Landkreis Cloppenburg · Oldenburger Münsterland · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Cloppenburg

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Cloppenburg verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Cloppenburg verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Cloppenburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Cloppenburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Mit Öl heizen nach dem Zensus 2022 im Landkreis Cloppenburg 4,8 % der Wohnungen, im Landesschnitt sind es 14,1 %. Zwischen den Städten und Gemeinden liegen 8,7 % in Essen (Oldenburg) und 1,7 % in der Stadt Cloppenburg. Für alle 13 Städte und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig (Eschstraße 29, Cloppenburg). Bei der Stilllegung äußern sich die Stellen des Kreises verschieden: Der Online-Service nennt sie anzeigepflichtig, sechs Wochen vor Beginn. Die Kreisseite zur Heizöllagerung verlangt bei der Stilllegung die Dokumentation durch einen Sachverständigen und nennt eine Anzeige nicht, ebenso wenig § 40 Abs. 1 AwSV.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Cloppenburg?

Die Kosten für Ausbau oder Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Cloppenburg hängen vor allem von Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), Größe, Transportweg aus dem Haus und Restöl ab. Dazu kommt das Honorar, wenn ein Sachverständiger prüfen muss. Der Online-Service des Landkreises schreibt zur Anzeige lediglich, es könnten Gebühren anfallen. Arbeit und Entsorgung rechnet der Fachbetrieb nach der Besichtigung ab. Für den Landkreis Cloppenburg liegt keine örtliche Preisquelle für Ausbau oder Stilllegung vor. Bekannt sind nur die Annahmewege des Landkreises: Schadstoffe aus privaten Haushalten nimmt er in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an, Für Altöl in Kleinmengen nennen die Anlieferungsgebühren 0,50 € je Liter; für wen der Satz gilt, sagt die Liste nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für Zerlegen, Abtransport und Verwertung eines Kellertanks aus Kunststoff oder Stahl liegt für den Landkreis Cloppenburg keine Zahl vor.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Cloppenburg: Ein Erdtank bedeutet mehr Aufwand. Ein Sachverständiger prüft ihn bei der Stilllegung, hinzu kommen je nach Lage Erdarbeiten, die Reinigung von innen und entweder die Verfüllung oder der Ausbau. Eine belegte Spanne für Erdtanks im Landkreis liegt nicht vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Lassen Sie im Angebot Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung des Restöls und die Sachverständigenprüfung getrennt aufführen, damit die Posten der Angebote nebeneinander lesbar sind.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Der Ablauf einer Stilllegung richtet sich nach Lage und Größe des Tanks. Ein Tank mit Leitung im Boden gilt als unterirdisch; der Landkreis rechnet „Anlagenteile, die unterirdisch (durchs Erdreich) verlaufen“ ausdrücklich dazu. Bei Tanks über der Erde entscheiden Inhalt und Standort, die Schwellen nennt der Abschnitt zur Behörde. Am Anfang steht der Anruf bei der unteren Wasserbehörde; sie klärt mit Ihnen, ob die Stilllegung vorab zu melden ist.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Für alle 13 Städte und Gemeinden zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg; eine große selbständige Stadt mit eigener Wasserbehörde (§ 127 Abs. 2 NWG) gibt es hier nicht. Ob die Stilllegung vorab gemeldet werden muss, beantworten die Stellen des Landkreises unterschiedlich. Der Online-Service zählt „stilllegen“ zu den anzuzeigenden Vorhaben, mit sechs Wochen Frist vor Beginn. Auf der Kreisseite zur Heizöllagerung steht dazu nur die Dokumentation durch den Sachverständigen, und in § 40 Abs. 1 AwSV kommt sie nicht vor. Wer sichergehen will, meldet sie sechs Wochen vorher bei der Wasserbehörde (Zentrale 04471 15-0, umweltamt@lkclp.de) und erfragt dabei das passende Formular. Ob ein Fachbetrieb Pflicht ist, richtet sich nach Größe und Lage des Tanks.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung prüft ein Sachverständiger jede unterirdische Anlage und jeden oberirdischen Tank über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon Tanks über 1.000 Liter. Der Landkreis führt zwei festgesetzte Wasserschutzgebiete; die Überschwemmungsgebiete (festgesetzt und vorläufig gesichert) zeigt eine Übersicht auf seiner Seite zu den Schutzgebieten.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Cloppenburg

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Cloppenburg:

Landkreis Cloppenburg (alle 13 Städte und Gemeinden)

Landkreis Cloppenburg – untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllagerung)
Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Tel. Zentrale 04471 15-0, Funktionspostfach umweltamt@lkclp.de

Die Kreisseite schreibt: „Heizöllagertanks mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern sind vor ihrer Aufstellung der Unteren Wasserbehörde zu melden (anzuzeigen).“ Für die Anzeige gibt es einen Vordruck des Landkreises („Anzeigepflicht (Mitteilung) gemäß § 40 AwSV über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“) und einen Antragsweg im Online-Service Kommune365. Dort steht als Anzeigefrist sechs Wochen; zu Gebühren heißt es nur: „Es fallen ggf. Gebühren an.“ Für wen sie anfallen und wie hoch sie sind, sagt der Online-Service nicht.

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (Faltblatt, Download auf der Kreisseite zur Heizöllagerung) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Cloppenburg selbst zuständig: Nach § 1 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung (Fassung vom 26.04.2005, zuletzt geändert am 28.10.2008, auf der Kreisseite „Kreisrecht“ geführt) entsorgt er die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle. Dafür betreibt er zwei Entsorgungszentren, Stapelfeld (Telefon 04471 93 30 65) und Sedelsberg (Telefon 04492 92 10 93); Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–12:30 und 13:00–16:30 Uhr, Sa 8:00–12:30 Uhr. Schadstoffe aus privaten Haushalten nehmen die Zentren in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an; dazu kommt einmal im Jahr das Schadstoffmobil in allen Städten und Gemeinden. Für Betriebe mit höchstens 2.000 kg Sonderabfall im Jahr bietet der Landkreis eine kostenpflichtige gewerbliche Schadstoffsammlung an.

Das Abfall-ABC des Landkreises führt unter „Altöl“: Fachgeschäfte seien nach der Altölverordnung verpflichtet, Altöl kostenfrei zurückzunehmen (gegen Kassenbeleg); kleine Mengen (Kleingebinde) könnten gegen Gebühr auf den Entsorgungszentren Stapelfeld und Sedelsberg abgegeben werden. Die Anlieferungsgebühren ab 01.01.2026 nennen für Altöl 0,50 € je Liter. Für Heizöl aus Tanks und für leere Heizöltanks führt das Abfall-ABC keinen eigenen Eintrag; ob Restheizöl unter die Altöl-Gebühr fällt, geht daraus nicht hervor. Nach § 9 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung (Fassung 2005/2008) gehören „Ölöfen, Öltanks“ nicht zum Altmetall, das der Landkreis haushaltsnah abholt; Altmetall selbst nimmt er gebührenfrei an. Fragen Sie den Fachbetrieb, der den Tank ausbaut, oder die Abfallberatung des Landkreises.

Wichtig: Bei der Stilllegung prüft ein Sachverständiger jede unterirdische Anlage und jeden oberirdischen Tank über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon Tanks über 1.000 Liter. Der Landkreis führt zwei festgesetzte Wasserschutzgebiete; die Überschwemmungsgebiete (festgesetzt und vorläufig gesichert) zeigt eine Übersicht auf seiner Seite zu den Schutzgebieten. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Cloppenburg: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Cloppenburg dazu schreiben:

Landkreis Cloppenburg (alle 13 Städte und Gemeinden): Landkreis Cloppenburg – untere Wasserbehörde

Der Landkreis äußert sich an zwei Stellen unterschiedlich. Die Kreisseite „Gewerbliche Einleitungen & Heizöllagerung“ führt als wiederkehrend prüfpflichtig auf: „Alle unterirdischen Anlagen (kein Kellertank) und Anlagenteile, die unterirdisch (durchs Erdreich) verlaufen“, oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Litern und oberirdische Anlagen im Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet) mit mehr als 1.000 Litern. Dazu schreibt sie: „Bei Stilllegung der oben genannten Anlagen ist diese durch einen Sachverständigen mit einem Stilllegungsprotokoll zu dokumentieren.“ Eine Anzeige der Stilllegung nennt die Kreisseite nicht. Der Online-Service des Landkreises (Kommune365, von der Kreisseite als Antragsportal verlinkt) schreibt dagegen: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Der Online-Service nennt sechs Wochen als Frist und stützt sich auf § 62 WHG und § 40 AwSV. In § 40 Abs. 1 AwSV steht die Stilllegung nicht; der Online-Service verlangt die Anzeige damit über den Wortlaut des Bundesrechts hinaus. Der Vordruck des Landkreises fragt nach Tankart, Lagermenge, unterirdisch oder oberirdisch und Auffangraum; ein Feld für die Stilllegung hat er nicht. Bei der Prüfung fasst sich die Kreisseite kürzer als die AwSV: Sie verlangt die Dokumentation durch den Sachverständigen, erwähnt aber die Anlagen 5 und 6, die Zone III A und die Fachbetriebspflicht nicht. Das Faltblatt „Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung“, das auf der Kreisseite zum Download steht, erklärt die Neuerungen der AwSV vom August 2017 und nennt für Überschwemmungsgebiete noch die Nachrüstfrist 05.01.2023. Es schreibt: „Der Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen.“ und „Für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1.000 Liter hat, muss ein Fachbetrieb nach AwSV beauftragt werden.“ Nach dem Gesetz (§ 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6) prüft ein Sachverständiger die Anlage bei der Stilllegung. Das trifft jede unterirdische Anlage und jeden oberirdischen Tank über 10.000 Liter. Wer im Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet (festgesetzt oder vorläufig gesichert) liegt, kommt schon mit über 1.000 Litern in die Prüfpflicht; ist die Zone III geteilt, zählt nur Zone III A. Für unterirdische Anlagen und Heizölanlagen über 1.000 Liter sagt § 45 Abs. 1 AwSV, sie „dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden“. Als unterirdisch zählt eine Anlage schon mit einem Teil im Boden, zum Beispiel mit einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).

Kontakt: Tel. Zentrale 04471 15-0, Funktionspostfach umweltamt@lkclp.de · Sprechzeiten montags bis freitags 8:30 bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 30.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Cloppenburg

Nach dem Zensus 2022 wird im Landkreis Cloppenburg in 4,8 % der Wohnungen mit Öl geheizt, das sind rund 3.520 von 73.480. Im Landesschnitt sind es 14,1 %, der Kreis liegt also weit darunter. Zwischen den Städten und Gemeinden reicht der Anteil von 1,7 % in der Stadt Cloppenburg bis 8,7 % in Essen (Oldenburg). Lindern (Oldenburg) und Lastrup liegen bei je 7,5 %, Molbergen bei 6,8 % und die Stadt Friesoythe bei 6,7 %. In absoluten Zahlen zählt Friesoythe mit rund 640 die meisten Ölheizungen, danach folgen Essen (Oldenburg) mit rund 330, Barßel mit rund 300 und die Stadt Cloppenburg mit rund 280.

Gas ist der Energieträger der meisten Haushalte im Landkreis: 85,0 % der Wohnungen werden überwiegend damit beheizt, im Land sind es 71,9 %. Fernwärme kommt auf 3,2 % (Land 7,7 %). Den höchsten Gasanteil hat die Stadt Cloppenburg mit 89,9 %; nach Angaben der Stadt ist das Stadtgebiet wegen der hohen Anschlussquote ans Erdgasnetz vollständig mit Gasleitungen durchzogen. Am niedrigsten ist er in Lindern (Oldenburg) mit 76,9 %. Löningen hat mit 7,6 % den höchsten Fernwärmeanteil; die Stadt beschreibt einen Wärmeverbund mit Biogas-Blockheizkraftwerken und einer 11,6 km langen Ringleitung. Danach folgen Lindern (Oldenburg) mit 6,5 % und Bösel mit 4,3 %; in den übrigen Gemeinden liegt der Anteil bei höchstens 3,5 %. Die Wärmepläne nennen außerdem kleine Biogas-Wärmenetze in Gehlenberg (Stadt Friesoythe), in Husum und Vesenbühren (Emstek) und im Ortskern von Bösel.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Cloppenburg entgegen — u. a. aus Essen (Oldenburg), Lindern (Oldenburg), Lastrup, Molbergen, Stadt Friesoythe, Cappeln (Oldenburg), Bösel, Emstek, Garrel, Barßel und weiteren Orten. Cloppenburg, Friesoythe und Löningen haben Stadtrecht. Samtgemeinden gibt es im Kreis nicht; jede der 13 Städte und Gemeinden hat im Zensus eine eigene Zeile. Sortiert ist nach dem Ölanteil, der höchste Wert steht zuerst. Für alle 13 ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Cloppenburg

Planungsverantwortlich sind nach § 20 NKlimaG (seit 01.01.2026) die 13 Städte und Gemeinden selbst, Samtgemeinden gibt es im Kreis keine. Die Mittelzentren Cloppenburg und Friesoythe müssen ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen; beide haben ihn beschlossen (Cloppenburg am 02.12.2024 nach Angabe der Stadt, Friesoythe am 25.02.2026 laut Ratsinformationssystem). Für die übrigen elf nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen haben laut Ratsinformationssystem außerdem Bösel (29.01.2025), Barßel (02.04.2025), Garrel (15.12.2025), Emstek (18.03.2026) und Molbergen (22.06.2026). Cappeln und die vier Kommunen des Alten Amtes Löningen (Löningen, Essen (Oldenburg), Lastrup, Lindern (Oldenburg)) melden erstellte Pläne; ein Ratsbeschluss ist dort nicht belegt. Saterland hat die Planung laut Niederschrift vom 24.06.2026 an EWE NETZ vergeben.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Cloppenburg
36.535 Einwohner
beschlossen Die Stadt schreibt auf ihrer Seite „FAQ Wärmewende“: „Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Cloppenburg wurde am 02.12.2024 vom Stadtrat beschlossen.“ Der Abschlussbericht (EWE NETZ, greenventory, 99 Seiten) nennt zwei Eignungsgebiete für Wärmenetze, die Innenstadt und das Industriegebiet Ost, sieben Maßnahmen und für 97 % der Gebäude eine dezentrale Versorgung, meist mit Wärmepumpen. Heute deckt Erdgas 98 % des Wärmebedarfs, Heizöl 0,9 % (6,3 GWh im Jahr); die Industrie braucht mehr als die Hälfte der Wärme. Ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet hat die Stadt nach eigener Angabe bisher nicht ausgewiesen. Als Mittelzentrum gilt für Cloppenburg die Frist 31.12.2026.
Stadt Friesoythe
22.806 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Stadtrat vom 25.02.2026 mit TOP 9.2 „Beschluss der kommunalen Wärmeplanung Stadt Friesoythe“ (Vorlage BV/023/2026); die Niederschrift hält fest: „Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: 1. Der kommunale Wärmeplan wird in der anliegenden Form beschlossen.“ Der Abschlussbericht (EWE NETZ) nennt drei Eignungsgebiete für Wärmenetze (Innenstadt, Schwaneburger Straße, Areal Gymnasium) und zwei bestehende Biogas-Wärmenetze in Gehlenberg. Erdgas deckt danach 77,2 % der Wärmemenge, Heizöl 15,7 %; das ist eine andere Bezugsgröße als der Zensus mit seinen Wohnungen. Als Mittelzentrum gilt für Friesoythe die Frist 31.12.2026.
Garrel
15.407 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Rat vom 15.12.2025 mit TOP 7 „Beschlussfassung des Berichtes zur kommunalen Wärmeplanung“; die Niederschrift hält fest: „Nach Beratung beschließt der Rat der Gemeinde einstimmig den kommunalen Wärmeplan in der vorliegenden Fassung.“ Die iPower GmbH (Molbergen) erstellte den Plan; die öffentliche Auslegung lief vom 29.10. bis 01.12.2025, Stellungnahmen mit Änderungsbedarf gingen nicht ein. Die Präsentation der Gemeinde nennt zwei Eignungsgebiete für Wärmenetze, eines mit Abwärme aus dem Abwasser der Kläranlage und eines mit hoher Wärmedichte nahe einer Abwärmequelle.
Gemeinde Saterland
14.340 Einwohner
in Bearbeitung Im Niederschriftsauszug zum Gemeinderat vom 24.06.2026 (TOP 5.12 Auftragsvergaben) steht: „Planungs- und Ingenieurleistungen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung: Firma EWE NETZ GmbH“. Einen Abschlussbericht oder einen Ratsbeschluss nennen die Seiten der Gemeinde nicht.
Stadt Löningen
14.333 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt schreibt, die vier Kommunen des „Alten Amtes Löningen“ (Löningen, Essen (Oldenburg), Lastrup und Lindern (Oldenburg)) hätten mit dem Büro Höschen (h-bi) aus Potsdam einen interkommunalen Wärmeplan erstellen lassen: „Für jede der vier beteiligten Kommunen wurde ein kommunaler Wärmeplan erstellt.“ Einen Abschlussbericht zum Herunterladen und einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht. Die Stadt betreibt nach eigener Beschreibung einen Wärmeverbund mit Biogas-Blockheizkraftwerken und einer 11,6 km langen Ringleitung.
Gemeinde Barßel
13.938 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Gemeinderat vom 02.04.2025 (20. Sitzung) mit TOP 14 „Wärmeplan der Gemeinde Barßel“ (Vorlage 2025/017); beschlossen mit 25 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Die Vorlage hält fest, der Plan „hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte und Pflichten“; konkrete Maßnahmen setze die Gemeinde erst um, wenn der Rat sie gesondert beschließt. Die EWE NETZ GmbH hatte den Abschlussbericht am 12.02.2025 im Ausschuss für Wirtschaft, Planung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt.
Gemeinde Emstek
12.558 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Rat vom 18.03.2026 (19. Sitzung) mit TOP 5 „Kommunale Wärmeplanung und Integriertes Klimaschutzkonzept – Feststellung der Abschlussberichte“ (Vorlage 2026/BV/025); der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Der Abschlussbericht (EWE NETZ, greenventory, 155 Seiten, Datei vom 12.03.2026) nennt zwei Eignungsgebiete für Wärmenetze, Ortskern und Antoniusstraße, und drei bestehende Biogas-Wärmenetze in Husum und Vesenbühren. Heizöl deckt danach 7 % der Wärmemenge, Erdgas über 88 %.
Gemeinde Molbergen
9.363 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Gemeinderat vom 22.06.2026 (20. Sitzung) mit TOP 8 „Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Molbergen“: „Der Rat beschließt den kommunalen Wärmeplan der Gemeinde Molbergen in der vorliegenden Fassung.“ (angenommen, 18 Ja). Den Entwurf der iPower GmbH hatte der Verwaltungsausschuss am 26.01.2026 angenommen, die öffentliche Auslegung lief vom 20.02. bis 23.03.2026. Der Abschlussbericht nennt das Eignungsgebiet „Zentrum Molbergen“ und ein bestehendes Wärmenetz, das öffentliche Einrichtungen mit Wärme einer Biogasanlage versorgt.
Gemeinde Essen (Oldenburg)
9.350 Einwohner
Plan liegt vor Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“, die vier Kommunen des „Alten Amtes Löningen“ hätten gemeinsam mit dem Büro Höschen (h-bi) einen interkommunalen Wärmeplan erstellen lassen: „Für jede der vier beteiligten Kommunen wurde ein kommunaler Wärmeplan erstellt.“ Einen Abschlussbericht zum Herunterladen und einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht.
Gemeinde Bösel
8.987 Einwohner
beschlossen Das Ratsinformationssystem führt den Rat vom 29.01.2025 (23. Sitzung) mit TOP 16 „Klimaschutzmanagement in der Gemeinde Bösel, hier: Beschlussfassung des Wärmeplans für die Gemeinde Bösel“: „Der Rat beschließt den Wärmeplan für die Gemeinde Bösel in der vorgelegten Fassung.“ (einstimmig). Der Fachausschuss hatte den Plan am 15.01.2025 einstimmig empfohlen. Der Abschlussbericht (EWE NETZ) nennt vier Eignungsgebiete für Wärmenetze (Ortskern, Petersdorf, Steinwitten, Glaßdorfer Straße) und ein privat betriebenes Biogas-Wärmenetz im Ortskern.
Gemeinde Lastrup
7.749 Einwohner
Plan liegt vor Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“, für jede der vier Kommunen des „Alten Amtes Löningen“ sei ein kommunaler Wärmeplan erstellt worden. Einen Abschlussbericht zum Herunterladen und einen Ratsbeschluss zum Plan nennt die Seite nicht. Die Sitzungsvorlage 2024/036 „Aufbau eines Wärmenetzes in Lastrup im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung“ (Rohbiogas der HK Bioenergie GmbH in Klein Roscharden) lag dem Rat zur Sitzung am 05.03.2025 vor.
Gemeinde Cappeln (Oldenburg)
7.534 Einwohner
Plan liegt vor Die Gemeinde meldet auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“: „Die Kommunale Wärmeplanung ist abgeschlossen. Das Fachgutachten wurde von der Firma MaxSolar übergeben.“ Fachgutachten (Datei vom 28.11.2025) und Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung vom 11.09.2025 stehen dort zum Download. Einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht.
Gemeinde Lindern (Oldenburg)
4.949 Einwohner
Plan liegt vor Lindern gehört zur interkommunalen Planung der vier Kommunen des „Alten Amtes Löningen“; die Seiten der Stadt Löningen und der Gemeinden Essen (Oldenburg) und Lastrup schreiben, für jede der vier Kommunen sei ein kommunaler Wärmeplan erstellt worden. Im Ratsinformationssystem der Gemeinde Lindern steht zuletzt ein Sachstandsbericht zur Kommunalen Wärmeplanung (Rat, 18.06.2025); einen Abschlussbericht oder Ratsbeschluss nennt keine dieser Seiten. Der Zensus weist für Lindern 6,5 % Fernwärme aus.

Wärmenetze: Bestehende Netze nennen die Wärmepläne und Stadtseiten für Cloppenburg (kleines kommunales Netz, das das Soestebad mit Abwärme aus dem Werk von Emsland Food versorgt), Friesoythe (zwei Biogas-Netze in Gehlenberg), Emstek (drei Biogas-Netze in Husum und Vesenbühren), Bösel (privat betriebenes Biogas-Netz im Ortskern), Molbergen (Netz mit Biogasanlage, vor allem für öffentliche Einrichtungen) und Löningen (Wärmeverbund mit Biogas-Blockheizkraftwerken). In Lastrup ist ein Wärmenetz mit Rohbiogas der HK Bioenergie GmbH vorgesehen. Für Garrel, Barßel, Saterland, Cappeln, Essen (Oldenburg) und Lindern (Oldenburg) liegen keine Angaben zu bestehenden Netzen vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Wärmeplanung liegt bei den Städten und Gemeinden, nicht beim Landkreis. Fragen zu einem Plan richten Sie an die jeweilige Verwaltung. Die Fristen binden die Verwaltungen, nicht die Hauseigentümer. Die Stadt Cloppenburg weist darauf hin, dass die ermittelten Eignungsgebiete keine verbindlichen Ausbaupläne für Wärmenetze sind. Eine kommunale Satzung, die Ihr Haus betrifft, kann nur Ihre Gemeinde nennen.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Cloppenburg zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Cloppenburg

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für Zerlegen, Abtransport und Verwertung eines Kellertanks aus Kunststoff oder Stahl liegt für den Landkreis Cloppenburg keine Zahl vor. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Cloppenburg ist der Landkreis Cloppenburg – untere Wasserbehörde zuständig — Untere Wasserbehörde, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllagerung), Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Muss ich die Stilllegung meines Öltanks im Landkreis Cloppenburg bei der Wasserbehörde melden?
Zuständig ist für alle 13 Städte und Gemeinden die untere Wasserbehörde des Landkreises (Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, Zentrale 04471 15-0). Die Stellen des Landkreises äußern sich dazu unterschiedlich: Der Online-Service führt das „stilllegen“ unter den Vorhaben auf, die „rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen“ sind, mit sechs Wochen Frist. Die Kreisseite zur Heizöllagerung verlangt bei der Stilllegung eine Dokumentation durch einen Sachverständigen und nennt eine Anzeige nicht; § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung ebenfalls nicht. Wer sichergehen will, meldet sie sechs Wochen vorher an und erfragt das passende Formular.
Braucht mein Erdtank im Landkreis Cloppenburg bei der Stilllegung einen Sachverständigen?
Ja: Nach § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6 wird ein unterirdischer Tank bei der Stilllegung durch einen Sachverständigen geprüft, gleich wie groß er ist. Die Kreisseite führt „Alle unterirdischen Anlagen (kein Kellertank) und Anlagenteile, die unterirdisch (durchs Erdreich) verlaufen“ als wiederkehrend prüfpflichtig auf und schreibt: „Bei Stilllegung der oben genannten Anlagen ist diese durch einen Sachverständigen mit einem Stilllegungsprotokoll zu dokumentieren.“ Auch ein Kellertank mit erdverlegter Leitung gilt als unterirdische Anlage.
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Cloppenburg einen Fachbetrieb?
Für unterirdische Anlagen und Heizölanlagen über 1.000 Liter sagt § 45 Abs. 1 AwSV, sie „dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden“. Das Faltblatt auf der Kreisseite verlangt den Fachbetrieb für Arbeiten an Anlagen mit mehr als 1.000 Litern, ausdrücklich auch für die Stilllegung. Im Text der Kreisseite zur Heizöllagerung selbst kommt der Fachbetrieb nicht vor.
Wo werden im Landkreis Cloppenburg Heizölreste und ein alter Öltank entsorgt?
Der Landkreis verfügt über die Entsorgungszentren Stapelfeld (Telefon 04471 93 30 65) und Sedelsberg (Telefon 04492 92 10 93). Das Abfall-ABC nennt für Altöl die kostenfreie Rücknahme durch Fachgeschäfte; kleine Mengen nehmen die Zentren gegen Gebühr an. Einen eigenen Eintrag für Heizöl aus Tanks oder für leere Heizöltanks hat das Abfall-ABC nicht, und nach der Abfallentsorgungssatzung zählen „Ölöfen, Öltanks“ nicht zum Altmetall. Fragen Sie den Fachbetrieb, der den Tank ausbaut, oder die Abfallberatung des Landkreises.
Was kostet es im Landkreis Cloppenburg, einen Öltank stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Eine örtliche Preisquelle für Ausbau oder Stilllegung liegt für den Landkreis Cloppenburg nicht vor. Bekannt sind die Annahmewege des Landkreises: Er nimmt Schadstoffe aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an. Arbeit und Entsorgung rechnet der Fachbetrieb nach der Besichtigung ab.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Cloppenburg austauschen?
Aus einem Wärmeplan allein folgt für Eigentümer keine Pflicht zum Heizungstausch. Die Gemeinde Barßel hält in ihrer Beschlussvorlage fest, der Plan „hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte und Pflichten“. Beschlossen haben ihn die Städte Cloppenburg (02.12.2024 nach Angabe der Stadt) und Friesoythe (25.02.2026) sowie Bösel, Barßel, Garrel, Emstek und Molbergen; Cappeln und die Kommunen des Alten Amtes Löningen melden erstellte Pläne, in Saterland ist die Planung in Arbeit. Die Stadt Cloppenburg schreibt, die Eignungsgebiete für Wärmenetze seien noch keine verbindlichen Ausbaupläne. Eine kommunale Satzung, die Ihr Haus betrifft, kann nur Ihre Gemeinde nennen.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Cloppenburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Cloppenburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Cloppenburg anfragen