Landkreis Northeim · Südniedersachsen · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Northeim
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Northeim verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Northeim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Northeim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Mehr als jede vierte Wohnung im Landkreis Northeim heizt mit Öl (25,8 % laut Zensus 2022); in der Stadt Uslar und in Dassel sind es über vier von zehn. Zuständig für alle elf Städte und Gemeinden ist eine einzige Stelle, die untere Wasserbehörde des Landkreises in der Medenheimer Straße 6/8 in Northeim. Auch die Kreisstadt hat keine eigene. Ob Sie die Stilllegung dort anzeigen sollen, beantwortet der Landkreis nicht einheitlich: Von seinen zwei Anzeige-Texten nennt nur einer das Stilllegen, und seine zwei Merkblätter kennen allein die Prüfung bei Stilllegung. Ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung bietet der Landkreis nicht an. Einen Fachbetrieb schreibt die AwSV für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen vor.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Northeim?
Was ein Betrieb für Stilllegung oder Entsorgung verlangt, hängt vom Tanktyp ab (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), von der Größe, der Erreichbarkeit im Haus, der Restölmenge und davon, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Einen verbindlichen Preis nennt erst das Angebot nach der Ortsbesichtigung. Für den Landkreis Northeim liegt keine Preisquelle mit Regionalbezug vor; auch das Abfall-ABC nennt zu Heizöl und Heizöltanks kein Entgelt. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt. Beim Kellertank bestimmen Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, der Weg aus dem Keller, die Restölmenge und die Entsorgung von Tank und Resten den Preis.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Northeim: Kein Preis belegt. Beim Erdtank kommen je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau hinzu. Die Prüfung durch einen Sachverständigen ist bei der Stilllegung vorgeschrieben; was sie im Landkreis Northeim kostet, nennt keine Quelle. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Verlangen Sie im Angebot getrennte Posten für Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine etwaige Prüfung.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Bevor ein Betrieb kommt, helfen drei Fragen. Steht der Tank ganz über der Erde, oder liegt ein Teil im Erdreich? Im zweiten Fall gilt er als unterirdisch: Dann braucht es einen Fachbetrieb, und die Stilllegung ist immer prüfpflichtig. Fasst ein oberirdischer Tank über 1.000 Liter, braucht es ebenfalls einen Fachbetrieb; über 10.000 Liter ist die Prüfung bei der Stilllegung vorgeschrieben. Liegt das Haus zudem in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, gilt die Prüfung schon über 1.000 Liter. Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde des Landkreises. Weil ihre Anzeige-Texte nicht einheitlich sind, lohnt dort eine kurze Nachfrage.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Northeim, für alle elf Städte und Gemeinden. Keine von ihnen zählt zu den großen selbständigen Städten, die nach § 14 NKomVG eine eigene untere Wasserbehörde führen (§ 127 Abs. 2 NWG); auch die Kreisstadt Northeim hat keine. Zur Stilllegungsmeldung äußert sich der Landkreis uneinheitlich: Sein allgemeiner Anzeige-Text zählt das Stilllegen auf. Der Heizöl-Text und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung nicht, und die beiden Heizöl-Merkblätter kennen nur die Prüfung bei Stilllegung. Schreiben Sie deshalb vorab kurz an Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de und fragen Sie, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob eine Prüfung ansteht. Einen Fachbetrieb brauchen Tanks über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen (§ 45 Abs. 1 AwSV); als unterirdisch gilt auch eine Anlage, die nur zum Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Wird eine Prüfung fällig, legt der Sachverständige der Behörde den Prüfbericht innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung vor (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung verlangt die AwSV in § 46 (Anlage 5 und 6) eine Prüfung durch einen Sachverständigen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter; liegt der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, beginnt die Pflicht schon über 1.000 Liter. Ob Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, klären die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Northeim
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Northeim:
Landkreis Northeim (alle 11 Städte und Gemeinden)
Landkreis Northeim – Untere Wasserbehörde
Fachbereich 44 Umwelt- und Regionalplanung, Untere Wasserbehörde
Landkreis Northeim, Fachbereich 44, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim (Postanschrift: Postfach 13 63, 37143 Northeim)
Tel. Zentrale 05551 7080 · Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de
Der Landkreis veröffentlicht zwei Anzeige-Texte, die nicht dasselbe sagen. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV) zählt das Stilllegen ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen; sein Wortlaut steht im Abschnitt zur Stilllegung weiter unten. In diesem Text beträgt die Frist sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme, gegebenenfalls fallen Gebühren an. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht. Er verweist auf „§ 40 Absätze 1-3“ und schreibt: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Auch in § 40 Abs. 1 AwSV kommt die Stilllegung nicht vor. Das Anzeige-Formular des Landkreises (Stand 21.10.2020) kennt nur „Anlage vorübergehend stillgelegt am:“ und „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am:“. Ein Formular für die endgültige Stilllegung nennt der Landkreis nicht; fragen Sie bei der Wasserwirtschaft nach.
Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 09.2022) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Northeim (§ 6 Abs. 1 NAbfG). Ansprechpartner ist der Fachbereich 26 Kreisabfallwirtschaft (Matthias-Grünewald-Str. 22, 37154 Northeim, Telefon 05551 708-81163, kaw@landkreis-northeim.de). Geöffnet ist montags und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 und von 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs nach vorheriger Terminvereinbarung. Im Abfall-ABC des Landkreises steht Heizöl als „gesondert zu entsorgender Abfall“, dazu der Hinweis: „Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!“ Für schadstoffhaltige Abfälle im Allgemeinen nennt das Abfall-ABC die Möglichkeit, sie „kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben“; Heizöl oder Tankreste führt es dort nicht ausdrücklich auf. Die mobile Schadstoffsammlung fährt zweimal im Jahr durch das Kreisgebiet. Ihre Annahmeliste nennt „ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)“; ob Heizölreste dazugehören, steht dort nicht. Die Termine für Haushalte veröffentlicht der Landkreis in eigenen Dokumenten für Frühjahr und Herbst 2026. Gewerbebetriebe können nach Angabe des Landkreises „2 x im Jahr schadstoffhaltige Abfälle bei der Kreisabfallwirtschaft abgeben“. Rückfragen dazu beantwortet die Kreisabfallwirtschaft (Matthias-Grünewald-Str. 22) unter 05551 708-81163.
Für Heizöl- oder Tankreste nennt das Abfall-ABC keinen Annahmeweg und verweist auf die Abfallberatung. Zu Heizöltanks aus Kunststoff schreibt es: „Sie dürfen nur durch einen Fachbetrieb stillgelegt und gereinigt werden.“ Weiter heißt es dort: „Eine Liste der zugelassenen Betriebe erhalten Sie bei der Abfallberatung.“ und „Private Anlieferer benötigen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Stilllegung bzw. Reinigung.“ Die Seite zu Heizöltanks aus Metall sagt sinngemäß dasselbe. Nach unserer Auswertung geht die Aussage zum Fachbetrieb über § 45 Abs. 1 AwSV hinaus, der einen Fachbetrieb für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen verlangt. Altöl ist ein anderer Stoff als Heizöl; das Abfall-ABC schreibt dazu, „Händler und Werkstätten die Öl verkaufen sind verpflichtet Altöl in der gleichen Menge anzunehmen“. Was die Annahme von Tankresten oder eines gereinigten Tanks kostet, nennen die Seiten nicht.
Wichtig: Bei der Stilllegung verlangt die AwSV in § 46 (Anlage 5 und 6) eine Prüfung durch einen Sachverständigen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter; liegt der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, beginnt die Pflicht schon über 1.000 Liter. Ob Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, klären die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Northeim: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Northeim dazu schreiben:
Landkreis Northeim (alle 11 Städte und Gemeinden): Landkreis Northeim – Untere Wasserbehörde
Ein eigenes Merkblatt, einen Antrag oder ein Formular für die endgültige Stilllegung eines Öltanks bietet der Landkreis auf diesen Seiten nicht an. Das Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 09.2022) enthält keine Stilllegungsanzeige, wohl aber die Prüfung bei Stilllegung. Nach seiner Heizöl-Tabelle brauchen oberirdische Tanks von über 1 bis 10 m³ einen Fachbetrieb und eine Prüfung der Gesamtanlage nur vor der Inbetriebnahme. Über 10 bis 100 m³ kommt eine wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre „und bei Stilllegung“ hinzu. Für unterirdische Anlagen gilt unabhängig von der Behältergröße die Fachbetriebspflicht; Erdtanks müssen doppelwandig sein, und geprüft wird vor der Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung. Eine Fußnote bezieht die Tabelle auf Anlagen „außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ und ergänzt: „Bei Anlagen in Schutzgebieten und im Überschwemmungsgebiet gelten andere Mengengrenzen und Prüfintervalle. Diese können bei Bedarf bei der unteren Wasserbehörde nachgefragt und in Anlage 6 der AwSV eingesehen werden.“ Das zweite Merkblatt, zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten (Stand 02.2022), nennt die Prüfung bei Stilllegung ebenfalls. Zu Heizöllageranlagen heißt es dort: „Weiterhin gilt seit Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 diese umfassende Prüfpflicht auch für alle Heizöllageranlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 bis 10.000 Liter Heizöl, die in Überschwemmungsgebieten aufgestellt sind.“ Das deckt sich mit § 46 AwSV und den Anlagen 5 und 6: Unterirdische Anlagen sind bei der Stilllegung immer prüfpflichtig. Oberirdische Heizöl-Tanks sind es über 10.000 Liter, in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten aber schon über 1.000 Liter. Ist die weitere Schutzzone unterteilt, gilt das nur für den inneren Bereich (§ 2 Abs. 32 AwSV). Ob die Stilllegung gemeldet werden soll, beantworten die Texte des Landkreises verschieden. Der allgemeine Anzeige-Text sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Der Heizöl-Text und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung nicht, und das Anzeige-Formular kennt nur die vorübergehende Stilllegung. Das Merkblatt des Landkreises zur Lagerung von Altöl und Frischöl (Stand 05.2021) zählt die Stilllegung zu den Änderungen, die „der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen“ sind; es betrifft aber nur Altöl und Frischöl, kein Heizöl. Am einfachsten klärt eine kurze Mail an Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de vorab, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob eine Prüfung ansteht. Fachbetriebspflichtig sind nach § 45 Abs. 1 AwSV Tanks über 1.000 Liter und alle unterirdischen Anlagen, auch solche, die nur zum Teil im Erdreich liegen (§ 2 Abs. 15 AwSV). Das Abfall-ABC des Landkreises schreibt zu Heizöltanks aus Kunststoff: „Sie dürfen nur durch einen Fachbetrieb stillgelegt und gereinigt werden.“ Eine Größe nennt die Seite nicht; nach unserer Auswertung reicht diese Aussage weiter als § 45 Abs. 1 AwSV.
- Formular: Anzeige-Formular der unteren Wasserbehörde (Stand 21.10.2020; kennt nur „vorübergehend stillgelegt“)
- Quelle: Landkreis Northeim – Serviceportal: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anzeige
Kontakt: Tel. Zentrale 05551 7080 · Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de · Anfragen zur Stilllegung gehen an die Untere Wasserbehörde, Fachbereich 44. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Northeim
Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Northeim 25,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 17.900 von 69.500. Das liegt deutlich über dem niedersächsischen Schnitt von 14,1 %. Zwischen den Gemeinden liegen große Unterschiede: In der Stadt Northeim sind es 15,0 %, in der Stadt Uslar 44,5 %. Auch in Dassel und Bodenfelde liegt der Anteil bei 40 % und mehr. Die meisten Wohnungen mit Ölheizung gibt es, absolut gezählt, in Einbeck (rund 4.300), Uslar (rund 3.400) und Northeim (rund 2.300).
Gas ist bei 58,9 % der Wohnungen der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %), Fernwärme bei 3,9 % (Landesschnitt 7,7 %). Nach unserer Auswertung der elf Zensuszeilen verläuft die Gasreihe ungefähr gegenläufig zur Ölreihe: Am wenigsten Gas gibt es in Dassel (33,8 %) und Uslar (36,2 %), am meisten in der Stadt Northeim (71,0 %) und in Nörten-Hardenberg (70,8 %). Fernwärme fällt vor allem in der Stadt Northeim (8,5 %) und in Uslar (5,8 %) ins Gewicht; die übrigen neun Stellen kommen auf höchstens 4,2 % (Dassel). Warum das so ist, sagt der Zensus nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Northeim entgegen — u. a. aus Stadt Uslar, Stadt Dassel, Flecken Bodenfelde, Gemeinde Kalefeld, Stadt Hardegsen, Stadt Einbeck, Stadt Bad Gandersheim, Stadt Moringen, Gemeinde Katlenburg-Lindau, Flecken Nörten-Hardenberg und weiteren Orten. Der Landkreis besteht aus elf Einheitsgemeinden ohne Samtgemeinde: sieben Städte, zwei Flecken und zwei Gemeinden, jede mit eigener Zensuszeile. Die Liste ist nach dem Ölanteil geordnet, der höchste steht zuerst. Einbeck liegt mit 25,4 % nahe am Kreisschnitt und hat mit rund 4.300 trotzdem die meisten Wohnungen mit Ölheizung. Für alle elf ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig. Der Entwurf des Wärmeplans der Stadt Uslar beziffert den Heizölanteil am Endenergiebedarf auf 52 %. Das misst etwas anderes als die 44,5 % der Wohnungen im Zensus; beide Werte lassen sich nicht miteinander vergleichen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Northeim
Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Northeim die elf Städte und Gemeinden selbst verantwortlich; Samtgemeinden gibt es hier nicht (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Vier davon sind Mittelzentren (Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim und Uslar) und müssen ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen; den übrigen sieben bleibt nach Angabe des Umweltministeriums Zeit bis 30.06.2028. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne von Einbeck (Rat, 23.09.2026) und Nörten-Hardenberg (Gemeinderat, 09.06.2026). Die Stadt Northeim hat einen Bericht vorgelegt, die Stadt Uslar einen Entwurf des Abschlussberichts. Zu Bad Gandersheim, Dassel, Bodenfelde, Kalefeld, Hardegsen, Katlenburg-Lindau und Moringen liegt keine Aussage zum Stand vor. Der Landkreis selbst berät nur zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Einbeck 29.472 Einwohner | beschlossen | Die Stadt schreibt: „Der Rat der Stadt Einbeck hat den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung am 23. September 2026 beschlossen.“ Der Entwurf lag „vom 4. Mai bis zum 4. Juni 2026 öffentlich auf der Internetseite der Stadt Einbeck aus“. Federführend war die EIN-Energie GmbH (2024 gegründet), fachlich begleitet vom Hamburg Institut Consulting; der Plan enthält 18 Maßnahmen. Zur Eignung für Wärmenetze heißt es: „Die Eignung für einen Aufbau von Wärmenetzen wird dabei nur für wenige Bereiche des Stadtgebiets gesehen.“ Weiter: „Die Umsetzung hängt jedoch von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt und der Stadtwerke ab.“ Für Eigentümer gilt laut Stadt: „Für Eigentümerinnen und Eigentümer entsteht durch die Darstellung im Wärmeplan keine unmittelbare Pflicht, eine bestehende Heizung auszutauschen.“ Einbeck ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026). |
| Stadt Northeim 27.174 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt meldet am 06.05.2026: „Nach einem umfassenden einjährigen Planungsprozess mit intensiver Analyse liegen die vorläufigen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Northeim in Form eines Berichtes vor.“ Der Bericht lag vom 05.05. bis 05.06.2026 öffentlich aus. Einen Ratsbeschluss nennen die Seiten der Stadt nicht. Die Stadtwerke Northeim schreiben, der Rat habe am 18.06.2026 beschlossen, und fügen hinzu: „Demnach soll eine Umsetzung des Maßnahmenplans der Kommunalen Wärmeplanung unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit erfolgen.“ Weil ein Beleg der Stadt selbst fehlt, steht der Plan hier als vorliegend. Northeim ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026). |
| Stadt Uslar 13.414 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt veröffentlicht einen Entwurf des Abschlussberichts (Stand 12. Juni 2026, erstellt mit der MR PlanFabrik GmbH); einen Ratsbeschluss nennt die Stadt nicht. Zur Frist sagen die Quellen Unterschiedliches: Die Stadtmeldung vom 15.12.2025 spricht für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern von „bis Mitte 2028“. Der Entwurf zählt Uslar dagegen zu den nach § 20 NKlimaG verpflichteten Mittelzentren, für die § 22 NKlimaG den 31.12.2026 vorsieht. Im Entwurf macht Heizöl 52 % des Endenergiebedarfs aus (49 % des Wärmebedarfs), Erdgas 29 % (30 %). Bestehende Nahwärme gibt es in drei kleineren Netzen; für Nahwärme benennt der Entwurf elf Prüfgebiete. |
| Stadt Dassel 9.034 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf den Seiten der Stadt Dassel findet sich kein Hinweis auf einen Wärmeplan, weder als Entwurf noch als Beschluss. Dassel ist kein Mittelzentrum; die Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. |
| Stadt Bad Gandersheim 8.876 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Startseite der Stadt enthält keinen Hinweis auf einen Wärmeplan. Bad Gandersheim ist Mittelzentrum und hat nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 Zeit. Ob der Plan in Arbeit oder schon verabschiedet ist, sagt die Stadt nicht; fragen Sie im Rathaus nach. |
| Flecken Nörten-Hardenberg 7.718 Einwohner | beschlossen | Der Flecken schreibt: „Der kommunale Wärmeplan wurde vom Gemeinderat des Flecken Nörten-Hardenberg am 09. Juni 2026 beschlossen.“ Der Ergebnisbericht deckt den Projektzeitraum Mai 2025 bis März 2026 ab; Auftragnehmer war die EAM EnergiewendePartner GmbH. Als Wärmenetzeignungsgebiet ist „Nörten-Hardenberg Zentrum“ ausgewiesen. Zu bestehenden Netzen heißt es: „Im Flecken Nörten-Hardenberg befinden sich keine bestehenden Wärmenetze.“ Der Flecken ist kein Mittelzentrum; seine Frist wäre nach Angabe des Umweltministeriums der 30.06.2028. |
| Stadt Hardegsen 7.171 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Einen Wärmeplan der Stadt Hardegsen weisen die Seiten nicht aus; ob einer in Arbeit ist, bleibt offen. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Katlenburg-Lindau 6.739 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Gemeinde Katlenburg-Lindau nennt auf ihrer Website keinen Wärmeplan; ihr Stand bleibt unbekannt. Die Frist läuft laut Umweltministerium bis 30.06.2028. |
| Stadt Moringen 6.517 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Stadt informiert über ein Wärmenetz für die Innenstadt, mit einer Informationsveranstaltung und einer laufenden Interessensbekundung möglicher Anschlussnehmer. Das Netzprojekt gilt hier nicht als kommunaler Wärmeplan; einen Hinweis auf einen Wärmeplan gibt die Stadt nicht. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
| Gemeinde Kalefeld 5.664 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zur Wärmeplanung der Gemeinde Kalefeld liegt keine Aussage vor. Die Frist nennt das Umweltministerium mit 30.06.2028. |
| Flecken Bodenfelde 2.913 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Für den Flecken Bodenfelde liegt weder ein Plan noch ein Hinweis auf laufende Arbeiten vor. Die Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. |
Wärmenetze: In der Stadt Uslar gibt es laut Entwurf drei kleinere Nahwärmenetze: in Dinkelhausen (neun Abnehmer nahe der Biogasanlage), in Sohlingen (genossenschaftlich, 66 Abnehmer) und in Verliehausen (genossenschaftlich, 65 Abnehmer). Im Flecken Nörten-Hardenberg besteht kein Netz, im Zentrum ist ein Eignungsgebiet ausgewiesen. In Einbeck hält der Plan Wärmenetze nur in wenigen Bereichen für geeignet. In Moringen läuft für ein Netz in der Innenstadt noch die Interessensbekundung; ein Wärmeplan ist damit nicht belegt. Zu den übrigen Stellen liegen keine Angaben zu Wärmenetzen vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die Städte und Gemeinden, Eigentümer binden sie nicht. Einbeck schreibt zu seinem Plan: „Der Wärmeplan ist gemäß Wärmeplanungsgesetz ein informelles Planungsinstrument ohne unmittelbare Außenwirkung.“ Ob für ein bestimmtes Haus andere Regeln gelten, etwa durch eine kommunale Satzung, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Planungsaufgabe hat der Landkreis nicht: Das NKlimaG sieht für ihn nur die Beratung zu Fördermitteln vor (§ 18 Abs. 2 NKlimaG). Eine Auskunftsstelle für die Wärmepläne der Städte und Gemeinden ist er nicht.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Northeim zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Northeim
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Northeim: Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Northeim eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Muss mein Kellertank aus Kunststoff stillgelegt werden, und brauche ich dafür einen Fachbetrieb?
Wo kann ich im Landkreis Northeim Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Northeim stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Northeim austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Northeim
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Northeim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Northeim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.