Landkreis Osnabrück · Osnabrücker Land · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Landkreis Osnabrück
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Landkreis Osnabrück verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Landkreis Osnabrück
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Landkreis Osnabrück). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Im Landkreis Osnabrück heizt fast jede vierte Wohnung mit Öl (23,9 % laut Zensus 2022). In der Samtgemeinde Neuenkirchen und in Hilter sind es mehr als 36 %, in der Samtgemeinde Artland nur 14,4 %. Eine Stelle deckt alle 34 Städte und Gemeinden ab: die untere Wasserbehörde im Fachdienst Umwelt des Landkreises; ausgenommen ist die kreisfreie Stadt Osnabrück. Die AWIGO organisiert Entsorgung und Schadstoffmobil. Für die Wärmepläne sind die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig, der Landkreis hat dabei keine Aufgabe.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Landkreis Osnabrück?
Euro-Beträge nennt diese Seite für den Landkreis Osnabrück nicht, weil eine Preisquelle mit Regionalbezug fehlt. Der Preis hängt am Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), an der Größe, am Weg aus dem Haus, am Restöl und daran, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Zur Orientierung dient die bundesweite Richtpreis-Tabelle auf dieser Seite. Die Seiten der AWIGO zu Recyclinghöfen und Schadstoffmobil nennen für Heizöltanks und Tankreste kein Entgelt. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Ein belegter Kellertank-Preis für den Landkreis Osnabrück fehlt. Was ein Betrieb für einen Kellertank ansetzt, hängt an Kunststoff oder Stahl, am Volumen, am Weg aus dem Keller, an der Restölmenge und an der Entsorgung von Tank und Resten.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Landkreis Osnabrück: Auch für Erdtanks im Landkreis Osnabrück liegt kein belegter Preis vor. Je nach Lage kommen Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau hinzu, und die Prüfung durch einen Sachverständigen bei der Stilllegung kostet extra. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und eine etwaige Prüfung sollte ein Angebot getrennt ausweisen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Drei Fragen helfen, den eigenen Fall einzuordnen, bevor ein Betrieb kommt. Liegt der Tank ganz über der Erde, oder reicht ein Teil ins Erdreich, etwa mit einer erdverlegten Leitung? Dann gilt die Anlage als unterirdisch. Fasst er mehr als 1.000 Liter (dann ist ein Fachbetrieb nötig), und sind es sogar mehr als 10.000 Liter? Und liegt das Grundstück in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Das zeigt der Digitale Umweltatlas des Landkreises. Danach lohnt die Rückfrage bei der unteren Wasserbehörde, ob sie eine Meldung zur Stilllegung erwartet.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück, und zwar für alle 34 Städte und Gemeinden. Eine eigene untere Wasserbehörde, wie sie große selbständige Städte nach § 14 NKomVG haben können (§ 127 Abs. 2 NWG), besitzt keine dieser Kommunen. Die kreisfreie Stadt Osnabrück hat ihre eigene Behörde und liegt außerhalb des Landkreises. Der Landkreis nennt in seinem Anzeige-Text das Stilllegen ausdrücklich als anzeigepflichtig, mit einer Frist von sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. § 40 Abs. 1 AwSV erwähnt die Stilllegung nicht, und ein Merkblatt oder Formular des Landkreises zum stillgelegten Heizöltank liegt nicht vor. Wer einen Tank stilllegen lässt, fragt deshalb am besten vorab per Mail unter wasserwirtschaft@landkreis-osnabrueck.de, ob der Landkreis eine Meldung erwartet und ob eine Prüfung ansteht. Ob zusätzlich ein Fachbetrieb nötig ist, hängt von Größe und Lage des Tanks ab (§ 45 Abs. 1 AwSV). Fällt eine Prüfung an, gilt § 47 Abs. 3 AwSV: Der Bericht des Sachverständigen geht der Behörde innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung zu.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ob ein oberirdischer Heizöltank schon über 1.000 Liter statt erst über 10.000 Liter geprüft werden muss, hängt vom Standort ab: Schutz- und Überschwemmungsgebiete senken die Schwelle (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Der Landkreis führt auf seiner Seite zu Umweltinformationen 28 Wasserschutzgebiete (darunter Bramsche, Dissen, Fürstenau, Hasbergen und Belm-Nettetal) und die Heilquellenschutzgebiete Bad Laer und Bad Rothenfelde mit Verordnung auf; ob ein Grundstück betroffen ist, zeigen der Digitale Umweltatlas des Landkreises und die untere Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Landkreis Osnabrück
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Osnabrück:
Landkreis Osnabrück (alle 34 Städte und Gemeinden)
Landkreis Osnabrück – Untere Wasserbehörde
Fachdienst 7 Umwelt, Abteilung 7.1 Grundwasser / Abwasser
Landkreis Osnabrück, Kreishaus, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Tel. 0541 501-4026 · wasserwirtschaft@landkreis-osnabrueck.de
Im Serviceportal des Landkreises gibt es zu wassergefährdenden Stoffen nur eine Anzeige-Leistung: „Anzeige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV). Unter den anzeigepflichtigen Maßnahmen steht ausdrücklich auch das Stilllegen; der genaue Wortlaut folgt im Abschnitt zur Stilllegung. Als Anzeigefrist nennt die Seite 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, dazu „Es werden Unterlagen benötigt“ und „Es können ggf. Gebühren anfallen“. Zur Bearbeitungsdauer macht die Seite keine Angabe, bei den Formularen steht „nicht angegeben“. Angezeigt wird über einen Online-Dienst des Serviceportals. Einen eigenen Anzeige-Text für Heizölverbraucheranlagen, wie ihn manche andere niedersächsische Verwaltung zusätzlich zeigt, führt das Dienstleistungsverzeichnis des Landkreises nicht.
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbraucheranlagen (Anlage 3 zu § 44 Abs. 4 AwSV), ein Aushang; zur Stilllegung enthält es nichts →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Osnabrück (§ 6 Abs. 1 NAbfG). Nach § 1 Abs. 2 seiner Abfallentsorgungssatzung setzt er dafür seine Eigengesellschaft ein, die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH (Niedersachsenstraße 19, 49124 Georgsmarienhütte; Service-Center (0 54 01) 36 55 55, info@awigo.de). Das Schadstoffmobil fährt nach Angabe der AWIGO mehr als 75-mal im Jahr durch das Kreisgebiet. Privathaushalte geben dort Problemabfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos ab; die Termine 2026 stehen als PDF auf awigo.de. Die Positivliste des Schadstoffmobils nennt unter anderem Lösungsmittel, Ölfarben, Säuren und Laugen, Heizöl und Tankreste aber nicht.
Die Abfallentsorgungssatzung zählt „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen. Bis höchstens 20 Kilogramm je Abfallart sind sie an den bekannt gegebenen Sammelstellen oder Terminen zu überlassen (§ 13). Altöl nimmt das Schadstoffmobil nicht an, weil der Handel zur Rücknahme verpflichtet ist; auch die Recyclinghöfe nehmen weder Schadstoffe noch Altöl an. Öltanks gehören nach § 10 Abs. 5 lit. c der Satzung nicht zum Sperrmüll. Altmetall, also Material, das überwiegend aus Eisen oder Metall besteht (§ 14 Abs. 2), nehmen alle Recyclinghöfe kostenlos an. Ob ein gereinigter Stahltank dazugehört, geht aus den AWIGO-Seiten nicht hervor. Wer den Termin am Schadstoffmobil verpasst hat, kann Sonderabfälle nach der AWIGO-Seite mittwochs von 15:30 bis 17:30 Uhr bei der REMONDIS Industrie Service GmbH in Bramsche-Achmer abgeben (Am Kanal 9, Telefon (0 54 61) 95 10). Wohin Heizölreste aus einem Tank gehören, steht auf keiner der AWIGO-Seiten ausdrücklich; das Service-Center beantwortet die Frage vor der Stilllegung.
Wichtig: Ob ein oberirdischer Heizöltank schon über 1.000 Liter statt erst über 10.000 Liter geprüft werden muss, hängt vom Standort ab: Schutz- und Überschwemmungsgebiete senken die Schwelle (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Der Landkreis führt auf seiner Seite zu Umweltinformationen 28 Wasserschutzgebiete (darunter Bramsche, Dissen, Fürstenau, Hasbergen und Belm-Nettetal) und die Heilquellenschutzgebiete Bad Laer und Bad Rothenfelde mit Verordnung auf; ob ein Grundstück betroffen ist, zeigen der Digitale Umweltatlas des Landkreises und die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Landkreis Osnabrück: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Landkreis Osnabrück dazu schreiben:
Landkreis Osnabrück (alle 34 Städte und Gemeinden): Landkreis Osnabrück – Untere Wasserbehörde
Die Seite des Landkreises schreibt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Beispiele nennt sie „die Lagerung von Heizöl, Benzin, Gülle“. Als zuständig nennt sie den Landkreis Osnabrück. § 40 Abs. 1 AwSV, den die Seite als Rechtsgrundlage angibt, erwähnt die Stilllegung dagegen nicht. Ein Merkblatt oder Formular des Landkreises eigens für die endgültige Stilllegung eines Heizöltanks liegt nicht vor. An die Leistung sind drei Merkblätter gehängt: eines zu Eigenverbrauchstankstellen, eines zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und eines zu den Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbraucheranlagen nach Anlage 3 AwSV. Das letzte ist ein Aushang mit Feldern für Schutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Prüftermine und Fachbetriebspflicht; zur Stilllegung sagt es nichts. Ob der Landkreis für einen stillgelegten Heizöltank eine Meldung wünscht, geht aus der Seite über den allgemeinen Satz hinaus nicht hervor. Eine kurze Mail an wasserwirtschaft@landkreis-osnabrueck.de klärt das vorab, ebenso, ob eine Prüfung ansteht. Zur Prüfung durch einen Sachverständigen bei der Stilllegung (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6): Unterirdische Anlagen sind immer prüfpflichtig. Bei oberirdischen Heizöl-Tanks beginnt die Pflicht über 10.000 Liter. Gilt für das Grundstück ein Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, genügen schon über 1.000 Liter (bei einer unterteilten weiteren Schutzzone nur im inneren Bereich, § 2 Abs. 32 AwSV). Zur Fachbetriebspflicht: § 45 Abs. 1 AwSV verlangt den Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei allen unterirdischen Anlagen. Als unterirdisch zählt eine Anlage schon dann, wenn nur ein Stück von ihr im Boden steckt, etwa als erdverlegte Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).
- Formular: Online-Dienst „Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ im Serviceportal
- Quelle: Landkreis Osnabrück, Serviceportal: Anzeige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kontakt: Tel. 0541 501-4026 · wasserwirtschaft@landkreis-osnabrueck.de · Servicezeiten montags bis mittwochs und freitags 8:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 8:00 bis 17:30 Uhr; Zentrale des Kreishauses 0541 501-0 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Landkreis Osnabrück
Nach dem Zensus 2022 heizen im Landkreis Osnabrück 23,9 % der Wohnungen mit Öl, rund 39.600 von 165.800. Der Landesschnitt Niedersachsens liegt bei 14,1 %, der Kreis knapp zehn Prozentpunkte darüber. Die Zensustabelle gliedert den Kreis in 21 Zeilen (17 Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde, vier Samtgemeinden). Dort reicht der Ölanteil von 14,4 % in der Samtgemeinde Artland bis 37,8 % in der Samtgemeinde Neuenkirchen. Fünf Zeilen erreichen 30 % und mehr: Neuenkirchen, Hilter, Glandorf, Belm und Ostercappeln. In absoluten Zahlen liegen die meisten Ölheizungen in der Stadt Melle (rund 5.200), der Stadt Georgsmarienhütte (rund 3.900) und der Samtgemeinde Bersenbrück (rund 2.500).
Bei 63,9 % der Wohnungen ist Gas der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %), bei 3,4 % die Fernwärme (Landesschnitt 7,7 %). Nach unserer Auswertung der 21 Zensuszeilen läuft die Gasreihe deutlich gegenläufig zur Ölreihe (Korrelationskoeffizient −0,88). Sechs Zeilen haben beim Gas weniger als 55 %: Neuenkirchen 39,8 %, Ostercappeln 48,4 %, Glandorf 49,7 %, Bad Laer 50,6 %, Hilter 51,4 % und Fürstenau 53,8 %. Dort liegt der Ölanteil zwischen 25,6 und 37,8 %. Den niedrigsten Ölanteil haben die gasreichen Zeilen Artland (75,4 %), Bramsche (74,1 %) und Bad Rothenfelde (73,5 %). Fernwärme spielt fast überall eine kleine Rolle, größer ist sie in Bad Laer (15,9 %), Ostercappeln (9,3 %) und der Samtgemeinde Neuenkirchen (7,8 %). In Bad Laer betreibt die Teutoburger Energie Netzwerk eG nach dem Wärmeplan der Gemeinde zwei Netze, Nord und Süd-Ost; auf andere Orte lässt sich das nicht übertragen.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Landkreis Osnabrück entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Neuenkirchen, Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Belm, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Hasbergen, Samtgemeinde Fürstenau, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Dissen am Teutoburger Wald und weiteren Orten. Zum Landkreis gehören 34 Städte und Gemeinden: 17 ohne Samtgemeinde und 17 Mitgliedsgemeinden in vier Samtgemeinden. Samtgemeinde Bersenbrück: Alfhausen, Ankum, Stadt Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste. Samtgemeinde Artland: Badbergen, Menslage, Nortrup, Stadt Quakenbrück. Samtgemeinde Fürstenau: Berge, Bippen, Stadt Fürstenau. Samtgemeinde Neuenkirchen: Merzen, Neuenkirchen, Voltlage. Die Liste ist nach dem Ölanteil sortiert, der höchste steht oben. Die kreisfreie Stadt Osnabrück gehört nicht zum Landkreis und hat eine eigene Seite. Für alle 34 Städte und Gemeinden ist dieselbe untere Wasserbehörde beim Landkreis zuständig. Die Wärmepläne rechnen mit Anteilen am Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch, etwa Heizöl mit 17 % in der Samtgemeinde Artland, 23,7 % in Hasbergen, 33 % in der Samtgemeinde Bersenbrück und 33,2 % in Bissendorf. Das ist eine andere Größe als der Zensus-Anteil der Wohnungen; beide Werte lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Landkreis Osnabrück
21 Stellen im Landkreis Osnabrück planen die Wärmeversorgung: die 17 Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde und die vier Samtgemeinden Bersenbrück, Artland, Fürstenau und Neuenkirchen (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Vier Orte sind Mittelzentren, nämlich Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle und Quakenbrück in der Samtgemeinde Artland. Für sie gilt nach § 22 NKlimaG der 31.12.2026 als Vorlagefrist; die übrigen 17 Stellen haben nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028 Zeit. Beschlossen haben den Plan nach den Seiten der Stellen Melle (Rat, 25.06.2025), Hasbergen (Rat, 07.10.2025) und Bissendorf (Rat, 11.12.2025). Elf weitere Stellen haben einen Plan oder Abschlussbericht veröffentlicht, ohne einen Ratsbeschluss zum Plan zu nennen. In Georgsmarienhütte liegt der Entwurf noch bis 04.11.2026 öffentlich aus, in Bramsche und Bohmte läuft das Verfahren. Bei vier Stellen (Bad Iburg, Bad Rothenfelde, Fürstenau, Neuenkirchen) ist der Stand offen.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Melle 46.396 Einwohner | beschlossen | Die Stadt schreibt: „Der Wärmeplan der Stadt Melle wurde am 25. Juni 2025 vom Rat beschlossen.“ Zusätzlich sei die Verwaltung beauftragt worden, mit den im Abschlussbericht beschriebenen Maßnahmen zu beginnen. Abschlussbericht und eine ergänzende Anlage mit Karten stehen auf der Seite der Stadt, die Karten auch im Geoinformationssystem. Die Stadtteilporträts sehen in Melle-Mitte ein großes Eignungsgebiet für Wärmenetze (Umsetzung in 5 bis 10 Jahren als realistisch eingestuft), dazu kleinere in Altenmelle und zwei Quartieren sowie Eignungsgebiete in Bruchmühlen, Buer, Gesmold, Neuenkirchen, Riemsloh und Wellingholzhausen. Die meisten Gebäude liegen in Einzelversorgungsgebieten. Melle ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026). |
| Stadt Georgsmarienhütte 31.074 Einwohner | in Bearbeitung | Den Entwurf des kommunalen Wärmeplans samt Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 WPG hat der Rat laut Bekanntmachung vom 28.09.2026 am 24.09.2026 beschlossen. Vom 05.10.2026 bis einschließlich 04.11.2026 ist der Entwurf auf der Seite der Stadt und im Rathaus einsehbar. Stellungnahmen gehen per E-Mail an stadtentwicklung@georgsmarienhuette.de. Seit Januar 2024 ist die Trianel GmbH beauftragt. Zu künftigen Wärmenetzen äußert sich die Stadt noch nicht. Georgsmarienhütte ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026). |
| Stadt Bramsche 27.864 Einwohner | in Bearbeitung | Am 10.02.2026 kündigte die Stadt an, das vorläufige Konzept zur kommunalen Wärmeplanung am 19.02.2026 im Ratssaal vorzustellen. Die Verwaltung hat den Plan gemeinsam mit dem Planungsbüro greenventory erarbeitet, Partner ist die Stadtwerke Bramsche GmbH. Nach Angabe der Stadt bringt die Planung keinerlei Verpflichtungen mit sich. Einen veröffentlichten Plan oder einen Ratsbeschluss nennen die Seiten der Stadt nicht. Bramsche ist Mittelzentrum (Frist nach § 22 NKlimaG: 31.12.2026). |
| Samtgemeinde Artland 23.600 Einwohner | Plan liegt vor | Die Samtgemeinde (Badbergen, Menslage, Nortrup, Stadt Quakenbrück) meldet die kommunale Wärmeplanung als abgeschlossen; den vollständigen Plan bietet ihre Seite als PDF an. Den Abschlussbericht haben EWE NETZ GmbH und greenventory GmbH gemeinsam erstellt, Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Fünf Maßnahmen nennt die Seite „beschlossen“, ohne Gremium und Datum. Eignungsgebiete für Wärmenetze sind laut Bericht der Stadtkern Quakenbrück und ein Verdichtungsgebiet in Nortrup. Am 07.05.2026 gab es in Quakenbrück eine Bürgerinformation zu den Ergebnissen. Quakenbrück ist Mittelzentrum, die Samtgemeinde damit an die Frist nach § 22 NKlimaG gebunden: 31.12.2026. |
| Samtgemeinde Bersenbrück 30.279 Einwohner | Plan liegt vor | Der Endbericht vom März 2026 und sieben Ergebnisberichte für die Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Stadt Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) stehen zum Download auf der Seite der Samtgemeinde. Dort ist die Ersterstellung für das erste Quartal 2026 angekündigt; einen Beschluss des Samtgemeinderats nennt die Seite nicht. Wärmenetze bestehen laut Bericht in Ankum, Alfhausen, Bersenbrück und Eggermühlen, für Eggermühlen und Bersenbrück sind Bau oder Ausbau konkret geplant. Rieste, Kettenkamp und Gehrde haben keine Netze. Heizöl trägt etwa 33 % zur Wärmeversorgung bei. Als Frist gilt nach Angabe des Umweltministeriums der 30.06.2028. |
| Gemeinde Wallenhorst 22.591 Einwohner | Plan liegt vor | Am 5. Oktober 2023 beschloss der Rat, eine kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen. Nach Angabe der Gemeinde stellte der Ausschuss für Umwelt, Energie, Klimaschutz und digitale Entwicklung die Ergebnisse am 05.06.2025 vor. Der rund 200 Seiten starke Abschlussbericht der energielenker projects GmbH ist auf der Gemeindeseite herunterzuladen. Zum fertigen Plan nennt die Seite keinen Ratsbeschluss. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
| Gemeinde Bad Essen 16.265 Einwohner | Plan liegt vor | Verlinkt sind auf der Gemeindeseite der „Abschlussbericht: Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Bad Essen (März 2026)“ und die Bestands- und Potenzialanalyse (Oktober 2025). Bad Essen strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 an. Einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht. Bis 30.06.2028 bleibt der Gemeinde Zeit, so die Angabe des Umweltministeriums. |
| Samtgemeinde Fürstenau 15.790 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Seite der Samtgemeinde (Berge, Bippen, Stadt Fürstenau) zu Wirtschaft und Bauen sagt nichts zur Wärmeplanung. Wie weit die Arbeiten sind, erfahren Sie bei der Samtgemeindeverwaltung. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Bissendorf 14.535 Einwohner | beschlossen | Den kommunalen Wärmeplan hat der Rat nach Angabe der Gemeinde in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen. Der Plan ist auf den 30. Juli 2025 datiert und liegt als PDF auf der Gemeindeseite; er beziffert den Heizölanteil an der Wärmeversorgung auf etwa 33,2 %. Gesetzlich bindend ist er laut Gemeinde nicht. Das Umweltministerium nennt für Bissendorf den 30.06.2028 als Frist. |
| Gemeinde Belm 13.907 Einwohner | Plan liegt vor | Zum Download bietet die Gemeinde den Bericht „Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Belm“ vom Juni 2025 an, erstellt von Die Energieingenieure Nieder & Reinisch OHG, Hannover. Eine öffentliche Informationsveranstaltung dazu fand am 28.05.2025 statt. Einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht. Eine direkte Auswirkung auf Hauseigentümer lasse sich zunächst nicht darstellen, schreibt die Gemeinde. Bis 30.06.2028 hat Belm laut Umweltministerium Zeit. |
| Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald 13.208 Einwohner | Plan liegt vor | Am 05.05.2025 meldete die Gemeinde den Abschluss der gemeinsamen Wärmeplanung mit den Stadtwerken Lengerich und sechs weiteren Kommunen; die Verabschiedung in den Räten war für 2025 vorgesehen. Der Endbericht, nach Angabe der Gemeinde ein Entwurf, wurde am 20.05.2025 im Klima-, Umwelt- und Naturschutzausschuss vorgestellt und lag bis 31.07.2025 im Rathaus aus. Einen Ratsbeschluss nennt die Gemeinde nicht, und welche Wärmenetz-Gebiete auf Hagen entfallen, sagt die Meldung nicht. Die Frist beträgt nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. |
| Gemeinde Bohmte 13.139 Einwohner | in Bearbeitung | Bei einer Informationsveranstaltung im Bohmter Kotten stellte die Gemeinde am 08.09.2025 die Ergebnisse der Wärmebedarfsanalyse vor; die Präsentation liegt als PDF auf ihrer Seite. Einen Abschlussbericht oder Ratsbeschluss hat die Gemeinde dort nicht veröffentlicht. Nach Angabe des Umweltministeriums läuft die Frist bis 30.06.2028. |
| Gemeinde Hasbergen 10.878 Einwohner | beschlossen | Der Rat hat den Endbericht zur kommunalen Wärmeplanung nach Angabe der Gemeinde am 7. Oktober 2025 einstimmig beschlossen (Meldung vom 16.10.2025). Der Bericht ist auf den 13. August 2025 datiert; erarbeiten ließ ihn die Gemeinde gemeinsam mit sechs weiteren Kommunen unter Leitung der Stadtwerke Lengerich. Heizöl liefert laut Bericht 33,3 GWh im Jahr (23,7 %). Wärmenetzpotenzial sieht die Gemeinde rund um das Schulzentrum und im Umfeld eines Seniorenpflegeheims, die übrigen Gebäude versorgen sich dezentral. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
| Stadt Bad Iburg 10.610 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung steht auf der Startseite der Stadt nichts; Auskunft gibt die Stadtverwaltung. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
| Stadt Dissen am Teutoburger Wald 10.440 Einwohner | Plan liegt vor | In der Sitzung am 16.03.2026 hat der Rat den Abschlussbericht „zustimmend zur Kenntnis genommen“; einen Beschluss über den Plan selbst nennt die Stadt nicht. Am 09.06.2026 meldete sie den Abschluss der Planung mit der Wärmeschmiede GmbH und den Stadtwerken Versmold GmbH. Der Abschlussbericht liegt auf der Stadtseite, im Rathaus zeigt eine Ausstellung die Ergebnisse. Bis 30.06.2028 hat Dissen laut Umweltministerium Zeit. |
| Samtgemeinde Neuenkirchen 10.175 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Klimaschutz-Seite der Samtgemeinde (Merzen, Neuenkirchen, Voltlage) steht kein Stand zur Wärmeplanung. Die Samtgemeindeverwaltung erteilt Auskunft. Die Frist läuft nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. |
| Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald 10.064 Einwohner | Plan liegt vor | Der Endbericht der TEN eG vom 15. Dezember 2024 ist die Grundlage; die Gemeinde fasst ihn so zusammen: Der Wärmebedarf lasse sich bis 2045 um 25 % senken. Wärmenetze kämen potenziell im Ortskern Hilter, in angrenzenden Wohngebieten und im Gewerbegebiet Nordel in Frage, in den übrigen Ortslagen dominiere künftig die dezentrale Versorgung. Eine Machbarkeitsstudie muss die Wirtschaftlichkeit erst bestätigen. Einen Ratsbeschluss nennt die Gemeinde nicht. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
| Gemeinde Ostercappeln 9.738 Einwohner | Plan liegt vor | Im Gemeinderat stellte die energielenker projects GmbH die Ergebnisse der Wärmeplanung am 01.07.2025 vor. Der „Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung Ostercappeln 2025“ steht auf der Gemeindeseite zum Download. Ein Wärmeplan werde erst durch eine gesonderte Gebietsausweisung, etwa per Ratsbeschluss, rechtskräftig, schreibt die Gemeinde. Einen Beschluss zum Plan nennt sie nicht. Die Frist endet nach Angabe des Umweltministeriums am 30.06.2028. |
| Gemeinde Bad Laer 8.828 Einwohner | Plan liegt vor | Den Entwurf nahm der Gemeinderat nach den Meldungen der Gemeinde am 07.10.2025 zur Kenntnis, die Wärmeplanung am 09.12.2025 „abschließend zur Kenntnis genommen“; einen Beschluss nennt die Gemeinde nicht. Der Bericht der Wärmeschmiede GmbH ist auf Oktober 2025 datiert. Nach eigener Angabe ließ die Gemeinde ihn freiwillig schon vor der landesrechtlichen Pflicht erarbeiten. Das Zielszenario führt die beiden bestehenden Netze Nord und Süd-Ost der TEN eG weiter, ohne sie auszubauen. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
| Gemeinde Bad Rothenfelde 8.249 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Das Klimaschutz-Angebot der Gemeinde erwähnt weder einen Wärmeplan noch einen Bearbeitungsstand; fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach. Bis 30.06.2028 bleibt Zeit, so die Angabe des Umweltministeriums. |
| Gemeinde Glandorf 6.500 Einwohner | Plan liegt vor | Der Endbericht ist auf den 8. September 2025 datiert. Begleitet hat ihn die Teutoburger Energie Netzwerk eG, die ihn auf ihrer Projektseite zum Glandorfer Wärmeplan bereitstellt. Das Dezember-Heft 2025 der Gemeindemitteilungen rechnet den Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung zu den Ereignissen des Jahres. Einen Ratsbeschluss nennt die Gemeinde nicht. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
Wärmenetze: In Melle-Mitte bestehen nach Angabe der Stadt zwei Wärmenetze: ein kleineres für die öffentlichen Gebäude rund um das Stadthaus und ein größeres der Bio Power Melle, das Schulen, Sporthallen, das GrönegauBad und einige Privathaushalte versorgt; der Betreiber will es schrittweise erweitern. In der Samtgemeinde Artland nennt der Abschlussbericht Biogas- und Hackschnitzelnetze in Menslage (Ortskern und Renslage), zwei in Nortrup, eines im Quakenbrücker Stadtteil Schützenhof (Erweiterung bis zur Jahnstraße in Umsetzung) und eines auf einem Firmengelände in Badbergen. In der Samtgemeinde Bersenbrück führt der Bericht Netze in Ankum, Alfhausen, Bersenbrück und Eggermühlen auf. In Bad Laer versorgen die Netze Nord und Süd-Ost der Teutoburger Energie Netzwerk eG nach dem Wärmeplan der Gemeinde im Zielszenario rund 4 % der Gebäude.
Für Ihren Öltank heißt das: Bei der Wärmeplanung hat der Landkreis keine Planungsaufgabe. Aufgabe des Kreises ist die Beratung der Kommunen zu Klimaschutzfördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG); den Stand erfahren Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde. Die Fristen binden die Stellen, die Eigentümer nicht. Bramsche und Hilter schreiben ausdrücklich, ihre Planung löse keine unmittelbaren Pflichten für Bürger aus. Das Niedersächsische Klimagesetz verlangt beim Heizungstausch keinen Mindestanteil erneuerbarer Energien. Ob für ein bestimmtes Grundstück eine kommunale Satzung etwas anderes regelt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Landkreis Osnabrück zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Landkreis Osnabrück
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Osnabrück – muss ich die Stilllegung bei der Wasserbehörde anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Osnabrück eine Prüfung durch einen Sachverständigen, wenn ich ihn stilllege?
Liegt mein Haus im Wasserschutzgebiet, und gilt dann eine strengere Prüfschwelle für meinen Öltank?
Wo werde ich im Landkreis Osnabrück Heizölreste und einen alten Öltank los?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Osnabrück stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans in Melle, Georgsmarienhütte oder Bramsche austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Landkreis Osnabrück
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Landkreis Osnabrück
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Landkreis Osnabrück). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.