Landkreis Goslar · Harz · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Goslar
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Goslar verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Goslar
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Goslar). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Wie viele Wohnungen im Landkreis Goslar mit Öl heizen, hängt stark vom Ort ab: In Clausthal-Zellerfeld sind es 7,5 %, in Liebenburg 23,5 %. Kreisweit sind es 13,5 %, rund 11.100 Wohnungen nach dem Zensus 2022; Niedersachsen liegt mit 14,1 % etwas höher. Wer einen Tank stilllegen will, hat es mit einer von zwei unteren Wasserbehörden zu tun. Im Stadtgebiet Goslar ist die Stadt selbst zuständig, weil sie eine große selbständige Stadt ist, in den übrigen sechs der sieben Gemeinden der Landkreis. Zur Anzeige der Stilllegung sagen beide Stellen Verschiedenes. Die Stadt nennt sie auf ihren Seiten anzeigepflichtig, ihr eigenes Anzeigeformular und § 40 Abs. 1 AwSV kennen den Fall jedoch nicht. Beim Landkreis nennt eine der beiden Anzeige-Seiten das Stilllegen, die andere nicht. Der Landkreis nennt kein Merkblatt zur Stilllegung; die Stadt hat eines zu Heizöl (Stand September 2023) mit Prüfpflichten und Anzeige. Für Fachbetrieb und Prüfung gilt die AwSV. Die Hinweise der Stadt gehen weiter, und beide Fassungen stehen unten bei den Behörden. Für den Abfall ist der Landkreis mit seinen KreisWirtschaftsBetrieben Goslar (KWB) zuständig; ob die KWB Tankreste und Ölschlamm annehmen, ist nicht belegt. Fragen Sie dort vorab nach.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Goslar?
Im Angebot stehen je nach Tank drei Posten: der Ausbau oder die Verfüllung des Tanks, das Entsorgen der Reste und, falls § 46 AwSV eine Prüfung verlangt, der Sachverständige. Wie hoch jeder Posten ausfällt, zeigt erst die Besichtigung vor Ort. Eine Preisstatistik oder Gebührenordnung für das Stilllegen eines Öltanks nennt keine Stelle im Landkreis Goslar. Beide unteren Wasserbehörden nennen keinen Preis, und die Preislisten der KWB Goslar (Haushalte ab 01.01.2026, Sonderabfallkleinmengen ab 01.07.2026) haben keine Position für Heizöl, Tankreste oder Tanks. Einen belegten Anbieterpreis für den Landkreis Goslar haben wir nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für den Kellertank im Landkreis Goslar ist kein Preis belegt. Lassen Sie sich im Angebot Material, Größe, Zugang zum Keller und Restölmenge einzeln aufschlüsseln.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Goslar: Für den Erdtank ist ebenfalls kein Preis belegt. Dazu kommt die Prüfung vor der Stilllegung, die bei unterirdischen Anlagen nach § 46 AwSV (Anlage 5) immer fällig ist; ihre Kosten nennt keine Quelle für den Landkreis. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Lassen Sie die drei Posten im Angebot getrennt ausweisen. Eine Gebühr der KWB für die Annahme von Tankresten nennen deren Preislisten nicht. Der Altölpreis von 3,43 Euro je Kilogramm gilt nur für Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zuerst zählt, wo der Tank steht und wie viel er fasst. Reicht ein Teil der Anlage ins Erdreich, gilt sie als unterirdisch; dann gehören Fachbetrieb und Prüfung vor der Stilllegung immer dazu. Bei oberirdischen Tanks wird der Fachbetrieb erst über 1.000 Liter Pflicht und die Prüfung erst über 10.000 Liter, in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet schon über 1.000 Liter. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Grundstück ab: im Stadtgebiet Goslar die Stadt (Umwelt- und Gewässerschutz), in den übrigen sechs Gemeinden der Landkreis (Fachgruppe Gewässerschutz). Ob die Stilllegung gemeldet werden soll, beantworten die Behörden nicht einheitlich: Die Stadt nennt sie anzeigepflichtig, beim Landkreis tut es eine der beiden Anzeige-Seiten, die andere nicht. Am sichersten ist eine kurze Nachfrage bei der zuständigen Behörde, bevor der Fachbetrieb den Auftrag bekommt.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zwei untere Wasserbehörden teilen sich den Landkreis Goslar. Für das Stadtgebiet nimmt die Stadt Goslar die Aufgabe selbst wahr, weil sie eine große selbständige Stadt ist (§ 127 Abs. 2 NWG, § 14 Abs. 5 NKomVG); für die übrigen sechs Gemeinden ist der Landkreis mit seiner Fachgruppe Gewässerschutz zuständig. Zur Anzeige der Stilllegung sagen beide Verschiedenes. Die Stadt nennt sie auf ihren Seiten anzeigepflichtig. Beim Landkreis führt die allgemeine Anzeige-Seite das Stilllegen auf, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nur die drei Fälle aus § 40 Abs. 1 AwSV (Errichtung, wesentliche Änderung, Änderung der Gefährdungsstufe). Klären Sie deshalb vorab bei der Behörde, in deren Gebiet Ihr Grundstück liegt, ob sie eine Meldung wünscht und ob für Ihren Tank eine Prüfung ansteht. Ein Fachbetrieb ist Pflicht, wenn der Tank über 1.000 Liter fasst, und bei jeder Anlage, die auch nur zum Teil im Erdreich liegt (§ 45 Abs. 1 AwSV). Die Stadt fasst die Fachbetriebspflicht in ihren Hinweisen weiter als die AwSV; beide Fassungen stehen weiter unten bei den Behörden. Wo eine Stilllegungsprüfung verlangt ist, muss die Behörde den Prüfbericht des Sachverständigen innerhalb von vier Wochen erhalten (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Vor der Stilllegung müssen Betreiber jede unterirdische Anlage prüfen lassen (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6), eine oberirdische erst über 10.000 Liter, im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet aber schon über 1.000 Liter. Liegt Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet? Im Stadtgebiet Goslar beantwortet das die Stadt, in den übrigen Gemeinden der Landkreis.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Goslar
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Goslar:
Stadt Goslar (Stadtgebiet einschließlich der zugehörigen Ortsteile; große selbständige Stadt)
Stadt Goslar – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt und Gewässerschutz)
Fachdienst Umwelt und Gewässerschutz der Stadt Goslar; auf der Seite zur Heizöllagerung heißt es, die Stelle führe „ein Verzeichnis aller entsprechenden Anlagen im Stadtgebiet sowie den dazugehörigen Ortsteilen“
Stadt Goslar, Fachdienst Umwelt und Gewässerschutz, Rammelsberger Straße 2, 38640 Goslar
Tel. Zentrale 05321 704-0 · uwb@goslar.de
Für Anzeigen nach § 40 AwSV hat die Stadt Goslar ein eigenes Formular (PDF mit dem Briefkopf der Unteren Wasserbehörde der Stadt Goslar). Es bietet zwei Kästchen an: „Die Anlage ist noch zu errichten“ (Anzeige vor Inbetriebnahme) und „Die Anlage besteht bereits“ (Anzeige vor einer wesentlichen Änderung). Ein Feld für die Stilllegung hat es nicht. Auf ihrer Heizöl-Seite verlangt die Stadt dagegen die Anzeige der Erstellung, Veränderung oder Stilllegung einfacher Heizöltanks. § 40 Abs. 1 AwSV führt Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe auf, die jeweils mindestens sechs Wochen vorher anzuzeigen sind. Das Blatt Prüfpflichten Heizöltank (Stand März 2022) ergänzt: „In Schutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind alle Anlagen anzuzeigen.“ Welches Formular die Stadt für die Stilllegung sehen will, sagt sie nicht.
Merkblatt Heizöl der Stadt Goslar (Stand September 2023): Anzeige, Prüfpflichten, Schutzgebiete, Fachbetriebspflicht →
Zur Behörde →
Landkreis Goslar (alle Gemeinden außer der Stadt Goslar: Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Langelsheim, Liebenburg, Seesen; 6 von 7)
Landkreis Goslar – Untere Wasserbehörde (Fachgruppe Gewässerschutz)
Fachgruppe Gewässerschutz des Landkreises Goslar, zuständig für 31 Dienstleistungen; die Anzeige-Seiten zu wassergefährdenden Stoffen im Verwaltungsportal des Landkreises sind die Anlaufstelle
Landkreis Goslar, Fachgruppe Gewässerschutz, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar
Tel. Zentrale 05321 76-0 · Kontaktformular der Fachgruppen-Seite
Beim Landkreis stehen zwei Anzeige-Seiten nebeneinander. Die Seite für Heizölverbraucheranlagen (Rechtsgrundlage § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV) nennt drei Anlässe: Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Sie verlangt die Anzeige mindestens sechs Wochen vorher, über einen Onlinedienst, per Brief oder per E-Mail. Die allgemeine Seite zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen stützt sich auf § 62 WHG und § 40 AwSV und führt zusätzlich das Stilllegen auf, ebenfalls mit sechs Wochen Frist vor Beginn der Maßnahme. Unter den erforderlichen Unterlagen nennt die Heizöl-Seite ein „ausgefülltes Anzeigeformular“; bei Formularen und Kosten steht dort aber „nicht angegeben“. Ein Anzeigeformular für Heizöltanks nennt der Landkreis nicht, und ob der Onlinedienst die Stilllegung vorsieht, sagt die Seite nicht; fragen Sie bei der Fachgruppe Gewässerschutz nach.
Entsorgung & Restöl
Für den Abfall ist im ganzen Kreisgebiet, auch in der Stadt Goslar, der Landkreis Goslar als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig (§ 6 Abs. 1 NAbfG). Den Betrieb führen die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (KWB), ein Eigenbetrieb des Landkreises, auf Grundlage der Abfallsatzung (Beschluss des Kreistags vom 17.11.2014). Die Satzung unterscheidet Schadstoffe (§ 2 Abs. 8, § 12) und Sonderabfall-Kleinmengen (§ 2 Abs. 10, § 13), die dem Landkreis übergeben werden können. Zur mobilen Schadstoffsammlung heißt es: „Zu den genannten Terminen erfolgt ausschließlich die kostenlose Sammlung von Schadstoffen und Sonderabfällen aus privaten Haushalten in handelsüblichen Mengen.“ Halteorte sind Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Langelsheim, Liebenburg, Lutter am Barenberge, Oker, Seesen und Vienenburg. Die Stoffe sollen möglichst im Originalbehälter und unvermischt abgegeben werden; die Termine stehen auf der Seite der KWB. Außerdem gibt es nach § 12 Abs. 2 der Satzung die Schadstoff-Annahmestelle der Abfallentsorgungsanlage „Im Heiligenholze“ (Landstraße 88b, 38667 Bad Harzburg/Harlingerode, Tel. 05321 3363-10, abfallwirtschaft@kwb-goslar.de).
Heizöl, Tankreste oder Ölschlamm aus einem stillgelegten Tank kommen in der Abfallsatzung nicht ausdrücklich vor. Sie schließt in § 4 Abs. 2 mit Zustimmung der oberen Abfallbehörde Abfälle von der Entsorgung durch den Landkreis aus, darunter in Nr. 2 „Abfälle, die flüssig, feuergefährlich oder explosiv sind“ und in Nr. 5 „Schlämme, Schlempen und Abfälle gleicher Konsistenz“. Solche Abfälle muss der Besitzer selbst entsorgen (Abs. 4). Ausgenommen sind nach Abs. 5 Abfälle, die „dem Hausmüll entstammen und in haushaltsüblichen Mengen anfallen“; ob Heizölreste aus einem Tank dazu zählen, lässt die Satzung offen. Der Positivkatalog der KWB (Nr. 4.3) für das Sonderabfallkleinmengenzwischenlager „Im Heiligenholze“ führt unter 13 07 01* „Heizöl und Diesel“ auf. Die Annahmebedingungen für Sonderabfälle (Nr. 5.3, Stand 15.09.2017) verlangen möglichst Originalbehältnisse, grundsätzlich höchstens 20 kg je Gebinde und für gewerbliche Anlieferungen eine Terminabsprache. Ein ausgebauter Tank ist als solcher nicht ausdrücklich geregelt. Metallschrott muss nach Nr. 5.8 (Stand 09.02.2018) ohne Restinhalte und ohne Anhaftungen von Betriebs- und Schmierstoffen angeliefert werden, und „Behälter für brennbare Flüssigkeiten, Ölkanister und Ölfilter werden nicht angenommen“. Zu den Preisen: Die Haushalts-Preisliste (ab 01.01.2026) hat keine Zeile für Heizöl oder Tankreste. Die Liste für Sonderabfallkleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (ab 01.07.2026, zuzüglich Umsatzsteuer) nennt für 20 01 26 „Öle und Fette“ (Altöl, Schmierstoffe) 3,43 Euro je Kilogramm, hat aber keine Zeile für 13 07 01; ein Preis für Tankreste ist das nicht. Die Stadt Goslar schreibt in ihrem Hinweisblatt, ein zertifizierter Fachbetrieb gewährleiste bei Stilllegung „eine fachgerechte Reinigung und Entsorgung von Ölresten und Ölschlämmen“. Ob die KWB Tankreste und Ölschlamm annehmen und zu welchem Preis, ist nicht belegt; fragen Sie vorab bei den KWB.
Wichtig: Vor der Stilllegung müssen Betreiber jede unterirdische Anlage prüfen lassen (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6), eine oberirdische erst über 10.000 Liter, im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet aber schon über 1.000 Liter. Liegt Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet? Im Stadtgebiet Goslar beantwortet das die Stadt, in den übrigen Gemeinden der Landkreis. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Goslar: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Goslar dazu schreiben:
Stadt Goslar (Stadtgebiet einschließlich der zugehörigen Ortsteile; große selbständige Stadt): Stadt Goslar – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt und Gewässerschutz)
Die Stadt Goslar nennt die Stilllegung auf ihren eigenen Seiten ausdrücklich anzeigepflichtig. Ihre Heizöl-Seite sagt: „Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Unteren Wasserbehörde der Stadt Goslar angezeigt werden.“ Das Merkblatt Heizöl (Stand September 2023) wiederholt den Satz ohne das Wort „Selbst“, und das Blatt Prüfpflichten Heizöltank (Stand März 2022) hält fest: „Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.“ Dazu passt das Anzeigeformular der Stadt (§ 40 AwSV) nicht. Es kennt nur „Die Anlage ist noch zu errichten“ und „Die Anlage besteht bereits“ (Anzeige vor einer wesentlichen Änderung); ein Feld für die Stilllegung fehlt. Auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Auf welchem Weg und mit welcher Frist die Stadt die Meldung erwartet, sagt sie nicht. Melden Sie die Stilllegung deshalb vorab oder fragen Sie nach. Bei Fachbetrieb und Prüfung geht die Stadt weiter, als es die AwSV nach unserer Auswertung vorsieht. Ihr Merkblatt schreibt, alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen sowie umfassende technische Inspektionen seien ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben nach § 62 AwSV durchzuführen; das Hinweisblatt zur Fachbetriebspflicht (Stand März 2022) zählt die Stilllegung ausdrücklich dazu. Die FAQ der Stadt verlangt für die Stilllegung eines oberirdischen Heizöltanks bis 10 m³ eine „Bescheinigung eines zertifizierten Fachbetriebes“. Bei oberirdischen Tanks „ab 10 m³“ und bei unterirdischen Tanks kommt eine Stilllegungsprüfung durch einen nach § 53 AwSV bestellten Sachverständigen hinzu. Dasselbe gilt laut FAQ bei der Umstellung von Öl auf Gas oder eine andere Heiztechnik. Die AwSV zieht die Grenzen anders. Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV nur für Tanks mit über 1.000 Litern Inhalt und für unterirdische Anlagen vor; unterirdisch ist eine Anlage schon, sobald ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Vor der Stilllegung geprüft werden muss nach § 46 AwSV (Anlage 5 und 6) jede unterirdische Anlage, eine oberirdische aber erst über 10.000 Liter, in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet bereits über 1.000 Liter. Der Prüfbericht geht vom Sachverständigen an die Behörde, und zwar innerhalb von vier Wochen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Ob die Stadt ihre weitergehenden Hinweise im Einzelfall durchsetzt, steht nirgends. Wenn Sie einen kleinen oberirdischen Tank stilllegen lassen, fragen Sie deshalb vor dem Auftrag bei der Unteren Wasserbehörde nach.
- Formular: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 40 AwSV), Formular der Stadt Goslar; kein Feld für die Stilllegung
- Merkblatt: Merkblatt Heizöl der Stadt (Stand September 2023): nennt die Anzeige der Stilllegung in einem Satz
- Quelle: Stadt Goslar: Wassergefährdende Stoffe – Heizöllagerung
Kontakt: Tel. Zentrale 05321 704-0 · uwb@goslar.de · Rammelsberger Straße 2, 38640 Goslar; das Anzeigeformular nennt Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Landkreis Goslar (alle Gemeinden außer der Stadt Goslar: Bad Harzburg, Braunlage, Clausthal-Zellerfeld, Langelsheim, Liebenburg, Seesen; 6 von 7): Landkreis Goslar – Untere Wasserbehörde (Fachgruppe Gewässerschutz)
Der Landkreis nennt keine einheitliche Linie. Seine allgemeine Anzeige-Seite zu wassergefährdenden Stoffen sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist stehen dort sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. Die Seite für Heizölverbraucheranlagen kennt dagegen nur drei Anlässe: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Und: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Vom Stilllegen ist dort keine Rede, ebenso wenig in § 40 Abs. 1 AwSV. Als zuständig nennt die Heizöl-Seite den Landkreis und die kreisfreie Stadt, die allgemeine Seite außerdem die große selbständige Stadt und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt. Ein Heizöl- oder Stilllegungsmerkblatt führt der Landkreis auf diesen Seiten nicht auf. Wie der Landkreis die Stilllegung eines Heizöltanks handhabt, steht auf keiner dieser Seiten. Melden Sie die Stilllegung vorab oder fragen Sie, ob der Landkreis eine Meldung wünscht. Die Pflichten der AwSV gelten davon unabhängig. Ein Fachbetrieb ist beim Stilllegen nach § 45 Abs. 1 AwSV nur bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen vorgeschrieben; unterirdisch ist eine Anlage auch dann, wenn nur ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Die Prüfung vor der Stilllegung verlangt § 46 AwSV (Anlage 5 und 6) für jede unterirdische Anlage, für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und, in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, für oberirdische Anlagen schon über 1.000 Liter. Seinen Prüfbericht muss der Sachverständige der Behörde innerhalb von vier Wochen vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Für Grundstücke im Stadtgebiet Goslar verweist der Landkreis selbst weiter: „Hinweis: Für Grundstücke im Bereich der Stadt Goslar bitte an die Wasserbehörde der Stadt Goslar.“
Kontakt: Tel. Zentrale 05321 76-0 · Kontaktformular der Fachgruppen-Seite · Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag 9–12 Uhr, Donnerstag 9–12 und 14–17 Uhr · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Goslar
Nach dem Zensus 2022 heizen 13,5 % der Wohnungen im Landkreis Goslar mit Öl, rund 11.100 von 82.200. Niedersachsen liegt mit 14,1 % etwas höher. Am niedrigsten ist der Anteil in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (7,5 %), am höchsten in der Gemeinde Liebenburg (23,5 %). Die Stadt Bad Harzburg kommt auf 20,2 %, die Stadt Seesen auf 18,4 %. Die meisten Wohnungen mit Ölheizung stehen in der Stadt Bad Harzburg (rund 2.700), vor der Stadt Goslar (rund 2.400) und der Stadt Seesen (rund 1.900).
Gas versorgt 77,3 % der Wohnungen im Kreis (Land: 71,9 %), Fernwärme 3,4 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der Zensus-Werte aller sieben Gemeinden zeigt sich ein Gefälle. Die Stadt Goslar hat 86,5 % Gas und 8,3 % Öl. In der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld liegt der Fernwärmeanteil mit 12,2 % am höchsten und der Ölanteil mit 7,5 % am niedrigsten. Liebenburg hat den höchsten Ölanteil (23,5 %) und den niedrigsten Gasanteil (62,9 %), die Stadt Bad Harzburg 20,2 % Öl bei 71,7 % Gas. Dazwischen liegen die Stadt Seesen mit 18,4 %, die Stadt Braunlage mit 16,9 % und die Stadt Langelsheim mit 15,4 % Öl. Die Wärmepläne der Stadt Goslar (Entwurf) und der Stadt Bad Harzburg zählen anders als der Zensus; ihre Zahlen stehen im Abschnitt Wärmeplanung.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Goslar entgegen — u. a. aus Liebenburg, Stadt Bad Harzburg, Stadt Seesen, Stadt Braunlage, Stadt Langelsheim, Stadt Goslar, Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und weiteren Orten. Sieben Gemeinden bilden den Landkreis, alle verbandsfrei; Samtgemeinden gibt es nicht. In der Tabelle unten hat jede Gemeinde eine eigene Zeile, der höchste Ölanteil steht oben. Zwei untere Wasserbehörden teilen sich das Gebiet: die Stadt Goslar für ihr Stadtgebiet, der Landkreis für die übrigen sechs Gemeinden. Wärmepläne und Zensus zählen Verschiedenes. Der Entwurf des Abschlussberichts der Stadt Goslar nennt für das Bilanzjahr 2022 rund 945 Ölkessel (Schornsteinfegerdaten), der Zensus für die Stadt 2.396 Wohnungen mit Ölheizung; der Bericht der Stadt Bad Harzburg nennt 1.270 Ölkessel, der Zensus 2.698 Wohnungen. Kessel und Wohnungen lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Für die Stadt Braunlage weist der Zensus mehr Wohnungen (5.747) als Einwohner (4.767) aus; eine Erklärung dafür liefern unsere Quellen nicht.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Goslar
Planungsverantwortlich sind seit dem 01.01.2026 nach § 20 Abs. 1 NKlimaG die Gemeinden ohne Samtgemeinde und die Samtgemeinden. Im Landkreis Goslar gibt es dafür sieben Stellen, denn alle sieben Gemeinden sind verbandsfrei. Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld und Seesen führt das Landes-Raumordnungsprogramm als Mittelzentren, die zusammen einen „mittelzentralen Verbund mit oberzentralen Teilfunktionen“ bilden. Für diese vier gilt der 31.12.2026: § 22 NKlimaG verweist für Stellen mit einem Ober- oder Mittelzentrum und höchstens 100.000 Einwohnern auf die bis 2025 geltende Fassung, und dort stand dieses Datum. Langelsheim, Liebenburg und Braunlage haben bis zum 30.06.2028 Zeit. Rechtsgrundlage dieses Datums ist das Bundesrecht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG); das NKlimaG nennt es selbst nicht, das Umweltministerium führt es mit diesem Verweis an. Das Zieljahr 2040 steht in § 20 Abs. 3 Satz 1 NKlimaG (heutige Fassung). Einen beschlossenen Plan weist keine der sieben Stellen aus. Die Stadt Bad Harzburg hat einen Abschlussbericht, ein Beschluss darüber ist nicht belegt; die Stadt Goslar hatte bis zum 23.10.2026 einen Entwurf zur Stellungnahme ausgelegt. Goslar, Seesen, Langelsheim, Clausthal-Zellerfeld und Liebenburg arbeiten noch daran; zu Braunlage nennt die Stadtseite keinen Stand. Seesen (Pressemitteilung 2024) und Liebenburg nennen den Landkreis als Federführer. Der Landkreis schreibt dagegen in seiner FAQ vom 25.07.2025, er müsse keine Wärmeplanung erstellen und biete nur die gemeinsame Klammer.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Goslar 47.454 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt hat laut ihrer Wärmeplanungs-Seite das Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) und das Unternehmen Enersis beauftragt. Nach dem gemeinsamen Kick-Off mit den Kommunen des Landkreises im Juli 2024 sei die Bearbeitung „derzeit in der Phase sechs“; die FAQ derselben Seite nennt dagegen die Phase der Bestands- und Potenzialanalyse. Seit September 2026 liegt ein Entwurf des Abschlussberichts vor (Version 1.0, 153 Seiten). Stellungnahmen waren vom 23.09. bis 23.10.2026 möglich, und die Stadt schreibt: „Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.“ Ein Beschluss ist nicht belegt. Als Mittelzentrum laut Landes-Raumordnungsprogramm hat die Stadt den 31.12.2026 als Frist. Der Entwurf nennt für das Bilanzjahr 2022 nach Schornsteinfegerdaten 945 Ölkessel und für den Wärmeverbrauch von 576.947 MWh im Jahr einen Heizölanteil von 7,9 % (Erdgas 88,8 %). |
| Stadt Bad Harzburg 19.503 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadtseite verlinkt einen Abschlussbericht (Version 1.0, Stand August 2026, 142 Seiten, erstellt mit INEV). Belegt ist ein Ratsbeschluss vom 23.04.2024 zur Durchführung der Wärmeplanung; einen Beschluss über den fertigen Plan nennt die Stadtseite nicht. Als Mittelzentrum laut Landes-Raumordnungsprogramm hat die Stadt den 31.12.2026 als Frist. Der Bericht nennt für das Bilanzjahr 2022 nach Schornsteinfegerdaten 1.270 Ölkessel; am Wärmeverbrauch von 237.048 MWh im Jahr hat Heizöl 22,7 % (Erdgas 69,2 %). Für 2040 weist er Prüfgebiete aus (Rathaus-Quartier sowie Herzog-Julius- und Herzog-Wilhelm-Straße), aber kein Wärmenetzgebiet mit gesicherter Eignung. Ansprechstelle ist das Funktionspostfach waerme@stadt-bad-harzburg.de. |
| Stadt Seesen 18.612 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt veröffentlicht die Ergebnisse als StoryMap (zuletzt geändert 10.09.2026) mit Bestandsanalyse, Energie- und Treibhausgasbilanz, Potenzialanalyse und Gebietseinteilung; ein Abschlussbericht ist nicht belegt. Erstellt wird der Plan mit INEV. Als Mittelzentrum laut Landes-Raumordnungsprogramm hat die Stadt den 31.12.2026 als Frist. Für 2040 sieht die Gebietseinteilung überwiegend dezentrale Versorgung vor. Die Untersuchung zu Wärmenetzen nennt für ein dezentral eingestuftes Gebiet eine Wärmeliniendichte von 386 kWh je Meter und Jahr, für das als Wärmenetzgebiet eingestufte Gewerbegebiet 3.887 kWh je Meter und Jahr mit potenziellen Ankerkunden. Eine Pressemitteilung der Stadt vom 02.05.2024 sagt, die Kommunen erstellten „unter Federführung des Landkreises einen gemeinsamen Wärmeplan“; die FAQ des Landkreises von 2025 nennt dagegen die Stadtverwaltungen als zuständig. |
| Stadt Langelsheim 14.461 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadtseite und eine StoryMap (zuletzt geändert 10.07.2026) zeigen den laufenden Prozess. Die StoryMap kündigte den Abschlussbericht für September 2026 an; veröffentlicht ist er dort bis zum 23.10.2026 nicht. Erstellt wird der Plan mit INEV. Die Stadt nennt für sich eine Frist bis 31.12.2028; nach § 4 Abs. 2 WPG gilt für Stellen ohne Ober- oder Mittelzentrum der 30.06.2028. Nach der Sitzungsvorlage 216 der Gemeinde Liebenburg gilt Langelsheim als Grundzentrum. Die StoryMap beschreibt Wärmenetzgebiete in Bredelem und im Albemarle-Gebiet sowie ein Gebäudenetz am Schulzentrum (Trasse 9,6 km, 315 Abnehmer, 18.620 MWh im Jahr). Heizöl-Plandaten nennt die Seite nicht. Das Zieljahr nennt die Stadtseite mit 2045, die StoryMap mit 2040. |
| Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld 13.501 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadtseite (erstellt 03.12.2025, geändert 19.06.2026) und die StoryMaps (INEV, zuletzt geändert 21.07.2026) zeigen den laufenden Prozess. Die Seite kündigte den Abschlussbericht für September 2026 an; veröffentlicht ist er dort bis zum 23.10.2026 nicht. Als Mittelzentrum laut Landes-Raumordnungsprogramm hat die Stadt den 31.12.2026 als Frist. Das Zielszenario für 2040 teilt das Stadtgebiet in Wärmeversorgungsgebiete ein; wo sich ein Netz nicht wirtschaftlich betreiben lässt, rechnet die StoryMap weiter mit Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Die Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld betreiben eigene Fernwärme. |
| Liebenburg 7.784 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde zeigt den Prozess auf ihrer Seite und in einer StoryMap (zuletzt geändert 10.07.2026); die Seite spricht von interkommunaler Zusammenarbeit „unter Federführung des Landkreises Goslar“, unterstützt durch INEV. Bei der Frist widersprechen sich die Quellen. Die StoryMap sagt, Liebenburg falle unter die Regel für Ober- und Mittelzentren (31.12.2026). Die Sitzungsvorlage 216 der Gemeinde (15.11.2024) führt Liebenburg als Grundzentrum mit Frist 30.06.2028, und das Landes-Raumordnungsprogramm nennt Liebenburg nicht unter den Mittelzentren. Für 2040 weist die StoryMap überwiegend dezentrale Versorgung aus. |
| Stadt Braunlage 4.767 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Seite der Stadt macht keine Angabe zur Wärmeplanung. Die einzige Aussage steht in der FAQ des Landkreises vom 25.07.2025: „Die Stadt Braunlage hat sich an dem bisherigen Prozess nicht beteiligt. Die Verpflichtung zur Erstellung des Wärmeplans erfolgt hier gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) erst ab 2026.“ Das belegt weder einen Beginn noch einen Nicht-Beginn des Verfahrens. Nach der Sitzungsvorlage 216 der Gemeinde Liebenburg gilt Braunlage als Grundzentrum (Frist 30.06.2028). |
Wärmenetze: Stadt Goslar: Der Entwurf des Abschlussberichts nennt das Gebäudenetz der Fernwärme Nord GmbH (Trasse unter 1 km). Für ein Wärmenetzgebiet ab 2035 verweist er auf eine Machbarkeitsstudie der Harz Energie Netz GmbH; einen Netzausbau ab 2030 oder 2035 nennt er für Jürgenohl (Robert-Koch-Straße) und das Gewerbegebiet Bassgeige, die Altstadt führt er als Prüfgebiet für Grüne Gase. Stadt Bad Harzburg: Der Bericht beschreibt ein Gebäudenetz der KTW an der Therme und nennt die Harz Energie GmbH als Netzbetreiber. Wärmenetzgebiete mit gesicherter Eignung weist er für 2040 nicht aus. Stadt Langelsheim: Die StoryMap zeigt Wärmenetzgebiete in Bredelem und im Albemarle-Gebiet sowie ein Gebäudenetz am Schulzentrum (Trasse 9,6 km, 315 Abnehmer, 18.620 MWh im Jahr). Stadt Seesen: Die StoryMap stuft ein Gewerbegebiet als Wärmenetzgebiet ein und nennt Machbarkeitsstudien der Harz Energie. Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld: Die Stadtwerke betreiben eigene Fernwärme. Zu Liebenburg und Braunlage liegen keine Angaben zu Netzen vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis plant selbst nicht. Zugewiesen ist ihm durch § 18 Abs. 2 NKlimaG die Beratung der kreisangehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln. Seine FAQ vom 25.07.2025 sagt: „Zuständig sind daher die jeweiligen Stadtverwaltungen.“ Fragen zu einem einzelnen Wärmeplan beantwortet deshalb die Stadt oder Gemeinde. Die Fristen richten sich an die planenden Stellen; Hausbesitzer binden sie nicht. Niedersachsen kennt nach unserer Auswertung keine landesrechtliche Pflicht, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien umzustellen. Ob in Ihrer Gemeinde eine kommunale Satzung etwas anderes vorsieht, klärt das Rathaus. Den Stand einer Planung belegt am zuverlässigsten die Stadt oder Gemeinde selbst.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Goslar zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Goslar
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Goslar: Muss ich die Stilllegung anzeigen, und bei welcher Behörde?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Goslar eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Darf ich meinen Kellertank im Landkreis Goslar selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Wohin mit Restöl und Tank im Landkreis Goslar: Nehmen die KreisWirtschaftsBetriebe das an?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Goslar stillzulegen?
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil im Landkreis Goslar ein Wärmeplan erstellt wird?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Goslar
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Goslar
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Goslar). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.