Landkreis Hameln-Pyrmont · Weserbergland · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Hameln-Pyrmont

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Hameln-Pyrmont verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Hameln-Pyrmont verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hameln-Pyrmont

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hameln-Pyrmont). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fast jede vierte Wohnung im Landkreis Hameln-Pyrmont heizt mit Öl: 24,0 % nach dem Zensus 2022, rund 19.500 Wohnungen. In der Stadt Hameln sind es 9,4 %, im Flecken Salzhemmendorf 55,0 %. Zwei untere Wasserbehörden teilen sich den Kreis: Die Stadt Hameln ist als große selbständige Stadt für ihr Stadtgebiet selbst zuständig, der Landkreis für die übrigen sieben Gemeinden. Beide beschreiben die Anzeige nach AwSV in zwei Fassungen, und nur eine führt das Stilllegen auf; § 40 Abs. 1 AwSV kennt die Stilllegung nicht. Ein Merkblatt oder Formular zum Ablauf einer Stilllegung nennt keine der beiden Stellen. Diese Seite zeigt deshalb, was belegt ist, und sagt, wo Sie vorab nachfragen sollten. Einen Fachbetrieb verlangt die AwSV bei Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen; kleinere oberirdische Tanks sind davon ausgenommen.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Hameln-Pyrmont?

Einen Preis für den Landkreis Hameln-Pyrmont nennt diese Seite nicht. Eine belegte Preisquelle mit Regionalbezug liegt nicht vor, und auch die KreisAbfallWirtschaft nennt keinen Preis für Tankreste. Ein Angebot sollte drei Posten getrennt ausweisen: den Tank selbst (Ausbau oder Verfüllung), die Reste und die Prüfung durch einen Sachverständigen, wo § 46 AwSV sie verlangt. Verlässlich wird ein Preis erst, wenn der Betrieb den Tank gesehen hat. Für das Stilllegen eines Öltanks im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es weder eine Preisstatistik noch eine Gebührenordnung. Die beiden unteren Wasserbehörden nennen keinen Preis; die allgemeine Anzeige-Seite sagt nur „Es fallen ggf. Gebühren an.“ Die Gebührenliste des Entsorgungsparks Hameln (gültig ab 01.01.2025) führt keine Tanks auf. Sie nennt etwa „Abfall zur Beseitigung (Hausmüll, Sperrmüll und sonstiger brennbarer Abfall)“ mit 6,00 € je angefangene 100 Liter. Was die Annahme eines gereinigten Tanks kostet, steht dort nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für den Kellertank haben wir keinen belegten Preis. Es sollte Material, Größe, Weg aus dem Keller und Restölmenge einzeln aufführen.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Hameln-Pyrmont: Auch für den Erdtank liegt kein belegter Preis vor. Hinzu kommt die Prüfung vor der Stilllegung, die § 46 AwSV mit Anlage 5 für unterirdische Anlagen ausnahmslos vorsieht; was sie im Landkreis kostet, nennt keine Quelle. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Ein Angebot sollte Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und eine mögliche Sachverständigenprüfung getrennt aufführen.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Am Anfang stehen zwei Fragen: Steht der Tank ganz über der Erde, und wie viel Liter fasst er? Reicht auch nur ein Teil der Anlage ins Erdreich, gilt sie nach der AwSV als unterirdisch. Dann ist bei der Stilllegung beides Pflicht: der Fachbetrieb und die Prüfung durch einen Sachverständigen. Bei oberirdischen Tanks hängt es am Volumen: Ein Fachbetrieb ist erst über 1.000 Liter Pflicht, die Prüfung erst über 10.000 Liter, in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Welche Behörde zuständig ist, hängt am Grundstück: im Stadtgebiet Hameln die Wasserbehörde der Stadt Hameln, in den übrigen sieben Gemeinden das Umweltamt des Landkreises (Wasserbehörde). Ob eine Stilllegung gemeldet werden soll, beantworten die beiden Serviceportale uneinheitlich, denn eine Fassung nennt das Stilllegen, die andere nicht. Fragen Sie deshalb kurz nach, bevor der Betrieb kommt.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Welche Wasserbehörde zuständig ist, entscheidet das Grundstück. Im Stadtgebiet ist es die Stadt Hameln, die als große selbständige Stadt die Aufgaben der unteren Wasserbehörde selbst übernimmt (§ 127 Abs. 2 NWG zusammen mit § 14 Abs. 5 NKomVG). Für die übrigen sieben Gemeinden ist es der Landkreis (Umweltamt, Wasserbehörde). Beide führen in ihrem Serviceportal dieselben zwei Anzeige-Seiten: Die eine zählt das Stilllegen ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Vorhaben, die andere kennt wie § 40 Abs. 1 AwSV nur die Errichtung, die wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe. Rufen Sie deshalb vorab bei Ihrer Behörde an und fragen Sie, ob sie eine Stilllegungsmeldung wünscht und ob Ihr Tank geprüft werden muss. Ein Fachbetrieb ist bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen Pflicht; dafür genügt ein Teil im Erdreich. Wo eine Stilllegungsprüfung verlangt ist, muss der Sachverständige seinen Prüfbericht innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung bei der Behörde einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Betreiber müssen die Stilllegung prüfen lassen (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6), wenn die Anlage unterirdisch ist, ein oberirdischer Tank über 10.000 Liter fasst oder ein oberirdischer Tank über 1.000 Liter fasst und in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet steht. Solche Gebiete gibt es im Kreis, etwa Heilquellenschutzgebiete in Bad Pyrmont und Bad Münder am Deister; ob Ihr Grundstück dazugehört, beantwortet die zuständige untere Wasserbehörde (Stadt Hameln für das Stadtgebiet, sonst der Landkreis).
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Hameln-Pyrmont

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Hameln-Pyrmont:

Stadt Hameln (Stadtgebiet; große selbständige Stadt)

Stadt Hameln – Wasserbehörde (Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz)
Wasserbehörde der Stadt Hameln in der Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz; Öffnungszeiten: Mo und Di 8–15 Uhr, Mi 8–13 Uhr, Do 8–17.30 Uhr, Fr 8–13 Uhr
Stadt Hameln, Wasserbehörde (Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz), Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Tel. Zentrale 05151 202-0 · untere-wasserbehoerde@hameln.de

Das Serviceportal der Stadt führt zwei Seiten zur Anzeige: die allgemeine Seite Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige und die Seite für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV. Die allgemeine Seite nennt als anzeigepflichtig das Einbauen, Aufstellen, Betreiben, Stilllegen und Wiederinbetriebnehmen von Anlagen im Sinne des § 62 WHG, mit sechs Wochen Frist vor Beginn der Maßnahme. Zu Unterlagen und Gebühren sagt sie nur „Es werden ggf. Unterlagen benötigt.“ und „Es fallen ggf. Gebühren an.“, jeweils mit dem Zusatz „Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.“ Die Heizöl-Seite der Stadt zeigt nur den Titel und die Kontaktdaten der Wasserbehörde. Den Beschreibungstext zu dieser Leistung findet man im Serviceportal der Stadt Hessisch Oldendorf: Anzuzeigen sind danach die Errichtung, die wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe, mindestens sechs Wochen im Voraus (§ 40 Abs. 1–3 AwSV), mit ausgefülltem Anzeigeformular, Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) und gegebenenfalls einem Sachverständigengutachten. Ein Formular zum Herunterladen bietet die Stadt auf diesen Seiten nicht an; fragen Sie bei der Wasserbehörde nach. Für die Stilllegung beschreibt die Heizöl-Seite keine Anzeige (siehe Stilllegung).

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Landkreis Hameln-Pyrmont (alle Gemeinden außer der Stadt Hameln: sieben von acht – Aerzen, Bad Münder am Deister, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf, Salzhemmendorf)

Landkreis Hameln-Pyrmont – Umweltamt, Wasserbehörde
Wasserbehörde im Umweltamt des Landkreises; Öffnungszeiten: Mo–Do 8–12 und 13–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr, Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung
Landkreis Hameln-Pyrmont, Umweltamt (52), Süntelstr. 9, 31785 Hameln
Tel. Zentrale 05151 903-0 · umweltamt@hameln-pyrmont.de

§ 40 Abs. 1 AwSV verlangt die Anzeige mindestens sechs Wochen vorher, wenn eine Heizölverbraucheranlage errichtet, wesentlich geändert oder in ihrer Gefährdungsstufe verändert wird. Als Unterlagen nennt die Heizöl-Seite des Landkreises das ausgefüllte Anzeigeformular, detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Einreichen lässt sich die Anzeige über den Onlinedienst im Serviceportal, per Brief oder per E-Mail. Die Wasserbehörde prüft Vollständigkeit und Inhalt und fordert bei Bedarf nach. Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder per Bescheid Auflagen festlegen. Die allgemeine Seite Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige zählt zusätzlich das Stilllegen auf und sagt zu Unterlagen und Gebühren nur „ggf.“ und „Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.“ Ein Formular zum Herunterladen bietet der Landkreis auf diesen Seiten nicht an; fragen Sie beim Umweltamt nach. Für die Stilllegung beschreibt die Heizöl-Seite keine Anzeige (siehe Stilllegung).

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Entsorgung & Restöl

Entsorgungspflichtig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont; § 6 Abs. 1 Satz 1 NAbfG nennt die Landkreise. Die Aufgabe liegt bei der KreisAbfallWirtschaft (KAW), einem Eigenbetrieb des Landkreises: Ohsener Straße 98, 31789 Hameln, Zentrale 05151 9561-0, zentrale@kaw-hameln.de, Kundenservice Mo bis Do 7.30 bis 17.00 Uhr und Fr 7.30 bis 16.00 Uhr. Die KAW-Seiten behandeln das ganze Kreisgebiet einschließlich der Stadt Hameln; eine eigene Entsorgungsstelle der Stadt haben wir nicht gefunden. Schadstoffe aus Haushalten nehmen sieben Schadstoffsammelstellen an. Die KAW schreibt: „Innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist in Ihrer Gemeinde einmal im Monat die kostenlose Schadstoffabgabe möglich.“ Die Termine im Einzelnen: Aerzen, Bauhof, Bahnhofstraße 9: dritter Donnerstag, 16.30 bis 18.00 Uhr (Januar bis November). Bad Münder am Deister, Kompostplatz „Am Osterberg“: dritter Montag, 16 bis 18 Uhr (Januar bis November). Bad Pyrmont, Bauhof Waldecker Straße: dritter Freitag, 14 bis 16 Uhr (Januar bis November). Coppenbrügge und Salzhemmendorf, Kompostplatz Lauenstein (Gelände Hemmendorfer Straße): dritter Dienstag, 16 bis 18 Uhr (Januar bis November). Emmerthal, Emmern, Industriestraße 1: dritter Mittwoch, 16.30 bis 18.00 Uhr (Januar bis November). Hameln, PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG, Dieselstraße 7: erster Samstag im Monat, 10 bis 12 Uhr (Januar bis Dezember; 2026 mit Verschiebungen im April, Mai und Oktober). Hessisch Oldendorf, Bauhof, Steinbrinksweg 3: zweiter Freitag, 14 bis 16 Uhr (Januar bis November). Der Entsorgungspark Hameln (Zum Sachsengrund 15) nimmt nach der KAW „mit Ausnahme von Schadstoffen“ haushaltsübliche Wertstoffe an. Geöffnet ist er vom 1. November bis 14. März Mo bis Fr 14 bis 16 Uhr und Sa 9 bis 12 Uhr, vom 15. März bis 31. Oktober Mo bis Fr 14 bis 17 Uhr und Sa 8 bis 12.30 Uhr. 2026 bleibt er am Karsamstag, am 02.05., 24.12. und 31.12. sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Heizöl oder Tankreste nennt die KAW weder auf der Seite zur Schadstoffsammlung noch auf der Altöl-Seite ausdrücklich. Die Schadstoffsammlung ist laut KAW-Seite für „Schadstoffe aus Haushalten“ da; die Liste führt unter anderem Treibstoffreste, Ölfilter, ölgetränkte Lappen, Ölfarben und Waschbenzin auf, Heizöl fehlt. Zu den Mengen heißt es: „Die Höchstmenge der Einzelanlieferung darf den Inhalt eines Pkw-Kofferraumes nicht überschreiten. Einzelgebinde dürfen nicht mehr als 10 Kilogramm oder 10 Liter enthalten und müssen verschlossen sein.“ Zum Stichwort Öltank sagt das Abfall-ABC: „Kontaktieren Sie die Abfallberatung.“ und „Öltanks müssen aufgrund der enthaltenen Schlammrückstände gereinigt werden. Der gereinigte Tank kann dann zum Beispiel über die Müllverbrennungsanlage (Kunststoff) oder über den Entsorgungspark Hameln (Kunststoff oder Metall) entsorgt werden, vorher etwas zerkleinern.“ Die Altöl-Seite behandelt die Rücknahme von Motoröl durch den Handel; Heizöl kommt dort nicht vor. Ob die KAW Tankreste aus einer Tankstilllegung annimmt, in welcher Menge und zu welchem Preis, bleibt deshalb offen. Fragen Sie vorher bei der Abfallberatung der KAW nach (Zentrale 05151 9561-0). Für Gewerbebetriebe gilt: „Auf den Schadstoffsammelstellen des Landkreises Hameln-Pyrmont können keine Sonderabfälle aus gewerblichen Unternehmen angenommen werden.“ Auskünfte zur Sonderabfall-Kleinmengenentsorgung (bis 2.000 kg im Jahr) gibt laut KAW die Abfallberatung.

Wichtig: Betreiber müssen die Stilllegung prüfen lassen (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6), wenn die Anlage unterirdisch ist, ein oberirdischer Tank über 10.000 Liter fasst oder ein oberirdischer Tank über 1.000 Liter fasst und in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet steht. Solche Gebiete gibt es im Kreis, etwa Heilquellenschutzgebiete in Bad Pyrmont und Bad Münder am Deister; ob Ihr Grundstück dazugehört, beantwortet die zuständige untere Wasserbehörde (Stadt Hameln für das Stadtgebiet, sonst der Landkreis). Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Hameln-Pyrmont: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Hameln-Pyrmont dazu schreiben:

Stadt Hameln (Stadtgebiet; große selbständige Stadt): Stadt Hameln – Wasserbehörde (Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz)

Eine einheitliche Antwort gibt die Stadt nicht, denn ihr Serviceportal führt zwei Seiten nebeneinander. Die allgemeine Anzeige-Seite sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Frist dort: sechs Wochen vor Maßnahmebeginn. Die Heizöl-Seite kennt dagegen drei Anlässe: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Dazu: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Das Stilllegen fehlt dort, und auch § 40 Abs. 1 AwSV führt es nicht auf. Zur Zuständigkeit sagt die allgemeine Seite: „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.“ Die Heizöl-Seite: „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.“ Dass die Stadt Hameln selbst untere Wasserbehörde ist, ergibt sich aus § 127 Abs. 2 NWG zusammen mit § 14 Abs. 5 NKomVG (große selbständige Stadt); ihre Wasserbehörde führt beide Anzeige-Seiten unter ihren Dienstleistungen. Am sichersten melden Sie die Stilllegung vorab oder fragen nach, ob die Stadt eine Meldung wünscht. Ein Fachbetrieb ist nach § 45 Abs. 1 AwSV für Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter vorgeschrieben, ebenso für unterirdische Anlagen. Unterirdisch ist nach § 2 Abs. 15 AwSV bereits eine Anlage, die nur zum Teil im Erdreich liegt. Prüfen lassen müssen Betreiber vor der Stilllegung jede unterirdische Anlage (§ 46 AwSV, Anlage 5 und 6). Bei einem oberirdischen Tank hängt es vom Inhalt ab: Über 10.000 Liter ist die Prüfung Pflicht, über 1.000 Liter schon dann, wenn das Grundstück in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt. Seinen Prüfbericht muss der Sachverständige binnen vier Wochen nach der Prüfung der Behörde vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV).

Kontakt: Tel. Zentrale 05151 202-0 · untere-wasserbehoerde@hameln.de · Anfragen zur Stilllegung gehen an die Wasserbehörde, Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Landkreis Hameln-Pyrmont (alle Gemeinden außer der Stadt Hameln: sieben von acht – Aerzen, Bad Münder am Deister, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf, Salzhemmendorf): Landkreis Hameln-Pyrmont – Umweltamt, Wasserbehörde

Auch der Landkreis legt sich nicht fest. Sein Serviceportal zeigt nach der Auswahl der Kommune dieselben zwei Seiten. Auf der allgemeinen Anzeige-Seite steht der Satz, der das Stilllegen einschließt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Frist beträgt dort sechs Wochen vor Maßnahmebeginn. Die Heizöl-Seite lässt das Stilllegen weg: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Und: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Genauso steht es in § 40 Abs. 1 AwSV, ohne Stilllegung. Als zuständig nennt die allgemeine Seite: „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.“, die Heizöl-Seite: „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.“ Am sichersten melden Sie die Stilllegung vorab oder fragen beim Umweltamt nach, ob eine Meldung gewünscht ist. Die Stilllegung unterirdischer Anlagen und von Tanks mit einem Fassungsvermögen über 1.000 Liter ist nach § 45 Abs. 1 AwSV Fachbetrieben vorbehalten. Dabei reicht es für die Einstufung als unterirdisch, dass ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Eine Prüfung vor der Stilllegung verlangt § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 bei unterirdischen Anlagen immer. Bei oberirdischen Anlagen kommt sie über 10.000 Liter hinzu, in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet schon über 1.000 Liter. Den Prüfbericht muss der Sachverständige innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung bei der Behörde einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).

Kontakt: Tel. Zentrale 05151 903-0 · umweltamt@hameln-pyrmont.de · Anfragen zur Stilllegung gehen an das Umweltamt (52). · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Hameln-Pyrmont

Nach dem Zensus 2022 heizen 24,0 % der Wohnungen im Landkreis Hameln-Pyrmont mit Öl, rund 19.500 von 81.200. Das ist deutlich mehr als der Schnitt in Niedersachsen (14,1 %). Von Ort zu Ort fällt der Anteil sehr verschieden aus: In der Stadt Hameln sind es 9,4 %, im Flecken Aerzen 39,2 %, im Flecken Coppenbrügge 51,4 % und im Flecken Salzhemmendorf 55,0 %. Die meisten Öl-Wohnungen hat die Stadt Hessisch Oldendorf (rund 3.300), vor der Stadt Hameln (rund 3.000, trotz des niedrigsten Anteils) und der Stadt Bad Münder am Deister (rund 2.700).

Mit Gas heizen im Kreis 61,7 % der Wohnungen (Land: 71,9 %), mit Fernwärme 6,5 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der acht Zensuszeilen zeigt sich ein Gefälle: Die Stadt Hameln hat mit 9,4 % den kleinsten Ölanteil, dazu 73,1 % Gas und 13,4 % Fernwärme. In den sieben übrigen Zeilen erreicht Fernwärme höchstens 4,0 % (Emmerthal). Den größten Gasanteil hat die Stadt Bad Pyrmont mit 73,3 %. In den beiden Flecken mit dem höchsten Ölanteil ist der Gasanteil am niedrigsten: im Flecken Salzhemmendorf 27,9 % Gas bei 55,0 % Öl, im Flecken Coppenbrügge 29,4 % Gas bei 51,4 % Öl. Wie weit das Gasnetz in die einzelnen Ortsteile reicht, lässt sich aus den Zensuszahlen nicht ablesen.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Hameln-Pyrmont entgegen — u. a. aus Flecken Salzhemmendorf, Flecken Coppenbrügge, Flecken Aerzen, Stadt Hessisch Oldendorf, Stadt Bad Münder am Deister, Emmerthal, Stadt Bad Pyrmont, Stadt Hameln und weiteren Orten. Der Kreis besteht aus acht Einheitsgemeinden: den Städten Hameln, Bad Pyrmont, Hessisch Oldendorf und Bad Münder am Deister, den Flecken Aerzen, Coppenbrügge und Salzhemmendorf sowie der Gemeinde Emmerthal. Samtgemeinden gibt es nicht. Die Liste folgt dem Ölanteil, der höchste steht oben. Anzeigen nach der AwSV nehmen zwei untere Wasserbehörden entgegen: die Stadt Hameln für ihr Stadtgebiet (große selbständige Stadt) und der Landkreis für die übrigen sieben Gemeinden. Die Wärmepläne zählen Heizsysteme oder den Brennstoffverbrauch, keine Wohnungen; ihre Zahlen weichen deshalb vom Zensus ab. Der Plan der Stadt Bad Münder am Deister nennt für 2023 bei 5.703 Heizsystemen 32 % Heizöl (Zensus: 29,2 % der Wohnungen), der des Fleckens Salzhemmendorf bei 5.429 Heizsystemen 58 % Heizkessel mit Heizöl (Zensus: 55,0 %), der der Gemeinde Emmerthal bei 3.370 Heizsystemen 29,2 % Ölkessel (Zensus: 28,9 %). Weitere Zahlen aus den Plänen stehen bei der Wärmeplanung.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Hameln-Pyrmont

Seit dem 01.01.2026 sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 NKlimaG die Gemeinden ohne Samtgemeinde und die Samtgemeinden planungsverantwortlich. Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind das acht Stellen, alle Einheitsgemeinden. Das Landes-Raumordnungsprogramm führt Hameln als Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen und Bad Pyrmont als Mittelzentrum; beide bleiben weit unter 100.000 Einwohnern (58.152 und 19.715). Ihre Frist ist der 31.12.2026; dafür verweist § 22 NKlimaG auf die Fassung, die bis 2025 galt. Die übrigen sechs Stellen haben bis zum 30.06.2028 Zeit. Dieses Datum nennt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG); das NKlimaG enthält es nicht, das Umweltministerium verweist dafür auf das WPG. Als Zieljahr gibt die heutige Fassung des NKlimaG in § 20 Abs. 3 Satz 1 das Jahr 2040 vor. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne der Stadt Bad Pyrmont (Stadtrat, 01.07.2026) und der Stadt Bad Münder am Deister (Ratsbeschluss zum Endbericht, 26.02.2026). Hessisch Oldendorf, Aerzen, Salzhemmendorf, Coppenbrügge und Emmerthal haben ihre Pläne veröffentlicht; einen Ratsbeschluss belegen wir dort nicht. In Hameln melden die Stadtwerke Hameln Weserbergland, die Ergebnisse stünden fest und seien am 7. August 2026 vorgestellt worden; einen Plan oder Beschluss der Stadt selbst nennen deren Seiten nicht. Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Hameln
58.152 Einwohner
keine öffentliche Angabe Einen Plan oder Ratsbeschluss der Stadt selbst nennen deren Seiten nicht. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland melden in einem Pressetext vom 11.08.2026: „Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für Hameln stehen fest“. Vorgestellt worden seien sie am Freitag, 7. August, bei der Abschlussveranstaltung. Nach den Stadtwerken sind rund 74 Prozent der erfassten Heizsysteme Gaskessel. Die vorhandenen Wärmenetze decken rund 34 Prozent des gesamten Wärmebedarfs, rund 64 Prozent des Wärmebedarfs stammen aus fossiler Energiebereitstellung. Eine Heizöl-Zahl nennt der Text nicht. Als wahrscheinlichstes neues Wärmenetzgebiet außerhalb der Enertec-Fernwärme nennen die Stadtwerke einen Teilbereich der Nordstadt mit der Abwärme der Kläranlage; ein ausgewiesenes Prüfgebiet sei „noch kein fertiges Wärmenetz“. Für Eigentümer bedeute die Wärmeplanung zunächst vor allem Orientierung. Hameln ist Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen; die Frist der Stadt ist der 31.12.2026.
Stadt Bad Pyrmont
19.715 Einwohner
beschlossen „Der kommunale Wärmeplan wurde am 01.07.2026 vom Stadtrat beschlossen“, schreibt die Stadt auf ihrer Seite. Der Erläuterungsbericht (Stand 01. Juli 2026) nennt 5.915 beheizte Gebäude und einen Wärmeverbrauch von 289.944 MWh: Erdgas 71 %, Heizöl 17 % und Biomasse etwa 8 %. Auf der Stadtseite stehen andere Werte: „ca. 70 Prozent mit Erdgas, ca. 20 % mit Heizöl und ca. 10 % mit erneuerbaren Energien“. Beide Angaben stehen nebeneinander. Als Zieljahr nennt die Stadt 2040. Zur Wirkung schreibt sie: „Der Wärmeplan an sich entfaltet keine Rechtswirkung.“ und „Daraus lassen sich keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz ableiten.“ Für das gesamte Stadtgebiet nennt der Bericht Einschränkungen durch die Heilquellenschutzverordnung. Bad Pyrmont ist Mittelzentrum; die Frist der Stadt ist der 31.12.2026.
Stadt Hessisch Oldendorf
18.352 Einwohner
Plan liegt vor Der Wärmeplan (Stand 16.12.2025, veröffentlicht im März 2026) zählt für 2023 7.421 Heizsysteme, darunter 3.410 Gaskessel (45,9 %) und 2.517 Ölheizungen (33,9 %). Beim Wärmeverbrauch steht Erdgas mit 141 GWh (52,4 %) vor Heizöl mit 74,9 GWh (27,8 %); rund 80 % sind fossil. Es gibt zwei Wärmenetze mit Biomasse-KWK, eines im Stadtgebiet mit 18 Gebäuden und eines in Hemeringen mit 89 Gebäuden. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Klimaschutzagentur Weserbergland führt die Stadt unter den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen. Die Frist der Stadt ist der 30.06.2028.
Stadt Bad Münder am Deister
17.417 Einwohner
beschlossen Auf der Stadtseite steht unter dem 26.02.2026 der Ratsbeschluss zum Endbericht der Wärmeplanung. Der Entwurf lag vom 05.12.2025 bis 08.01.2026 öffentlich aus, die Abschlussveranstaltung war am 04.03.2026. Der Plan zählt für 2023 5.703 Heizsysteme: 52 % Erdgas-Kessel, 32 % Heizöl und fast 10 % Wärmepumpen. Für den Stadtkern, in dem bislang kein Wärmenetz vorhanden ist, empfiehlt er zunächst ein energetisches Quartierskonzept. Außerdem verweist der Plan auf ein noch bestehendes Heilquellenschutzgebiet, dessen Rücknahme die Stadt beantragen kann. Die Frist der Stadt ist der 30.06.2028.
Flecken Aerzen
10.387 Einwohner
Plan liegt vor Der Wärmeplan (Stand Dezember 2025, veröffentlicht im Februar 2026) zählt 2.844 Heizsysteme, darunter 1.613 Gaskessel (39,2 %) und 1.608 Ölkessel (39,1 %). Beim Brennstoffverbrauch liegt Heizöl mit 39,8 % (54.815 MWh) vorn, dahinter Erdgas mit 51.568 MWh (37,4 %) und Biomasse mit 22.834 MWh (16,6 %); etwa 77 % sind fossil. Nah- oder Fernwärmesysteme gibt es im Zentrum Aerzen und in Egge. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Klimaschutzagentur Weserbergland führt den Flecken unter den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen. Die Frist des Fleckens ist der 30.06.2028.
Emmerthal
9.723 Einwohner
Plan liegt vor Der Wärmeplan (Stand Dezember 2025, veröffentlicht im März 2026) zählt 3.370 Heizsysteme, darunter 1.492 Gaskessel (44,3 %) und 984 Ölkessel (29,2 %). Vom Wärmeverbrauch von insgesamt 143.650 MWh entfallen 59.723 MWh auf Erdgas, 43.421 MWh (30 %) auf Heizöl, 28.154 MWh (19,5 %) auf Biomasse und 6.811 MWh (4,7 %) auf Wärmenetze; über 70 % sind fossil. Zwei Netze gibt es im Zentrum von Kirchohsen und in Ohr. Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite: „Der Wärmeplan an sich entfaltet keine Rechtswirkung.“ und „Daraus lassen sich keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz ableiten.“ Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Klimaschutzagentur Weserbergland führt die Gemeinde unter den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen. Die Frist der Gemeinde ist der 30.06.2028.
Flecken Salzhemmendorf
9.096 Einwohner
Plan liegt vor Der Wärmeplan (Stand 06.02.2026, veröffentlicht am 19.03.2026) nennt für 2023 5.429 Heizsysteme, davon „58 Prozent Heizkessel, die mit Heizöl betrieben wurden“. Erdgas liegt bei etwa 24 Prozent, Elektroheizungen bei etwa 8 Prozent und Biomassekessel bei etwa 6 Prozent. Neun der elf Ortsteile haben keinen Gasanschluss. Drei Nahwärmenetze führt der Plan auf (Betreiber: Stadtwerke Hameln Weserbergland, Bioenergie Saaletal und Agrarenergie Lauenstein). Im Vorwort steht: „Die kommunale Wärmeplanung ist kein starres Konzept und keine Verpflichtung für einzelne Bürgerinnen und Bürger.“ Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Klimaschutzagentur Weserbergland führt den Flecken unter den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen. Die Frist des Fleckens ist der 30.06.2028.
Flecken Coppenbrügge
6.931 Einwohner
Plan liegt vor Der Wärmeplan (Stand 23.02.2026, veröffentlicht im März 2026) nennt für 2023 rund 3.050 Heizsysteme, davon „48 Prozent Heizkessel, die mit Öl beheizt wurden“; Gas liegt bei 23 Prozent. Beim Brennstoffverbrauch steht Heizöl mit 44 % (53.080 MWh) vor Erdgas mit 22 % (26.265 MWh) und Biomasse mit 22 % (26.743 MWh). Kleinere Gebäudewärmenetze gibt es in Coppenbrügge, Dörpe und Marienau; außerdem versorgt eine Biogasanlage am Klärwerk über ein Satelliten-BHKW ein Nahwärmenetz. Laut Plan fand die Abschlussveranstaltung am 26.11.2025 statt. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt; die Klimaschutzagentur Weserbergland führt den Flecken unter den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen. Die Frist des Fleckens ist der 30.06.2028.

Wärmenetze: Stadt Hameln: Die Enertec Hameln GmbH, ein Tochterunternehmen der Interargem, betreibt im Stadtteil Afferde eine Abfallverbrennungsanlage. Nach der Interargem-Seite erzeugt sie rund 133 Mio. kWh Strom und 194 Mio. kWh Fernwärme für Hameln (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre). Nach den Stadtwerken decken vorhandene Netze rund 34 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt. Stadt Bad Pyrmont: Der Bericht nennt ein privat betriebenes Wärmenetz; 38 der 5.915 beheizten Gebäude hängen an bestehenden Netzen, ein Bestandswärmenetz liegt in der Innenstadt. Stadt Hessisch Oldendorf: zwei Netze mit Biomasse-KWK, eines im Stadtgebiet (18 Gebäude) und eines in Hemeringen (89 Gebäude). Stadt Bad Münder am Deister: Im Stadtkern gibt es bislang kein Wärmenetz. Flecken Aerzen: Nah- oder Fernwärmesysteme im Zentrum Aerzen und in Egge. Emmerthal: zwei Netze, im Zentrum von Kirchohsen und in Ohr; den Betreiber nennt die Gemeindeseite nicht. Flecken Salzhemmendorf: drei Nahwärmenetze, betrieben von den Stadtwerken Hameln Weserbergland, der Bioenergie Saaletal und der Agrarenergie Lauenstein. Flecken Coppenbrügge: kleinere Gebäudewärmenetze in Coppenbrügge, Dörpe und Marienau sowie ein Nahwärmenetz, das über ein Satelliten-BHKW aus einer Biogasanlage am Klärwerk gespeist wird; der EEG-Betrieb dieser Anlage ist laut Plan bis 2032 gesichert, wie es danach weitergeht, ist offen.

Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis plant nicht; § 18 Abs. 2 NKlimaG nennt für ihn die Beratung der kreisangehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln. Fragen zu einem einzelnen Wärmeplan beantwortet die jeweilige Stadt, der Flecken oder die Gemeinde. Die Fristen binden die planungsverantwortlichen Stellen, nicht die Eigentümer. Was ein Plan für Hausbesitzer bedeutet, sagen die Stellen selbst: Die Stadt Bad Pyrmont und die Gemeinde Emmerthal schreiben auf ihren Seiten „Der Wärmeplan an sich entfaltet keine Rechtswirkung.“ und „Daraus lassen sich keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz ableiten.“ Im Vorwort des Plans des Fleckens Salzhemmendorf steht: „Die kommunale Wärmeplanung ist kein starres Konzept und keine Verpflichtung für einzelne Bürgerinnen und Bürger.“ Die Stadtwerke Hameln Weserbergland schreiben in ihrem Pressetext zur Lage in Hameln: „Es besteht kein Grund zur Panik“. Das sind Aussagen der jeweiligen Stellen. Ob Ihre Gemeinde darüber hinaus eine eigene Satzung erlassen hat, klärt das Rathaus.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Hameln-Pyrmont zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Hameln-Pyrmont

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für den Kellertank haben wir keinen belegten Preis. Es sollte Material, Größe, Weg aus dem Keller und Restölmenge einzeln aufführen. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Hameln-Pyrmont ist je nach Wohnort zuständig — Stadt Hameln (Stadtgebiet; große selbständige Stadt): Stadt Hameln – Wasserbehörde (Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz) (Stadt Hameln, Wasserbehörde (Abteilung 51 Umwelt und Klimaschutz), Rathausplatz 1, 31785 Hameln); Landkreis Hameln-Pyrmont (alle Gemeinden außer der Stadt Hameln: sieben von acht – Aerzen, Bad Münder am Deister, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf, Salzhemmendorf): Landkreis Hameln-Pyrmont – Umweltamt, Wasserbehörde (Landkreis Hameln-Pyrmont, Umweltamt (52), Süntelstr. 9, 31785 Hameln).
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Hameln-Pyrmont: Bei welcher Behörde, und muss ich die Stilllegung anzeigen?
Zuständig ist je nach Grundstück eine von zwei unteren Wasserbehörden: die Stadt Hameln für ihr Stadtgebiet (als große selbständige Stadt nimmt sie die Aufgabe nach § 127 Abs. 2 NWG selbst wahr) oder der Landkreis für die übrigen sieben Gemeinden. Ob die Stilllegung anzuzeigen ist, beantworten beide nicht eindeutig, denn ihre Serviceportale zeigen dieselben zwei Seiten: Die allgemeine Anzeige-Seite Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige nennt das Stilllegen als anzeigepflichtig, die Seite für Heizölverbraucheranlagen kennt wie § 40 Abs. 1 AwSV nur drei Anlässe: die Errichtung, die wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe. Am besten klären Sie das vor dem Auftrag mit der Behörde, zu deren Gebiet Ihr Grundstück gehört. Steht eine Stilllegungsprüfung an, bekommt die Behörde den Prüfbericht ohnehin: Der Sachverständige muss ihn innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Braucht mein Erdtank im Landkreis Hameln-Pyrmont eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Ja. Bei einem Tank im Boden ist die Prüfung vor der Stilllegung immer vorgeschrieben, gleich wie groß er ist (§ 46 AwSV, Anlage 5 und 6). Unterirdisch ist eine Anlage, von der auch nur ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Pflicht ist außerdem ein Fachbetrieb (§ 45 Abs. 1 AwSV). Bei oberirdischen Tanks wird erst über 10.000 Litern geprüft; liegt der Tank in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, schon über 1.000 Litern. Solche Gebiete gibt es im Kreis: Der Erläuterungsbericht zum Wärmeplan der Stadt Bad Pyrmont nennt für das Stadtgebiet Einschränkungen aufgrund der Heilquellenschutzverordnung, und der Wärmeplan der Stadt Bad Münder am Deister verweist auf ein noch bestehendes Heilquellenschutzgebiet. Eine Liste der Gebiete nennt die Seite nicht. Ob Ihr Grundstück dazugehört, sagt Ihnen die zuständige untere Wasserbehörde (Stadt Hameln für das Stadtgebiet, sonst der Landkreis). Was die Sachverständigenprüfung im Landkreis Hameln-Pyrmont kostet, nennt keine Quelle.
Darf ich meinen Kellertank im Landkreis Hameln-Pyrmont selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Beim Stilllegen verlangt das Gesetz einen Fachbetrieb für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen (§ 45 Abs. 1 AwSV). Für einen kleinen oberirdischen Kellertank bis 1.000 Liter folgt daraus keine Fachbetriebspflicht. Ein Merkblatt der Stadt Hameln oder des Landkreises dazu nennen deren Seiten nicht; wer selbst Hand anlegen will, fragt vorher bei der zuständigen Behörde nach. Reinigung und Restentsorgung bleiben in jedem Fall. Das Abfall-ABC der KAW schreibt dazu: „Öltanks müssen aufgrund der enthaltenen Schlammrückstände gereinigt werden.“ (siehe auch Frage 4).
Wohin mit Restöl und Tank im Landkreis Hameln-Pyrmont: Nimmt die KAW beides an?
Entsorgungspflichtig ist der Landkreis; die KreisAbfallWirtschaft (KAW) erledigt die Aufgabe, und ihre Seiten behandeln das ganze Kreisgebiet einschließlich der Stadt Hameln. Haushalte geben Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen an sieben Schadstoffsammelstellen ab. Die Einzelanlieferung darf den Inhalt eines Pkw-Kofferraums nicht überschreiten, ein Einzelgebinde höchstens 10 Kilogramm oder 10 Liter enthalten. Heizöl oder Tankreste nennt die KAW auf den Seiten zur Schadstoffsammlung und zum Altöl nicht ausdrücklich. Zum Stichwort Öltank sagt das Abfall-ABC: „Kontaktieren Sie die Abfallberatung.“ Der gereinigte Tank kann nach der KAW zum Beispiel über die Müllverbrennungsanlage (Kunststoff) oder über den Entsorgungspark Hameln (Kunststoff oder Metall) entsorgt werden. Ob die KAW Tankreste aus einer Tankstilllegung annimmt, in welcher Menge und zu welchem Preis, ist nicht belegt; fragen Sie vorher bei der Abfallberatung nach (Zentrale 05151 9561-0). Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben nehmen die Schadstoffsammelstellen nicht an.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Hameln-Pyrmont stillzulegen?
Einen Preis für den Landkreis nennt diese Seite nicht. Weder die Stadt Hameln noch der Landkreis nennen als untere Wasserbehörde einen, und die Gebührenliste des Entsorgungsparks Hameln (gültig ab 01.01.2025) führt keine Tanks auf. Verbindlich ist ein Preis erst nach der Besichtigung. Im Angebot sollten der Tank (Ausbau oder Verfüllung), die Entsorgung der Reste und eine Sachverständigenprüfung, falls § 46 AwSV sie verlangt, als getrennte Posten stehen.
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil meine Gemeinde im Landkreis Hameln-Pyrmont einen Wärmeplan hat?
Nach den Angaben der Gemeinden nicht. Die Stadt Bad Pyrmont, deren Stadtrat den Plan am 01.07.2026 beschlossen hat, schreibt: „Der Wärmeplan an sich entfaltet keine Rechtswirkung.“ und „Daraus lassen sich keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz ableiten.“ Die Gemeinde Emmerthal schreibt dasselbe auf ihrer Seite; im Vorwort des Plans des Fleckens Salzhemmendorf steht: „Die kommunale Wärmeplanung ist kein starres Konzept und keine Verpflichtung für einzelne Bürgerinnen und Bürger.“ Acht Stellen im Landkreis planen. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne von Bad Pyrmont und von Bad Münder am Deister (Ratsbeschluss zum Endbericht am 26.02.2026). Hessisch Oldendorf, Aerzen, Salzhemmendorf, Coppenbrügge und Emmerthal haben einen Plan veröffentlicht; einen Ratsbeschluss belegen wir dort nicht. In Hameln haben die Stadtwerke Hameln Weserbergland die Ergebnisse am 7. August 2026 vorgestellt; einen Plan der Stadt selbst nennen deren Seiten nicht. Der Landkreis plant nicht. Die Fristen (Hameln und Bad Pyrmont 31.12.2026, die übrigen sechs 30.06.2028) gelten für die Stadt oder Gemeinde, nicht für Eigentümer. Wer Fragen zu seinem Wärmeplan hat, wendet sich an die Stelle, in deren Gebiet das Haus steht.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hameln-Pyrmont

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hameln-Pyrmont). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Hameln-Pyrmont anfragen