Öltank abmelden: Muss die untere Wasserbehörde Bescheid wissen?

Die ehrliche Antwort: Das Bundesrecht kennt keine Pflicht, die Stilllegung eines Öltanks anzuzeigen. Was Ihr Land und Ihr Kreis verlangen, ist verschieden. Und bei Tanks, die ein Sachverständiger prüfen muss, bekommt die Behörde den Prüfbericht ohnehin.

Hier steht, in welchem Fall was gilt, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und wer die untere Wasserbehörde ist.

Die Begriffe in einfachen Worten

  • AwSV: die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie gilt auch für Heizöltanks.
  • Stilllegen: nach § 2 Abs. 30 AwSV die „dauerhafte Außerbetriebnahme“. Einfach leer stehen lassen beendet die Betreiberpflichten nicht.
  • Anzeige: die schriftliche Mitteilung an die Behörde. Eine „Abmeldung“ kennt die AwSV nicht.
  • Untere Wasserbehörde: die Stelle bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Mehr dazu weiter unten.
  • Fachbetrieb: ein Betrieb, der nach § 62 AwSV zertifiziert ist.
  • Sachverständiger: die Person nach § 2 Abs. 33 AwSV, die prüfpflichtige Anlagen prüft und den Prüfbericht der Behörde vorlegt.
  • Prüfpflichtig: eine Anlage, bei der ein Sachverständiger die Stilllegung prüfen muss. Das sind alle Erdtanks und größere Kellertanks, siehe die Fälle unten.

Zum Bundesrecht: Eine Pflicht, die Stilllegung anzuzeigen, kennt es nicht. § 40 Abs. 1 AwSV nennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Maßnahmen, die die Gefährdungsstufe ändern. Ob eine Behörde die Stilllegung trotzdem mitgeteilt haben möchte, hängt von Land und Kreis ab.

Muss ich melden? Die Antwort nach Fall

Zuerst: Ist Ihr Tank ein Erdtank oder steht er oberirdisch, zum Beispiel im Keller? Liegt auch nur ein Teil der Anlage im Erdreich, etwa eine eingebettete Leitung, gilt die ganze Anlage als unterirdisch (§ 2 Abs. 15 AwSV). Bei mehreren gekoppelten Tanks zählt die Summe aller Behälter (§ 39 Abs. 3 AwSV).

  • Erdtank. Ein Fachbetrieb ist Pflicht, egal wie groß der Tank ist (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV). Einen unterirdischen Tank muss bei der Stilllegung immer ein Sachverständiger prüfen, egal wie groß er ist: AwSV Anlage 5 und Anlage 6 sehen für unterirdische Anlagen die Prüfung „bei Stilllegung einer Anlage“ in allen Gefährdungsstufen A bis D vor. Den Prüfbericht legt der Sachverständige innerhalb von vier Wochen der zuständigen Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Einzelne Behörden wollen zusätzlich eine Anzeige, zum Beispiel die Städte Regensburg und Würzburg. Was beim Erdtank mit dem Tank selbst geschieht, steht unter Erdtank verfüllen oder ausgraben.
  • Kellertank, bei dem ein Sachverständiger prüfen muss. Das gilt bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und, im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, schon über 1.000 Liter. Auch hier ist ein Fachbetrieb Pflicht. Der Sachverständige legt den Prüfbericht innerhalb von vier Wochen der zuständigen Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  • Kellertank über 1.000 bis 10.000 Liter außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Ein Fachbetrieb ist Pflicht (§ 45 AwSV). Eine Prüfung bei der Stilllegung ist nicht vorgeschrieben; dann ist die Bescheinigung des Fachbetriebs Ihr Nachweis. Ohne Prüfung gibt es keinen Prüfbericht für die Behörde. Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige. Ob Ihr Kreis eine Mitteilung wünscht, fragen Sie am besten vorab nach.
  • Kleiner Kellertank bis 1.000 Liter. Bei oberirdischen Heizöltanks bis 1.000 Liter (Gefährdungsstufe A) ist kein Fachbetrieb vorgeschrieben, und eine Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung sehen Anlage 5 und 6 für sie nicht vor. Die Pflichten aus § 17 Abs. 4 AwSV gelten trotzdem: Heizöl soweit technisch möglich entfernen und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung sichern. Ölreste und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall und gehören zu einem zugelassenen Entsorger. Eine Anzeige verlangt das Bundesrecht nicht; ob Ihr Kreis eine Mitteilung wünscht, klärt eine kurze Nachfrage bei der unteren Wasserbehörde.
  • Hausverkauf oder Hauskauf. Ein Betreiberwechsel bei privaten Heizölverbraucheranlagen ist ausdrücklich nicht anzeigepflichtig (§ 40 Abs. 4 Satz 2 AwSV). Der Käufer übernimmt aber die Betreiberpflichten. Er sollte sich die Prüfberichte und, wenn der Tank stillgelegt ist, die Bescheinigung des Fachbetriebs und den Prüfbericht der Stilllegungsprüfung geben lassen.

Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, sagt Ihnen die untere Wasserbehörde. Die Tabelle mit allen Größen und Lagen steht unter Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Öltank abmelden und stilllegen: die Schritte der Reihe nach

Die Reihenfolge ist wichtig, weil manche Behörden die Mitteilung vor der Stilllegung erwarten.

  1. Tank einordnen Erdtank oder Kellertank? Wie viele Liter hat die ganze Anlage? Liegt das Grundstück im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Daraus ergibt sich nach den Fällen oben, ob Sie einen Fachbetrieb und einen Sachverständigen brauchen.
  2. Bei der unteren Wasserbehörde nachfragen Fragen Sie vor Beginn, ob die Behörde eine Mitteilung über die Stilllegung wünscht und ob es dafür ein Anzeigeformular gibt. Manche Behörden bieten im Formular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. Fragen Sie früh genug: Die Stadt Würzburg schreibt für prüfpflichtige Anlagen die Anzeige der Stilllegung „mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich“ vor, das Merkblatt des Landkreises Oldenburg „rechtzeitig“. Was die Behörden in Ihrer Region sagen, steht auf der Kreisseite.
  3. Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen. Fachbetriebspflichtig sind Erdtanks immer und oberirdische Tanks über 1.000 Liter. Lassen Sie sich ein AKTUELLES Zertifikat zeigen — nicht irgendein altes. Die Befristung auf zwei Jahre bedeutet: Ein Zertifikat von 2022 ist heute wertlos. Ist Ihre Anlage prüfpflichtig, planen Sie den Sachverständigen gleich mit ein.
  4. Entleeren, reinigen, sichern Das Heizöl wird abgepumpt, der Tank innen gereinigt und die Anlage gegen weitere Benutzung gesichert. Das verlangt § 17 Abs. 4 AwSV. Der Ölschlamm aus der Reinigung ist gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und geht an einen zugelassenen Entsorger.
  5. Sachverständigenprüfung, wo vorgeschrieben Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger die Stilllegung. Den Zeitpunkt legt die Behörde fest: Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald verlangt die Prüfung vor dem Verfüllen oder Ausbau eines Erdtanks, das Landratsamt Landshut „nach Abschluss der Fachbetriebsarbeiten“. Klären Sie das bei der Nachfrage in Schritt 2. Seinen Prüfbericht legt er innerhalb von vier Wochen der zuständigen Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). So erfährt die Behörde von der Stilllegung. Die Prüfung bezahlen Sie als Betreiber; so sagt es z. B. das Landratsamt Regensburg. Bitten Sie um eine Kopie des Berichts.
  6. Unterlagen aufbewahren Bewahren Sie die Bescheinigung des Fachbetriebs samt Entsorgungsnachweis und, wo es einen gibt, die Kopie des Prüfberichts auf. Das Landratsamt München schreibt, die Bescheinigung des Fachbetriebs müsse dem Sachverständigen oder dem Landratsamt auf Verlangen vorgelegt werden können. Die Unterlagen sind außerdem Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf.

Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, steht unter Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf. Ob der Tank danach bleiben oder raus soll, klärt die Entscheidungshilfe: Stilllegen oder entsorgen.

Wer ist die untere Wasserbehörde?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt; wie die Stelle heißt, ist regional verschieden. In Hamburg sind nach der Zuständigkeitsanordnung die Bezirksämter Wasserbehörde für private Heizölanlagen; Anzeigen nimmt die Umweltbehörde BUKEA über ihren Online-Dienst entgegen. Im Land Bremen sind es die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

Auf jeder unserer Kreisseiten nennen wir die zuständige Behörde mit Sachgebiet und Anschrift und, soweit wir sie recherchiert haben, was sie zur Stilllegung sagt. Ihren Kreis finden Sie über die Suche auf der Startseite oder in dieser Liste:

Alle Kreisseiten nach Bundesland

Bayern

Bremen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Schleswig-Holstein

Ihr Kreis fehlt? Dann ist es trotzdem die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt, bei der Sie nachfragen.

Kurz nach Bundesland

Je ein Satz pro Land. Die Einzelheiten mit den Behördenzitaten stehen im Ratgeber zu den Meldepflichten.

  • Nordrhein-Westfalen: Die Stilllegung ist laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig; die Prüfpflicht bleibt davon unberührt.
  • Bayern: Mehrere Landratsämter und Städte bieten im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen.
  • Niedersachsen: Das Merkblatt des Landkreises Oldenburg verlangt, die Stilllegung rechtzeitig der unteren Wasserbehörde anzuzeigen; was andere Kreise sagen, steht, soweit recherchiert, auf der Kreisseite.
  • Schleswig-Holstein: Das Land äußert sich widersprüchlich: Seine Erläuterungen verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an.
  • Hamburg: Der Senat hält die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar; ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch.

Zu Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und zu den übrigen Ländern steht im Ratgeber, was wir geprüft haben und was nicht.

Meldepflichten je Bundesland im Detail →

Was passiert ohne Meldung?

Eine Pflicht, die Stilllegung anzuzeigen, kennt das Bundesrecht nicht (§ 40 Abs. 1 AwSV). Eine Anzeige kann trotzdem praktisch helfen: Die Erläuterungen zum Anzeigeformular (Landratsamt Amberg-Sulzbach, Stand 20.07.2018) schreiben, Sie können mit der Anzeige der Stilllegung vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen.

Ein Bußgeld hängt nicht an der Meldung, sondern am Fachbetrieb und an der Prüfung: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Was eine Behörde im Einzelfall tut, wenn sie eine Anzeige verlangt und diese fehlt, haben wir nicht untersucht. Ob eine Anzeige etwas kostet, dazu haben wir keine allgemeine Angabe; bei einzelnen Behörden steht es auf der Kreisseite.

Häufige Fragen zum Öltank abmelden

Muss ich meinen Öltank bei der unteren Wasserbehörde abmelden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV verlangt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Maßnahmen, die die Gefährdungsstufe ändern. Länder und Kreise gehen verschieden damit um. In Nordrhein-Westfalen ist die Stilllegung laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. Bei prüfpflichtigen Anlagen bekommt die Behörde den Prüfbericht des Sachverständigen ohnehin (§ 47 Abs. 3 AwSV). Fragen Sie vor der Stilllegung bei der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises nach.
Welche Behörde ist die untere Wasserbehörde?
Das ist die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt; wie sie heißt, ist regional verschieden. In Hamburg sind nach der Zuständigkeitsanordnung die Bezirksämter Wasserbehörde für private Heizölanlagen; Anzeigen nimmt die Umweltbehörde BUKEA über ihren Online-Dienst entgegen. Im Land Bremen sind es die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Magistrat der Stadt Bremerhaven. Auf unseren Kreisseiten nennen wir die konkrete Stelle mit Anschrift.
Muss ich beim Kauf oder Verkauf eines Hauses mit Öltank etwas melden?
Nein. Für private Heizölverbraucheranlagen ist der Betreiberwechsel ausdrücklich nicht anzeigepflichtig (§ 40 Abs. 4 Satz 2 AwSV). Der Käufer übernimmt aber die Betreiberpflichten. Lassen Sie sich beim Kauf die Prüfberichte und, falls der Tank stillgelegt ist, die Bescheinigung des Fachbetriebs und den Prüfbericht der Stilllegungsprüfung aushändigen.
Darf ein leerer Öltank einfach stehen bleiben?
Nicht ohne Stilllegung. Wer einen Tank dauerhaft außer Betrieb nimmt, legt ihn still (§ 2 Abs. 30 AwSV). Dafür verlangt § 17 Abs. 4 AwSV, die wassergefährdenden Stoffe soweit technisch möglich zu entfernen und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. Bei Erdtanks und oberirdischen Tanks über 1.000 Liter macht das ein Fachbetrieb (§ 45 AwSV); bei prüfpflichtigen Anlagen prüft anschließend ein Sachverständiger die Stilllegung (AwSV Anlage 5 und 6). Die Stadt Regensburg schreibt: „Tanks müssen komplett ausgebaut oder gegen weitere Benutzung gesichert werden.“ Ob ein gereinigter Erdtank im Boden bleiben darf oder verfüllt bzw. ausgebaut werden muss, beantworten die Behörden unterschiedlich.
Was passiert, wenn ich die Stilllegung nicht melde?
Eine Pflicht, die Stilllegung anzuzeigen, kennt das Bundesrecht nicht (§ 40 Abs. 1 AwSV). Wo eine Behörde die Anzeige verlangt, richtet sich die Folge nach ihrem Verfahren; dazu haben wir keine allgemeine Angabe. Einen praktischen Grund für die Anzeige nennen die Erläuterungen des Landratsamts Amberg-Sulzbach: Sie vermeidet, dass die Behörde zum nächsten Fälligkeitstermin die wiederkehrende Sachverständigenprüfung einfordert. Ordnungswidrig ist dagegen, eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb stillzulegen (§ 65 Nr. 25 AwSV) oder eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig prüfen zu lassen (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Quellen zu den Länder- und Kreisangaben (abgerufen am 16.10.2026)

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb für Ihren Tank

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank stilllegen oder entsorgen). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.