Landkreis Leer · Ostfriesland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Leer
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Leer verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Leer
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Leer). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Ölheizungen sind im Landkreis Leer die Ausnahme: Der Zensus 2022 zählt sie bei 2,3 % der Wohnungen, in ganz Niedersachsen bei 14,1 %. Am häufigsten sind sie in der Samtgemeinde Jümme (6,8 %) und in Uplengen (5,6 %), am seltensten in der Stadt Leer (0,6 %) und in Weener (0,8 %). Ansprechpartner für alle 19 Gemeinden einschließlich der Insel Borkum ist die untere Wasserbehörde im Amt für Wasserwirtschaft des Landkreises in Leer (Bergmannstraße 33/35). Was die Unterlagen des Amtes zur Anzeige einer Stilllegung sagen, steht weiter unten.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Leer?
Was ein Ausbau oder eine Stilllegung kostet, richtet sich nach Tankart, Inhalt, Restöl und Zugang. Für die Anzeige beim Amt für Wasserwirtschaft nennen dessen Heizöl-Unterlagen keine Gebühr. Den Preis für die eigentliche Arbeit erfahren Sie nur über das Angebot eines Fachbetriebs. Für den Landkreis Leer liegt keine örtliche Preisquelle vor. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Bei einem oberirdischen Kellertank bis 1.000 Liter schreibt § 45 Abs. 1 AwSV keinen Fachbetrieb vor. Der Landkreis schreibt in seiner Broschüre aber, Stilllegungsarbeiten seien im Regelfall einem Fachbetrieb zu übertragen: Er reinigt Anlage und Rohrleitungen und demontiert den Tank. Eine Kreisquelle mit Preisen dafür liegt nicht vor.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Leer: Beim Erdtank kommen zur Reinigung durch den Fachbetrieb Erdarbeiten, Verfüllung oder Ausbau und die Prüfung durch den Sachverständigen bei der Stilllegung hinzu. Preise dafür nennt der Landkreis nicht. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Lassen Sie sich Reinigung, Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Rückstände und eine mögliche Sachverständigenprüfung im Angebot einzeln ausweisen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zuerst gilt es festzustellen, wo der Tank steht und wie groß er ist. Reicht auch nur ein Teil der Anlage ins Erdreich, etwa eine erdverlegte Ölleitung, zählt sie als unterirdisch und unterliegt strengeren Prüf- und Fachbetriebsregeln, die unten bei der Behörde stehen. Anlaufstelle für alle Gemeinden des Kreises ist die untere Wasserbehörde im Amt für Wasserwirtschaft in Leer.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Ihre Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde im Amt für Wasserwirtschaft des Landkreises. Sie betreut alle 19 Gemeinden einschließlich der Insel Borkum. Eine eigene untere Wasserbehörde führen nur die großen selbständigen Städte (§ 14 NKomVG, § 127 Abs. 2 NWG); keine der Städte im Kreis (Leer, Weener, Borkum) gehört dazu. Der Landkreis schreibt in seiner älteren Broschüre, wer eine Anlage stilllegen wolle, müsse dies rechtzeitig der unteren Wasserbehörde anzeigen; § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung dagegen nicht. Melden Sie die Stilllegung am besten vorab beim Amt, per Kontaktformular oder telefonisch, und fragen Sie, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Kommt es zu einer Prüfung, muss der Sachverständige der Behörde den Prüfbericht spätestens nach vier Wochen vorlegen; diese Höchstfrist setzt § 47 Abs. 3 AwSV.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen gilt für unterirdische Anlagen immer, also auch für Erdtanks und Anlagen mit erdverlegter Leitung, für oberirdische Tanks über 10.000 Liter und in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Festgesetzte Wasserschutzgebiete führt der NLWKN im Kreis für Borkum, Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener, festgesetzte Überschwemmungsgebiete unter anderem für das Holtlander Ehetief (Selverde) und das Langholter Meer; ob Ihr Grundstück betroffen ist, klärt die untere Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Leer
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Leer:
Landkreis Leer (alle 19 Gemeinden, auch die Insel Borkum)
Landkreis Leer – Untere Wasserbehörde
Amt für Wasserwirtschaft, untere Wasserbehörde (Wassergefährdende Stoffe)
Landkreis Leer, Amt für Wasserwirtschaft, Bergmannstraße 33/35, 26789 Leer (Ostfriesland)
Tel. Amt für Wasserwirtschaft 0491 926-1204, Zentrale des Landkreises 0491 926-0
Zur Stilllegung bietet das Amt nur ältere Unterlagen an: Die Broschüre „Der sichere Heizöltank“ nennt die Anzeige der Stilllegung als Pflicht, bezieht sich aber noch auf die VAwS von 1997; der Vordruck stammt ebenfalls aus der VAwS-Zeit. § 40 Abs. 1 AwSV erwähnt die Stilllegung nicht. Seit 2017 gilt die AwSV; fragen Sie beim Amt nach, ob es die Stilllegung heute weiterhin vorab angezeigt haben möchte.
Der sichere Heizöltank – Empfehlungen zur Heizöllagerung (ältere Broschüre, noch nach der VAwS; mit Abschnitt zur Stilllegung) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Leer. Er führt die Abfallwirtschaft als Eigenbetrieb unter dem Namen „Landkreis Leer - Abfallwirtschaftsbetrieb“ (Betriebssatzung; Satzung über die Abfallbewirtschaftung vom 10.12.2025). Annahmestellen sind das Entsorgungszentrum Breinermoor (Deponiestraße 1, Westoverledingen), fünf Wertstoffhöfe in Hesel, Filsum (Jümme), Moormerland, Remels (Uplengen) und Weener sowie für die Insulaner die Abfallumschlaganlage Borkum (Reedestraße 196). Auskunft gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter 0800 92524-23 (kostenlos).
Öltanks gehören nach der Abfallbewirtschaftungssatzung nicht zum Sperrmüll (§ 11 Abs. 2) und nicht zu den Metallabfällen; dort sind „gefährliche Abfälle, insbesondere asbesthaltige Nachtspeichergeräte, Ölöfen, Öltanks, Autowracks, metallhaltige Autoteile und Metallbehälter mit Restinhalt“ ausgenommen (§ 13 Abs. 1). Eine Annahmestelle für ausgebaute Tanks nennt der Landkreis nicht; fragen Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb nach. Nach der Heizöl-Broschüre des Landkreises sorgt der Fachbetrieb bei der Stilllegung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen. Das Entsorgungszentrum Breinermoor nimmt Problemstoffe aus Privathaushalten in Kleinmengen kostenlos an, darunter ölhaltige Abfälle; für Altöl verlangt es 0,25 Euro je Liter. Nach dem Negativkatalog der Satzung (Anlage 2) sind Heizöl und Diesel sowie ölhaltige Abfälle aus der Tankreinigung für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten ausgeschlossen (§ 2 Abs. 4 Buchst. a).
Wichtig: Die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen gilt für unterirdische Anlagen immer, also auch für Erdtanks und Anlagen mit erdverlegter Leitung, für oberirdische Tanks über 10.000 Liter und in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Festgesetzte Wasserschutzgebiete führt der NLWKN im Kreis für Borkum, Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener, festgesetzte Überschwemmungsgebiete unter anderem für das Holtlander Ehetief (Selverde) und das Langholter Meer; ob Ihr Grundstück betroffen ist, klärt die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Leer: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Leer dazu schreiben:
Landkreis Leer (alle 19 Gemeinden, auch die Insel Borkum): Landkreis Leer – Untere Wasserbehörde
Der Landkreis behandelt die Stilllegung eines Heizöltanks in einer älteren Broschüre. In „Der sichere Heizöltank – Empfehlungen für den sicheren Betrieb Ihrer Heizöllageranlage“ steht unter „Stilllegung von Heizöllageranlagen“: „Wer beabsichtigt seine Anlage stillzulegen, muss dieses rechtzeitig seiner Unteren Wasserbehörde anzeigen.“ Unter „Anzeigepflicht“ heißt es zudem: „Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.“ Die Broschüre nennt als Rechtsgrundlagen noch die Anlagenverordnung VAwS von 1997 und das Niedersächsische Wassergesetz von 1998; ihre Schwellen und Fristen gelten nicht unverändert für die heutige AwSV. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Auch der Vordruck „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Anzeigeformular“ (Anlage 2 zu § 7 VAwS) stammt aus dieser Zeit: Für bestehende Anlagen kennt er nur eine Zeile für die vorübergehende Stilllegung, für die endgültige gibt es kein Feld. Er fragt außerdem, ob die Anlage im Wasserschutzgebiet (Zone I bis III B), im Heilquellenschutzgebiet oder im Überschwemmungsgebiet liegt. Ein neueres Merkblatt zur endgültigen Stilllegung ist auf der Seite des Amtes nicht verlinkt; fragen Sie beim Amt nach, welche Unterlagen es für die Stilllegung wünscht. Welche Anlagen ein Sachverständiger bei der Stilllegung prüfen muss, regelt § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6. Unterirdische Anlagen gehören immer dazu, gleich wie groß sie sind. Bei oberirdischen Heizöltanks setzt die Prüfung außerhalb von Schutzgebieten erst über 10.000 Liter ein. In einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet und in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet genügen schon über 1.000 Liter; ist Zone III eines Wasserschutzgebietes geteilt, zählt dafür nur Zone III A. Nach § 45 Abs. 1 AwSV dürfen unterirdische Anlagen und Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter „nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden“. Als unterirdisch zählt eine Anlage bereits, sobald sie teilweise im Erdreich liegt, zum Beispiel mit einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).
- Formular: Vordruck des Landkreises: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Anzeigeformular (aus der VAwS-Zeit)
- Quelle: Landkreis Leer: Gewässer & Deiche – Wasserwirtschaft (Wassergefährdende Stoffe)
Kontakt: Tel. Amt für Wasserwirtschaft 0491 926-1204, Zentrale des Landkreises 0491 926-0 · Öffnungszeiten des Amtes: montags bis freitags 8:30 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14 bis 17 Uhr, außerdem nach Terminvereinbarung. Anfragen auch über das Kontaktformular auf der Amtsseite. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 31.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Leer
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Leer in 2,3 % der Wohnungen eine Ölheizung, das sind rund 1.960 von 85.600. Niedersachsenweit liegt der Anteil bei 14,1 %, der Kreis liegt also weit darunter. Die Spanne unter den Gemeinden reicht von 0,6 % in der Stadt Leer und 0,8 % in Weener bis zu 5,6 % in Uplengen und 6,8 % in der Samtgemeinde Jümme. Die Samtgemeinde Hesel liegt mit 3,5 % über dem Kreisschnitt, Moormerland mit 1,6 % darunter. In absoluten Zahlen stehen die meisten Ölheizungen in Uplengen (rund 300), gefolgt von Rhauderfehn (rund 260) und Westoverledingen (rund 225).
Gas dominiert im Landkreis Leer: Bei 91,4 % der Wohnungen ist Gas der Hauptenergieträger (Land: 71,9 %), Fernwärme folgt mit 1,8 % (Land: 7,7 %). Den höchsten Gasanteil haben die Stadt Leer (95,7 %) und Weener (94,1 %), den niedrigsten die Samtgemeinde Jümme (84,4 %). Bei der Fernwärme liegt Borkum mit 3,6 % am höchsten; Rhauderfehn, Weener und die Samtgemeinde Jümme kommen mit je 1,5 % auf die niedrigsten Werte. Im Wärmeplanbericht der Gemeinde Moormerland steht, das Gasnetz sei dort stark ausgebaut und Gas decke knapp 95 % der Wärme.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Leer entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen, Samtgemeinde Hesel, Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemeinde Bunde, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Westoverledingen, Stadt Borkum, Gemeinde Moormerland und weiteren Orten. Zum Landkreis gehören 19 Gemeinden: zehn verbandsfreie (die Städte Leer, Weener und Borkum sowie Moormerland, Westoverledingen, Rhauderfehn, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde und Jemgum) und neun Mitgliedsgemeinden in zwei Samtgemeinden. Samtgemeinde Hesel: Brinkum, Firrel, Hesel, Holtland, Neukamperfehn, Schwerinsdorf. Samtgemeinde Jümme: Flecken Detern, Filsum, Nortmoor. Die Liste oben ist nach Ölanteil sortiert. Für alle diese Gebiete ist dieselbe untere Wasserbehörde beim Landkreis zuständig. Zur Größenordnung auf Borkum: Dort stehen 4.197 Wohnungen für 4.295 Einwohner.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Leer
Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Leer zwölf Stellen zuständig: die Städte Leer, Weener und Borkum, die Gemeinden Moormerland, Westoverledingen, Rhauderfehn, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde und Jemgum sowie die Samtgemeinden Hesel und Jümme (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Für die Stadt Leer gilt als Mittelzentrum nach § 22 NKlimaG der 31.12.2026; die übrigen elf Stellen haben nach Angabe des Umweltministeriums bis zum 30.06.2028 Zeit. Beschlossen ist der Plan in der Samtgemeinde Hesel (Samtgemeinderat, 23.09.2025) und nach Angaben der Gemeinde in Moormerland (Gemeinderat). Für Leer, Westoverledingen, Rhauderfehn, Weener, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde und Jemgum liegt ein veröffentlichter Abschlussbericht vor. Borkum arbeitet nach einem Ratsbeschluss von 2023 an der Planung, zu Jümme liegt keine Angabe vor.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Leer (Ostfriesland) 34.277 Einwohner | Plan liegt vor | Der Abschlussbericht steht auf der Seite der Stadt zur kommunalen Wärmeplanung (EWE NETZ, 125 Seiten), dazu eine Zusammenfassung; die Abschlussveranstaltung fand am 15.09.2025 statt. Der Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr nahm die Vorstellung von Zielszenario 2040 und Maßnahmenkatalog am 04.03.2025 unter TOP Ö 4 (Sitzungsvorlage 2.61/XVIII/1274/25) zur Kenntnis; am 02.12.2025 stand unter TOP Ö 11 ein Sachstandsbericht mit dem Abschlussbericht als Anlage auf der Tagesordnung. Im Ratsinformationssystem der Stadt ist kein Ratsbeschluss über den Plan zu finden. |
| Gemeinde Moormerland 23.357 Einwohner | beschlossen | Moormerland hat den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung (Tagueri AG, Stand September 2025, 79 Seiten) auf der Klimaschutzseite eingestellt. Der Ausschuss für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung hörte die Ergebnisse am 21.08.2025. Die Gemeinde schreibt auf ihrer Wärmeplanungsseite: „Der Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Moormerland wurde vom Gemeinderat beschlossen und steht nun öffentlich zur Verfügung.“ Ein Sitzungsdatum nennt die Seite nicht; im Bericht zum Klimaschutzkonzept (April 2026) heißt es, die Wärmeplanung sei Ende 2025 fertiggestellt worden. |
| Gemeinde Westoverledingen 21.119 Einwohner | Plan liegt vor | Am 04.12.2025 meldete Westoverledingen den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung; die EWE NETZ GmbH stellte die Ergebnisse am 12.11.2025 öffentlich vor. Der vollständige Abschlussbericht (131 Seiten) liegt auf der Gemeindeseite. Ausgewiesen sind zwei Wärmenetzeignungsgebiete, die Ortsmitte Ihrhove und Flachsmeer. Zu einem Ratsbeschluss äußert sich die Gemeinde nicht. |
| Gemeinde Rhauderfehn 18.199 Einwohner | Plan liegt vor | Auf der Seite „Abschlussberichte“ liegt der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung (EWE NETZ, 124 Seiten, Stand Februar 2026). Die Zwischenergebnisse sollten nach einer Meldung der Gemeinde vom 05.06.2025 am 11.06.2025 im Ausschuss für Hochbau und Planung vorgestellt werden. Ob der Rat den Plan beschlossen hat, geht aus den Quellen nicht hervor. |
| Stadt Weener 15.243 Einwohner | Plan liegt vor | In Weener liegt der Abschlussbericht (EWE NETZ, 146 Seiten, Stand 13.03.2026) auf der Stadtseite. Nach ihrer Pressemitteilung vom 12.06.2026 haben Weener, Bunde und Jemgum die Wärmeplanung gemeinsam abgeschlossen; sie sollte am 17.06.2026 im Rathaus Jemgum vorgestellt werden. Im öffentlichen Bürgerinformationssystem der Stadt (Sitzungen 01/2025 bis 10/2026) findet sich kein Tagesordnungspunkt zur Wärmeplanung und damit auch kein Ratsbeschluss. |
| Gemeinde Uplengen 12.030 Einwohner | Plan liegt vor | Uplengen schreibt, die kommunale Wärmeplanung sei abgeschlossen, und stellt den Abschlussbericht ein (EWE NETZ, Stand 23.03.2026, 130 Seiten). Die abschließenden Erkenntnisse wurden in der Ratssitzung am 11.12.2025 vorgestellt; der Zeitplan der Präsentation nennt davor den Fachausschuss am 27.11.2025 (Ergebnisse, Gebietsfestlegung). Einen Ratsbeschluss über den Plan nennen die Unterlagen nicht. |
| Gemeinde Ostrhauderfehn 12.002 Einwohner | Plan liegt vor | Ostrhauderfehn hat den Abschlussbericht (EWE NETZ, 161 Seiten, Stand Juni 2026) veröffentlicht. Der Rat nahm die Vorstellung der Wärmeplanung am 27.11.2025 unter TOP Ö 7 zur Kenntnis. Für den Ausschuss für Klimaschutz, nachhaltige Gemeinde- und Bauentwicklung stand am 02.06.2026 unter TOP Ö 6 die Vorlage BV/061/2026 auf der Tagesordnung, ihr Beschlussvorschlag lautet „Kenntnisnahme des Abschlussberichtes der kommunalen Wärmeplanung“. Einen Beschluss über den Plan selbst enthalten die Unterlagen nicht. |
| Samtgemeinde Hesel 11.083 Einwohner | beschlossen | Der Samtgemeinderat Hesel (Mitgliedsgemeinden Brinkum, Firrel, Hesel, Holtland, Neukamperfehn, Schwerinsdorf) hat am 23.09.2025 unter TOP Ö 14.2 (Beschlussvorlage SG/2025/613, „Feststellungsbeschluss“) den Kommunalen Wärmeplan für die Samtgemeinde Hesel 2025 ohne Gegenstimme beschlossen (18 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltungen; Ratsinformationssystem der Samtgemeinde). Der Ausschuss für Klimaschutz und Gemeindeentwicklung hatte am 19.08.2025 unter TOP Ö 9 mit 5 Ja-Stimmen zugestimmt, nachdem er unter TOP Ö 8 die Abwägung der Stellungnahmen gebilligt hatte. Am 12.12.2025 meldete die Samtgemeinde den Wärmeplan als fertiggestellt und stellte den Abschlussbericht (155 Seiten) ein. Am 01.09.2026 nahm der Ausschuss einen Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie zu einem Wärmenetz in Hesel zur Kenntnis. |
| Gemeinde Bunde 7.388 Einwohner | Plan liegt vor | Auf der Wärmeplanungsseite von Bunde heißt es, Bunde und Jemgum sowie die Stadt Weener hätten die Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen. Der gemeinsame Abschlussbericht für Bunde und Jemgum (EWE NETZ, 148 Seiten, Stand 24.03.2026) hängt als Anlage an. Wer den Plan förmlich beschlossen hat, sagt die Seite nicht. |
| Samtgemeinde Jümme 6.689 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Samtgemeinde umfasst Detern, Filsum und Nortmoor. Eine Quelle zum Stand ihrer Wärmeplanung liegt nicht vor: Die Seite zum Klimamanagement der Samtgemeinde nennt sie nicht, und im öffentlichen Bürgerinformationssystem (Sitzungen 01/2024 bis 10/2026) steht kein Tagesordnungspunkt dazu. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
| Stadt Borkum 4.295 Einwohner | in Bearbeitung | Der Rat der Stadt Borkum hat am 14.12.2023 unter TOP 6 (Vorlage XIX/0290) ungeändert beschlossen, eine Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz durchzuführen; die Vorlage nennt als Frist den 30.06.2028. In der Beschlussvorlage XIX/0761 vom 04.05.2026 (Teilfortschreibung ISEK Reede) schreibt die Stadt, sie habe gemeinsam mit der energielenker Gruppe einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet; erste Analysen zeigten einen durch den Tourismus hohen Warmwasserbedarf im Sommer, geprüft würden unter anderem die Nutzung von Nordseewasser und Tiefengeothermie. Einen veröffentlichten Abschlussbericht oder einen Beschluss über den Plan nennt die Stadt nicht. |
| Gemeinde Jemgum 3.429 Einwohner | Plan liegt vor | Jemgum meldet die Wärmeplanung als erfolgreich abgeschlossen und stellt den gemeinsamen Abschlussbericht mit Bunde (EWE NETZ, 148 Seiten, Stand 24.03.2026) auf ihrer Seite ein. Für den 17.06.2026 lud der Bürgermeister zu einer Sitzung des Rates (Rat/028/2026) im Zusammenhang mit den drei Rheiderlandkommunen ein; einziger Tagesordnungspunkt war „Kommunale Wärmeplanung Abschlussbericht“. Ein Beschlussergebnis steht im Bürgerinformationssystem nicht. |
Wärmenetze: Nach den Abschlussberichten bestehen im Kreis nur kleine Netze, über deren Betreiber die Berichte kaum etwas sagen: in Bingum (Stadt Leer) seit 2023; in Vellage (Weener) ein Netz mit Biogas-BHKW, rund 2,5 Kilometer lang, für sechs Wohnhäuser, einen Gartenbaubetrieb und eine Holztrocknungsanlage; in Völlen (Westoverledingen) ein Netz für Gärtnereien mit Wärme aus dem Industriehafen Papenburg; an der Kirchstraße in Rhauderfehn eine Leitung aus Ostrhauderfehn; in Uplengen vier Netze in Bühren, Remels und Kleinoldendorf mit etwa 35 Adressen; in Holtland (Samtgemeinde Hesel) ein Nahwärmenetz für knapp 20 Wohngebäude mit Biogas-KWK; in Jemgum und in Ditzum (Gemeinde Jemgum) zwei Erdgas-BHKW für Schulen und weitere Gebäude. Für Moormerland stellt der Bericht fest, dass keine Wärmenetze bestehen. Zu Jümme und Borkum liegen keine Angaben der Stellen vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Wärmepläne nach § 20 NKlimaG erstellen die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden selbst; zum Stand der Pläne geben diese Stellen Auskunft. Die Fristen binden die Stellen, nicht die Eigentümer. Die Stadt Leer schreibt auf ihrer Seite: „Die kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außenwirkung für Sie als Eigentümer*in und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ Eine mögliche örtliche Satzung erfragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Leer zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Leer
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Leer: Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Leer eine Prüfung durch einen Sachverständigen, wenn ich ihn stilllege?
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Leer einen Fachbetrieb, und muss ich ihn melden?
Wo kann ich im Landkreis Leer Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Leer stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Leer austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Leer
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Leer
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