Landkreis Uelzen · Lüneburger Heide · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Uelzen

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Uelzen arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Uelzen verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Uelzen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Uelzen). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Knapp jede dritte Wohnung im Landkreis Uelzen heizt mit Öl (30,9 % laut Zensus 2022). Zuständig ist für alle 27 Gemeinden eine Stelle: die untere Wasserbehörde des Landkreises in der Albrecht-Thaer-Straße 101 in Uelzen. Die Hansestadt Uelzen hat keine eigene, weil sie nicht zu den großen selbständigen Städten nach § 14 NKomVG zählt. Ein Merkblatt des Landkreises zur Stilllegung eines Öltanks fanden wir nicht; seine Wasser-Seite verlinkt ein bundesweit gehaltenes Faltblatt von 2017 und führt zwei Anzeige-Titel ohne Text. Was belegt ist und wo Sie vorher nachfragen sollten, lesen Sie auf dieser Seite. Vorgeschrieben ist der Fachbetrieb für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen; ein oberirdischer Kellertank bis 1.000 Liter braucht ihn nicht, solange kein Teil der Anlage im Erdreich liegt.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Uelzen?

Für den Landkreis Uelzen fehlt eine Preisquelle mit regionalem Bezug, deshalb nennt diese Seite keine Preise. Was den Preis treibt, lässt sich trotzdem sagen: der Tanktyp (Kunststoff, Stahl, Erdtank), das Volumen, der Zugang zum Tank, die Restölmenge und die Frage, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Verbindlich wird er erst mit dem Angebot nach der Besichtigung. Eine Preisstatistik für den Landkreis Uelzen gibt es nicht. Die Anbieterlisten, die sich für Uelzen finden lassen, sind bundesweit einheitliche Preislisten, dieselben Zahlen stehen auf den Seiten anderer Städte; ein regionaler Preis ist das nicht, deshalb fehlen sie hier. Das einzige Entgelt des awb gilt für Altöl (0,50 € je Liter, Anlage 3 der Satzung), nicht für Tanks. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Kein belegter Preis. Bei einem Kellertank entscheiden Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, Zugang zum Keller und Restölmenge; eine verbindliche Zahl gibt es erst mit dem Angebot nach der Besichtigung.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Uelzen: Auch hier kein belegter Preis. Für einen Erdtank fällt zusätzlich die Sachverständigenprüfung an, die das Faltblatt für alle unterirdischen Anlagen vorsieht; was sie kostet, haben wir nicht belegt. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Solange kein Preis mit Quelle für die Region vorliegt, bleibt diese Spalte leer. Holen Sie Angebote ein, lassen Sie Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine eventuelle Prüfung getrennt aufführen.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Ehe ein Betrieb kommt, sollten Sie Ihren Tank einordnen können. Steht er oberirdisch, oder liegt ein Teil davon im Erdreich? Fasst er über 1.000 Liter (dann Fachbetrieb, in Schutzgebieten auch Prüfpflicht) oder über 10.000 Liter (Prüfpflicht auch außerhalb)? Und liegt Ihr Grundstück in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Davon hängt ab, ob Fachbetrieb und Sachverständiger gebraucht werden. Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde des Landkreises; ob sie die Meldung einer Stilllegung wünscht, sagt der Landkreis nicht ausdrücklich, deshalb kurz nachfragen.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Für alle 27 Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Uelzen zuständig. Eine eigene hat die Hansestadt Uelzen nicht, sie steht nicht in der Liste der großen selbständigen Städte nach § 14 NKomVG (§ 127 Abs. 2 NWG). Die Wasser-Seite des Landkreises führt die beiden Anzeige-Angebote nur als Titel, und das verlinkte Faltblatt von 2017 erwähnt die Stilllegung bei Ausführung und Prüfung, nicht bei der Meldung. Auf Landesebene geht es auseinander: Die Seite des Landkreises Northeim rechnet das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen, die Seite der Region Hannover und § 40 Abs. 1 AwSV nennen es nicht. Schreiben Sie deshalb vorab an UWB@landkreis-uelzen.de und fragen Sie, ob eine Stilllegungsmeldung gewünscht ist und ob für Ihren Tank eine Prüfung fällig wird. Den Fachbetrieb verlangt das Gesetz bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen; ein einzelner Teil im Erdreich macht die Anlage schon unterirdisch. Ist eine Stilllegungsprüfung Pflicht, muss der Sachverständige den Prüfbericht innerhalb von vier Wochen bei der Behörde einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Welche Anlagen vor der Stilllegung geprüft werden müssen, legt die AwSV fest (§ 46 mit Anlage 5 und 6): alle unterirdischen Anlagen, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, schon oberirdische Anlagen über 1.000 Liter; das Faltblatt auf der Wasser-Seite nennt dieselben drei Gruppen. Die Schutzgebiete im Landkreis listet die Seite des Landkreises: die Wasserschutzgebiete Amelinghausen (1997), Bevensen (2015), Ebstorf (2013), Lüneburg (1993), Niendorf II (2011), Stadensen (1982), Uelzen (1996) und Wibbese (1987) sowie das Heilquellenschutzgebiet Bevensen (1991). Laut den Verordnungstexten des Landkreises betrifft das Wasserschutzgebiet Uelzen die Gemarkungen Uelzen, Veerßen, Hansen, Barnsen, Bohlsen, Stadorf, Wittenwater und Melzingen; Bevensen die Gemarkungen Bevensen, Sasendorf, Klein Bünstorf, Barum, Täterdorf-Eppensen, Vinstedt, Hohenbünstorf und Ebstorf; Ebstorf die Gemarkungen Schatensen, Wriedel, Holthusen I, Arendorf, Wettenbostel, Brauel, Hanstedt I und Ebstorf; Niendorf II die Gemarkungen Niendorf II, Stederdorf, Esterholz, Lehmke, Halligdorf und Groß Liedern. Zu Wibbese (überwiegend im Landkreis Lüchow-Dannenberg) und Stadensen (laut Übersichtskarte südlich von Wrestedt und westlich von Bad Bodenteich) liegt uns nur die Übersichtskarte vor; für Amelinghausen und Lüneburg haben wir nicht geprüft, wie weit sie in den Landkreis Uelzen hineinreichen. Das Heilquellenschutzgebiet Bevensen hat laut Verordnung von 1991 eine Schutzzone von 10 m um die Thermalbohrungen; ob die Prüfpflicht dort für einen bestimmten Tank greift, klärt die untere Wasserbehörde. Überschwemmungsgebiete gibt es an der Ilmenau und an den Unterläufen von Gerdau, Hardau und Stederau (Beschluss des Kreistags am 14.10.2014; Verkündung im Amtsblatt Nr. 4 vom 27.02.2015 laut Hochwasser-Seite des Landkreises). Ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen, oder die untere Wasserbehörde sagt es Ihnen.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Uelzen

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Uelzen:

Landkreis Uelzen (alle 27 Gemeinden)

Landkreis Uelzen – Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde im Bereich Natur-, Wald-, Wasser- und Bodenschutz; die Wasser-Seite des Landkreises führt dort die Arbeitsgebiete „Wassergefährdende Stoffe“ und „Verwaltung / Heizöltankanlagen“ auf
Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen
Tel. Zentrale 0581 82-0 · UWB@landkreis-uelzen.de

Zwei Anzeige-Angebote stehen auf der Wasser-Seite des Landkreises, „Heizölanlage: Anzeige“ und „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“, beide ohne eigenen Text, ohne Frist, Unterlagenliste oder Formular. Das verlinkte Faltblatt sagt lediglich, dass eine neu errichtete oder wesentlich geänderte Heizöltankanlage der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen ist. § 40 Abs. 1 AwSV bezieht die Anzeige auf Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; von der Stilllegung steht dort nichts.

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (bundesweit gehaltenes Faltblatt, 2017; auf der Wasser-Seite des Landkreises verlinkt, kein Merkblatt des Landkreises) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungspflichtig ist der Landkreis Uelzen (§ 6 Abs. 1 NAbfG), ausgeführt wird die Aufgabe vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (awb). Die Abfallentsorgungssatzung ab 01.01.2026 rechnet „teer- und ölhaltige Rückstände“ ausdrücklich zu den Problemabfällen aus Haushalten (§ 12 Abs. 1); zu überlassen sind sie an den bekannt gegebenen Entsorgungsanlagen oder bei der „zweimal jährlich stattfindenden mobilen Schadstoffsammlung“ (§ 12 Abs. 2). Schadstoffannahmestellen betreibt der awb am Wertstoffhof Oldenstadt (Wendlandstr. 8, 29525 Uelzen) und im Entsorgungszentrum Borg (Deponiestr. 10, 29571 Rosche); geöffnet sind beide Höfe Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Privathaushalte geben haushaltsübliche Mengen von 20 kg je Anlieferung gebührenfrei ab, die Behälter müssen verschlossen sein. Die mobilen Sammlungen 2026 lagen vom 14. bis 17. April und vom 1. bis 4. September; Termine für 2027 haben wir nicht gefunden.

Heizöl- oder Tankreste erwähnen die awb-Seiten nicht ausdrücklich. Öltanks und Metallbehälter mit Restinhalt ordnet die Satzung den gefährlichen Abfällen zu, nicht den Metallabfällen (§ 11a Abs. 1), und sie verlangt, gefährliche Abfälle aus Haushalten getrennt nach Abfallarten an den bekannt gegebenen Entsorgungsanlagen zu überlassen (§ 12a Abs. 2). Im Negativkatalog der Anlage 1 stehen unter anderem 13 07 01* (Heizöl und Diesel), 16 07 08* (ölhaltige Abfälle), 05 01 03* (Bodenschlämme aus Tanks) und 17 04 09* (verunreinigte Metallabfälle); nach § 2 Abs. 3 Buchst. a sind solche Abfälle jedoch nicht ausgeschlossen, soweit sie in privaten Haushaltungen anfallen. Ob der awb Tankreste, Ölschlamm oder einen gereinigten Tank wirklich annimmt und zu welchem Entgelt, ist damit nicht belegt; fragen Sie vorher bei der Abfallberatung (kostenlose Nummer 0800 2920800). Legt ein Fachbetrieb den Tank still, lässt der Betreiber laut Faltblatt Heizöl und Rückstände entfernen; wohin sie gehen und was das kostet, steht in dessen Angebot. Gewerbliche Kleinmengen gefährlicher Abfälle bis 2.000 kg im Jahr nimmt der awb nach der Satzung an (§ 12 Abs. 3, § 12a Abs. 3), laut Merkblatt Sonderabfälle gegen Entgelt, nach Anmeldung und auf dem Betriebshof Oldenstadt. Die Gebühr von 0,50 € je Liter in Anlage 3 gilt für Altöl, weder für Heizöl noch für Tanks.

Wichtig: Welche Anlagen vor der Stilllegung geprüft werden müssen, legt die AwSV fest (§ 46 mit Anlage 5 und 6): alle unterirdischen Anlagen, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, schon oberirdische Anlagen über 1.000 Liter; das Faltblatt auf der Wasser-Seite nennt dieselben drei Gruppen. Die Schutzgebiete im Landkreis listet die Seite des Landkreises: die Wasserschutzgebiete Amelinghausen (1997), Bevensen (2015), Ebstorf (2013), Lüneburg (1993), Niendorf II (2011), Stadensen (1982), Uelzen (1996) und Wibbese (1987) sowie das Heilquellenschutzgebiet Bevensen (1991). Laut den Verordnungstexten des Landkreises betrifft das Wasserschutzgebiet Uelzen die Gemarkungen Uelzen, Veerßen, Hansen, Barnsen, Bohlsen, Stadorf, Wittenwater und Melzingen; Bevensen die Gemarkungen Bevensen, Sasendorf, Klein Bünstorf, Barum, Täterdorf-Eppensen, Vinstedt, Hohenbünstorf und Ebstorf; Ebstorf die Gemarkungen Schatensen, Wriedel, Holthusen I, Arendorf, Wettenbostel, Brauel, Hanstedt I und Ebstorf; Niendorf II die Gemarkungen Niendorf II, Stederdorf, Esterholz, Lehmke, Halligdorf und Groß Liedern. Zu Wibbese (überwiegend im Landkreis Lüchow-Dannenberg) und Stadensen (laut Übersichtskarte südlich von Wrestedt und westlich von Bad Bodenteich) liegt uns nur die Übersichtskarte vor; für Amelinghausen und Lüneburg haben wir nicht geprüft, wie weit sie in den Landkreis Uelzen hineinreichen. Das Heilquellenschutzgebiet Bevensen hat laut Verordnung von 1991 eine Schutzzone von 10 m um die Thermalbohrungen; ob die Prüfpflicht dort für einen bestimmten Tank greift, klärt die untere Wasserbehörde. Überschwemmungsgebiete gibt es an der Ilmenau und an den Unterläufen von Gerdau, Hardau und Stederau (Beschluss des Kreistags am 14.10.2014; Verkündung im Amtsblatt Nr. 4 vom 27.02.2015 laut Hochwasser-Seite des Landkreises). Ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen, oder die untere Wasserbehörde sagt es Ihnen. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Uelzen: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Uelzen dazu schreiben:

Landkreis Uelzen (alle 27 Gemeinden): Landkreis Uelzen – Untere Wasserbehörde

Eine eigene Aussage des Landkreises zur Stilllegung gibt es nicht: kein Merkblatt, kein Formular, kein Text auf der Wasser-Seite. Das dort verlinkte Faltblatt ist bundesweit gehalten, nennt keine Behörde des Landkreises und verweist für die zuständige Stelle auf zukunftsheizen.de. Zur Prüfung sagt es: „Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen.“ Nach AwSV (Anlage 5 und 6) prüfpflichtig sind alle unterirdischen Anlagen, oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Litern und oberirdische Anlagen in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten mit mehr als 1.000 Litern. Zur Ausführung heißt es: „Für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1.000 Liter hat, muss ein Fachbetrieb nach AwSV beauftragt werden.“ Heizöl und Rückstände aus Tank und Leitungen lässt der Betreiber bei der Stilllegung entfernen; „Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung sind zu entfernen.“ Ob die Stilllegung angezeigt werden soll, beantworten die Landesseiten uneinheitlich. Die Serviceportal-Seite zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie sie der Landkreis Northeim zeigt, nennt das Stilllegen ausdrücklich: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Heizöl-Seite der Region Hannover nennt es nicht, § 40 Abs. 1 AwSV auch nicht. Der Landkreis Uelzen führt beide Titel; den Wortlaut seines Originals konnten wir nicht lesen. Fragen Sie deshalb vorab unter UWB@landkreis-uelzen.de, ob die Meldung einer Stilllegung gewünscht ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Fachbetrieb nur bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen, wobei ein Teil im Erdreich reicht (§ 45 Abs. 1, § 2 Abs. 15 AwSV).

Kontakt: Tel. Zentrale 0581 82-0 · UWB@landkreis-uelzen.de · UWB@landkreis-uelzen.de; Zentrale 0581 82-0 · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Uelzen

30,9 % der Wohnungen im Landkreis Uelzen heizen laut Zensus 2022 mit Öl, rund 15.300 von 49.600; das ist mehr als das Doppelte des niedersächsischen Landesschnitts von 14,1 %. Am niedrigsten liegt der Anteil in Bienenbüttel mit 20,3 %, am höchsten in der Samtgemeinde Rosche mit 40,4 %. In der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf heizt mehr als jede dritte Wohnung mit Öl (37,0 %, rund 5.400), in der Hansestadt Uelzen etwa jede vierte (25,6 %, rund 4.700).

In 54,9 % der Wohnungen kommt die Wärme aus Gas (Land: 71,9 %), in 2,8 % aus Fernwärme (Land: 7,7 %). Beim Blick auf die sechs Zensuszeilen fällt nach unserer Auswertung ein Muster auf: Die Hansestadt Uelzen (67,4 %) und die Gemeinde Bienenbüttel (67,2 %) haben die höchsten Gas- und die niedrigsten Ölanteile, die Samtgemeinde Rosche mit 33,4 % den niedrigsten Gas- und mit 40,4 % den höchsten Ölanteil. Dazwischen ist es nicht gleichmäßig; die Samtgemeinde Suderburg etwa kommt auf 44,6 % Gas und 29,3 % Öl. Fernwärme hat nur in den Samtgemeinden Suderburg (7,6 %) und Rosche (6,6 %) nennenswertes Gewicht, sonst liegt sie unter 3 %. Der Wärmeplan der Hansestadt beschreibt die Stadt so: „Die Infrastruktur ist von einem weitreichenden Gasnetz geprägt, das den Großteil des Stadtgebiets abdeckt, wobei einige Ortsteile nicht angeschlossen sind.“ Eine flächendeckende Fernwärmeversorgung gibt es dort laut Plan nicht. Warum Haushalte mit Öl oder Gas heizen, sagt der Zensus nicht; ein Zusammenhang mit Gasnetz und Siedlungsstruktur liegt nahe, ist aber keine Aussage der Quelle. Der Wärmeplan der Hansestadt zählt zudem Wohngebäude statt Wohnungen: 2.866 von 9.757 Gebäuden heizen mit Heizöl (29,4 %), eine andere Basis als die 25,6 % der Wohnungen oben.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Uelzen entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Rosche, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Samtgemeinde Aue, Samtgemeinde Suderburg, Hansestadt Uelzen, Gemeinde Bienenbüttel und weiteren Orten. 27 Gemeinden hat der Landkreis: zwei verbandsfreie (Hansestadt Uelzen und Bienenbüttel) und vier Samtgemeinden mit zusammen 25 Mitgliedsgemeinden (Bevensen-Ebstorf 13, Aue 4, Suderburg 3, Rosche 5). In der Zensus-Tabelle erscheinen die Samtgemeinden als Ganzes, ihre Mitgliedsgemeinden einzeln nicht; die Liste ist nach Ölanteil absteigend geordnet. Nach unserer Auswertung liegt die Hansestadt Uelzen mit 25,6 % unter dem Kreisschnitt, stellt wegen ihrer vielen Wohnungen aber mit rund 4.700 Ölheizungs-Wohnungen nach Bevensen-Ebstorf (rund 5.400) die zweitgrößte Zahl. Für alle sechs Zeilen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Wärmepläne zählen anders als der Zensus: Der Bericht der Samtgemeinde Suderburg nennt für den Heizungsbestand einen Ölanteil von 33 %, der Zensus für die Wohnungen dort 29,3 %.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Uelzen

Sechs Stellen sind im Landkreis Uelzen planungsverantwortlich: die Hansestadt Uelzen, die Gemeinde Bienenbüttel und die vier Samtgemeinden. Die Pflicht nach § 20 NKlimaG liegt seit 01.01.2026 bei den Samtgemeinden und den Gemeinden ohne Samtgemeinde. Als einziges Mittelzentrum im Kreis hatte die Hansestadt Uelzen nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 Zeit; für die übrigen fünf nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne der Hansestadt Uelzen (Ratsbeschluss Anfang März 2026) und der Samtgemeinde Suderburg (Samtgemeinderat, 26.03.2026). Zu Bevensen-Ebstorf, Aue, Rosche und Bienenbüttel fanden wir keine Aussage. Der Landkreis plant nicht selbst, er berät nur zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).

GemeindeStand der PlanungDetails
Hansestadt Uelzen
32.703 Einwohner
beschlossen Der Rat der Hansestadt hat den Kommunalen Wärmeplan beschlossen; die Pressemitteilung der Hansestadt trägt das Datum 03.03.2026, die ZEBAU GmbH nennt Anfang März 2026, das genaue Sitzungsdatum haben wir nicht belegt. Unterstützt wurde die Stadtverwaltung von ZEBAU und Averdung Ingenieure & Berater. Als Wärmenetzeignungsgebiete eingestuft sind laut Pressemitteilung die Innenstadt, der südliche Bereich entlang des Ostrings und Teile des Sterngebiets; für dezentral geprägte Wohngebiete ohne geplantes Wärmenetz sind Beratungsangebote vorgesehen. Im Stadtgebiet betreibt die Stadt laut Bericht vier Nahwärmenetze, drei davon die Stadtwerke; sie seien ausgelastet. Im Industrie- und Gewerbegebiet Nord soll eine Machbarkeitsstudie zum Energy Hub Nord prüfen, ob sich industrielle Abwärme zu einem gemeinsamen Wärmenetz verbinden lässt. Ob der Rat über den Plan hinaus Wärmenetzeignungsgebiete förmlich ausgewiesen hat, was die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes in diesen Gebieten vorzeitig auslösen würde, geht aus den Quellen nicht hervor.
Gemeinde Bienenbüttel
6.583 Einwohner
keine öffentliche Angabe Weder belegt noch ausgeschlossen. Auf der Gemeinde-Website und im Bekanntmachungsbereich haben wir keine Erwähnung eines Wärmeplans gefunden; das Ratsinformationssystem konnten wir nicht auswerten. Die Frist für die Gemeinde läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
26.292 Einwohner
keine öffentliche Angabe Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst 13 Mitgliedsgemeinden (Altenmedingen, Stadt Bad Bevensen, Barum, Klosterflecken Ebstorf, Emmendorf, Hanstedt, Himbergen, Jelmstorf, Natendorf, Römstedt, Schwienau, Weste, Wriedel). Auf ihren Seiten zu Klimaschutz und Neuigkeiten haben wir keine Erwähnung eines Wärmeplans gefunden; das Ratsinformationssystem konnten wir nicht auswerten. Eine Pressemitteilung der Samtgemeinde vom 23.04.2024 berichtet von einer gegründeten Geothermie-GmbH und kündigt an, es „wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 gebohrt“; wie es danach weiterging, haben wir nicht gefunden. Die Frist für die Samtgemeinde läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.
Samtgemeinde Aue
12.793 Einwohner
keine öffentliche Angabe Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst vier Mitgliedsgemeinden (Flecken Bad Bodenteich, Lüder, Soltendieck, Wrestedt). Auf ihrer Website haben wir keine Erwähnung eines Wärmeplans gefunden; das Ratsinformationssystem konnten wir nicht auswerten. Die Frist für die Samtgemeinde läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.
Samtgemeinde Rosche
6.378 Einwohner
keine öffentliche Angabe Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst fünf Mitgliedsgemeinden (Oetzen, Rätzlingen, Rosche, Stoetze, Suhlendorf). Auf ihrer Website und im Bekanntmachungsbereich haben wir keine Erwähnung eines Wärmeplans gefunden. Die Frist für die Samtgemeinde läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.
Samtgemeinde Suderburg
6.618 Einwohner
beschlossen Die Samtgemeinde umfasst drei Mitgliedsgemeinden (Eimke, Gerdau, Suderburg). Nach dem Protokollauszug auf der Seite der Samtgemeinde (eingescannte Datei) hat der Samtgemeinderat die Kommunale Wärmeplanung am 26.03.2026 ungeändert beschlossen (TOP 5, Vorlage SG/2026/017). Der Abschlussbericht trägt das Datum 05.02.2026; erstellt haben ihn iPower GmbH und digikoo GmbH. Zum Heizungsbestand schreibt der Bericht: „Gasheizungen stellen mit 39 % den größten Anteil im Bestand, gefolgt von Ölheizungen mit 33 %.“ Bestehende Wärmenetze gibt es in Eimke, das derzeit vollständig von der örtlichen Biogasanlage versorgt wird, und im Ortsteil Bohlsen mit Biomasse und Erdgas. Als Maßnahmen empfiehlt der Bericht Vorstudien zur Erweiterung beider Netze, eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz in Suderburg aus industrieller Abwärme und ein Geothermie-Gutachten.

Wärmenetze: Vier kleine Nahwärmenetze gibt es in der Hansestadt Uelzen, drei davon betreiben die Stadtwerke; laut Wärmeplan sind sie ausgelastet, flächendeckende Fernwärme gibt es nicht. Für die Samtgemeinde Suderburg nennt der Abschlussbericht Wärmenetze in Eimke (Biogasanlage) und Bohlsen (Biomasse und Erdgas). Für die übrigen vier Stellen haben wir keine bestehenden Netze belegt. In der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf war laut Pressemitteilung vom 23.04.2024 eine Geothermie-Bohrung für die zweite Jahreshälfte 2025 geplant; ob und mit welchem Ergebnis sie stattfand, ist offen.

Für Ihren Öltank heißt das: Außer der Beratung zu Fördermitteln hat der Landkreis bei der Wärmeplanung keine Aufgabe und ist keine Anlaufstelle für Wärmepläne. Die Fristen gelten den planungsverantwortlichen Stellen, nicht den Eigentümern. Eine funktionierende Ölheizung muss wegen eines Wärmeplans niemand direkt austauschen. Ob in Ihrer Gemeinde zusätzlich eine kommunale Satzung gilt, steht nicht im Landesrecht; das sagt Ihnen die Gemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Uelzen zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Uelzen

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Kein belegter Preis. Bei einem Kellertank entscheiden Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, Zugang zum Keller und Restölmenge; eine verbindliche Zahl gibt es erst mit dem Angebot nach der Besichtigung. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Uelzen ist der Landkreis Uelzen – Untere Wasserbehörde zuständig — Untere Wasserbehörde im Bereich Natur-, Wald-, Wasser- und Bodenschutz; die Wasser-Seite des Landkreises führt dort die Arbeitsgebiete „Wassergefährdende Stoffe“ und „Verwaltung / Heizöltankanlagen“ auf, Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Uelzen – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Für alle 27 Städte und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig (Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen, UWB@landkreis-uelzen.de). Was der Landkreis zur Stilllegung erwartet, bleibt offen: Seine Wasser-Seite zeigt die Titel „Heizölanlage: Anzeige“ und „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ ohne Text, und das verlinkte bundesweite Faltblatt von 2017 kennt die Anzeige nur für Neuerrichtung und wesentliche Änderung. Die Landesseiten widersprechen sich: Die Serviceportal-Seite, wie sie der Landkreis Northeim zeigt, rechnet das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen, die Seite der Region Hannover und § 40 Abs. 1 AwSV nennen es nicht. Eine kurze Nachfrage bei der Behörde klärt das. Ist eine Stilllegungsprüfung vorgeschrieben, bekommt die Behörde den Prüfbericht des Sachverständigen in jedem Fall binnen vier Wochen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Braucht mein Erdtank im Landkreis Uelzen eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Ja. Jede unterirdische Anlage wird bei der Stilllegung geprüft, egal, wie viel sie fasst; und als unterirdisch gilt eine Anlage schon, wenn nur ein Teil im Erdreich liegt (§ 46 mit Anlage 6, § 2 Abs. 15 AwSV; das Faltblatt auf der Wasser-Seite nennt „alle unterirdischen Anlagen und unterirdische Anlagenteile“). Für unterirdische Anlagen ist außerdem ein Fachbetrieb nach AwSV vorgeschrieben (§ 45 Abs. 1 AwSV). Bei oberirdischen Tanks setzt die Prüfpflicht über 10.000 Litern ein; in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet gilt sie schon über 1.000 Litern. Wasserschutzgebiete im Landkreis liegen laut den Verordnungstexten unter anderem in den Gemarkungen Uelzen, Veerßen, Hansen, Barnsen, Bohlsen, Stadorf, Wittenwater und Melzingen (Wasserschutzgebiet Uelzen) sowie rund um Bevensen, Ebstorf und Niendorf II. Was die Sachverständigenprüfung kostet, haben wir nicht belegt.
Mein alter Kunststofftank steht im Keller – muss er raus, und brauche ich dafür einen Fachbetrieb?
Ob ein Kellertank raus muss, hängt von seinem Zustand und Ihren Plänen ab; eine Pflicht zum Ausbau allein wegen des Alters haben wir nicht belegt. Als Problemstellen nennt das Faltblatt auf der Wasser-Seite unter anderem Verformungen und Einbeulungen, Risse oder Weißbruch, Sattelbildung am Tankdach, „Elefantenfüße“ und starke Verfärbungen. Behälter mit solchen Stellen „sollten Sie unbedingt austauschen lassen“. Einen Fachbetrieb verlangt § 45 Abs. 1 AwSV nur für Tanks über 1.000 Liter und für Anlagen mit Teilen im Erdreich; ein oberirdischer Kellertank bis 1.000 Liter fällt nicht darunter. Eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen verlangt das Gesetz bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Litern, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern. Was der Ausbau kostet, ist Sache des Einzelfalls; einen regionalen Preis haben wir nicht.
Wo kann ich im Landkreis Uelzen Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Zuständig ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (awb). Schadstoffe nimmt er am Wertstoffhof Oldenstadt (Wendlandstr. 8, 29525 Uelzen) und im Entsorgungszentrum Borg (Deponiestr. 10, 29571 Rosche) an, Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr und Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr. Bis zu 20 kg je Anlieferung geben Privathaushalte gebührenfrei ab; die Behälter müssen verschlossen sein. „Teer- und ölhaltige Rückstände“ zählt die Satzung zu den Problemabfällen, Öltanks mit Restinhalt zu den gefährlichen Abfällen. Ob der awb Tankreste, Ölschlamm oder einen gereinigten Tank annimmt, sagen seine Seiten nicht; das klärt die Abfallberatung (kostenlose Nummer 0800 2920800). Legt ein Fachbetrieb den Tank still, lässt der Betreiber Heizöl und Rückstände entfernen; wohin sie gehen, steht in dessen Angebot.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Uelzen stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Eine belegte regionale Preisstatistik für den Landkreis Uelzen gibt es nicht; die auffindbaren Anbieterlisten sind bundesweit einheitlich und stehen deshalb nicht hier. Der einzige Preis des awb gilt für Altöl (0,50 € je Liter), weder für Heizöl noch für Tanks. Was Sie zahlen, hängt an Tanktyp (Kunststoff, Stahl, Erdtank), Volumen, Zugang, Restölmenge und einer eventuell nötigen Sachverständigenprüfung. Verbindlich ist erst ein Angebot nach der Besichtigung, in dem Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und Prüfung getrennt stehen sollten.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Uelzen austauschen?
Ein Wärmeplan allein verpflichtet niemanden direkt zum Heizungstausch; welche weiteren Regeln für Ihr Haus gelten, haben wir hier nicht untersucht. Sechs Stellen im Landkreis sind für die Wärmeplanung zuständig. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne der Hansestadt Uelzen (Ratsbeschluss Anfang März 2026) und der Samtgemeinde Suderburg (Samtgemeinderat, 26.03.2026). Zu Bevensen-Ebstorf, Aue, Rosche und Bienenbüttel fanden wir keine Aussage; ihre Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. Der Landkreis plant nicht selbst. Ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz vorgesehen ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Uelzen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Uelzen). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Uelzen anfragen