Landkreis Nienburg (Weser) · Mittelweser · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Nienburg (Weser)

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Im Raum Nienburg (Weser) hängt es von der Postleitzahl ab, ob ein zertifizierter Partnerbetrieb (§ 62 AwSV) zuständig ist. Wir prüfen das nach Ihrer Anfrage. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Nienburg (Weser) verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Nienburg (Weser)

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Nienburg (Weser)). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Wer im Landkreis Nienburg (Weser) einen Öltank stilllegen will, wendet sich für alle 36 Gemeinden an dieselbe Stelle: die untere Wasserbehörde des Landkreises, den Fachdienst Wasserwirtschaft im Kreishaus B am Schloßplatz in Nienburg. Ölheizungen sind hier verbreitet. 23,2 % der Wohnungen heizen damit (Zensus 2022), in der Samtgemeinde Uchte mehr als ein Drittel. Der Landkreis zeigt zwei Anzeige-Texte, von denen nur einer das Stilllegen nennt, und führt kein eigenes Merkblatt zur Stilllegung. Ein Fachbetrieb ist erst bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen vorgeschrieben.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Nienburg (Weser)?

Für den Landkreis Nienburg (Weser) liegt keine Preisquelle mit Regionalbezug vor. Was ein Betrieb verlangt, richtet sich nach Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), Größe, Erreichbarkeit im Haus, Restöl und danach, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Eine Gebührenordnung oder Preisstatistik für das Stilllegen eines Öltanks im Landkreis Nienburg (Weser) liegt nicht vor. Weder die Kreisverwaltung noch der BAWN nennen dafür einen Preis, und für Ortspreise von Fachbetrieben im Kreis liegt keine Quelle vor. Die Gebühr des BAWN für „Altöl, Diesel, Heizöl je Liter“ im Abschnitt Sonderabfall bildet nicht den Preis der Stilllegung ab. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für den Landkreis liegt kein Preis vor. Ein Angebot sollte Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, den Weg aus dem Keller und die Restölmenge getrennt ausweisen. Einen sauber zerlegten Metalltank nimmt der BAWN nach dem Abfall-ABC als Metall an, einen Kunststofftank gebührenpflichtig als Baustellenmischabfall.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Nienburg (Weser): Auch hier liegt für den Landkreis kein Preis vor. Bei einem Erdtank fallen je nach Lage zusätzlich Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau an, und die Prüfung durch einen Sachverständigen bei der Stilllegung ist vorgeschrieben; was sie im Kreis kostet, liegt nicht vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Die 2 € je Liter gelten nach der Gebührenübersicht des BAWN für die Abgabe von Heizöl. Ob der Fachbetrieb die Gebühr weiterreicht und ob Privathaushalte die Freimenge von 20 kg je Abfallstoff auch für Heizölreste nutzen können, klären Sie vor der Abgabe mit dem BAWN (05021 92190).

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Drei Fragen helfen, bevor ein Betrieb kommt. Erstens: Steht der Tank vollständig oberirdisch, oder liegt ein Teil im Erdreich, etwa durch eine erdverlegte Leitung? Im zweiten Fall gilt er als unterirdisch, ist bei der Stilllegung immer prüfpflichtig und braucht einen Fachbetrieb. Zweitens: Wie groß ist der Tank? Über 1.000 Liter ist ein Fachbetrieb vorgeschrieben, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter außerdem die Prüfung bei der Stilllegung. Drittens: Liegt das Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet? Dann gilt die Prüfpflicht schon über 1.000 Liter. Danach lohnt die Mail an die untere Wasserbehörde.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist für alle 36 Gemeinden die untere Wasserbehörde des Landkreises Nienburg/Weser, der Fachdienst Wasserwirtschaft. Eine große selbständige Stadt mit eigener unterer Wasserbehörde gibt es im Kreis nicht (§ 127 Abs. 2 NWG); die Liste des Fachdienstes ordnet seine Sachbearbeitung nach Gemeinden und führt auch die Stadt Nienburg auf. Zur Stilllegungsmeldung widersprechen sich die Quellen: Der allgemeine Anzeige-Text führt das Stilllegen auf, im Heizöl-Text und in § 40 Abs. 1 AwSV fehlt es, und das Anzeigeformular sieht nur die vorübergehende Stilllegung vor. Fragen Sie deshalb vorab per Mail bei wasser@kreis-ni.de nach, ob der Landkreis eine Meldung haben möchte und ob bei Ihrem Tank eine Prüfung fällig wird. Ist eine Prüfung fällig, geht der Prüfbericht des Sachverständigen nach § 47 Abs. 3 AwSV innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung an die Behörde.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Wo bei der Stilllegung eine Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben ist, regeln § 46 AwSV und die Anlagen 5 und 6; in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten betrifft sie schon Tanks über 1.000 Liter. Im Landkreis sind fünf Wasserschutzgebiete festgesetzt (Drakenburg, Hoya, Koehler Berge, Loccum, Liebenau II – Blockhaus), für Stolzenau (601 ha) läuft das Verfahren, und die Seite zu den Überschwemmungsgebieten nennt die Weser, die Große Aue, die Siede und weitere Gewässer; ob ein Grundstück darin liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Nienburg (Weser)

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Nienburg (Weser):

Landkreis Nienburg (Weser) (alle 36 Gemeinden)

Landkreis Nienburg/Weser – Fachdienst Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde)
Fachbereich Umwelt, Fachdienst Wasserwirtschaft; zuständig für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Landkreis Nienburg/Weser, Fachdienst Wasserwirtschaft, Kreishaus B, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Tel. Servicetelefon 05021 967-873 · wasser@kreis-ni.de · Zentrale Kreishaus 05021 967-0

Der Landkreis veröffentlicht zwei Anzeige-Texte. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (§ 62 WHG, § 40 AwSV) führt das Stilllegen ausdrücklich unter den anzeigepflichtigen Maßnahmen auf; die Frist beträgt 6 Wochen vor Maßnahmebeginn. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht (§ 40 Absätze 1-3, mindestens sechs Wochen im Voraus). Als Unterlagen nennt er das Anzeigeformular, eine Beschreibung des Vorhabens mit Lageplan, Zeichnungen und Nachweisen, gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Das Formular „Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ sieht nur die vorübergehende Stilllegung vor.

Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 06/2016, noch auf die VAwS bezogen, ohne Angaben zur Stilllegung) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist der Landkreis Nienburg/Weser; er hat die Aufgabe dem Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, übertragen. Sitz und Entsorgungszentrum ist Nienburg-Krähe (An der Steingrube 1-3, 31582 Nienburg, Telefon 05021 92190, info@bawn.de). Zentrale Wertstoffhöfe gibt es außerdem in Hoya (Vor-dem-Bussche-Straße 1), Leese (Oehmer Feld 1) und Uchte (Auf dem Berge 17); das Entsorgungszentrum ist montags bis freitags von 7:15 bis 17:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr (1. März bis 30. November) bzw. 8:00 bis 12:00 Uhr (1. Dezember bis 28. Februar) geöffnet, die Höfe haben eigene Zeiten. Sonderabfälle nimmt der BAWN nach eigener Angabe nur in haushaltsüblichen Mengen und in geschlossenen, stabilen Gefäßen bis 60 Liter an; Privathaushalte können 20 kg je Abfallart gebührenfrei abgeben.

Im Abfall-ABC des BAWN steht zu „Öltank“: „Öltanks müssen sauber sein und mindestens geviertelt angeliefert werden. Ansonsten können diese nicht entsorgt werden.“ Ein sauberer, zerlegter Metalltank gilt als Metall (Wertstofftonne, bei größeren Mengen gebührenfrei an allen Wertstoffhöfen); ein Kunststofftank wird als Baustellenmischabfall gebührenpflichtig am Entsorgungszentrum Nienburg/Krähe und an den Wertstoffhöfen Uchte, Leese und Hoya angenommen. Ölhaltige Abfälle, Ölkanister mit Anhaftungen und ölverunreinigte Putzlappen gelten als Sonderabfall. Altöl kann nach dem Abfall-ABC „in der Regel kostenfrei dort abgegeben“ werden, „wo es gekauft wurde“. Für Heizölreste nennt das Abfall-ABC keinen eigenen Eintrag; die Gebührenübersicht des BAWN führt „Altöl, Diesel, Heizöl je Liter“ mit 2 € auf.

Wichtig: Wo bei der Stilllegung eine Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben ist, regeln § 46 AwSV und die Anlagen 5 und 6; in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten betrifft sie schon Tanks über 1.000 Liter. Im Landkreis sind fünf Wasserschutzgebiete festgesetzt (Drakenburg, Hoya, Koehler Berge, Loccum, Liebenau II – Blockhaus), für Stolzenau (601 ha) läuft das Verfahren, und die Seite zu den Überschwemmungsgebieten nennt die Weser, die Große Aue, die Siede und weitere Gewässer; ob ein Grundstück darin liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Nienburg (Weser): Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Nienburg (Weser) dazu schreiben:

Landkreis Nienburg (Weser) (alle 36 Gemeinden): Landkreis Nienburg/Weser – Fachdienst Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde)

Für die endgültige Stilllegung eines Öltanks nennt die Kreisverwaltung kein eigenes Merkblatt, keinen eigenen Antrag und kein Formular; fragen Sie beim Fachdienst Wasserwirtschaft nach. Zur Anzeige zeigt der Landkreis zwei Texte, die voneinander abweichen. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ stützt sich auf § 62 WHG und § 40 AwSV und schreibt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist nennt er 6 Wochen vor Maßnahmebeginn; zu Unterlagen und Gebühren steht dort jeweils ggf. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ bezieht sich auf „§ 40 Absätze 1-3“ und zählt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe auf. Zur Frist heißt es dort: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Die Stilllegung fehlt auch in § 40 Abs. 1 AwSV. Im Anzeigeformular des Landkreises („Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / Antrag auf Eignungsfeststellung“) gibt es nur die Zeile „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ mit „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am“, keine Zeile für die endgültige Stilllegung. Die ältere Seite „Lagerung von Heizöl“ und das Merkblatt (Stand 06/2016) stammen aus der Zeit der VAwS, die von der AwSV abgelöst wurde, und äußern sich nicht zur Stilllegung; die Heizöl-Seite verlangt die Anzeige „gemäß § 7 VAwS“ für Anlagen über 1000 Liter. Eine Prüfung durch einen Sachverständigen verlangen § 46 AwSV und die Anlagen 5 und 6 bei der Stilllegung unterirdischer Anlagen immer. In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten genügt schon ein Tank über 1.000 Liter; sonst greift die Pflicht bei oberirdischen Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter. Bei einer unterteilten weiteren Schutzzone zählt nur der innere Bereich (§ 2 Abs. 32 AwSV). Eine kurze Mail an wasser@kreis-ni.de vorab zeigt, ob der Landkreis eine Meldung wünscht. Fachbetriebspflichtig sind nach § 45 Abs. 1 AwSV Anlagen mit mehr als 1.000 Litern und alle unterirdischen Anlagen; unterirdisch ist auch eine Anlage, die nur teilweise im Erdreich liegt, etwa wegen einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).

Kontakt: Tel. Servicetelefon 05021 967-873 · wasser@kreis-ni.de · Zentrale Kreishaus 05021 967-0 · Der Fachdienst hat montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, montags und donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 16:00 Uhr. Bei den Angaben zur Barrierefreiheit nennt der Landkreis den Standort „schwer zugängig“. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 30.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Nienburg (Weser)

Nach dem Zensus 2022 wird im Landkreis Nienburg (Weser) in 23,2 % der Wohnungen mit Öl geheizt, das sind rund 13.600 von 58.500. Niedersachsen liegt im Schnitt bei 14,1 %; der Kreis steht damit deutlich darüber. Zwischen den neun Planungsstellen reicht die Spanne von 12,8 % in der Stadt Nienburg bis 34,0 % in der Samtgemeinde Uchte. In Uchte, im Flecken Steyerberg und in der Samtgemeinde Mittelweser liegt der Ölanteil bei 30 % und mehr. In absoluten Zahlen führt bei den Ölheizungen die Samtgemeinde Mittelweser (rund 2.300) vor der Stadt Nienburg (rund 2.100) und der Samtgemeinde Uchte (rund 2.100).

Gas ist bei 64,2 % der Wohnungen der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %), Fernwärme bei 3,0 % (Landesschnitt 7,7 %). Nach unserer Auswertung der neun Zensuszeilen laufen Gas- und Ölanteil ungefähr gegenläufig: Am wenigsten Gas gibt es in der Samtgemeinde Uchte (44,6 %) und im Flecken Steyerberg (45,5 %), am meisten in der Stadt Nienburg (81,7 %). Für die Stadt Nienburg nennt der Wärmeplan rund 81 % der Gebäude am Gasnetz und eine dezentrale Versorgung mit Heizöl in rund 13 % der Gebäude; die Samtgemeinde Mittelweser nennt für ihr Gebiet rund 56 % der Gebäude am Gasnetz und etwa 27 % mit Heizöl. Diese Gebäudeanteile stammen aus den Wärmeplänen und lassen sich nicht mit den Wohnungsanteilen des Zensus gleichsetzen. Fernwärme ist nach dem Zensus nur im Flecken Steyerberg (8,3 %) und in den Samtgemeinden Uchte (5,3 %) und Steimbke (5,0 %) mehr als ein Randthema; im Flecken Steyerberg verweist der Wärmeplan auf ein Netz, das den gesamten Ort abdeckt.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Nienburg (Weser) entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Uchte, Flecken Steyerberg, Samtgemeinde Mittelweser, Samtgemeinde Weser-Aue, Samtgemeinde Steimbke, Samtgemeinde Heemsen, Stadt Rehburg-Loccum, Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Stadt Nienburg (Weser) und weiteren Orten. 36 Gemeinden gehören zum Landkreis. Drei davon sind keiner Samtgemeinde zugeordnet (Stadt Nienburg, Stadt Rehburg-Loccum, Flecken Steyerberg), die übrigen 33 verteilen sich auf sechs Samtgemeinden. Im Zensus erscheinen die drei und jede Samtgemeinde als eigene Zeile, zusammen neun. Die Liste ist nach Ölanteil sortiert, der höchste steht oben. Für alle Gemeinden ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig. Zur Samtgemeinde Uchte gehören Diepenau, Raddestorf, Uchte und Warmsen, zu Mittelweser Estorf, Husum, Landesbergen, Leese und Stolzenau, zu Weser-Aue Balge, Binnen, Liebenau, Marklohe, Pennigsehl und Wietzen, zu Steimbke Linsburg, Rodewald, Steimbke und Stöckse, zu Heemsen Drakenburg, Haßbergen, Heemsen und Rohrsen sowie zu Grafschaft Hoya Bücken, Eystrup, Gandesbergen, Hämelhausen, Hassel (Weser), Hilgermissen, Hoya, Hoyerhagen, Schweringen und Warpe.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Nienburg (Weser)

Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Nienburg (Weser) neun Stellen verantwortlich: die Stadt Nienburg, die Stadt Rehburg-Loccum, der Flecken Steyerberg und sechs Samtgemeinden mit zusammen 33 Mitgliedsgemeinden (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Als Mittelzentrum muss die Stadt Nienburg ihren Plan bis 31.12.2026 vorlegen (§ 22 NKlimaG); den übrigen acht Stellen bleibt nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. Nach den Angaben der Stellen sind die Pläne der Stadt Nienburg (Rat, 16.12.2025) und der Samtgemeinden Heemsen (Rat, 03.06.2026), Uchte (Samtgemeinderat, Meldung vom 02.07.2026) und Steimbke (Samtgemeinderat, Meldung vom 20.03.2026) beschlossen. Für Rehburg-Loccum, den Flecken Steyerberg und die Samtgemeinde Mittelweser liegt ein Plan vor, einen Ratsbeschluss nennen die Quellen nicht; für die Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Weser-Aue liegt kein Plan für das gesamte Gebiet vor. Der Landkreis selbst hat keine Planungsaufgabe.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Nienburg (Weser)
32.644 Einwohner
beschlossen Die Stadt ist Mittelzentrum; ihre Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. Der Rat der Stadt Nienburg/Weser hat die kommunale Wärmeplanung in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen (Tagesordnungspunkt 13, Abschlussbericht, 36 Stimmen dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen). Erarbeitet haben den Plan die Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH mit der IngenieurNetzwerk Energie eG; der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 13.11.2025 beraten. Nach dem Bericht (Stand Oktober 2025) gibt es in Nienburg keine bestehenden Wärmenetze; vorgesehen sind Netze für Lehmwandlung, Nordertor und Altstadt, sonst überwiegend dezentrale Wärmepumpen.
Stadt Rehburg-Loccum
9.851 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt veröffentlicht den Abschlussbericht (Stand Februar 2026) auf ihrer Seite und schreibt, die Erarbeitung sei im Frühjahr 2026 abgeschlossen worden; die Förderung durch den Bund lag bei 90 %. Laut Bericht steht am Ende des Planungsprozesses der Beschluss im Stadtrat; einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht. Frist nach Angabe des Umweltministeriums: 30.06.2028. Größere Wärmenetze gibt es laut Bericht nicht, Biogaserzeuger betreiben nur kleine Mikronetze.
Flecken Steyerberg
5.140 Einwohner
Plan liegt vor Der Flecken schreibt, der Kommunale Wärmeplan sei abgeschlossen; der Abschlussbericht 2025 (erstellt mit der target GmbH, gemeinsam mit den Flecken Liebenau und Wiedensahl, rund 90 % Bundesförderung) steht auf der Seite, die Abschlussveranstaltung fand am 19.08.2025 statt. Einen Beschluss des Gemeinderats nennt die Seite nicht. Frist: 30.06.2028. Im Flecken bestehen laut Bericht drei Wärmenetze: das größte versorgt den Ort Steyerberg, dazu zwei biogasbetriebene Netze in Deblinghausen und Düdinghausen.
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
16.909 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Samtgemeinde (Bücken, Eystrup, Gandesbergen, Hämelhausen, Hassel (Weser), Hilgermissen, Hoya, Hoyerhagen, Schweringen, Warpe) nennt auf ihrer Website keinen Wärmeplan und kein Verfahren; unter „Wärmeplanung“ finden sich nur zwei Meldungen zu einem Nahwärmenetz in der Stadt Hoya. Dessen Machbarkeitsstudie (Meldung vom 30.05.2025) ergab, dass das Projekt der Gasversorgung Grafschaft Hoya GmbH wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Frist: 30.06.2028.
Samtgemeinde Mittelweser
15.497 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde (Estorf, Husum, Landesbergen, Leese, Stolzenau) veröffentlicht den Wärmeplan (Stand März 2026, erarbeitet mit der Wärmeschmiede GmbH). Ihre Planseite führt den Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2023 und einen Feststellungsbeschluss vom 11.03.2026 auf, ohne das beschließende Gremium zu nennen; die Ergebnisse wurden am 13.03.2026 im Samtgemeinderat vorgestellt. Nach dem Plan gibt es vier aktive, biogasgespeiste Wärmenetze (Landesbergen, Stolzenau, Leese, Müsleringen); Wärmenetze sind besonders in Leeseringen, Landesbergen, Leese und Stolzenau denkbar. Frist: 30.06.2028.
Samtgemeinde Weser-Aue
13.980 Einwohner
keine öffentliche Angabe Für die Samtgemeinde (Balge, Binnen, Liebenau, Marklohe, Pennigsehl, Wietzen) liegt auf ihrer Seite die finale Fassung eines Wärmeplans für den Flecken Liebenau, entstanden in einer Kooperation mit den Flecken Steyerberg und Wiedensahl (Meldung der Samtgemeinde zur Abschlussveranstaltung vom 21.08.2025); als nächsten Schritt nennt die Seite eine Machbarkeitsstudie. Zu einem Plan für die gesamte Samtgemeinde und zu einem Beschluss nennt die Seite nichts. Frist: 30.06.2028.
Samtgemeinde Uchte
13.461 Einwohner
beschlossen Die Samtgemeinde (Diepenau, Raddestorf, Uchte, Warmsen) meldet am 02.07.2026: „Der Samtgemeinderat hat gestern einstimmig die Erste Kommunale Wärmeplanung (KWP) beschlossen.“ Ein Sitzungsdatum nennt die Meldung nicht; im Ratsinformationssystem steht die Erste Kommunale Wärmeplanung (Vorlage 2026/SG-0056) auf der Tagesordnung des Samtgemeinderats vom 22.06.2026. Der Plan trägt den Stand 06/2026; der Samtgemeindeausschuss hatte die Durchführung am 25.09.2023 beschlossen. Die Samtgemeinde schreibt, die KWP sei keine konkrete Netzplanung, ein Netz brauche einen Investor. Frist: 30.06.2028.
Samtgemeinde Steimbke
7.255 Einwohner
beschlossen Die Samtgemeinde (Linsburg, Rodewald, Steimbke, Stöckse) meldet am 20.03.2026: „Der Samtgemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen“; ein Sitzungsdatum nennt die Meldung nicht. Die öffentliche Abschlussveranstaltung war am 20.11.2025. Der Plan (erstellt mit der target GmbH, vollständig gefördert) nennt vier bestehende Wärmenetze, mehrere davon in der Gemeinde Rodewald. Frist: 30.06.2028.
Samtgemeinde Heemsen
6.422 Einwohner
beschlossen Die Samtgemeinde (Drakenburg, Haßbergen, Heemsen, Rohrsen) meldet am 18.06.2026: „Der Rat der Samtgemeinde Heemsen hat den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung am 03. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen.“ Laut Bericht besteht ein Wärmenetz der Weser Biogas GmbH & Co. KG mit 27 angeschlossenen Gebäuden; zwei weitere Nahwärmenetze (Haßbergen, Gadesbünden) werden von der REM (Regenerative Energien Gadesbünden) gebaut. Frist: 30.06.2028.

Wärmenetze: Nach den Berichten bestehen in der Stadt Nienburg keine Wärmenetze, im Flecken Steyerberg drei (Ort Steyerberg, Deblinghausen, Düdinghausen), in der Samtgemeinde Mittelweser vier biogasgespeiste Nahwärmenetze (Landesbergen, Stolzenau, Leese, Müsleringen), in der Samtgemeinde Steimbke vier (mehrere in Rodewald) und in der Samtgemeinde Heemsen eines (Weser Biogas GmbH & Co. KG, 27 Gebäude) mit zwei im Bau (Haßbergen, Gadesbünden; REM). In Rehburg-Loccum gibt es keine größeren Netze, nur private Mikronetze. In Nienburg gründeten die Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH (51 %) und die Avacon Natur GmbH (49 %) im Oktober 2025 die Wärmegesellschaft weser.wärme.nienburg; geprüft wird zunächst ein Netz in der Lehmwandlung, und nach Angabe der Gesellschaft könnten die ersten Bauarbeiten 2027 beginnen. Die Gasversorgung Grafschaft Hoya GmbH verfolgt ein Nahwärmenetz in der Stadt Hoya nach ihrer Machbarkeitsstudie nicht weiter. Zu Weser-Aue und Uchte nennen die Seiten keine bestehenden Netze.

Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe; Auskunft zu den Wärmeplänen geben die Stadt, die Samtgemeinden und der Flecken; Beratung bietet die Klimaschutzagentur Mittelweser an. Die Fristen binden die Stellen, nicht die Eigentümer. Die Samtgemeinde Mittelweser schreibt zu ihrem Plan, der Plan sei „rechtlich nicht bindend“ und diene der Orientierung. Ob für Ihr Grundstück eine kommunale Satzung oder andere Regeln gelten, sagt Ihnen Ihre Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Nienburg (Weser) zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Nienburg (Weser)

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für den Landkreis liegt kein Preis vor. Ein Angebot sollte Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, den Weg aus dem Keller und die Restölmenge getrennt ausweisen. Einen sauber zerlegten Metalltank nimmt der BAWN nach dem Abfall-ABC als Metall an, einen Kunststofftank gebührenpflichtig als Baustellenmischabfall. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Nienburg (Weser) ist der Landkreis Nienburg/Weser – Fachdienst Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde) zuständig — Fachbereich Umwelt, Fachdienst Wasserwirtschaft; zuständig für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Landkreis Nienburg/Weser, Fachdienst Wasserwirtschaft, Kreishaus B, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Nienburg (Weser) – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Zuständig ist für alle 36 Gemeinden die untere Wasserbehörde des Landkreises, der Fachdienst Wasserwirtschaft (Kreishaus B, Schloßplatz, 31582 Nienburg, wasser@kreis-ni.de, Servicetelefon 05021 967-873). Ob eine Meldung nötig ist, beantworten die Texte des Landkreises unterschiedlich: Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ führt das Stilllegen unter den anzeigepflichtigen Maßnahmen auf (6 Wochen vor Beginn). Im Heizöl-Text fehlt es; er bezieht sich auf § 40 Absätze 1-3. Auch in § 40 Abs. 1 AwSV steht die Stilllegung nicht, und das Anzeigeformular sieht nur die vorübergehende Stilllegung vor. Eine kurze Mail an den Fachdienst klärt vorab, ob eine Meldung gewünscht ist.
Braucht mein Erdtank im Landkreis Nienburg (Weser) eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Ja: Bei unterirdischen Anlagen ist die Prüfung bei der Stilllegung immer vorgeschrieben (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Unterirdisch ist auch ein Tank, der nur teilweise im Erdreich liegt, etwa wegen einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV). Der Prüfbericht geht nach § 47 Abs. 3 AwSV innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung an die Behörde. Heizöl-Seite und Merkblatt (06/2016) des Landkreises stammen aus der VAwS-Zeit und äußern sich dazu nicht.
Darf ich meinen Kellertank im Landkreis Nienburg (Weser) selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Einen Fachbetrieb verlangt § 45 Abs. 1 AwSV für Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen. Ein kleiner oberirdischer Kellertank bis 1.000 Liter fällt damit nicht darunter. Eine weitergehende Fachbetriebspflicht nennt der Landkreis auf seinen Anzeige- und Heizöl-Seiten nicht. Wer unsicher ist, fragt vor dem Auftrag beim Fachdienst Wasserwirtschaft nach (wasser@kreis-ni.de).
Wohin mit dem Restöl und dem Tank im Landkreis Nienburg (Weser) – nimmt der BAWN das an?
Entsorgungsträger ist über den Landkreis der BAWN (Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe, An der Steingrube 1-3; Wertstoffhöfe Hoya, Leese, Uchte). Nach dem Abfall-ABC müssen Öltanks sauber sein und mindestens geviertelt angeliefert werden; ein Metalltank gilt als Metall, ein Kunststofftank als gebührenpflichtiger Baustellenmischabfall. Altöl nimmt in der Regel der Handel kostenfrei zurück, wo es gekauft wurde. In der Gebührenübersicht des BAWN steht „Altöl, Diesel, Heizöl je Liter“ mit 2 €; vorab beim BAWN unter 05021 92190 nachfragen.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Nienburg (Weser) stillzulegen?
Für den Landkreis Nienburg (Weser) liegt kein Preis für das Stilllegen vor: Weder Kreisverwaltung noch BAWN nennen einen, und für Ortspreise von Fachbetrieben im Kreis liegt keine Quelle vor. In der Gebührenübersicht des BAWN steht im Abschnitt Sonderabfall „Altöl, Diesel, Heizöl je Liter“ mit 2 €; ob das für Heizölreste aus Privathaushalten gilt, sagt die Übersicht nicht. Je nach Tank gehören zum Preis der Ausbau oder die Verfüllung, die Entsorgung der Reste und, soweit § 46 AwSV es verlangt, die Prüfung durch einen Sachverständigen. Einen belastbaren Preis nennt erst ein Betrieb nach der Besichtigung des Tanks.
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil im Landkreis Nienburg (Weser) ein Wärmeplan erstellt wird?
Die Fristen der Wärmeplanung richten sich an die Stadt, die Samtgemeinden und den Flecken, nicht an Eigentümer; die Samtgemeinde Mittelweser schreibt zu ihrem Plan, er sei „rechtlich nicht bindend“. Planungsverantwortlich sind im Landkreis neun Stellen; der Landkreis selbst hat keine Planungsaufgabe. Beschlossen sind die Pläne der Stadt Nienburg (Rat, 16.12.2025), der Samtgemeinde Heemsen (Rat, 03.06.2026), der Samtgemeinde Uchte (Samtgemeinderat, Meldung vom 02.07.2026) und der Samtgemeinde Steimbke (Samtgemeinderat, Meldung vom 20.03.2026). Für Rehburg-Loccum, Steyerberg und Mittelweser liegt ein Plan vor, einen Ratsbeschluss nennen die Quellen nicht; für Grafschaft Hoya und Weser-Aue liegt kein Plan für das Gesamtgebiet vor. Für die Stadt Nienburg als Mittelzentrum gilt als Frist der 31.12.2026, für die übrigen Stellen der 30.06.2028. Für den Stand Ihrer Gemeinde ist deren eigene Seite die verlässlichste Quelle.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Nienburg (Weser)

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Nienburg (Weser)). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Nienburg (Weser) anfragen