Landkreis Oldenburg · Oldenburger Land · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Landkreis Oldenburg

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Im Raum Landkreis Oldenburg hängt es von der Postleitzahl ab, ob ein zertifizierter Partnerbetrieb (§ 62 AwSV) zuständig ist. Wir prüfen das nach Ihrer Anfrage. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Landkreis Oldenburg verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Landkreis Oldenburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Landkreis Oldenburg). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Im Landkreis Oldenburg heizen laut Zensus 2022 nur 4,9 % der Wohnungen überwiegend mit Öl, rund ein Drittel des Landesschnitts von Niedersachsen (14,1 %); in der Samtgemeinde Harpstedt ist es mit 15,2 % gut das Dreifache des Kreiswerts. Zuständig ist der Landkreis als untere Wasserbehörde im Kreishaus Wildeshausen. Seine Dienstleistungsseite zählt das Stilllegen ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen und nennt sechs Wochen Vorlauf. Sein Abfall-ABC unterscheidet den Tank mit Ölresten (gefährlicher Abfall, Fachfirma) vom gereinigten, zerlegten Tank (Bauabfall).

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Landkreis Oldenburg?

Preise aus dem Landkreis Oldenburg können wir nicht belegen, weil eine regionale Quelle fehlt. Wir schätzen, ohne dies aus einer Quelle zu haben, dass Tankart, Größe, Zugang, Restöl und eine mögliche Prüfung die Kosten bestimmen. Eine verlässliche Zahl gibt es erst im Angebot nach der Besichtigung. Eine Preisangabe zur Tankstilllegung im Landkreis Oldenburg können wir nicht belegen. Der Kreis nennt auf seinen Seiten keine Kosten für die Arbeit am Tank; zur Anzeige sagt die Dienstleistungsseite nur, dass gegebenenfalls Gebühren anfallen. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Was ein Kellertank im Landkreis Oldenburg kostet, belegen wir nicht; es fehlt die Quelle.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Landkreis Oldenburg: Ein belegter Preis fehlt auch hier. Der Fachbetrieb ist nur ein Teil: Beim Erdtank folgen die Sachverständigenprüfung und, je nach Lage, der Rückbau. Mit einer regionalen Quelle könnten wir hier eine Spanne nennen; bisher haben wir keine. Verbindlich wird jeder Preis erst bei der Besichtigung, und ein gutes Angebot trennt Reinigung, Ausbau bzw. Verfüllung, Entsorgung und Prüfung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Was Sie veranlassen müssen, hängt von Bauart, Volumen und Lage des Tanks ab. Für den Landkreis Oldenburg gilt zusätzlich die Aussage seiner Dienstleistungsseite: Auch das Stilllegen ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen, sechs Wochen vorher.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Sechs Wochen vorher anzeigen, dann Fachbetrieb und Prüfung Zuständig ist der Landkreis Oldenburg selbst, denn Landkreise nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr (§ 127 Abs. 2 Satz 1 NWG); eine große selbständige Stadt, die das für ihr Gebiet übernimmt, gibt es im Kreis nicht. Vorgehen: Erstens ordnen Sie den Tank ein. Steht er ganz oder teilweise im Erdreich, fasst er mehr als 1.000 Liter, oder liegt er in einem Wasser- oder Überschwemmungsgebiet? Zweitens zeigen Sie die Stilllegung dem Kreis an, nach seiner Seite sechs Wochen vor Beginn. Drittens beauftragen Sie einen Fachbetrieb, wo § 45 Abs. 1 AwSV ihn vorschreibt. Viertens lassen Sie, wo die Stilllegungsprüfung gilt, den Sachverständigen prüfen; sein Bericht geht binnen vier Wochen auch an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Fünftens bewahren Sie die Nachweise auf und legen sie vor, wenn der Kreis sie anfordert. Die Bundesregel in § 40 AwSV nennt die Stilllegung nicht; die Anzeigepflicht beruht auf dem Merkblatt des Kreises.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Die Prüfung vor der Stilllegung ist nach § 46 mit Anlage 5 und 6 für unterirdische Anlagen Pflicht. Für oberirdische Heizölanlagen gilt sie über 10.000 Litern, und über 1.000 Litern nur dann, wenn ein Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (auch ein vorläufig angeordnetes) oder ein Überschwemmungsgebiet betroffen ist. Welche Schutzgebiete es im Kreis gibt, haben wir nicht einzeln geprüft; ob Ihr Grundstück in einem liegt, sagt die Untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Landkreis Oldenburg

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Oldenburg:

Landkreis Oldenburg (alle 15 Gemeinden)

Landkreis Oldenburg – untere Wasserbehörde (Ansprechstelle: Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft)
Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, darunter Heizöltanks; als Ansprechstelle der Anzeige nennt die Kreisseite das Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
Kreishaus, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen
Tel. 04431 85-0 (Zentrale des Kreishauses)

Der Landkreis beschreibt die Anzeige auf seiner Dienstleistungsseite so: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist nennt die Seite sechs Wochen vor Maßnahmebeginn, als Rechtsgrundlage § 62 WHG und § 40 AwSV. Das ist weiter als § 40 Abs. 1 AwSV selbst, der die Stilllegung nicht aufzählt. Wer stilllegt, hält sich nach unserer Einschätzung besser an die Kreisseite und zeigt es sechs Wochen vorher an. Die E-Mail-Adresse des Kreishauses ist landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de.

Der sichere Heizöltank (Broschüre; Herausgeber: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Jahr im gelesenen Text nicht genannt; vom Landkreis zum Download angeboten) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist der Landkreis Oldenburg; sein Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft gibt das Abfall-ABC für Privathaushalte heraus. Es führt Heizöl und Heizöltanks eigens auf: Heizöl gilt als gefährlicher Abfall, für den Fachfirmen der Altölentsorgung zuständig sind; ein Heizöltank mit Ölresten ist ebenfalls gefährlicher Abfall und geht an eine Fachfirma für Tankreinigung.

Ein gereinigter und zerlegter Heizöltank zählt im Abfall-ABC dagegen zum Bauabfall und geht an die Umschlagstation. Altöl gibt man dem ABC zufolge kostenlos und mit Kaufbeleg an den Handel zurück. Für Heizölreste und Tankschlamm nennt das ABC keinen eigenen Annahmeweg des Kreises: Sie gehören zur Fachfirma, die den Tank reinigt. Bei Fragen hilft die Abfallberatung des Kreises, die das ABC an mehreren Stellen nennt.

Wichtig: Die Prüfung vor der Stilllegung ist nach § 46 mit Anlage 5 und 6 für unterirdische Anlagen Pflicht. Für oberirdische Heizölanlagen gilt sie über 10.000 Litern, und über 1.000 Litern nur dann, wenn ein Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (auch ein vorläufig angeordnetes) oder ein Überschwemmungsgebiet betroffen ist. Welche Schutzgebiete es im Kreis gibt, haben wir nicht einzeln geprüft; ob Ihr Grundstück in einem liegt, sagt die Untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Landkreis Oldenburg: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Landkreis Oldenburg dazu schreiben:

Landkreis Oldenburg (alle 15 Gemeinden): Landkreis Oldenburg – untere Wasserbehörde (Ansprechstelle: Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft)

Die Kreisseite nennt das Stilllegen ausdrücklich als anzeigepflichtige Maßnahme (Wortlaut oben) und verlangt die Anzeige sechs Wochen vor Beginn. Die Broschüre „Der sichere Heizöltank“, die der Kreis zum Download anbietet, sagt es ebenso: „Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.“ Dort steht auch, dass man bei der Unteren Wasserbehörde erfährt, ob der Lagerort in einem Schutzgebiet liegt. Die Broschüre ist erkennbar älter; als Rechtsaussage nehmen wir nur die Kreisseite und die AwSV. Ein Fachbetrieb ist nach § 45 Abs. 1 AwSV bei unterirdischen Anlagen und bei Heizölanlagen über 1.000 Litern vorgeschrieben, die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen nach § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV.

Kontakt: Tel. 04431 85-0 (Zentrale des Kreishauses) · Landkreis Oldenburg, Kreishaus Wildeshausen, über die Zentrale 04431 85-0 oder landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Landkreis Oldenburg

Im Landkreis Oldenburg werden laut Zensus 2022 rund 3.100 der rund 62.500 Wohnungen überwiegend mit Öl beheizt, das sind 4,9 %. Niedersachsen liegt bei 14,1 %. Unter den 45 Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes haben nur elf einen niedrigeren Ölanteil, 33 liegen höher. Innerhalb des Kreises ist das Gefälle deutlich: In der Samtgemeinde Harpstedt ist es mehr als jede siebte Wohnung (15,2 %), in Wardenburg, Wildeshausen und Hatten sind es nur 2,6 bis 2,9 %.

Erdgas ist mit 86,3 % der Wohnungen der klar vorherrschende Energieträger (Land 71,9 %), Fernwärme erreicht 3,0 % (Land 7,7 %), die übrigen rund 6 % entfallen nach unserer Auswertung auf andere Energieträger. Den höchsten Gasanteil hat Wardenburg mit 91,8 %, den niedrigsten die Samtgemeinde Harpstedt mit 73,4 %; dort ist der Ölanteil am höchsten, in Dötlingen steht Fernwärme mit 7,1 % an der Spitze. Der Kreis zählt 132.176 Einwohner auf 1.064,82 km², nach unserer Rechnung rund 124 je km². Der Zensus erfasst den überwiegenden Energieträger der Wohnung, nicht den Verbrauch.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Landkreis Oldenburg entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Harpstedt, Gemeinde Dötlingen, Gemeinde Großenkneten, Gemeinde Ganderkesee, Gemeinde Hude (Oldb), Gemeinde Hatten, Stadt Wildeshausen, Gemeinde Wardenburg und weiteren Orten. Die Liste ist nach dem Ölanteil geordnet, der höchste Wert steht oben. Der Landkreis hat 15 Gemeinden: sieben selbständige (Ganderkesee, Wildeshausen, Wardenburg, Hude, Großenkneten, Hatten, Dötlingen) und acht in der Samtgemeinde Harpstedt (Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte, Winkelsett). Die Samtgemeinde führt der Zensus als eine Zeile, Werte für ihre Mitgliedsgemeinden liegen uns nicht vor. Die Untere Wasserbehörde ist für alle Gemeinden dieselbe: der Landkreis.

Beheizung der Wohnungen: Landkreis Oldenburg nach Gemeinden und Ämtern

Der Zensus 2022 führt für Landkreis Oldenburg8 Gebietszeilen. Am höchsten ist der Anteil der Wohnungen, die überwiegend mit Heizöl beheizt werden, in Samtgemeinde Harpstedt (15,2 % von 5.138 Wohnungen), am niedrigsten in Gemeinde Wardenburg (2,6 % von 7.678 Wohnungen). Wo der Anteil hoch ist, stehen mehr Öltanks und damit mehr Stilllegungen an. Der Zensus erfasst den überwiegenden Energieträger der Wohnung, nicht den Verbrauch und nicht die Zahl der Tanks.

Gemeinde, Samtgemeinde oder Amt Einwohner Wohnungen Heizöl Erdgas Fernwärme
Samtgemeinde Harpstedt
Samtgemeinde (8 Gemeinden: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte, Winkelsett)
10.909 5.138 15,2 % 73,4 % 3,2 %
Gemeinde Dötlingen
Gemeinde
6.203 2.918 8,5 % 74,9 % 7,1 %
Gemeinde Großenkneten
Gemeinde
15.528 6.926 5,8 % 84,7 % 3,6 %
Gemeinde Ganderkesee
Gemeinde
31.564 15.592 4,8 % 86,2 % 4,3 %
Gemeinde Hude (Oldb)
Gemeinde
15.842 7.779 3,2 % 88,7 % 2,0 %
Gemeinde Hatten
Gemeinde
14.198 6.784 2,9 % 88,1 % 1,4 %
Stadt Wildeshausen
Stadt (Mittelzentrum, Kreissitz)
21.347 9.708 2,8 % 90,1 % 2,3 %
Gemeinde Wardenburg
Gemeinde
16.585 7.678 2,6 % 91,8 % 1,5 %

Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Wohnungen nach überwiegendem Energieträger; Anteil = Heizöl geteilt durch alle Wohnungen des Gebiets. Einwohner: Destatis GV-ISys, Stand 31.12.2025. Der Rest bis 100 % entfällt auf andere Energieträger.

Gebäude mit Ölheizung: Zensus 2022 für Landkreis Oldenburg

Der Zensus zählt nicht nur Wohnungen, sondern auch Gebäude, und ein Öltank gehört zum Gebäude. Im Raum Landkreis Oldenburg gibt es 45.809 Gebäude mit Wohnraum; bei 2.286 davon (5,0 %) ist Heizöl der Energieträger der Heizung, im Land Niedersachsen bei 16,2 %. Als Energieträger gilt dabei der, mit dem der größte Teil der Wohnfläche des Gebäudes beheizt wird.

93,2 % der Gebäude haben nur eine oder zwei Wohnungen (Land: 87,3 %), 49,7 % wurden bis 1979 gebaut (Land: 59,0 %). Wo ein Gebäude mit Ölheizung auf Gas, Fernwärme oder eine Wärmepumpe umgestellt wird, bleibt der Öltank übrig und muss stillgelegt oder entsorgt werden.

Gebiet Gebäude mit Wohnraum davon mit Heizöl Heizöl-Anteil mit 1–2 Wohnungen Baujahr bis 1979
Samtgemeinde Harpstedt 3.893 602 15,5 % 94,0 % 58,6 %
Gemeinde Dötlingen 2.363 216 9,1 % 95,9 % 49,5 %
Gemeinde Großenkneten 4.872 153 3,1 % 92,5 % 53,6 %
Gemeinde Ganderkesee 11.185 595 5,3 % 93,3 % 51,6 %
Gemeinde Hude (Oldb) 5.820 189 3,2 % 93,4 % 48,4 %
Gemeinde Hatten 5.374 148 2,8 % 95,2 % 44,6 %
Stadt Wildeshausen 6.334 225 3,6 % 89,1 % 43,4 %
Gemeinde Wardenburg 5.966 159 2,7 % 94,3 % 49,8 %
Landkreis Oldenburg gesamt 45.809 2.286 5,0 % 93,2 % 49,7 %
Land Niedersachsen 2.366.185 384.211 16,2 % 87,3 % 59,0 %

Die Verteilung im Einzelnen: Nach dem Energieträger der Heizung stehen in Landkreis Oldenburg Gas mit 39.392 Gebäuden (86,0 %) vorn, danach folgen Heizöl mit 2.286 (5,0 %) und Fernwärme mit 1.315 (2,9 %). Holz, Strom und Kohle heizen zusammen 1.463 Gebäude. Das Jahrzehnt mit den meisten Gebäuden ist 1990–1999 (7.874 Gebäude), vor 1950 entstanden 6.207. 42.836 Gebäude gehören Privatpersonen, 2.138 Eigentümergemeinschaften und 83 Kommunen oder kommunalen Wohnungsunternehmen.

Energieträger der Heizung in Landkreis Oldenburg (Zensus 2022)
Energieträger Gebäude Landkreis Oldenburg Anteil Landkreis Oldenburg Anteil Land Niedersachsen
Gas 39.392 86,0 % 71,0 %
Heizöl 2.286 5,0 % 16,2 %
Holz, Holzpellets 847 1,8 % 2,7 %
Biomasse (ohne Holz), Biogas 49 0,1 % 0,1 %
Solar-/Geothermie, Wärmepumpen 1.045 2,3 % 2,6 %
Strom (ohne Wärmepumpe) 606 1,3 % 1,9 %
Kohle 10 0,0 % 0,0 %
Fernwärme 1.315 2,9 % 4,7 %
kein Energieträger (keine Heizung) 263 0,6 % 0,6 %
Baujahr der Gebäude in Landkreis Oldenburg (Zensus 2022)
Baujahr Gebäude Landkreis Oldenburg Anteil Landkreis Oldenburg Anteil Land Niedersachsen
vor 1919 3.065 6,7 % 10,7 %
1919–1949 3.142 6,9 % 8,7 %
1950–1959 3.769 8,2 % 10,2 %
1960–1969 5.614 12,3 % 15,0 %
1970–1979 7.194 15,7 % 14,4 %
1980–1989 5.313 11,6 % 9,4 %
1990–1999 7.874 17,2 % 13,7 %
2000–2009 5.149 11,2 % 9,6 %
2010–2015 2.190 4,8 % 4,0 %
2016 und später 2.503 5,5 % 4,3 %
Eigentümer der Gebäude in Landkreis Oldenburg (Zensus 2022)
Eigentümer Gebäude Landkreis Oldenburg Anteil Landkreis Oldenburg Anteil Land Niedersachsen
Gemeinschaft von Wohnungseigentümern 2.138 4,7 % 6,7 %
Privatpersonen 42.836 93,5 % 89,0 %
Wohnungsgenossenschaft 20 0,0 % 0,8 %
Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen 83 0,2 % 1,1 %
Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen 337 0,7 % 1,4 %
Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen 257 0,6 % 0,6 %
Bund oder Land 14 0,0 % 0,1 %
Organisation ohne Erwerbszweck 121 0,3 % 0,3 %

Anteile in diesen drei Tabellen: Wert geteilt durch die Summe der jeweiligen Tabelle, nicht durch die oben genannte Gebäudezahl.

Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Blatt „Gebäude“: Gebäude mit Wohnraum nach Energieträger der Heizung, Zahl der Wohnungen im Gebäude und Baujahr. Zur Geheimhaltung verändert das Statistische Bundesamt einzelne Fallzahlen leicht (Cell-Key-Methode); Einzelwerte addieren sich deshalb nicht immer genau zu den Summen.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Landkreis Oldenburg

Nach § 20 Abs. 1 NKlimaG plant die Samtgemeinde die Wärmeversorgung, bei Gemeinden ohne Samtgemeinde die Gemeinde selbst; der Landkreis hat dabei keine Aufgabe. Im Landkreis Oldenburg sind das acht Stellen: sieben selbständige Gemeinden und die Samtgemeinde Harpstedt. Das Mittelzentrum Wildeshausen muss seinen Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen, alle anderen Stellen bis 30.06.2028. Stand 23.10.2026: Wildeshausen hat beschlossen, Wardenburg meldet einen vorliegenden Abschlussbericht. Für die übrigen sechs Stellen fanden wir keine belastbaren Angaben.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Wildeshausen
21.347 Einwohner
beschlossen Die Stadt schreibt: „Die politischen Gremien haben am 26. Juni 2025 in der öffentlichen Sitzung des Rates den Kommunalen Wärmeplan angenommen“; sie nennt als Ziel eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035. Wildeshausen ist Mittelzentrum (Frist 31.12.2026).
Gemeinde Wardenburg
16.585 Einwohner
Plan liegt vor Die Gemeinde veröffentlicht den Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung (erstellt von EWE NETZ); einen Ratsbeschluss konnten wir nicht belegen. Frist: 30.06.2028.

Wärmenetze: Welche Wärmenetze im Kreis bestehen, haben wir für diese Seite nicht zusammengestellt; Angaben stehen, soweit vorhanden, in den Plänen von Wildeshausen und Wardenburg.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die planungsverantwortlichen Stellen, nicht für Eigentümer. Ein Wärmeplan ändert nichts an der Anzeige-, Fachbetriebs- und Prüfpflicht Ihres Tanks; was er für Heizung und Tank bedeutet, steht im Abschnitt „Was das Gesetz vorgibt“ weiter unten. Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Aufgabe.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Landkreis Oldenburg zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Landkreis Oldenburg

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Was ein Kellertank im Landkreis Oldenburg kostet, belegen wir nicht; es fehlt die Quelle. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Landkreis Oldenburg ist das Landkreis Oldenburg – untere Wasserbehörde (Ansprechstelle: Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft) zuständig — Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, darunter Heizöltanks; als Ansprechstelle der Anzeige nennt die Kreisseite das Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreishaus, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Oldenburg – muss ich die Stilllegung beim Kreis anzeigen?
Der Landkreis Oldenburg schreibt auf seiner Dienstleistungsseite, wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen“; die Frist beträgt dort sechs Wochen. Die AwSV selbst zählt die Stilllegung in § 40 Abs. 1 nicht auf. Für Sie heißt das: Zeigen Sie die Stilllegung dem Kreis im Kreishaus Wildeshausen (Zentrale 04431 85-0) sechs Wochen vorher an.
Braucht mein Erdtank im Landkreis Oldenburg eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Ja, nach der AwSV: Unterirdische Anlagen sind bei der Stilllegung immer prüfpflichtig (§ 46 mit Anlage 6); als unterirdisch zählt schon ein Tank, der nur teilweise im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15). Der Prüfbericht geht binnen vier Wochen auch an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV), im Landkreis Oldenburg an die untere Wasserbehörde des Kreises.
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Oldenburg einen Fachbetrieb?
Nach § 45 Abs. 1 AwSV ist ein Fachbetrieb für Heizölanlagen über 1.000 Litern und für unterirdische Anlagen vorgeschrieben; die Broschüre „Der sichere Heizöltank“ nennt dieselbe Grenze. Ein Kellertank bis 1.000 Liter fällt danach nicht unter diese Pflicht. Das Abfall-ABC des Kreises schickt einen Tank mit Ölresten allerdings an eine Fachfirma für Tankreinigung.
Wo kann ich im Landkreis Oldenburg einen alten Öltank und Restöl entsorgen?
Das Abfall-ABC des Kreises unterscheidet: Heizöl und ein Heizöltank mit Ölresten sind gefährlicher Abfall und gehören zu Fachfirmen (Altölentsorgung bzw. Tankreinigung). Ein gereinigter, zerlegter Heizöltank zählt als Bauabfall und geht an die Umschlagstation. Altöl gibt man kostenlos und mit Kaufbeleg an den Handel zurück. Bei Fragen hilft die Abfallberatung des Kreises.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Oldenburg stilllegen zu lassen?
Für den Landkreis Oldenburg liegt uns kein belegter Preis vor, deshalb nennen wir keinen. Die Dienstleistungsseite des Kreises schreibt zur Anzeige nur, dass ggf. Gebühren anfallen. Die Kosten für den Tank selbst hängen nach unserer Einschätzung (nicht belegt) von Tankart, Größe, Zugang, Restöl und einer eventuell nötigen Prüfung ab; einen verbindlichen Preis gibt erst ein Angebot nach Besichtigung.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Oldenburg austauschen?
Aus dem Wärmeplan allein folgt kein Austausch: Die Fristen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz binden die planungsverantwortlichen Stellen, nicht die Eigentümer. Wildeshausen hat seinen Plan am 26.06.2025 beschlossen, Wardenburg meldet einen vorliegenden Abschlussbericht. Was ein Wärmeplan für Heizung und Tank bedeutet, steht im Abschnitt Wärmeplanung dieser Seite.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Landkreis Oldenburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Landkreis Oldenburg). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

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