Landkreis Celle · Südheide · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Celle
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Celle arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Celle
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Celle). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Im Landkreis Celle heizt nach dem Zensus 2022 knapp jede fünfte Wohnung (19,9 Prozent) überwiegend mit Heizöl; im Land Niedersachsen ist es knapp jede siebte (14,1 Prozent). In den zwölf Zensuszeilen des Kreises reicht die Spanne von 12,1 Prozent in der Stadt Celle bis 50,8 Prozent im gemeindefreien Bezirk Lohheide; außerhalb der Stadt liegen alle Zeilen zwischen 16,3 und 50,8 Prozent. Wer hier einen Öltank stilllegen will, hat es mit zwei Behörden zu tun: Die Stadt Celle ist für ihr Stadtgebiet selbst untere Wasserbehörde, der Landkreis für alle übrigen Gebiete. Beide haben Seiten, die das Stilllegen als anzeigepflichtig nennen, und Seiten, die es nicht nennen; auch § 40 Abs. 1 AwSV schweigt dazu. Eine kurze Nachfrage vorab bei der zuständigen Stelle klärt, wie die Stilllegung gemeldet werden soll. Die Entsorgung läuft für Stadt und Landkreis über einen gemeinsamen Träger, den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Celle?
Für den Landkreis Celle können wir keinen Preis belegen, weder für die Stilllegung noch für die Entsorgung eines Öltanks; deshalb steht hier keiner. Was wir sagen können, ist, woraus die Rechnung besteht. § 45 Abs. 1 AwSV verlangt einen Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei allen unterirdischen Anlagen. Der Sachverständige (§ 46 AwSV) ist bei unterirdischen Anlagen in jedem Fall dabei; oberirdische Tanks prüft er über 10.000 Liter, und wo das Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, schon über 1.000 Liter. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle nimmt Schadstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an; ob Heizölreste ausdrücklich darunterfallen, sagen seine Seiten nicht. Im Angebot gehören Tanktyp und Volumen, Zugang, Restöl, Entsorgung und Prüfung auf getrennte Zeilen. Eine Preisstatistik für die Stilllegung oder Entsorgung eines Öltanks im Landkreis Celle haben wir nicht gefunden, und eine amtliche Liste der Fachbetriebe nach AwSV für den Kreis ebenso wenig. Deshalb stehen hier keine Preise. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank im Gebäude haben wir für den Landkreis Celle keine belegte Preisangabe.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Celle: Auch für einen Erdtank fehlt uns eine belegte Zahl. Beim Erdtank fallen zusätzlich die Sachverständigenprüfung an, die bei unterirdischen Anlagen stets vorgeschrieben ist, und je nach Zustand das Verfüllen; was das im Kreis kostet, können wir nicht sagen. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Ohne Preisangabe bleibt das Angebot Ihr Maßstab. Es sollte den Tanktyp mit Volumen, den Zugang, das Restöl und die Entsorgung der Rückstände getrennt aufführen, bei Erdtank oder erdverlegter Leitung außerdem die Sachverständigenprüfung als eigenen Posten. Eine Gebühr der Behörde für die Anzeige beziffert keine Behördenseite (die Stadt schreibt nur „ggf.“). Beim Zweckverband sind Schadstoffe aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei; dass dies ausdrücklich Heizölreste einschließt, steht auf keiner Seite.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zuerst die Zuständigkeit: Liegt das Haus im Stadtgebiet, ist die Stadt Celle Ihre Behörde, überall sonst im Kreis der Landkreis. Bei dieser Stelle fragen Sie vorab, ob und auf welchem Weg die Stilllegung angezeigt werden soll. Ob Sie einen Fachbetrieb beauftragen müssen, hängt nach § 45 Abs. 1 AwSV an Größe und Lage des Tanks: über 1.000 Liter ja, bei unterirdischen Teilen der Anlage ebenfalls. Der Sachverständige prüft jede unterirdische Anlage; oberirdische Tanks nur über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten dagegen schon über 1.000 Liter. Sein Prüfbericht liegt der Behörde spätestens vier Wochen später vor. Ob der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Heizölreste und Rückstände annimmt, erfahren Sie nur auf Nachfrage dort.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Anzeige Zuerst klären, wer zuständig ist: im Stadtgebiet Celle die Stadt (Umweltschutz, Fachdienst 64), in allen übrigen Gemeinden und in Lohheide der Landkreis (Amt für Umwelt und ländlichen Raum). Beide Behörden haben Seiten, die das Stilllegen nennen, und Seiten, die es nicht nennen: Die Stadt nennt es in der allgemeinen Fassung (mit sechs Wochen), nicht in den Fassungen zur Heizölverbraucheranlage; der Landkreis nennt es auf der Heizöl-Seite des Amtes („rechtzeitig“, anhand eines Musters), nicht auf der Anzeige-Seite. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Darum vorab kurz nachfragen, wie die zuständige Stelle die Stilllegung gemeldet haben möchte. Muster oder Formulare für die Stilllegung haben wir bei keiner der beiden Stellen gefunden.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Die Gebührensatzung des Verbands vom 26.11.2025 (Lesefassung für 2026) regelt in § 2 Abs. 13: Die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist danach „in haushaltsüblichen Mengen“ gebührenfrei; nicht haushaltsübliche Mengen und Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen werden nach der Anlage zur Satzung abgerechnet, das gebührenpflichtige Mindestgewicht beträgt 1 Kilogramm. Heizöl, Tankschlamm, Ölschlamm und Altöl kommen in der Satzung und ihrer Anlage nicht vor. Zur Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen verpflichtet § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6 bei allen unterirdischen Anlagen, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter, und schon über 1.000 Liter, wenn der Tank in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet steht. Der Landkreis nennt auf seinen Seiten zum Wasserschutz und zu Überschwemmungsgebieten keine Gebietsliste; welche Gebiete ein Grundstück berühren, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen. Für Überschwemmungsgebiete schreibt die Heizöl-Seite des Landkreises, das gelte für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks über 1.000 Liter in Überschwemmungsgebieten, und: „Nach dem 05.01.2023 dürfen Tankanlagen die eine Hochwassersicherung nicht nachweisen können nicht weiter betrieben werden!“ Für den Suhrbach gibt es ein eigenes, nach der Verordnung beide Landkreise (Heidekreis und Celle) berührendes Überschwemmungsgebiet.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Celle
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Celle:
Stadt Celle (nur das Stadtgebiet)
Stadt Celle, Umweltschutz (Fachdienst 64), untere Wasserbehörde
Für ihr Stadtgebiet ist die Stadt Celle selbst zuständig. Als große selbständige Stadt (§ 14 Abs. 5 NKomVG) gehört sie zu den Stellen, denen § 127 Abs. 2 Satz 1 NWG die Aufgaben der unteren Wasserbehörden zuweist, neben den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Serviceportal der Stadt bestätigt es auf der Seite zur Anzeige von Heizölverbraucheranlagen: „Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle“. Organisatorisch gehört die Untere Wasserbehörde zum Umweltschutz (Fachdienst 64) im Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Umwelt.
Stadt Celle, Umweltschutz (Fachdienst 64), Am Französischen Garten 1, 29221 Celle (Neues Rathaus)
Tel. Zentrale 05141 12-0 · stadt@celle.de · Untere Wasserbehörde (Funktionsnummer laut celle.de) 05141 12-6401 · umwelt@celle.de
Das Serviceportal der Stadt führt die Anzeige in zwei Fassungen. Die Fassung zur Heizölverbraucheranlage verlangt die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe nach § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV und nennt als Frist: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Eingereicht wird über den Button „Antrag im Fachdienst Umweltschutz“ oder per Brief oder E-Mail mit den ausgefüllten Formularen. Die allgemeine Fassung zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe (§ 62 WHG, § 40 AwSV) nennt zusätzlich das Stilllegen (dazu unten mehr) und schreibt zu Gebühren nur: „Es fallen ggf. Gebühren an.“ Beträge nennt keine der Seiten, Formulare fanden wir nicht. Die Fassung 44767 gibt als Zuständigkeit „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.“ an; das ist ein Landestext, denn Celle ist kreisangehörig und trotzdem selbst zuständig.
Landkreis Celle (alle Gemeinden außer dem Stadtgebiet Celle, einschließlich Lohheide)
Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Wasserwirtschaft und Bodenschutz (untere Wasserbehörde)
Für alle Gebiete außerhalb der Stadt Celle ist der Landkreis zuständig. Die Heizöl-Seite des Landkreises schreibt: Der Landkreis Celle überwacht als Untere Wasserbehörde die Einhaltung der Prüffristen. Der Landkreis erfüllt diese Aufgabe nach § 127 Abs. 2 Satz 1 NWG als Landkreis; das Amt für Umwelt und ländlichen Raum gehört zum Dezernat III. Die Anzeige-Seite des Landkreises enthält einen Hinweis auf die Stadt Celle (Ordnungsamt, Kleiner Waffenschein, Telefon 05141 – 120).
Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum (Dezernat III), Trift 26, 29221 Celle · Postanschrift: Landkreis Celle, Der Landrat, Postfach 2133, 29261 Celle
Tel. Zentrale 05141 91 60 · info@lkcelle.de
Die Anzeige-Seite des Landkreises (Text des Landes) verlangt die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Die Frist lautet: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Einzureichen sind ein Anzeigeformular und detaillierte Unterlagen (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen), gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten; Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV. Gebühren nennt die Seite nicht, einen Formularlink haben wir nicht gefunden. Die Heizöl-Seite des Amtes verlangt die Anzeige anhand eines Musters (siehe unten) und führt die Prüfpflichten auf: Bei unterirdischen Tanks ist eine wiederkehrende Prüfung alle fünf Jahre vorgesehen, im Wasserschutzgebiet alle zweieinhalb Jahre; oberirdische Tanks bis 1.000 Liter sind nach der Tabelle nicht prüfpflichtig. Die Sachverständigen prüfen nach § 52 AwSV, eine Durchschrift des Prüfberichts geht an den Landkreis.
Entsorgung & Restöl
Für Stadt und Landkreis Celle gibt es einen gemeinsamen Entsorgungsträger, den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle (ZACelle). Schadstoffe aus Privathaushalten nimmt er auf seinen Entsorgungsanlagen an: in Altencelle (Braunschweiger Heerstraße 111, 29227 Celle; Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr, Sa 8 bis 13 Uhr), Hermannsburg (Brandenbusch 8, 29320; Mo 12 bis 16, Di bis Do 8 bis 12, Fr 13 bis 16, Sa 8 bis 13 Uhr), Höfer (Alte Heide, 29348 Scharnhorst; Mo geschlossen, Di bis Do 13 bis 16, Fr 8 bis 12, Sa 8 bis 13 Uhr) und nach der Schadstoffe-Seite auch in Hambühren (Bruchweg 39, 29313; Mo bis Fr 8 bis 16, Sa 8 bis 13 Uhr). Die Annahmestellen-Seite nennt für die kostenlose ganzjährige Annahme nur Altencelle, Hermannsburg und Höfer, mit dem Zusatz „(Ausnahme: Altöl, Asbest, Dämmwolle und Nachtspeicheröfen)“; die beiden Seiten decken sich hier nicht. Dazu fährt das Schadstoffmobil, nach dem Verband „jeweils mittwochs“ in Stadt und Landkreis; die veröffentlichte Terminliste endet am 30.09.2026. Haushaltsüblich sind laut Verband höchstens 25 Kilogramm oder 20 Liter je Anlieferer, und so groß darf auch ein einzelnes Gebinde höchstens sein. Für Schadstofffragen nennt der Verband die Nummer 05141 7502-222. Zum Hintergrund: Der Verband beschreibt sich selbst so: „Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle ist die öffentliche Einrichtung zur Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen an jedem Grundstück in Stadt und Landkreis Celle.“ Gegründet haben ihn Landkreis und Stadt Celle am 16.01.2000; er ist zugleich untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde. Die Stadt Celle ist nach § 6 NAbfG zwar namentlich eigener öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die Entsorgung läuft aber über den Zweckverband.
Zu Heizölresten oder Tankschlamm aus einer Stilllegung steht weder auf den Schadstoffseiten des Verbands noch in seinem Abfall-ABC noch in der Gebührensatzung etwas. Altöl (gebrauchtes Öl) ist von der kostenlosen Annahme ausgenommen: Altöl, Asbest und Dämmwolle sind gebührenpflichtig und werden nur auf den Entsorgungsanlagen angenommen. Bei Tanks, für die ein Fachbetrieb vorgeschrieben ist, führt dieser die Stilllegung aus; wohin das Restöl kommt und was die Entsorgung kostet, gehört in sein Angebot. Wer Reste selbst anliefern will, fragt vorab beim Verband nach (Schadstofffragen 05141 7502-222), ob und in welcher Menge der Verband Heizölreste annimmt.
Wichtig: Die Gebührensatzung des Verbands vom 26.11.2025 (Lesefassung für 2026) regelt in § 2 Abs. 13: Die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist danach „in haushaltsüblichen Mengen“ gebührenfrei; nicht haushaltsübliche Mengen und Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen werden nach der Anlage zur Satzung abgerechnet, das gebührenpflichtige Mindestgewicht beträgt 1 Kilogramm. Heizöl, Tankschlamm, Ölschlamm und Altöl kommen in der Satzung und ihrer Anlage nicht vor. Zur Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen verpflichtet § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6 bei allen unterirdischen Anlagen, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter, und schon über 1.000 Liter, wenn der Tank in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet steht. Der Landkreis nennt auf seinen Seiten zum Wasserschutz und zu Überschwemmungsgebieten keine Gebietsliste; welche Gebiete ein Grundstück berühren, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen. Für Überschwemmungsgebiete schreibt die Heizöl-Seite des Landkreises, das gelte für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks über 1.000 Liter in Überschwemmungsgebieten, und: „Nach dem 05.01.2023 dürfen Tankanlagen die eine Hochwassersicherung nicht nachweisen können nicht weiter betrieben werden!“ Für den Suhrbach gibt es ein eigenes, nach der Verordnung beide Landkreise (Heidekreis und Celle) berührendes Überschwemmungsgebiet. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Celle: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Celle dazu schreiben:
Stadt Celle (nur das Stadtgebiet): Stadt Celle, Umweltschutz (Fachdienst 64), untere Wasserbehörde
Die Stadt sagt es nicht einheitlich. Die allgemeine Fassung (Leistung 46926) verlangt von allen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen“ wollen, das Vorhaben „rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme“ anzuzeigen, laut Seite sechs Wochen vorher. Die beiden Fassungen zur Heizölverbraucheranlage (Leistungen 47475 und 44767) lassen die Stilllegung weg; § 40 Abs. 1 AwSV kennt ebenfalls nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Alle drei Seiten führen denselben Fachdienst (Umweltschutz, FD 64) und denselben Button. Wer einen Heizöltank stilllegen will, fragt deshalb vorab dort nach, ob und in welcher Form die Stilllegung angezeigt werden soll. Davon unberührt bleiben die Pflichten der AwSV: Für unterirdische Anlagen, also alles mit einem Teil im Erdreich (§ 2 Abs. 15 AwSV), und für Tanks über 1.000 Liter ist die Stilllegung Sache eines Fachbetriebs (§ 45 Abs. 1 AwSV). Die Prüfung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6) kommt bei unterirdischen Anlagen in jedem Fall hinzu, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter.
Kontakt: Tel. Zentrale 05141 12-0 · stadt@celle.de · Untere Wasserbehörde (Funktionsnummer laut celle.de) 05141 12-6401 · umwelt@celle.de · Fachdienst Umweltschutz, Untere Wasserbehörde: 05141 12-6401 (Funktionsnummer laut celle.de), umwelt@celle.de; Zentrale 05141 12-0 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Landkreis Celle (alle Gemeinden außer dem Stadtgebiet Celle, einschließlich Lohheide): Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Wasserwirtschaft und Bodenschutz (untere Wasserbehörde)
Hier widersprechen sich die beiden Seiten des Landkreises. Die Heizöl-Seite des Amtes nennt das Stilllegen ausdrücklich: „Der Einbau, das Aufstellen, das Stillegen, die Wiederinbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung der Anlage sind dem Landkreis Celle anhand eines Musters anzuzeigen.“ Dazu: „Wer beabsichtigt, seine Anlage stillzulegen, muss dieses rechtzeitig der Unteren Wasserbehörde anzeigen.“ Einen Fristwert, eine Rechtsgrundlage und einen Formularlink nennt die Seite nicht. Der folgende Ausnahmesatz ist unklar gefasst: „Ausgenommen hiervon sind oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe A außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder zulassungspflichtigen Anlagen.“ Ob und für welche Heizöltanks die Ausnahme greift, sagt die Seite nicht. Auf der Anzeige-Seite des Landkreises fehlt die Stilllegung dagegen, ebenso in § 40 Abs. 1 AwSV. Nach unserer Auswertung ist die Stilllegungsanzeige nach dem Wortlaut der Heizöl-Seite vorgesehen; die sechs Wochen der Anzeige-Seite gelten dort für die anderen Anlässe. Eine kurze Nachfrage vorab beim Amt klärt, wie die Stilllegung Ihres Tanks gemeldet werden soll. Zum Fachbetrieb sagt die Heizöl-Seite: „Stilllegungsarbeiten sind im Regelfall einem Fachbetrieb zu übertragen“, „Bei Anlagen mit einem Tankvolumen von mehr als 1.000 Liter besteht Fachbetriebspflicht!“ und „Alle Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen sind durch einen Fachbetrieb nach Wasserrecht durchzuführen“ (mit Verweis auf die Ausnahmen in § 45 AwSV). Nach unserer Auswertung geht das über § 45 Abs. 1 AwSV hinaus: Dieser schreibt einen Fachbetrieb vor, wenn der Tank über 1.000 Liter fasst oder die Anlage unterirdisch ist. Beide Aussagen stehen hier nebeneinander. Bei stillgelegten prüfpflichtigen Anlagen prüft nach der Heizöl-Seite ein Sachverständiger, ob der Tank entleert und gereinigt ist, der Befüllstutzen abgebaut oder gesichert wurde und Anhaltspunkte für Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen.
Kontakt: Tel. Zentrale 05141 91 60 · info@lkcelle.de · Amt für Umwelt und ländlichen Raum über die Zentrale: 05141 91 60, info@lkcelle.de · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Celle
Nach dem Zensus 2022 heizt im Landkreis Celle knapp jede fünfte Wohnung überwiegend mit Heizöl: 19,9 Prozent, das sind rund 18.000 von rund 90.650 Wohnungen. Im Landesdurchschnitt von Niedersachsen sind es 14,1 Prozent. Innerhalb des Kreises reicht die Spanne von 12,1 Prozent in der Stadt Celle bis 50,8 Prozent im gemeindefreien Bezirk Lohheide (370 Wohnungen); vier der zwölf Zensuszeilen liegen über 30 Prozent (Lohheide, Eschede, Stadt Bergen, Südheide). Für die Mitgliedsgemeinden der drei Samtgemeinden weist der Zensus keine eigenen Zeilen aus.
Erdgas ist mit 67,5 Prozent der Wohnungen im Kreis die häufigere Heizung (Land: 71,9 Prozent); Fernwärme liegt bei 3,5 Prozent (Land: 7,7 Prozent). Gas, Heizöl und Fernwärme zusammen ergeben 90,9 Prozent, die übrigen rund 9,1 Prozent entfallen nach unserer Rechnung auf andere Energieträger. Die Gasanteile der Zensuszeilen schwanken zwischen 41,6 Prozent (Lohheide) und 80,6 Prozent (Stadt Celle), die Fernwärmeanteile zwischen 1,1 Prozent (Lohheide) und 11,9 Prozent (Samtgemeinde Lachendorf). Auf rund 1.551 Quadratkilometern leben rund 172.100 Menschen, rund 111 je Quadratkilometer (eigene Rechnung). Die Stadt Celle stellt nach unserer Rechnung rund 39 Prozent der Einwohner und 40 Prozent der Wohnungen, aber nur rund 25 Prozent der Ölwohnungen; rund 75 Prozent der Ölwohnungen liegen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises. Außerhalb der Stadt liegt der Heizölanteil in allen Zeilen zwischen 16,3 und 50,8 Prozent. Warum der Anteil außerhalb der Stadt höher ist, sagen die Quellen nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Celle entgegen — u. a. aus Lohheide, Eschede, Stadt Bergen, Südheide, Samtgemeinde Flotwedel, Samtgemeinde Lachendorf, Winsen (Aller), Hambühren, Samtgemeinde Wathlingen, Wietze und weiteren Orten. Der Landkreis hat 20 Gemeinden: acht verbandsfreie (Stadt Celle, Stadt Bergen, Winsen (Aller), Südheide, Hambühren, Wietze, Faßberg, Eschede) und zwölf in drei Samtgemeinden, dazu den bewohnten gemeindefreien Bezirk Lohheide. Zur Samtgemeinde Flotwedel gehören vier Gemeinden (Bröckel, Eicklingen, Langlingen, Wienhausen), zur Samtgemeinde Lachendorf fünf (Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne, Lachendorf), zur Samtgemeinde Wathlingen drei (Adelheidsdorf, Nienhagen, Wathlingen). Die Liste ist nach dem Heizölanteil der Zensuszeile geordnet, der höchste zuerst. Für Anzeige und Stilllegung gibt es zwei Behörden: die Stadt Celle für ihr Stadtgebiet, den Landkreis für alle übrigen Gebiete. Lohheide gehört nicht zum Stadtgebiet; nach unserer Auswertung ist dort der Landkreis zuständig, keine Behördenseite nennt Lohheide ausdrücklich.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Celle
Seit 01.01.2026 ist die kommunale Wärmeplanung in Niedersachsen Sache der Gemeinden; wo es Samtgemeinden gibt, übernimmt die Samtgemeinde (§ 20 NKlimaG). Im Landkreis Celle sind das elf Stellen: acht verbandsfreie Gemeinden und drei Samtgemeinden; der bewohnte gemeindefreie Bezirk Lohheide hat keine eigene Zeile. Ober- und Mittelzentren haben bis 31.12.2026 Zeit (§ 22 NKlimaG), alle übrigen bis 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Nach unserer Auswertung der Zentren im Landesraumordnungsprogramm ist das im Kreis nur die Stadt Celle (Oberzentrum); für die zehn übrigen Stellen gilt der 30.06.2028. Stand: Alle elf Stellen haben ihre Ergebnisse in Abschlussveranstaltungen vorgestellt; abgeschlossen mit einem veröffentlichten Bericht sind bisher sechs. Die Stadt Celle, die Samtgemeinde Lachendorf, Faßberg und Wietze veröffentlichen Berichte oder Planfassungen; die Samtgemeinde Flotwedel führt einen Bericht in ihrer Dokumentenliste, die Samtgemeinde Wathlingen veröffentlicht einen Bericht. Für Eschede, Hambühren, Südheide, Winsen und die Stadt Bergen gibt es bisher nur die Abschlusspräsentation, die der Landkreis auf seiner Wärmeplanseite verlinkt; in der Tabelle stehen sie deshalb auf „in Bearbeitung“. Ein Ratsbeschluss mit Datum ist bei keiner Stelle belegt.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Celle 66.930 Einwohner | Plan liegt vor | Oberzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadt schreibt auf der Klimaschutz-Startseite zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung vom 19.12.2025: „Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Celle ist abgeschlossen.“ Der Bericht „Kommunaler Wärmeplan der Stadt Celle“ vom 01.12.2025 (energielenker projects GmbH und IP SYSCON GmbH) weist rund 863 GWh Endenergie für Wärme im Jahr aus; Erdgas steht in der Zusammenfassung bei 87 Prozent, in der Bilanz 2021 bei 81,5 Prozent (beide Angaben im Bericht), Heizöl und Flüssiggas zusammen bei 12,3 Prozent. Als Wärmenetzeignungsgebiete nennt der Bericht die Teilgebiete 14, 15, 19 und 20 (345 Hektar, 3.619 beheizte Gebäude, davon rund 91 Prozent mit Erdgas und 6 Prozent mit Heizöl); die Ausweisung folgt laut Bericht nicht automatisch mit der Veröffentlichung. Das Zielszenario 2040 setzt auf Wärmenetze (etwa 47 Prozent des verbleibenden Bedarfs) und Wärmepumpen (etwa 52 Prozent) und nimmt an, dass bis dahin alle Ölheizungen ausgetauscht werden; das ist eine Annahme im Szenario, keine Pflicht. Die Stadt nennt die Planung auf ihrer Klimaseite „reine Datensammlung“ als Entscheidungshilfe für Investoren. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Samtgemeinde Wathlingen 15.424 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde schreibt auf ihrer Seite: „Die Samtgemeinde Wathlingen hat die Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen“. Die Planung lief gemeinsam mit allen Kommunen des Kreises außer der Stadt Celle; beauftragt waren die target GmbH und die Celle Uelzen Netz GmbH. Die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 30.09.2025 im Hagensaal Nienhagen, die Abschlusspräsentation ist dort als PDF verlinkt. Die Seite stellt den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung (PDF, 8,3 MB) bereit; einen Ratsbeschluss nennt sie nicht. |
| Stadt Bergen 12.933 Einwohner | in Bearbeitung | Frist 30.06.2028. Nur über den Landkreis belegt: Die Abschlussveranstaltung war am 02.10.2025 im Stadthaus Bergen, die Abschlusspräsentation ist auf der Wärmeplanseite des Landkreises als PDF verlinkt (3,9 MB). Auf der Seite der Stadt selbst steht nur die Auftaktveranstaltung vom 26.03.2025; ein Bericht oder Beschluss ist dort nicht zu finden. |
| Winsen (Aller) 12.720 Einwohner | in Bearbeitung | Frist 30.06.2028. Die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 23.09.2025 in der Schule im Allertal; die Abschlusspräsentation (4,6 MB) ist dort verlinkt. Die Gemeinde veröffentlichte am 28.11.2025 eine Meldung zu den Ergebnissen im Landkreis, die für den Kreis zusammenfasst: „Für den Großteil der Gebäude ist die Wärmepumpe die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung.“ Das ist die Aussage der Projektbeteiligten, keine Pflicht. Für einen Teilbereich vieler Kommunen sei eine zentrale Wärmeversorgung denkbar; deren Prüfung sei nun Aufgabe der Kommunen. Ein eigener Bericht der Gemeinde und ein Beschluss sind nicht belegt. |
| Samtgemeinde Lachendorf 12.226 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde veröffentlicht den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung als PDF; die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 25.09.2025 im Dorfgemeinschaftshaus Beedenbostel. Nach dem Bericht gibt es 4.879 wärmeversorgte Gebäude und Anlagen zur primären Wärmeversorgung, davon Erdgas 50 Prozent und Heizöl 21,5 Prozent, dazu 553 Wärmepumpen; beim Wärmeverbrauch steht Erdgas bei 42,7 Prozent und Heizöl bei 29,5 Prozent. Als Wärmenetzeignungsgebiet weist der Bericht das Gebiet Schulzentrum in der Ortsmitte Lachendorf (Straße Südfeld) aus, mit Bauzeitraum 2031 laut Bericht. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Samtgemeinde Flotwedel 11.267 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Seite der Samtgemeinde führt in ihrer Dokumentenliste einen Bericht Kommunale Wärmeplanung (6 MB), drei Anlagen (Maßnahmen, Ideenkarte, Umfrage) und die Abschlusspräsentation; die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 07.10.2025 in der Grundschule Eicklingen. Zum Inhalt des Berichts machen wir hier keine Angaben. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Südheide 11.162 Einwohner | in Bearbeitung | Frist 30.06.2028. Nur über den Landkreis belegt: Die Abschlussveranstaltung war am 17.09.2025 im Dorfgemeinschaftshaus Baven, die Abschlusspräsentation ist auf der Wärmeplanseite des Landkreises als PDF verlinkt (4,9 MB). Auf der Meldungsseite der Gemeinde fanden wir keinen Eintrag zur Wärmeplanung; ein Bericht oder Beschluss ist nicht belegt. |
| Hambühren 10.110 Einwohner | in Bearbeitung | Frist 30.06.2028. Die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 04.09.2025 in der Manfred-Holz-Grundschule, die Abschlusspräsentation (4,1 MB) ist dort verlinkt. Die Gemeinde hat eine Meldung zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Ein Bericht oder Beschluss ist nicht belegt. |
| Wietze 7.363 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Gemeinde veröffentlicht den Bericht als PDF; die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 28.10.2025 im Bürgersaal Wietze. Der Bericht schreibt: „Es wird kein Gebiet als Wärmenetzeignungsgebiet ausgewiesen. Das Fokusgebiet Wietze West wird als Prüfgebiet ausgewiesen.“ Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Faßberg 5.889 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Gemeinde veröffentlicht den Bericht (PDF, 6,6 MB, Stand Oktober 2025); die Abschlussveranstaltung war laut Landkreis-Seite am 16.09.2025 in der Lerchenschule Faßberg. Nach dem Bericht gibt es 2.498 wärmeversorgte Gebäude, davon Erdgas 73,3 Prozent und Heizöl 15,5 Prozent, dazu 77 Wärmepumpen; beim Wärmeverbrauch steht Erdgas bei 73,1 Prozent und Heizöl bei 20,1 Prozent. Der Bericht schreibt: „Es wird kein Gebiet als Wärmenetzeignungsgebiet ausgewiesen.“ Als Prüf- und Fokusgebiete nennt er Faßberg Im Winkel und Faßberg Zentrum. Die Seite der Gemeinde zeigt daneben noch den älteren Text „Erste Phase“. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Eschede 5.365 Einwohner | in Bearbeitung | Frist 30.06.2028. Die Gemeinde verweist am 04.09.2025 auf die Präsentation der Abschlussveranstaltung vom 03.09.2025 (Eschenhuus) und verlinkt sie als PDF; einen eigenen Bericht oder Beschluss nennt die Seite nicht. Der Rest der Seite ist der ältere Text mit „Erste Phase“. |
Wärmenetze: Was die Berichte an Wärmenetzen und Eignungsgebieten nennen: In der Stadt Celle nennt der Bericht drei bekannte Nahwärmenetze (Allerland mit rund 50 Adressen, Blockheizkraftwerk und Gaskessel; Allerinsel mit mindestens 17 Gebäuden; ein Netz westlich der Bahntrasse mit über 100 Wohneinheiten) und die Wärmenetzeignungsgebiete in den Teilgebieten 14, 15, 19 und 20. In der Samtgemeinde Lachendorf weist der Bericht das Gebiet Schulzentrum aus, in Wietze ein Prüfgebiet (Wietze West), in Faßberg kein Eignungsgebiet. Der Zensus weist für die Zeilen des Kreises zwischen 1,1 und 11,9 Prozent Fernwärme aus (Kreis: 3,5 Prozent); den höchsten Wert hat die Samtgemeinde Lachendorf. Für die übrigen Stellen liegen uns keine Berichte vor; Netze oder Eignungsgebiete nennen wir dort deshalb nicht.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen binden die Stellen (Stadt, Gemeinden, Samtgemeinden), nicht die Hausbesitzer. Ein Wärmeplan hat nach § 23 Abs. 4 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung; das schreibt auch die Samtgemeinde Wathlingen sinngemäß: Der Wärmeplan sei ein strategisches Planungsinstrument und keine verbindliche Vorgabe für einzelne Haushalte. Das Niedersächsische Klimagesetz enthält selbst keine Pflicht zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch; was für ein Grundstück vor Ort gilt, sagt die Stadt oder Gemeinde. Dass der Stadtbericht von einem Austausch aller Ölheizungen bis 2040 ausgeht, ist eine Szenario-Annahme. Der Landkreis hat nach unserer Auswertung der Landesvorgaben keine eigene gesetzliche Aufgabe in der Wärmeplanung, koordiniert aber freiwillig ein Pilotprojekt für alle Gemeinden außer der Stadt Celle (laut Landkreis-Seite „in einem Pilotprojekt eine interkommunale Wärmeplanung“, mit der target GmbH und der Celle Uelzen Netz GmbH). Die Stadt Celle plant nach derselben Seite mit „einem eigenen Vorhaben“. Der Landkreis ist deshalb für den Plan einer Gemeinde keine Auskunftsstelle; zuständig ist die jeweilige Stelle.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Celle zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Celle
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Wo melde ich einen Öltank im Landkreis Celle an oder ab, bei der Stadt oder beim Landkreis?
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Celle anzeigen?
Wer darf einen Erdtank im Landkreis Celle stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank im Landkreis Celle?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Celle stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen der Wärmeplanung im Landkreis Celle austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Celle
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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- Wolfenbüttel
- Wolfsburg
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Celle
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Celle). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.