Landkreis Rotenburg (Wümme) · Elbe-Weser-Dreieck · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Rotenburg (Wümme)

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Rotenburg (Wümme) arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Rotenburg (Wümme) verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Rotenburg (Wümme)

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Rotenburg (Wümme)). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Jede fünfte Wohnung im Landkreis Rotenburg (Wümme) heizt nach dem Zensus 2022 überwiegend mit Öl (20,7 %). Die Unterschiede zwischen den 57 Gemeinden sind groß: In den Samtgemeinden Geestequelle, Sittensen und Tarmstedt sowie in Gnarrenburg und Visselhövede liegt der Anteil zwischen 28,7 und 31,0 %, in der Stadt Rotenburg (Wümme) bei 4,2 %. Für alle 57 Gemeinden ist der Landkreis zuständig; sein Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau hat Dienststellen in Rotenburg (Wümme) und Bremervörde. Was zu Anzeige, Stilllegung, Entsorgung, Wasserschutzgebieten und kommunaler Wärmeplanung belegt ist, steht auf dieser Seite, und auch, wo der Landkreis sich widerspricht oder nichts sagt.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Rotenburg (Wümme)?

Der Preis für Stilllegung und Entsorgung hängt im Landkreis Rotenburg (Wümme) zuerst am Tank: Steht er im Keller, in der Garage, oder liegt er im Erdreich? Wie groß ist er, wie gut kommt man heran, wie viel Restöl und Schlamm sind noch drin, und muss ein Sachverständiger die Stilllegung prüfen? Bei Erdtanks und bei größeren Tanks kommen Fachbetrieb und Prüfung hinzu. Neun Wasserschutzgebiete führt die Kreisseite auf; dort können zusätzliche Auflagen gelten. Für den Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es keine Preisstatistik, und Festpreise von Fachbetrieben aus dem Kreis konnten wir nicht belegen. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für das Stilllegen eines Kellertanks im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt uns kein belegter Preis vor.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Rotenburg (Wümme): Auch für den Erdtank haben wir keinen belegten Preis; hier kommen Fachbetrieb, Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen und je nach Lage der Rückbau hinzu. Die genannten Beträge sind Richtwerte nach Anbieterangaben und stammen nicht aus dem Landkreis. Einen verbindlichen Preis nennt ein Fachbetrieb erst nach der Besichtigung vor Ort.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Liegt der Tank ganz oder teilweise im Erdreich, wie viel fasst er, und steht er in einem Wasserschutzgebiet? Daran hängt, ob ein Fachbetrieb nötig ist (bei Erdtanks, auch teilweise erdverlegten, und bei Heizöltanks über 1.000 Liter) und ob ein Sachverständiger die Stilllegung prüft (bei Erdtanks, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter sowie, in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, schon bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter). Seinen Prüfbericht legt der Sachverständige nach § 47 Abs. 3 AwSV binnen vier Wochen vor. Ob der Landkreis darüber hinaus eine Anzeige der Stilllegung erwartet, beschreibt er auf zwei Seiten unterschiedlich; beide Fassungen finden Sie unter der Behörde.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde und Anzeigeformular Untere Wasserbehörde ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) der Landkreis selbst (§ 127 Abs. 2 NWG). Sein Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau hat Dienststellen in Rotenburg (Wümme) und Bremervörde, beide mit denselben Sprechzeiten. Für die Anzeige verweist der Landkreis auf das Formular „Anzeige AwSV-Anlage“. Ob eine Stilllegung anzuzeigen ist, beantworten die beiden Kreisseiten verschieden: Die allgemeine Seite nennt das Stilllegen ausdrücklich, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; beide Fassungen stehen oben wörtlich. Fachbetrieb und Sachverständigenprüfung folgen aus der AwSV, nicht aus einer Vorgabe des Landkreises.
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Neun Wasserschutzgebiete mit ihren Verordnungen führt die Kreisseite auf (Groß Meckelsen, Großes Holz, Heinschenwalde, Minstedt, Tarmstedt, Wasserwerk Nord, Rotenburg, Süd und Zeven) und schreibt dazu: „Es sind bestimmte Handlungen und Anlagen verboten oder eingeschränkt zulässig. Entsprechende Ausnahmen kann die untere Wasserbehörde zulassen.“ Wo die Gebiete liegen, zeigt das Geoportal des Landkreises. Ob die Verordnungen für einen bestehenden Haustank etwas ändern, haben wir nicht geprüft; unabhängig davon verlangt die AwSV in Wasserschutzgebieten (bei geteilter Zone III nur in Zone III A) und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten die Stilllegungsprüfung schon für oberirdische Tanks über 1.000 Liter.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Rotenburg (Wümme)

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Rotenburg (Wümme):

Landkreis Rotenburg (Wümme), alle 57 Gemeinden

Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau (untere Wasserbehörde)
Wassergefährdende Stoffe (Heizölverbraucheranlagen)
Dienststelle Rotenburg (Wümme): Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) · Dienststelle Bremervörde: Kreishaus, Amtsallee 7, 27432 Bremervörde. Sprechzeiten in beiden Dienststellen: Mo, Di, Fr 8 bis 12 Uhr, Do 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr; außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Tel. Dienststelle Rotenburg (Wümme) 04261 983-2752 · Dienststelle Bremervörde 04761 983-2752 · wasserwirtschaft@lk-row.de

Zur Anzeige äußert sich der Landkreis auf zwei Seiten unterschiedlich. Die allgemeine Seite zur Anzeige von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nennt das Stilllegen ausdrücklich: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Beispiel steht dort „(z. B. die Lagerung von Heizöl, Benzin, Gülle)“, die Frist beträgt 6 Wochen vor Maßnahmebeginn; Rechtsgrundlage sind § 62 WHG und § 40 AwSV. Die Seite speziell für Heizölverbraucheranlagen sagt dagegen: „Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.“ Rechtsgrundlage ist dort § 40 Absätze 1 bis 3 AwSV; von einer Stilllegung steht in diesem Text nichts, und § 40 Abs. 1 AwSV nennt sie ebenfalls nicht. Welcher der beiden Texte für einen privaten Heizöltank gilt, sagt der Landkreis nicht. Beide Seiten verlinken dasselbe Formular „Anzeige AwSV-Anlage“. Eine kurze Rückfrage beim Amt vor dem Termin mit dem Fachbetrieb klärt, ob eine Anzeige erwartet wird.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist der Landkreis selbst (§ 6 Abs. 1 NAbfG), zuständig sein Abfallwirtschaftsbetrieb (AWR). Dessen Webseite war am 23.10.2026 nicht erreichbar; die folgenden Angaben stammen aus Archivkopien (Stand Dezember 2024) und sollten vor einer Fahrt bestätigt werden. Danach gilt: „Nicht vermeidbare Problemabfälle aus privaten Haushalten können viermal im Jahr in haushaltsüblichen Mengen bei der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden.“ Außerdem nehmen die Entsorgungsanlagen in Helvesiek (Rehr, 27389 Helvesiek) und Seedorf (Godenstedter Str. 17, 27404 Seedorf) an. Heizöl, Ölschlamm oder Tankteile kommen auf diesen Seiten nicht vor; ob und wie sie angenommen werden, klärt die Abfallberatung (04261 983-3160, abfallwirtschaft@lk-row.de). Altöl steht unter „Nicht angenommen werden“: „Altöl - hier gilt eine Rücknahmeverpflichtung des Handels.“

Klären Sie vor der Beauftragung mit dem Fachbetrieb, was mit dem Restöl geschieht: abpumpen und verwerten, auf die nächste Lieferung anrechnen oder in einen anderen Tank umfüllen. Belegte Preise für die Abnahme von Heizölresten im Landkreis haben wir nicht.

Wichtig: Neun Wasserschutzgebiete mit ihren Verordnungen führt die Kreisseite auf (Groß Meckelsen, Großes Holz, Heinschenwalde, Minstedt, Tarmstedt, Wasserwerk Nord, Rotenburg, Süd und Zeven) und schreibt dazu: „Es sind bestimmte Handlungen und Anlagen verboten oder eingeschränkt zulässig. Entsprechende Ausnahmen kann die untere Wasserbehörde zulassen.“ Wo die Gebiete liegen, zeigt das Geoportal des Landkreises. Ob die Verordnungen für einen bestehenden Haustank etwas ändern, haben wir nicht geprüft; unabhängig davon verlangt die AwSV in Wasserschutzgebieten (bei geteilter Zone III nur in Zone III A) und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten die Stilllegungsprüfung schon für oberirdische Tanks über 1.000 Liter. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Rotenburg (Wümme): Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Rotenburg (Wümme) dazu schreiben:

Landkreis Rotenburg (Wümme), alle 57 Gemeinden: Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau (untere Wasserbehörde)

Weder ein Merkblatt noch ein Formular des Landkreises befasst sich eigens mit der Stilllegung eines Heizöltanks. Das verlinkte Anzeigeformular kennt nur das Feld „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ mit der geplanten Wiederinbetriebnahme; für die dauerhafte Stilllegung gibt es darin kein Feld. Was vorgeschrieben ist, ergibt sich deshalb aus der AwSV, nicht aus einer Angabe des Landkreises. § 45 Abs. 1 AwSV verlangt einen Fachbetrieb für Tanks, die ganz oder teilweise im Erdreich liegen, und für Heizöltanks über 1.000 Liter. § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6 sieht die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen vor für Erdtanks, für oberirdische Tanks über 10.000 Liter und, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, für oberirdische Tanks über 1.000 Liter. Ein oberirdischer Tank bis 1.000 Liter außerhalb solcher Gebiete fällt unter keine dieser beiden Pflichten; sinnvoll kann ein Fachbetrieb trotzdem sein.

Kontakt: Tel. Dienststelle Rotenburg (Wümme) 04261 983-2752 · Dienststelle Bremervörde 04761 983-2752 · wasserwirtschaft@lk-row.de · wasserwirtschaft@lk-row.de, Dienststelle Rotenburg (Wümme) 04261 983-2752, Dienststelle Bremervörde 04761 983-2752 · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Rotenburg (Wümme)

Rund jede fünfte Wohnung im Landkreis Rotenburg (Wümme) wird laut Zensus 2022 überwiegend mit Heizöl beheizt: 20,7 % oder rund 16.500 von 79.600 Wohnungen, gegenüber 14,1 % im niedersächsischen Landesschnitt. Innerhalb des Kreises klaffen die Werte weit auseinander. In der Samtgemeinde Geestequelle sind es 31,0 %, in Sittensen 29,9 %, in Tarmstedt 29,8 %, in Gnarrenburg 29,2 % und in Visselhövede 28,7 %; dort heizt mehr als jede vierte Wohnung mit Öl. In der Stadt Rotenburg (Wümme) sind es nur 4,2 %, in Bremervörde 14,4 %.

Nach unserer Auswertung der Zensus-Zahlen gehen hoher Ölanteil und niedriger Gasanteil Hand in Hand: Im Kreis heizen 66,2 % der Wohnungen mit Gas, im Land 71,9 %; Fernwärme kommt auf 4,9 % (Land: 7,7 %). Die Stadt Rotenburg (Wümme) erreicht 86,4 % Gas und hat deshalb kaum noch Öl; in der Samtgemeinde Geestequelle (44,3 % Gas), in Selsingen (52,4 %) und in Visselhövede (56,4 %) ist es umgekehrt. Über dem Landesschnitt liegen die Fernwärme-Anteile in Geestequelle (13,8 %) und Selsingen (11,7 %); wer dort die Netze betreibt, haben wir nicht belegt. Der Zensus zählt Wohnungen. Die kommunalen Wärmepläne rechnen anders, nach Gebäuden oder Wärmebedarf, und kommen deshalb auf andere Anteile, etwa rund 6,7 % der Gebäude in der Stadt Rotenburg (Wümme) und 26 % des Wärmebedarfs in der Samtgemeinde Tarmstedt.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Rotenburg (Wümme) entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Geestequelle, Samtgemeinde Sittensen, Samtgemeinde Tarmstedt, Gemeinde Gnarrenburg, Stadt Visselhövede, Samtgemeinde Selsingen, Samtgemeinde Fintel, Samtgemeinde Zeven, Gemeinde Scheeßel, Samtgemeinde Bothel und weiteren Orten. Sortiert ist nach dem Ölanteil der Wohnungen aus dem Zensus 2022. Der Landkreis hat 57 Gemeinden, die Liste fasst sie zu 13 Stellen zusammen: fünf Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde und acht Samtgemeinden mit zusammen 52 Mitgliedsgemeinden, denn die Zensus-Tabelle weist die Samtgemeinden nur als Ganzes aus. Für die Stilllegung ist überall der Landkreis zuständig, nicht die Gemeinde.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Rotenburg (Wümme)

Seit dem 01.01.2026 liegt die Wärmeplanung in Niedersachsen bei den Samtgemeinden und den Gemeinden ohne Samtgemeinde; weder die einzelnen Mitgliedsgemeinden noch der Landkreis sind zuständig (§ 20 Abs. 1 NKlimaG). Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind das 13 Stellen, fünf Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde und acht Samtgemeinden. Die Mittelzentren, also die Stadt Rotenburg (Wümme), die Stadt Bremervörde und die Samtgemeinde Zeven, müssen ihren Plan bis zum 31.12.2026 vorlegen (§ 22 NKlimaG), alle anderen Stellen bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Wärmeplanungsgesetz). Nach unserer Auswertung der Seiten der Stellen ist der Stand sehr verschieden: Beschlossen sind die Pläne der Stadt Rotenburg (Wümme) (25.06.2026) und der Samtgemeinde Selsingen (18.03.2026); Visselhövede hat seinen Plan am 26.08.2025 „angenommen“, in Sottrum hat der Fachausschuss am 05.06.2025 beschlossen. In Bremervörde und Tarmstedt liegt ein Abschlussbericht vor, einen Beschluss konnten wir nicht belegen; in Zeven lag im Frühjahr 2026 der Entwurf aus. Für sechs Stellen konnten wir keinen Stand belegen.

GemeindeStand der PlanungDetails
Samtgemeinde Zeven
23.308 Einwohner
in Bearbeitung Frist 31.12.2026 (Mittelzentrum Zeven). Der Entwurf der Samtgemeinde (Sweco GmbH, Februar 2026) lag vom 09.03. bis 10.04.2026 öffentlich aus; einen Beschluss haben wir nicht gefunden. Nach dem Entwurf (Tabelle 7, PDF-Seite 21) entfallen auf Erdgas 85,6 % und auf Heizöl 9,3 % des Wärmeverbrauchs (rund 675 GWh pro Jahr, davon 63 % Industrie). Mitgliedsgemeinden: Elsdorf, Gyhum, Heeslingen, Zeven, Stadt.
Stadt Rotenburg (Wümme)
23.211 Einwohner
beschlossen Frist 31.12.2026 (Mittelzentrum Rotenburg (Wümme)). Nach Angabe der Stadt: „Der Plan wurde am 25. Juni 2026 vom Rat der Stadt Rotenburg in öffentlicher Sitzung beschlossen.“ Die Stadt hält fest: „Der Kommunale Wärmeplan hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.“ Im Abschlussbericht (IP SYSCON mit enercity) sind 11.345 Heizungsanlagen aus Schornsteinfegerdaten ausgewertet; zu Heizöl heißt es: „Heizöl wurde in der Stadt Rotenburg (Wümme) bereits weitgehend durch Erdgas ersetzt, sodass nur noch rund 6,7 % der Gebäude primär mit Heizöl beheizt werden.“ (PDF-Seite 41).
Stadt Bremervörde
18.409 Einwohner
Plan liegt vor Frist 31.12.2026 (Mittelzentrum Bremervörde). Die Stadt meldet „Kommunale Wärmeplanung für Bremervörde abgeschlossen“ und: „Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung liegt vor.“ Erstellt hat ihn EKP Energie. Klima. Plan. GmbH (Osnabrück) mit ENEKA Energie & Karten GmbH (Rostock). Einen Ratsbeschluss mit Datum haben wir nicht gefunden. Nach dem Bericht spielt Heizöl vor allem in ländlich geprägten Bereichen weiterhin eine relevante Rolle; Wärmenetze haben bislang keine Bedeutung.
Samtgemeinde Sottrum
14.691 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr führt am 05.06.2025 unter TOP Ö 4 „Beschluss der kommunalen Wärmeplanung“ mit dem Vermerk „ungeändert beschlossen“; als Anlage hängt der Abschlussbericht, EWE-Netz hat vorgestellt. Einen Beschluss des Samtgemeinderats haben wir nicht gefunden. Mitgliedsgemeinden: Ahausen, Bötersen, Hassendorf, Hellwege, Horstedt, Reeßum, Sottrum.
Gemeinde Scheeßel
12.709 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Auf der Gemeindeseite liegen „Vorläufige Ergebnisse“ der EWE NETZ GmbH vom 26.08.2025 (Wärmebedarf 126,1 GWh pro Jahr, davon „36,2 % Heizöl“); einen Abschlussbericht oder einen Beschluss des Rates haben wir nicht gefunden.
Samtgemeinde Sittensen
11.937 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde verweist auf die Veranstaltungsreihe „Wochen der Wärme“; einen Plan, eine Beauftragung oder einen Beschluss zur Wärmeplanung haben wir nicht gefunden. Mitgliedsgemeinden: Groß Meckelsen, Hamersen, Kalbe, Klein Meckelsen, Lengenbostel, Sittensen, Tiste, Vierden, Wohnste.
Samtgemeinde Tarmstedt
10.951 Einwohner
Plan liegt vor Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde schreibt: „Ende August 2025 wurde das Projekt erfolgreich abgeschlossen und am 23.09.2025 im Samtgemeinderat vorgestellt“; das ist eine Vorstellung, kein Beschluss. Der Bericht (MR PlanFabrik, Planungsstand 12.09.2025) nennt Heizöl mit 26 % des Wärmebedarfs (Seite 23, PDF-Seite 24) und 29 % des Endenergiebedarfs (Seite 24, PDF-Seite 25); Ziel ist Klimaneutralität 2040. Mitgliedsgemeinden: Breddorf, Bülstedt, Hepstedt, Kirchtimke, Tarmstedt, Vorwerk, Westertimke, Wilstedt.
Stadt Visselhövede
9.542 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Die Stadt schreibt: „Die politischen Gremien haben am 26. August 2025 in der öffentlichen Sitzung den Kommunalen Wärmeplan angenommen.“ Sie stellt klar, dass der Wärmeplan nicht rechtlich bindend ist.
Gemeinde Gnarrenburg
9.203 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Auf der Klimaschutz-Seite der Gemeinde haben wir keine Aussage zur Wärmeplanung gefunden.
Samtgemeinde Selsingen
9.060 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde schreibt: „Der kommunale Wärmeplan wurde am 18.03.2026 vom Samtgemeinderat in der öffentlichen Sitzung beschlossen.“ Erstellt wurde er mit der Mobilitätswerk GmbH. Mitgliedsgemeinden: Anderlingen, Deinstedt, Farven, Ostereistedt, Rhade, Sandbostel, Seedorf, Selsingen.
Samtgemeinde Bothel
8.334 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde berichtet über die Reihe „Wochen der Wärme“; Auftakt war am 2. September mit „Kommunale Wärmeplanung – Was bedeutet das für mein Haus?“, an den drei Veranstaltungen nahmen mehr als 100 Personen teil. Einen Plan, eine Beauftragung oder einen Beschluss haben wir dort nicht gefunden. Mitgliedsgemeinden: Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede, Westerwalsede.
Samtgemeinde Fintel
8.014 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Belegt ist nur die Projektseite von EWE NETZ und greenventory für die Gemeinden Lauenbrück und Fintel; sie gliedert die Wärmeplanung in Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Wärmewendestrategie (Zeitstempel der Seite: 25.08.2025). Ergebnisse oder einen Beschluss nennt die Seite nicht, eine Aussage der Samtgemeinde selbst haben wir nicht gefunden. Mitgliedsgemeinden: Fintel, Helvesiek, Lauenbrück, Stemmen, Vahlde.
Samtgemeinde Geestequelle
6.484 Einwohner
keine öffentliche Angabe Frist 30.06.2028. Auf den Seiten der Samtgemeinde haben wir keine Aussage zur Wärmeplanung gefunden. Mitgliedsgemeinden: Alfstedt, Basdahl, Ebersdorf, Hipstedt, Oerel.

Wärmenetze: Nur wenige Netze sind belegt, und für keines nennt unsere Quelle einen Betreiber. Der Wärmeplan der Stadt Rotenburg (Wümme) führt drei größere Wärmenetzgebiete auf (Brockeler Straße, Erika-Köster-Straße, Vor dem Pausberge), die rund 152 Gebäudeadressen versorgen, überwiegend mit Erdgas. Der Entwurf der Samtgemeinde Zeven nennt Wärmenetze an der Kanalstraße und im Ortsteil Brauel der Stadt Zeven. In Bremervörde haben Wärmenetze laut Abschlussbericht bislang keine Bedeutung für die kommunale Wärmeversorgung.

Für Ihren Öltank heißt das: Rechtsverbindlich ist ein Wärmeplan nicht; die Stadt Rotenburg (Wümme) und die Stadt Visselhövede halten das in ihren Texten ausdrücklich fest. Welche Anforderungen an eine neue Heizung gelten, regelt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Fristen binden die Samtgemeinden und Städte, nicht die Hauseigentümer. Ob an Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist, zeigt der Plan Ihrer Samtgemeinde oder Stadt, sofern sie ihn veröffentlicht hat.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Rotenburg (Wümme) zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Rotenburg (Wümme)

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für das Stilllegen eines Kellertanks im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt uns kein belegter Preis vor. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Rotenburg (Wümme) ist der Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau (untere Wasserbehörde) zuständig — Wassergefährdende Stoffe (Heizölverbraucheranlagen), Dienststelle Rotenburg (Wümme): Kreishaus, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) · Dienststelle Bremervörde: Kreishaus, Amtsallee 7, 27432 Bremervörde. Sprechzeiten in beiden Dienststellen: Mo, Di, Fr 8 bis 12 Uhr, Do 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr; außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich..
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Rotenburg (Wümme): Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Für alle 57 Gemeinden ist das Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau des Landkreises zuständig (wasserwirtschaft@lk-row.de). Ob die Stilllegung angezeigt werden muss, beschreibt der Landkreis auf zwei Seiten verschieden. Die allgemeine Anzeigeseite nennt ausdrücklich auch das Stilllegen von Anlagen, mit Heizöl als Beispiel und 6 Wochen Frist vor Maßnahmebeginn. Auf der Seite für Heizölverbraucheranlagen stehen dagegen nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; in § 40 Abs. 1 AwSV steht die Stilllegung ebenfalls nicht. Welcher Text für einen privaten Heizöltank gilt, sagt der Landkreis nicht; fragen Sie vor dem Termin mit dem Fachbetrieb kurz beim Amt nach.
Erdtank stilllegen im Landkreis Rotenburg (Wümme): Was ist vorgeschrieben?
Ein Merkblatt des Landkreises dazu haben wir nicht gefunden; die Pflichten ergeben sich aus der AwSV. Für Tanks, die ganz oder teilweise im Erdreich liegen, verlangt § 45 Abs. 1 AwSV einen Fachbetrieb. Dazu kommt für Erdtanks die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen nach § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6; sein Prüfbericht liegt nach § 47 Abs. 3 AwSV binnen vier Wochen vor. Ob der Landkreis die Stilllegung zusätzlich angezeigt haben möchte, beschreibt er auf zwei Seiten verschieden; das Anzeigeformular hat nur ein Feld für die vorübergehende Stilllegung.
Wohin mit Heizölresten und dem entleerten Öltank im Landkreis Rotenburg (Wümme)?
Entsorgungsträger ist der Landkreis mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWR). Laut Archivseiten (Stand Dezember 2024; die AWR-Seite war am 23.10.2026 nicht erreichbar) geben Haushalte nicht vermeidbare Problemabfälle viermal im Jahr bei der mobilen Schadstoffsammlung ab, alternativ in den Entsorgungsanlagen Helvesiek und Seedorf. Heizöl, Ölschlamm oder Tankteile kommen auf diesen Seiten nicht vor; ob sie angenommen werden, klärt die Abfallberatung (04261 983-3160). Altöl nimmt der AWR nicht an, hier gilt die Rücknahmeverpflichtung des Handels. Was mit dem Restöl passiert, klären Sie vorab mit dem Fachbetrieb.
Liegt mein Haus im Landkreis Rotenburg (Wümme) in einem Wasserschutzgebiet, und ändert das etwas an der Stilllegung?
Neun Wasserschutzgebiete mit Verordnungen nennt die Kreisseite (Groß Meckelsen, Großes Holz, Heinschenwalde, Minstedt, Tarmstedt, Wasserwerk Nord, Rotenburg, Süd, Zeven); ihre Lage zeigt die Karte im Geoportal des Landkreises. Innerhalb dieser Gebiete verlangt die AwSV die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen schon für oberirdische Tanks über 1.000 Liter, außerhalb erst über 10.000 Liter. Ob die Verordnungen für einen bestehenden Haustank weitere Auflagen enthalten, haben wir nicht geprüft; Ausnahmen kann die untere Wasserbehörde zulassen.
Wird in meiner Stadt oder Samtgemeinde im Landkreis Rotenburg (Wümme) schon an einer Wärmeplanung gearbeitet?
Zuständig sind die Städte und Samtgemeinden, der Landkreis plant nicht. Beschlossen sind die Pläne der Stadt Rotenburg (Wümme) (Rat, 25.06.2026) und der Samtgemeinde Selsingen (18.03.2026); Visselhövede hat seinen am 26.08.2025 „angenommen“. In Bremervörde und Tarmstedt liegt ein Abschlussbericht vor, ein Beschluss ist nicht belegt; in der Samtgemeinde Zeven lag der Entwurf im Frühjahr 2026 aus. Für Scheeßel, Sittensen, Bothel, Fintel, Gnarrenburg und Geestequelle konnten wir keinen Stand belegen. Rechtsverbindlich ist ein Wärmeplan nicht.
Wer ist Ansprechpartner für die Öltank-Stilllegung in Rotenburg (Wümme) oder Bremervörde?
Zwei Dienststellen hat das Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau des Landkreises: im Kreishaus Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2 (04261 983-2752), und im Kreishaus Bremervörde, Amtsallee 7 (04761 983-2752); E-Mail wasserwirtschaft@lk-row.de. Sprechzeiten an beiden Orten: Mo, Di, Fr 8 bis 12 Uhr, Do 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, sonst nach Terminvereinbarung.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Rotenburg (Wümme)

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Rotenburg (Wümme)). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Rotenburg (Wümme) anfragen