Landkreis Stade · Hamburger Umland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Stade
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Stade arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Stade
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Stade). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Knapp jede fünfte Wohnung im Landkreis Stade heizt überwiegend mit Öl: 18,4 % nach dem Zensus 2022, in Niedersachsen sind es 14,1 %. Die Spanne im Kreis ist groß: In der Samtgemeinde Nordkehdingen sind es 45,0 %, in der Hansestadt Buxtehude 7,9 %. Für Heizöltanks und andere wassergefährdende Anlagen ist der Landkreis als Untere Wasserbehörde zuständig. Eine Anzeige der Stilllegung erwähnt seine Seite nicht; Arbeiten an solchen Anlagen sollen dort „(mit Ausnahmen)“ nur Fachbetriebe ausführen. Sonderabfälle bis 25 kg nimmt der Landkreis gebührenfrei an, Altöl ausgenommen.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Stade?
Lage und Größe des Tanks bestimmen den Preis mehr als alles andere. Beim Erdtank arbeitet ein Fachbetrieb, und anschließend prüft ein Sachverständiger die Stilllegung. Ein oberirdischer Tank über 1.000 Liter braucht ebenfalls den Fachbetrieb; steht er in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, kommt auch hier der Sachverständige hinzu, außerhalb dieser Gebiete erst über 10.000 Liter. Belegte Preise aus dem Landkreis Stade haben wir nicht. Eine belegte Preisstatistik für Tankstilllegungen im Landkreis Stade gibt es nicht. Die Stadtwerke Stade schreiben auf ihrer Wärmeservice-Seite: „Bei der Umstellung von Heizöl auf Erdgas bieten die Stadtwerke auf Wunsch die Entsorgung des alten Öltanks zu günstigen Fixpreisen an.“ Zahlen nennt die Seite nicht. Die Gebühren der Abfallwirtschaft gelten für die Abgabe von Abfällen, nicht für die Arbeit am Tank. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank im Landkreis Stade liegt uns kein belegter Preis vor.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Stade: Auch für einen Erdtank im Landkreis Stade haben wir keinen belegten Preis. Hier kommen zum Fachbetrieb die Prüfung der Stilllegung durch einen Sachverständigen und, je nach Lage, der Rückbau hinzu. Die Beträge in der Tabelle sind Richtwerte nach Anbieterangaben, für den Landkreis Stade belegt sind sie nicht. Verbindlich wird ein Preis erst, wenn der Fachbetrieb den Tank gesehen hat.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Wer bei Ihrer Stilllegung mitwirken muss, hängt an drei Punkten: ob ein Teil des Tanks oder der Leitung im Erdreich liegt, wie viele Liter der Tank fasst und ob das Grundstück zu einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet gehört. Daran entscheiden sich die Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV), die Prüfung der Stilllegung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV) und die vier Wochen, in denen dieser seinen Prüfbericht der Behörde zuleitet (§ 47 Abs. 3 AwSV). Eine Anzeige der Stilllegung nennt der Landkreis Stade auf seiner Seite nicht, und seinen Zusatz „(mit Ausnahmen)“ zur Fachbetriebspflicht erklärt er nirgends; fragen Sie im Zweifel vorab bei der Behörde nach.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Beratung Zuständig ist der Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde (§ 127 Abs. 2 NWG) im Kreishaus, Am Sande 2, 21682 Stade; Sie erreichen ihn über die Zentrale 04141 12-0 oder das Funktionspostfach umwelt.awsv@landkreis-stade.de. Seine Rolle beschreibt der Landkreis als Beratung bei Planung, Errichtung oder Stilllegung; von einer Anzeige der Stilllegung spricht er nicht. § 40 Abs. 1 AwSV führt die Stilllegung ebenfalls nicht als anzeigepflichtig auf, und die Serviceportal-Texte des Landes sind uneinheitlich. Zur Fachbetriebspflicht schreibt der Landkreis „(mit Ausnahmen)“, ohne sie zu benennen; § 45 Abs. 1 AwSV verlangt den Fachbetrieb bei unterirdischen Anlagen und bei Heizöl-Lageranlagen über 1.000 Liter. Kommt ein Sachverständiger zum Einsatz, leitet er der Behörde seinen Prüfbericht nach § 47 Abs. 3 AwSV innerhalb von vier Wochen zu. Fragen Sie im Zweifel vorab beim Landkreis, welche Unterlagen er für Ihren Tank erwartet.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Zu den Wasserschutzgebieten schreibt der Landkreis: „Zum Schutz des Trinkwassers wurden im Bereich des Landkreises mehrere Wasserschutzgebiete für die Einzugsgebiete der Wasserwerke ausgewiesen. In diesen Gebieten sind danach bestimmte Handlungen, wie z.B. der Umbruch von Grünland oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, nur nach besonderer Prüfung zulässig oder auch verboten.“ Karten als PDF gibt es auf der Kreisseite für fünf Gebiete (Himmelpforten/Heinbockel, Stade-Hohenwedel, Stade-Süd, Dollern, Buxtehude), dazu eine interaktive Karte; ob damit alle Gebiete erfasst sind, sagt die Seite nicht. Überschwemmungsgebiete nennt der Landkreis für Oste, Schwinge, Aue, Lühe (einschließlich des Bullenbruchs) und Este, Karten nur für Aue und Lühe. In beiden Gebietsarten prüft ein Sachverständiger die Stilllegung oberirdischer Tanks schon über 1.000 Liter (§ 46 AwSV, Anlage 6). Ob Ihr Grundstück dazugehört, zeigen die Umweltkarten des Landes; verbindlich ist die Auskunft der Unteren Wasserbehörde. Heilquellenschutzgebiete haben wir nicht ausgewertet.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Stade
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Stade:
Landkreis Stade (alle Städte, Samtgemeinden und Gemeinden)
Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde
Wassergefährdende Stoffe (AwSV-Anlagen, auch Heizöltanks)
Kreishaus, Am Sande 2, 21682 Stade
Tel. Zentrale 04141 12-0 · umwelt.awsv@landkreis-stade.de
Eine Anzeige der Stilllegung und eine Frist dafür nennt die Kreisseite nicht. Sie beschreibt die Rolle der Behörde so: „Der Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde berät im Rahmen seiner Zuständigkeit bei der Planung, Errichtung oder Stilllegung der oben genannten Anlagen und erteilt eventuell notwendige Genehmigungen.“ Als Formular steht dort die „Anzeige von Lagerbehältern gemäß AwSV (z.B. für Heizöl)“, ein allgemeines Anzeige- und Antragsformular mit einem Abschnitt für bestehende Anlagen („Anlage vorübergehend stillgelegt am“); ein eigenes Formular für die Stilllegung haben wir nicht gefunden. Anzuzeigen sind nach § 40 Abs. 1 AwSV die Errichtung, eine wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe, jeweils mindestens sechs Wochen vorher; die Stilllegung steht nicht in diesem Absatz. Auf Landesebene widersprechen sich die Serviceportal-Texte: Der allgemeine Text zur Anzeige beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen führt das Stilllegen auf, der Text für Heizölverbraucheranlagen und § 40 Abs. 1 AwSV nicht. Welchen Text der Landkreis Stade anwendet, verrät seine Seite nicht. Eine kurze Nachfrage bei der Zentrale oder dem Funktionspostfach klärt das.
Betriebs- und Verhaltensvorschriften bei Heizölanlagen (Landkreis Stade, PDF; Bundesmuster nach AwSV, betrifft den Betrieb, nicht die Stilllegung) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Stade (§ 6 Abs. 1 NAbfG), der die Abfallwirtschaft als Regiebetrieb führt („die Tätigkeit des Regiebetriebs Abfallwirtschaft“, Satzungenseite). Zu Sonderabfällen sagt der Landkreis: „Für die Anlieferung von Sonderabfällen bis zu 25 kg werden keine Gebühren erhoben. Ausnahme: Altöl, Feuerlöscher, Gasflaschen (Annahme nur beim AWZ Stade-Süd) hierfür sowie für Mengen von mehr als 25 kg werden Gebühren erhoben.“ Die Sonderabfallannahmestelle finden Sie im AWZ Stade-Süd, Klarenstrecker Damm 50, 21684 Stade (Mo-Fr 08.00-13.00 und 13.30-16.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 und 13.30-14.00 Uhr). „An den Donnerstagen von Anfang Februar bis Ende November, an denen das Schadstoffmobil unterwegs ist, bleibt die Sonderabfallannahmestelle geschlossen.“ Das Schadstoffmobil ist „immer donnerstags außerhalb der Schulferien unterwegs“, nimmt jedoch nur haushaltsübliche Sonderabfälle bis etwa 25 kg an und kein Altöl. Für größere Mengen gilt: „Auch in größeren Mengen ist eine Anlieferung möglich, hierzu melden Sie sich bitte vorab an“, Telefon 04141 12-8041. Das AWZ Buxtehude-Ardestorf und die Wertstoffhöfe tauchen in den gelesenen Unterlagen nur für andere Abfälle auf; Heizöl oder Ölschlamm stehen dort nicht.
Im Abfall-ABC des Landkreises fehlt Heizöl als eigener Eintrag. Gereinigte Öltanks aus Metall zählen dort zum Metallschrott, gereinigte Öltanks aus Kunststoff zum Beseitigungsabfall (Abfallwirtschaftszentren, Wertstoffhöfe), gebrauchte Ölfilter und Altöl zum Sonderabfall (Annahmestelle AWZ Stade-Süd). Die Abfallbewirtschaftungssatzung (Fassung ab 01.01.2025) führt in Anlage 1 unter den ausgeschlossenen Abfällen „13 07 01* Heizöl und Diesel“ auf, nimmt gefährliche Abfälle aus Haushalten aber nicht grundsätzlich aus; die Gebührensatzung (in Kraft seit 01.01.2025) sieht in § 9 Abs. 11 für gefährliche Abfälle aus Haushalten in haushaltsüblicher Art und Menge keine Gebühr vor, nennt in Anlage 1 jedoch „Altöl 1,44 Euro/kg“ und „Heizöl und Diesel 1,90 Euro/kg“. Wie diese Regeln für Restöl aus einem Haustank zusammenpassen, sagen die Unterlagen nicht; Kilogramm in Liter rechnen wir nicht um. Wer das Restöl abpumpt und übernimmt, sollte nach unserer Einschätzung im Angebot des Fachbetriebs stehen.
Wichtig: Zu den Wasserschutzgebieten schreibt der Landkreis: „Zum Schutz des Trinkwassers wurden im Bereich des Landkreises mehrere Wasserschutzgebiete für die Einzugsgebiete der Wasserwerke ausgewiesen. In diesen Gebieten sind danach bestimmte Handlungen, wie z.B. der Umbruch von Grünland oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, nur nach besonderer Prüfung zulässig oder auch verboten.“ Karten als PDF gibt es auf der Kreisseite für fünf Gebiete (Himmelpforten/Heinbockel, Stade-Hohenwedel, Stade-Süd, Dollern, Buxtehude), dazu eine interaktive Karte; ob damit alle Gebiete erfasst sind, sagt die Seite nicht. Überschwemmungsgebiete nennt der Landkreis für Oste, Schwinge, Aue, Lühe (einschließlich des Bullenbruchs) und Este, Karten nur für Aue und Lühe. In beiden Gebietsarten prüft ein Sachverständiger die Stilllegung oberirdischer Tanks schon über 1.000 Liter (§ 46 AwSV, Anlage 6). Ob Ihr Grundstück dazugehört, zeigen die Umweltkarten des Landes; verbindlich ist die Auskunft der Unteren Wasserbehörde. Heilquellenschutzgebiete haben wir nicht ausgewertet. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Stade: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Stade dazu schreiben:
Landkreis Stade (alle Städte, Samtgemeinden und Gemeinden): Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde
Zur Stilllegung sagt die Kreisseite: „Für den Einbau, die Instandhaltung und Stilllegung sowie für die Reinigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt, dass diese Arbeiten (mit Ausnahmen) nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.“ Welche Ausnahmen das sind, bleibt offen. Die gesetzliche Regel steht in § 45 Abs. 1 AwSV: Fachbetriebspflicht für unterirdische Anlagen (nach § 2 Abs. 15 AwSV jede Anlage mit einem Teil im Erdreich, etwa einer erdverlegten Leitung) und für Heizöl-Lageranlagen über 1.000 Liter. Nach unserer Auswertung fällt ein oberirdischer Tank bis 1.000 Liter ohne erdverlegte Leitung damit nicht unter die Fachbetriebspflicht; ob der Kreis genau diese „Ausnahmen“ meint, steht nirgends. Sinnvoll kann ein Fachbetrieb trotzdem sein. Zur Prüfung nach der Stilllegung schreibt die Kreisseite: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten über 1.000 Liter (1 m³), sonst über 10.000 Liter (10 m³), jeweils durch einen Sachverständigen. Das Gesetz (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6) zieht die Grenze von 1.000 Litern in allen Schutzgebieten, also auch in vorläufig angeordneten Gebieten und in Heilquellenschutzgebieten, sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten; die Kreisseite erwähnt nur Wasserschutzgebiete. Zu den Fachbetrieben heißt es: „Listen mit regional tätigen Fachbetrieben können als pdf-Dokument auf dieser Seite (siehe unten) abgerufen werden.“ Die Liste der Fachbetriebe für die Stilllegung trägt den Stand 21.03.2022 und ist ein Auszug mit 20 Betrieben; daneben steht eine Liste regional tätiger Sachverständigenorganisationen für Heizöllageranlagen.
- Formular: Anzeige von Lagerbehältern gemäß AwSV (z.B. für Heizöl) – allgemeines Anzeigeformular, kein Stilllegungsformular
- Quelle: Landkreis Stade – Wassergefährdende Stoffe (Seite der Unteren Wasserbehörde, undatiert)
Kontakt: Tel. Zentrale 04141 12-0 · umwelt.awsv@landkreis-stade.de · Zentrale Landkreis Stade 04141 12-0, Funktionspostfach umwelt.awsv@landkreis-stade.de (Kreishaus, Am Sande 2, 21682 Stade) · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026 (Seite ohne Datumsangabe)
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Stade
Rund 18.700 der rund 101.800 Wohnungen im Landkreis Stade werden laut Zensus 2022 überwiegend mit Öl beheizt, das sind 18,4 %; Niedersachsen kommt auf 14,1 %. Innerhalb des Kreises ist die Spanne groß: In der Samtgemeinde Nordkehdingen heizen 45,0 % der Wohnungen mit Öl, in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten 30,5 %, in der Samtgemeinde Fredenbeck 29,5 %, in der Samtgemeinde Lühe 29,4 % und in der Gemeinde Drochtersen 28,7 %, alle weit über dem Landeswert. Die Hansestadt Stade (9,3 %) und die Hansestadt Buxtehude (7,9 %) liegen darunter.
Mit Erdgas heizen im Landkreis 69,6 % der Wohnungen (Land 71,9 %), mit Fernwärme 5,5 % (Land 7,7 %); die übrigen rund 6,5 % entfallen nach unserer Auswertung auf sonstige Energieträger. Beim Gas reicht die Spanne von 40,7 % in der Samtgemeinde Nordkehdingen bis 82,4 % in der Hansestadt Buxtehude. Fernwärme zählt vor allem in der Hansestadt Stade (8,2 %) und in der Samtgemeinde Harsefeld (8,3 %), in der Gemeinde Jork sind es 2,0 %. 207.935 Menschen leben im Landkreis auf 1.267 km², nach unserer Auswertung rund 164 je km². Warum der Ölanteil in den Marsch- und Geestgemeinden höher ist, belegt keine der gelesenen Quellen. Der Zensus zählt Wohnungen nach dem überwiegenden Energieträger; Wärmepläne rechnen anders, die Hansestadt Stade weist zum Beispiel 10,7 % Heizöl am Gesamtwärmeverbrauch aus (siehe Wärmeplanung).
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Stade entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Nordkehdingen, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Samtgemeinde Fredenbeck, Samtgemeinde Lühe, Gemeinde Drochtersen, Gemeinde Jork, Samtgemeinde Apensen, Samtgemeinde Harsefeld, Samtgemeinde Horneburg, Hansestadt Stade und weiteren Orten. Die Liste ist nach dem Ölanteil geordnet, der höchste Wert steht oben. Zum Gebietsstand 31.12.2025 zählt der Landkreis 40 Gemeinden: vier verbandsfreie (Stade, Buxtehude, Jork, Drochtersen) und 36 Mitgliedsgemeinden in sieben Samtgemeinden (Nordkehdingen 5, Oldendorf-Himmelpforten 10, Fredenbeck 3, Lühe 6, Apensen 3, Harsefeld 4, Horneburg 5). Zum 01.11.2026 ändert sich das: Der Flecken Freiburg (Elbe) und die Gemeinden Balje, Krummendeich, Oederquart und Wischhafen werden zur Gemeinde Nordkehdingen zusammengelegt, die Samtgemeinde Nordkehdingen wird aufgelöst (Gesetz vom 03.03.2026, Nds. GVBl. 2026 Nr. 19). Nach unserer Auswertung hat der Landkreis danach 36 Gemeinden, fünf davon verbandsfrei, in sechs Samtgemeinden. Weil Zensus-Zeilen und Wärmeplanungs-Zuständigkeit die Stelle bis dahin als Samtgemeinde führen, bleibt der Name hier so stehen. Werte für einzelne Mitgliedsgemeinden liegen uns nicht vor. Die Untere Wasserbehörde ist für alle Gemeinden dieselbe: der Landkreis.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Stade
Nach § 20 Abs. 1 NKlimaG plant die Samtgemeinde die Wärmeversorgung, bei Gemeinden ohne Samtgemeinde die Gemeinde selbst; der Landkreis hat dabei keine Aufgabe. Im Landkreis Stade sind das elf Stellen: vier verbandsfreie Gemeinden und sieben Samtgemeinden (die Samtgemeinde Nordkehdingen wird zum 01.11.2026 zur Gemeinde Nordkehdingen, an der Zahl ändert das nichts). Die Hansestädte Stade und Buxtehude sind Mittelzentren und müssen ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen, alle anderen Stellen bis 30.06.2028 (§ 20 Abs. 1 NKlimaG i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Stand 23.10.2026: Die Hansestadt Stade hat am 31.03.2025 beschlossen, die Hansestadt Buxtehude am 22.06.2026. Für die Samtgemeinden Harsefeld und Oldendorf-Himmelpforten liegt ein Plan vor, ein Beschluss ist nicht belegt. Jork und die Samtgemeinden Lühe und Horneburg haben im Sommer 2026 einen gemeinsamen Entwurf öffentlich ausgelegt. Zu Apensen, Fredenbeck, Drochtersen und Nordkehdingen fanden wir keine Angaben.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Samtgemeinde Nordkehdingen 6.870 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Samtgemeinde besteht aus dem Flecken Freiburg (Elbe) und den Gemeinden Balje, Krummendeich, Oederquart und Wischhafen. Zum 01.11.2026 werden diese fünf zur Gemeinde Nordkehdingen zusammengelegt, die Samtgemeinde wird aufgelöst (Gesetz vom 03.03.2026). Auf den lesbaren Seiten der Samtgemeinde fanden wir keine Angaben zur Wärmeplanung. Nach unserer Auswertung gilt weiterhin die Frist 30.06.2028; zuständig wird danach die neue Gemeinde. |
| Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten 18.485 Einwohner | Plan liegt vor | Auf der Klimaschutz-Seite der Samtgemeinde steht der Abschlussbericht der Wärmeplanung (EWE NETZ GmbH mit greenventory GmbH) zum Download; die Samtgemeinde hat 2023 Fördergelder aus der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt. Laut der Seite wurden „keine neuen Eignungsgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung identifiziert“; das Zielszenario reicht bis 2040. In der Mitgliedsgemeinde Hammah besteht bereits ein Wärmenetz (Biogas, BHKW). Die Seite ist undatiert, einen Ratsbeschluss fanden wir nicht. |
| Samtgemeinde Fredenbeck 13.297 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Startseite der Samtgemeinde fanden wir keine Angaben zur Wärmeplanung. Nach unserer Auswertung gilt die Frist 30.06.2028. |
| Samtgemeinde Lühe 9.806 Einwohner | in Bearbeitung | Die Samtgemeinde Lühe ist Teil der Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg, die die Wärmeplanung für Jork, die Samtgemeinde Lühe und die Samtgemeinde Horneburg gemeinsam durchgeführt hat. Der Entwurf wurde vom 24.06. bis 24.07.2026 öffentlich ausgelegt, unter anderem im Rathaus der Samtgemeinde Lühe in Steinkirchen. Ein Beschluss des endgültigen Plans ist nicht belegt. |
| Gemeinde Drochtersen 11.199 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Startseite der Gemeinde fanden wir keine Angaben zur Wärmeplanung. Nach unserer Auswertung gilt die Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Jork 11.510 Einwohner | in Bearbeitung | Jork hat die Wärmeplanung mit der Samtgemeinde Lühe und der Samtgemeinde Horneburg gemeinsam durchgeführt (Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg, Büro HIC Consulting GmbH). Die Klimaschutzregion schreibt: „Die Auslegung des Entwurfs der Wärmeplanung wurde beschlossen. Der Auslegungszeitraum ist vom 24.06. bis 24.07. 2026.“ Die Gemeinde meldete am 09.06.2026: „Ab Ende Juni ist die öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfs geplant.“ Der Plan begründet laut Gemeinde keine neuen Rechte oder Pflichten. Der Berichtsentwurf (Version 3) liegt als PDF vor. Ein Beschluss des endgültigen Plans ist nicht belegt. |
| Samtgemeinde Apensen 9.661 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf den lesbaren Seiten der Samtgemeinde fanden wir keine Angaben zur Wärmeplanung. Nach unserer Auswertung gilt die Frist 30.06.2028. |
| Samtgemeinde Harsefeld 23.183 Einwohner | Plan liegt vor | Die FAQ der Samtgemeinde sagt: „Die Kommunale Wärmeplanung wurde Ende 2025 abgeschlossen.“ und „Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich.“ Der Bericht (Version 1 vom 16.09.2025, Averdung, 129 Seiten) nennt Gremientermine; für den 06.11.2025 steht dort als Themenschwerpunkt „Finaler Wärmeplan und Beschluss“. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Samtgemeinde Horneburg 14.122 Einwohner | in Bearbeitung | Die Samtgemeinde Horneburg ist Teil der gemeinsamen Wärmeplanung der Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg (mit Jork und der Samtgemeinde Lühe). Ein Ausschuss behandelte am 20.05.2026 den Auslegungsbeschluss (Vorlage 2026/76, Auslegung nach § 13 Abs. 4 WPG); der Entwurf lag vom 24.06. bis 24.07.2026 unter anderem im Rathaus Horneburg aus. Ein Beschluss des endgültigen Plans ist nicht belegt. |
| Hansestadt Stade 48.699 Einwohner | beschlossen | Der Rat hat die Kommunale Wärmeplanung am 31.03.2025 beschlossen; bekanntgemacht wurde sie am 14.05.2025. Laut Hansestadt hat der Wärmeplan nach § 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung. Als Mittelzentrum muss die Hansestadt nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 einen Plan haben; sie hat früher beschlossen. Nach dem Abschlussbericht (Referenzjahr 2021, ohne Industriepark und Aluminium Oxid Stade GmbH) entfallen auf Heizöl 10,7 % des Gesamtwärmeverbrauchs von 834 GWh pro Jahr, auf Erdgas 70,9 %. |
| Hansestadt Buxtehude 41.103 Einwohner | beschlossen | Der Rat fasste am 22.06.2026 den Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung (Meldung vom 02.07.2026). Die Meldung stellt fest, die Wärmeplanung entfalte keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für einzelne Heizungsentscheidungen. Rund 93 % der heutigen Wärmeversorgung beruhen auf fossilen Energieträgern (die Seite nennt Erdgas und Heizöl), der Wärmebedarf liegt bei rund 421 GWh pro Jahr. Als Mittelzentrum gilt für die Hansestadt nach § 22 NKlimaG der 31.12.2026; die Hansestadt-Seite nennt dagegen den 30.06.2028 als Frist. |
Wärmenetze: Hansestadt Stade: Der Abschlussbericht (S. 33) hält fest: „Insgesamt werden 158 Gebäude und knapp 1.900 Einwohner durch Wärmenetze versorgt“. Genannt werden die Netze Hahle, Jahnstraße, Teichstraße, Dubbenweg und Schnurweg sowie 19 weitere Gebäude in Ottenbeck; Betreiber ist die Stadtwerke Stade GmbH, in Teichstraße, Hahle und Schnurweg kommt neben Erdgas auch Biomasse zum Einsatz. Die Stadtwerke selbst führen auf ihrer Seite Dubbenweg, Hahle, Jahnstraße, Klein Thun, Kopenkamp, Teichstraße und Salztorsvorstadt auf (Schnurweg fehlt dort); beide Listen stehen nebeneinander. Für die Altstadt ist ein Wärmenetz geplant: Laut Ratsmeldung vom 10.03.2026 soll die Konzession EU-weit ausgeschrieben werden, und städtische Gebäude im Versorgungsgebiet sollen Wärme aus dem Netz beziehen. Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten: In Hammah versorgt ein Wärmenetz mit Biogas und BHKW öffentliche Gebäude und einige Wohnhäuser zumindest teilweise. Samtgemeinde Harsefeld: Der Bericht erwähnt Nahwärmenetze; Betreiber und Orte haben wir nicht ermittelt. Hansestadt Buxtehude: Der Entwurf nennt fünf von stadtweit 15 Gebieten als prioritär für Wärmenetze, deren Machbarkeit geprüft werden soll; das Eignungsgebiet Nordwest prüft die Stadtwerke Buxtehude GmbH bereits.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die planungsverantwortlichen Stellen, für Eigentümer nicht. Die Hansestadt Stade schreibt, ihr Wärmeplan habe nach § 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung; Buxtehude, Harsefeld und die Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg erklären, ihre Pläne lösten keine unmittelbare Pflicht zu einem Heizungstausch aus beziehungsweise seien rechtlich nicht verbindlich. Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Aufgabe. In einer Meldung vom 04.02.2026 nennt er einen ab 2026 eingeführten Klimafonds, über den Bürgerinnen und Bürger die Heizungsoptimierung fördern lassen können; die Höhe nennt die Meldung nicht.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Stade zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Stade
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Wo melde ich einen Öltank im Landkreis Stade an oder ab?
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Stade anzeigen?
Wer darf einen Erdtank im Landkreis Stade stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank im Landkreis Stade?
Gibt es Wasserschutzgebiete im Landkreis Stade, die für einen Öltank wichtig sind?
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung im Landkreis Stade?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Stade
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Stade
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Stade). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.