Region Hannover · Großraum Hannover · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Hannover

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Hannover verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Hannover verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hannover

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hannover). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Knapp jede zehnte Wohnung in der Region Hannover heizt mit Öl: 9,6 % nach dem Zensus 2022, landesweit sind es 14,1 %. Zwischen den 21 Städten und Gemeinden liegen große Unterschiede, von 3,7 % in der Landeshauptstadt bis 30,8 % in der Gemeinde Uetze. Für Heizöltanks ist trotzdem überall dieselbe Behörde zuständig: die Region Hannover als Untere Wasserbehörde, Team Gewässerschutz West. Ob eine Stilllegung angezeigt werden soll, sagen ihre beiden Serviceportal-Seiten nicht gleich. Die allgemeine Anzeige-Seite zählt das Stilllegen auf, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nicht. Für den Abfall ist der Zweckverband aha zuständig. Nach seinem Abfall-ABC müssen Öl- und Benzintanks vor der Entsorgung von Fachbetrieben gereinigt werden; Altöle werden auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Hannover?

Einen belegten Preis für die Stilllegung eines Öltanks in der Region Hannover haben wir nicht. Vorgeschrieben ist ein Fachbetrieb, wenn der Tank im Erdreich liegt oder über 1.000 Liter fasst; beim Erdtank kommt in jedem Fall die Prüfung durch einen Sachverständigen bei der Stilllegung hinzu. Was beides in der Region kostet, ist nicht belegt. Eine Gebühr für die Anzeige steht auf keiner der beiden Serviceportal-Seiten der Region. Auch bei der Landeshauptstadt und bei aha steht kein Preis. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank in der Region Hannover haben wir keinen belegten Preis.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Hannover: Auch für einen Erdtank in der Region Hannover liegt kein belegter Preis vor. Eine regionale Größenordnung nennen wir deshalb nicht. Achten Sie darauf, dass das Angebot ausweist, wer das Restöl abpumpt und entsorgt, ob Reinigung, Zerlegung und Abtransport des Tanks enthalten sind und wer die Anzeige bei der Region übernimmt.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Drei Fragen bestimmen, wer an Ihrer Stilllegung beteiligt sein muss. Liegt ein Teil des Tanks oder der Leitung im Erdreich? Fasst der Tank über 1.000 oder sogar über 10.000 Liter? Liegt das Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet? Davon hängen die Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV) und die Prüfung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV) ab. Ob die Region für die Stilllegung eine Anzeige erwartet, geht aus ihren beiden Serviceportal-Seiten nicht eindeutig hervor. Ein Anruf beim Team Gewässerschutz West klärt das. Zum Tank selbst äußert sich das Abfall-ABC von aha; für das Restöl gibt es dort keinen eigenen Eintrag.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Behörde & Beratung Für alle 21 Städte und Gemeinden der Region, die Landeshauptstadt eingeschlossen, ist die Region Hannover die Untere Wasserbehörde (§ 127 Abs. 2 NWG, für die Region § 161 Nr. 10 NKomVG). Sie schreibt selbst: „Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.“ Anzeigen gehen an das Team Gewässerschutz West. Was angezeigt werden soll, beschreiben die beiden Serviceportal-Seiten verschieden. Die allgemeine Anzeige-Seite rechnet das Stilllegen dazu. Die Heizöl-Seite und § 40 Abs. 1 AwSV führen nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe auf. Sechs Wochen Vorlauf nennen beide Seiten. § 40 Abs. 1 AwSV selbst gilt für Anlagen, die nach § 46 Abs. 2 oder 3 AwSV prüfpflichtig sind. Weil die Region weder ein Stilllegungsformular noch ein Merkblatt nennt, bleibt der Anruf beim Team der kürzeste Weg: Dort erfahren Sie, ob für die Stilllegung eines Haustanks eine Anzeige erwartet wird und mit welchen Unterlagen. Unabhängig davon gelten die Pflichten der AwSV. Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV für unterirdische Anlagen vor sowie für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B bis D, bei Haustanks nach unserer Auswertung also über 1.000 Liter (Stufen nach § 39 AwSV). Unterirdisch ist eine Anlage schon dann, wenn ein Teil im Erdreich liegt, zum Beispiel eine erdverlegte Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV). Ein oberirdischer Tank mit höchstens 1.000 Litern und ohne erdverlegte Leitung fällt nach unserer Auswertung nicht unter die Fachbetriebspflicht. Nach der Stilllegung kommt der Sachverständige (§ 46 Abs. 2 und 3 AwSV mit Anlage 5 und 6), und zwar bei jeder unterirdischen Anlage. Oberirdische Tanks prüft er erst über 10.000 Liter. Steht der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, gilt schon die Grenze von 1.000 Litern. Gemeint sind Schutzgebiete im Sinn von § 2 Abs. 32 AwSV, auch vorläufig angeordnete und Heilquellenschutzgebiete, sowie festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Seinen Prüfbericht leitet der Sachverständige der Behörde binnen vier Wochen zu (§ 47 Abs. 3 AwSV). Zu Fachbetrieben äußern sich auch Entsorger und Region. aha schreibt im Abfall-ABC, „Öl- und Benzintanks müssen vor ihrer Entsorgung durch Fachbetriebe gereinigt werden“, und die Region Hannover auf hannover.de zur Kontrolle alter Heizungen: „Für Arbeiten an der Tankanlage benötigen sie eine besondere Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).“ Beide Sätze sind weiter gefasst als § 45 Abs. 1 AwSV, der die Fachbetriebspflicht auf die oben genannten Fälle begrenzt.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Wohin das Restöl gehört, klärt der aha-Service vor dem Abpumpen. Geprüft wird bei der Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter; welche Gebiete das sind, sagt die Untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Hannover

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Region Hannover:

Region Hannover (alle 21 Städte und Gemeinden, einschließlich der Landeshauptstadt Hannover)

Region Hannover, Untere Wasserbehörde (Team Gewässerschutz West)
Team Gewässerschutz West (Nr. 36.28); Besuche nur nach Terminvereinbarung: „Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin“
Region Hannover, Team Gewässerschutz West, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Tel. Zentrale der Region 0511 6160 · gewaesserschutz@region-hannover.de (Team-Postfach)

Die zwei Serviceportal-Seiten der Region Hannover nennen zur Anzeige nicht dasselbe. Die allgemeine Seite „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ schreibt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist steht dort „Anzeigefrist: 6 Wochen vor Maßnahmebeginn“, als Rechtsgrundlage § 62 WHG und § 40 AwSV. Den PDF-Antrag schicken Sie per E-Mail an Gewaesserschutz@Region-Hannover.de. Die zweite Seite, „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“, kennt nur diese drei Fälle. Das Stilllegen kommt dort nicht vor, ebenso wenig wie in § 40 Abs. 1 AwSV. Verlangt werden ein ausgefülltes Anzeigeformular und Unterlagen, die das Vorhaben beschreiben (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen), dazu „Gegebenenfalls Sachverständigengutachten“. Zur Frist heißt es: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Die Behörde prüft die Unterlagen und „kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen“; Rechtsgrundlage sind dort § 40 Absätze 1 bis 3 AwSV. Beide Seiten führen zu demselben PDF-Antrag, keine nennt eine Gebühr, und keine sagt, welcher Text für den Heizöltank eines Privathaushalts gilt.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Für den Abfall aus Haushalten ist in der Region Hannover der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover zuständig, kurz aha. Seine Verbandsordnung sagt in § 4 Abs. 1: „Der Zweckverband tritt an die Stelle der Region Hannover als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger“. Die Abfallsatzung (Fassung 01.01.2026) ergänzt in § 3 Abs. 2 Satz 1: „Der Zweckverband entsorgt alle angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen.“ Fragen beantwortet der aha-Service unter 0800 999 11 99 (Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr, Freitag 7:00 bis 15:00 Uhr) oder per Mail an service@aha-region.de. Auf den Wertstoffhöfen gilt für die aufgeführten Abfallarten: „Einmal pro Tag können bis zu 1 m³ Abfall aus Privathaushalten kostenlos abgegeben werden.“

Für den Tank selbst hat das Abfall-ABC von aha eine klare Antwort. Die Einträge Heizöltank und Öltank haben denselben Text: „Können Sie hier entsorgen: Deponie“. Vorher müssten Öl- und Benzintanks von Fachbetrieben gereinigt werden; aha verweist dafür auf die Gelben Seiten. Leere, saubere Metalltanks könne der Schrotthandel verwerten, saubere und zerkleinerte Kunststofftanks nähmen die Deponien an. Zum Sperrabfall zählen Öltanks nach § 19 Abs. 3 der Abfallsatzung nicht. Für das flüssige Restöl aus einem Haustank gibt es im Abfall-ABC keinen eigenen Eintrag. Der Eintrag „Altöl (Öl)“ führt Altöl als Sonderabfall, Abgabestelle ist die „Deponie Hannover - Sonderabfallannahmestelle“. Er verweist auf die Rücknahmepflicht des Handels gegen Kaufbeleg. Ohne Beleg könnten in Ausnahmefällen 30 kg (haushaltsübliche Menge) an der Sonderabfallannahme der Deponie Hannover abgegeben werden. Im selben Eintrag steht: „Altöle werden nicht auf den Wertstoffhöfen angenommen.“ Die Abfallsatzung rechnet in § 23 Abs. 1 „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den Problemabfällen aus Haushalten. Nach § 23 Abs. 3 sind sie bis 30 kg je Anlieferung bei den dafür zugelassenen Wertstoffhöfen oder beim Sonderabfallzwischenlager der Deponie Hannover-Lahe abzugeben, größere Mengen nur in Hannover-Lahe. Zu Sondermüll aus Haushalten schreibt aha: „Für mehr als 30 kg fallen Gebühren an.“ Der Altöl-Eintrag (keine Annahme auf Wertstoffhöfen) und die Satzung (Problemabfälle bis 30 kg an zugelassenen Wertstoffhöfen) passen nicht nahtlos zusammen. Ob das Restöl eines Haustanks als Altöl oder als Problemabfall gilt, lässt aha offen.

Wichtig: Wohin das Restöl gehört, klärt der aha-Service vor dem Abpumpen. Geprüft wird bei der Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter; welche Gebiete das sind, sagt die Untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Hannover: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Hannover dazu schreiben:

Region Hannover (alle 21 Städte und Gemeinden, einschließlich der Landeshauptstadt Hannover): Region Hannover, Untere Wasserbehörde (Team Gewässerschutz West)

Ein eigenes Stilllegungsformular und ein Merkblatt zu Heizöltanks nennt die Region Hannover nicht. Beide Serviceportal-Seiten verlinken denselben allgemeinen PDF-Antrag (Formularstand 07.2022) für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Zum Betriebszustand kennt er nur die Zeile „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ samt Datum der geplanten Wiederinbetriebnahme. Die allgemeine Anzeige-Seite zählt das Stilllegen zu den anzuzeigenden Vorhaben; die Heizöl-Seite und § 40 Abs. 1 AwSV nennen es nicht. Fragen Sie deshalb vor Beginn der Arbeiten beim Team Gewässerschutz West nach, ob die Region für Ihren Tank eine Anzeige erwartet und welche Unterlagen sie dazu sehen will.

Kontakt: Tel. Zentrale der Region 0511 6160 · gewaesserschutz@region-hannover.de (Team-Postfach) · Team Gewässerschutz West, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Hannover

Rund 58.700 von rund 610.500 Wohnungen in der Region Hannover heizen nach dem Zensus 2022 überwiegend mit Öl, das sind 9,6 Prozent. Im Land Niedersachsen sind es 14,1 Prozent. Der Durchschnitt verdeckt große Unterschiede: 3,7 Prozent in der Landeshauptstadt Hannover, 30,8 Prozent in der Gemeinde Uetze. Nach unserer Auswertung stehen in der Landeshauptstadt rund 49,5 Prozent aller Wohnungen der Region, aber nur etwa 19 Prozent der ölbeheizten (11.286 von 58.741). In absoluten Zahlen hat Hannover trotzdem die meisten Öl-Wohnungen, vor Garbsen (4.534) und Burgdorf (3.649). Die 20 übrigen Städte und Gemeinden haben alle einen höheren Ölanteil als die Landeshauptstadt. Den niedrigsten Wert unter ihnen hat Laatzen mit 5,2 Prozent.

Gas ist mit 75,6 Prozent der Wohnungen der häufigste Energieträger (Land: 71,9 Prozent). Fernwärme kommt auf 10,7 Prozent (Land: 7,7 Prozent). Die restlichen 4,1 Prozent entfallen nach unserer Rechnung auf alle übrigen Energieträger. Auch hier liegen die Orte weit auseinander. Der Gasanteil reicht von 49,3 Prozent in Uetze bis 85,2 Prozent in Laatzen, der Fernwärmeanteil von 1,4 Prozent in Lehrte bis 17,1 Prozent in Hannover. Langenhagen kommt auf 12,1 Prozent. Die Region ist dicht besiedelt, mit rund 497 Einwohnern je Quadratkilometer (nach unserer Rechnung: Einwohner 31.12.2025 geteilt durch 2.297,12 km²). Warum das Umland häufiger mit Öl heizt als die Landeshauptstadt, lassen die vorliegenden Zahlen offen. Die Region Hannover nennt auf hannover.de andere Zahlen: Rund 35.000 Gebäude in der Region würden mit Öl beheizt. Etwa 9.000 dieser Anlagen würden regelmäßig von Sachverständigen überprüft, weil der Tank in der Erde liegt oder die Anlage in einem Wasserschutzgebiet steht; für die übrigen etwa 26.000 liege die Verantwortung allein bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Seite ist undatiert und zählt Gebäude, nicht Wohnungen. Beide Zahlen lassen sich deshalb nicht gegeneinander aufrechnen. Zwei kommunale Wärmepläne weisen eigene Ölanteile an den Gebäuden aus: Pattensen 19 Prozent (Zensus-Wohnungen: 22,1 Prozent) und Uetze 28 Prozent (Zensus-Wohnungen: 30,8 Prozent).

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Hannover entgegen — u. a. aus Gemeinde Uetze, Stadt Burgdorf, Gemeinde Wennigsen (Deister), Gemeinde Wedemark, Stadt Pattensen, Stadt Springe, Stadt Barsinghausen, Stadt Burgwedel, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Garbsen und weiteren Orten. Die Region Hannover besteht aus 21 Städten und Gemeinden: der Landeshauptstadt, 16 weiteren Städten und den 4 Gemeinden Wedemark, Isernhagen, Uetze und Wennigsen. Samtgemeinden gibt es hier nicht. Für alle ist dieselbe Untere Wasserbehörde zuständig, die Region Hannover. Die Liste ist nach dem Ölanteil der Zensus-Wohnungen sortiert. Die Prozentwerte sind Näherungen, weil der Zensus kleine Werte statistisch verrauscht.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Hannover

Seit dem 01.01.2026 planen in Niedersachsen die Gemeinden und Samtgemeinden die Wärmeversorgung (§ 20 NKlimaG). In der Region Hannover sind das 21 Stellen: die Landeshauptstadt und 20 weitere Städte und Gemeinden. Samtgemeinden gibt es hier nicht, und die Region Hannover selbst hat bei der Wärmeplanung keine Aufgabe. Die Fristen richten sich nach Größe und Rang. Die Landeshauptstadt hatte am 01.01.2024 mehr als 100.000 Einwohner, für sie lief die Frist am 30.06.2026 ab (§ 22 Satz 2 NKlimaG). Die zehn Mittelzentren Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Springe und Wunstorf haben bis zum 31.12.2026 Zeit (§ 22 Satz 1 NKlimaG; die Einstufung folgt dem Landes-Raumordnungsprogramm). Den übrigen zehn Stellen, nämlich Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark und Wennigsen, bleibt Zeit bis zum 30.06.2028 (§ 20 Abs. 1 NKlimaG mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Diese Fristen binden die Städte und Gemeinden, nicht die Eigentümer. Stand nach unserer Auswertung der Seiten der Städte und Gemeinden: Sechs Pläne sind beschlossen (Hannover, Barsinghausen, Wunstorf, Seelze, Pattensen, Sehnde). Bei acht liegt ein Plan oder Bericht vor, ohne dass ein Ratsbeschluss belegt wäre (Burgwedel, Burgdorf, Hemmingen, Gehrden, Ronnenberg, Uetze, Wennigsen, Laatzen). Sieben sind in Bearbeitung (Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Isernhagen, Wedemark, Springe). Die Tabelle stützt sich allein auf die eigenen Seiten der Städte und Gemeinden.

GemeindeStand der PlanungDetails
Landeshauptstadt Hannover
522.803 Einwohner
beschlossen Oberzentrum und Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern am 01.01.2024, Frist 30.06.2026. Die Stadt schreibt: „Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 27.03.2025 den kommunalen Wärmeplan inklusive Umsetzungsmaßnahmen beschlossen.“ Nach der Pressemeldung der Stadt entstand die Planung gemeinsam mit dem Energiedienstleister enercity; digitale Karten der Wärmeplanung waren seit Januar 2024 veröffentlicht. Das Land Niedersachsen (KEAN-Meldung vom 22.07.2026) führt die Landeshauptstadt unter den sieben Großstädten, die ihre Wärmepläne fristgerecht erstellt haben. Für ausgewählte Quartiere gilt zusätzlich die Fernwärmesatzung der Stadt (siehe Hinweis unter der Tabelle).
Stadt Garbsen
60.007 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Meldung der Stadt vom 16.04.2026: „Die Stadt Garbsen legt aktuell den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung öffentlich aus.“ Stellungnahmen waren bis zum 30. April 2026 möglich. Als Ziel nennt die Stadt: „Ziel ist es, bis spätestens 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.“ Einen Beschluss nennt die Stadt nicht.
Stadt Langenhagen
54.059 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadtseite (ohne Datum) schreibt: „Die Bestandsanalyse ist abgeschlossen.“ Weiter heißt es: „Die überarbeitete Fassung durchläuft anschließend die politischen Gremien und wird dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.“ Als Beteiligungstermine nennt die Seite Workshops im Juni 2024, am 28. Januar 2025 und am 19. Juni 2025. Von einem fertigen Plan oder einem Beschluss ist auf der Seite nicht die Rede.
Stadt Neustadt am Rübenberge
44.696 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Pressemeldung der Stadt vom 1. Oktober 2026: „Die öffentliche Auslegung des kommunalen Wärmeplans läuft vom 5. Oktober bis einschließlich 8. November 2026.“ Stellungnahmen sind bis zum 16. November 2026 möglich; laut Projektseite der Stadt liegt der Berichtsentwurf nach § 13 Abs. 4 WPG aus. Ein Ratsbeschluss ist auf den Seiten der Stadt nicht zu finden.
Stadt Lehrte
44.140 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadtseite zeigt Zwischenergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse und nennt eine Veranstaltung am 28.05.2026 zu Wärmeplanung, Wärmenetzen und Quartieren. Für den 11.11.2026 kündigt sie die „Vorstellung der Endergebnisse der kommunalen Wärmeplanung“ an. Einen fertigen Plan oder einen Beschluss weist die Seite nicht aus.
Stadt Laatzen
41.724 Einwohner
Plan liegt vor Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Nach der Pressemeldung der Stadt vom 27.08.2025 sollte die Wärmeplanung am 15.10.2025 vorgestellt und voraussichtlich am 27.11.2025 im Rat beschlossen werden. Der Erläuterungsbericht steht im Bürgerinformationsportal online. Ob der Rat beschlossen hat, geht aus den Seiten der Stadt nicht hervor.
Stadt Wunstorf
41.126 Einwohner
beschlossen Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Nach Angaben der Stadt hat der Rat die Wärmeplanung am 24.09.2025 beschlossen, zusammen mit dem Klimaschutzkonzept als „Klimaschutzstrategie 2040 der Stadt Wunstorf“. Die Abschlussberichte stehen dort als PDF zum Download.
Stadt Seelze
34.383 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Die Stadtseite schreibt, Seelze habe „als eine der regionsweit ersten Kommunen ihre Kommunale Wärmeplanung im Jahr 2024 gestartet und nun am 25.09.2025 im Rat beschlossen“.
Stadt Barsinghausen
33.833 Einwohner
beschlossen Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadtseite schreibt: „Die Kommunale Wärmeplanung wurde am 18.06.2026 vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen.“
Stadt Burgdorf
31.059 Einwohner
Plan liegt vor Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Im Ratsinformationssystem steht für die Ratssitzung am 17.09.2026 (TOP Ö 5) die Vorlage 2026 1336 „Umsetzung der als Pflichtaufgabe erstellten kommunalen Wärmeplanung“ mit dem Beschlussvorschlag: „Die kommunale Wärmeplanung wird in der Fassung des dieser Vorlage beigefügten Berichts als Handlungskonzept und Leitlinie für den weiteren Prozess beschlossen.“ Ein Ergebnis der Sitzung weist das Ratsinformationssystem nicht aus.
Gemeinde Wedemark
29.647 Einwohner
in Bearbeitung Frist 30.06.2028. Die Gemeinde stellt einen Entwurf der Wärmeplanung (Stand September 2025) bereit. Auf der Seite steht: „Aus dem Entwurf geht ausdrücklich keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer hervor, ein bestimmtes Heizsystem zu errichten und zu nutzen.“ Zum Ziel: „Deshalb strebt die Gemeinde eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040 an.“ Einen Beschluss nennt die Gemeinde nicht.
Stadt Springe
28.851 Einwohner
in Bearbeitung Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadtseite (ohne Datum) schreibt: „Die Kommunale Wärmeplanung wird durch das Unternehmen target GmbH aus Hameln erstellt.“ Eine Meldung der Stadt vom 23.06.2025 kündigte eine digitale Beteiligung zur Wärmeplanung bis zum 04.07.2025 an. Einen fertigen Plan oder einen Beschluss nennt die Stadt nicht; ihre Seiten sind undatiert oder älter.
Gemeinde Isernhagen
23.979 Einwohner
in Bearbeitung Frist 30.06.2028. Die Gemeindeseite (ohne Datum) schreibt: „Im Frühjahr 2025 wollen die Projektpartner erste Ergebnisse präsentieren, Mitte 2025 soll die Wärmeplanung abgeschlossen sein.“ Ob die Planung abgeschlossen wurde, sagt die Seite nicht; einen Plan oder Beschluss nennt sie nicht.
Stadt Ronnenberg
23.807 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Stadtseite schreibt: „Das Projekt wurde Ende 2025 abgeschlossen“. Zum Nahwärmenetz in der Berliner Straße: „Ein entsprechender Transformationsplan wird derzeit von Avacon erarbeitet.“ Von einem Ratsbeschluss steht dort nichts.
Stadt Sehnde
23.414 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Die Stadtseite schreibt: „Der Beschluss des Wärmeplans erfolgte im März 2026 durch den Rat der Stadt Sehnde.“ Ein Tagesdatum nennt die Seite nicht. Zu Pflichten: „Für Eigentümer*innen sowie Energieversorgende ergeben sich daraus weiterhin keinerlei Verpflichtungen.“
Stadt Burgwedel
20.328 Einwohner
Plan liegt vor Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Die Stadtseite nennt den Kooperationsvertrag mit Avacon: „Die Stadt Burgwedel hat am 28.11.2023 den Kooperationsvertrag mit Avacon für ein Pilotprojekt zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung unterschrieben.“ Weiter steht dort: „Bis Ende 2026 muss daher die erste kommunale Wärmeplanung vorliegen.“ Ein Bericht steht zum Download; für den Beschluss nennt die Seite nur das Jahr 2026, kein Datum.
Gemeinde Uetze
20.107 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Gemeinde meldet eine Abschlussveranstaltung am Montag, 16. März (2026) mit Vorstellung des Abschlussberichts; Anmerkungen waren bis zum 15.04.2026 möglich. Einen Ratsbeschluss nennt die Gemeinde nicht. Zum Heizen schreibt die Gemeindeseite: „Beliebt sind auch Ölheizungen (28 %) und Biomasseheizungen (7 %).“ (Anteil der Gebäude, nicht der Wohnungen).
Stadt Hemmingen
18.815 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Stadtseite schreibt: „Die Stadt Hemmingen hat die kommunale Wärmeplanung zwischen Dezember 2024 und November 2025 durchgeführt.“ Weiter: „Der Rat der Stadt Hemmingen hat am 9. April 2026 den Entwurf des Berichts über die Wärmeplanung beschlossen.“ Die Endfassung ist verlinkt; einen Beschluss über sie nennt die Seite nicht. Die Stadt hält fest: „Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung.“
Stadt Gehrden
15.435 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Stadtseite stellt den Bericht und eine Kurzfassung zum Download bereit und verweist auf eine Präsentation vom 10.03. (das Jahr ist auf der Seite nicht erkennbar). Einen Ratsbeschluss nennt die Seite nicht.
Stadt Pattensen
14.699 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Die Stadtseite schreibt: „Am 03.12.2025 wurde dieser vom Rat der Stadt Pattensen beschlossen.“ Zum Bestand: „Derzeit werden 89 % der Gebäude noch mit fossilen Energieträgern beheizt, vor allem mit Erdgas (70 %) und Heizöl (19 %).“
Gemeinde Wennigsen (Deister)
14.216 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Gemeindeseite schreibt: „Nach gut einem Jahr Bearbeitungsphase inklusive umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Ergebnisse vor.“ Einen Ratsbeschluss nennt die Gemeindeseite nicht. Dieselbe Seite nennt an anderer Stelle „bis zum Jahr 2035 klimaneutral“, das Zielszenario im Bericht liegt bei 2040.

Wärmenetze: In der Landeshauptstadt wächst das Fernwärmenetz. Die Stadt schreibt, enercity stelle die Fernwärmeanschlüsse her, und nennt ein Satzungsgebiet mit ausgewählten Quartieren. Nach dem Zensus 2022 heizen 17,1 Prozent der Hannoveraner Wohnungen überwiegend mit Fernwärme (Region: 10,7 Prozent). Uetze meldet: „In der Ortschaft Schwüblingsen existiert ein Wärmenetz, das mehrere Gebäude dort mit Wärme versorgt.“ In Ronnenberg soll die Avacon nach dem Wärmeplan das bestehende Nahwärmenetz in der Berliner Straße transformieren. Für Langenhagen weist der Zensus 12,1 Prozent Fernwärme aus; einen Netzbetreiber nennt keine Quelle. Zu den übrigen Orten liegt keine Angabe zu Wärmenetzen vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Wärmeplanung verpflichtet die Städte und Gemeinden, nicht den einzelnen Tankbesitzer. Hemmingen nennt sie eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Sehnde und Wedemark schreiben ausdrücklich, dass sich für Eigentümer daraus keine Verpflichtung ergibt (die Zitate stehen in der Tabelle). Eine landesrechtliche Pflicht, beim Heizungstausch erneuerbare Energien einzusetzen, gibt es in Niedersachsen nach unserer Auswertung nicht. Örtlich kann es trotzdem eine Regel geben, und in der Landeshauptstadt gibt es sie: Die Fernwärmesatzung gilt seit dem 01.01.2023 (Ratsbeschluss 29.09.2022, geändert durch Satzung vom 27.03.2025; das Satzungsgebiet wurde am 30.05.2025 erweitert). Für Grundstücke im Versorgungsgebiet legt § 6 einen Anschlusszwang (Abs. 1) und einen Benutzungszwang (Abs. 2) fest. Die Stadt erklärt: „Eigentümer*innen mit Grundbesitz im Satzungsgebiet müssen seit dem 1. Januar 2023 beachten, dass die Verpflichtung zur Fernwärmeversorgung besteht, wenn ein Fernwärmeanschluss herstellbar ist und eine Heizung wesentlich geändert oder neu installiert werden soll.“ Das Satzungsgebiet umfasst ausgewählte Quartiere in den Stadtbezirken Mitte, Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide, Buchholz-Kleefeld, Misburg-Anderten, Südstadt-Bult, Linden-Limmer, Herrenhausen-Stöcken sowie Nord. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich (§ 7); der Antrag steht im Service-Portal der Stadt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 nicht anschließt oder nicht den gesamten Wärmebedarf aus dem Netz deckt, ohne dass eine Befreiung nach § 7 Abs. 2 bis 5 besteht, handelt nach § 9 Abs. 1 der Satzung ordnungswidrig; § 9 Abs. 2: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.“ Ob ein Grundstück im Satzungsgebiet liegt, lässt sich auf der Seite von enercity prüfen. Fragen zur Befreiung beantwortet die Klimaschutzleitstelle der Stadt unter (05 11) 1 68 - 3 45 00 oder 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de. Für die 20 übrigen Städte und Gemeinden haben wir keine vergleichbare Satzung gefunden; ob dort eine gilt, beantwortet die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Hannover zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Hannover

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für einen Kellertank in der Region Hannover haben wir keinen belegten Preis. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Hannover ist die Region Hannover, Untere Wasserbehörde (Team Gewässerschutz West) zuständig — Team Gewässerschutz West (Nr. 36.28); Besuche nur nach Terminvereinbarung: „Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch einen Termin“, Region Hannover, Team Gewässerschutz West, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Wo melde ich einen Öltank in der Region Hannover an oder ab?
Für alle 21 Städte und Gemeinden, auch für die Landeshauptstadt, ist die Region Hannover als Untere Wasserbehörde zuständig (§ 161 Nr. 10 NKomVG). Ihr Serviceportal sagt: „Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.“ Beide Anzeige-Seiten nennen als Ansprechstelle das Team Gewässerschutz West, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, gewaesserschutz@region-hannover.de. Die Zentrale der Region erreichen Sie unter 0511 6160. Vor einem Besuch bittet die Region um einen Termin. Ein Merkblatt zu Heizöltanks und ein eigenes Formular für die Stilllegung nennt die Region nicht; beide Seiten verlinken denselben allgemeinen PDF-Antrag.
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks in der Region Hannover anzeigen?
Eindeutig ist das nicht, denn die Region sagt es auf zwei Seiten verschieden. Die allgemeine Seite „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ zählt das Stilllegen ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Vorhaben und nennt eine Frist von sechs Wochen vor Maßnahmebeginn. Auf der Seite für Heizölverbraucheranlagen stehen dagegen nur drei Fälle: Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. So steht es auch in § 40 Abs. 1 AwSV, der sich auf Anlagen bezieht, die nach § 46 Abs. 2 oder 3 AwSV prüfpflichtig sind. Beide Seiten verlinken denselben PDF-Antrag, und keine sagt, welcher Text für den Tank eines Privathaushalts gilt. Rufen Sie vor Beginn der Arbeiten beim Team Gewässerschutz West an und fragen Sie, ob die Region eine Anzeige erwartet.
Wer darf einen Erdtank in der Region Hannover stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Einen Erdtank darf nur ein Fachbetrieb stilllegen (§ 45 Abs. 1 AwSV). Das gilt schon, wenn nur ein Teil der Anlage im Erdreich liegt, etwa eine erdverlegte Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV). Dasselbe gilt für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B bis D, bei Haustanks nach unserer Auswertung also über 1.000 Liter. Den Sachverständigen sieht § 46 AwSV (mit Anlagen 5 und 6) nach der Stilllegung bei jeder unterirdischen Anlage vor. Bei oberirdischen Tanks kommt er erst über 10.000 Liter, in Schutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Vier Wochen hat der Sachverständige Zeit, der Behörde seinen Prüfbericht vorzulegen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Der Entsorger aha formuliert es im Abfall-ABC weiter: Öl- und Benzintanks müssten vor der Entsorgung von Fachbetrieben gereinigt werden.
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank in der Region Hannover?
Zuständig für Abfälle aus Haushalten ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha). Den aha-Service erreichen Sie unter 0800 999 11 99 oder service@aha-region.de. Das Restöl eines Haustanks hat im Abfall-ABC von aha keinen eigenen Eintrag. Beim Altöl verweist aha auf die Rücknahme durch den Handel und auf die Sonderabfallannahmestelle der Deponie Hannover, mit dem Zusatz: „Altöle werden nicht auf den Wertstoffhöfen angenommen.“ Die Abfallsatzung zählt „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den Problemabfällen aus Haushalten, die nach § 23 Abs. 3 bis 30 kg je Anlieferung an zugelassenen Wertstoffhöfen abzugeben sind. Ob das Restöl eines Haustanks für aha Altöl oder Problemabfall ist, bleibt offen. Lassen Sie sich im Angebot des Entsorgungsbetriebs ausweisen, wer das Restöl abpumpt und wohin es geht.
Gibt es Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete in der Region Hannover, die für einen Öltank wichtig sind?
Die Lage des Tanks verschiebt die Prüfschwelle. In Schutzgebieten (Wasserschutzgebiete, vorläufig angeordnete Gebiete, Heilquellenschutzgebiete) und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten verlangt die AwSV bei oberirdischen Tanks die Prüfung durch einen Sachverständigen nach der Stilllegung schon über 1.000 Liter, sonst erst über 10.000 Liter (§ 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 6). Wasserschutzgebiete setzen laut NLWKN seit 01.01.2005 die unteren Wasserbehörden per Verordnung fest, und dazu zählt er ausdrücklich die Region Hannover. Die Verordnungen finden Sie in den Umweltkarten Niedersachsen. Die Region schreibt auf hannover.de, etwa 9.000 von rund 35.000 ölbeheizten Gebäuden würden regelmäßig von Sachverständigen überprüft, weil der Tank in der Erde liegt oder die Anlage in einem Wasserschutzgebiet steht. Welche Gebiete es in der Region im Einzelnen gibt, führen wir hier nicht auf. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, sagt Ihnen die Region als Untere Wasserbehörde.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in der Region Hannover?
Die 21 Städte und Gemeinden planen selbst (§ 20 NKlimaG), die Region Hannover hat dabei keine Aufgabe. Nach unserer Auswertung ihrer Seiten (Stand 23.10.2026) sind sechs Pläne beschlossen: Hannover (27.03.2025), Wunstorf (24.09.2025), Seelze (25.09.2025), Pattensen (03.12.2025), Sehnde (März 2026) und Barsinghausen (18.06.2026). Bei acht Stellen liegt ein Plan oder Bericht vor, ohne dass deren Seiten einen Ratsbeschluss nennen. Sieben sind noch in Bearbeitung. Die Fristen: 30.06.2026 für die Landeshauptstadt, 31.12.2026 für die zehn Mittelzentren, 30.06.2028 für die übrigen zehn Stellen. Sie gelten für die Städte und Gemeinden, nicht für die einzelnen Eigentümer. In ausgewählten Quartieren der Landeshauptstadt gilt allerdings eine Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hannover

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hannover). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Hannover anfragen