Landkreis Gifhorn · Braunschweiger Land · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Gifhorn

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Im Raum Gifhorn hängt es von der Postleitzahl ab, ob ein zertifizierter Partnerbetrieb (§ 62 AwSV) zuständig ist. Wir prüfen das nach Ihrer Anfrage. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Gifhorn verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Gifhorn

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Gifhorn). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Im Landkreis Gifhorn heizt laut Zensus 2022 knapp jede fünfte Wohnung mit Öl (18,7 %), im Land Niedersachsen etwa jede siebte (14,1 %). Innerhalb des Kreises reicht die Spanne von 9,0 % in der Stadt Gifhorn bis 30,9 % in der Samtgemeinde Brome. Für Anzeige und Stilllegung ist eine Stelle für den ganzen Kreis zuständig, die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt in Gifhorn. Zur Stilllegung sagen die Seiten des Kreises Verschiedenes: Die allgemeinen Seiten nennen das Stilllegen als anzeigepflichtig, die Heizöl-Seite nicht, das Formular hat ein Kästchen dafür. Bei der Kreisabfallwirtschaft nehmen das Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel und die Entsorgungsanlage Wesendorf Schadstoffe an; zu Heizöl, Ölschlamm und Tankteilen sagen die Kreisseiten nichts Ausdrückliches.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Gifhorn?

Eine regionale Preisangabe für den Landkreis Gifhorn können wir nicht belegen. Die Preisliste eines Anbieters mit eigener Gifhorn-Seite ist mit seinen Listen für andere Städte identisch und deshalb kein regionaler Beleg. Was die Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde kostet, nennt der Kreis nicht; die Heizöl-Seite verweist nur auf die Allgemeine Gebührenordnung. Kosten für Fachbetrieb und Sachverständigenprüfung bei Erdtanks haben wir nicht belegt. Eine regionale Preisstatistik für den Landkreis Gifhorn haben wir nicht. Die auf Gifhorn zugeschnittene Seite eines Entsorgungsanbieters (entsorgungöltank.de) trägt dieselbe Preisliste wie seine Seiten für andere Städte, etwa Braunschweig; als regionaler Beleg taugt sie deshalb nicht, und wir geben ihre Beträge hier nicht wieder. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Gifhorn: Einen belegten Preis für Erdtanks im Kreis haben wir nicht. Hier sind Fachbetrieb (§ 45 AwSV) und Sachverständigenprüfung (§ 46 AwSV) ohnehin gesetzt, und was beides im Landkreis Gifhorn kostet, lässt sich aus keiner Quelle belegen. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Eine Preisspanne für den Landkreis Gifhorn nennen wir erst, wenn ein regionaler Beleg vorliegt. Achten Sie im Angebot auf getrennte Posten für Restöl, Ölschlamm, Reinigung, Zerlegung, Anfahrt, Leitungen und die Meldung bei der Behörde. Zu den Kosten der Anzeige schweigt der Kreis; er verweist nur auf die Allgemeine Gebührenordnung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Der Ablauf hängt vom Tank ab. Drei Fragen entscheiden: Steht der Tank oberirdisch, oder liegt er ganz oder teilweise im Erdreich (auch eine erdverlegte Leitung zählt)? Fasst er über 1.000 oder über 10.000 Liter? Liegt das Grundstück in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Danach richten sich Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV) und Sachverständigenprüfung (§ 46 AwSV). Wie die Untere Wasserbehörde die Stilllegung gemeldet haben möchte, klärt eine Nachfrage bei der Wasserwirtschaft in Gifhorn; das Formular des Kreises hat dafür ein eigenes Kästchen. Das Restöl entfernt bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks der Fachbetrieb; für Haushaltsmengen sollte vorab die Kreisabfallwirtschaft klären, was Ausbüttel oder Wesendorf annehmen.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Behörde & Anzeige Für alle 41 Gemeinden des Landkreises Gifhorn ist die Kreisverwaltung zuständig, genauer die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt (Wasserwirtschaft) in Gifhorn; die Heizöl-Seite des Kreises nennt sie ausdrücklich. Die Anzeige geht danach sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung an die Behörde; dafür stellt der Kreis ein Formular als PDF bereit. Zur Stilllegung sagen die Kreisseiten Verschiedenes: Die allgemeinen Seiten zu wassergefährdenden Stoffen zählen das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Vorhaben (Frist sechs Wochen), die Heizöl-Seite und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung nicht, das Formular des Kreises hat ein Kästchen dafür. Ein Merkblatt hat der Kreis nicht. Die beiden Serviceportal-Seiten (91962 und 92680) tragen den Vermerk „BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)“; eine Nachfrage bei der Wasserwirtschaft klärt, wie sie die Stilllegung gemeldet haben möchte. Wer die Arbeit ausführen darf, regelt § 45 Abs. 1 AwSV: ein Fachbetrieb, wenn der Tank über 1.000 Liter fasst, und immer dann, wenn die Anlage unterirdisch liegt. Die Stilllegungsprüfung durch Sachverständige (§ 46 AwSV) trifft jede unterirdische Anlage, oberirdische Tanks über 10.000 Liter und in Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebieten auch oberirdische Tanks über 1.000 Liter; der Bericht des Sachverständigen muss innerhalb von vier Wochen bei der Behörde sein (§ 47 Abs. 3 AwSV). Die Anzeige nach § 40 AwSV und die Fachbetriebs- und Prüfpflichten sind getrennte Dinge: Die Kreis-Seite spricht bei der Anzeige von „ab einem Volumen von 1.000 Liter“, die allgemeine Seite von „nicht mehr als 1.000 l“ außerhalb von Wasserschutzgebieten; bei genau 1.000 Litern sind beide Formulierungen nicht deckungsgleich.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ob ein Sachverständiger die Stilllegung prüfen muss, hängt an Lage und Größe (§ 46 AwSV mit Anlagen): unterirdisch immer; oberirdisch über 10.000 Liter; in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten oberirdisch schon über 1.000 Liter. Nach unserer Abfrage der Umweltkarten Niedersachsen (23.10.2026) gibt es im Landkreis acht festgesetzte Wasserschutzgebiete: Eischott, Ettenbüttel, Groß Schwülper, Hankensbüttel, Lüsche, Schönewörde, Wedelheine und Westerbeck; Heilquellenschutzgebiete fanden wir keine, Trinkwassergewinnungsgebiete haben wir nicht abgefragt. Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Verordnungsflächen) führt der Dienst acht Flächen mit dem Landkreis als Behörde: Ise; Aller 6 + 7 und Kleine Aller (beide zusammen mit der Stadt Wolfsburg); Ohre; Fulau; Ise 3; Oker-1 (Landkreise Gifhorn und Peine); Aller-5 (Landkreis Gifhorn, K114 bis Landkreis Celle). Dazu kommt die gemeinsame Verordnung Aller-8 mit Nebengewässern für die Stadt Wolfsburg, den Landkreis Gifhorn und den Landkreis Helmstedt (mehrere Wasserbehörden). Vorläufig zu sichernde Überschwemmungsgebiete mit dem Landkreis als Behörde sind Lachte 3, Riet, Bruno und Schunter, dazu „Aller Celle-Gifhorn/Oker“ (mehrere Behörden). Die Bezeichnungen folgen dem Dienst. Zum Überschwemmungsgebiet schreibt der Kreis: „In Überschwemmungsgebieten ist der Neubau von Heizölverbraucheranlagen verboten. Bereits vorhandene Anlagen müssen vom Betreiber bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachgerüstet werden.“ In Wasserschutzgebieten sind nach der Kreisseite Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen möglich; beides bei der Unteren Wasserbehörde. Ob ein Grundstück betroffen ist, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich klärt es die Untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Gifhorn

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Gifhorn:

Landkreis Gifhorn (alle 41 Gemeinden)

Landkreis Gifhorn, Untere Wasserbehörde (Fachbereich 9 Umwelt, 9.2 Wasserwirtschaft)
Fachbereich 9 Umwelt, 9.2 Wasserwirtschaft. Die Heizöl-Seite des Kreises nennt die „Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn“ ausdrücklich als Adressatin der Anzeige. Das Anzeigeformular des Kreises ist an die Wasserwirtschaft des Landkreises adressiert.
Landkreis Gifhorn, Wasserwirtschaft, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn (Zentrale im Kreishaus I; die Wasserwirtschaft sitzt laut Kreisseite im Kreishaus II, gleiche Adresse)
Tel. Zentrale 05371 82-0 · Fax Zentrale 05371 82-357 · wasserwirtschaft@gifhorn.de (E-Mail-Adresse nur aus dem Behördenlayer der Umweltkarten Niedersachsen)

Auf der Seite „Lagerung von Heizöl“ schreibt der Kreis: „Die Lagerung von Heizöl ist der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme bzw. einer wesentlichen Änderung anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Lageranlagen und oberirdische Lagertanks ab einem Volumen von 1.000 Liter.“ Die allgemeine Seite zu wassergefährdenden Stoffen nimmt dagegen kleine Tanks aus: „Die Anzeigepflicht besteht nicht bei oberirdischen Lagerbehältern für Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1.000 l außerhalb von Wasserschutzgebieten.“ Der Kreis stellt dafür das Formular „Anzeige einer Heizöllageranlage (gem. § 40 AwSV)“ als PDF bereit (Adressfeld: Landkreis Gifhorn, Wasserwirtschaft, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn); die Behörde trägt dort ein, ob das Grundstück im Wasserschutz- und im Überschwemmungsgebiet liegt. Der Tank ist laut Heizöl-Seite vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung „durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen“. Als wiederkehrende Prüfung nennt die Seite für oberirdische Tanks ab einem Volumen von 10 m³ alle fünf Jahre, für unterirdische alle fünf Jahre, in Schutzgebieten und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle zweieinhalb Jahre. Zu den Kosten: „Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung.“ Das Merkblatt nach Anlage 3 zu § 44 AwSV ist an der Anlage aufzuhängen. Bei einer Leckage verweist die Seite auf die Untere Wasserbehörde, die Einsatzleitstelle (112 oder 05371 19-222) oder die nächste Polizeidienststelle.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Gifhorn (§ 6 NAbfG); die Satzung nennt die Einrichtung „Kreisabfallwirtschaft Gifhorn“ (Abfallbewirtschaftungssatzung, Lesefassung Stand 01.01.2025). Annahmestellen sind das Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel (Gifhorner Straße 33, 38551 Ribbesbüttel, Tel. 05371 82-781, nur Privathaushalte) und die Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (An der Kreisstraße 7, 29392 Wesendorf, Tel. 05376 979911, Privat und Gewerbe). Öffnungszeiten laut Kreisseite: Ausbüttel von April bis Oktober Montag und Mittwoch 8 bis 18 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag und Samstag 8 bis 13.30 Uhr, von November bis März Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13.30 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr. Wesendorf Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8 bis 16 Uhr, Dienstag im Sommer 8 bis 18 Uhr, im Winter 8 bis 16 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr. Die letzte Anlieferung ist bis 15 Minuten vor Schließung möglich; an Feiertagen, Sonntagen und am Samstag vor Ostern ist geschlossen. Das Schadstoffmobil hat laut Terminliste 2026 seine Herbsttermine bis 23.10.2026; Termine für 2027 nennt die Liste noch nicht. Eine Abfall-App gibt es seit 01.12.2024 (mit einem Abfall-ABC, das nur in der App steht).

Die Kreisseiten nennen Heizöl, Ölschlamm und Tankteile aus einem Haustank nicht ausdrücklich. Die Seite Schadstoffe sagt: „Schadstoffe können Sie von Montag bis Freitag beim Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel oder der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeben. SAMSTAGS ist eine Annahme nicht möglich!“ Die Seite zu den Entsorgungsanlagen führt dagegen unter „Kostenlos wird angenommen“ auch Schadstoffe auf und nennt beide Anlagen samstags geöffnet; beide Angaben stehen nebeneinander, welche gilt, sagt der Kreis nicht. Für Altöl besteht laut Kreisseite „eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel“; an den Anlagen wird für Altöl eine „Gebühr von 1€ pro Kilogramm“ genannt. Die Satzung führt als Problemabfälle aus Haushalten „teer- und ölhaltige Rückstände“ auf, abzugeben beim Schadstoffsammelmobil oder an den Sammelstellen Wesendorf und Ausbüttel, soweit keine Rücknahmeverpflichtung des Handels besteht (§ 11). Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 sind „Schlämme jeglicher Art“ vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen; ob Ölschlamm aus einem Haustank darunter fällt und wohin er stattdessen gehört, sagt die Satzung nicht. Für Gewerbe gibt es laut Kreisseite eine kostenpflichtige Schadstoffsammlung auf Einzelanforderung per Formular für Betriebe mit weniger als zwei Tonnen Sonderabfällen im Jahr (Satzung § 12: Sonderabfall-Kleinmengen bis 2.000 kg); gefährliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten sind ausgeschlossen, wenn beim Erzeuger jährlich insgesamt mehr als 2000 kg anfallen (§ 2 Abs. 3). Bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks entfernt das Öl der Fachbetrieb; wohin er es bringt und was das kostet, gehört in sein Angebot. Ob eine Haushaltsmenge Restöl an den Anlagen angenommen wird, sollte vorab die Kreisabfallwirtschaft klären.

Wichtig: Ob ein Sachverständiger die Stilllegung prüfen muss, hängt an Lage und Größe (§ 46 AwSV mit Anlagen): unterirdisch immer; oberirdisch über 10.000 Liter; in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten oberirdisch schon über 1.000 Liter. Nach unserer Abfrage der Umweltkarten Niedersachsen (23.10.2026) gibt es im Landkreis acht festgesetzte Wasserschutzgebiete: Eischott, Ettenbüttel, Groß Schwülper, Hankensbüttel, Lüsche, Schönewörde, Wedelheine und Westerbeck; Heilquellenschutzgebiete fanden wir keine, Trinkwassergewinnungsgebiete haben wir nicht abgefragt. Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Verordnungsflächen) führt der Dienst acht Flächen mit dem Landkreis als Behörde: Ise; Aller 6 + 7 und Kleine Aller (beide zusammen mit der Stadt Wolfsburg); Ohre; Fulau; Ise 3; Oker-1 (Landkreise Gifhorn und Peine); Aller-5 (Landkreis Gifhorn, K114 bis Landkreis Celle). Dazu kommt die gemeinsame Verordnung Aller-8 mit Nebengewässern für die Stadt Wolfsburg, den Landkreis Gifhorn und den Landkreis Helmstedt (mehrere Wasserbehörden). Vorläufig zu sichernde Überschwemmungsgebiete mit dem Landkreis als Behörde sind Lachte 3, Riet, Bruno und Schunter, dazu „Aller Celle-Gifhorn/Oker“ (mehrere Behörden). Die Bezeichnungen folgen dem Dienst. Zum Überschwemmungsgebiet schreibt der Kreis: „In Überschwemmungsgebieten ist der Neubau von Heizölverbraucheranlagen verboten. Bereits vorhandene Anlagen müssen vom Betreiber bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachgerüstet werden.“ In Wasserschutzgebieten sind nach der Kreisseite Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen möglich; beides bei der Unteren Wasserbehörde. Ob ein Grundstück betroffen ist, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich klärt es die Untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Gifhorn: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Gifhorn dazu schreiben:

Landkreis Gifhorn (alle 41 Gemeinden): Landkreis Gifhorn, Untere Wasserbehörde (Fachbereich 9 Umwelt, 9.2 Wasserwirtschaft)

Der Kreis sagt zur Stilllegung an verschiedenen Stellen Verschiedenes. (1) Die Fachbereichsseite Wassergefährdende Stoffe und die Serviceportal-Seite 92680 haben denselben Wortlaut: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, ändern oder stilllegen will, hat sein Vorhaben 6 Wochen vor Beginn bei der Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn anzuzeigen.“ (2) Die Heizöl-Seite nennt nur die Inbetriebnahme und die wesentliche Änderung. Auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, nicht die Stilllegung. (3) Das Heizöl-Anzeigeformular des Kreises hat drei Kästchen: Neuerstellung, Änderung und Stilllegung der Anlage. Für die Stilllegung verlangt es die Erklärung des Fachbetriebes nach § 62 AwSV über Entleerung und Reinigung „(sofern die Anlage der Fachbetriebspflicht unterliegt)“ sowie den abschließenden Prüfbericht nach § 47 Abs. 3 AwSV „(nur, sofern für die Anlage eine Prüfung nach den Spalten 4 der Anlage 5 und 6 zur AwSV vorgeschrieben ist)“. Nach dem Formular und den allgemeinen Seiten ist eine Meldung der Stilllegung beim Kreis vorgesehen; die Heizöl-Seite sagt dazu nichts. Ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung haben wir beim Kreis nicht gefunden. Unabhängig davon verlangt § 45 Abs. 1 AwSV einen Fachbetrieb bei unterirdischen Anlagen und bei Heizöltanks über 1.000 Liter. Für die Stilllegungsprüfung durch Sachverständige (§ 46 AwSV) gelten eigene Grenzen: jede unterirdische Anlage; oberirdische Tanks über 10.000 Liter; oberirdische Tanks über 1.000 Liter, wenn das Grundstück in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt.

Kontakt: Tel. Zentrale 05371 82-0 · Fax Zentrale 05371 82-357 · wasserwirtschaft@gifhorn.de (E-Mail-Adresse nur aus dem Behördenlayer der Umweltkarten Niedersachsen) · Wasserwirtschaft: Zentrale Kreishaus 05371 82-0, Fax 05371 82-357, wasserwirtschaft@gifhorn.de (so in den Umweltkarten Niedersachsen angegeben). Bei Leckage: Einsatzleitstelle 112 oder 05371 19-222. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Gifhorn

Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Gifhorn 18,7 % der Wohnungen mit Öl, rund 15.600 von rund 83.700 Wohnungen. Im Land Niedersachsen sind es 14,1 %. Zwischen den zehn Gliederungen des Kreises reicht die Spanne von 9,0 % in der Stadt Gifhorn bis 30,9 % in der Samtgemeinde Brome. Die Samtgemeinde Papenteich hat mit 3.228 Öl-Wohnungen nach unserer Auswertung gut ein Fünftel (rund 21 %) aller Öl-Wohnungen des Kreises. Die Stadt Gifhorn stellt 24 % der Einwohner, aber nach unserer Auswertung nur rund 12 % der Öl-Wohnungen.

Gas versorgt im Landkreis 66,5 % der Wohnungen (Land: 71,9 %), Fernwärme 5,2 % (Land: 7,7 %). Auf andere Energieträger entfallen nach unserer Rechnung 9,6 %. Den niedrigsten Gasanteil haben die Samtgemeinden Brome (47,1 %), Hankensbüttel (53,7 %) und Boldecker Land (54,4 %), den höchsten die Stadt Gifhorn (83,4 %) und die Samtgemeinde Isenbüttel (73,1 %). Fernwärme spielt am ehesten in den Samtgemeinden Hankensbüttel (9,6 %), Brome (8,2 %) und Meinersen (7,5 %) eine Rolle. Der Kreis hat 175.518 Einwohner auf 1.567,56 km², nach unserer Rechnung rund 112 je Quadratkilometer. Weshalb hier mehr mit Öl geheizt wird als im Landesschnitt, geht aus den Quellen nicht hervor. Der Wärmeplan der Samtgemeinde Meinersen misst nach anderen Maßstäben: Er nennt rund 23 % der Gebäude mit Heizöl als primärem Energieträger und etwa 27 % des Wärmebedarfs, der Zensus 18,4 % der Wohnungen.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Gifhorn entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Papenteich, Samtgemeinde Boldecker Land, Stadt Wittingen, Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Meinersen, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Isenbüttel, Stadt Gifhorn und weiteren Orten. Der Landkreis hat 41 Gemeinden: drei verbandsfreie (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, Gemeinde Sassenburg) und 38 Mitgliedsgemeinden in sieben Samtgemeinden. Samtgemeinde Brome: Bergfeld, Flecken Brome, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische, Tülau. Samtgemeinde Papenteich: Adenbüttel, Didderse, Meine, Rötgesbüttel, Schwülper, Vordorf. Samtgemeinde Boldecker Land: Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck, Weyhausen. Samtgemeinde Hankensbüttel: Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl, Steinhorst. Samtgemeinde Meinersen: Hillerse, Leiferde, Meinersen, Müden (Aller). Samtgemeinde Wesendorf: Groß Oesingen, Schönewörde, Ummern, Wagenhoff, Wahrenholz, Wesendorf. Samtgemeinde Isenbüttel: Calberlah, Isenbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel. Für alle Gebiete gilt dieselbe untere Wasserbehörde beim Landkreis.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Gifhorn

Im Landkreis Gifhorn planen zehn Stellen die Wärmeversorgung, der Landkreis selbst gehört nicht dazu: Zum 01.01.2026 ist die Wärmeplanung in Niedersachsen Aufgabe der Samtgemeinden geworden und der Gemeinden, die keiner Samtgemeinde angehören (§ 20 NKlimaG). Das sind hier die Stadt Gifhorn, die Stadt Wittingen, die Gemeinde Sassenburg und die sieben Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Hankensbüttel, Isenbüttel, Meinersen, Papenteich und Wesendorf. Gifhorn und Wittingen sind Mittelzentren (nach unserer Auswertung des Landes-Raumordnungsprogramms); für sie ist der 31.12.2026 Stichtag (§ 22 NKlimaG), die übrigen Stellen haben bis zum 30.06.2028 Zeit (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Gebunden sind damit die Verwaltungen, nicht die Hausbesitzer; was an Ihrer Adresse gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde. Stand nach unserer Auswertung: Die Samtgemeinde Meinersen hat ihren Plan beschlossen, für die Stadt Gifhorn liegt ein Plan vor, Isenbüttel, Wesendorf, Wittingen und Boldecker Land arbeiten noch daran, und für Papenteich, Brome, Sassenburg und Hankensbüttel fanden wir keinen Beleg. Kein Beleg heißt nicht, dass nichts läuft.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Gifhorn
42.816 Einwohner
Plan liegt vor Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadt veröffentlicht den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung (Stand 04.03.2026, erstellt von EKP Energie & Klima Plan GmbH und IP SYSCON GmbH); ihre Seite Stadtentwicklung trägt die Überschrift „Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung liegt vor“. Im Amtsblatt Nr. 28/2026 (22.04.2026) steht für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr am 28.04.2026 der Tagesordnungspunkt 6 „Kommunale Wärmeplanung hier: Beschluss des Abschlussberichtes“; das Ergebnis der Sitzung und ein Ratsbeschluss sind nicht belegt. Nach dem Bericht spielen Wärmenetze „aktuell nur eine untergeordnete Rolle“. Er weist 131 potenzielle Wärmenetzeignungsgebiete aus (1 sehr hoch, 46 hoch, 84 moderat) und als Maßnahme 2.7.2 eine Machbarkeitsstudie Wärmenetz Bildungscampus (Priorität hoch, ab 2027 bis etwa 2030, geschätzt 100.000 bis 200.000 Euro).
Samtgemeinde Papenteich
24.208 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Zu Beschluss, Beauftragung oder Plan fanden wir keinen Beleg. Das ist kein Beleg dafür, dass die Planung nicht begonnen hat.
Samtgemeinde Meinersen
19.838 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Der Samtgemeinderat beschloss am 25.02.2025 einstimmig, die Wärmeplanung gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden im Konvoi-Verfahren umzusetzen; am 22.04.2025 wurden IP SYSCON und enercity beauftragt (Förderung bis zu 184.500 Euro). Der Entwurf lag vom 08.05. bis 08.06.2026 öffentlich aus, 18 Stellungnahmen gingen ein. Die Ablaufseite nennt für den 25.06.2026 „Feststellung und Veröffentlichung“; der Abschlussbericht liegt als PDF vor. Das Gremium der Feststellung nennt die Seite nicht. Der Bericht beschreibt die Wärmeplanung als informelles Instrument ohne rechtliche Außenwirkung (PDF-Seite 105).
Samtgemeinde Brome
16.053 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Im Mitteilungsblatt Nr. 11/2026 steht für die Sitzung des Samtgemeinderats am 19.03.2026 der Tagesordnungspunkt 16 „Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Brome“; ein Beschluss ist nicht belegt, weitere Quellen fanden wir nicht.
Samtgemeinde Isenbüttel
15.235 Einwohner
in Bearbeitung Frist 30.06.2028. Laut Seite der Samtgemeinde erstellt die target GmbH seit Dezember 2025 den Wärmeplan; die Fertigstellung ist für Ende 2026 vorgesehen. Die öffentliche Auftaktveranstaltung war für den 19.02.2026 im Schulforum angekündigt, als Unterlagen stehen eine Präsentation der Lenkungsgruppe vom 29.04.2026 und eine der 2. Sitzung (ohne Datum) bereit; eine Ideenkarte und eine Online-Umfrage sind freigeschaltet. Die Erstellung befindet sich laut Seite in der ersten Phase.
Samtgemeinde Wesendorf
14.900 Einwohner
in Bearbeitung Frist 30.06.2028. Die Beschlussvorlage B/SG/0105/26 vom 04.05.2026 sieht die Aufstellung der Wärmeplanung bis 30.06.2028 vor; ein Planungsbüro soll ausgewählt werden, veranschlagt sind etwa 15.000 Euro für 2026 bei einer Landeszuweisung von etwa 34.000 Euro. Die Tagesordnung des Samtgemeinderats vom 11.06.2026 führt das Thema unter Punkt 11. Das Ergebnis der Sitzung und ein beauftragtes Büro sind nicht belegt.
Gemeinde Sassenburg
11.869 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Zu Beschluss, Beauftragung oder Plan fanden wir keinen Beleg. Das ist kein Beleg dafür, dass die Planung nicht begonnen hat.
Stadt Wittingen
11.028 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadt nennt als Beauftragte die MaxSolar GmbH & Co. KG (Hamburg), eine Bürgerinformation am 11.03.2026 und eine Frist für Stellungnahmen bis einschließlich 13.04.2026. Die Angaben stammen aus einer archivierten Fassung der Stadtseite (Stand 01.04.2026); die Originalseite war am 23.10.2026 nicht erreichbar. Einen Beschluss oder Bericht fanden wir nicht.
Samtgemeinde Boldecker Land
10.909 Einwohner
in Bearbeitung Frist 30.06.2028. Laut Bericht aus der Ratssitzung beschloss der Rat am 23.06.2026 die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (Meldung vom 24.06.2026); der Entwurf ist dem Rat vorzulegen. Eine Informationsveranstaltung war für den 08.10.2026, 16.30 Uhr, in der Mensa der OBS Weyhausen angekündigt (Meldung vom 25.08.2026). Ob sie stattfand und ob ein Entwurf vorliegt, ist nicht belegt.
Samtgemeinde Hankensbüttel
8.662 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Im Mitteilungsblatt 01/2026 steht eine Stelle für „Energiemanagement und Wärmeplanung“; ein Beschluss, eine Beauftragung oder ein Plan sind nicht belegt.

Wärmenetze: Belegt sind in der Stadt Gifhorn zwei Nahwärmenetze der Stadtwerke Gifhorn aus dem Jahr 2017: Lindenhof (gut 400 Meter Netz, mit BHKW) und La Patria (144 Wohneinheiten, Erdwärme und BHKW). Der Stadtwerke-Newsbereich führt am 27.08.2026 die Meldung „Voruntersuchung für Wärmeversorgung startet“. Laut Gifhorner Abschlussbericht spielen Wärmenetze „aktuell nur eine untergeordnete Rolle“. In der Samtgemeinde Meinersen nennt der Wärmeplan drei größere Wärmenetzgebiete (Hahnenmoor mit Biogasanlage, Nahwärmenetz Müden, Nahwärmenetz Schulzentrum Am Gajenberg) mit rund 265 Gebäudeadressen sowie zwölf BHKW mit zusammen 3.864 kW (PDF-Seite 42). Zum Gasnetz steht dort: „Derzeit ist kein weiterer Ausbau des Gasnetzes innerhalb der Samtgemeinde vorgesehen.“ (PDF-Seite 44). Für Wahrenholz (Samtgemeinde Wesendorf) führt die Samtgemeinde eine Seite „Wärmeversorgung Dorfmitte Wahrenholz“; sie ist ein Ortsprojekt und nach unserer Lesart nicht die Wärmeplanung der Samtgemeinde. In der Samtgemeinde Brome erwähnen die Mitteilungsblätter eine Nahwärme-Informationsveranstaltung und ein Gemeindewerk Nahwärme in Hoitlingen-Tiddische; wer das Projekt trägt und ob es Teil einer Wärmeplanung ist, ist nicht belegt. Der Zensus weist 5,2 % der Wohnungen im Kreis mit Fernwärme aus.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Wärmeplanung ist Sache der Gemeinden und Samtgemeinden; der Landkreis hat keine Wärmeplanungspflicht und spielt nach den vorliegenden Quellen in der Planung selbst keine Rolle. Als Zieljahr nennt die Seite der Samtgemeinde Isenbüttel 2040. Fragen zu einem Grundstück gehen an die jeweilige Gemeinde oder Samtgemeinde. Nach unserer Auswertung kennt das niedersächsische Landesrecht keine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch; ob eine Gemeinde per Satzung etwas vorschreibt, klärt die jeweilige Gemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Gifhorn zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Gifhorn

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Kein Preis belegt. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Gifhorn ist der Landkreis Gifhorn, Untere Wasserbehörde (Fachbereich 9 Umwelt, 9.2 Wasserwirtschaft) zuständig — Fachbereich 9 Umwelt, 9.2 Wasserwirtschaft. Die Heizöl-Seite des Kreises nennt die „Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn“ ausdrücklich als Adressatin der Anzeige. Das Anzeigeformular des Kreises ist an die Wasserwirtschaft des Landkreises adressiert., Landkreis Gifhorn, Wasserwirtschaft, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn (Zentrale im Kreishaus I; die Wasserwirtschaft sitzt laut Kreisseite im Kreishaus II, gleiche Adresse).
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Wo melde ich einen Öltank im Landkreis Gifhorn an oder ab?
Zuständig ist die Untere Wasserbehörde beim Landkreis, genauer die Wasserwirtschaft im Fachbereich Umwelt (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn). Erreichbar ist sie über die Zentrale 05371 82-0 oder wasserwirtschaft@gifhorn.de (Adresse laut Umweltkarten Niedersachsen). Auf der Seite „Lagerung von Heizöl“ schreibt der Kreis: „Die Lagerung von Heizöl ist der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme bzw. einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.“ Dafür stellt der Kreis das Formular „Anzeige einer Heizöllageranlage (gem. § 40 AwSV)“ als PDF bereit. Ein Merkblatt zu Heizöltanks hat der Kreis nach unserer Suche nicht.
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Gifhorn anzeigen?
Der Kreis sagt dazu Verschiedenes. Die allgemeinen Seiten (Fachbereichsseite Wassergefährdende Stoffe, Serviceportal 92680) schreiben: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, ändern oder stilllegen will, hat sein Vorhaben 6 Wochen vor Beginn bei der Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn anzuzeigen.“ Die Heizöl-Seite nennt nur Inbetriebnahme und wesentliche Änderung; auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Das Heizöl-Formular des Kreises hat ein Kästchen „Stilllegung der Anlage“ und verlangt dafür gegebenenfalls die Erklärung des Fachbetriebs nach § 62 AwSV und den Prüfbericht nach § 47 Abs. 3 AwSV. Die Heizöl-Seite und die allgemeine Seite weichen außerdem bei der Mengengrenze ab („ab einem Volumen von 1.000 Liter“ gegenüber „nicht mehr als 1.000 l“ ausgenommen). Eine kurze Nachfrage bei der Wasserwirtschaft klärt, wie sie die Stilllegung gemeldet haben möchte.
Wer darf einen Erdtank im Landkreis Gifhorn stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Den Erdtank legt ein Fachbetrieb still, daran lässt § 45 Abs. 1 AwSV keinen Zweifel: Die Pflicht greift bei jeder Anlage mit unterirdischen Teilen, also auch bei einer erdverlegten Leitung, und außerdem bei Tanks über 1.000 Liter. Ein Sachverständiger (§ 46 AwSV) prüft die Stilllegung unterirdischer Anlagen in jedem Fall; bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Liter; wer in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet wohnt, braucht ihn schon über 1.000 Liter. Den Prüfbericht bekommt die Behörde innerhalb von vier Wochen vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Eine Fachbetriebsliste für den Kreis liegt uns nicht vor. Belegte Preise für den Kreis gibt es nicht, auch keine Preisstatistik.
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank im Landkreis Gifhorn?
Bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks entfernt das Öl der Fachbetrieb; wohin er es bringt und was das kostet, gehört in sein Angebot. Heizöl, Ölschlamm und Tankteile nennen die Kreisseiten nicht ausdrücklich. Die Kreisabfallwirtschaft nimmt Schadstoffe im Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel (Ribbesbüttel, Tel. 05371 82-781, nur Privathaushalte) und in der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (Tel. 05376 979911) an; die Seite Schadstoffe nennt dafür Montag bis Freitag und schließt Samstag aus, die Seite zu den Entsorgungsanlagen nennt beide Anlagen samstags geöffnet. Für Altöl besteht laut Kreis eine Rücknahmepflicht des Handels, an den Anlagen werden 1 Euro je Kilogramm genannt. Die Satzung schließt „Schlämme jeglicher Art“ vom Einsammeln und Befördern aus; ob Ölschlamm aus einem Haustank darunter fällt, sagt sie nicht. Vorher bei der Kreisabfallwirtschaft nachfragen.
Gibt es Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete im Landkreis Gifhorn, die für einen Öltank wichtig sind?
Ja. Nach unserer Abfrage der Umweltkarten Niedersachsen am 23.10.2026 gibt es im Landkreis acht festgesetzte Wasserschutzgebiete: Eischott, Ettenbüttel, Groß Schwülper, Hankensbüttel, Lüsche, Schönewörde, Wedelheine und Westerbeck. Dazu kommen acht festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit dem Landkreis als Behörde (Ise, Aller 6 + 7, Kleine Aller, Ohre, Fulau, Ise 3, Oker-1, Aller-5), die gemeinsame Verordnung Aller-8 sowie vorläufig zu sichernde Gebiete (Lachte 3, Riet, Bruno, Schunter, Aller Celle-Gifhorn/Oker). In solchen Gebieten ist die Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung schon bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter fällig. Für Überschwemmungsgebiete nennt der Kreis ein Neubauverbot für Heizölverbraucheranlagen und eine Nachrüstfrist bis zum 5. Januar 2033. Trinkwassergewinnungsgebiete haben wir nicht abgefragt; verbindlich klärt die Betroffenheit eines Grundstücks die Untere Wasserbehörde.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung im Landkreis Gifhorn?
Zuständig sind seit 01.01.2026 zehn Stellen, nicht der Landkreis: die Stadt Gifhorn, die Stadt Wittingen, die Gemeinde Sassenburg und sieben Samtgemeinden. Für die Mittelzentren Gifhorn und Wittingen gilt die Frist 31.12.2026, für alle anderen der 30.06.2028. Nach unserer Auswertung hat die Samtgemeinde Meinersen ihren Wärmeplan festgestellt und veröffentlicht (Abschlussbericht als PDF), in der Stadt Gifhorn liegt ein Abschlussbericht vor, dessen Beschluss wir nicht belegen können. Vier Stellen sind in Bearbeitung (Isenbüttel, Wesendorf, Wittingen, Boldecker Land); bei vier Stellen fanden wir keinen Beleg (Papenteich, Brome, Sassenburg, Hankensbüttel). Verpflichtet sind durch diese Fristen die Gemeinden; Hausbesitzer sind es nicht. Was für Ihr Grundstück gilt, sagt Ihnen die jeweilige Gemeinde oder Samtgemeinde.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Gifhorn

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Gifhorn). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Gifhorn anfragen