Salzgitter (kreisfreie Stadt) · Braunschweiger Land · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Salzgitter

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Salzgitter verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Salzgitter verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Salzgitter

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Salzgitter). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Salzgitter heizt mit Gas und Fernwärme, kaum mit Öl: Nur etwa jede achtzehnte Wohnung (5,5 Prozent, rund 3.000 von 55.430) nutzt nach dem Zensus 2022 überwiegend Heizöl, in Niedersachsen ist es knapp jede siebte (14,1 Prozent). Gas kommt auf 72,0 Prozent, Fernwärme auf 19,9 Prozent. Die Ausnahme heißt Osterlinde: Dort weist der Wärmeplan der Stadt Heizöl für 82 Prozent der beheizten Gebäude aus, überall sonst liegt der Erdgasanteil bei 60 Prozent oder höher. Für die Stilllegung eines Öltanks gibt es in Salzgitter genau eine Anlaufstelle, die Stadt selbst als untere Wasserbehörde (Fachgebiet Umwelt). Ob sie die Stilllegung angezeigt haben will, sagt sie nicht eindeutig: Ihre allgemeine Seite zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen verlangt die Anzeige auch fürs Stilllegen, ihre Heizöl-Seite und § 40 Abs. 1 AwSV kennen diesen Anlass nicht. Ein kurzer Anruf vorab klärt, was für Ihren Tank gilt.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Salzgitter?

Was eine Tankstilllegung in Salzgitter kostet, hat bisher niemand statistisch erfasst. Ein Vermittler zeigt für Salzgitter dieselbe Preisliste wie für andere Städte; einen Ortspreis ergibt das nicht. Sicher benennen lassen sich die Posten, aus denen sich der Preis zusammensetzt. Der Fachbetrieb ist Pflicht, sobald der Tank über 1.000 Liter fasst oder unterirdische Teile hat (§ 45 Abs. 1 AwSV). Hinzu kommt der Sachverständige nach § 46 AwSV: bei Erdtanks und erdverlegten Leitungen in jedem Fall, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter, und wenn das Haus in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet steht, schon über 1.000 Liter. Für die Anzeige selbst nennt die Stadt auf ihren Anzeige-Seiten keine Gebühr. Sonderabfälle aus Privathaushalten nimmt sie kostenfrei an, Altöl ausgenommen; ob das ausdrücklich Heizölreste einschließt, sagt die Stadtseite nicht. Lassen Sie sich im Angebot Tanktyp und Volumen, den Zugang zum Tank, das Restöl, die Rückstandsentsorgung und die Prüfung getrennt aufführen. Für Salzgitter liegt keine Preisstatistik vor. Der Vermittler Öltank24 hat zwar eine eigene Salzgitter-Seite, dieselben „ab“-Preise stehen aber auch auf seinen Seiten für Braunschweig, Hannover und Hamburg; ein Ortspreis ist das nicht. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Einen belegten Ortspreis für einen Kellertank in Salzgitter haben wir nicht.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Salzgitter: Auch für Erdtanks gibt es keinen Salzgitter-Preis mit Beleg. Fest steht nur, dass hier Fachbetrieb und Sachverständigenprüfung vorgeschrieben sind. Was ein Tank in Salzgitter kostet, hängt von Bauart und Volumen ab, vom Weg durch den Keller, von einer eventuellen Abmauerung und davon, wie viel Öl noch drin ist. Einen belastbaren Preis bekommen Sie erst mit einem Angebot nach der Besichtigung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Erster Anruf: Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter. Dort erfahren Sie, ob die Stadt für Ihren Tank eine Anzeige der Stilllegung erwartet und in welcher Form. Wann ein Fachbetrieb nötig ist, regelt § 45 Abs. 1 AwSV: über 1.000 Liter Inhalt und bei jeder Anlage mit unterirdischen Teilen. Ein Sachverständiger prüft die Stilllegung bei jedem Erdtank und jeder erdverlegten Leitung; steht der Tank oberirdisch, erst über 10.000 Liter, in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet (etwa an Fuhse oder Innerste) bereits über 1.000 Liter. Seinen Bericht reicht der Sachverständige innerhalb von vier Wochen bei der Behörde ein. Ölreste und Rückstände nehmen die Schadstoffannahmestelle am Diebesstieg und das Schadstoffmobil der Stadt an; ob dort ausdrücklich Heizölreste gemeint sind, klären Sie am besten vorher telefonisch.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Behörde & Anzeige Zuständig ist im ganzen Stadtgebiet die Stadt Salzgitter selbst, Fachgebiet Umwelt (untere Wasserbehörde); einen Landkreis gibt es nicht. Zwei Texte der Stadt stehen nebeneinander: Die allgemeine Seite zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe zählt das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Vorhaben, ohne eine Frist in Wochen; die Heizöl-Seite und § 40 Abs. 1 AwSV erwähnen die Stilllegung nicht. Ein eigenes Merkblatt oder Formular der Stadt für die Stilllegung eines Heizöltanks haben wir nicht gefunden. Fragen Sie deshalb vorab beim Fachgebiet Umwelt (05341 839-3222), wie die Stadt die Stilllegung Ihres Tanks haben möchte. Für Tanks über 1.000 Liter und für jede unterirdische Anlage ist der Fachbetrieb nach § 45 Abs. 1 AwSV vorgeschrieben. Wird ein Sachverständiger tätig, geht sein Prüfbericht binnen vier Wochen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Wann die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen fällig wird, regelt § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6: ohne Ausnahme bei unterirdischen Anlagen, zu denen Erdtanks ebenso zählen wie Tanks mit erdverlegter Leitung; bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Liter, innerhalb von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebieten dagegen schon über 1.000 Liter. Für Überschwemmungsgebiete nennt die Stadtseite die gesetzlichen Gebiete an der Fuhse (zwischen der Nord-Süd-Straße in Höhe der ehemaligen Deponie Fuhsetal und der Straße Hinter dem Knick in Salder, ab der Dammstraße in Salder bis zur Bruchmachtersenstraße in Lebenstedt und von der Westfalenstraße in Lebenstedt bis zur Stadtgrenze Richtung Broistedt/Lengede) und an der Innerste (ab der Stadtgrenze nahe Hohenrode bis zur Stadtgrenze Richtung Sehlde). Auf derselben Seite stehen Verordnungen und Kartenblätter auch für Aue, Flote und Warne; im Aufzählungstext fehlen diese drei Gewässer, die Seite ist an dieser Stelle nicht einheitlich. In Überschwemmungsgebieten ist laut Stadtseite unter anderem das Lagern von Stoffen genehmigungspflichtig, die den Hochwasserabfluss hindern können; wer in der Nähe dieser Gewässer wohnt, fragt vor der Stilllegung bei der Stadt nach. Wasserschutzgebiete nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht, Heilquellenschutzgebiete haben wir nicht ausgewertet. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen (Themen Hydrologie und Hochwasserschutz); verbindlich klärt das die Stadt als untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Salzgitter

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Salzgitter (kreisfreie Stadt):

Stadt Salzgitter (gesamtes Stadtgebiet, 31 Stadtteile)

Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt (Dezernat III) (untere Wasserbehörde)
Salzgitter ist kreisfrei; die Aufgaben der unteren Wasserbehörde liegen deshalb bei der Stadt selbst, ohne einen Landkreis dazwischen. Die Gewässerschutz-Seite der Stadt nennt die „Untere Wasserbehörde der Stadt Salzgitter“; ihr „obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen“, und sie ist laut Seite „zuständig für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Als Kontakt nennen die Anzeige-Seiten der Stadt das Fachgebiet Umwelt; es gehört zum Dezernat III (Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung, Denkmalschutz).
Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter-Lebenstedt
Tel. Fachgebiet Umwelt 05341 839-3222 (Funktionsnummer, auf der Seite als 05341 8393222 geschrieben) · umwelt@stadt.salzgitter.de · Zentrale der Stadt 05341 839-0

Die Stadt nutzt zwei Landestexte, die sich beim Stilllegen unterscheiden. Ihre allgemeine Seite „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ nennt als Beispiel solcher Anlagen „(z. B. die Lagerung von Heizöl, Benzin, Gülle)“ und schreibt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Laut Seite sind auch wesentliche Änderungen des Betriebs anzuzeigen. Eine Frist in Wochen, Gebühren, ein Merkblatt oder einen Satz zur Zuständigkeit enthält diese Seite nicht. Die Heizöl-Seite („Heizölanlage: Anzeige“) fasst den Anlass enger: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Als Unterlagen verlangt sie das ausgefüllte Anzeigeformular, detaillierte Unterlagen zum Vorhaben (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten; Formularlink, Frist in Wochen und Gebühren fehlen auch hier. Ein eigenes Merkblatt der Stadt zu Heizöltanks ist uns nicht bekannt.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Schadstoffe aus Salzgitter nimmt die Stadt an der Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg an (Diebesstieg 50, 38229 Salzgitter; die Stadtseite nennt dort die Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH, Telefon 0800-3974624). Öffnungszeiten laut Stadtseite: im Winter (01.11. bis 31.03.) Montag bis Freitag 7.30 bis 16.30 Uhr, im Sommer (01.04. bis 31.10.) Montag bis Freitag 7.00 bis 17.30 Uhr, samstags ganzjährig 8.00 bis 13.00 Uhr. Für Grünschnitt und sonstigen Abfall gilt dort: „Für private Kunden aus dem Stadtgebiet SZ ist die Anlieferung von Grünschnitt und sonstigen Abfall nur mit vorheriger Reservierung eines Zeitraums“ unter www.entsorgungszentrum.de möglich; ob das auch für die Schadstoffannahme gilt, sagt die Seite nicht, also vorher anrufen. Für Privathaushalte ist die Annahme kostenfrei: „Die Annahme von Sonderabfällen aus privaten Haushalten ist kostenfrei - mit Ausnahme von Altöl, Altreifen und Eisenbahnschwellen“. Altöl aus Haushalten kostet nach der Gebührensatzung der Stadt (nichtamtliche Lesefassung 2025/2026, § 4 Abs. 3) 0,50 EUR je angefangenes Kilogramm. Einmal im Jahr, im Frühjahr, fährt außerdem das Schadstoffmobil und nimmt Sonderabfälle aus Privathaushalten kostenlos an; die Termine 2026 (1. bis 11. Juni) sind vorbei, Termine für 2027 waren noch nicht zu finden. Träger der Abfallentsorgung ist die Stadt selbst, als Eigenbetrieb „Städtischer Regiebetrieb Salzgitter“ (SRB), Korbmacherweg 5, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, auf Grundlage ihrer Abfallwirtschaftssatzung (Amtsblatt Nr. 26 vom 15.11.2017; eine neuere Fassung haben wir nicht geprüft). Diese Satzung rechnet „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen (§ 19 Abs. 1); abzugeben sind sie am Diebesstieg oder in Kleinmengen bis 20 kg beim Schadstoffmobil (§ 19 Abs. 2).

Eine eigene Aussage der Stadt zu Heizöl-Restmengen aus einer Tankstilllegung ist uns nicht bekannt. Ihre Schadstoff-Liste nennt Benzin, Petroleum, Schmieröl und Ölfilter, aber kein Heizöl; die Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung führt unter der Abfallschlüssel-Nummer 13 07 01* „Heizöl und Diesel“, ob mit einer Einschränkung, geht aus der Satzung nicht klar hervor. Ausgeschlossen von der städtischen Abfallentsorgung sind nach § 4 Abs. 2 der Satzung „schädlich verunreinigte Öl- und Gastanks“; wohin ein ausgebauter Tank kommt, regelt die Satzung nicht, das gehört in das Angebot des Fachbetriebs. Gewerbliche Kleinmengen bis 2.000 kg im Jahr nimmt die Stadt gegen Gebühr nach § 5 der Gebührensatzung an (Beispiel dort: Abfallschlüssel 13 07 01* „Heizöl und Diesel“ 3,04 EUR je kg); das ist eine Annahmegebühr für Gewerbebetriebe, kein Stilllegungspreis, und ob ein Fachbetrieb Restöl so abrechnet, sagt die Satzung nicht. Altöl aus Motor oder Getriebe ist ein anderer Abfall als Heizöl; dafür müssen laut Abfallwirtschaftskonzept der Stadt kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten „nach § 8 Altölverordnung durch den Handel bereitgestellt werden“. Ist für Ihren Tank ein Fachbetrieb vorgeschrieben, liegt die Stilllegung bei ihm; wohin das Restöl geht und was das kostet, sollte in seinem Angebot stehen. Öltank24 beschreibt für Salzgitter zwei Wege (Anbieterangabe): das Restöl zum Nachbarn umpumpen lassen oder es vom ausführenden Fachbetrieb ankaufen und mit den Entsorgungskosten verrechnen lassen.

Wichtig: Wann die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen fällig wird, regelt § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6: ohne Ausnahme bei unterirdischen Anlagen, zu denen Erdtanks ebenso zählen wie Tanks mit erdverlegter Leitung; bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Liter, innerhalb von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebieten dagegen schon über 1.000 Liter. Für Überschwemmungsgebiete nennt die Stadtseite die gesetzlichen Gebiete an der Fuhse (zwischen der Nord-Süd-Straße in Höhe der ehemaligen Deponie Fuhsetal und der Straße Hinter dem Knick in Salder, ab der Dammstraße in Salder bis zur Bruchmachtersenstraße in Lebenstedt und von der Westfalenstraße in Lebenstedt bis zur Stadtgrenze Richtung Broistedt/Lengede) und an der Innerste (ab der Stadtgrenze nahe Hohenrode bis zur Stadtgrenze Richtung Sehlde). Auf derselben Seite stehen Verordnungen und Kartenblätter auch für Aue, Flote und Warne; im Aufzählungstext fehlen diese drei Gewässer, die Seite ist an dieser Stelle nicht einheitlich. In Überschwemmungsgebieten ist laut Stadtseite unter anderem das Lagern von Stoffen genehmigungspflichtig, die den Hochwasserabfluss hindern können; wer in der Nähe dieser Gewässer wohnt, fragt vor der Stilllegung bei der Stadt nach. Wasserschutzgebiete nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht, Heilquellenschutzgebiete haben wir nicht ausgewertet. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen (Themen Hydrologie und Hochwasserschutz); verbindlich klärt das die Stadt als untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Salzgitter: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Salzgitter dazu schreiben:

Stadt Salzgitter (gesamtes Stadtgebiet, 31 Stadtteile): Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt (Dezernat III) (untere Wasserbehörde)

Eindeutig ist die Stadt hier nicht. Ihre allgemeine Anzeige-Seite zählt das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen (Wortlaut oben), nennt aber weder eine Frist in Wochen noch die zuständige Stelle. Ihre Heizöl-Seite kennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, und § 40 Abs. 1 AwSV ebenso. In der Leistungsübersicht des Fachgebiets Umwelt taucht das Wort Stilllegung nur bei Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen auf („Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen“), nicht bei der Heizölanlage. Ob die Stadt für einen Heizöltank eine Anzeige der Stilllegung erwartet, klären Sie deshalb am besten vorab mit dem Fachgebiet Umwelt. Davon unabhängig gilt die AwSV: Über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen schreibt § 45 Abs. 1 AwSV einen Fachbetrieb vor; wann zusätzlich ein Sachverständiger nach § 46 AwSV prüft, steht im Abschnitt Entsorgung. Ein eigenes Stilllegungsformular der Stadt ist uns nicht bekannt.

Kontakt: Tel. Fachgebiet Umwelt 05341 839-3222 (Funktionsnummer, auf der Seite als 05341 8393222 geschrieben) · umwelt@stadt.salzgitter.de · Zentrale der Stadt 05341 839-0 · Fachgebiet Umwelt 05341 839-3222 · Fax 05341 839-4936 · umwelt@stadt.salzgitter.de · Zentrale der Stadt 05341 839-0. Öffnungszeiten laut Seite des Fachgebiets: Montag, Dienstag und Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Salzgitter

Nur 5,5 Prozent der Wohnungen in Salzgitter heizen nach dem Zensus 2022 überwiegend mit Heizöl, 3.028 von 55.430. Der Landesdurchschnitt in Niedersachsen liegt bei 14,1 Prozent. Die 45 Kreise und kreisfreien Städte des Landes (die Region Hannover eingerechnet) reichen von 0,9 Prozent in der Stadt Oldenburg bis 35,5 Prozent im Landkreis Holzminden; Salzgitter hat nach unserer Auswertung den 13. niedrigsten Wert.

Salzgitter ist eine Gas- und Fernwärmestadt: 72,0 Prozent der Wohnungen heizen nach dem Zensus überwiegend mit Gas, 19,9 Prozent mit Fernwärme. Mit dem Heizöl zusammen sind das 97,4 Prozent; die restlichen rund 2,6 Prozent entfallen nach unserer Rechnung auf andere Energieträger. Auf rund 224 Quadratkilometern leben 104.433 Menschen, rund 465 je Quadratkilometer (eigene Rechnung aus den Destatis-Angaben). Das Fernwärmenetz betreibt laut Wärmeplan die WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, das Gasnetz die Avacon Netz GmbH. Der Wärmeplan zählt anders als der Zensus, nämlich Adressen statt Wohnungen: 31.327 dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen, davon 28.256 mit Erdgas (laut Bericht etwa 90 Prozent) und 2.188 in der Sammelgruppe Heizöl, Kohle und Flüssiggas (ca. 7 Prozent der Adressen); Flüssiggas ordnet der Plan dem Heizöl zu. Deshalb lassen sich diese Zahlen nicht mit dem Zensusanteil gleichsetzen. In den Stadtteil-Steckbriefen des Plans liegt der Erdgasanteil überall bei 60 Prozent oder mehr, nur in Osterlinde bei 10 Prozent; dort nennt der Plan Heizöl für 82 Prozent der beheizten Gebäude, kein Wärmenetz und keine Baublöcke mit Gasanschluss.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Salzgitter entgegen — u. a. aus Osterlinde, Salzgitter-Bad, Barum, Beddingen, Beinum, Bleckenstedt, Bruchmachtersen, Calbecht, Drütte, Engelnstedt und weiteren Orten. Die Liste zeigt die 31 Stadtteile nach dem Wärmeplan der Stadt; Osterlinde steht vorn, weil der Plan nur dort einen Heizölanteil als Zahl nennt, die übrigen folgen alphabetisch. Ölwerte je Stadtteil gibt der Zensus nicht her, er zählt Heizöl nur für die Stadt als Ganzes; wir haben deshalb keine berechnet. Der Wärmeplan nennt für Osterlinde einen Heizölanteil (gemessen an beheizten Adressen und Endenergie), für alle anderen Stadtteile nur Erdgasanteile. Eine Rangfolge der Stadtteile nach Ölanteil ergibt sich daraus nicht.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Salzgitter

Salzgitter hat seinen Wärmeplan: Der Rat hat ihn laut Pressemeldung der Stadt am 20.05.2026 beschlossen, der veröffentlichte Bericht trägt den Stand August 2026. Zuständig war die Stadt selbst, denn die kommunale Wärmeplanung liegt in Niedersachsen seit 01.01.2026 bei den Gemeinden (§ 20 NKlimaG), und Salzgitter ist kreisfrei. Weil die Stadt zum Jahreswechsel 2023/24 mehr als 100.000 Einwohner hatte (Destatis, Stand 31.12.2023: 105.039), galt für sie die frühe Frist 30.06.2026 (§ 22 Satz 2 NKlimaG, § 4 Abs. 2 Nr. 1 WPG), die sie auch selbst nennt. Zieljahr der Treibhausgasneutralität ist 2040 (§ 20 Abs. 3 NKlimaG), mit Zwischenzielen für 2030 und 2035.

GemeindeStand der PlanungDetails
Salzgitter (kreisfreie Stadt)
104.433 Einwohner
beschlossen Frist 30.06.2026 (Stadt über 100.000 Einwohner). Der Plan ist beschlossen; die Pressemeldung der Stadt vom 11.06.2026 schreibt: „Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Salzgitter beschlossen.“ Der Bericht (Stand August 2026, redaktionelle Anpassung 12.08.2026, erstellt mit dem Planungsbüro d-fine GmbH) legt das Zieljahr 2040 fest. Zur Ausgangslage (Tabelle 4): Die Endenergienachfrage für Wärme liegt bei 1.790,47 GWh im Jahr, ohne die beiden Großindustrie-Standorte im Emissionshandel (Salzgitter Flachstahl AG und Volkswagen AG); davon entfallen 1.343,58 GWh auf Erdgas, 138,49 GWh auf Heizöl (nach unserer Rechnung 7,7 Prozent; Flüssiggas ist dem Heizöl zugerechnet) und 261,44 GWh auf Wärmenetze. An den Treibhausgasemissionen hat Heizöl nach dem Bericht einen Anteil von 11,05 Prozent (Tabelle 7). Bei den dezentralen Wärmeerzeugern zählt der Bericht 28.256 Erdgasanlagen, 2.188 mit Heizöl, Kohle und Flüssiggas, 709 mit Strom (Wärmepumpen eingeschlossen) und 174 mit Holz oder Holzpellets. Um das Zieljahr 2040 zu erreichen, müssten nach dem Bericht bei linearem Pfad jedes Jahr 5,0 Prozent der Heizsysteme gewechselt werden; mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten setzt er für die Stadt eine durchschnittliche, statische Rate von 4,4 Prozent an. Fünf Maßnahmen nennt der Plan: die Erweiterung des Fernwärmenetzes im Fokusgebiet Fredenberg (Lebenstedt Süd), die Erweiterung im Fokusgebiet Lebenstedt Ost und Engelnstedt, eine Potenzialanalyse zur Abwärme der Kläranlage Lebenstedt Nord, eine städtische Heizungsberatung und einen Runden Tisch für Energiethemen. Die voraussichtlichen Wärmenetzgebiete im Zieljahr 2040 beschreibt die Stadt auf ihrer Wärmeplan-Seite auf Baublockebene und verweist auf eine Karte in SZ-Maps.

Wärmenetze: Der Wärmeplan nennt ein rund 90 km langes Fernwärmenetz der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, gespeist aus dem Kraftwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH; es versorgt etwa 100 Gewerbeeinheiten und etwa 1.100 Privatkunden in Lebenstedt und Hallendorf. Dazu kommen mehrere Nahwärmenetze der WEVG in Thiede, Gebhardshagen, Bad und Lebenstedt; in Lebenstedt werden mehrere davon an die Fernwärme angeschlossen. Insgesamt hängen nach dem Bericht etwa 3.000 Adressen an einem Wärmenetz; der Zensus zählt 19,9 Prozent der Wohnungen mit Fernwärme (Wohnungen statt Adressen, deshalb der höhere Wert). Eignungsgebiete im Plan sind noch keine Netze: Die Erweiterungen in Fredenberg sowie in Lebenstedt Ost und Engelnstedt stehen im Plan als Machbarkeitsstudien und Umsetzungsplanung. Osterlinde hat heute kein Wärmenetz.

Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen der Wärmeplanung gelten für die Stadtverwaltung; für Sie als Hausbesitzer folgt daraus keine Pflicht. Nach § 23 Abs. 4 WPG entfaltet ein Wärmeplan keine unmittelbare Rechtswirkung, und die FAQ der Stadt formuliert es ähnlich: Er besitze „keine rechtliche Außenwirkung“ und begründe keine einklagbaren Rechte oder Pflichten der Gebäudeeigentümer. Auch im Niedersächsischen Klimagesetz steht keine Vorgabe, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien umzusteigen. Was an Ihrer Adresse gilt, erfahren Sie bei der Stadt. Rückfragen zum Wärmeplan beantwortet laut Stadtseite das Klimaschutzmanagement der Stadt (05341 839-4470, klimaschutz@stadt.salzgitter.de). Die FAQ-Seite der Stadt ist teilweise veraltet (sie kündigt noch eine Vorstellung des ersten Entwurfs bis Ende des dritten Quartals 2025 an); ihre Aussagen zum Gebäudeenergiegesetz geben wir deshalb hier nicht wieder.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Stadtverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Salzgitter zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Salzgitter

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Einen belegten Ortspreis für einen Kellertank in Salzgitter haben wir nicht. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Salzgitter ist die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt (Dezernat III) (untere Wasserbehörde) zuständig — Salzgitter ist kreisfrei; die Aufgaben der unteren Wasserbehörde liegen deshalb bei der Stadt selbst, ohne einen Landkreis dazwischen. Die Gewässerschutz-Seite der Stadt nennt die „Untere Wasserbehörde der Stadt Salzgitter“; ihr „obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen“, und sie ist laut Seite „zuständig für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Als Kontakt nennen die Anzeige-Seiten der Stadt das Fachgebiet Umwelt; es gehört zum Dezernat III (Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung, Denkmalschutz)., Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter-Lebenstedt.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Wo melde ich einen Öltank in Salzgitter an oder ab?
Bei der Stadt Salzgitter, und nur dort. Als kreisfreie Stadt ist sie für das gesamte Stadtgebiet selbst untere Wasserbehörde; ein Landkreis kommt nicht ins Spiel. Ihr Ansprechpartner ist das Fachgebiet Umwelt im Rathaus, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Telefon 05341 839-3222, umwelt@stadt.salzgitter.de. Öffnungszeiten laut Seite des Fachgebiets: Montag, Dienstag und Freitag 9-12 Uhr, Donnerstag 14-18 Uhr. Weder eine Frist in Wochen noch Gebühren stehen auf den beiden Anzeige-Seiten der Stadt; ein eigenes Merkblatt zu Heizöltanks oder ein Stilllegungsformular haben wir bei der Stadt nicht gefunden.
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks in Salzgitter anzeigen?
Eindeutig beantwortet die Stadt das nicht. Auf ihrer allgemeinen Seite zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe steht, wer solche Anlagen „einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen“, und als Beispiel nennt die Seite die Lagerung von Heizöl. Ihre Heizöl-Seite dagegen spricht nur von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage; die Stilllegung kommt dort nicht vor, in § 40 Abs. 1 AwSV ebenfalls nicht. Eine Frist in Wochen nennt keine der beiden Seiten. Rufen Sie deshalb vorab beim Fachgebiet Umwelt an (05341 839-3222) und fragen Sie, wie die Stadt die Stilllegung Ihres Tanks gemeldet haben möchte.
Wer darf einen Erdtank in Salzgitter stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Einen Erdtank legt in Salzgitter ein Fachbetrieb still: § 45 Abs. 1 AwSV verlangt ihn für jede unterirdische Anlage, also auch bei einer erdverlegten Leitung, und daneben für alle Tanks über 1.000 Liter. Der Sachverständige kommt nach § 46 AwSV (Anlagen 5 und 6) bei jeder unterirdischen Anlage dazu. Oberirdische Tanks prüft er erst über 10.000 Liter, in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten jedoch bereits über 1.000 Liter. Gesetzliche Überschwemmungsgebiete gibt es laut Stadtseite an der Fuhse (unter anderem in Salder und Lebenstedt, bis zur Stadtgrenze Richtung Broistedt/Lengede) und an der Innerste (von der Stadtgrenze bei Hohenrode bis zur Stadtgrenze Richtung Sehlde). Dieselbe Seite hält Verordnungen und Kartenblätter auch für Aue, Flote und Warne bereit, die im Aufzählungstext nicht vorkommen. Ein Wasserschutzgebiet taucht auf den Stadtseiten nicht auf; Heilquellenschutzgebiete haben wir nicht ausgewertet. Ob Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete liegt, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich beantwortet das die Stadt als untere Wasserbehörde.
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank in Salzgitter?
Wenn ein Fachbetrieb vorgeschrieben ist, übernimmt er die Stilllegung; wohin das Restöl geht und was das kostet, steht in seinem Angebot. Für alles, was Sie selbst abgeben, ist die Schadstoffannahmestelle der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg zuständig (Diebesstieg 50, 38229 Salzgitter; die Stadtseite nennt dort die Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH, Telefon 0800-3974624). Geöffnet ist laut Stadtseite im Winter (01.11. bis 31.03.) Montag bis Freitag 7.30 bis 16.30 Uhr, im Sommer (01.04. bis 31.10.) Montag bis Freitag 7.00 bis 17.30 Uhr, samstags jeweils 8.00 bis 13.00 Uhr. Sonderabfälle aus privaten Haushalten nimmt die Stadt kostenfrei an, „mit Ausnahme von Altöl, Altreifen und Eisenbahnschwellen“. Ob Heizölreste ausdrücklich dazugehören, sagt die Seite nicht; die Schadstoff-Liste nennt Heizöl nicht, und die Abfallwirtschaftssatzung schließt „schädlich verunreinigte Öl- und Gastanks“ von der Abfallentsorgung aus (§ 4 Abs. 2). Grünschnitt und sonstigen Abfall dürfen private Kunden aus dem Stadtgebiet laut Stadtseite nur mit vorher reserviertem Zeitfenster anliefern; ob das auch die Schadstoffannahme betrifft, bleibt offen. Rufen Sie vorher an. Träger der Abfallentsorgung ist der Städtische Regiebetrieb Salzgitter (SRB).
Was kostet es, einen Öltank in Salzgitter stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Verlässliche Durchschnittswerte für Salzgitter existieren nicht. Die Salzgitter-Seite eines Vermittlers zeigt dieselben Preise wie seine Seiten für andere Städte und taugt deshalb nicht als Ortspreis. Woraus sich der Preis zusammensetzt, ist dagegen klar: aus der Arbeit des Fachbetriebs, den § 45 Abs. 1 AwSV über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen verlangt, aus der Sachverständigenprüfung nach § 46 AwSV, wo sie fällig ist, und aus der Entsorgung der Rückstände. Eine Gebühr der Stadt für die Anzeige nennen ihre Anzeige-Seiten nicht. Achten Sie darauf, dass im Angebot Tanktyp, Volumen, Zugang, Restöl, Entsorgung und Prüfung als getrennte Posten stehen.
Muss ich meine Ölheizung wegen der Wärmeplanung in Salzgitter austauschen?
Aus dem Wärmeplan selbst folgt für Sie keine Austauschpflicht. § 23 Abs. 4 WPG spricht ihm jede unmittelbare Rechtswirkung ab, die FAQ der Stadt nennt es „keine rechtliche Außenwirkung“. Eine Vorgabe, beim Heizungstausch erneuerbare Energien einzusetzen, kennt auch das Niedersächsische Klimagesetz nicht. Was konkret für Ihr Grundstück gilt, beantwortet die Stadt. Den Plan hat die Stadt Salzgitter selbst aufgestellt (§ 20 NKlimaG): Als Stadt mit über 100.000 Einwohnern lief ihre Frist am 30.06.2026 ab; der Rat beschloss den Plan laut Pressemeldung der Stadt am 20.05.2026, Zieljahr für die Treibhausgasneutralität ist 2040. Beim Heizöl liegt Salzgitter weit unter dem Land: 5,5 Prozent der Wohnungen heizen nach dem Zensus 2022 überwiegend damit (Niedersachsen: 14,1 Prozent). Nur Osterlinde sticht heraus; dort weist der Plan Heizöl für 82 Prozent der beheizten Gebäude aus. Ansprechpartner für den Plan ist das Klimaschutzmanagement der Stadt, 05341 839-4470.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Salzgitter

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Salzgitter). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Salzgitter anfragen