Landkreis Peine · Braunschweiger Land · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Peine
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Peine verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Peine
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Peine). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Im Landkreis Peine heizen 21,1 % der Wohnungen überwiegend mit Öl, in Edemissen sind es knapp zwei von fünf (39,6 %). Für alle sieben Gemeinden ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig, der Fachdienst Umwelt des Landkreises in der Werner-Nordmeyer-Straße 19a in Peine; die Stadt Peine hat keine eigene. Ein Merkblatt des Landkreises zur Stilllegung haben wir nicht gefunden, und seine Anzeige-Seiten nennen die Stilllegung nicht. Ein Fachbetrieb ist gesetzlich nur bei unterirdischen Anlagen und bei Tanks über 1.000 Liter vorgeschrieben.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Peine?
Preise für die Region nennen wir nicht, weil wir keine Quelle mit regionalen Preisen gefunden haben. Den Preis bestimmen Tanktyp (Kunststoff, Stahl, Erdtank), Fassungsvermögen, Zugang, Restölmenge und bei Erdtanks die Prüfung durch einen Sachverständigen. Verbindlich ist erst ein Angebot nach der Besichtigung. Eine Preisstatistik für den Landkreis Peine haben wir nicht gefunden. Die auf Peine zugeschnittenen Seiten von Entsorgungsanbietern, die wir fanden, tragen dieselbe Preisliste wie die Seiten anderer Städte (etwa Braunschweig) und gelten deshalb nicht als regionaler Beleg. Einen Preis für Tanks nennt auch A+B nicht; nur die Gebühr für Sperrmüll-Übermengen (28,00 € je angefangene 4 m³) kann dazukommen, wenn das gebührenfreie Kontingent verbraucht ist. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt. Ausschlaggebend sind Material, Fassungsvermögen, der Weg zum Tank im Haus und die Restölmenge.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Peine: Kein Preis belegt. Zu Ausbau oder Verfüllung kommt bei einem Erdtank die Prüfung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV), deren Preis wir ebenfalls nicht belegt haben. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Preise nennen wir erst, wenn für die Region ein Preis mit Quelle vorliegt. Sinnvoll ist ein Angebot nach Besichtigung, in dem Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und eine mögliche Prüfung getrennt aufgeführt sind.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Vor dem ersten Anruf lassen sich drei Fragen klären: Liegt ein Teil des Tanks im Erdreich? Fasst der Tank bis 1.000 Liter, über 1.000 Liter oder über 10.000 Liter? Liegt das Grundstück im Wasserschutzgebiet Wehnsen oder in einem Überschwemmungsgebiet an Fuhse oder Aue/Erse? Die untere Wasserbehörde erreichen Sie unter umwelt@landkreis-peine.de.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Peine, für alle sieben Gemeinden. Eine eigene Behörde der Stadt Peine gibt es nicht: § 14 Abs. 5 NKomVG führt sie nicht unter den großen selbständigen Städten auf, und untere Wasserbehörden sind die Landkreise (§ 127 Abs. 2 NWG). Im Serviceportal des Landkreises stehen zwei Anzeige-Angebote, die Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe behandeln (§ 40 AwSV); zur Stilllegung haben wir weder Merkblatt noch Formular gefunden. Die Landesseiten sind nicht einheitlich: In der allgemeinen Fassung gehört das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen, die Fassung für Heizölverbraucheranlagen, die der Landkreis Peine verwendet, erwähnt es nicht. Fragen Sie vorab unter umwelt@landkreis-peine.de nach, ob dort eine Stilllegungsmeldung erwünscht ist und ob bei Ihrem Tank eine Prüfung fällig wird. Bei unterirdischen Anlagen und bei Heizöltanks über 1.000 Liter schreibt § 45 Abs. 1 AwSV einen Fachbetrieb vor.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ob für Ihren Tank eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen ansteht, hängt von Lage und Größe ab (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Als Wasserschutzgebiet nennt der Landkreis das Gebiet Wehnsen; das Wasserwerk Wehnsen in der Gemeinde Edemissen betreibt der Wasserverband Peine, die Verordnung ist beim Landkreis einsehbar. Zu Überschwemmungsgebieten schreibt der Landkreis: „solche gesetzlichen Überschwemmungsgebiete gibt es im Landkreis Peine an der Fuhse und einem Teil ihrer Nebengewässer sowie an der Aue/Erse“. Die Umweltkarten Niedersachsen zeigen, ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt; alternativ gibt die untere Wasserbehörde Auskunft. Weitere Schutzgebiete im Kreis haben wir nicht geprüft.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Peine
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Peine:
Landkreis Peine (alle 7 Gemeinden)
Landkreis Peine – Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde)
Fachdienst Umwelt des Landkreises. Die Seite zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nennt den Fachdienst Umwelt als Ansprechstelle (getrennte Ansprechpersonen für technische Fragen zu Heizöl, für technische Fragen zu allen übrigen Anlagen und für Rechtsfragen); die Heizöl-Seite spricht von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Dass beides dieselbe Stelle ist, schließen wir daraus (nach unserer Auswertung)
Landkreis Peine, Fachdienst Umwelt, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31224 Peine (Zentrale des Landkreises: Burgstraße 1, 31224 Peine)
Tel. Zentrale +49 5171 401 0 · umwelt@landkreis-peine.de
Die Seite des Landkreises zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen beschreibt die Pflichten noch nach dem Niedersächsischen Wassergesetz und der früheren Anlagenverordnung; die AwSV taucht dort nur in der Überschrift und im Absatz zu Pflanzenschutzmitteln auf. Anzeige- und/oder genehmigungspflichtig sind danach Anlagen „ab einem Lagervolumen von 1000 l“ (genannt wird unter anderem 1000 l Heizöl HEL); in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet gilt das schon bei geringerem Volumen. Von der Stilllegung steht dort nichts. Über das Serviceportal bietet der Landkreis zwei Anzeigen an: eine für Heizölverbraucheranlagen (Rechtsgrundlage § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV) und eine für prüfpflichtige Anlagen außer Heizöl (§ 40 Abs. 1 AwSV). In beiden geht es um Errichtung, wesentliche Änderung und eine Änderung der Gefährdungsstufe; die Anzeige soll mindestens sechs Wochen vorher bei der Behörde eingehen und wird über einen Onlinedienst eingereicht. § 40 Abs. 1 AwSV erfasst nur prüfpflichtige Anlagen; die Stilllegung kommt in dieser Vorschrift nicht vor. Von der Anzeige eines Betreiberwechsels nimmt § 40 Abs. 4 AwSV die Heizölverbraucheranlagen aus.
Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten (Informationsseite des Landkreises; kein Stilllegungs-Merkblatt, ein solches haben wir nicht gefunden) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Für Abfälle aus dem Landkreis Peine ist die A+B Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine zuständig, eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist nach der Abfallentsorgungssatzung (Lesefassung, zuletzt geändert 18.11.2025, in Kraft seit 01.01.2026) der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 1 Abs. 1). Problemabfälle aus Haushalten, zu denen die Satzung „teer- und ölhaltige Rückstände“ zählt (§ 16 Abs. 1), nimmt das Sonderabfallzwischenlager im Abfallentsorgungszentrum Stedum an (Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln; Mo, Di, Do, Fr 8:00 bis 16:00 Uhr, Mi 8:00 bis 17:00 Uhr, Sa 8:00 bis 12:00 Uhr). Bei privater Anlieferung ist eine Fraktion gebührenfrei, solange 20 l oder 30 kg nicht überschritten werden; für Gewerbebetriebe ist die Entsorgung grundsätzlich gebührenpflichtig. Angenommen werden nur Abfälle, die im Landkreis Peine entstanden sind.
Für Heizöl-Reste nennen die Seiten von A+B keinen Weg; das Abfall-ABC hat dazu keinen Eintrag. Im Negativkatalog zur Satzung stehen 13 07 01* (Heizöl und Diesel), 16 07 08* (ölhaltige Abfälle) und 05 01 03* (Bodenschlämme aus Tanks); der Katalog erklärt die aufgeführten Abfälle für von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen oder einer Einzelfallprüfung unterliegend. Gefährliche Abfälle sind nach § 2 Abs. 3 der Satzung dagegen nicht ausgeschlossen, soweit sie in Haushalten nach § 16 oder bis zu 2.000 kg jährlich nach § 17 anfallen. Was mit Restöl geschieht, klären Sie am besten vorab beim Kundenzentrum von A+B (05171 7791-66) oder mit dem Betrieb, der den Tank leert. Der leere Tank: Das Abfall-ABC führt „Heizöltank“ und „Öltank“ als Sperrmüll „nach Vorlage der Spülbescheinigung einer Fachfirma“; Einzelteile sollen nicht länger als 2 m sein, und für Kunststofftanks heißt es: „Kunststofftanks bitte einmal durchtrennen und dann zur Abholung bereitstellen.“ Ob mit „Fachfirma“ ein Fachbetrieb nach § 62 WHG gemeint ist, sagt die Seite nicht. Pro Haushalt und Jahr ist eine Sperrmüllabholung oder Selbstanlieferung bis 4 cbm gebührenfrei (Satzung § 10 Abs. 4); das Kontingent ist nicht ins Folgejahr übertragbar, und die Seite nennt es nur für Haushalte mit A+B-Abfallbehälter. Nach unserer Auswertung zählt ein als Sperrmüll abgegebener Tank auf dieses Kontingent. Für Übermengen (je 4 m³) nennt A+B 28,00 € je angefangene 4 m³. Auf der Sperrmüllseite steht am 23.10.2026: „Leider sind bereits alle Sperrmülltermine für das Jahr 2026 vollständig ausgebucht.“ Laut einem Hinweis vom 19.10.2026 ist ein Antrag trotzdem möglich; der Termin liegt voraussichtlich ab Januar 2027 und zählt noch für 2026. Dem Sperrmüll dürfen keine leicht entzündlichen Flüssigkeiten beigegeben werden (Satzung § 10 Abs. 6).
Wichtig: Ob für Ihren Tank eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen ansteht, hängt von Lage und Größe ab (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Als Wasserschutzgebiet nennt der Landkreis das Gebiet Wehnsen; das Wasserwerk Wehnsen in der Gemeinde Edemissen betreibt der Wasserverband Peine, die Verordnung ist beim Landkreis einsehbar. Zu Überschwemmungsgebieten schreibt der Landkreis: „solche gesetzlichen Überschwemmungsgebiete gibt es im Landkreis Peine an der Fuhse und einem Teil ihrer Nebengewässer sowie an der Aue/Erse“. Die Umweltkarten Niedersachsen zeigen, ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt; alternativ gibt die untere Wasserbehörde Auskunft. Weitere Schutzgebiete im Kreis haben wir nicht geprüft. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Peine: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Peine dazu schreiben:
Landkreis Peine (alle 7 Gemeinden): Landkreis Peine – Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde)
Zur Stilllegung sagt der Landkreis auf seinen Seiten nichts: kein Merkblatt, kein Formular, und auch die Seite zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen erwähnt sie nicht; das Serviceportal nennt sie nur im Titel einer Anzeige für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen. Zur Meldepflicht schreibt der Landkreis auf seiner Seite zu Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten: „Es wird darauf hingewiesen, dass alle Heizölanlagen in Wasserschutz-, Überschwemmungs- und Risikogebieten meldepflichtig sind.“ Ein auslösendes Ereignis nennt die Seite dazu nicht. Sie fährt fort: „Insbesondere ältere Heizölanlagen von Einfamilienhäusern sind der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Peine oft nicht bekannt, weil sie nie angezeigt wurden oder früher nicht geprüft werden mussten.“ und „Sollten Betreiber das noch nicht getan haben, so bittet die Untere Wasserbehörde darum, dies umgehend nachzuholen.“ Ob eine Stilllegung angezeigt werden soll, beantworten die Landesseiten nicht einheitlich. Die allgemeine Serviceportal-Fassung führt das Stilllegen ausdrücklich auf: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Fassung für Heizölverbraucheranlagen, die auch der Landkreis Peine verwendet, und § 40 Abs. 1 AwSV sprechen von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, nicht von der Stilllegung. Zur Prüfpflicht schreibt der Landkreis, unterirdische und oberirdische Heizölanlagen über 1.000 Litern unterlägen ohnehin der regulären Prüfpflicht; in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten seien alle Heizölanlagen, im Gebäude wie im Freien, von einem Sachverständigen zu prüfen. Die AwSV regelt die Prüfung bei Stilllegung so (§ 46 mit Anlage 5 und 6): Unterirdische Anlagen sind immer zu prüfen. Bei oberirdischen Heizöltanks hängt es vom Standort ab: Außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist die Prüfung erst über 10.000 Litern vorgeschrieben, innerhalb davon schon über 1.000 Litern. Nach unserer Auswertung deckt sich die Aussage des Landkreises zu oberirdischen Anlagen über 1.000 Litern mit der AwSV also nur innerhalb dieser Gebiete. Zum Fachbetrieb schreibt der Landkreis: „Ausschließlich Fachbetriebe sind mit dem Einbau, der Aufstellung, der Instandhaltung bzw. Instandsetzung oder Reinigung von Anlagen zu beauftragen!“ und, alle Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen seien durch einen Fachbetrieb nach Wasserrecht auszuführen. Ein Fachbetrieb ist für das Stilllegen nach § 45 Abs. 1 AwSV nur bei unterirdischen Anlagen und bei Heizöltanks über 1.000 Litern gesetzlich vorgeschrieben; unterirdisch ist eine Anlage nach § 2 Abs. 15 AwSV bereits, wenn ein einziger Anlagenteil im Erdreich liegt. Tätigkeiten ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit nimmt § 45 Abs. 2 AwSV aus. Wo eine Stilllegungsprüfung vorgeschrieben ist, hat der Sachverständige der Behörde den Prüfbericht binnen vier Wochen nach der Prüfung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Bevor Sie einen Betrieb beauftragen, fragen Sie bei umwelt@landkreis-peine.de nach, ob der Landkreis die Meldung einer Stilllegung wünscht.
Kontakt: Tel. Zentrale +49 5171 401 0 · umwelt@landkreis-peine.de · umwelt@landkreis-peine.de · Zentrale +49 5171 401 0 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Peine
Im Landkreis Peine heizen 21,1 % der Wohnungen überwiegend mit Heizöl, das sind rund 13.800 von 65.700 Wohnungen (Zensus 2022). Der Landesschnitt liegt bei 14,1 %, der Kreis damit rund anderthalbmal darüber. Zwischen den sieben Gemeinden reicht die Spanne von 15,0 % in der Stadt Peine bis 39,6 % in Edemissen (rund 2.300 Wohnungen). In absoluten Zahlen liegen die meisten Ölheizungs-Wohnungen dennoch in der Stadt Peine (rund 3.750); nach unserer Auswertung ist das gut ein Viertel (27 %) aller Ölheizungs-Wohnungen im Kreis.
Gas ist mit 64,7 % der Wohnungen die häufigere Heizart im Kreis (Land: 71,9 %), Fernwärme steht bei 6,2 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung ist Gas in Lengede (71,9 %) und in der Stadt Peine (69,8 %) am weitesten verbreitet, dort liegen auch die niedrigsten Ölanteile (15,4 % und 15,0 %). In Edemissen liegen Öl (39,6 %) und Gas (43,9 %) dicht beieinander, in Vechelde sind es 28,8 % und 58,5 %, in Hohenhameln 20,3 % und 61,9 %. Fernwärme spielt vor allem in der Stadt Peine eine Rolle (10,6 %); in den übrigen sechs Gemeinden liegt ihr Anteil zwischen 2,7 % und 5,3 %. Warum die Anteile so weit auseinanderliegen, erklärt der Zensus nicht. Die Zahlen aus dem Lengeder Wärmeplan (Wärmebedarf rund 72 % Erdgas, rund 22 % Heizöl) haben eine andere Grundlage als die Zensus-Anteile an den Wohnungen und lassen sich nicht mit ihnen gleichsetzen.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Peine entgegen — u. a. aus Gemeinde Edemissen, Gemeinde Vechelde, Gemeinde Wendeburg, Gemeinde Hohenhameln, Gemeinde Ilsede, Gemeinde Lengede, Stadt Peine und weiteren Orten. Alle sieben Gemeinden gehören keiner Samtgemeinde an; die Tabelle führt deshalb für jede eine eigene Zensuszeile, und die sieben Zeilen ergeben zusammen genau den Kreiswert. Sortiert ist nach Ölanteil. Die Stadt Peine hat den niedrigsten Anteil, aber die meisten Ölheizungs-Wohnungen (rund 3.750, vor Vechelde mit rund 2.500 und Edemissen mit rund 2.300). Für alle sieben Gemeinden ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Peine
Im Landkreis Peine gibt es sieben planungsverantwortliche Stellen, denn keine der sieben Gemeinden gehört einer Samtgemeinde an (§ 20 NKlimaG). Die Stadt Peine ist als Mittelzentrum nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 an der Reihe; für die sechs übrigen Gemeinden nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen ist nach unseren Belegen bisher nur der Plan der Gemeinde Hohenhameln (Rat, 19.03.2026). In der Stadt Peine läuft die Planung noch, in Ilsede, Vechelde, Lengede, Edemissen und Wendeburg liegt ein Plan oder Entwurf vor, einen Ratsbeschluss haben wir dort nicht gefunden. Der Landkreis hat keine Planungsaufgabe; § 18 Abs. 2 NKlimaG sieht für ihn die Beratung zu Fördermitteln vor.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Peine 51.005 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt lässt den Wärmeplan seit Dezember 2024 mit der IP SYSCON GmbH und der enercity AG (Hannover) in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Peine GmbH erarbeiten. Die wesentlichen Ergebnisse stellte sie am 21. Januar 2026 vor rund 130 Zuhörern im Forum Peine vor; Vorträge gab es unter anderem zur Fernwärme PEINERwärme und zu einem privatwirtschaftlichen Nahwärmeprojekt in Wendesse. Das Zielszenario bis 2040 zeigt laut Stadtseite, dass in vielen Teilen der Stadt und in den Ortschaften die Einzelversorgung wirtschaftlich sinnvoll sein wird. Die Seite schreibt: „Die kommunale Wärmeplanung für Peine steht nunmehr kurz vor dem Abschluss.“ und „Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung wird im Februar in den Gremien der Stadt Peine beraten und soll voraussichtlich zum März 2026 veröffentlicht werden.“ Einen Abschlussbericht oder Ratsbeschluss haben wir nicht gefunden; die Seite stammt von Ende Januar 2026 und kann überholt sein. |
| Gemeinde Ilsede 21.525 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde hat die Planung mit der INEV GmbH (Institut für nachhaltige Energieversorgung, Rosenheim) erstellen lassen und zeigt die Ergebnisse in einer interaktiven Storymap. Die Seite nennt eine Förderung mit Bewilligungszeitraum 01.07.2024 bis 28.02.2026 und schreibt: „Der Entwurf liegt nun vor und soll im Juni vom Rat der Gemeinde Ilsede beschlossen werden.“ Ein Jahr steht in dem Satz nicht; ob der Rat beschlossen hat, ist nicht belegt. |
| Gemeinde Vechelde 18.060 Einwohner | Plan liegt vor | Auf der Gemeindeseite liegen ein Endbericht, ein Zwischenbericht und eine Präsentation zum Herunterladen. Der Seitentext selbst beschreibt noch den Zwischenstand vom November 2025 (Umwelt-, Klima- und Mobilitätsausschuss, Bestands- und Potenzialanalyse). Einen Ratsbeschluss haben wir nicht gefunden. |
| Gemeinde Lengede 14.675 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde meldete die Ergebnisse am 05.03.2026 (aktualisiert 09.03.2026); erstellt hat sie die Etanomics Service GmbH. Die Seite schreibt: „Die Ergebnisse dieses Wärmeplanes wurden in einer öffentlichen Infoveranstaltung Mitte Februar 2026 vorgestellt.“ Wohngebäude machen 91 % der Gebäude und 74 % des Wärmebedarfs aus; vom Wärmebedarf entfallen rund 72 % auf Erdgas und 22 % auf Heizöl, bei den CO₂-Emissionen etwa 63 % auf Erdgas und 27 % auf Heizöl. Das Gemeindegebiet ist in neun Teilbereiche gegliedert: drei für Wärmenetze (Woltwiesche Kern, Lengede Kern, Broistedt West), sechs für dezentrale Versorgung. Als Maßnahmen genannt sind die Prüfung oberflächennaher Geothermie und Machbarkeitsstudien nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für Woltwiesche Kern und Broistedt West. Einen Ratsbeschluss haben wir nicht gefunden. |
| Gemeinde Edemissen 12.322 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeindeseite schreibt: „Die Gemeinde Edemissen hat ihre Kommunalen Wärmeplanung (KWP) mit der Unterstützung des Planungsbüros der MR PlanFabrik abgeschlossen.“ Der Abschlussbericht liegt als PDF vor. Erfasst wurden rund 4.100 Wohngebäude, der Wärmebedarf liegt bei etwa 7.500 kWh pro Kopf und Jahr und wird überwiegend mit Erdgas und Heizöl gedeckt. Ein flächendeckender Nahwärmeausbau ist laut Seite nur begrenzt sinnvoll; geplant ist ein lokales Nahwärmenetz mit zentraler Wärmepumpe im Schulzentrum Am Mühlberg. Einen Ratsbeschluss haben wir nicht gefunden. |
| Gemeinde Wendeburg 10.151 Einwohner | Plan liegt vor | Die Projektseite zur Wärmeplanung (mit Ansprechstelle in der Gemeindeverwaltung) nennt als Ergebnisse Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Wärmeversorgungsgebiete, Szenarien, Fokusgebiete und Umsetzungsstrategie. Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 03.02.2026 statt; der gesamte Bericht steht zum Herunterladen bereit, dazu ein digitaler Zwilling. Ob und wann der Gemeinderat beschlossen hat, ist nicht belegt. |
| Gemeinde Hohenhameln 9.411 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Gemeinde hat dem Abschlussbericht zum Kommunalen Wärmeplan (Vorlage 2026/019) am 19.03.2026 in öffentlicher Sitzung zugestimmt, ungeändert und einstimmig (TOP Ö 18). Die Ergebnisseite nennt eine Bürgerinfoveranstaltung am 08.09.2025, einen digitalen Zwilling und Fokusgebiete für Wärmenetze. Ob die Gemeinde Wärmenetzeignungsgebiete förmlich ausgewiesen hat, ist aus den Unterlagen nicht erkennbar. |
Wärmenetze: Die Stadt Peine nennt auf ihrer Wärmeplanungs-Seite die Fernwärme PEINERwärme der Stadtwerke Peine und ein privatwirtschaftliches Nahwärmeprojekt in Wendesse als Vortragsthemen ihrer Infoveranstaltung. In Lengede sind drei Gebiete für Wärmenetze vorgesehen und Machbarkeitsstudien als Maßnahme genannt, in Edemissen ein lokales Nahwärmenetz am Schulzentrum Am Mühlberg. Für Ilsede, Vechelde, Wendeburg und Hohenhameln haben wir keine bestehenden Netze belegt; die Ergebnisseite von Hohenhameln nennt Fokusgebiete für Wärmenetze, die wir nicht ausgewertet haben.
Für Ihren Öltank heißt das: Verpflichtet sind durch die Fristen die planungsverantwortlichen Stellen, nicht die Hauseigentümer. Aus einem Wärmeplan selbst folgt keine unmittelbare Pflicht, die Heizung zu tauschen; welche weiteren Vorgaben für Ihr Haus gelten, haben wir nicht untersucht. Beim Frist-Termin für die Stadt Peine widersprechen sich die Quellen: Die Wärmeplanungs-Seite des Landkreises schreibt „Für Ober- und Mittelzentren war die Frist der 30. Juni 2026.“, während § 22 NKlimaG und das Umweltministerium für Mittelzentren den 31.12.2026 nennen; wir führen den 31.12.2026. Ob in einer Gemeinde zusätzlich Ortsrecht gilt, lässt sich aus dem Landesrecht nicht ableiten und ist bei der Gemeinde zu klären.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Peine zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Peine
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Peine – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Peine eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Alter Kunststofftank im Keller, Landkreis Peine: muss er raus, und wer darf ihn ausbauen?
Wo kann ich im Landkreis Peine Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Peine stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Peine austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Peine
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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