Landkreis Aurich · Ostfriesland · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Aurich

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Aurich verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Aurich verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Aurich

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Aurich). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Ölheizungen sind im Landkreis Aurich eine Randerscheinung: Der Zensus 2022 zählt 1,7 % der Wohnungen, landesweit sind es 14,1 %. Den höchsten Ölanteil hat Dornum (2,9 %), den niedrigsten Juist (0,2 %). Für alle 24 Gemeinden samt den Inseln Norderney, Juist und Baltrum ist die untere Wasserbehörde des Landkreises in Südbrookmerland zuständig. Was die Kreisverwaltung zur Stilllegungsanzeige schreibt, steht weiter unten.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Aurich?

Die Kosten für Ausbau oder Stilllegung hängen von Material und Größe des Tanks, von der Restölmenge und von der Zugänglichkeit im Haus ab. Beim Erdtank kommen Erdarbeiten und die Sachverständigenprüfung dazu. Einen Preis nennt erst das Angebot eines Fachbetriebs. Für den Landkreis Aurich liegt keine örtliche Preisquelle vor. Eine Anzeigegebühr erwähnen die Kreisseiten nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Beim Kellertank übernimmt der Fachbetrieb Reinigung, Zerlegung und Abtransport. Ob die Wertstoffhöfe einen gereinigten Tank in voller Größe annehmen, sagt die Abfallwirtschaft nicht.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Aurich: Beim Erdtank kommen zur Prüfung durch den Sachverständigen je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung sowie Verfüllung oder Ausbau hinzu. Für den Landkreis liegen dazu keine Richtwerte vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Lassen Sie im Angebot Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Rückstände und eine mögliche Prüfung getrennt ausweisen.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Klären Sie zuerst, wo der Tank steht und wie viel er fasst. Liegt auch nur ein Teil im Erdreich, etwa eine erdverlegte Leitung, gilt die Anlage als unterirdisch; für sie sehen Prüfung und Fachbetriebspflicht strengere Regeln vor (Einzelheiten bei der Behörde weiter unten). Der erste Anruf geht an die untere Wasserbehörde in Südbrookmerland.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Aurich, auch für Norderney, Juist und Baltrum. Wer eine eigene untere Wasserbehörde führt, regeln § 14 NKomVG und § 127 Abs. 2 NWG: Das tun nur große selbständige Städte, und keine davon liegt im Landkreis Aurich. Die Kreisseiten beschreiben keine Anzeige der Stilllegung, und auch § 40 Abs. 1 AwSV führt sie nicht auf. Fragen Sie deshalb vor dem Termin mit dem Fachbetrieb per E-Mail (uwb@landkreis-aurich.de) oder über die Zentrale 04941 16-0 nach, ob die Stilllegung gemeldet werden soll und ob ein Sachverständiger prüfen muss. Wird geprüft, hat der Sachverständige der Behörde den Prüfbericht spätestens vier Wochen nach der Prüfung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Wasserschutzgebiete nennt der Landkreis für Aurich-Egels, Baltrum, Hage, Juist, Marienhafe-Siegelsum, Norderney und Tergast; dazu kommt ein großer Teil des östlichen Stadtgebiets von Aurich im Trinkwassergewinnungsgebiet Harlingerland. Ob Ihr Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, zeigen das Bürger-GIS des Landkreises und die Umweltkarten Niedersachsen.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Aurich

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Aurich:

Landkreis Aurich (alle 24 Gemeinden, auch die Inseln Norderney, Juist und Baltrum)

Landkreis Aurich – Untere Wasserbehörde
Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche (untere Wasserbehörde)
Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland; Kreishaus: Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich
Tel. Zentrale 04941 16-0; E-Mail uwb@landkreis-aurich.de

Zur Stilllegung eines Heizöltanks macht der Landkreis keine Angabe; die Leistung „Heizölverbraucheranlagen anzeigen“ führt das Online-Kreishaus nicht auf. Fragen Sie bei der unteren Wasserbehörde nach, wie sie eine Stilllegungsmeldung behandelt.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Der Landkreis Aurich ist nach seiner Abfallwirtschaftssatzung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger: „Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bewirtschaftet der Landkreis Aurich die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle“ (Lesefassung der Satzung vom 20.12.2012). Die Abfallwirtschaft Landkreis Aurich führt das Entsorgungszentrum Großefehn (Holtmeedeweg 6, 26629 Großefehn; montags bis freitags 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, samstags 8:00 bis 12:00 Uhr), Wertstoffhöfe in Georgsheil (Gewerbestraße 62, Südbrookmerland) und Hage (Krumme Sieben 5) sowie Wertstoffhöfe auf den Inseln Norderney, Juist und Baltrum. Schadstoffe nimmt das Entsorgungszentrum zweiwöchentlich samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr an; auf Juist und Baltrum läuft die Schadstoffannahme ausschließlich über das Schadstoffmobil.

Nach dem Abfall-ABC der Abfallwirtschaft zählt Heizöl zu den Schadstoffen und geht zur stationären Schadstoffsammlung, zum Schadstoffmobil oder zurück zum Handel. Private Haushalte geben haushaltsübliche Mengen (50 kg feste und 20 Liter flüssige Sonderabfälle pro Tag) kostenlos ab; Gewerbe und Landwirtschaft nutzen die Kleinmengenregelung (bis 2.000 kg) über private Entsorgungsunternehmen. Menge und Verbleib von Restöl und Ölschlamm klärt die Fachfirma mit der Abfallberatung (abfallberatung@landkreis-aurich.de). Altmetall und Schrott nehmen die Wertstoffhöfe kostenlos an; zum gereinigten Öltank selbst enthält das Abfall-ABC keinen Eintrag.

Wichtig: Wasserschutzgebiete nennt der Landkreis für Aurich-Egels, Baltrum, Hage, Juist, Marienhafe-Siegelsum, Norderney und Tergast; dazu kommt ein großer Teil des östlichen Stadtgebiets von Aurich im Trinkwassergewinnungsgebiet Harlingerland. Ob Ihr Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, zeigen das Bürger-GIS des Landkreises und die Umweltkarten Niedersachsen. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Aurich: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Aurich dazu schreiben:

Landkreis Aurich (alle 24 Gemeinden, auch die Inseln Norderney, Juist und Baltrum): Landkreis Aurich – Untere Wasserbehörde

Die Kreisverwaltung äußert sich auf ihren Seiten nicht zur Stilllegung eines Heizöltanks. Die Seite des Amts für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche beschreibt die Aufgaben der unteren Wasserbehörde (Gewässerschutz, Grundwasser, Wasserschutzgebiete). Unter „Dienstleistungen A–Z“ im Online-Kreishaus steht keine Leistung zu Heizölverbraucheranlagen oder zur Stilllegung von Tanks, und die Einrichtung „wassergefährdende Stoffe (AwSV)“ führt dort nur die Direkt- und die Indirekteinleitung von Abwasser auf. Ein Merkblatt oder Vordruck zur Anzeige verlinkt der Landkreis nicht. Auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung im Wortlaut nicht. Fragen Sie deshalb vorab bei der unteren Wasserbehörde, ob sie eine Meldung haben möchte. Zu den Prüfpflichten: Nach § 46 AwSV (Anlagen 5 und 6) muss bei der Stilllegung eines unterirdischen Tanks immer ein Sachverständiger prüfen, egal wie groß er ist. Ein oberirdischer Heizöltank braucht diese Prüfung erst über 10.000 Liter. Steht er in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, also in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, reichen schon über 1.000 Liter; bei geteilter Zone III trifft das nur Zone III A. Einen Fachbetrieb verlangt § 45 Abs. 1 AwSV, sobald der Tank über 1.000 Liter fasst oder unterirdisch liegt. Unterirdisch ist hier schon, was nur zum Teil im Erdreich verläuft, zum Beispiel eine erdverlegte Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).

Kontakt: Tel. Zentrale 04941 16-0; E-Mail uwb@landkreis-aurich.de · Servicezeiten nach Angaben des Online-Kreishauses: montags bis donnerstags 8:00 bis 12:00 und 14:30 bis 16:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 31.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Aurich

Nach dem Zensus 2022 hat im Landkreis Aurich 1,7 % der Wohnungen eine Ölheizung, das sind rund 1.700 von 103.400. Im Land Niedersachsen sind es 14,1 %, der Kreis liegt also deutlich darunter. Die Gemeinden unterscheiden sich: Auf Juist sind es 0,2 %, auf Baltrum 0,5 %, auf Norderney 0,7 %, in Dornum dagegen 2,9 %. Die Stadt Aurich kommt auf 1,3 %, die Stadt Norden auf 1,1 %, beide unter dem Kreisschnitt; Krummhörn (2,6 %) und Großefehn (2,5 %) liegen darüber. Die meisten Ölheizungen stehen der Zahl nach in der Stadt Aurich (rund 280), vor Krummhörn (rund 170) und der Stadt Wiesmoor (rund 170).

Gas ist der mit Abstand häufigste Energieträger: Bei 90,6 % der Wohnungen steht es an erster Stelle (Land: 71,9 %), Fernwärme kommt auf 3,6 % (Land: 7,7 %). Den größten Gasanteil hat Juist mit 94,1 %, den kleinsten Norderney mit 82,6 %; Norderney hat mit 15,7 % zugleich den höchsten Fernwärmeanteil. Über dem Kreiswert liegen bei der Fernwärme außerdem Ihlow (5,8 %), Baltrum (5,3 %) und die Stadt Norden (5,1 %). Für das Stadtgebiet Aurich nennt der Abschlussbericht zur Wärmeplanung 94,6 % der beheizten Gebäude am Gasnetz; Erdgas deckt dort rund 94 % der Wärme, Heizöl 1,5 %. Der Bericht begründet das mit dem dichten Netz und der ansässigen Industrie. Warum die Werte im übrigen Kreis so verteilt sind, beantwortet der Zensus nicht.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Aurich entgegen — u. a. aus Gemeinde Dornum, Gemeinde Krummhörn, Gemeinde Großefehn, Stadt Wiesmoor, Gemeinde Ihlow, Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Großheide, Gemeinde Hinte, Gemeinde Südbrookmerland, Stadt Aurich und weiteren Orten. Zum Landkreis gehören 24 Gemeinden: 13 verbandsfreie (die Städte Aurich, Norden, Wiesmoor und Norderney sowie Südbrookmerland, Großefehn, Ihlow, Krummhörn, Großheide, Hinte, Dornum und die Inselgemeinden Juist und Baltrum) und 11 Mitgliedsgemeinden in zwei Samtgemeinden. Samtgemeinde Brookmerland: Leezdorf, Flecken Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott, Wirdum. Samtgemeinde Hage: Berumbur, Flecken Hage, Hagermarsch, Halbemond, Lütetsburg. Die Liste oben ist nach Ölanteil sortiert. Zur Größenordnung auf den Inseln: Auf Norderney stehen 5.132 Wohnungen für 5.358 Einwohner, auf Juist 1.449 Wohnungen für 1.081 Einwohner und auf Baltrum 588 Wohnungen für 485 Einwohner.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Aurich

Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Aurich 15 Stellen zuständig: die Städte Aurich, Norden, Wiesmoor und Norderney, die Gemeinden Südbrookmerland, Großefehn, Ihlow, Krummhörn, Großheide, Hinte, Dornum, Juist und Baltrum sowie die Samtgemeinden Brookmerland und Hage (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Die Mittelzentren Aurich und Norden müssen nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 fertig sein, für die übrigen 13 nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Nach den Ratsinformationssystemen beschlossen haben ihren Plan die Stadt Aurich (Rat, 22.05.2025) und die Gemeinde Ihlow (Rat, 04.03.2026). In Norden stand der Plan am 29.10.2026 auf der Tagesordnung des Rates; ein Ergebnis hat das Ratsinformationssystem bislang nicht eingetragen. Der Gemeinderat Dornum nahm den Abschlussbericht am 18.09.2025 zur Kenntnis. Krummhörn und Hinte haben Berichte veröffentlicht, ein Ratsbeschluss ist dort nicht belegt. Für Juist liegt eine Vorlage zur Aufstellung und Ausschreibung vor; ein Ergebnis des Gemeinderats ist nicht eingetragen. Zu acht weiteren Stellen ist der Stand unbekannt.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Aurich
42.575 Einwohner
beschlossen Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.05.2025 unter TOP 13 (Vorlage 25/065) einstimmig den Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung beschlossen (öffentliches Protokoll im Ratsinformationssystem). Das Protokoll hält fest, der Bericht werde „als maßgebliches Dokument für die kommunalen Handlungsoptionen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Bereich der Wärmeversorgung innerhalb der Stadt Aurich beschlossen“. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verkehr hatte die Vorlage am 03.04.2025 mit 6 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Bericht (EWE NETZ, greenventory) weist Eignungsgebiete für Wärmenetze aus; für ein Wärmenetz Aurich Zentrum beschloss der Rat am 14.11.2024 die Machbarkeitsstudie, für Aurich West am 12.12.2024. Am 10.09.2026 nahm der Ausschuss einen Zwischenbericht zu Maßnahmen aus der Wärmeplanung zur Kenntnis (TOP 6.8).
Stadt Norden
24.978 Einwohner
Plan liegt vor Nach Angaben der Stadt Norden wurde der Abschlussbericht am 01.09.2025 im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vorgestellt und am 18.11.2025 den Bürgern präsentiert: „Der abschließende Ratsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung steht noch aus.“ Laut Sitzungsvorlage 2528/2026/KSB sollte der Rat „den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Norden“ beschließen. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss behandelte die Vorlage am 22.09.2026 (TOP 12, Vermerk im Ratsinformationssystem: „So beschlossen“). Im Rat stand sie am 29.10.2026 als TOP 25 auf der Tagesordnung; am 31.10.2026 ist dort noch kein Ergebnis eingetragen.
Gemeinde Südbrookmerland
18.373 Einwohner
keine öffentliche Angabe Im Ratsinformationssystem der Gemeinde findet sich kein Tagesordnungspunkt zu einem Wärmeplan. Die kommunale Wärmeplanung kommt nur in einer Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 05.12.2023 vor, als Aufgabe der Gemeinde. Zum Stand fragen Sie im Rathaus nach (04942 209-0).
Stadt Wiesmoor
13.967 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Sitzungen von 2024 bis 2026 enthalten im Ratsinformationssystem der Stadt keinen Tagesordnungspunkt zu einem Wärmeplan. Zum Stand gibt die Stadt Wiesmoor Auskunft.
Gemeinde Großefehn
13.955 Einwohner
keine öffentliche Angabe Am 14.12.2023 beschloss der Rat der Gemeinde Großefehn einstimmig (TOP 16), die kommunale Wärmeplanung an einen externen Dienstleister zu vergeben, vorbehaltlich einer Förderung von mindestens 85 %, und dafür 60.000 € im Haushalt 2024 bereitzustellen. Spätere Tagesordnungspunkte zum Wärmeplan führt das Ratsinformationssystem nicht auf, und auf der Seite „Klima & Umwelt“ der Gemeinde ist kein Plan veröffentlicht. Den Stand kann die Gemeinde nennen.
Gemeinde Ihlow
12.305 Einwohner
beschlossen In seiner 28. Sitzung am 04.03.2026 hat der Rat der Gemeinde Ihlow unter TOP 7 (Beschlussvorlage 2025/0088) einstimmig beschlossen: „Der Rat der Gemeinde Ihlow beschließt die kommunale Wärmeplanung wie im Anhang der Beschlussvorlage vorgelegt.“ Beauftragt war Ende 2024 das Mobilitätswerk Dresden. Auf der Wärmeplan-Seite der Gemeinde steht derselbe Beschluss („im März 2026 durch den Gemeinderat beschlossen“).
Gemeinde Krummhörn
11.354 Einwohner
Plan liegt vor Den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung (Laufzeit 01.07.2024 bis 31.03.2026) hat die Gemeinde Krummhörn auf ihrer Seite veröffentlicht; die Ergebnisse wurden im Februar 2026 in einer Abschlussveranstaltung vorgestellt. In den Sitzungen von 2024 bis 2026 steht im Ratsinformationssystem kein Tagesordnungspunkt zum Wärmeplan, ein Ratsbeschluss ist daher nicht belegt.
Gemeinde Großheide
8.332 Einwohner
keine öffentliche Angabe Am 14.12.2023 beauftragte der Gemeinderat Großheide die Verwaltung (TOP 2.2, 19 Ja-Stimmen), im Rahmen der Kommunalrichtlinie einen Förderantrag für die kommunale Wärmeplanung zu stellen und nach positivem Förderbescheid auszuschreiben; 75.000 € sollten im Haushalt 2024 bereitgestellt werden. Spätere Tagesordnungspunkte zum Wärmeplan führt das Ratsinformationssystem nicht auf. Über den Stand informiert die Gemeinde.
Gemeinde Hinte
7.196 Einwohner
Plan liegt vor Auf ihrer Seite veröffentlicht die Gemeinde Hinte den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung (Stand 31.03.2026; Seitenstand 14.04.2026). Der Ausschuss für nachhaltige Gemeindeentwicklung ließ sich am 20.11.2025 den Zwischenbericht (Bestands- und Potenzialanalyse) vorstellen; die Förderung der Wärmeplanung hatte der Rat am 28.09.2023 beschlossen. Einen Ratsbeschluss über den Plan selbst weist das Ratsinformationssystem nicht aus, Sitzungen aus 2026 sind dort nicht eingestellt.
Stadt Norderney
5.358 Einwohner
keine öffentliche Angabe Der Umweltausschuss hatte am 22.09.2026 (TOP 4) „Kommunale Wärmeplanung: Grundsätzliche Informationen und aktueller Stand“ auf der Tagesordnung; eine Niederschrift liegt im Ratsinformationssystem noch nicht vor. Am 05.06.2025 stellte der Geschäftsführer der Stadtwerke im Umweltausschuss das Projekt „Wärmeversorgung Norderney“ vor (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Projektstart Oktober 2024, Abschluss für Juni 2026 geplant) und nannte für die Wärmeplanung der Stadt das Jahr 2028.
Gemeinde Dornum
4.340 Einwohner
Plan liegt vor Mit 12 Ja-Stimmen beschloss der Gemeinderat Dornum am 18.09.2025 unter TOP 7: „Der vorliegende Abschlussbericht betreffend die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Dornum, erstellt durch die EWE Netz GmbH, wird zur Kenntnis genommen.“ Einen Beschluss über den Plan selbst enthält das Protokoll nicht. Der Bürgermeister berichtete in der Sitzung vom 01.09.2026 (TOP 6), die Förderung sei mit Bescheid vom 16.07.2026 auf 41.310,37 € festgesetzt und das Verfahren damit auch zuwendungsrechtlich abgeschlossen.
Inselgemeinde Juist
1.081 Einwohner
keine öffentliche Angabe Für den Bau- und Umweltausschuss (16.04.2026, TOP 2: einstimmig beschlossen) und den Gemeinderat (28.04.2026, TOP 8) legte die Verwaltung die Vorlage BV/2026/031 vor; nach dem Beschlussvorschlag sollte die Verwaltung beauftragt werden, die kommunale Wärmeplanung aufzustellen und die Leistungen auszuschreiben. Zum Ergebnis der Gemeinderatssitzung und zu einem Auftragnehmer enthält das Ratsinformationssystem keine Angabe.
Gemeinde Baltrum
485 Einwohner
keine öffentliche Angabe Im Ratsinformationssystem der Gemeinde Baltrum findet sich kein Tagesordnungspunkt zu einem Wärmeplan. Der aktuelle Stand lässt sich bei der Gemeinde erfragen.
Samtgemeinde Brookmerland
12.785 Einwohner
keine öffentliche Angabe Auf den Seiten der Samtgemeinde steht keine Angabe zur Wärmeplanung für Leezdorf, Marienhafe, Osteel, Rechtsupweg, Upgant-Schott und Wirdum. Nachfragen sind bei der Samtgemeinde möglich (Am Markt 10, Marienhafe).
Samtgemeinde Hage
11.366 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Seiten der Samtgemeinde nennen nichts zur Wärmeplanung für Berumbur, Hage, Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg; das Ratsinformationssystem ist nur mit Anmeldung nutzbar. Zum Stand können Sie bei der Samtgemeinde nachfragen (Hauptstraße 81, Hage).

Wärmenetze: Der Abschlussbericht der Stadt Aurich nennt für das Gebiet Wiesenstraße ein bestehendes Nahwärmenetz; Betreiberin ist die enercity AG. Im Gebiet liegen 184 Gebäude, ein großer Teil davon ist angeschlossen. Die enercity AG prüfe nach dem Bericht, die erdgasbasierte Versorgung klimaneutral umzustellen. Die Gemeinde Ihlow führt auf ihrer Wärmeplan-Seite zwei Wärmenetze mit zusammen 14,3 km Länge auf. Zu bestehenden Wärmenetzen der übrigen Stellen liegen keine Angaben vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Pläne nach § 20 NKlimaG erarbeiten die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden; über den Stand informieren diese Stellen selbst. Die Fristen binden die Stellen, die Eigentümer nicht. Die Stadt Norden hält in ihrer Vorlage fest: „Der Wärmeplan (§ 23 (4) WPG) entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ Auf ihrer Seite schreibt sie: „Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus.“ Ob für Ihr Gebäude eine örtliche Satzung gilt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Aurich zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Aurich

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Beim Kellertank übernimmt der Fachbetrieb Reinigung, Zerlegung und Abtransport. Ob die Wertstoffhöfe einen gereinigten Tank in voller Größe annehmen, sagt die Abfallwirtschaft nicht. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Aurich ist der Landkreis Aurich – Untere Wasserbehörde zuständig — Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche (untere Wasserbehörde), Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland; Kreishaus: Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Aurich: Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises (Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland; Zentrale 04941 16-0; uwb@landkreis-aurich.de), und zwar für alle 24 Gemeinden samt Inseln. Eine Merkseite oder einen Vordruck zur Stilllegung finden Sie auf den Kreisseiten nicht; in § 40 Abs. 1 AwSV ist die Stilllegung ebenfalls nicht genannt. Am sichersten fragen Sie vorab bei der Behörde. Wird geprüft, legt der Sachverständige der Behörde seinen Bericht binnen vier Wochen vor (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Braucht mein Erdtank im Landkreis Aurich eine Prüfung durch einen Sachverständigen, wenn ich ihn stilllege?
Ja, unterirdische Anlagen prüft bei der Stilllegung ein Sachverständiger, unabhängig vom Fassungsvermögen (§ 46 AwSV, Anlagen 5 und 6). Unterirdisch ist auch ein nur teilweise eingegrabener Tank oder eine Anlage mit erdverlegter Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV). Bei oberirdischen Tanks wird bei der Stilllegung erst über 10.000 Liter geprüft, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Wasserschutzgebiete im Kreis nennt der Landkreis Aurich-Egels, Baltrum, Hage, Juist, Marienhafe-Siegelsum, Norderney und Tergast.
Wo kann ich im Landkreis Aurich Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Nach dem Abfall-ABC der Abfallwirtschaft zählt Heizöl zu den Schadstoffen: Es geht zur stationären Schadstoffsammlung, zum Schadstoffmobil oder zurück zum Handel. Haushaltsüblich sind 50 kg feste und 20 Liter flüssige Sonderabfälle. Das Entsorgungszentrum Großefehn (Holtmeedeweg 6) nimmt Schadstoffe zweiwöchentlich samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr an; auf Juist und Baltrum läuft die Annahme nur über das Schadstoffmobil. Altmetall und Schrott nehmen die Wertstoffhöfe kostenlos an. Zum gereinigten Öltank selbst enthält das Abfall-ABC keinen Eintrag; Restöl und Ölschlamm klären Sie mit der Fachfirma und der Abfallberatung (abfallberatung@landkreis-aurich.de).
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Aurich stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Für den Landkreis Aurich liegt keine Preisquelle vor, und die Kreisseiten nennen keine Anzeigegebühr. Fragen Sie im Angebot getrennt nach Ausbau oder Verfüllung, Rückständen und einer möglichen Prüfung.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Aurich austauschen?
Aus einem Wärmeplan allein folgt für Eigentümer keine Pflicht, die Heizung zu tauschen. Die Stadt Norden schreibt: „Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus.“ Im Kreis sind 15 Stellen zuständig. Ihren Plan beschlossen haben nach den Ratsinformationssystemen die Stadt Aurich (22.05.2025) und die Gemeinde Ihlow (04.03.2026); in Norden stand der Plan am 29.10.2026 auf der Tagesordnung des Rates, in Dornum nahm der Gemeinderat den Abschlussbericht am 18.09.2025 zur Kenntnis. Ob für Ihr Haus eine örtliche Satzung gilt, sagt Ihre Stadt oder Gemeinde.
Gibt es im Landkreis Aurich Wärmenetze, an die ich statt der Ölheizung anschließen kann?
Bestehende Netze benennen nur wenige Stellen. Im Abschlussbericht der Stadt Aurich steht für das Gebiet Wiesenstraße ein Nahwärmenetz, das die enercity AG betreibt; für Wärmenetze in Aurich Zentrum (Rat, 14.11.2024) und Aurich West (Rat, 12.12.2024) beschloss die Stadt Machbarkeitsstudien. Die Gemeinde Ihlow nennt auf ihrer Wärmeplan-Seite zwei Wärmenetze mit zusammen 14,3 km Länge. Ob Ihr Haus anschließen kann, sagt die Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Grundstück liegt.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Aurich

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Aurich). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Aurich anfragen