · Schleswig-Holstein

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Ostholstein

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Ostholstein arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Ostholstein verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Ostholstein

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Ostholstein). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Wer im Kreis Ostholstein mit Öl heizt, wohnt eher im Binnenland oder auf Fehmarn als in den Orten an der Lübecker Bucht: In Bosau sind es laut Zensus 2022 knapp 32 % der Wohnungen, im Amt Lensahn knapp 31 %, auf Fehmarn gut 24 %, in Neustadt in Holstein und Timmendorfer Strand dagegen unter 10 %. Kreisweit heizen 17,8 % der Wohnungen mit Öl und zwei Drittel mit Gas. Zuständig ist für alle 36 Gemeinden dieselbe Stelle: die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung im Kreishaus Eutin, Lübecker Straße 41.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Ostholstein?

Für den Kreis Ostholstein gibt es einen regionalen Festpreis, was selten ist: Wer auf das Erdgas der ZVO Energie umsteigt, kann den Ausbau des Kellertanks oder die Stilllegung eines Erdtanks bis 10.000 Liter für 571,20 € inklusive MwSt. beauftragen. Für alle anderen hängt der Preis an Bauart, Füllmenge und Zugang; bundesweite Anbieter verlangen für einen Stahltank mehr als für einen Kunststoff-Batterietank gleicher Größe. Beim Erdtank kommt stets die Prüfung durch einen Sachverständigen hinzu, im Wasserschutzgebiet Malente auch bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter. Eine Preisstatistik für Ostholstein gibt es nicht. Einen regionalen Festpreis nennt die ZVO Energie GmbH aus Sierksdorf, allerdings nur für Haushalte, die einen neuen Anschluss an ihr Gasnetz bekommen. Der bundesweit tätige Anbieter Öltankentsorgung.de (OED Services GmbH, Bochum) nennt für Orte im Kreis dieselben Preise wie bundesweit. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Richtpreis der ZVO Energie GmbH (Sierksdorf): Festpreis 571,20 € inklusive 19 % MwSt. für den fachgerechten Ausbau von Kellertanks – Batterietanks aus Kunststoff oder Stahl und ortsgeschweißte Tanks – bis zusammen 10.000 Liter, nur zusammen mit einem neuen Anschluss an das Gasnetz der ZVO Energie; die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus. Nicht enthalten sind Maurerarbeiten, Kosten für Terminverschiebungen oder Sonderwünsche und Gebühren eines Sachverständigen für eine nachträgliche oder zusätzliche Prüfung. Öltankentsorgung.de nennt für Eutin, Fehmarn und Oldenburg in Holstein ab 760 € (Kunststoff bis 3.000 Liter) und ab 1.050 € (Stahl bis 3.000 Liter), jeweils zuzüglich 19 % MwSt.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Ostholstein: Richtpreis der ZVO Energie GmbH: Die 571,20 € inklusive MwSt. gelten auch für die endgültige Stilllegung eines Erdtanks bis 10.000 Liter, und zwar ohne Verkiesung und ohne Ausbau; auch hier nur mit neuem ZVO-Gasanschluss. Die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen, die bei jedem Erdtank Pflicht ist, kommt hinzu. Öltankentsorgung.de nennt für Erdtanks keinen Pauschalpreis. Beide Quellen sind einzelne Anbieter mit Richtpreisen; eine Preisstatistik für Ostholstein ergibt sich daraus nicht, ein Versprechen auch nicht. Der ZVO-Festpreis gilt nur beim Wechsel auf Erdgas der ZVO Energie, der Auftrag verliert zwölf Monate nach Herstellung des Gasanschlusses seine Gültigkeit, größere Anlagen nur nach Vereinbarung. Für alle anderen Fälle zeigt erst das Angebot nach der Bestandsaufnahme, was Bauart, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt bei Ihrem Tank ausmachen.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Zur Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 10.000 Liter gehört in Ostholstein mehr als Abpumpen und Reinigen: Der Kreis nennt für solche prüfpflichtigen Anlagen eine Anzeigepflicht auch bei der Stilllegung, im Formular H gibt es dafür ein eigenes Feld, und ein Sachverständiger prüft die Stilllegung. Die Erläuterungen des Landes verneinen dagegen eine Anzeigepflicht nach AwSV, und zwar ohne Größengrenze; das Land äußert sich hier also widersprüchlich. Im Wasserschutzgebiet Malente gelten andere Mengengrenzen.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Behörde & Formular H Im Kreis Ostholstein ist für alle 36 Gemeinden die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zuständig (Fachdienst Natur und Umwelt, Kreishaus, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin). Der Kreis schreibt auf seiner Themenseite, die Anzeigepflicht gelte auch für die Stilllegung einer prüfpflichtigen Anlage, und stellt dafür das Formular H mit dem Feld „Stilllegung der Anlage“ bereit. Die Erläuterungen des Landes, die der Kreis daneben verlinkt, verneinen dagegen eine Pflicht nach AwSV, und zwar ohne Größengrenze. Wer einen Erdtank oder einen oberirdischen Tank über 10.000 Liter stilllegt (beide nennt der Kreis als prüfpflichtig), zeigt die Stilllegung deshalb am besten mit Formular H an. Bei kleineren Kellertanks schadet die kurze Anzeige jedenfalls nicht. Den Prüfbericht schickt der Sachverständige binnen vier Wochen selbst an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Wasserschutzgebiet Malente gelten andere Mengengrenzen; nach AwSV Anlage 6 ist dort schon die Stilllegung oberirdischer Tanks über 1.000 Liter prüfpflichtig.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Prüfpflichtig bei der Stilllegung sind im Kreis Ostholstein jeder Erdtank und jeder oberirdische Heizöltank über 10.000 Liter; so steht es im Merkblatt des Kreises und in Anlage 5 der AwSV. Eine Sonderregel gilt im Wasserschutzgebiet Malente-Ringstraße, dem einzigen festgesetzten Wasserschutzgebiet im Kreis: Der Kreis nennt dort andere Mengengrenzen, und nach AwSV Anlage 6 braucht dort schon die Stilllegung eines oberirdischen Tanks über 1.000 Liter einen Sachverständigen. Ob Ihr Grundstück im Schutzgebiet liegt, fragt Formular H ab, die untere Wasserbehörde gibt Auskunft. Den Sachverständigen muss der Betreiber beauftragen (§ 46 AwSV); einfacher wird es, wenn der Fachbetrieb den Termin mit abstimmt.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Ostholstein

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Kreis Ostholstein:

Kreis Ostholstein (alle 36 Städte und Gemeinden, auch Bad Schwartau, Eutin, Fehmarn und Neustadt in Holstein)

Kreis Ostholstein, Untere Wasserbehörde
Fachdienst Natur und Umwelt, Fachgebiet Abfall, Boden und Grundwasser
Kreishaus, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Tel. Zentrale 04521 788-0

Wer eine Heizölanlage errichtet, wesentlich ändert oder ihre Gefährdungsstufe ändert, zeigt das laut Kreis mindestens sechs Wochen vorher bei der unteren Wasserbehörde an: mit Formular H (Heizölverbraucheranlagen) und Formular B (Betreiberangaben) per Brief oder E-Mail oder über den Online-Dienst; als Gebühr für diese Anzeige nennt der Kreis 25 bis 1.000 €. Die Stilllegung erwähnt der Kreis auf seiner Themenseite ausdrücklich: Die Anzeigepflicht gelte „für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage“. Prüfpflichtig bei der Stilllegung sind laut Merkblatt des Kreises Erdtanks unabhängig von der Größe und oberirdische Heizöltanks über 10.000 Liter; für das Wasserschutzgebiet Malente nennt der Kreis andere Mengengrenzen, die er auf Nachfrage mitteilt. Für Heizöltanks über 1.000 Liter und für alle Erdtanks gilt laut Merkblatt Fachbetriebspflicht.

Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Stand September 2017, PDF; Prüf- und Fachbetriebspflichten für Heizöltanks, auch bei der Stilllegung) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist im Kreis Ostholstein der Zweckverband Ostholstein (ZVO): Der Kreis hat ihm die Abfallentsorgung samt Satzungsrecht übertragen (§ 1 der Abfallwirtschaftssatzung). Beim Öltank kommt man damit aber nicht weit. Altöl und ölhaltige Betriebsmittel zählen laut Satzung zu den gefährlichen Abfällen; Privathaushalte geben sie nur in haushaltsüblichen Mengen ab, höchstens 20 kg bzw. 20 Liter je Anlieferung, kostenfrei auf den drei Recyclinghöfen in Bad Schwartau (Loog 13), Neustadt in Holstein (Industrieweg) und Neuratjensdorf (Meeschendorfer Weg) oder zweimal im Jahr bei der mobilen Schadstoffsammlung. Gewerbebetriebe zahlen dort Gebühren. Ölschlamm und Restöl aus einem Heizöltank fallen damit nicht in die kommunale Sammlung; bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks entfernt sie der Fachbetrieb bei der Stilllegung. Altmetall (Schrott) nehmen die Recyclinghöfe in haushaltsüblicher Menge kostenfrei an. Ob ein zerlegter und gereinigter Tank dazugehört, steht dort nicht; fragen Sie vorher bei der Abfallberatung des ZVO nach (04561 399-600).

Für noch brauchbares Heizöl nennt die ZVO Energie GmbH in ihrem Auftrag zur Tankentsorgung einen Weg, der allerdings nur für Haushalte gilt, die auf ihr Erdgas umsteigen: Restmengen von mindestens 1.000 und höchstens 5.000 Litern bringt sie auf Wunsch zu einer anderen Tankanlage in bis zu 10 km Entfernung. In allen anderen Fällen ist sauberes Heizöl ein Posten, über den Sie vor der Vergabe mit dem Fachbetrieb sprechen sollten: ob er es abpumpt und umfüllt, ankauft oder mit dem Auftrag verrechnet.

Wichtig: Prüfpflichtig bei der Stilllegung sind im Kreis Ostholstein jeder Erdtank und jeder oberirdische Heizöltank über 10.000 Liter; so steht es im Merkblatt des Kreises und in Anlage 5 der AwSV. Eine Sonderregel gilt im Wasserschutzgebiet Malente-Ringstraße, dem einzigen festgesetzten Wasserschutzgebiet im Kreis: Der Kreis nennt dort andere Mengengrenzen, und nach AwSV Anlage 6 braucht dort schon die Stilllegung eines oberirdischen Tanks über 1.000 Liter einen Sachverständigen. Ob Ihr Grundstück im Schutzgebiet liegt, fragt Formular H ab, die untere Wasserbehörde gibt Auskunft. Den Sachverständigen muss der Betreiber beauftragen (§ 46 AwSV); einfacher wird es, wenn der Fachbetrieb den Termin mit abstimmt. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Ostholstein: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Ostholstein dazu schreiben:

Kreis Ostholstein (alle 36 Städte und Gemeinden, auch Bad Schwartau, Eutin, Fehmarn und Neustadt in Holstein): Kreis Ostholstein, Untere Wasserbehörde

Der Kreis Ostholstein schreibt auf seiner Seite zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: „Die Anzeigepflicht für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage gilt – neu für SH – seit Inkrafttreten der AwSV.“ Der Satz ist wortgleich mit der Landeswebseite. Auf derselben Seite stellt der Kreis die Erläuterungen des Landes bereit, die das Gegenteil sagen: „Nach AwSV sind Sie – außer bei JGS-Anlagen - nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen.“ Mit der Anzeige könnten Sie aber vermeiden, „dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen“. Das Formular H des Kreises hat dafür das Feld „Stilllegung der Anlage“ mit „voraussichtliches Stilllegungsdatum“. Die Leistungsbeschreibung des Kreises zur Heizöl-Anzeige nennt dagegen nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Was bei der Stilllegung geprüft wird, steht im Merkblatt des Kreises (Stand September 2017): „Sachverständigenprüfung Tank vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung“ für oberirdische Heizöltanks über 10 m³ und für unterirdische Lagerung „unabhängig von der Behältergröße“; und: „Bei Anlagen im Wasserschutzgebiet in Malente gelten andere Mengengrenzen und Prüfintervalle.“ Eine Frist und eine Gebühr für die Stilllegungsanzeige nennt der Kreis nicht.

Kontakt: Tel. Zentrale 04521 788-0 · boden.gewaesser@kreis-oh.de (Fachdienst Natur und Umwelt), Zentrale 04521 788-0 · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 22.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Ostholstein

Laut Zensus 2022 heizen im Kreis Ostholstein 17,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 21.900 von 123.000; nach Gebäuden gerechnet sind es 18,1 %. Das liegt etwas über dem Landesschnitt von 16,4 % und auf Platz 7 der 15 Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins. Innerhalb des Kreises gehen die Werte weit auseinander: In Bosau heizt fast jede dritte Wohnung mit Öl (31,9 %), im Amt Lensahn 30,7 %, in Ahrensbök 27,2 %, in Süsel 26,3 % und auf Fehmarn 24,2 %. In Neustadt in Holstein (9,3 %), Timmendorfer Strand (9,5 %) und Stockelsdorf (10,9 %) ist es nur etwa jede zehnte.

Der Grund ist das dichte Gasnetz: Zwei Drittel der Wohnungen im Kreis heizen mit Gas (66,3 %); unter den 15 Kreisen und kreisfreien Städten liegen nur Pinneberg (71,3 %) und Stormarn (66,4 %) höher. Das größte Netz betreibt die ZVO Energie GmbH aus der ZVO-Gruppe mit rund 960 km Leitungen und etwa 26.560 Ausspeisepunkten; eigene Netze haben die Stadtwerke Eutin, die Stadtwerke Neustadt in Holstein und die Gemeindewerke Stockelsdorf, in Bad Schwartau ist es TraveNetz, auf Fehmarn die Schleswig-Holstein Netz. In Neustadt, Stockelsdorf und Timmendorfer Strand heizen rund 80 % der Wohnungen mit Gas. Fernwärme spielt mit 7,1 % eine kleine Rolle, Ausnahmen sind Oldenburg in Holstein (26,3 % der Wohnungen) und Heiligenhafen (16,9 %). Öl bleibt dort, wo keine Leitung liegt: Der Wärmeplan von Oldenburg in Holstein verortet die Ölheizungen vor allem außerhalb der dichten Bebauung, wo größtenteils kein Gasnetz liegt; in Eutin hat der Ortsteil Sibbersdorf laut Wärmeplan kein Gasnetz, dort ist Heizöl der wichtigste Energieträger. In Bosau, auf Fehmarn und im Amt Oldenburg-Land heizt nur rund die Hälfte der Wohnungen mit Gas.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Ostholstein entgegen — u. a. aus Bad Schwartau, Eutin, Stockelsdorf, Neustadt in Holstein, Ratekau, Fehmarn, Scharbeutz, Malente, Oldenburg in Holstein, Heiligenhafen und weiteren Orten. Die Liste führt die 18 amtsfreien Städte und Gemeinden einzeln auf; die übrigen 18 Gemeinden stehen unter ihren drei Ämtern: Amt Lensahn mit dem Unterzentrum Lensahn, Amt Oldenburg-Land (u. a. Großenbrode, Heringsdorf, Wangels) und Amt Ostholstein-Mitte (u. a. Schönwalde am Bungsberg, Sierksdorf). Die höchsten Öl-Anteile laut Zensus liegen im Binnenland und auf Fehmarn: Bosau 31,9 %, Amt Lensahn 30,7 %, Ahrensbök 27,2 %, Süsel 26,3 %, Fehmarn 24,2 %. Egal welche Gemeinde: Ansprechpartner ist die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Eutin.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Ostholstein

Sieben der 21 Städte, Gemeinden und Ämter im Kreis Ostholstein haben einen beschlossenen Wärmeplan (Stand 22.10.2026): Neustadt in Holstein (26.09.2024) und Eutin (18.12.2024) noch nach dem Landesgesetz von 2021, danach Scharbeutz und Timmendorfer Strand mit einem gemeinsam beauftragten Plan, Oldenburg in Holstein, Stockelsdorf und zuletzt Heiligenhafen (24.09.2026). In Bad Schwartau lag der Plan am 05.10.2026 der Stadtverordnetenversammlung vor, ein Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Grömitz plant im Konvoi mit Dahme, Grube und Kellenhusen; Ratekau, Ahrensbök und Lensahn lassen ihre Pläne vom Zweckverband Ostholstein (ZVO) erstellen, laut Beschlussvorlagen vom Dezember 2025 auch die sechs Gemeinden des Amtes Oldenburg-Land. Grundlage vieler Pläne ist die „Kreisweite Wärmeplanung“, eine Bestandsanalyse, die Kreis und ZVO mit der BBH Consulting erstellt und den Gemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt haben. Zuständig sind in Schleswig-Holstein seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst; Gemeinden unter 100.000 Einwohnern haben bis zum 30.06.2028 Zeit.

GemeindeStand der PlanungDetails
Bad Schwartau
19.918 Einwohner
in Bearbeitung Wärme- und Kälteplan von Averdung Ingenieure & Berater GmbH und ZEBAU GmbH erstellt; der Ausschuss für Umwelt und Verkehr verlängerte am 18.02.2026 die öffentliche Einsichtnahme auf drei Monate. Die Beschlussvorlage 20/0863 („Beschluss des kommunalen Wärme- und Kälteplans“, Fassung Juli 2026) stand am 05.10.2026 als TOP Ö 16 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung; ein Beschlussergebnis ist im Ratsinformationssystem bis 22.10.2026 nicht eingetragen.
Eutin
17.177 Einwohner
beschlossen Die Stadtvertretung hat die Kommunale Wärme- und Kälteplanung am 18.12.2024 ungeändert beschlossen (Vorberatung Hauptausschuss 26.11.2024), zugleich als Bestandsplan im Sinne von § 5 WPG. Erstellt von der Stadtwerke Eutin GmbH mit dem Planungsbüro BET (Aachen); Aufstellungsbeschluss 14.12.2022. Ein Antrag auf Konzeptänderung wurde im Hauptausschuss am 23.04.2026 abgelehnt.
Stockelsdorf
16.309 Einwohner
beschlossen Die Gemeindevertretung hat die Kommunale Wärmeplanung am 02.07.2026 beschlossen. Auftrag am 30.05.2025 an Averdung Ingenieure & Berater GmbH gemeinsam mit ZEBAU GmbH vergeben, zu 90 % über die NKI-Kommunalrichtlinie gefördert; Abschlussveranstaltung am 11.05.2026.
Neustadt in Holstein
15.962 Einwohner
beschlossen Die Stadtverordnetenversammlung hat die Kommunale Wärme- und Kälteplanung am 26.09.2024 ungeändert beschlossen (Vorberatung gemeinsamer Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und Stadtwerkeausschuss am 02.07.2024; Aufstellungsbeschluss 10.11.2022). Erstellt von den Stadtwerken Neustadt in Holstein (Eigenbetrieb) mit Hamburg Institut Consulting; Ergebnis: sechs Eignungs- und sechs Prüfgebiete für Wärmenetze sowie zwei Sanierungsgebiete.
Ratekau
15.484 Einwohner
in Bearbeitung Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Energie und Bauen beschloss am 30.06.2026 gemäß Vorlage 0184/2026 die Erarbeitung einer Kälte- und Wärmeplanung auf Angebot des Zweckverbands Ostholstein (ZVO); der Auftrag wurde laut Berichtswesen am 09.07.2026 erteilt.
Fehmarn
13.226 Einwohner
in Bearbeitung Die Stadtvertretung hat am 25.09.2025 im Klimaschutz-Jahresprogramm 2026 als priorisierte Maßnahme beschlossen, dass die kommunale Wärmeplanung fortgeführt wird. Laut Mitteilung des Fachbereichs Bauen & Häfen (UNKS-Ausschuss 12.02.2026) bereitet die Verwaltung die Ausschreibung vor; eine Vergabe an ein Planungsbüro ist im Ratsinformationssystem bis Oktober 2026 nicht dokumentiert.
Scharbeutz
11.668 Einwohner
beschlossen Die Gemeindevertretung hat die Kommunale Kälte- und Wärmeplanung am 02.04.2025 ungeändert beschlossen (Umweltausschuss 05.03.2025 zur Kenntnis genommen). Erstellt von Green Planet Energy (Hamburg) mit greenventory im gemeinsamen Auftrag mit Timmendorfer Strand; Abschlussbericht vom 21.02.2025.
Malente
10.842 Einwohner
keine öffentliche Angabe Im Ratsinformationssystem der Gemeinde (Volltextsuche 2021 bis 2027) wurde keine Vorlage zur Aufstellung oder Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung gefunden. Belegt sind Integrierte energetische Quartierskonzepte für das Gemeindegebiet (Grundsatzbeschluss Gemeindevertretung 31.03.2022, Sachstandsberichte 2025).
Oldenburg in Holstein
9.724 Einwohner
beschlossen Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wärme- und Kälteplan am 29.09.2025 mit 17:0:1 Stimmen beschlossen, einschließlich der am 26.09.2025 eingearbeiteten Änderungen (Potenzialflächen Wind/PV, Wärmenetzkarte). Erstellt von der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (Tochter der Stadtwerke Eutin) mit BET Consulting als Nachunternehmerin; Bürgerbeteiligung vom 23.06. bis 20.07.2025.
Heiligenhafen
9.501 Einwohner
beschlossen Die Stadtvertretung hat am 24.09.2026 (17:0:0) das Integrierte Klimaschutzkonzept und die Kommunale Kälte-/Wärmeplanung zur Kenntnis genommen und den Handlungszielen und Maßnahmen-Steckbriefen grundsätzlich zugestimmt. Erstellt von Averdung Ingenieure & Berater GmbH und ZEBAU GmbH (Zuschlag März 2024, Aufstellungsbeschluss 23.03.2023); öffentliche Vorstellung am 25.08.2025.
Timmendorfer Strand
8.276 Einwohner
beschlossen Die Gemeindevertretung hat den Kommunalen Kälte- und Wärmeplan am 29.04.2025 beschlossen (13 dafür, 3 Enthaltungen), zugleich als Bestandsplan im Sinne von § 5 WPG; Vorstellung in gemeinsamer Sitzung von Umwelt- und Bauausschuss am 26.03.2025. Erstellt von Green Planet Energy mit greenventory im gemeinsamen Auftrag mit Scharbeutz; Abschlussbericht vom 21.02.2025.
Ahrensbök
8.012 Einwohner
in Bearbeitung Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss am 10.03.2026 einstimmig (7:0), den Zweckverband Ostholstein (ZVO) gemäß Angebot über 70.800 € mit der Wärmeplanung für das Gemeindegebiet zu beauftragen. Vorausgegangen waren Beschlussvorlagen zur Erstellung einer Wärmeplanung (2023 und 23.09.2025).
Grömitz
6.856 Einwohner
in Bearbeitung Der Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit beschloss am 13.05.2025 einstimmig, dass die Verwaltung ein vereinfachtes Konvoiverfahren zur Wärmeplanung nach § 10 EWKG für die Verwaltungsgemeinschaft (Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen) vorbereitet und ein Planungsbüro auf Grundlage des Muster-Leistungsverzeichnisses SH beauftragt. Grundlage sind die Daten der kreisweiten Analyse von Kreis Ostholstein und ZVO Energie (BBH); ein beauftragtes Büro ist im Ratsinformationssystem nicht benannt.
Süsel
4.971 Einwohner
keine öffentliche Angabe Süsel wird in der Verwaltungsgemeinschaft Eutin-Süsel von der Stadt Eutin verwaltet; die Sitzungsunterlagen liegen im Ratsinformationssystem der Stadt Eutin. Ein Beschluss zur Wärmeplanung der Gemeinde Süsel wurde in den geprüften Quellen nicht gefunden.
Bosau
3.443 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Gemeinde Bosau wird von der Amtsverwaltung Großer Plöner See (Plön, Außenstelle Hutzfeld) verwaltet; das Ratsinformationssystem liegt beim Amt Großer Plöner See. Auf der Gemeinde- und Amtswebsite wurde kein Hinweis auf eine kommunale Wärmeplanung gefunden.
Kellenhusen (Ostsee)
1.234 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeindevertretung beschloss am 11.06.2025 einstimmig die kommunale Wärmeplanung nach § 10 EWKG im interkommunalen Konvoi der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz (vereinfachtes Verfahren, Kooperationsvertrag, Planungsbüro über die Verwaltung Grömitz). Laut Gemeindevertretung vom 12.08.2026 steht die Analyse für Kellenhusen voraussichtlich im Oktober 2026 an.
Dahme
1.214 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeindevertretung beschloss am 25.06.2025 einstimmig die kommunale Wärmeplanung nach § 10 EWKG im interkommunalen Konvoi der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz (vereinfachtes Verfahren; Vorbereitung und Beauftragung eines Planungsbüros durch die Verwaltung Grömitz). Kosten laut Protokoll vollständig über den Landesausgleich gedeckt.
Grube
1.092 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeindevertretung beschloss am 18.06.2025 einstimmig die kommunale Wärmeplanung nach § 10 EWKG im interkommunalen Konvoi der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz (vereinfachtes Verfahren; Vorbereitung und Beauftragung eines Planungsbüros durch die Verwaltung Grömitz).
Amt Oldenburg-Land
9.378 Einwohner
in Bearbeitung Keine Übertragung auf das Amt: Jede der sechs Gemeinden stellt einen gesonderten Wärmeplan auf (ausdrücklich kein gemeindeübergreifender Plan nach § 10 Abs. 2/3 EWKG). Im Dezember 2025 standen in allen sechs Gemeindevertretungen Plandurchführungsbeschlüsse auf der Tagesordnung (Inhouse-Vergabe an den ZVO, vereinfachtes Verfahren nach § 11 EWKG); 0 von 6 Plänen beschlossen.
Amt Lensahn
8.562 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeinden planen einzeln. Für die Gemeinde Lensahn hat der ZVO nach Ausschreibung den Entwurf erstellt; die Gemeindevertretung billigte ihn am 11.06.2026 (Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss, Offenlage sechs Wochen ab Herbst 2026, Öffentlichkeitsveranstaltung 07.10.2026). Die sechs übrigen Gemeinden beschlossen 2023 einzeln die Aufnahme einer Wärme- und Kälteplanung per Ausschreibung; 0 von 7 Plänen beschlossen.
Amt Ostholstein-Mitte
8.373 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeinden planen einzeln: Die zuständigen Ausschüsse aller fünf Gemeinden fassten im September 2025 Grundsatzbeschlüsse nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WPG, erstmals für das gesamte Gemeindegebiet eine Wärmeplanung durchzuführen (Haushaltsmittel 2026, Projektleitung durch Mitarbeitende der Amtsverwaltung). 0 von 5 Plänen beschlossen.

Wärmenetze: Fernwärme spielt im Kreis eine kleine Rolle (Zensus: 7,1 % der Wohnungen), die Netze sind lokal. In Oldenburg in Holstein betreibt HanseWerk Natur seit 1983 ein Netz mit 23 km und 362 Anschlüssen; leitungsgebundene Wärme deckt dort laut Wärmeplan 23 % des Endenergieverbrauchs. In Neustadt in Holstein laufen laut Wärmeplan rund 30 % des Endenergieverbrauchs über Wärmenetze: mehrere Netze der Stadtwerke (u. a. Schulstraße, Lübscher Mühlenberg, Pelzerhaken, Am Holm) und ein Netz ab dem Müllheizkraftwerk des ZVO im Gewerbegebiet; seit 04.09.2026 speist eine Meerwasser-Wärmepumpe der Stadtwerke ins Wärmenetz Hafenquartier ein. In Heiligenhafen (Fernwärme 9 % der Wärmeversorgung) betreiben HanseWerk Natur und die Stadtwerke Heiligenhafen kleinere Netze, in Eutin die Stadtwerke drei Fernwärmeinseln mit Erdgas-Heizzentralen, in Bad Schwartau HanseWerk Natur (Ludwig-Jahn-Straße, u. a. Wohngebiet Kornrade) und E.ON ein kleineres Netz, zusammen rund 3–4 % der Wärme. Kleine Netze gibt es außerdem in Scharbeutz und Haffkrug (HanseWerk Natur), in Wulfsdorf, in Timmendorfer Strand, in Lensahn (Gebäudenetz der Energiebetriebe Amt Lensahn) und in Stockelsdorf (Gemeindewerke, Baugebiet B-Plan 80).

Für Ihren Öltank heißt das: Ein Anschluss an ein Wärmenetz kommt nur in wenigen Gebieten in Frage: Der Neustädter Plan weist sechs Eignungs- und sechs Prüfgebiete für Wärmenetze aus, der Eutiner Plan die Netzgebiete Eutin Nord, Eutin Süd und Charlottenviertel. Wer dort wohnt, fragt vor dem Tausch der Ölheizung bei der Stadt oder den Stadtwerken nach. Für die Gemeinden der drei Ämter, für Malente, Süsel und Bosau gibt es noch keinen beschlossenen Plan. Unabhängig davon greift in Schleswig-Holstein das Landesrecht: Bei einem Heizungstausch in Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, müssen erneuerbare Energien, Strom oder unvermeidbare Abwärme mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs liefern (§ 16 EWKG). Gebäude, die vor und nach dem Tausch überwiegend über Etagenheizungen beheizt werden, sind davon ausgenommen. Solche Landesregeln lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz ausdrücklich zu (§ 9 GModG).

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Ostholstein zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Ostholstein

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Richtpreis der ZVO Energie GmbH (Sierksdorf): Festpreis 571,20 € inklusive 19 % MwSt. für den fachgerechten Ausbau von Kellertanks – Batterietanks aus Kunststoff oder Stahl und ortsgeschweißte Tanks – bis zusammen 10.000 Liter, nur zusammen mit einem neuen Anschluss an das Gasnetz der ZVO Energie; die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus. Nicht enthalten sind Maurerarbeiten, Kosten für Terminverschiebungen oder Sonderwünsche und Gebühren eines Sachverständigen für eine nachträgliche oder zusätzliche Prüfung. Öltankentsorgung.de nennt für Eutin, Fehmarn und Oldenburg in Holstein ab 760 € (Kunststoff bis 3.000 Liter) und ab 1.050 € (Stahl bis 3.000 Liter), jeweils zuzüglich 19 % MwSt. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Ostholstein ist der Kreis Ostholstein, Untere Wasserbehörde zuständig — Fachdienst Natur und Umwelt, Fachgebiet Abfall, Boden und Grundwasser, Kreishaus, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden in Ostholstein: Muss ich die Stilllegung beim Kreis anzeigen?
Zuständig ist für alle 36 Gemeinden die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung (Fachdienst Natur und Umwelt, Kreishaus, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin; boden.gewaesser@kreis-oh.de). Der Kreis schreibt auf seiner Seite zu wassergefährdenden Stoffen: „Die Anzeigepflicht für die Errichtung, Stilllegung und wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Anlage gilt – neu für SH – seit Inkrafttreten der AwSV.“ Prüfpflichtig sind laut Merkblatt des Kreises Erdtanks jeder Größe und oberirdische Heizöltanks über 10.000 Liter. Auf derselben Seite stellt der Kreis die Erläuterungen des Landes bereit, und die sagen etwas anderes: Nach AwSV seien Sie „nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen“; mit der Anzeige könnten Sie aber eine spätere Aufforderung zur wiederkehrenden Prüfung vermeiden. Für beides gibt es das Formular H des Kreises mit dem Feld „Stilllegung der Anlage“. Bei einem prüfpflichtigen Tank liegt der Prüfbericht ohnehin binnen vier Wochen in Eutin, dafür sorgt der Sachverständige (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Erdtank in Ostholstein stilllegen: Wann prüft ein Sachverständiger, und was gilt im Wasserschutzgebiet Malente?
Laut Merkblatt des Kreises Ostholstein (Stand September 2017) ist bei der Stilllegung eine „Sachverständigenprüfung Tank“ nötig für unterirdische Lagerung „unabhängig von der Behältergröße“ und für oberirdische Heizöltanks über 10 m³ (10.000 Liter). Für oberirdische Tanks zwischen 1.000 und 10.000 Litern nennt das Merkblatt nur die Prüfung vor Inbetriebnahme und die Fachbetriebspflicht. Eine Ausnahme macht der Kreis selbst: „Bei Anlagen im Wasserschutzgebiet in Malente gelten andere Mengengrenzen und Prüfintervalle.“ Das Wasserschutzgebiet Malente-Ringstraße (125 Hektar) ist laut Landesliste das einzige festgesetzte im Kreis. Nach AwSV Anlage 6 ist in Wasserschutzgebieten schon die Stilllegung oberirdischer Tanks über 1.000 Liter prüfpflichtig; die genauen Grenzen nennt die untere Wasserbehörde auf Nachfrage. Prüfen lassen muss der Betreiber (§ 46 AwSV), den Bericht schickt der Sachverständige selbst an den Kreis.
Ich stelle auf Erdgas vom ZVO um. Was kostet die Entsorgung meines Öltanks?
Die ZVO Energie GmbH aus Sierksdorf bietet Kunden, die einen neuen Anschluss an ihr Gasnetz bekommen, einen Festpreis von 571,20 € inklusive 19 % MwSt. Er gilt für den Ausbau von Kellertanks (Batterietanks aus Kunststoff oder Stahl, ortsgeschweißte Tanks) und für die endgültige Stilllegung eines Erdtanks ohne Verkiesung und ohne Ausbau, jeweils bis 10.000 Liter Gesamtvolumen. Die Arbeit führt ein Fachbetrieb im Auftrag der ZVO Energie aus. Nicht im Preis enthalten sind Maurerarbeiten, Sonderwünsche und Gebühren eines Sachverständigen für eine nachträgliche oder zusätzliche Prüfung. Der Auftrag verliert zwölf Monate nach Herstellung des Gasanschlusses seine Gültigkeit, größere Anlagen nur nach Vereinbarung. Ohne Gasanschluss gibt es keine belegten Preise speziell für Ostholstein; ein bundesweiter Anbieter nennt für Orte im Kreis ab 760 € (Kunststoff bis 3.000 Liter) und ab 1.050 € (Stahl bis 3.000 Liter), zuzüglich MwSt.
Wohin mit Restöl und Ölschlamm aus dem Tank? Nimmt der ZVO das an?
Nur in kleinen Mengen. Altöl und ölhaltige Betriebsmittel zählen laut Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbands Ostholstein zu den gefährlichen Abfällen. Privathaushalte geben sie in haushaltsüblichen Mengen ab, höchstens 20 kg bzw. 20 Liter je Anlieferung, kostenfrei auf den Recyclinghöfen in Bad Schwartau (Loog 13), Neustadt in Holstein (Industrieweg) und Neuratjensdorf (Meeschendorfer Weg) oder zweimal im Jahr bei der mobilen Schadstoffsammlung. Für den Inhalt eines Heizöltanks reicht das nicht: Bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks gehört die Stilllegung samt Reinigung in die Hand eines Fachbetriebs (Merkblatt des Kreises, § 45 AwSV). Noch brauchbares Heizöl ist ein Posten fürs Angebot. Wer auf ZVO-Erdgas umsteigt, kann Restmengen von 1.000 bis 5.000 Litern laut Auftragsformular der ZVO Energie zu einer anderen Tankanlage in bis zu 10 km Entfernung bringen lassen.
Darf ich den Öltank selbst zerlegen und zum Recyclinghof bringen?
Bei Heizöltanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks nicht: Für sie nennt das Merkblatt des Kreises Ostholstein eine Fachbetriebspflicht, und nach § 45 AwSV darf nur ein Fachbetrieb solche Anlagen stilllegen. Erst wenn der Tank gereinigt und zerlegt ist, wird er zu Metall. Altmetall (Schrott) nehmen die drei Recyclinghöfe des ZVO in haushaltsüblicher Menge kostenfrei an (Gebührenübersicht 2026). Ob ein zerlegter Heizöltank dazugehört, steht dort nicht; fragen Sie vorher bei der Abfallberatung des ZVO nach (04561 399-600).
Ölheizung raus: Gibt es in meinem Ort in Ostholstein Fernwärme, und was verlangt das Land beim Heizungstausch?
Fernwärme gibt es im Kreis nur örtlich; laut Zensus heizen 7,1 % der Wohnungen damit. Die größten Netze liegen in Oldenburg in Holstein (HanseWerk Natur, 23 km, 362 Anschlüsse) und in Neustadt in Holstein, wo laut Wärmeplan rund 30 % des Endenergieverbrauchs über Wärmenetze laufen; dort speist seit September 2026 auch eine Meerwasser-Wärmepumpe der Stadtwerke ins Netz Hafenquartier ein. Der Neustädter Wärmeplan (beschlossen 26.09.2024) weist sechs Eignungs- und sechs Prüfgebiete für Wärmenetze aus, der Eutiner Plan (18.12.2024) die Netzgebiete Eutin Nord, Eutin Süd und Charlottenviertel. Beschlossene Pläne haben außerdem Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Oldenburg in Holstein, Stockelsdorf und Heiligenhafen; in den Ämtern, in Malente, Süsel und Bosau gibt es noch keinen. Beim Tausch gilt Landesrecht: In Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, müssen mindestens 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG).

Öltank-Entsorgung: Orte rund um Ostholstein

Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.

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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Ostholstein

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Ostholstein). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Ostholstein anfragen