Landkreis Vechta · Oldenburger Münsterland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Vechta
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Vechta verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Vechta
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Vechta). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Mit Öl heizen nach dem Zensus 2022 im Landkreis Vechta 6,4 % der Wohnungen, im Landesschnitt sind es 14,1 %. Zwischen den Gemeinden liegen 10,4 % in Neuenkirchen-Vörden und 2,4 % in der Stadt Vechta. Für alle zehn Städte und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt und Tiefbau zuständig (Ravensberger Straße 20, Vechta). Bei der Stilllegung widersprechen sich die Stellen des Kreises: Der Online-Service nennt sie anzeigepflichtig, sechs Wochen vor Beginn. Die Heizöl-Hinweise der Kreisseite erwähnen sie nicht, ebenso wenig § 40 Abs. 1 AwSV.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Vechta?
Die Kosten für Ausbau oder Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Vechta bestimmen vor allem der Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), seine Größe, der Transportweg aus dem Haus und das Restöl. Hinzu kommt das Honorar, falls ein Sachverständiger prüfen muss. Die Anzeige privater Heizöltankanlagen ist nach der Kreisseite gebührenfrei; zu den Kosten einer Stilllegungsanzeige äußert sie sich nicht. Arbeit und Entsorgung rechnet der Fachbetrieb nach der Besichtigung ab. Für den Landkreis Vechta liegt keine örtliche Preisquelle für Ausbau oder Stilllegung vor. Belegt ist nur, was Haushalte bei der Abfallwirtschaft nicht zahlen: Sonderabfälle aus privaten Haushalten nimmt die AWV nach eigener Angabe kostenlos an. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen leeren Kunststoff- oder Stahltank aus dem Keller führt das Abfall-ABC keinen eigenen Annahmeweg auf. Für Zerlegen, Abtransport und Entsorgung liegt für den Kreis keine Zahl vor.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Vechta: Beim Erdtank kommen die Prüfung durch einen Sachverständigen und je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau hinzu. Auch dafür gibt es im Landkreis Vechta keine belegte Spanne. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Achten Sie darauf, dass das Angebot Ausbau oder Verfüllung, Restentsorgung und eine mögliche Prüfung getrennt ausweist.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Wie die Stilllegung abläuft, hängt von Standort und Größe des Tanks ab. Liegt auch nur ein Teil im Erdreich, gilt die Anlage als unterirdisch. Für sie sind bei der Stilllegung stets eine Prüfung und ein Fachbetrieb vorgeschrieben. Bei Tanks über der Erde zählen Fassungsvermögen und Lage; die Schwellen stehen weiter oben bei der Behörde. Zuerst wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde des Landkreises, mit ihr klären Sie auch, ob die Stilllegung vorab zu melden ist.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist für alle zehn Städte und Gemeinden die untere Wasserbehörde des Landkreises Vechta. Eine Stadt mit eigener Wasserbehörde gibt es hier nicht, große selbständige Städte im Sinne des § 127 Abs. 2 NWG fehlen im Kreis. Ob die Stilllegung vorab anzuzeigen ist, beantworten die Stellen des Landkreises unterschiedlich: Der Online-Service führt „stilllegen“ unter den anzeigepflichtigen Vorhaben auf (Frist sechs Wochen, vor Beginn der Maßnahme), die Heizöl-Hinweise auf der Kreisseite erwähnen die Stilllegung nicht, und auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt sie nicht. Am sichersten melden Sie die Stilllegung sechs Wochen vor Beginn bei der Wasserbehörde an (Zentrale 04441 898-0 oder wasserwirtschaft@landkreis-vechta.de) und erfragen dabei das gewünschte Formular. Ob ein Fachbetrieb vorgeschrieben ist, hängt von Größe und Lage des Tanks ab. Kommt es zu einer Prüfung, muss der Prüfbericht spätestens vier Wochen danach bei der Behörde eingehen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Die Prüfung bei der Stilllegung gilt bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Wasserschutzgebiete gibt es im Kreis in Vechta-Holzhausen, Holdorf und Vörden; die Überschwemmungsgebiete zeigt das BürgerGIS des Landkreises.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Vechta
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Vechta:
Landkreis Vechta (alle zehn Städte und Gemeinden)
Landkreis Vechta – Amt für Umwelt und Tiefbau (untere Wasserbehörde)
Amt für Umwelt und Tiefbau, Wasserwirtschaft, untere Wasserbehörde
Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta
Tel. Zentrale 04441 898-0, Funktionspostfach wasserwirtschaft@landkreis-vechta.de
Die Kreisseite „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ schreibt: „eine Genehmigung ist nicht erforderlich“; private Heizöltankanlagen seien grundsätzlich bei der Wasserbehörde anzuzeigen, und „Die Anzeige ist gebührenfrei.“ Für die Anzeige gibt es einen amtlichen Vordruck („Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 Abs. 1 AwSV / Antrag auf Eignungsfeststellung“). Der Online-Service des Landkreises nennt als Anzeigefrist sechs Wochen.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Merkblatt (Online-Service des Landkreises, Kommune365) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Vechta; den Betrieb führt die Abfallwirtschaft des Landkreises Vechta (AWV) GmbH, nach eigener Angabe eine Eigengesellschaft des Landkreises und „beauftragter Dritter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (§ 22 KrWG)“. Annahmestelle für Sonderabfälle ist das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) am Grenzweg 1 in Vechta (Telefon 04441 9325-0); es ist montags bis mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags im März bis Oktober bis 17:00 Uhr (sonst 16:00 Uhr), freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr und samstags von 7:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. Sonderabfälle aus privaten Haushalten nimmt die AWV nach eigener Angabe kostenlos bei der mobilen Schadstoffsammlung (zweimal jährlich) und an der Schadstoffannahmestelle im AWZ an. Die zehn Wertstoffhöfe im Kreis nehmen nur Abfälle aus privaten Haushalten an.
Das Abfall-ABC der AWV sagt unter „Öl“: „Grundsätzlich ist der Handel rücknahmepflichtig für Altöl.“ und „Wenn Sie Heizöl zurückgeben wollen oder andere größere Mengen an Altölen entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte an den Mineralölhandel oder an Sonderabfallentsorgungsfirmen.“ Wer Heizöl aus einem Tank loswerden will, geht danach also zum Mineralölhandel oder zu einem Sonderabfallentsorger, nicht zur Haushaltssammlung. Gewerbliche Anlieferer zahlen für Sonderabfälle nach der Preisliste des Entsorgers; die AWV nennt „mehrere Hundert Euro“ als möglich. Einen Eintrag für leere Heizöltanks hat das Abfall-ABC nicht; fragen Sie den Fachbetrieb, der den Tank ausbaut, oder die AWV.
Wichtig: Die Prüfung bei der Stilllegung gilt bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Wasserschutzgebiete gibt es im Kreis in Vechta-Holzhausen, Holdorf und Vörden; die Überschwemmungsgebiete zeigt das BürgerGIS des Landkreises. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Vechta: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Vechta dazu schreiben:
Landkreis Vechta (alle zehn Städte und Gemeinden): Landkreis Vechta – Amt für Umwelt und Tiefbau (untere Wasserbehörde)
Die Aussagen des Landkreises sind nicht einheitlich. Die Kreisseite „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ spricht von Anzeige und Sachverständigenprüfung, nennt die Stilllegung aber nicht. Der Online-Service des Landkreises (Kommune365, von der Kreisseite als „Kreishaus Online“ verlinkt) lautet dagegen: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist steht dort sechs Wochen, als Rechtsgrundlage § 62 WHG und § 40 AwSV. Der Abfallwirtschaftsbetrieb AWV schreibt im Abfall-ABC unter „Öl“: „Stillgelegte Tankanlagen müssen Sie von entsprechenden Fachfirmen reinigen und das Öl entsorgen lassen. Da es sich bei Tankanlagen um genehmigungspflichtige Anlagen handelt, muss der Abbau der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta angezeigt werden.“ Das widerspricht der Kreisseite („eine Genehmigung ist nicht erforderlich“). Der amtliche Anzeige-Vordruck des Landkreises unterscheidet nur zwischen bestehender Anlage und Neuanlage; ein Feld für die Stilllegung hat er nicht. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht; der Landkreis verlangt sie also in seinem Online-Service strenger, als es das Bundesrecht ausdrücklich vorsieht. Im Prüfpunkt ist die Kreisseite dagegen knapper als die AwSV: Sie führt unterirdische Anlagen und Anlagenteile sowie bestehende oberirdische Heizölanlagen mit einer Gesamtmenge über 10 m³ als prüfpflichtig nach § 46 AwSV auf, sagt aber nicht, dass die Prüfung bei der Stilllegung fällig wird, und nennt weder die 1.000-Liter-Schwelle in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten noch den Fachbetrieb. Das Gesetz verlangt bei der Stilllegung (§ 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6) die Prüfung durch einen Sachverständigen: bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter. Steht der Tank im Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet oder im Überschwemmungsgebiet (festgesetzt oder vorläufig gesichert), genügen schon über 1.000 Liter; bei geteilter Zone III betrifft das nur Zone III A. Fachbetriebspflicht nach § 45 Abs. 1 AwSV besteht bei jedem Tank über 1.000 Liter und bei jeder unterirdischen Anlage. Unterirdisch ist auch ein Tank, der nur zum Teil im Boden liegt, etwa wegen einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).
- Formular: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 Abs. 1 AwSV / Antrag auf Eignungsfeststellung (PDF)
- Quelle: Landkreis Vechta, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Amt für Umwelt und Tiefbau)
Kontakt: Tel. Zentrale 04441 898-0, Funktionspostfach wasserwirtschaft@landkreis-vechta.de · Servicezeiten montags bis freitags 8:30 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:30 bis 17:00 Uhr, außerdem nach Vereinbarung. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Vechta
Nach dem Zensus 2022 wird im Landkreis Vechta in 6,4 % der Wohnungen mit Öl geheizt, das sind rund 4.050 von 63.300. In Niedersachsen insgesamt liegt der Anteil bei 14,1 %; der Kreis bleibt damit deutlich darunter. Zwischen den Gemeinden reicht der Anteil von 2,4 % in der Stadt Vechta bis 10,4 % in Neuenkirchen-Vörden. Holdorf und Goldenstedt liegen bei je 10,3 %, Bakum und Visbek bei je 9,1 %. In absoluten Zahlen zählen Lohne (rund 660) und Damme (rund 650) die meisten Ölheizungen, danach folgen Goldenstedt (rund 450) und Neuenkirchen-Vörden (rund 390).
Gas ist im Landkreis Vechta der vorherrschende Energieträger: 83,9 % der Wohnungen heizen überwiegend damit (Landesschnitt 71,9 %). Fernwärme erreicht 2,6 % (Landesschnitt 7,7 %). Am höchsten ist der Gasanteil in der Stadt Vechta mit 90,1 %, am niedrigsten in Bakum mit 74,1 % und in Holdorf mit 75,9 %. Bakum hat zugleich mit 8,7 % den höchsten Fernwärmeanteil; nach dem Abschlussbericht zur Wärmeplanung versorgen dort Biogas-Blockheizkraftwerke einzelne Wärmenetze. Dazu kommen Steinfeld (4,3 %) und Holdorf (3,6 %); in den übrigen Gemeinden sind es höchstens 2,9 %. Die Gründe für die Verteilung nennt der Zensus nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Vechta entgegen — u. a. aus Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Goldenstedt, Bakum, Visbek, Stadt Damme, Steinfeld (Oldenburg), Stadt Lohne (Oldenburg), Stadt Dinklage, Stadt Vechta und weiteren Orten. Vechta, Lohne, Damme und Dinklage haben Stadtrecht. Keine der zehn Städte und Gemeinden gehört zu einer Samtgemeinde, im Zensus hat jede eine eigene Zeile. Die Reihenfolge folgt dem Ölanteil, der höchste steht oben. Für alle zehn ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Vechta
Die zehn Städte und Gemeinden planen selbst; eine Samtgemeinde-Ebene gibt es im Kreis nicht (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Vechta und Lohne sind Mittelzentren, für sie muss der Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorliegen. Für die übrigen acht nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen haben laut Ratsinformationssystemen Lohne (Rat, 26.03.2025), Visbek (Rat, 09.12.2025) und Goldenstedt (Rat, 15.12.2025) ihre Pläne; Bakum hat am 19.03.2026 im Rat die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Wärmeplan beschlossen. Vechta, Damme und Steinfeld haben ihre Berichte im Rat oder Fachausschuss vorgestellt, Dinklage den Entwurf seines Abschlussberichts; ein Beschluss über den Plan selbst ist dort nicht belegt. Holdorf arbeitet noch an seinem Plan, für Neuenkirchen-Vörden ist der Stand unbekannt. Auskunft zu den Plänen geben die Städte und Gemeinden.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Vechta 33.768 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt hat den kommunalen Wärmeplan (mit EWE NETZ) veröffentlicht; Abschlussbericht und Abschlusspräsentation stehen auf ihrer Seite zum Download. Das Ratsinformationssystem führt den Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen vom 05.02.2025 mit TOP Ö 4 „Kommunale Wärmeplanung“ (Beschluss: zur Kenntnis genommen). Die Beschlussvorlage 60/033/2024 schreibt: „Die Kommunale Wärmeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe nach NKlimaG und ist mit Veröffentlichung dieser gültig.“ Einen Ratsbeschluss zum Plan führt die Stadt nicht auf. Nach der Stadt hat der Plan vier mögliche Eignungsgebiete für Wärmenetze („Vechta Zentrum“, „Schulzentrum Nord und Hallenwellenbad“, „Gewerbegebiet Falkenrotter Straße“ und im Ortsteil Langförden); die Beschlussvorlage spricht von dreien. Als Mittelzentrum gilt für Vechta die Frist 31.12.2026. |
| Stadt Lohne (Oldenburg) 28.114 Einwohner | beschlossen | Das Ratsinformationssystem führt die Ratssitzung vom 26.03.2025 mit TOP Ö 7.2.2 „Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung“ (einstimmig beschlossen, Ja: 31, Nein: 0, Enthaltung: 0). Der Abschlussbericht (EWE NETZ, greenventory) nennt fünf Eignungsgebiete für Wärmenetze: Schulgebäude und Sportanlagen an der Kirchenziegelei, Franziskusschule, Ketteler-Schule, Innenstadt Lohne und Märschendorf. Im Stadtgebiet bestehen nach dem Bericht keine signifikanten Wärmenetze zur zentralen Versorgung, nur vereinzelte Nahwärmenetze von Biogasanlagenbetreibern. Als Mittelzentrum hatte Lohne die Frist 31.12.2026. |
| Stadt Damme 17.449 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt hat den kommunalen Wärmeplan (EWE NETZ) veröffentlicht; der Abschlussbericht steht zum Download bereit. Das Ratsinformationssystem führt den Rat vom 09.12.2025 mit TOP Ö 14 „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Damme; Vorstellung des kommunalen Wärmeplans“ (Vorlage VO/0190/2025); nach der Niederschrift beschloss der Rat mit 27 Ja-Stimmen: „Der Rat der Stadt Damme nimmt den kommunalen Wärmeplan zustimmend zur Kenntnis.“ Einen Beschluss über den Plan selbst nennt die Niederschrift nicht. Der Bericht nennt die Eignungsgebiete „Grüner Weg“ und „Hunteburger Straße“. Bestehende Netze sind die Wärmeverbünde „Westring“ und „Grüner Weg“ der Wärmeversorgung Damme GmbH (Biomethan; Bildungseinrichtungen sowie Sport- und Schwimmhallen). |
| Stadt Dinklage 13.547 Einwohner | Plan liegt vor | Das Ratsinformationssystem führt den Stadtrat vom 23.06.2026 mit TOP Ö 5 „Kommunale Wärmeplanung - Präsentation des Abschlussberichtes für die Stadt Dinklage“ (Vortrag EWE NETZ; Beschluss: zur Kenntnis genommen; Vorlage DS-19-0717). Die zugehörige Anlage heißt „20260615 Entwurf Abschlussbericht Stadt Dinklage 2.0 clean“; einen endgültigen Bericht oder einen Ratsbeschluss über den Plan führt das Ratsinformationssystem nicht. |
| Gemeinde Steinfeld (Oldenburg) 10.425 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite, sie erstelle mit EWE NETZ und greenventory einen Wärmeplan für das gesamte Gemeindegebiet (Förderbescheid zum 01.06.2024, Durchführungszeitraum 2024 bis 2025; Meldung vom 14.10.2024). Das Ratsinformationssystem führt den Gemeinderat vom 18.11.2025 mit TOP 13 „Kerninhalte des Kommunalen Wärmeplans Steinfeld“ (Vorlage WA 55/2021-26); nach dem Niederschriftsauszug beauftragte der Rat mit 18 Ja-Stimmen den Fachausschuss, „auf Basis der vorgelegten Ergebnisse aus dem Bericht, die geeigneten Maßnahmen, Prioritäten und einen Zeitplan zu beschließen“. Für den 08.01.2026 lud die Gemeinde zu einer öffentlichen Abschlussveranstaltung ein. Einen Beschluss über den Plan selbst nennt die Niederschrift nicht. |
| Gemeinde Goldenstedt 10.342 Einwohner | beschlossen | Die Gemeinde meldet, sie habe mit EWE NETZ die Wärmeplanung abgeschlossen und die Ergebnisse „in der letzten Gemeinderatssitzung“ vorgestellt; der Abschlussbericht (Projektlaufzeit bis 31.12.2025) steht auf ihrer Seite zum Download. Für einzelne wenige Bereiche mit dichter Bebauung wurde ein Wärmenetz geprüft, für den größten Teil der Gebäude bleibt die dezentrale Versorgung. Nach dem Protokoll der Ratssitzung vom 15.12.2025 (TOP 7.4, Vorlage 2025/152) hat der Rat mit 21 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme beschlossen: „Die Ratsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen die Kommunale Wärmeplanung.“ |
| Gemeinde Visbek 9.885 Einwohner | beschlossen | Die Gemeinde meldet am 11.12.2025, sie habe mit EWE NETZ die Wärmeplanung abgeschlossen und die Ergebnisse in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt; der Abschlussbericht steht auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“. Im Ortskern wurde ein Eignungsgebiet für ein Wärmenetz mit drei Ausbaustufen ermittelt. Nach dem Bericht bestehen in der Gemeinde derzeit keine Wärmenetze. Das Ratsinformationssystem führt den Rat vom 09.12.2025 mit TOP Ö 19 „Kommunale Wärmeplanung“ (Vorlage 18./VO/0816): „Der von der EWE Netz GmbH für die Gemeinde Visbek erarbeitete Kommunale Wärmeplan wird beschlossen.“ (einstimmig). |
| Gemeinde Neuenkirchen-Vörden 8.857 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Startseite der Gemeinde und im Ratsinformationssystem (Sitzungen Januar 2025 bis Oktober 2026) steht zur Wärmeplanung nichts; eine Meldung vom 08.10.2024 nennt sie nur als Gesprächsthema beim Austausch der Verwaltungsausschüsse mit Holdorf. Am 12.12.2023 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, bis zu einem landesrechtlichen Stichtag erstmals eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen (TOP 11, Vorlage 148/2023); einen Entwurf oder Plan nennt das Ratsinformationssystem nicht. |
| Gemeinde Holdorf 7.546 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite „Kommunale Wärmeplanung“, der Gemeinderat habe in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 den Start der Wärmeplanung beschlossen; die Verwaltung suche nun ein Planungsbüro. Im Nachhaltigkeitsausschuss vom 13.08.2026 stellte die Fa. IP SYSCON GmbH nach dem Ratsinformationssystem Grundlagen, Ziele und Ablauf der Wärmeplanung vor. Wann der Plan vorliegt, nennt die Gemeinde nicht. |
| Gemeinde Bakum 6.905 Einwohner | beschlossen | Die Gemeinde hat auf ihrer Seite „Energie & Umwelt“ den Abschlussbericht (EWE NETZ, Projektlaufzeit 01.01.2025 bis 31.03.2026) veröffentlicht. Er nennt zwei Eignungsgebiete für Wärmenetze („Bakum West“ und „Brandenburger Straße“) und beschreibt bestehende Biogas-Wärmenetze (Betreiber Stricker im Nordosten, Schillmöller im Nordwesten). Nach dem Protokoll des Gemeinderates vom 19.03.2026 (TOP 17, Beschlussvorlage 375) stellte EWE NETZ dort den Abschlussbericht vor; einen Antrag, die Wärmeplanung zunächst ohne die Maßnahmen zu beschließen, lehnte der Rat ab (2 Ja, 15 Nein, 1 Enthaltung) und beschloss einstimmig bei 3 Enthaltungen: „Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen zur klimafreundlichen Wärmeversorgung zum Zieljahr 2040 sollen umgesetzt werden.“ |
Wärmenetze: Bestehende Netze nennen die Berichte für Damme (Wärmeversorgung Damme GmbH, Biomethan, zwei Verbünde), Bakum (Biogas-Netze der Betreiber Stricker und Schillmöller; Fernwärmeanteil 8,7 %) und Vechta (kleinere Nahwärmenetze mit Blockheizkraftwerken am Schulzentrum Nord und an der Geschwister-Scholl-Oberschule; in Langförden entsteht ein Netz für Grundschule und Sporthallen). In Lohne gibt es nur vereinzelte Biogas-Nahwärmenetze, in Visbek keine. Für Dinklage, Steinfeld, Goldenstedt, Holdorf und Neuenkirchen-Vörden liegen keine Angaben zu Wärmenetzen vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe, Auskunft geben die Städte und Gemeinden. Die Fristen binden die Städte und Gemeinden, Eigentümer sind davon nicht betroffen. Ob für Ihr Haus außerdem eine kommunale Satzung gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Vechta zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Vechta
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Vechta – muss ich die Stilllegung beim Landkreis melden?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Vechta eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Vechta einen Fachbetrieb?
Wo kann ich im Landkreis Vechta Heizölreste und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Vechta stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Vechta austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Vechta
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Vechta
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Vechta). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.