Landkreis Emsland · Westliches Niedersachsen · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Emsland
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Emsland verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Emsland
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Emsland). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Im Landkreis Emsland heizen 9,8 % der Wohnungen mit Öl (Zensus 2022, rund 14.600 Wohnungen). Am wenigsten sind es in der Stadt Papenburg (1,6 %), am meisten in der Samtgemeinde Lengerich (25,8 %). Das Gebiet teilen sich zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Lingen (Ems) als große selbständige Stadt für ihr Stadtgebiet und der Landkreis Emsland für die übrigen 59 Gemeinden. Der Landkreis verlangt in seinem Merkblatt zum Rückbau von Gebäuden bei der Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen die Bescheinigung eines Fachbetriebes. Die Stadt Lingen (Ems) äußert sich zur Stilllegung auf ihrer Seite nicht, und § 40 Abs. 1 AwSV führt die Stilllegung ebenfalls nicht auf. Für Fachbetrieb und Prüfung gilt die AwSV selbst. Entsorgt wird über den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland; Heizöl und Tankschlamm führen seine Listen nicht als eigenen Eintrag. Was offen bleibt, klärt die jeweils genannte Stelle.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Emsland?
Je nach Tank besteht ein Angebot aus bis zu drei Posten: Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und Sachverständigenprüfung, soweit § 46 AwSV sie vorschreibt. Den Preis für Ihren Tank nennt erst das Angebot nach der Besichtigung. Weder die Stadt Lingen (Ems) noch der Landkreis Emsland nennt einen Preis für das Stilllegen eines Öltanks. Für den Landkreis liegt auch kein Ortspreis eines Fachbetriebs vor, und die Entgeltliste des Sonderabfallzwischenlagers hat für Heizöl keine Zeile. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank im Landkreis Emsland liegt kein Preis vor. Im Angebot sollten Tankmaterial, Fassungsvermögen, Zugang im Keller und Restölmenge einzeln stehen.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Emsland: Bei einem Erdtank kommt die Prüfung bei der Stilllegung hinzu, die § 46 AwSV (Anlage 5) für jede unterirdische Anlage vorsieht. Eine örtliche Zahl dazu liegt nicht vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Lassen Sie sich Ausbau oder Verfüllung, Restentsorgung und eine etwaige Sachverständigenprüfung als getrennte Posten ausweisen. Gibt ein Fachbetrieb Entgelte des AWB weiter, gehört auch das ins Angebot.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Am Anfang stehen Standort und Größe des Tanks. Liegt ein Teil im Erdreich, gilt die Anlage als unterirdisch; dann gehören Fachbetrieb und Prüfung bei der Stilllegung immer dazu. Steht der Tank oberirdisch, ist ein Fachbetrieb erst über 1.000 Liter Pflicht, und eine Prüfung verlangt die AwSV erst über 10.000 Liter. Liegt er in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, genügen für die Prüfung schon über 1.000 Liter. Anlaufstelle ist im Stadtgebiet Lingen (Ems) die Stadt (Untere Wasserbehörde), in den übrigen 59 Gemeinden der Landkreis (Fachbereich Umwelt). Ob eine Stilllegung gemeldet werden soll, sagen die Seiten nicht: Der Landkreis nennt im Rückbau-Merkblatt die Bescheinigung eines Fachbetriebes, die Stadt Lingen (Ems) äußert sich nicht. Fragen Sie kurz bei der zuständigen Behörde nach, bevor Sie den Fachbetrieb beauftragen.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Den Landkreis Emsland teilen sich zwei untere Wasserbehörden. Die Stadt Lingen (Ems) nimmt als große selbständige Stadt (§ 127 Abs. 2 NWG, § 14 Abs. 5 NKomVG) die Aufgaben für ihr Stadtgebiet selbst wahr, der Landkreis (Fachbereich Umwelt) für die übrigen 59 Gemeinden. Der Landkreis verlangt in seinem Merkblatt zum Rückbau von Gebäuden bei der Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen die Bescheinigung eines Fachbetriebes; eine Anzeigepflicht nennt er dort nicht. Die Stadt Lingen (Ems) sagt zur Stilllegung auf ihrer Seite nichts, und § 40 Abs. 1 AwSV führt die Stilllegung nicht auf. Ob Ihre Behörde eine Meldung wünscht und ob für Ihren Tank eine Prüfung ansteht, klärt eine kurze Anfrage. Nach § 45 Abs. 1 AwSV dürfen Anlagen „nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden“. Nach unserer Auswertung betrifft das Tanks über 1.000 Liter und jede unterirdische Anlage, auch wenn nur Teile erdverlegt sind. Wenn bei der Stilllegung eine Prüfung vorgeschrieben ist, gibt der Sachverständige den Prüfbericht binnen vier Wochen bei der Behörde ab (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Wann bei der Stilllegung ein Sachverständiger prüfen muss, regelt § 46 AwSV (Anlage 5 und 6): bei allen unterirdischen Anlagen, bei oberirdischen über 10.000 Liter und, wenn der Tank in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet steht, schon bei oberirdischen über 1.000 Liter. Nach den Umweltkarten Niedersachsen liegen im Landkreis vier festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Grumsmühlen, Mundersum und Stroot im Stadtgebiet Lingen, Kossen-Tannen im übrigen Kreisgebiet) und Überschwemmungsgebiete unter anderem an Ems, Hase und Großer Aa; ob Ihr Grundstück darin liegt, klärt die untere Wasserbehörde, denn die Karte dient nur der Orientierung.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Emsland
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Emsland:
Stadt Lingen (Ems) (Stadtgebiet; große selbständige Stadt)
Stadt Lingen (Ems) – Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde der Stadt Lingen (Ems). Auf der Gewässerschutz-Seite der Stadt heißt es: „Die UWB überwacht auch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“; als Beispiele nennt sie „Tankstellen, Heizöltanks“. Wer eine solche Anlage betreibt, erfährt nach Angaben der Stadt von der UWB alles über technische und gesetzliche Anforderungen und über die Einhaltung der Prüfpflichten.
Stadt Lingen (Ems), Untere Wasserbehörde, Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems)
Tel. Zentrale 0591 9144-0 · info@lingen.de
Für Heizöltanks hat die Stadt auf ihrer Gewässerschutz-Seite weder eine Anzeige-Seite noch ein Formular. Die Seite behandelt die Überwachung der Anlagen, die Beratung bei Bauvorhaben und die Anzeige ausgetretener wassergefährdender Stoffe. Diese Anzeige ist „unverzüglich“ der Wasserbehörde zu machen, auch bei bloßem Verdacht, und kann auch gegenüber der nächsten Polizeidienststelle erfüllt werden. Fragen zu Anzeige und Prüfpflichten beantwortet die Untere Wasserbehörde.
Landkreis Emsland (alle Gemeinden außer der Stadt Lingen (Ems): 59 von 60 Gemeinden)
Landkreis Emsland – Untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt)
Fachbereich Umwelt (FB 67) im Kreishaus I in Meppen; auf dem Meldebogen des Landkreises steht „Untere Wasserbehörde“. Das Serviceportal beschreibt Heizölverbraucheranlagen als Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe, die unter die AwSV fallen. Die Betreiber sind selbst für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich; dazu gehören die eigene Dichtheitskontrolle und die Überprüfungen durch zugelassene Sachverständige.
Landkreis Emsland, Untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt), Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Tel. Zentrale 05931 44-0 · info@emsland.de
Im Serviceportal gibt es unter „Erfassung der Heizölverbraucheranlagen“ eine Erfassung für festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Dort ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen gesetzlich verboten; eine Ausnahme prüft vorab die Untere Wasserbehörde. Bestehende Anlagen waren nach § 78c WHG bis zum 01.05.2023 hochwassersicher nachzurüsten. Dafür gibt es einen Meldebogen. Zu Anzeigen nach § 40 AwSV außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zu einer Frist oder einer Gebühr sagt diese Seite nichts.
Merkblatt des Landkreises zum Rückbau und zur Sanierung von Gebäuden (Stand Dezember 2023); ein Absatz betrifft die Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Für die Abfallwirtschaft im Landkreis ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) zuständig, nach eigener Angabe seit dem 1. Juli 1996 als kommunaler Eigenbetrieb. Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises (Stand 01/2026). Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten nimmt der AWB am Schadstoffmobil an; die Termine stehen in der Tagespresse, auf der Internetseite und in der App. Auch die Zentraldeponien in Dörpen, Wesuwe, Flechum und Venneberg (Lingen) nehmen sie an: Bis zu einer Gesamtmenge von 20 Kilogramm oder 20 Litern ist das gebührenfrei, Altöl ausgenommen. Größere und gewerbliche Mengen übernimmt gegen Entgelt das Sonderabfallzwischenlager auf der Zentraldeponie Wesuwe (Neuversener Straße 12, 49733 Haren/Wesuwe; Mo bis Fr 14 bis 17 Uhr). Die Abfallberatung des AWB erreichen Sie unter 05931 599 699.
Heizöl, Tankschlamm und ölverschmierte Tankteile haben weder auf der Schadstoff-Seite noch im Abfall-ABC noch in der Entgeltliste des Sonderabfallzwischenlagers einen eigenen Eintrag. Die Satzung zählt zu den Problemabfällen aus Haushalten unter anderem „teer- und ölhaltige Rückstände“ (§ 14 Abs. 1); sie sind dem Zwischenlager in Wesuwe zuzuführen, soweit keine Rücknahme durch den Fachhandel erfolgt (§ 14 Abs. 2). Für Altöl nennt das Abfall-ABC die kostenlose Rücknahme über den Fachhandel, bei größeren Mengen das Zwischenlager gegen Entgelt und bei Kleinmengen unter 20 Litern oder 20 Kilogramm die Zentraldeponien gegen Gebühr; am Schadstoffmobil wird Altöl nicht angenommen. In der Entgeltliste des Zwischenlagers (Stand 05.2022; für gewerbliche Anlieferungen und private über den Freimengen) stehen Maschinenöle (Altöl) mit 1,50 € je kg und ölverunreinigte Betriebsmittel mit 1,41 € je kg; eine Zeile für Heizöl enthält sie nicht. Ob und zu welchem Entgelt Heizölreste angenommen werden, klären Sie vorab beim AWB.
Wichtig: Wann bei der Stilllegung ein Sachverständiger prüfen muss, regelt § 46 AwSV (Anlage 5 und 6): bei allen unterirdischen Anlagen, bei oberirdischen über 10.000 Liter und, wenn der Tank in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet steht, schon bei oberirdischen über 1.000 Liter. Nach den Umweltkarten Niedersachsen liegen im Landkreis vier festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Grumsmühlen, Mundersum und Stroot im Stadtgebiet Lingen, Kossen-Tannen im übrigen Kreisgebiet) und Überschwemmungsgebiete unter anderem an Ems, Hase und Großer Aa; ob Ihr Grundstück darin liegt, klärt die untere Wasserbehörde, denn die Karte dient nur der Orientierung. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Emsland: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Emsland dazu schreiben:
Stadt Lingen (Ems) (Stadtgebiet; große selbständige Stadt): Stadt Lingen (Ems) – Untere Wasserbehörde
Zur Stilllegung eines Heizöltanks sagt die Gewässerschutz-Seite der Stadt Lingen (Ems) nichts: Die Stilllegung kommt dort nicht vor; als Anzeigepflicht nennt die Seite nur das Austreten wassergefährdender Stoffe, zu den Prüfpflichten verweist sie auf die Beratung durch die UWB. Auch § 40 Abs. 1 AwSV führt die Stilllegung nicht auf. Wer stilllegen will, fragt bei der Unteren Wasserbehörde nach, ob sie eine Meldung wünscht. Fachbetrieb und Prüfung bei der Stilllegung ergeben sich aus der AwSV (§ 45 Abs. 1, § 46 mit Anlage 5 und 6).
Kontakt: Tel. Zentrale 0591 9144-0 · info@lingen.de · Stadtverwaltung, nach Angaben der Stadt geöffnet: Mo und Di 9.00–16.00 Uhr, Mi 9.00–12.30 Uhr, Do 9.00–17.00 Uhr, Fr 9.00–12.30 Uhr. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Landkreis Emsland (alle Gemeinden außer der Stadt Lingen (Ems): 59 von 60 Gemeinden): Landkreis Emsland – Untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt)
Das Merkblatt des Landkreises zum Rückbau und zur Sanierung von Gebäuden (Stand Dezember 2023) enthält diesen Satz: „Zur Stilllegung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe enthalten (z. B. Tankbehälter, Rohrleitungen, Abscheider) ist der unteren Wasserbehörde die Bescheinigung eines Fachbetriebes vorzulegen.“ Im selben Absatz heißt es: „Der Ausbau ist durch einen geeigneten Sachverständigen zu untersuchen, um nachweislich den Pflichten zur Gefahrenabwehr gemäß § 4 BBodSchG nachkommen zu können.“ Das Merkblatt behandelt den Rückbau von Gebäuden. Ob der Satz auch gilt, wenn ein Heizöltank ohne Gebäudeabbruch stillgelegt wird, sagt es nicht. Eine Anzeige der Stilllegung nennt es nicht, und auch § 40 Abs. 1 AwSV führt sie nicht auf. Die Seite zur Erfassung der Heizölverbraucheranlagen betrifft Überschwemmungsgebiete und erwähnt die Stilllegung nicht. Wer stilllegen will, fragt vorab beim Fachbereich Umwelt nach, ob und in welcher Form die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Formular: Meldebogen zur Erfassung von Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (Untere Wasserbehörde des Landkreises); betrifft nicht die Stilllegung
- Merkblatt: Merkblatt zum Rückbau und zur Sanierung von Gebäuden (Stand Dezember 2023)
- Quelle: Landkreis Emsland: Erfassung der Heizölverbraucheranlagen (Serviceportal) und Merkblatt zum Rückbau und zur Sanierung von Gebäuden
Kontakt: Tel. Zentrale 05931 44-0 · info@emsland.de · Fachbereich Umwelt, Kreishaus I, nach Angaben des Landkreises geöffnet: Mo bis Do 8.30–12.30 und 14.30–16.00 Uhr, Fr 8.30–12.30 Uhr. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Emsland
Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Emsland 9,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 14.600 von 149.900. Das liegt deutlich unter dem Landesschnitt von Niedersachsen (14,1 %). Am wenigsten Öl nutzt die Stadt Papenburg (1,6 %), am meisten die Samtgemeinde Lengerich (25,8 %). In der Stadt Lingen (Ems) sind es 9,2 %, in der Stadt Meppen 8,0 %. Absolut stehen die meisten Ölheizungs-Wohnungen in der Stadt Lingen (Ems) (rund 2.500), danach folgen die Stadt Haren (Ems) (rund 1.700) und die Stadt Meppen (rund 1.400).
Gas heizt 80,2 % der Wohnungen (Land: 71,9 %), Fernwärme 3,3 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der 19 Zensuszeilen ist das Gefälle groß: Die Stadt Papenburg liegt bei 91,8 % Gas und 1,6 % Öl, die Stadt Lingen (Ems) bei 84,9 % Gas, 9,2 % Öl und 1,7 % Fernwärme. Am anderen Ende stehen die Samtgemeinden Lengerich (25,8 % Öl, 58,0 % Gas) und Freren (25,7 % Öl, 59,9 % Gas). Den höchsten Fernwärmeanteil hat die Samtgemeinde Lathen mit 21,0 %; ihr Wärmeplan nennt dort ein Wärmenetz der Energiegenossenschaft Nahwärme Emstal eG von Fresenburg über Lathen bis Lathen-Wahn. Die Wärmepläne zählen anders als der Zensus und stehen unter Wärmeplanung.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Emsland entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Lengerich, Samtgemeinde Freren, Gemeinde Geeste, Gemeinde Twist, Gemeinde Emsbüren, Samtgemeinde Spelle, Gemeinde Salzbergen, Stadt Haren (Ems), Stadt Lingen (Ems), Gemeinde Rhede (Ems) und weiteren Orten. Der Landkreis besteht aus 60 Gemeinden: 10 verbandsfreie Gemeinden (Lingen (Ems), Meppen, Papenburg, Haren (Ems), Haselünne, Geeste, Emsbüren, Twist, Salzbergen, Rhede (Ems)) und 9 Samtgemeinden mit zusammen 50 Mitgliedsgemeinden. Die Zensus-Tabelle hat deshalb 19 Zeilen. Jede Samtgemeinde steht einmal darin, für ihre Mitgliedsgemeinden gibt es keine eigenen Werte; sortiert ist nach Ölanteil, der höchste zuerst. Im Wasserrecht gibt es zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Lingen (Ems) für ihr Stadtgebiet, den Landkreis für die übrigen 59 Gemeinden. Wärmeplan und Zensus zählen unterschiedlich. Der Wärmeplan der Stadt Lingen (Ems) weist Heizöl mit rund 4 % des Endenergiebedarfs für Wärme aus, der Zensus 9,2 % der Wohnungen; in der Samtgemeinde Freren nennt der Wärmeplan rund 13 % Heizöl am Heizwärmebedarf, der Zensus 25,7 % der Wohnungen. Gemessen wird einmal Energie, einmal die Zahl der Wohnungen, deshalb lassen sich die Werte nicht gegeneinander aufrechnen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Emsland
Die Wärmeplanung liegt seit dem 01.01.2026 bei den Samtgemeinden und bei Gemeinden ohne Samtgemeinde (§ 20 Abs. 1 NKlimaG). Im Landkreis Emsland sind das 19 Stellen: 10 verbandsfreie Gemeinden und 9 Samtgemeinden. Das Landes-Raumordnungsprogramm weist Lingen (Ems) (mit oberzentralen Teilfunktionen), Meppen und Papenburg als Mittelzentren aus. Für Stellen mit einem solchen Zentrum und höchstens 100.000 Einwohnern gilt über § 22 NKlimaG die bis 2025 geltende Fassung, und die nannte den 31.12.2026; alle drei liegen darunter (Lingen: 56.539 Einwohner Ende 2025). Für die übrigen 16 Stellen läuft die Frist bis zum 30.06.2028 (Bundesrecht, § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG); im NKlimaG selbst fehlt dieses Datum, das Umweltministerium belegt es mit einem Verweis. Als Zieljahr nennt die heutige Fassung des NKlimaG das Jahr 2040 (§ 20 Abs. 3 Satz 1). Belegt ist ein Beschluss bei zwei Stellen: in der Samtgemeinde Spelle (16.12.2025) und in der Samtgemeinde Lathen (Meldung vom 30.06.2026). Bei fünf weiteren liegt ein Bericht oder Plan vor, ein Beschluss ist aber nicht belegt (Stadt Lingen (Ems), Gemeinde Salzbergen, Gemeinde Rhede (Ems), Samtgemeinden Freren und Dörpen). Drei arbeiten erkennbar noch daran (Meppen, Papenburg, Nordhümmling), und für neun Stellen liegt kein Stand vor (Haren (Ems), Haselünne, Geeste, Emsbüren, Twist sowie die Samtgemeinden Werlte, Sögel, Herzlake und Lengerich).
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Lingen (Ems) 56.539 Einwohner | Plan liegt vor | Auf ihrer Wärmeplanungs-Seite veröffentlicht die Stadt den Plan „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lingen (Ems) – Strategische Planungsgrundlage bis 2040“ (PDF, 68 Seiten, Datei vom 26.03.2026; erstellt von der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH mit der BBH Consulting AG). Am 23.04.2026 stand die „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lingen (Ems)“ als Punkt 8 auf der Tagesordnung der Ratssitzung (Elektronisches Amtsblatt Nr. 10/2026); ein Beschluss des Rates ist nicht belegt. Laut Landes-Raumordnungsprogramm ist die Stadt Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen, ihre Frist ist der 31.12.2026. Vom Endenergiebedarf für Wärme (rund 370 GWh, Datenbasis Stadtwerke Lingen und Schornsteinfegerdaten 2024) entfallen nach dem Plan rund 90 % auf Erdgas, rund 5 % auf Biomasse und etwa 4 % auf Heizöl; im Stadtgebiet bestehen fünf Wärme- und Gebäudenetze. |
| Stadt Meppen 36.984 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadtseite „Wärmeplanung“ nennt EWE NETZ als Partner: Gemeinsam mit dem Unternehmen starte die Stadt die kommunale Wärmeplanung (vier Phasen in einem etwa einjährigen Planungsprozess); als Mittelzentrum sei sie nach dem NKlimaG bis Ende 2026 dazu verpflichtet. Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz standen „Kommunale Wärmeplanung – Zwischenbericht“ am 15.12.2025 und „Kommunale Wärmeplanung“ am 08.06.2026 (Elektronisches Amtsblatt Nr. 37/2025 und Nr. 18/2026). Ein veröffentlichter Plan oder ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Frist ist der 31.12.2026. |
| Stadt Papenburg 36.972 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadtseite nennt als Pflicht, bis spätestens 31.12.2026 eine Wärmeplanung vorzulegen; Auftragnehmer ist die EWE Netz GmbH, Fertigstellung und Veröffentlichung nannte die Seite für das Frühjahr 2026. Der Zwischenstand wurde am 25.06.2025 im Klima- und Umweltausschuss vorgestellt (Pressemitteilung vom 14.08.2025): 94 % der Gebäude nutzen Gas, der Wärmebedarf liegt bei rund 554 GWh im Jahr. Am 25.09.2025 folgte eine Infoveranstaltung mit EWE. Ein veröffentlichter Plan oder ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Die Stadt ist Mittelzentrum, ihre Frist der 31.12.2026. |
| Stadt Haren (Ems) 24.175 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung steht auf der Klimaschutz-Seite der Stadt nichts. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG); Auskunft gibt die Stadt Haren (Ems). |
| Samtgemeinde Werlte 17.515 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zur Wärmeplanung liegt kein Stand vor. Die Samtgemeinde umfasst Lahn, Lorup, Rastdorf, Vrees und die Stadt Werlte. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Fragen dazu beantwortet die Samtgemeinde Werlte. |
| Samtgemeinde Dörpen 17.402 Einwohner | Plan liegt vor | Nach ihrer Meldung vom 10.10.2024 startete die Samtgemeinde als erste im EWE-Versorgungsgebiet im Emsland die Planung; der Rat habe einstimmig beschlossen, sie gemeinsam auf Samtgemeindeebene anzugehen. Vorgesehen waren ein Prozess von etwa einem Jahr mit vier Phasen und eine Förderung zu 90 %. Auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“ veröffentlicht die Samtgemeinde inzwischen den „Abschlussbericht 2025“ (EWE NETZ GmbH mit greenventory GmbH, 144 Seiten, Projektlaufzeit 01.07.2024 bis 31.12.2025); ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Zur Samtgemeinde gehören Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Samtgemeinde Sögel 17.067 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Angaben zum Stand der Wärmeplanung liegen nicht vor. Zu Sögel gehören die Mitgliedsgemeinden Börger, Groß Berßen, Hüven, Klein Berßen, Sögel, Spahnharrenstätte, Stavern und Werpeloh. Die Frist läuft bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Zuständig für Auskünfte ist die Samtgemeinde Sögel. |
| Samtgemeinde Spelle 14.421 Einwohner | beschlossen | Auf ihrer Wärmeplanungs-Seite schreibt die Samtgemeinde: „Der kommunale Wärmeplan der Samtgemeinde Spelle ist beschlossen. Beschlussdatum: 16. Dezember 2025“. Erarbeitet wurde der Plan mit Energielenker Projects GmbH und IP Syscon GmbH; am 17.03.2026 wurde er im Energiedialog 2.0 öffentlich vorgestellt. Ziel ist eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Zur Samtgemeinde gehören Lünne, Schapen und Spelle; ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Stadt Haselünne 13.503 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Klimaschutz-Seite der Stadt nennt Potenzialstudien zu erneuerbaren Energien und Wärmenetzen, aber keinen Stand zur Wärmeplanung. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Nachfragen beantwortet die Stadt Haselünne. |
| Samtgemeinde Nordhümmling 12.308 Einwohner | in Bearbeitung | Zu einer Bürger-Infoveranstaltung am 11.03.2026 lud die Samtgemeinde ein (Seite vom 25.02.2026); EWE NETZ sollte dort die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorstellen. Ein veröffentlichter Plan oder ein Beschluss ist nicht belegt. Zur Samtgemeinde gehören Bockhorst, Breddenberg, Esterwegen, Hilkenbrook und Surwold. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Gemeinde Geeste 12.186 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm der Gemeinde nennt die kommunale Wärmeplanung als Rahmen, in dem Wärmenetze und Tiefengeothermie betrachtet werden können; einen Stand nennt es nicht. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Auskunft gibt die Gemeinde Geeste. |
| Samtgemeinde Lathen 12.048 Einwohner | beschlossen | Am 30.06.2026 meldete die Samtgemeinde: „Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Lathen hat in seiner letzten Sitzung den Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung einstimmig beschlossen.“ Das Sitzungsdatum nennt die Meldung nicht. Der Abschlussbericht (149 Seiten, April 2026) beziffert den Wärmebedarf auf rund 102 GWh, davon rund 61 % Erdgas, 9 % Heizöl und 18,6 % Nah- und Fernwärmenetze. Zur Samtgemeinde gehören Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Gemeinde Emsbüren 10.544 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Für die Gemeinde Emsbüren liegt kein Stand zur Wärmeplanung vor. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Wer Genaueres wissen will, fragt bei der Gemeinde Emsbüren nach. |
| Samtgemeinde Herzlake 10.531 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Der Stand der Wärmeplanung ist nicht belegt. Zur Samtgemeinde gehören Dohren, Herzlake und Lähden. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Auskunft gibt die Samtgemeinde Herzlake. |
| Samtgemeinde Freren 10.398 Einwohner | Plan liegt vor | Veröffentlicht hat die Samtgemeinde den „Kommunalen Wärmeplan für die Samtgemeinde Freren – Endbericht“ (Stand 17.10.2025, 121 Seiten; erstellt mit Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und K2I2) sowie Zwischenbericht und Unterlagen des Maßnahmen-Workshops. Laut Bericht deckt Erdgas über 84 % des Heizwärmebedarfs, Heizöl rund 13 %. Der Samtgemeinderat hat den Bericht am 25.09.2025 einstimmig zur Kenntnis genommen und seine Auslegung und Veröffentlichung beschlossen (TOP Ö 3); einen Beschluss über den Plan selbst nennt das Protokoll nicht. Zur Samtgemeinde gehören Andervenne, Beesten, die Stadt Freren, Messingen und Thuine. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Gemeinde Twist 9.847 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auch für die Gemeinde Twist liegt kein Stand zur Wärmeplanung vor. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Fragen dazu beantwortet die Gemeinde Twist. |
| Samtgemeinde Lengerich 9.500 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Einen belegten Stand zur Wärmeplanung gibt es für die Samtgemeinde Lengerich nicht. Zu ihr gehören Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup. Die Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Auskunft gibt die Samtgemeinde Lengerich. |
| Gemeinde Salzbergen 7.962 Einwohner | Plan liegt vor | Mit dem Ende der Förderperiode und der Vorstellung der Ergebnisse in der Ratssitzung am 11.12.2025 liegt nach Angabe der Gemeinde der Abschlussbericht vor; einsehbar ist er ab dem 29.01.2026 (erstellt von der wärmelokal GmbH). Fokusgebiete für Wärmenetze sieht der Bericht im Ortskern und in industriell geprägten Bereichen; die Gemeinde plant dazu Machbarkeitsstudien. Ein Ratsbeschluss zum Plan ist nicht belegt. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
| Gemeinde Rhede (Ems) 4.501 Einwohner | Plan liegt vor | Als PDF (144 Seiten, Datei vom 12.05.2026; © EWE NETZ GmbH, gefördert von der Nationalen Klimaschutzinitiative) liegt der „Abschlussbericht für die Gemeinde Rhede“ auf der Gemeindeseite. Erdgas deckt nach dem Bericht rund 62 % des Wärmebedarfs von rund 74 GWh, Heizöl rund 23 % (17 GWh). Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Ihre Frist ist der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). |
Wärmenetze: Stadt Lingen (Ems): Nach dem Wärmeplan (Daten der Stadtwerke Lingen, 2024) bestehen fünf Netze, nämlich das Wärmenetz am Emsauenpark, die Gebäudenetze Emsland-Arena, Halle IV und Hannoveranerstraße sowie das Wärmenetz Brockhausen (Neubausiedlung). Für das Netz im Emsauenpark, das die Stadtwerke Lingen nach Angabe der Stadt seit 2012 betreiben, ist ein Transformationsplan in Arbeit. Samtgemeinde Lathen: Der Wärmeplan führt ein Wärmenetz der Energiegenossenschaft Nahwärme Emstal eG auf, das von Fresenburg über Lathen bis Lathen-Wahn reicht und aus einem Hackschnitzel-BHKW mit Redundanzkesseln gespeist wird. Gemeinde Salzbergen: Seit 2010 besteht im Ortskern ein Nahwärmenetz; die Gemeinde nennt einen geplanten Ausbau durch die Nahwärme Salzbergen GmbH & Co. KG. Samtgemeinde Freren: Am Bildungs- und Sportcampus in Freren nennt der Wärmeplan ein Nahwärmenetz, das ein Biogas-BHKW der MW Bioenergie GmbH & Co. KG speist. Zu den übrigen Stellen liegen keine Angaben vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Eine Planungsaufgabe hat der Landkreis in der Wärmeplanung nicht; nach § 18 Abs. 2 NKlimaG berät er die Gemeinden seines Gebiets zu Klimaschutzfördermitteln. Fragen zu einem Plan beantworten die Stadt, die Gemeinde oder die Samtgemeinde, bei Mitgliedsgemeinden die Samtgemeinde. Die Fristen binden die planungsverantwortlichen Stellen, nicht die Eigentümer. Die Stadt Papenburg schreibt selbst, die Wärmeplanung habe keine rechtliche Außenwirkung für Gebäudeeigentümer. Zum Heizungstausch gibt es in Niedersachsen nach unserer Auswertung keine landesrechtliche Pflicht zu erneuerbaren Energien; ob eine kommunale Satzung etwas anderes regelt, sagt die jeweilige Gemeinde. Den verlässlichen Stand einer Planung nennt die Stadt oder Gemeinde selbst.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Emsland zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Emsland
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Emsland: Muss ich die Stilllegung anzeigen, und bei welcher Behörde?
Braucht mein Erdtank im Emsland eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Darf ich meinen Kellertank im Emsland selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Wohin mit dem Restöl und dem Tank im Emsland, und wer nimmt sie an?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Emsland stillzulegen?
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil im Landkreis Emsland ein Wärmeplan erstellt wird?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Emsland
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Emsland
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