Landkreis Wesermarsch · Unterweser · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Wesermarsch
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Im Raum Wesermarsch hängt es von der Postleitzahl ab, ob ein zertifizierter Partnerbetrieb (§ 62 AwSV) zuständig ist. Wir prüfen das nach Ihrer Anfrage. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Wesermarsch
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Wesermarsch). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Nur 4,1 % der Wohnungen im Landkreis Wesermarsch werden laut Zensus 2022 mit Öl geheizt; im Landesschnitt sind es 14,1 %. Innerhalb des Kreises schwankt der Wert stark: 8,9 % in Ovelgönne, 1,3 % in der Kreisstadt Brake. Ansprechpartner für alle neun Städte und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises in Brake (Poggenburger Straße 15). Ihre drei Anzeige-Texte gehen verschieden mit der Stilllegung um: Zwei nennen sie als anzeigepflichtig, der dritte nicht, und auch § 40 Abs. 1 AwSV erwähnt sie nicht.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Wesermarsch?
Die Kosten für Ausbau oder Stilllegung eines Öltanks in der Wesermarsch hängen vom Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), von der Größe, vom Weg aus dem Haus und vom Restöl ab, außerdem davon, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Amtlich belegt ist für den Kreis nur die Gebühr für die Heizöl-Anzeige beim Landkreis: 25 bis 300 Euro nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Arbeit und Entsorgung berechnet ein Fachbetrieb nach der Besichtigung. Preise von Fachbetrieben mit Regionalbezug für den Landkreis Wesermarsch liegen nicht vor. Belegt ist ein Entgelt der Entsorgungsseite: Die Preisbroschüre der GIB (gültig ab 01.07.2026) setzt für Altöl 2,57 € pro Liter an, wenn es in Brake oder Nordenham angenommen wird. Ob Heizölreste aus einem Tank dort als Altöl gelten, sagt die Broschüre nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Ein leerer Kunststoff- oder Stahltank aus dem Keller wird nach dem Abfall-ABC der GIB nicht auf den Recyclinghöfen angenommen. Zerlegen, Abtransport und Entsorgung übernimmt daher der Betrieb. Was das im Landkreis kostet, ist nicht belegt.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Wesermarsch: Beim Erdtank kommt bei der Stilllegung die Prüfung durch einen Sachverständigen dazu, je nach Lage außerdem Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau. Eine Zahl dafür liegt für die Wesermarsch nicht vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Das Angebot sollte Ausbau oder Verfüllung, die Reste-Entsorgung und eine mögliche Prüfung als einzelne Posten zeigen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Entscheidend für den Ablauf sind Standort und Größe des Tanks. Ragt auch nur ein Stück ins Erdreich, zählt die Anlage als unterirdisch: Sie wird bei der Stilllegung stets geprüft und braucht einen Fachbetrieb. Bei oberirdischen Tanks entscheiden die Größe und der Standort über die Prüfung; die Schwellen stehen oben bei der Behörde. Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde des Landkreises, auf deren Heizöl-Seite die Stilllegung als anzeigepflichtig steht.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Für alle neun Städte und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Wesermarsch zuständig. Keine von ihnen führt als große selbständige Stadt nach § 14 NKomVG eine eigene untere Wasserbehörde (§ 127 Abs. 2 NWG). Der Landkreis zählt die Stilllegung auf zwei seiner Anzeige-Seiten zu den anzeigepflichtigen Fällen, auf einer dritten und in § 40 Abs. 1 AwSV fehlt sie. Halten Sie sich deshalb an die Aussage des Landkreises und melden Sie die Stilllegung vorab, schriftlich oder telefonisch über die Zentrale 04401 927-0. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit, ob eine Prüfung durch einen Sachverständigen ansteht. Ob ein Fachbetrieb nötig ist, richtet sich nach Größe und Lage des Tanks. Wird eine Prüfung fällig, muss der Sachverständige den Prüfbericht der Behörde innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ob ein Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen oder die untere Wasserbehörde. Auf ihrer Wasserwirtschafts-Seite führt der Landkreis als festgesetztes Überschwemmungsgebiet das der Berne auf, mit Verordnung und Karten.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Wesermarsch
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Wesermarsch:
Landkreis Wesermarsch (alle neun Städte und Gemeinden)
Landkreis Wesermarsch – Untere Wasserbehörde
Fachdienst 68 Umwelt, Untere Wasserbehörde und Wasserwirtschaft
Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake (Unterweser)
Tel. Zentrale 04401 927-0 · info@wesermarsch.de
Drei Texte des Landkreises betreffen die Anzeige. Die Seite „Heizölverbraucheranlage - Anzeige“ und der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ führen das Stilllegen als anzeigepflichtig auf. Im Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ und in § 40 Abs. 1 AwSV kommt es nicht vor. Die Heizöl-Seite und der dritte Text nennen eine Frist von sechs Wochen im Voraus.
Entsorgung & Restöl
Die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH „ist die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Wesermarsch“. Sie sitzt in der Otto-Hahn-Str. 9, 26919 Brake, Telefon 04401 9888-0, info@gib-entsorgung.de; die Abfallberatung erreichen Sie unter 04401 9888-66. Es gibt fünf Recyclinghöfe (Brake, Nordenham, Lemwerder, Jaderberg, Rodenkirchen). Schadstoffe nehmen davon Brake (Alte Rönnel) und Nordenham (Martin-Pauls-Straße 152) an, dienstags bis freitags von 8:00 bis 12:15 und von 13:00 bis 16:30 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 12:30 Uhr. Orte ohne Recyclinghof mit Schadstoffannahme fährt das Schadstoffmobil zweimal im Jahr an, im Herbst am 24. und 25.11.2026; den Recyclinghof Lemwerder steuert es viermal im Jahr an, als Nächstes am 08.12.2026. Altöl nimmt es nicht an. Einen Eintrag für Heizöl oder Tankreste hat das Abfall-ABC nicht. Gewerbliche Schadstoffe übernimmt gegen Entgelt das Entsorgungszentrum Wesermarsch (Alte Rönnel, Brake).
Altöl kommt nach dem Abfall-ABC auf die Recyclinghöfe Brake oder Nordenham („kostenpflichtig“) oder „zurück zum Verkäufer“; Ölfilter und Ölbindemittel nimmt die Schadstoffannahme ebenfalls an. Bei leeren Heizöltanks aus Kunststoff und aus Metall sowie bei „Öltank“ steht jeweils „Private Entsorger keine Annahme auf den Recyclinghöfen“, dazu der Verweis auf die Abfallberatung (04401 9888-66). Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises schließt „Öltanks bzw. leere Ölbehälter“ in ihrem Sperrmüll-Paragrafen (§ 14) vom Sperrmüll aus. Wohin Restöl und ein ausgebauter Tank gehören, sagt Ihnen die Abfallberatung oder der Fachbetrieb, der den Tank stilllegt.
Wichtig: Ob ein Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen oder die untere Wasserbehörde. Auf ihrer Wasserwirtschafts-Seite führt der Landkreis als festgesetztes Überschwemmungsgebiet das der Berne auf, mit Verordnung und Karten. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Wesermarsch: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Wesermarsch dazu schreiben:
Landkreis Wesermarsch (alle neun Städte und Gemeinden): Landkreis Wesermarsch – Untere Wasserbehörde
Zur Stilllegung eines Heizöltanks äußert sich der Landkreis auf drei Seiten, und die Seiten sagen nicht dasselbe. Die eigene Seite „Heizölverbraucheranlage - Anzeige“ beginnt mit dem Satz „Die Einrichtung und der Betrieb einer Heizölverbraucheranlage muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.“ und zählt als anzeigepflichtig auf: „alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage“. Hinzu kommen die Errichtung unterirdischer Lageranlagen, gleich welcher Menge, und die Errichtung oberirdischer Lageranlagen über 1.000 Liter; als oberirdisch gilt dort auch ein Tank im Keller. Verlangt werden ein ausgefülltes Anzeigeformular, bei oberirdischer Lagerung eine Grundrissskizze mit der Auffangwanne und bei unterirdischer Lagerung ein Lageplan mit Leitungsführung. Die Seite nennt eine Anzeigefrist von 6 Wochen „vor Baubeginn“ und Gebühren von 25 bis 300 Euro nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes. Ob diese Frist auch für die Stilllegung gilt, sagt sie nicht. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (§ 62 WHG, § 40 AwSV) zählt das Stilllegen ebenfalls auf: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Der dritte Text, „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“, erwähnt die Stilllegung nicht, verweist auf § 40 Absätze 1-3 AwSV und schreibt: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Ein Vordruck oder Merkblatt des Landkreises eigens für die endgültige Stilllegung wird auf diesen Seiten nicht genannt; fragen Sie bei der unteren Wasserbehörde nach, ob eines bereitliegt. Unabhängig von der Anzeige schreibt § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 bei der Stilllegung eine Prüfung durch einen Sachverständigen vor. Bei unterirdischen Anlagen ist sie immer nötig. Oberirdische Heizöltanks werden über 10.000 Liter geprüft. Steht der Tank in einem Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet oder in einem Überschwemmungsgebiet (festgesetzt oder vorläufig gesichert), gilt das schon über 1.000 Liter (bei geteilter Zone III nur in Zone III A). Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV vor, sobald der Tank über 1.000 Liter fasst, und bei jeder unterirdischen Anlage. Dazu zählen auch Anlagen, die nur zum Teil im Erdreich liegen, etwa durch eine erdverlegte Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).
Kontakt: Tel. Zentrale 04401 927-0 · info@wesermarsch.de · Servicezeiten montags bis donnerstags 8:00 bis 15:30 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Wesermarsch
Nach dem Zensus 2022 wird im Landkreis Wesermarsch in 4,1 % der Wohnungen mit Öl geheizt, das sind rund 1.900 von 46.500. In Niedersachsen insgesamt liegt der Anteil bei 14,1 %; die Wesermarsch bleibt damit weit darunter. Zwischen den Gemeinden gibt es große Unterschiede: von 1,3 % in der Stadt Brake bis 8,9 % in Ovelgönne. Über dem Kreisschnitt liegen außerdem Butjadingen (8,0 %), Jade (7,0 %), Stadland (6,9 %) und Berne (6,5 %). Die meisten Ölheizungen zählt in absoluten Zahlen Butjadingen (rund 340), danach folgen Stadland (rund 260) und Nordenham (rund 250).
Meist wird in der Wesermarsch mit Gas geheizt: In 87,7 % der Wohnungen ist es der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %). Fernwärme kommt auf 3,0 % (Landesschnitt 7,7 %). Am niedrigsten ist der Gasanteil in Butjadingen mit 75,3 % und in Ovelgönne mit 80,0 %, am höchsten in Brake mit 94,2 % und in Lemwerder mit 90,7 %. Mehr als 3 % Fernwärme erreichen nur Nordenham (5,3 %) und Berne (3,9 %); in den übrigen sieben Gemeinden sind es höchstens 2,3 %. Die Gründe für diese Verteilung nennt der Zensus nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Wesermarsch entgegen — u. a. aus Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Butjadingen, Gemeinde Jade, Gemeinde Stadland, Gemeinde Berne, Stadt Elsfleth, Gemeinde Lemwerder, Stadt Nordenham, Stadt Brake (Unterweser) und weiteren Orten. Die neun Städte und Gemeinden (drei Städte, sechs Gemeinden) gehören zu keiner Samtgemeinde; jede hat eine eigene Zeile im Zensus. Sortiert ist nach dem Ölanteil, der höchste steht oben. Zuständig ist für alle neun dieselbe untere Wasserbehörde.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Wesermarsch
Die Wärmeplanung liegt im Landkreis Wesermarsch bei den neun Städten und Gemeinden selbst, eine Samtgemeinde-Ebene gibt es nicht (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Als Mittelzentren haben Brake (Unterweser) und Nordenham die kürzere Frist: Ihr Plan ist nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 fällig. Für die anderen sieben nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen ist laut den Seiten der Gemeinden bisher nur der Plan von Berne (Rat, 27.01.2026). Jade hat einen Abschlussbericht veröffentlicht, Brake einen Entwurf, und Nordenham erarbeitet seinen Plan mit EWE NETZ. Zu Elsfleth, Stadland, Lemwerder, Butjadingen und Ovelgönne ist der Stand unbekannt. Der Landkreis berät nur zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Brake (Unterweser) 15.144 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt hat den Entwurf des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht (Datei vom Juni 2026, erstellt von EWE NETZ GmbH mit greenventory GmbH). Als Wärmenetz-Eignungsgebiete nennt er „Weserstraße“ sowie „Schulzentrum, Seniorenwohnheim und BBS“, als Prüfgebiete „Breite Straße – Bahnhofstraße“ und „Zentrum“. Einen Ratsbeschluss oder eine endgültige Fassung zeigt die Seite der Stadt nicht an. Brake ist Mittelzentrum und Kreissitz; die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. |
| Stadt Nordenham 25.759 Einwohner | in Bearbeitung | Laut der Meldung „Startschuss für kommunale Wärmeplanung in Nordenham“ hat die Stadt EWE NETZ mit der Wärmeplanung beauftragt; der Planungsprozess war auf etwa ein Jahr angelegt und begann nach der Meldung „Mitte Januar“, eine Jahreszahl nennt sie nicht. Zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Stadtbücherei lud die Stadt für Mittwoch, den 9. September 2026, ein; EWE NETZ sollte dort den Stand der Planung vorstellen. Einen Abschlussbericht oder Ratsbeschluss zeigen die Stadtseiten nicht. Der Bürgermeister beschreibt den Plan als Orientierung: „Vielmehr dient der Plan als Orientierungshilfe für individuelle Entscheidungen“. Nordenham ist Mittelzentrum; die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. |
| Gemeinde Berne 7.075 Einwohner | beschlossen | Auf der Seite der Gemeinde steht unter dem 27.01.2026 die Überschrift „Beschlussfassung des Rates zum Endbericht“. Darunter schreibt die Gemeinde, der Rat habe in seiner Sitzung am 27.01.2026 die Stellungnahmen aus der Beteiligung gewürdigt und in der Endfassung des Berichts berücksichtigt. Der Plan lag vom 31.10. bis 1.12.2025 im Rathaus aus. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040; die Planung ist „nicht bindend“. Erstellt haben sie FACT GmbH und Form Follows You GmbH. Als Frist nennt die Gemeinde „Mitte 2028“. |
| Gemeinde Jade 5.955 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde hat am 03.06.2025 EWE Netz GmbH (mit greenventory GmbH) beauftragt; den Abschlussbericht gibt es auf ihrer Seite zum Download. Als Wärmenetz-Eignungsgebiet zeigt der Bericht „Schulzentrum Jaderberg“. Ein Ratsbeschluss ist dort nicht vermerkt. Jade ist kein Mittelzentrum, die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Stadt Elsfleth 8.921 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zu einem Wärmeplan der Stadt Elsfleth findet sich auf den Seiten der Stadt kein Hinweis, weder als Entwurf noch als Beschluss. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Stadland 7.524 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Seiten der Gemeinde Stadland erwähnen keine Wärmeplanung, ihr Stand ist unbekannt. Nach Angabe des Umweltministeriums endet die Frist am 30.06.2028. |
| Gemeinde Lemwerder 6.980 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Gemeinde veröffentlicht ein Klimaschutzkonzept und beschäftigt einen Klimaschutzmanager. Ihre Klimaseiten nennen aber keinen Wärmeplan und keinen Beschluss. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Butjadingen 6.048 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf den Seiten der Gemeinde Butjadingen steht nichts zu einem Wärmeplan, der Stand ist unbekannt. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Ovelgönne 5.446 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Startseite der Gemeinde Ovelgönne verweist auf Klimaschutz bei kommunalen Gebäuden, nicht auf einen Wärmeplan; der Stand ist unbekannt. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
Wärmenetze: Der Planentwurf für Brake weist die Eignungsgebiete „Weserstraße“ und „Schulzentrum, Seniorenwohnheim und BBS“ für Wärmenetze aus, der Abschlussbericht für Jade das Gebiet „Schulzentrum Jaderberg“. Nordenham kommt im Zensus auf 5,3 % Fernwärme; einen Betreiber nennen die Seiten der Stadt nicht. Zu den übrigen Stellen liegen keine Angaben zu Wärmenetzen vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Bei der Wärmeplanung hat der Landkreis keine Planungsaufgabe; Auskunft zu den Plänen geben die Städte und Gemeinden. Die Fristen gelten für die Städte und Gemeinden, nicht für Eigentümer. Ob für ein bestimmtes Haus zusätzlich eine kommunale Satzung gilt, klärt Ihre Stadt oder Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Wesermarsch zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Wesermarsch
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Wesermarsch – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Wesermarsch eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Wesermarsch einen Fachbetrieb, und muss ich ihn melden?
Wo kann ich im Landkreis Wesermarsch Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Wesermarsch stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Wesermarsch austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Wesermarsch
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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