Landkreis Holzminden · Weserbergland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Holzminden
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Holzminden verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Holzminden
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Holzminden). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Mehr als jede dritte Wohnung im Landkreis Holzminden wird mit Öl beheizt (35,5 % laut Zensus 2022); nach unserer Auswertung ist das der höchste Anteil in Niedersachsen. Am höchsten liegt er in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle mit 47,5 %, danach folgt die Samtgemeinde Bevern mit 40,8 %. Für alle 32 Gemeinden ist dieselbe Stelle zuständig, die untere Wasserbehörde beim Landkreis; auch die Kreisstadt hat keine eigene. Zur Stilllegungsanzeige äußert sich der Landkreis uneinheitlich: Die Heizöl-Seite und der allgemeine Anzeige-Text führen sie als anzeigepflichtig auf, im Heizöl-Anzeige-Text, im Formular und in § 40 Abs. 1 AwSV steht sie nicht. Ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung führt der Landkreis nicht auf. Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für unterirdische Anlagen und für Heizöltanks über 1.000 Liter vor, unabhängig davon, ob der Tank in einem Wasser-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiet steht.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Holzminden?
Was die Stilllegung eines Öltanks kostet, hängt am Einzelfall: am Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), an der Größe, am Zugang im Haus, an der Restölmenge und daran, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Für Heizöl und Tankreste nennen die AWH-Seiten kein Entgelt. Beträge für den Landkreis Holzminden stehen hier nicht, weil dafür keine regionale Preisquelle vorliegt. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Was ein Betrieb für einen Kellertank verlangt, bestimmen Material (Kunststoff oder Stahl), Größe, der Weg aus dem Keller, die Menge an Restöl und die Entsorgung von Tank und Resten.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Holzminden: Beim Erdtank fallen je nach Lage Erdarbeiten an, dazu Reinigung und entweder Verfüllung oder Ausbau. Die Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung ist vorgesehen; was sie kostet, nennt der Landkreis nicht. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Ein Angebot sollte Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine mögliche Prüfung als getrennte Posten ausweisen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Drei Fragen klären vorab, was für Ihren Tank gilt. Erstens: Steht er ganz über der Erde, oder liegt ein Teil im Boden? Ein teilweise erdverlegter Tank zählt als unterirdisch (§ 2 Abs. 15 AwSV); dann ist die Prüfung bei der Stilllegung immer vorgesehen. Zweitens: Wie viele Liter fasst er? Bei oberirdischen Tanks ist die Prüfung bei der Stilllegung über 10.000 Liter vorgesehen, in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet und in einem Überschwemmungsgebiet schon über 1.000 Liter. Drittens: Liegt das Grundstück in einem solchen Gebiet? Darüber geben die Karten des Landkreises, die Umweltkarten Niedersachsen oder die untere Wasserbehörde Auskunft. Einen Fachbetrieb schreibt das Gesetz für unterirdische Anlagen und für Heizöltanks über 1.000 Liter vor, auch beim Stilllegen, unabhängig davon, ob das Grundstück in einem Wasser-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiet liegt. Weil die Aussagen des Landkreises zur Stilllegungsanzeige nicht einheitlich sind, lohnt eine kurze Mail an die untere Wasserbehörde.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Für alle 32 Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden zuständig. Eine eigene untere Wasserbehörde haben nur große selbständige Städte (§ 127 Abs. 2 NWG, § 14 NKomVG). Im Kreis Holzminden trifft das auf keine Stadt zu, auch nicht auf die Kreisstadt. Zur Stilllegungsmeldung äußert sich der Landkreis uneinheitlich: Die Heizöl-Seite und der allgemeine Anzeige-Text nennen die Stilllegung, der Heizöl-Anzeige-Text und § 40 Abs. 1 AwSV nicht. Schreiben Sie deshalb vorab eine kurze Mail an wasser@landkreis-holzminden.de und fragen Sie, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob bei Ihrem Tank eine Prüfung ansteht. Fachbetriebspflichtig sind nach § 45 Abs. 1 AwSV unterirdische Anlagen und Heizöltanks über 1.000 Liter, unabhängig davon, ob der Tank in einem Wasser-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiet steht. Ragt der Tank nur teilweise in den Boden, gilt er schon als unterirdisch (§ 2 Abs. 15 AwSV). Bei einer fälligen Prüfung übergibt der Sachverständige der Behörde seinen Bericht binnen vier Wochen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung ist nach AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) die Sachverständigenprüfung vorgesehen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Der Landkreis führt elf Wasserschutzgebiete (Ahlequelle, Bodenwerder, Boffzen, Capellenhagen, Heinsen, Krümmecke, Meiborssen, Nordwest-Solling, Ockensen, Ottenstein, Polle) und als festgesetzte Überschwemmungsgebiete unter anderem Weser, Lenne-Spüligbach, Beverbach und Holzminde; ob Ihr Grundstück darin liegt, zeigen die Karten des Landkreises und die Umweltkarten Niedersachsen.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Holzminden
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Holzminden:
Landkreis Holzminden (alle 32 Gemeinden)
Landkreis Holzminden – Untere Wasserbehörde
Organisationseinheit 2.66 Umwelt- und Naturschutz, Untere Wasserbehörde
Landkreis Holzminden, Untere Wasserbehörde, Postfach 1353, 37593 Holzminden (Sitz der Kreisverwaltung: Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden; Dienstgebäude der Wasserbehörde: Hinter den Höfen 3)
Tel. Zentrale 05531 707-0 · wasser@landkreis-holzminden.de
Der Landkreis beschreibt die Stilllegung an mehreren Stellen unterschiedlich. Auf der Seite „Heizöllagerung – Allgemeine Betreiberpflichten“ heißt es: „Anzuzeigen ist die Errichtung, wesentliche Änderung sowie auch die Stilllegung.“ Anzeigepflichtig ist danach die Heizöllagerung in unterirdischen Anlagen und in Anlagen mit Standort in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet; oberirdische Anlagen außerhalb dieser Gebiete sind es, wenn über 1.000 Liter gelagert werden. Der allgemeine Anzeige-Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV) führt das Stilllegen ebenfalls auf; die Frist beträgt dort 6 Wochen, gegebenenfalls kommen Gebühren hinzu. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht und schreibt: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt sie nicht. Im Anzeige-Formular des Landkreises stehen nur die Zeilen „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ und „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am“; ein Formular für die endgültige Stilllegung bietet der Landkreis auf seinen Seiten nicht an.
Merkblatt – Heizölverbraucheranlagen (§ 46 AwSV); ein Merkblatt zur Stilllegung liegt dort nicht vor →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Holzminden (§ 6 Abs. 1 NAbfG), und zwar über die Abfallwirtschaft AWH. Auf der Kreisseite heißt es: „Die Abfallwirtschaft des Landkreises Holzminden – kurz AWH genannt – ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Kreisgebiet.“ Verwaltung und Kundenservice sitzen in der Rehwiese 27, 37603 Holzminden (Telefon 05531 707-170, awh-kundenservice@landkreis-holzminden.de); die Abfallberatung erreichen Sie unter 05531 707-130 und awh-abfallberatung@landkreis-holzminden.de. Das Entsorgungszentrum liegt Am Dammbruch 2 in Holzminden; Wertstoffsammelplätze betreibt die AWH außerdem in Bevern, Bodenwerder, Boffzen, Delligsen, Eschershausen, Polle und Stadtoldendorf. Die Öffnungszeiten stehen auf der AWH-Seite „Standorte und Öffnungszeiten“. Schadstoffe nimmt die mobile Schadstoffsammlung an: „Für private Haushalte ist die Schadstoffabgabe am Schadstoffmobil gebührenfrei.“ und „Gewerbekunden wenden sich bitte an den Kundenservice.“ Heizöl oder Tankreste nennen die AWH-Seiten dabei nicht.
Einen Annahmeweg für Heizöl- oder Tankreste nennen die AWH-Seiten nicht. Unter „Was gehört nicht zur Schadstoffsammlung?“ führt die AWH Motoröl auf, und die Seite zu den Sammelterminen schreibt: „Altöl sowie Motoröl muss über den Handel zurückgegeben werden.“ Heizöl ist kein Altöl; ob das Schadstoffmobil Heizölreste oder einen gereinigten Tank annimmt, sagen die Seiten nicht. In der Abfallbewirtschaftungssatzung (vom 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) stehen in § 2 Abs. 4 unter den nicht angenommenen Abfällen „Altöle im Sinne der Altölverordnung (AltölV)“. Nach § 15 Abs. 3 sind Problemabfälle aus privaten Haushaltungen an den Sammelstellen der mobilen Schadstoffsammlung zu überlassen; zu den Problemabfällen zählt § 15 Abs. 1 unter anderem „teer- und ölhaltige Rückstände“, Heizöl nennt er nicht. Fragen Sie vor dem Ausbau bei der Abfallberatung, wohin Restöl und der gereinigte Tank gehören. Ein Entgelt für die Annahme nennen die AWH-Seiten nicht.
Wichtig: Bei der Stilllegung ist nach AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) die Sachverständigenprüfung vorgesehen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Der Landkreis führt elf Wasserschutzgebiete (Ahlequelle, Bodenwerder, Boffzen, Capellenhagen, Heinsen, Krümmecke, Meiborssen, Nordwest-Solling, Ockensen, Ottenstein, Polle) und als festgesetzte Überschwemmungsgebiete unter anderem Weser, Lenne-Spüligbach, Beverbach und Holzminde; ob Ihr Grundstück darin liegt, zeigen die Karten des Landkreises und die Umweltkarten Niedersachsen. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Holzminden: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Holzminden dazu schreiben:
Landkreis Holzminden (alle 32 Gemeinden): Landkreis Holzminden – Untere Wasserbehörde
Für die endgültige Stilllegung eines Öltanks führen die Seiten des Landkreises weder ein eigenes Merkblatt noch einen Antrag oder ein Formular auf. Das Merkblatt auf der Heizöl-Seite ist das Muster der Anlage 3 zur AwSV mit Betriebs- und Verhaltensvorschriften zum Aushängen und enthält keine Stilllegungsanzeige. In der Tabelle „Prüfpflichten Heizölverbraucheranlagen“ fehlt eine Spalte für die Stilllegung; sie nennt die Prüfung bei Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung und die wiederkehrende Prüfung, bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre. Die Prüfung bei der Stilllegung regelt § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6: Bei unterirdischen Anlagen ist sie immer vorgesehen, bei oberirdischen Anlagen über 10.000 Liter. Steht der Tank in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (bei geteilter Zone III nur im inneren Bereich III A) oder in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, gilt das schon über 1.000 Liter. Zur Anzeige der Stilllegung sind die Aussagen des Landkreises uneinheitlich: Die Heizöl-Seite nennt sie („Anzuzeigen ist die Errichtung, wesentliche Änderung sowie auch die Stilllegung.“), der allgemeine Anzeige-Text führt „stilllegen“ unter den anzeigepflichtigen Vorhaben auf („einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen“). Im Heizöl-Anzeige-Text und in § 40 Abs. 1 AwSV kommt sie nicht vor, und das Formular kennt nur die vorübergehende Stilllegung. Das ältere Faltblatt des Landkreises „Aktuelle Informationen für Betreiber von Ölheizungen“ (ohne Stand-Datum) beschreibt den Ablauf so: Ein Fachbetrieb entfernt das Heizöl in Anlage und Leitungen samt Rückständen vollständig, Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung werden entfernt, und eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage lässt der Betreiber von einem Sachverständigen auf Stilllegung prüfen. Fragen Sie deshalb vorab kurz per Mail bei wasser@landkreis-holzminden.de nach, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob bei Ihrem Tank eine Prüfung ansteht. Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für unterirdische Anlagen und für Heizöltanks über 1.000 Liter vor, auch beim Stilllegen; das gilt unabhängig davon, ob der Tank in einem Wasser-, Heilquellen- oder Überschwemmungsgebiet steht. Die Heizöl-Seite des Landkreises nennt die Fachbetriebspflicht ohne Größenangabe: Heizöllageranlagen dürfen „nur durch einen, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der AwSV, anerkannten Fachbetrieb eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden“; das Stilllegen steht in diesem Satz nicht. Nach unserer Auswertung ist das weiter gefasst als § 45 Abs. 1 AwSV.
- Formular: Wassergefährdende Stoffe – Anzeige einer Anlage (Formular des Landkreises, PDF; enthält nur „vorübergehend stillgelegt“)
- Quelle: Landkreis Holzminden – Heizöllagerung: Allgemeine Betreiberpflichten
Kontakt: Tel. Zentrale 05531 707-0 · wasser@landkreis-holzminden.de · Anfragen zur Stilllegung gehen an die untere Wasserbehörde des Landkreises. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Holzminden
Im Landkreis Holzminden heizt mehr als jede dritte Wohnung mit Öl: 35,5 % laut Zensus 2022, rund 13.300 von 37.500 Wohnungen. Nach unserer Auswertung der 45 niedersächsischen Gebietseinheiten (36 Landkreise, die Region Hannover und acht kreisfreie Städte) ist das der höchste Wert im Land; es folgen Uelzen mit 30,9 %, Schaumburg mit 27,8 % und Cuxhaven mit 27,0 %. Landesweit sind es 14,1 %. Innerhalb des Kreises reicht die Spanne von 27,6 % in der Stadt Holzminden bis 47,5 % in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle; über 40 % liegen Bodenwerder-Polle und die Samtgemeinde Bevern. Die meisten Ölwohnungen in absoluten Zahlen haben Bodenwerder-Polle (rund 3.600), die Stadt Holzminden (rund 3.100) und Eschershausen-Stadtoldendorf (rund 2.800).
Gas heizt im Kreis 49,7 % der Wohnungen (Land: 71,9 %), Fernwärme 1,1 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung verläuft der Gasanteil ungefähr gegenläufig zum Ölanteil: In Bodenwerder-Polle, wo der Ölanteil am höchsten ist, liegt Gas mit 31,8 % am niedrigsten; in der Stadt Holzminden mit dem niedrigsten Ölanteil liegt Gas mit 64,0 % am höchsten. Fernwärme spielt in allen sechs Gebietseinheiten mit 0,7 bis 1,4 % kaum eine Rolle. Warum im Kreis so viele Wohnungen mit Öl heizen, sagt der Zensus nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Holzminden entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, Samtgemeinde Bevern, Samtgemeinde Boffzen, Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Stadt Holzminden und weiteren Orten. Der Landkreis hat 32 Gemeinden: 30 gehören zu vier Samtgemeinden, der Flecken Delligsen und die Stadt Holzminden sind verbandsfrei. Der Zensus weist die Werte je Samtgemeinde und je verbandsfreier Gemeinde aus; für die Mitgliedsgemeinden weist er keine eigene Zeile aus. Zur Samtgemeinde Bodenwerder-Polle gehören Münchhausenstadt Bodenwerder, Brevörde, Halle, Hehlen, Heinsen, Heyen, Kirchbrak, Flecken Ottenstein, Pegestorf, Flecken Polle und Vahlbruch. Zur Samtgemeinde Bevern gehören Flecken Bevern, Golmbach, Holenberg und Negenborn, zur Samtgemeinde Boffzen Boffzen, Derental, Fürstenberg und Flecken Lauenförde. Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf besteht aus Arholzen, Deensen, Dielmissen, Eimen, der Stadt Eschershausen, Heinade, Holzen, Lenne, Lüerdissen, der Stadt Stadtoldendorf und Wangelnstedt. Sortiert ist nach Ölanteil, absteigend. Für alle 32 Gemeinden gilt dieselbe untere Wasserbehörde beim Landkreis. Der Wärmeplan des Fleckens Delligsen zählt andere Größen als der Zensus: Er nennt für 2023 insgesamt 2.844 Heizsysteme, davon 812 Ölkessel (28,6 %), und Heizöl mit 10,9 % am Brennstoffverbrauch. Der Zensus-Wert von 27,7 % bezieht sich auf Wohnungen; beide Zahlen messen Verschiedenes.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Holzminden
Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Holzminden sechs Stellen verantwortlich: die Samtgemeinden Bevern, Boffzen, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf, der Flecken Delligsen und die Stadt Holzminden. Seit 01.01.2026 liegt die Planung bei der Samtgemeinde, nicht bei ihren Mitgliedsgemeinden (§ 20 NKlimaG). Die Stadt Holzminden ist Mittelzentrum und muss ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen; für die übrigen fünf Stellen gilt nach Angabe des Umweltministeriums der 30.06.2028. Ein Ratsbeschluss ist bei keiner der sechs Stellen belegt. Der Plan des Fleckens Delligsen liegt vor, die Stadt Holzminden hat einen Entwurf ausgelegt, die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist in Bearbeitung. Zu den Samtgemeinden Bevern, Boffzen und Eschershausen-Stadtoldendorf liegt keine Aussage der Stelle vor. Der Landkreis berät lediglich zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Holzminden 18.921 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt hat einen Entwurf ausgelegt; beschlossen ist der Plan nach den veröffentlichten Unterlagen nicht. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 07.09.2026 beschloss der Verwaltungsausschuss am 25.06.2026, „Der Entwurf des kommunalen Wärmeplanes wird für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, ausgelegt.“ Die Auslegung lief vom 07.09.2026 bis einschließlich 07.10.2026 im Stadthaus (Neue Str. 17), in der Verwaltungsaußenstelle Neuhaus, in Silberborn und im Internet. Die Stadt schreibt, sie sei „als Mittelzentrum“ verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen; die Auslegung erfolge freiwillig auf Basis des § 13 WPG. Die Klimaschutzagentur Weserbergland führt Holzminden unter „Kommunale Wärmeplanungen in Erarbeitung“, die Abschlussveranstaltung steht dort mit „Termin folgt“. Ein Ratsbeschluss ist auf der Seite der Stadt nicht bekannt gemacht. Eine Präsentation der Stadt (Datenstand 31.12.2024, ohne Datum) nennt allgemein „Wärmeplanung laut NKlimaG und WPG bis 30.06.2028“, die Bekanntmachung nennt für die Stadt als Mittelzentrum den 31.12.2026. |
| Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf 14.144 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Eine Aussage der Samtgemeinde zum Stand ihres Wärmeplans liegt nicht vor; fragen Sie dort nach. Sie gehört zu den elf Kommunen des Umsetzungsprogramms Wärmewende der Klimaschutzagentur Weserbergland (Mai 2026 bis Dezember 2028). Das ist ein Förderprogramm, kein Wärmeplan. |
| Samtgemeinde Bodenwerder-Polle 13.193 Einwohner | in Bearbeitung | Nach einer Pressemitteilung der Klimaschutzagentur Weserbergland vom 01.06.2026 hat die Samtgemeinde die Agentur mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Gemeinsam luden Samtgemeinde und Agentur zur Informationsveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung: Wie wollen wir morgen heizen?“ am Mittwoch, 10.06.2026, 18 Uhr, in die Gastronomie Mittendorf in Bodenwerder-Buchhagen ein. Die Agentur führt Bodenwerder-Polle unter „Kommunale Wärmeplanungen in Erarbeitung“. Ein Entwurf oder ein Beschluss ist nicht veröffentlicht. |
| Flecken Delligsen 7.218 Einwohner | Plan liegt vor | Der Flecken veröffentlicht den Wärmeplan auf seiner Seite „Wärmeplan Flecken Delligsen“ als PDF. Erstellt hat ihn die Klimaschutzagentur Weserbergland gemeinsam mit dem Planungsbüro IP SYSCON (Hannover) im Zeitraum Oktober 2024 bis Dezember 2025; die Informationsveranstaltung war am 18.08.2025, die Abschlussveranstaltung am 25.11.2025 im Delligser Festsaal (25 Personen). Die Agentur führt Delligsen unter „Abgeschlossene Kommunale Wärmeplanungen“. Ein Ratsbeschluss steht auf der Seite des Fleckens nicht. Der Plan nennt für 2023 insgesamt 2.844 Heizsysteme, davon 1.356 Gaskessel (47,7 %) und 812 Ölkessel (28,6 %); Heizöl deckt 10,9 % des Brennstoffverbrauchs (24.294 MWh). Zu den Ortschaften schreibt er: „In den Ortschaften Ammensen, Varringsen und Hohenbüchen überwiegt die Nutzung von Heizölkesseln.“ Für zentrale Wärmenetze untersucht der Plan die Fokusgebiete Grünenplan, Delligsen und Kaierde. |
| Samtgemeinde Boffzen 6.140 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Wie weit der Wärmeplan der Samtgemeinde ist, hat sie nicht veröffentlicht; fragen Sie dort nach. Boffzen gehört zu den elf Kommunen des Umsetzungsprogramms Wärmewende der Klimaschutzagentur Weserbergland (Mai 2026 bis Dezember 2028). Dieses Programm fördert die Umsetzung und ersetzt keinen Wärmeplan. |
| Samtgemeinde Bevern 5.655 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand des Wärmeplans liegt von der Samtgemeinde keine Aussage vor; fragen Sie dort nach. Bevern zählt zu den elf Kommunen des Umsetzungsprogramms Wärmewende der Klimaschutzagentur Weserbergland (Mai 2026 bis Dezember 2028), einem Förderprogramm. Einen Wärmeplan ersetzt es nicht. |
Wärmenetze: In der Stadt Holzminden nennt eine Präsentation der Stadt (Datenstand 31.12.2024, ohne Datum) ein „Versorgungsgebiet von Westfalen Weser und Stadtwerken Holzminden“ und hält fest, dass bereits zwei Nahwärmenetze vorhanden sind. Ein beschlossener Plan ist damit nicht belegt. Im Plan des Fleckens Delligsen sind für zentrale Wärmenetze die Fokusgebiete Grünenplan, Delligsen und Kaierde untersucht. Am Umsetzungsprogramm Wärmewende der Klimaschutzagentur Weserbergland (Mai 2026 bis Dezember 2028) sind elf Kommunen aus den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden beteiligt, im Kreis Holzminden Bevern, Bodenwerder-Polle, Boffzen, Delligsen, Eschershausen-Stadtoldendorf und Holzminden; als Partner nennt die Agentur die Energieversorger Westfalen Weser und Avacon sowie die Stadtwerke Holzminden. Angaben zu Wärmenetzen der übrigen Stellen liegen nicht vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe. Er berät zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG), über die Wärmepläne der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden gibt er keine Auskunft. Die Fristen binden die Stellen, nicht die Eigentümer. Gilt für Ihr Haus eine Sonderregel, zum Beispiel aus einer kommunalen Satzung, sagt Ihnen das die zuständige Stelle vor Ort. In Niedersachsen besteht keine landesrechtliche Pflicht, beim Heizungstausch erneuerbare Energien einzusetzen; Satzungen einzelner Kommunen sind aber möglich.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Holzminden zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Holzminden
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Holzminden – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Holzminden eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Muss mein Kellertank im Landkreis Holzminden von einem Fachbetrieb stillgelegt werden?
Wo kann ich im Landkreis Holzminden Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Holzminden stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Holzminden austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Holzminden
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Holzminden
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