Braunschweig (kreisfreie Stadt) · Braunschweiger Land · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Braunschweig

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Braunschweig verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Braunschweig verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Braunschweig

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Braunschweig). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

In Braunschweig heizen laut Zensus 2022 7,3 % der Wohnungen mit Öl, etwa halb so viele wie im Landesschnitt (14,1 %), in absoluten Zahlen aber immer noch gut 10.000 Wohnungen. Zuständig ist die Stadt selbst: Als kreisfreie Stadt ist sie untere Wasserbehörde (Fachbereich Umwelt), einen Landkreis dazwischen gibt es nicht. Zur Stilllegung eines Öltanks macht die Stadt auf ihren Seiten mehrere Aussagen, die sich nicht decken; diese Seite stellt sie nebeneinander und neben die Bundesregelung (AwSV). Die AwSV schreibt einen Fachbetrieb nur bei Heizöltanks über 1.000 Litern und bei unterirdischen Anlagen vor; die FAQ der Stadt verlangt für die Stilllegung dagegen pauschal eine Fachbetriebs-Bescheinigung und eine Stilllegungsprüfung. Ein eigenes Stilllegungs-Merkblatt der Stadt ist uns nicht bekannt; verlinkt ist ein bundesweit gehaltenes Faltblatt.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Braunschweig?

Konkrete Preise nennen wir für Braunschweig nicht, weil uns keine regionale Preisquelle vorliegt. Aus der Stadt-FAQ stammt nur eine Zahl für die Prüfung durch einen Sachverständigen („ca. 150,00 €“); die Stadt weist dort selbst darauf hin, dass es keinen einheitlich festgelegten Preis gibt. Nach unserer Einschätzung, nicht nach einer Quelle, bestimmen Tankart (Kunststoff, Stahl, Erdtank), Größe, Erreichbarkeit, Restöl und eine nötige Prüfung die Kosten; eine belastbare Zahl liefert erst ein Angebot nach Besichtigung. Ein regionaler Preis für Braunschweig mit Quelle liegt uns nicht vor. Auf den Stadtseiten steht nur eine Zahl zur Sachverständigenprüfung: In der FAQ heißt es zu den Kosten der Prüfung durch einen Sachverständigen „ca. 150,00 €“ und „Es gibt für die Durchführung der Sachverständigenprüfung keinen einheitlich festgelegten Preis.“ Die Seite ist undatiert und nennt die Stilllegungsprüfung nicht ausdrücklich. Anbieterseiten mit Braunschweig-Bezug nennen wir nicht: Werbung ist kein Marktbeleg. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für Braunschweig liegt kein belegter Preis vor. Was ein Kellertank kostet, hängt nach unserer Einschätzung (nicht belegt) am Werkstoff, am Fassungsvermögen, am Weg vom Keller nach draußen und an der Menge Restöl; eine verbindliche Zahl gibt erst ein Angebot nach Ortstermin.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Braunschweig: Kein Preis belegt. Bei einem Erdtank fällt nach AwSV zusätzlich die Prüfung durch einen Sachverständigen an; die Stadt-FAQ nennt für eine Sachverständigenprüfung „ca. 150,00 €“, ohne zu sagen, ob das für die Stilllegungsprüfung gilt. Eine Preisspanne nehmen wir erst auf, wenn für die Region eine Quelle vorliegt. Beim Vergleich von Angeboten lohnt sich eine getrennte Aufstellung von Ausbau bzw. Verfüllung, Restentsorgung und Prüfung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Ob Fachbetrieb und Sachverständiger vorgeschrieben sind, entscheidet die AwSV nach Bauart, Volumen und Lage Ihres Tanks. Ein Kellertank gilt laut Stadt-FAQ als oberirdisch, ein Tank ganz oder zum Teil im Erdreich als unterirdisch. Die Schwellen heißen über 1.000 und über 10.000 Liter. Und es zählt, ob das Grundstück im Wasserschutzgebiet Bienroder Weg oder in einem Überschwemmungsgebiet von Oker, Schunter oder Wabe/Mittelriede liegt. Die Stadt verlangt in ihrer FAQ pauschal beides und kennt eine Anzeige der Stilllegung; was für Ihren Tank gilt, klären Sie vorab mit der Wasserbehörde der Stadt.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Zuerst die Stadt fragen, dann Nachweise klären Zuständig ist die Stadt Braunschweig selbst: Als kreisfreie Stadt nimmt sie die Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahr (§ 127 Abs. 2 Satz 1 NWG: „Die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr.“); einen Landkreis zwischen Stadt und Bürger gibt es hier nicht. Der Ablauf, soweit er sich belegen lässt: Erstens den Tank einordnen: oberirdisch (auch ein Kellertank) oder ganz bzw. teilweise im Erdreich, wie viele Liter, und liegt der Standort in einem Schutzgebiet. Ob der Lagerort in einem Schutzgebiet liegt, erfahren Sie bei der Wasserbehörde; die Stadtseite nennt sie dafür ausdrücklich als Auskunftsstelle. Zweitens bei der Wasserbehörde nachfragen, welche Anzeige und welchen Nachweis sie für genau diesen Tank erwartet, denn die Seiten der Stadt verlangen die Anzeige auch bei der Stilllegung, § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung dagegen nicht (siehe Stilllegung). Drittens die Arbeit vergeben: Ein Fachbetrieb ist nach § 45 Abs. 1 AwSV bei unterirdischen Anlagen und bei Heizölanlagen über 1.000 Litern vorgeschrieben; die FAQ der Stadt nennt eine Bescheinigung eines Fachbetriebs nach § 62 AwSV allgemein. Viertens, wo eine Stilllegungsprüfung gilt, beauftragen Sie einen Sachverständigen; dessen Prüfbericht geht laut § 47 Abs. 3 AwSV binnen vier Wochen auch an die Behörde. Fünftens die Nachweise der Wasserbehörde vorlegen. Bei oberirdischen Anlagen von 1.000 bis 10.000 Litern, die noch keine Inbetriebnahmeprüfung hatten, hat die Stadt diese Prüfung nachgefordert (Fließschema „Überprüfung Ihres Heizöltanks“ auf ihrer Seite).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Eine Stilllegungsprüfung sieht die AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) für drei Gruppen vor: unterirdische Anlagen, oberirdische Heizölanlagen über 10.000 Litern sowie oberirdische Heizölanlagen über 1.000 Litern in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten. Schutzgebiete in Braunschweig: Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Bienroder Weg (Verordnung der Bezirksregierung Braunschweig vom 12.10.1978, Zonen I, II, III a und III b); die Grenzbeschreibung nennt im Norden den Schwarzen Berg, den Flughafen Braunschweig-Waggum und Bevenrode, im Osten Hondelage, Dibbesdorf, Volkmarode, Schapen, Weddel und Schandelah, im Süden die Bundesstraße 1, im Westen die Lindenberg-Siedlung, den Hauptfriedhof und wieder den Schwarzen Berg; die Karten liegen bei der Stadt und beim Landkreis Wolfenbüttel. Nach § 4 Nr. 13 der Verordnung ist das Lagern wassergefährdender Stoffe in Zone I und II verboten, in Zone III a und III b beschränkt zulässig; rechtmäßig bestehende Anlagen sind von den Verboten nicht betroffen. Überschwemmungsgebiete sind für die Oker, die Schunter und die Wabe/Mittelriede festgesetzt; vorhandene Gebäude genießen laut Stadt Bestandsschutz. Ob es ein Heilquellenschutzgebiet im Stadtgebiet gibt, haben wir nicht geprüft.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Braunschweig

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Braunschweig (kreisfreie Stadt):

Stadt Braunschweig (gesamtes Stadtgebiet, 12 Stadtbezirke)

Stadt Braunschweig – Fachbereich Umwelt (untere Wasserbehörde)
Wasserbehörde der Stadt im Fachbereich Umwelt; die Kontaktseite führt das Arbeitsgebiet wassergefährdende Stoffe (Heizöllagerung) auf
Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig
Tel. 0531 4701 (Bürgertelefon) · umweltschutz@braunschweig.de · Termine laut Seite vorübergehend nur nach Vereinbarung

Die Stadt beschreibt die Anzeigepflicht auf zwei Seiten unterschiedlich. Die Heizöltank-Seite sagt: „Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern sowie alle Erdtanks sind von Ihnen bei der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig vor Einbau des Tanks anzuzeigen.“ Weiter: „In Schutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind alle Anlagen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.“ Die Seite zu den wassergefährdenden Stoffen formuliert: „Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig angezeigt werden.“ Die erste Fassung grenzt nach Größe und Lage ab, die zweite nennt keine Grenze. Eine Frist für die Stilllegung nennt keine der beiden. Das verlinkte Anzeigeformular (Stand 15.05.2018) ist als „Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / Antrag auf Eignungsfeststellung“ überschrieben; eine Auswahl für die Stilllegung haben wir darin nicht gefunden. Die Bundesregelung ist enger: Nach § 40 Abs. 1 AwSV ist vorab, mindestens sechs Wochen im Voraus und schriftlich, anzuzeigen, wer eine nach § 46 Abs. 2 oder 3 AwSV prüfpflichtige Anlage errichten oder wesentlich ändern will oder Maßnahmen ergreifen will, die die Gefährdungsstufe ändern; die Stilllegung nennt der Paragraf nicht. Auch das Land ist nicht einheitlich. Die allgemeine Serviceportal-Fassung lautet: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Fassung für Heizölverbraucheranlagen nennt als Anzeigefälle Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, nicht die Stilllegung. Ob die Stadt für einen kleinen Tank (bis 1.000 Liter, oberirdisch, außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten) eine Stilllegungsanzeige erwartet, sagt sie nicht eindeutig: kurz bei der Wasserbehörde nachfragen.

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung (bundesweit gehaltenes Faltblatt, Druckvermerk 99998/03/201809; auf den Heizöltank-Seiten der Stadt verlinkt, kein städtisches Stilllegungs-Merkblatt) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist die Stadt Braunschweig selbst (§ 1 der Abfallentsorgungssatzung, Neunte Änderungssatzung vom 05.11.2024); sie darf sich Dritter bedienen, und die Satzung nennt dafür derzeit unter anderem die ALBA Braunschweig GmbH. Schadstoffe aus Privathaushalten nimmt laut ALBA das Schadstoffmobil an; die größte Gebindegröße beträgt 20 Liter. Heizöl steht in der Beispielliste der ALBA-FAQ zu den Schadstoffen. Abgeben kann man Schadstoffe außerdem im Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Watenbüttel und am Wertstoffhof Frankfurter Straße. Öffnungszeiten laut ALBA-FAQ: Wertstoffhof Frankfurter Straße Mo–Mi 9.00–16.45 Uhr, Do 11.00–20.00 Uhr, Fr 9.00–16.45 Uhr; AEZ Watenbüttel Mo 11.00–20.00 Uhr, Di–Do 7.00–15.30 Uhr, Fr 7.00–14.30 Uhr, Sa 7.00–12.00 Uhr. Die Termine des Schadstoffmobils stehen im Schadstoffmobilfahrplan von ALBA. Service-Telefon von ALBA: +49 531 8862-0.

Ob ALBA oder die Stadt Heizöl- oder Tankreste, Ölschlamm oder einen gereinigten Tank von Privatleuten annimmt, sagen die Seiten von ALBA und der Stadt nicht. Die Satzung regelt: Problemabfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen gehören an die bekannt gegebenen Sammelstellen (§ 8); Altöl ist grundsätzlich an die Verkaufsstelle zurückzugeben, sonst ist die Entsorgung über das Sonderabfallzwischenlager oder das Schadstoffmobil möglich (§ 8 Abs. 4). Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Privathaushalten bis 2.000 kg im Jahr gehen an das Sonderabfallzwischenlager (§ 9), also auch aus Gewerbe. Heizöl und Diesel (Abfallschlüssel 13 07 01*) führt der Anhang 2 zur Satzung auf. Für Gewerbebetriebe fällt laut ALBA bei der Schadstoffentsorgung im AEZ Watenbüttel ein Entgelt an; die Höhe ist uns nicht bekannt. Offen bleibt, ob ein Tankrest von mehreren hundert Litern noch haushaltsüblich ist und ob 20-Liter-Gebinde dafür ausreichen. Wohin Öl und Rückstände gehen, die ein Fachbetrieb bei der Stilllegung aus Tank und Leitungen entfernt, sagen die Seiten nicht; das erfragen Sie beim beauftragten Betrieb. Im Zweifel vorher bei ALBA nachfragen.

Wichtig: Eine Stilllegungsprüfung sieht die AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) für drei Gruppen vor: unterirdische Anlagen, oberirdische Heizölanlagen über 10.000 Litern sowie oberirdische Heizölanlagen über 1.000 Litern in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten. Schutzgebiete in Braunschweig: Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Bienroder Weg (Verordnung der Bezirksregierung Braunschweig vom 12.10.1978, Zonen I, II, III a und III b); die Grenzbeschreibung nennt im Norden den Schwarzen Berg, den Flughafen Braunschweig-Waggum und Bevenrode, im Osten Hondelage, Dibbesdorf, Volkmarode, Schapen, Weddel und Schandelah, im Süden die Bundesstraße 1, im Westen die Lindenberg-Siedlung, den Hauptfriedhof und wieder den Schwarzen Berg; die Karten liegen bei der Stadt und beim Landkreis Wolfenbüttel. Nach § 4 Nr. 13 der Verordnung ist das Lagern wassergefährdender Stoffe in Zone I und II verboten, in Zone III a und III b beschränkt zulässig; rechtmäßig bestehende Anlagen sind von den Verboten nicht betroffen. Überschwemmungsgebiete sind für die Oker, die Schunter und die Wabe/Mittelriede festgesetzt; vorhandene Gebäude genießen laut Stadt Bestandsschutz. Ob es ein Heilquellenschutzgebiet im Stadtgebiet gibt, haben wir nicht geprüft. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Braunschweig: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Braunschweig dazu schreiben:

Stadt Braunschweig (gesamtes Stadtgebiet, 12 Stadtbezirke): Stadt Braunschweig – Fachbereich Umwelt (untere Wasserbehörde)

Zur Stilllegung sagt die Stadt dreierlei, und die Aussagen decken sich nicht ganz. Erstens die Anzeige (siehe oben). Zweitens den Nachweis: Die FAQ verlangt auf die Frage nach der Stilllegung, gleichlautend beim Wechsel von Öl auf Gas, „einen Nachweis über die ordnungsgemäße Stilllegung Ihres Heizöltanks in Form einer entsprechenden Bescheinigung eines Fachbetriebes nach § 62 AwSV sowie einer Stilllegungsprüfung durch einen nach § 53 AwSV bestellten Sachverständigen“, ohne Größen- oder Lagegrenze. Drittens das von der Stadt selbst verlinkte Faltblatt: „Der Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen.“ und „Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen.“ Das Faltblatt koppelt die Prüfung also an die Prüfpflicht; die FAQ nicht. Nach der AwSV gilt: Eine Stilllegungsprüfung ist bei allen unterirdischen Anlagen vorgeschrieben, bei oberirdischen Heizölanlagen über 10.000 Litern und in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern (§ 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV). Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für das Stilllegen nur bei unterirdischen Anlagen und bei Heizölanlagen über 1.000 Litern vor; als unterirdisch zählt nach § 2 Abs. 15 AwSV bereits eine Anlage, von der auch nur ein Teil im Erdreich liegt. Ein Tank im Keller gilt laut FAQ der Stadt als oberirdisch („der Tank im Keller ist ein oberirdischer Tank“). Ein Kellertank bis 1.000 Liter fällt nach unserer Lesart der AwSV weder unter die Fachbetriebs- noch unter die Prüfpflicht; die FAQ der Stadt verlangt den Nachweis dennoch. Was die Stadt für Ihren Tank verlangt, sagt Ihnen deshalb nur die Wasserbehörde: fragen Sie vorher nach. Dazu kommen örtliche Besonderheiten: Die Stadt hat 2015 Betreiber oberirdischer Anlagen von 1.000 bis 10.000 Litern aufgefordert, eine fehlende Inbetriebnahmeprüfung nachzuholen, und sie verlangt bei alten Kunststofftanks mit erheblichem Mangel die Stilllegung innerhalb von sechs Monaten durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV („Eine Wiederbefüllung wird untersagt.“).

Kontakt: Tel. 0531 4701 (Bürgertelefon) · umweltschutz@braunschweig.de · Termine laut Seite vorübergehend nur nach Vereinbarung · umweltschutz@braunschweig.de; Bürgertelefon 0531 4701 (Zentrale der Stadt) · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Braunschweig

Laut Zensus 2022 heizen in Braunschweig 7,3 % der Wohnungen mit Öl, rund 10.500 von 144.300, etwa halb so viele wie im Landesschnitt von Niedersachsen (14,1 %). Von den 45 Landkreisen und kreisfreien Städten liegen 15 niedriger; Wolfsburg hat ebenfalls 7,3 %. Die Spanne reicht von 0,9 % (Oldenburg (Oldb), Stadt) bis 35,5 % (Holzminden). Trotz des niedrigen Anteils sind es in absoluten Zahlen gut 10.000 Wohnungen.

Gas liefert in 52,0 % der Wohnungen die Wärme (Land: 71,9 %), Fernwärme in 37,9 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der 45 Zensuszeilen ist das nach Wolfsburg (81,2 %) der zweithöchste Fernwärmeanteil in Niedersachsen; Salzgitter liegt bei 19,9 %. Der Wärmeplan der Stadt zählt anders: Er misst den Wärmeverbrauch (nicht die Wohnungen), über alle Verbrauchssektoren und für das Basisjahr 2021, und kommt auf Erdgas 61 %, Fernwärme 29 % und Heizöl 8 %. Die 8 % und die 7,3 % des Zensus sind also keine Gegenzahlen, sondern verschiedene Größen. Räumlich hält der Endbericht fest: „Heizöl (lila) dominiert hingegen nur in den Clustern 11 und 14.“ Die Cluster beruhen auf den Wahlbezirken der Stadt (Stand Mai 2021, mit kleineren Anpassungen); welchen Stadtbezirken die Cluster 11 und 14 entsprechen, sagt der Text nicht, es steht nur auf der Karte. In Gebieten mit hohem Ölanteil ist das Gasnetz laut Endbericht entsprechend wenig ausgebaut.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Braunschweig entgegen — u. a. aus Hondelage-Volkmarode, Wabe-Schunter-Beberbach, Östliches Ringgebiet, Mitte, Braunschweig-Süd, Südstadt-Rautheim-Mascherode, Weststadt, Südwest, Westliches Ringgebiet, Lehndorf-Watenbüttel und weiteren Orten. Braunschweig ist eine Gemeinde ohne Gemeindeverband; die Zensus-Tabelle führt die Stadt als eine Zeile. Die zwölf Namen sind die Stadtbezirke, die seit der Wahlperiode ab 01.11.2021 gelten (vorher 19). Sie stehen hier nur als Ortsnamen: Ölwerte je Stadtbezirk haben wir nicht, weil weder die städtische Statistik (Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken) noch der Wärmeplan Heizungsarten je Stadtbezirk ausweist. Der Wärmeplan arbeitet mit Clustern, nicht mit Stadtbezirken. Für das ganze Stadtgebiet ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig. Die Einwohnerzahl 252.811 stammt von Destatis (31.12.2025); die Stadt selbst nennt auf ihrer Statistikseite 254.469 aus dem Melderegister (ebenfalls 31.12.2025), eine andere Zählweise. Wie auf allen Kreisseiten gilt hier die Destatis-Zahl.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Braunschweig

Braunschweig ist mit rund 253.000 Einwohnern eine Großstadt über 100.000 Einwohnern; die Frist nach § 4 WPG war der 30.06.2026. Der Rat hat die Wärmeplanung am 12.05.2026 beschlossen, und das KEAN zählt die Stadt unter den sieben niedersächsischen Großstädten, die ihre Wärmepläne fristgerecht erstellt haben.

GemeindeStand der PlanungDetails
Braunschweig (Stadt)
252.811 Einwohner
beschlossen Der Rat der Stadt hat am 12.05.2026 den Endbericht, den Maßnahmen- und Kartenkatalog und die Clustersteckbriefe beschlossen; die Stadtseite schreibt: „Der Braunschweiger Wärmeplan wurde gemäß § 4 WPG fristgerecht im Mai 2026 vorgelegt und beschlossen.“ Der Maßnahmenkatalog enthält 18 Maßnahmen, per Änderungsbeschluss kam eine 19. dazu. Basisjahr ist 2021, der Wärmebedarf beträgt rund 2,6 TWh im Jahr. Laut Zielszenario entfällt der Heizölverbrauch bis 2040 weitestgehend, der Anteil der Fernwärme soll auf rund 50 % steigen, und Erdgas wird bis 2040 vollständig eingestellt „gemäß aktuell in Niedersachsen geltendem Landesrecht“. Die Stadt versteht den Plan als informelles Instrument, „die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst“.

Wärmenetze: Laut Endbericht bestehen in Braunschweig mehrere Wärmenetze mit über 290 Kilometern Gesamtlänge (genannt: Stadtnetz, Ölper, Gliesmarode/Querum), die über 10.000 Gebäude versorgen; ein engmaschiges Erdgasnetz gibt es fast im gesamten Stadtgebiet, außer in Heidberg und Weststadt. Die Tabelle der BS|ENERGY-Bestandsnetze (Stand 2024) führt neben dem Stadtnetz Ölper, Gliesmarode/Querum, Stöckheim-Süd, Stöckheim-Zoo, Lamme, Mascherode und Ziegelkamp auf. Erdgas ist in allen Netzen der dominierende Energieträger, außer in Gliesmarode/Querum, das überwiegend mit Biomasse versorgt wird. Seit April 2024 wird für die Fernwärme keine Steinkohle mehr eingesetzt.

Für Ihren Öltank heißt das: Nach Angabe der Stadt löst der Wärmeplan keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus; welche weiteren Regeln für Ihr Haus gelten (zum Beispiel nach dem Gebäudeenergiegesetz), haben wir hier nicht untersucht. Beratung zur Wärmeplanung und zu Heizungsfragen: Städtische Energieberatung, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig, 0531 4703948, energieberatung@braunschweig.de; Fragen zur Wärmeplanung nimmt das Funktionspostfach KWP@braunschweig.de entgegen (beide laut Wärmeplanungs-Seite der Stadt).

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Stadtverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Braunschweig zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Braunschweig

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für Braunschweig liegt kein belegter Preis vor. Was ein Kellertank kostet, hängt nach unserer Einschätzung (nicht belegt) am Werkstoff, am Fassungsvermögen, am Weg vom Keller nach draußen und an der Menge Restöl; eine verbindliche Zahl gibt erst ein Angebot nach Ortstermin. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Braunschweig ist die Stadt Braunschweig – Fachbereich Umwelt (untere Wasserbehörde) zuständig — Wasserbehörde der Stadt im Fachbereich Umwelt; die Kontaktseite führt das Arbeitsgebiet wassergefährdende Stoffe (Heizöllagerung) auf, Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden in Braunschweig – muss ich die Stilllegung bei der Stadt anzeigen?
Zuständig ist die Stadt Braunschweig selbst: Als kreisfreie Stadt führt sie die Aufgaben der unteren Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt (Willy-Brandt-Platz 13, umweltschutz@braunschweig.de, Bürgertelefon 0531 4701). Ihre Seiten sagen dazu zweierlei. Die Übersichtsseite verlangt die Anzeige für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter und alle Erdtanks vor dem Einbau, für alle Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten, und schreibt: „Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.“ Die Seite zu den wassergefährdenden Stoffen kennt keine Größengrenze: „Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig angezeigt werden.“ Im Bundesrecht nennt § 40 Abs. 1 AwSV als Anzeigefälle Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, die Stilllegung steht dort nicht; auch die Landesseiten widersprechen sich. Weil Stadt und Paragraf hier nicht übereinstimmen, fragen Sie vor der Stilllegung kurz bei der Wasserbehörde nach, was sie für Ihren Tank erwartet.
Braucht mein Erdtank in Braunschweig eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Nach der AwSV ja: Bei unterirdischen Anlagen ist die Stilllegungsprüfung vorgeschrieben, unabhängig von der Größe (§ 46 mit Anlage 6 AwSV). Als unterirdisch zählt dabei schon ein Tank, der nur teilweise im Erdreich steht (§ 2 Abs. 15 AwSV). Ebenso schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für unterirdische Anlagen einen Fachbetrieb vor. Die Stadt geht in ihrer FAQ ohne Größen- oder Lagegrenze noch einen Schritt weiter und verlangt den Nachweis in Form einer Bescheinigung eines Fachbetriebs nach § 62 AwSV und einer Stilllegungsprüfung durch einen nach § 53 AwSV bestellten Sachverständigen. Erdtanks sind außerdem bei der Wasserbehörde der Stadt anzuzeigen. Für oberirdische Tanks gilt die Prüfpflicht bei der Stilllegung erst über 10.000 Litern, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern; in Braunschweig betrifft das vor allem das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Bienroder Weg und die Überschwemmungsgebiete von Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede.
Alter Kunststofftank im Keller in Braunschweig: Muss er raus, und ist ein Fachbetrieb Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht zum Ausbau nur wegen des Alters haben wir nicht belegt. Die Stadt schreibt aber, viele Kunststofftanks seien älter als 30 Jahre und rückten verstärkt in den Fokus der behördlichen Überwachung. Betreiber sollen den Tank mindestens monatlich auf Verformungen und Verfärbungen ansehen; bei einem erheblichen Mangel ist er innerhalb von sechs Monaten nach dem Prüftermin durch einen Fachbetrieb stillzulegen, bei einem gefährlichen Mangel unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Ein Kellertank ist nach der Stadt-FAQ ein oberirdischer Tank. Gesetzlich ist ein Fachbetrieb für das Stilllegen nach § 45 Abs. 1 AwSV nur bei Heizölanlagen über 1.000 Litern und bei unterirdischen Anlagen vorgeschrieben; die Stadt-FAQ verlangt für die Stilllegung dagegen pauschal eine Fachbetriebs-Bescheinigung und eine Stilllegungsprüfung. Was für Ihren Tank gilt, klären Sie vorher mit der Wasserbehörde.
Wo kann ich in Braunschweig Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Entsorgungsträger ist die Stadt Braunschweig, die sich laut Satzung unter anderem der ALBA Braunschweig GmbH bedient. Schadstoffe aus dem Privathaushalt nimmt das Schadstoffmobil an (größte Gebindegröße 20 Liter), außerdem das Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel und der Wertstoffhof Frankfurter Straße; Heizöl steht in der Beispielliste von ALBA. Öffnungszeiten laut ALBA-FAQ: Wertstoffhof Frankfurter Straße Mo–Mi 9.00–16.45, Do 11.00–20.00, Fr 9.00–16.45 Uhr; AEZ Watenbüttel Mo 11.00–20.00, Di–Do 7.00–15.30, Fr 7.00–14.30, Sa 7.00–12.00 Uhr; Service-Telefon +49 531 8862-0. Ob ALBA Tankreste, Ölschlamm oder einen gereinigten Tank annimmt, sagen die ALBA-Seiten nicht, ebenso wenig, ob ein Rest von mehreren hundert Litern noch als haushaltsübliche Menge gilt. Das klären Sie vorher bei ALBA. Wohin Öl und Rückstände gehen, die ein Fachbetrieb bei der Stilllegung entfernt, steht dort ebenfalls nicht; das erfragen Sie beim beauftragten Betrieb.
Was kostet es, einen Öltank in Braunschweig stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Einen belegten regionalen Preis für Braunschweig haben wir nicht. Auf den Stadtseiten steht nur eine Zahl zur Sachverständigenprüfung: In der FAQ heißt es „ca. 150,00 €“ und „Es gibt für die Durchführung der Sachverständigenprüfung keinen einheitlich festgelegten Preis.“ Die Seite ist undatiert und nennt die Stilllegungsprüfung nicht ausdrücklich. Preise von Anbieterseiten mit Braunschweig-Bezug finden Sie hier nicht: Anbieter-Werbung ist kein Marktbeleg, und „ab“-Preise ohne Herleitung sagen nichts über Ihren Tank. Nach unserer Einschätzung, nicht nach einer Quelle, hängt der Preis an Tankart (Kunststoff, Stahl, Erdtank), Größe, Erreichbarkeit, Restöl und einer eventuell nötigen Prüfung; eine verlässliche Zahl liefert erst ein Angebot nach Besichtigung, das Ausbau bzw. Verfüllung, Restentsorgung und Prüfung getrennt aufführt.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans in Braunschweig austauschen?
Nach Angabe der Stadt nicht allein deshalb: Der Wärmeplan ist ein informelles Instrument, „die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst“. Weitere Vorgaben für Ihr Gebäude, etwa aus dem Gebäudeenergiegesetz, haben wir nicht geprüft. Braunschweig hat als Großstadt über 100.000 Einwohnern seinen Wärmeplan fristgerecht aufgestellt; der Rat hat ihn am 12.05.2026 beschlossen. Im Plan hat Heizöl 8 % am Wärmeverbrauch (Basisjahr 2021, alle Sektoren); im Zielszenario entfällt der Heizölverbrauch bis 2040 weitestgehend, die Fernwärme soll auf rund 50 % wachsen. Der Endbericht nennt Heizöl als dominierenden Energieträger nur in zwei Clustern; wo genau sie liegen, zeigt die Karte des Plans. Fragen zur Wärmeplanung beantwortet die Stadt über das Postfach KWP@braunschweig.de, Beratung bietet die Städtische Energieberatung (0531 4703948).

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Braunschweig

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Braunschweig). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Braunschweig anfragen