Landkreis Northeim · Südniedersachsen · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Northeim

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Northeim verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Northeim verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Northeim

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Northeim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Mehr als jede vierte Wohnung im Landkreis Northeim heizt mit Öl (25,8 % laut Zensus 2022); in der Stadt Uslar und in Dassel sind es über vier von zehn. Zuständig für alle elf Städte und Gemeinden ist eine einzige Stelle, die untere Wasserbehörde des Landkreises in der Medenheimer Straße 6/8 in Northeim. Auch die Kreisstadt hat keine eigene. Ob Sie die Stilllegung dort anzeigen sollen, beantwortet der Landkreis nicht einheitlich: Von seinen zwei Anzeige-Texten nennt nur einer das Stilllegen, und seine zwei Merkblätter kennen allein die Prüfung bei Stilllegung. Ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung bietet der Landkreis nicht an. Einen Fachbetrieb schreibt die AwSV für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen vor.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Northeim?

Was ein Betrieb für Stilllegung oder Entsorgung verlangt, hängt vom Tanktyp ab (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), von der Größe, der Erreichbarkeit im Haus, der Restölmenge und davon, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Einen verbindlichen Preis nennt erst das Angebot nach der Ortsbesichtigung. Für den Landkreis Northeim liegt keine Preisquelle mit Regionalbezug vor; auch das Abfall-ABC nennt zu Heizöl und Heizöltanks kein Entgelt. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt. Beim Kellertank bestimmen Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, der Weg aus dem Keller, die Restölmenge und die Entsorgung von Tank und Resten den Preis.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Northeim: Kein Preis belegt. Beim Erdtank kommen je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau hinzu. Die Prüfung durch einen Sachverständigen ist bei der Stilllegung vorgeschrieben; was sie im Landkreis Northeim kostet, nennt keine Quelle. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Verlangen Sie im Angebot getrennte Posten für Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine etwaige Prüfung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Bevor ein Betrieb kommt, helfen drei Fragen. Steht der Tank ganz über der Erde, oder liegt ein Teil im Erdreich? Im zweiten Fall gilt er als unterirdisch: Dann braucht es einen Fachbetrieb, und die Stilllegung ist immer prüfpflichtig. Fasst ein oberirdischer Tank über 1.000 Liter, braucht es ebenfalls einen Fachbetrieb; über 10.000 Liter ist die Prüfung bei der Stilllegung vorgeschrieben. Liegt das Haus zudem in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, gilt die Prüfung schon über 1.000 Liter. Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde des Landkreises. Weil ihre Anzeige-Texte nicht einheitlich sind, lohnt dort eine kurze Nachfrage.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Northeim, für alle elf Städte und Gemeinden. Keine von ihnen zählt zu den großen selbständigen Städten, die nach § 14 NKomVG eine eigene untere Wasserbehörde führen (§ 127 Abs. 2 NWG); auch die Kreisstadt Northeim hat keine. Zur Stilllegungsmeldung äußert sich der Landkreis uneinheitlich: Sein allgemeiner Anzeige-Text zählt das Stilllegen auf. Der Heizöl-Text und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung nicht, und die beiden Heizöl-Merkblätter kennen nur die Prüfung bei Stilllegung. Schreiben Sie deshalb vorab kurz an Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de und fragen Sie, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob eine Prüfung ansteht. Einen Fachbetrieb brauchen Tanks über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen (§ 45 Abs. 1 AwSV); als unterirdisch gilt auch eine Anlage, die nur zum Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Wird eine Prüfung fällig, legt der Sachverständige der Behörde den Prüfbericht innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung vor (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung verlangt die AwSV in § 46 (Anlage 5 und 6) eine Prüfung durch einen Sachverständigen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter; liegt der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, beginnt die Pflicht schon über 1.000 Liter. Ob Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, klären die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Northeim

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Northeim:

Landkreis Northeim (alle 11 Städte und Gemeinden)

Landkreis Northeim – Untere Wasserbehörde
Fachbereich 44 Umwelt- und Regionalplanung, Untere Wasserbehörde
Landkreis Northeim, Fachbereich 44, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim (Postanschrift: Postfach 13 63, 37143 Northeim)
Tel. Zentrale 05551 7080 · Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de

Der Landkreis veröffentlicht zwei Anzeige-Texte, die nicht dasselbe sagen. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV) zählt das Stilllegen ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen; sein Wortlaut steht im Abschnitt zur Stilllegung weiter unten. In diesem Text beträgt die Frist sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme, gegebenenfalls fallen Gebühren an. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht. Er verweist auf „§ 40 Absätze 1-3“ und schreibt: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Auch in § 40 Abs. 1 AwSV kommt die Stilllegung nicht vor. Das Anzeige-Formular des Landkreises (Stand 21.10.2020) kennt nur „Anlage vorübergehend stillgelegt am:“ und „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am:“. Ein Formular für die endgültige Stilllegung nennt der Landkreis nicht; fragen Sie bei der Wasserwirtschaft nach.

Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 09.2022) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist der Landkreis Northeim (§ 6 Abs. 1 NAbfG). Ansprechpartner ist der Fachbereich 26 Kreisabfallwirtschaft (Matthias-Grünewald-Str. 22, 37154 Northeim, Telefon 05551 708-81163, kaw@landkreis-northeim.de). Geöffnet ist montags und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 und von 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs nach vorheriger Terminvereinbarung. Im Abfall-ABC des Landkreises steht Heizöl als „gesondert zu entsorgender Abfall“, dazu der Hinweis: „Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!“ Für schadstoffhaltige Abfälle im Allgemeinen nennt das Abfall-ABC die Möglichkeit, sie „kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben“; Heizöl oder Tankreste führt es dort nicht ausdrücklich auf. Die mobile Schadstoffsammlung fährt zweimal im Jahr durch das Kreisgebiet. Ihre Annahmeliste nennt „ölhaltige Betriebsmittel (z. B. Öllappen)“; ob Heizölreste dazugehören, steht dort nicht. Die Termine für Haushalte veröffentlicht der Landkreis in eigenen Dokumenten für Frühjahr und Herbst 2026. Gewerbebetriebe können nach Angabe des Landkreises „2 x im Jahr schadstoffhaltige Abfälle bei der Kreisabfallwirtschaft abgeben“. Rückfragen dazu beantwortet die Kreisabfallwirtschaft (Matthias-Grünewald-Str. 22) unter 05551 708-81163.

Für Heizöl- oder Tankreste nennt das Abfall-ABC keinen Annahmeweg und verweist auf die Abfallberatung. Zu Heizöltanks aus Kunststoff schreibt es: „Sie dürfen nur durch einen Fachbetrieb stillgelegt und gereinigt werden.“ Weiter heißt es dort: „Eine Liste der zugelassenen Betriebe erhalten Sie bei der Abfallberatung.“ und „Private Anlieferer benötigen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Stilllegung bzw. Reinigung.“ Die Seite zu Heizöltanks aus Metall sagt sinngemäß dasselbe. Nach unserer Auswertung geht die Aussage zum Fachbetrieb über § 45 Abs. 1 AwSV hinaus, der einen Fachbetrieb für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen verlangt. Altöl ist ein anderer Stoff als Heizöl; das Abfall-ABC schreibt dazu, „Händler und Werkstätten die Öl verkaufen sind verpflichtet Altöl in der gleichen Menge anzunehmen“. Was die Annahme von Tankresten oder eines gereinigten Tanks kostet, nennen die Seiten nicht.

Wichtig: Bei der Stilllegung verlangt die AwSV in § 46 (Anlage 5 und 6) eine Prüfung durch einen Sachverständigen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter; liegt der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, beginnt die Pflicht schon über 1.000 Liter. Ob Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, klären die Umweltkarten Niedersachsen und die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Northeim: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Northeim dazu schreiben:

Landkreis Northeim (alle 11 Städte und Gemeinden): Landkreis Northeim – Untere Wasserbehörde

Ein eigenes Merkblatt, einen Antrag oder ein Formular für die endgültige Stilllegung eines Öltanks bietet der Landkreis auf diesen Seiten nicht an. Das Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 09.2022) enthält keine Stilllegungsanzeige, wohl aber die Prüfung bei Stilllegung. Nach seiner Heizöl-Tabelle brauchen oberirdische Tanks von über 1 bis 10 m³ einen Fachbetrieb und eine Prüfung der Gesamtanlage nur vor der Inbetriebnahme. Über 10 bis 100 m³ kommt eine wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre „und bei Stilllegung“ hinzu. Für unterirdische Anlagen gilt unabhängig von der Behältergröße die Fachbetriebspflicht; Erdtanks müssen doppelwandig sein, und geprüft wird vor der Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung. Eine Fußnote bezieht die Tabelle auf Anlagen „außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ und ergänzt: „Bei Anlagen in Schutzgebieten und im Überschwemmungsgebiet gelten andere Mengengrenzen und Prüfintervalle. Diese können bei Bedarf bei der unteren Wasserbehörde nachgefragt und in Anlage 6 der AwSV eingesehen werden.“ Das zweite Merkblatt, zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten (Stand 02.2022), nennt die Prüfung bei Stilllegung ebenfalls. Zu Heizöllageranlagen heißt es dort: „Weiterhin gilt seit Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 diese umfassende Prüfpflicht auch für alle Heizöllageranlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 bis 10.000 Liter Heizöl, die in Überschwemmungsgebieten aufgestellt sind.“ Das deckt sich mit § 46 AwSV und den Anlagen 5 und 6: Unterirdische Anlagen sind bei der Stilllegung immer prüfpflichtig. Oberirdische Heizöl-Tanks sind es über 10.000 Liter, in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten aber schon über 1.000 Liter. Ist die weitere Schutzzone unterteilt, gilt das nur für den inneren Bereich (§ 2 Abs. 32 AwSV). Ob die Stilllegung gemeldet werden soll, beantworten die Texte des Landkreises verschieden. Der allgemeine Anzeige-Text sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Der Heizöl-Text und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung nicht, und das Anzeige-Formular kennt nur die vorübergehende Stilllegung. Das Merkblatt des Landkreises zur Lagerung von Altöl und Frischöl (Stand 05.2021) zählt die Stilllegung zu den Änderungen, die „der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen“ sind; es betrifft aber nur Altöl und Frischöl, kein Heizöl. Am einfachsten klärt eine kurze Mail an Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de vorab, ob der Landkreis eine Meldung wünscht und ob eine Prüfung ansteht. Fachbetriebspflichtig sind nach § 45 Abs. 1 AwSV Tanks über 1.000 Liter und alle unterirdischen Anlagen, auch solche, die nur zum Teil im Erdreich liegen (§ 2 Abs. 15 AwSV). Das Abfall-ABC des Landkreises schreibt zu Heizöltanks aus Kunststoff: „Sie dürfen nur durch einen Fachbetrieb stillgelegt und gereinigt werden.“ Eine Größe nennt die Seite nicht; nach unserer Auswertung reicht diese Aussage weiter als § 45 Abs. 1 AwSV.

Kontakt: Tel. Zentrale 05551 7080 · Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de · Anfragen zur Stilllegung gehen an die Untere Wasserbehörde, Fachbereich 44. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Northeim

Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Northeim 25,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 17.900 von 69.500. Das liegt deutlich über dem niedersächsischen Schnitt von 14,1 %. Zwischen den Gemeinden liegen große Unterschiede: In der Stadt Northeim sind es 15,0 %, in der Stadt Uslar 44,5 %. Auch in Dassel und Bodenfelde liegt der Anteil bei 40 % und mehr. Die meisten Wohnungen mit Ölheizung gibt es, absolut gezählt, in Einbeck (rund 4.300), Uslar (rund 3.400) und Northeim (rund 2.300).

Gas ist bei 58,9 % der Wohnungen der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %), Fernwärme bei 3,9 % (Landesschnitt 7,7 %). Nach unserer Auswertung der elf Zensuszeilen verläuft die Gasreihe ungefähr gegenläufig zur Ölreihe: Am wenigsten Gas gibt es in Dassel (33,8 %) und Uslar (36,2 %), am meisten in der Stadt Northeim (71,0 %) und in Nörten-Hardenberg (70,8 %). Fernwärme fällt vor allem in der Stadt Northeim (8,5 %) und in Uslar (5,8 %) ins Gewicht; die übrigen neun Stellen kommen auf höchstens 4,2 % (Dassel). Warum das so ist, sagt der Zensus nicht.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Northeim entgegen — u. a. aus Stadt Uslar, Stadt Dassel, Flecken Bodenfelde, Gemeinde Kalefeld, Stadt Hardegsen, Stadt Einbeck, Stadt Bad Gandersheim, Stadt Moringen, Gemeinde Katlenburg-Lindau, Flecken Nörten-Hardenberg und weiteren Orten. Der Landkreis besteht aus elf Einheitsgemeinden ohne Samtgemeinde: sieben Städte, zwei Flecken und zwei Gemeinden, jede mit eigener Zensuszeile. Die Liste ist nach dem Ölanteil geordnet, der höchste steht zuerst. Einbeck liegt mit 25,4 % nahe am Kreisschnitt und hat mit rund 4.300 trotzdem die meisten Wohnungen mit Ölheizung. Für alle elf ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig. Der Entwurf des Wärmeplans der Stadt Uslar beziffert den Heizölanteil am Endenergiebedarf auf 52 %. Das misst etwas anderes als die 44,5 % der Wohnungen im Zensus; beide Werte lassen sich nicht miteinander vergleichen.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Northeim

Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Northeim die elf Städte und Gemeinden selbst verantwortlich; Samtgemeinden gibt es hier nicht (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Vier davon sind Mittelzentren (Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim und Uslar) und müssen ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen; den übrigen sieben bleibt nach Angabe des Umweltministeriums Zeit bis 30.06.2028. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne von Einbeck (Rat, 23.09.2026) und Nörten-Hardenberg (Gemeinderat, 09.06.2026). Die Stadt Northeim hat einen Bericht vorgelegt, die Stadt Uslar einen Entwurf des Abschlussberichts. Zu Bad Gandersheim, Dassel, Bodenfelde, Kalefeld, Hardegsen, Katlenburg-Lindau und Moringen liegt keine Aussage zum Stand vor. Der Landkreis selbst berät nur zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Einbeck
29.472 Einwohner
beschlossen Die Stadt schreibt: „Der Rat der Stadt Einbeck hat den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung am 23. September 2026 beschlossen.“ Der Entwurf lag „vom 4. Mai bis zum 4. Juni 2026 öffentlich auf der Internetseite der Stadt Einbeck aus“. Federführend war die EIN-Energie GmbH (2024 gegründet), fachlich begleitet vom Hamburg Institut Consulting; der Plan enthält 18 Maßnahmen. Zur Eignung für Wärmenetze heißt es: „Die Eignung für einen Aufbau von Wärmenetzen wird dabei nur für wenige Bereiche des Stadtgebiets gesehen.“ Weiter: „Die Umsetzung hängt jedoch von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt und der Stadtwerke ab.“ Für Eigentümer gilt laut Stadt: „Für Eigentümerinnen und Eigentümer entsteht durch die Darstellung im Wärmeplan keine unmittelbare Pflicht, eine bestehende Heizung auszutauschen.“ Einbeck ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026).
Stadt Northeim
27.174 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt meldet am 06.05.2026: „Nach einem umfassenden einjährigen Planungsprozess mit intensiver Analyse liegen die vorläufigen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Northeim in Form eines Berichtes vor.“ Der Bericht lag vom 05.05. bis 05.06.2026 öffentlich aus. Einen Ratsbeschluss nennen die Seiten der Stadt nicht. Die Stadtwerke Northeim schreiben, der Rat habe am 18.06.2026 beschlossen, und fügen hinzu: „Demnach soll eine Umsetzung des Maßnahmenplans der Kommunalen Wärmeplanung unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit erfolgen.“ Weil ein Beleg der Stadt selbst fehlt, steht der Plan hier als vorliegend. Northeim ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026).
Stadt Uslar
13.414 Einwohner
in Bearbeitung Die Stadt veröffentlicht einen Entwurf des Abschlussberichts (Stand 12. Juni 2026, erstellt mit der MR PlanFabrik GmbH); einen Ratsbeschluss nennt die Stadt nicht. Zur Frist sagen die Quellen Unterschiedliches: Die Stadtmeldung vom 15.12.2025 spricht für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern von „bis Mitte 2028“. Der Entwurf zählt Uslar dagegen zu den nach § 20 NKlimaG verpflichteten Mittelzentren, für die § 22 NKlimaG den 31.12.2026 vorsieht. Im Entwurf macht Heizöl 52 % des Endenergiebedarfs aus (49 % des Wärmebedarfs), Erdgas 29 % (30 %). Bestehende Nahwärme gibt es in drei kleineren Netzen; für Nahwärme benennt der Entwurf elf Prüfgebiete.
Stadt Dassel
9.034 Einwohner
keine öffentliche Angabe Auf den Seiten der Stadt Dassel findet sich kein Hinweis auf einen Wärmeplan, weder als Entwurf noch als Beschluss. Dassel ist kein Mittelzentrum; die Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.
Stadt Bad Gandersheim
8.876 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Startseite der Stadt enthält keinen Hinweis auf einen Wärmeplan. Bad Gandersheim ist Mittelzentrum und hat nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 Zeit. Ob der Plan in Arbeit oder schon verabschiedet ist, sagt die Stadt nicht; fragen Sie im Rathaus nach.
Flecken Nörten-Hardenberg
7.718 Einwohner
beschlossen Der Flecken schreibt: „Der kommunale Wärmeplan wurde vom Gemeinderat des Flecken Nörten-Hardenberg am 09. Juni 2026 beschlossen.“ Der Ergebnisbericht deckt den Projektzeitraum Mai 2025 bis März 2026 ab; Auftragnehmer war die EAM EnergiewendePartner GmbH. Als Wärmenetzeignungsgebiet ist „Nörten-Hardenberg Zentrum“ ausgewiesen. Zu bestehenden Netzen heißt es: „Im Flecken Nörten-Hardenberg befinden sich keine bestehenden Wärmenetze.“ Der Flecken ist kein Mittelzentrum; seine Frist wäre nach Angabe des Umweltministeriums der 30.06.2028.
Stadt Hardegsen
7.171 Einwohner
keine öffentliche Angabe Einen Wärmeplan der Stadt Hardegsen weisen die Seiten nicht aus; ob einer in Arbeit ist, bleibt offen. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028.
Gemeinde Katlenburg-Lindau
6.739 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Gemeinde Katlenburg-Lindau nennt auf ihrer Website keinen Wärmeplan; ihr Stand bleibt unbekannt. Die Frist läuft laut Umweltministerium bis 30.06.2028.
Stadt Moringen
6.517 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Stadt informiert über ein Wärmenetz für die Innenstadt, mit einer Informationsveranstaltung und einer laufenden Interessensbekundung möglicher Anschlussnehmer. Das Netzprojekt gilt hier nicht als kommunaler Wärmeplan; einen Hinweis auf einen Wärmeplan gibt die Stadt nicht. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028.
Gemeinde Kalefeld
5.664 Einwohner
keine öffentliche Angabe Zur Wärmeplanung der Gemeinde Kalefeld liegt keine Aussage vor. Die Frist nennt das Umweltministerium mit 30.06.2028.
Flecken Bodenfelde
2.913 Einwohner
keine öffentliche Angabe Für den Flecken Bodenfelde liegt weder ein Plan noch ein Hinweis auf laufende Arbeiten vor. Die Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028.

Wärmenetze: In der Stadt Uslar gibt es laut Entwurf drei kleinere Nahwärmenetze: in Dinkelhausen (neun Abnehmer nahe der Biogasanlage), in Sohlingen (genossenschaftlich, 66 Abnehmer) und in Verliehausen (genossenschaftlich, 65 Abnehmer). Im Flecken Nörten-Hardenberg besteht kein Netz, im Zentrum ist ein Eignungsgebiet ausgewiesen. In Einbeck hält der Plan Wärmenetze nur in wenigen Bereichen für geeignet. In Moringen läuft für ein Netz in der Innenstadt noch die Interessensbekundung; ein Wärmeplan ist damit nicht belegt. Zu den übrigen Stellen liegen keine Angaben zu Wärmenetzen vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die Städte und Gemeinden, Eigentümer binden sie nicht. Einbeck schreibt zu seinem Plan: „Der Wärmeplan ist gemäß Wärmeplanungsgesetz ein informelles Planungsinstrument ohne unmittelbare Außenwirkung.“ Ob für ein bestimmtes Haus andere Regeln gelten, etwa durch eine kommunale Satzung, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Planungsaufgabe hat der Landkreis nicht: Das NKlimaG sieht für ihn nur die Beratung zu Fördermitteln vor (§ 18 Abs. 2 NKlimaG). Eine Auskunftsstelle für die Wärmepläne der Städte und Gemeinden ist er nicht.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Northeim zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Northeim

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Kein Preis belegt. Beim Kellertank bestimmen Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, der Weg aus dem Keller, die Restölmenge und die Entsorgung von Tank und Resten den Preis. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Northeim ist der Landkreis Northeim – Untere Wasserbehörde zuständig — Fachbereich 44 Umwelt- und Regionalplanung, Untere Wasserbehörde, Landkreis Northeim, Fachbereich 44, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim (Postanschrift: Postfach 13 63, 37143 Northeim).
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Northeim: Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Zuständig ist für alle elf Städte und Gemeinden die untere Wasserbehörde des Landkreises (Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim, Wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de). Eine einheitliche Antwort liefern die Seiten des Landkreises nicht, denn er veröffentlicht zwei Anzeige-Texte. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ zählt das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt es nicht und verweist auf § 40 Absätze 1-3. Auch § 40 Abs. 1 AwSV kennt die Stilllegung nicht. Das Anzeige-Formular des Landkreises sieht nur die vorübergehende Stilllegung vor, und die beiden Heizöl-Merkblätter sprechen allein von der Prüfung bei Stilllegung. Fragen Sie deshalb vorab kurz bei der Behörde nach. Wird eine Stilllegungsprüfung fällig, legt der Sachverständige den Prüfbericht der Behörde binnen vier Wochen nach der Prüfung vor (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Braucht mein Erdtank im Landkreis Northeim eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Bei einem Erdtank ist die Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung vorgesehen, gleich wie groß er ist (§ 46 mit Anlage 6 AwSV). Als unterirdisch gilt auch eine Anlage, von der nur ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV); für sie ist ein Fachbetrieb vorgeschrieben (§ 45 Abs. 1 AwSV). Nach dem Merkblatt des Landkreises zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Stand 09.2022) müssen Erdtanks zudem doppelwandig sein. Bei oberirdischen Tanks liegt die Prüfschwelle bei der Stilllegung über 10.000 Litern; in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten sinkt sie auf über 1.000 Liter. Die Wasserschutzgebiets-Seite des Landkreises listet 35 Wasserschutzgebiete mit Verordnung auf, darunter Einbeck, Northeim, Hardegsen, Kalefeld (Kahlberg) und Nörten-Hardenberg; Gemeinden ordnet sie den Gebieten nicht zu, ein Heilquellenschutzgebiet führt sie nicht auf. Was die Sachverständigenprüfung im Landkreis Northeim kostet, nennt keine Quelle.
Muss mein Kellertank aus Kunststoff stillgelegt werden, und brauche ich dafür einen Fachbetrieb?
Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen vor. Das Abfall-ABC des Landkreises geht bei Heizöltanks aus Kunststoff weiter: „Sie dürfen nur durch einen Fachbetrieb stillgelegt und gereinigt werden.“ Eine Größe nennt die Seite nicht; nach unserer Auswertung ist das weiter gefasst als das Gesetz. Dass ein Kellertank allein wegen seines Alters raus muss, ist nicht belegt; ob er stillgelegt wird, hängt von seinem Zustand und Ihrem Vorhaben ab. Die Sachverständigenprüfung bei der Stilllegung verlangt das Gesetz bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Liter; steht der Tank in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, gilt sie schon über 1.000 Liter. Der Preis für den Ausbau hängt am Einzelfall; belegte regionale Zahlen gibt es nicht.
Wo kann ich im Landkreis Northeim Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Entsorgungsträger ist der Landkreis; Ansprechpartner ist der Fachbereich 26 Kreisabfallwirtschaft (Matthias-Grünewald-Str. 22, 37154 Northeim, Telefon 05551 708-81163, kaw@landkreis-northeim.de). Geöffnet ist montags und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 und von 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs nach Terminvereinbarung. Das Abfall-ABC führt Heizöl als „gesondert zu entsorgender Abfall“ und verweist auf die Abfallberatung: „Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!“ Für schadstoffhaltige Abfälle im Allgemeinen nennt es die Möglichkeit, sie „kostenlos zweimal im Jahr an einem Sammelfahrzeug oder bei einer festen Annahmestelle persönlich abzugeben“; Heizöl oder Tankreste stehen dort nicht ausdrücklich. Gewerbebetriebe können schadstoffhaltige Abfälle an zwei Terminen im Jahr bei der Kreisabfallwirtschaft abgeben (Rückfragen 05551 708-81163). Ob dort Tankreste, Ölschlamm oder ein gereinigter Tank angenommen werden, sagen die Seiten nicht; welche festen Annahmestellen es gibt, erfahren Sie bei der Kreisabfallwirtschaft.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Northeim stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Für den Landkreis Northeim liegt keine belegte Preisstatistik vor, und das Abfall-ABC nennt zu Heizöl und Heizöltanks kein Entgelt. Ob die Kreisabfallwirtschaft für die Annahme von Tankresten oder eines gereinigten Tanks etwas verlangt, steht auf den Seiten nicht; fragen Sie dort nach. Was ein Betrieb verlangt, hängt vom Tanktyp ab (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), von der Größe, der Erreichbarkeit im Haus, der Restölmenge und davon, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Aussagekräftig ist erst ein schriftliches Angebot nach der Besichtigung; Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine etwaige Prüfung sollten darin als eigene Posten stehen.
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Northeim austauschen?
Ein Wärmeplan allein verpflichtet Eigentümer nicht zum Heizungstausch; die Stadt Einbeck schreibt zu ihrem Plan: „Für Eigentümerinnen und Eigentümer entsteht durch die Darstellung im Wärmeplan keine unmittelbare Pflicht, eine bestehende Heizung auszutauschen.“ Ob für Ihr Haus daneben andere Vorgaben gelten, etwa eine kommunale Satzung, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Im Landkreis planen elf Stellen, nämlich alle Städte und Gemeinden; eine Samtgemeinde gibt es nicht. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne von Einbeck (Rat, 23.09.2026) und Nörten-Hardenberg (Gemeinderat, 09.06.2026). Die Stadt Northeim hat einen Bericht vorgelegt, die Stadt Uslar einen Entwurf. Zu Bad Gandersheim, Dassel, Bodenfelde, Kalefeld, Hardegsen, Katlenburg-Lindau und Moringen liegt keine Aussage zum Stand vor. Die Mittelzentren Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim und Uslar haben bis 31.12.2026 Zeit, die übrigen sieben bis 30.06.2028. Der Landkreis selbst plant nicht und berät nur zu Fördermitteln; ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Northeim

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Northeim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Northeim anfragen