Landkreis Wittmund · Ostfriesland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Wittmund
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Wittmund verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Wittmund
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Wittmund). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Wer im Landkreis Wittmund mit Öl heizt, gehört zu einer kleinen Gruppe: Nach dem Zensus 2022 sind es 4,1 % der Wohnungen, in Niedersachsen 14,1 %. Der höchste Ölanteil findet sich in Friedeburg (6,6 %), der niedrigste auf Spiekeroog (0,0 %) und Langeoog (0,6 %). Ansprechpartner für alle 19 Gemeinden einschließlich der beiden Inseln ist die untere Wasserbehörde des Landkreises in Wittmund (Schloßstraße 9). Wie die Kreisseiten die Anzeige einer Stilllegung behandeln, steht weiter unten.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Wittmund?
Die Kosten für Ausbau oder Stilllegung hängen vom Tankmaterial, von der Größe, vom Restöl und vom Zugang im Haus ab. Beim Erdtank kommen Erdarbeiten und die Prüfung durch einen Sachverständigen hinzu. Eine gesonderte Gebühr für die Anzeige führen die Kreisseiten nicht auf. Für die Arbeit selbst brauchen Sie das Angebot eines Fachbetriebs. Für den Landkreis Wittmund liegt keine örtliche Preisquelle vor; auch eine Gebühr für die Anzeige führen die Kreisseiten nicht auf. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Ist der Metalltank gereinigt, darf er laut Abfallberatung des Landkreises mit der Stilllegungsbescheinigung zum Schrotthändler. Was der Händler berechnet oder zahlt, geht aus den Kreisseiten nicht hervor. Reinigung, Zerlegung und Abtransport erledigt der Fachbetrieb; eine Kreisquelle mit Preis dazu liegt nicht vor.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Wittmund: Zusätzlich zur Prüfung durch den Sachverständigen fallen beim Erdtank je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung sowie Verfüllung oder Ausbau an. Ein Preisbeleg für den Landkreis Wittmund liegt dazu nicht vor. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Bitten Sie den Fachbetrieb, Ausbau oder Verfüllung, Rückstandsentsorgung und eine eventuelle Prüfung im Angebot einzeln aufzuführen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Klären Sie zuerst, wo der Tank steht und wie viele Liter er fasst. Steckt er auch nur zum Teil im Boden, zählt er als unterirdische Anlage; dafür gelten strengere Prüf- und Fachbetriebspflichten, die bei der Behörde weiter unten stehen. Erste Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde in Wittmund. Sie ist für alle Gemeinden des Kreises zuständig.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zuständig ist die untere Wasserbehörde beim Landkreis Wittmund, und zwar für alle 19 Gemeinden samt Langeoog und Spiekeroog. Nur große selbständige Städte führen nach § 14 NKomVG und § 127 Abs. 2 NWG eine eigene untere Wasserbehörde; im Kreisgebiet trifft das auf keine Stadt zu. Weil die Kreisseiten die Anzeigepflicht unterschiedlich darstellen, melden Sie die Stilllegung am besten vorab: über das Kontaktformular des Landkreises oder telefonisch über die Zentrale 04462 86-01. Fragen Sie dabei gleich, ob eine Prüfung durch einen Sachverständigen nötig ist. Kommt es dazu, muss der Sachverständige seinen Bericht der Behörde binnen vier Wochen nach der Prüfung vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Der Landkreis nennt festgesetzte Schutzgebietsverordnungen für die Wasserwerke Langeoog, Spiekeroog, Harlingerland, Sandelermöns und Klein-Horsten; welche Grundstücke darin oder in einem Überschwemmungsgebiet liegen, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen, und die untere Wasserbehörde gibt Auskunft.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Wittmund
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Wittmund:
Landkreis Wittmund (alle 19 Gemeinden, auch die Inseln Langeoog und Spiekeroog)
Landkreis Wittmund – Untere Wasserbehörde
Fachbereich Umwelt, Fachdienst Wasserwirtschaft/Untere Wasserbehörde
Landkreis Wittmund, Fachbereich Umwelt – Untere Wasserbehörde, Schloßstraße 9 (Verwaltungsgebäude III), 26409 Wittmund; Postanschrift laut Vordruck: Am Markt 9, 26409 Wittmund
Tel. Zentrale 04462 86-01
Bei der Stilllegung gehen die Kreisseiten auseinander: Auf „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ steht das Stilllegen unter den anzeigepflichtigen Vorhaben, die Leistungsseite für Heizölverbraucheranlagen und § 40 Abs. 1 AwSV erwähnen es nicht. Als zuständig nennt die Leistungsseite für Heizölverbraucheranlagen den Fachdienst Bauordnung, die Seite für übrige Anlagen den Fachdienst Wasserwirtschaft/Untere Wasserbehörde (beide Schloßstraße 9). Seit der Gesetzesänderung 2017 müssen ältere Heizöl-Lagerbehälter im Nachhinein von einem Sachverständigen geprüft werden. Die untere Wasserbehörde schreibt dazu nach und nach die Betreiber an, deren Anlagen noch ungeprüft sind.
Entsorgung & Restöl
Der Landkreis Wittmund ist nach seiner Seite zum Abfallwirtschaftskonzept öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Aufgaben nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund wahr; „Verbandsmitglieder sind die Landkreise Friesland und Wittmund.“ Das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels (Fuhlrieger Allee 3, 26434 Wangerland) hat montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr und samstags 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Wertstoffhof werden Anlieferungen nach Angabe des Zweckverbands nur mit vorab gebuchtem Termin angenommen, und nur Abfälle aus den Landkreisen Friesland oder Wittmund; gewerbliche Anlieferungen kosten grundsätzlich etwas. Problemstoffe nimmt der Wertstoffhof nicht an. Sie können samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr ohne Termin zur Schadstoffsammlung der Firma Nehlsen (Sonderabfallzwischenlager neben dem Gelände) oder zum Schadstoffmobil der Landkreise gebracht werden. Auf Langeoog und Spiekeroog bestehen Müllumschlagstationen; Auskunft zur Abfuhr geben auf Langeoog die Firma Bohmann (Rastede), auf Spiekeroog die Firma Augustin (Schortens).
Nach der Abfallberatung des Landkreises säubert eine Fachfirma den Öltank; mit der Stilllegungsbescheinigung darf er dann als Metallschrott zum Schrotthändler. Altmetall in haushaltsüblichen Mengen nimmt das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels kostenlos an, größere Mengen gehören zum Schrotthändler. An anderer Stelle derselben Seite heißt es: „Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.“ Das Schadstoffmobil nimmt Sonderabfälle aus privaten Haushalten kostenlos an; von der kostenlosen Annahme ausgenommen sind „Asbest, Bahnschwellen und ölhaltige Abfälle“. Wohin Heizölreste und Ölschlamm aus der Tankreinigung gehören, nennt der Landkreis nicht; fragen Sie die Fachfirma und die Abfallberatung. Auf den Seiten von Langeoog und Spiekeroog steht zu Heizöl und Öltanks nichts.
Wichtig: Der Landkreis nennt festgesetzte Schutzgebietsverordnungen für die Wasserwerke Langeoog, Spiekeroog, Harlingerland, Sandelermöns und Klein-Horsten; welche Grundstücke darin oder in einem Überschwemmungsgebiet liegen, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen, und die untere Wasserbehörde gibt Auskunft. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Wittmund: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Wittmund dazu schreiben:
Landkreis Wittmund (alle 19 Gemeinden, auch die Inseln Langeoog und Spiekeroog): Landkreis Wittmund – Untere Wasserbehörde
Zur Stilllegung eines Heizöltanks äußern sich die Seiten des Landkreises unterschiedlich. Auf „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ heißt es unter „Anzeigepflicht“: „Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bauen und in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dies beim Landkreis Wittmund, untere Wasserbehörde, vor Einbau, sowie bei Änderung und Stilllegung anzuzeigen.“ Die Leistungsseite „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ erwähnt die Stilllegung nicht. Dort gilt eine Frist von „mindestens sechs Wochen im Voraus“ (Rechtsgrundlage § 40 Absätze 1-3 AwSV), und unter den Unterlagen steht „Gegebenenfalls Sachverständigengutachten“. Auch im Text von § 40 Abs. 1 AwSV taucht die Stilllegung nicht auf. Der Vordruck „Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Antrag auf Eignungsfeststellung“ sieht für bestehende Anlagen nur die vorübergehende Stilllegung vor („Anlage vorübergehend Stillgelegt am“); für die endgültige gibt es kein Feld. Er erfragt außerdem, ob der Tank im Wasserschutzgebiet (Zone I bis III B) oder im Überschwemmungsgebiet liegt. Die Abfallberatung des Landkreises schreibt zum Öltank: „Öltanks müssen von entsprechenden Fachfirmen gesäubert werden. Sie bekommen dann eine Stilllegungsbescheinigung mit dem der Tank dann als Metallschrott beim Schrotthändler entsorgt werden darf.“ Ein eigenes Merkblatt zur endgültigen Stilllegung liegt nicht vor; erkundigen Sie sich bei der unteren Wasserbehörde, ob ein Vordruck bereitliegt. Für die Prüfung gilt § 46 AwSV mit den Anlagen 5 und 6: Bei der Stilllegung muss ein Sachverständiger unterirdische Anlagen unabhängig von der Größe prüfen, oberirdische Heizöltanks erst über 10.000 Liter. Bei einer Lage in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet (Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete), genügt schon ein Inhalt über 1.000 Liter; bei geteilter Zone III zählt nur Zone III A. Nach § 45 Abs. 1 AwSV muss ein Fachbetrieb arbeiten, sobald ein Tank über 1.000 Liter fasst oder unterirdisch liegt. Zu Letzteren zählt auch ein Tank, der nur zum Teil im Boden liegt, oder eine Anlage mit erdverlegter Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV).
- Formular: Vordruck des Landkreises: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Antrag auf Eignungsfeststellung
- Quelle: Landkreis Wittmund: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kontakt: Tel. Zentrale 04462 86-01 · Öffnungszeiten des Landkreises: montags bis freitags 8:30 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 31.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Wittmund
Der Zensus 2022 zählt im Landkreis Wittmund in 4,1 % der Wohnungen eine Ölheizung, das sind rund 1.300 von 31.800. Niedersachsenweit liegt der Anteil bei 14,1 %, der Kreis steht also deutlich besser da. Die Spanne unter den Gemeinden reicht von 0,0 % auf Spiekeroog (dort zählt der Zensus keine Ölheizung) über 0,6 % auf Langeoog bis zu 6,6 % in Friedeburg. Die Samtgemeinde Esens liegt mit 4,3 % leicht über dem Kreisschnitt, die Samtgemeinde Holtriem mit 4,1 % genau darauf. In absoluten Zahlen stehen die meisten Ölheizungen in der Stadt Wittmund (rund 400), gefolgt von der Samtgemeinde Esens (rund 360) und Friedeburg (rund 320).
Geheizt wird im Landkreis Wittmund vor allem mit Gas: Bei 86,8 % der Wohnungen ist es der vorherrschende Energieträger, im Land sind es 71,9 %. Fernwärme kommt auf 3,6 % (Land: 7,7 %). Den höchsten Gasanteil hat Langeoog mit 91,4 %, den niedrigsten die Stadt Wittmund mit 85,9 %. Bei der Fernwärme liegen die Stadt Wittmund (5,1 %), die Samtgemeinde Holtriem (4,1 %) und Spiekeroog (4,0 %) über dem Kreiswert, Langeoog mit 1,3 % am weitesten darunter. Neben dem Gasnetz des regionalen Energieversorgers nennt der Wärmeplan der Stadt Wittmund mehrere Nahwärmenetze. Die Gründe für die Verteilung liefert der Zensus nicht.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Wittmund entgegen — u. a. aus Gemeinde Friedeburg, Samtgemeinde Esens, Samtgemeinde Holtriem, Stadt Wittmund, Inselgemeinde Langeoog, Gemeinde Spiekeroog und weiteren Orten. Zum Landkreis gehören 19 Gemeinden: vier verbandsfreie (Stadt Wittmund, Friedeburg, Langeoog, Spiekeroog) und 15 Mitgliedsgemeinden in zwei Samtgemeinden. Samtgemeinde Esens: Dunum, Stadt Esens, Holtgast, Moorweg, Neuharlingersiel, Stedesdorf, Werdum. Samtgemeinde Holtriem: Blomberg, Eversmeer, Nenndorf, Neuschoo, Ochtersum, Schweindorf, Utarp, Westerholt. Der höchste Ölanteil steht in der Liste oben. Für jedes dieser Gebiete ist dieselbe untere Wasserbehörde beim Landkreis zuständig. Zur Einordnung: Auf Langeoog stehen 1.875 Wohnungen für 1.341 Einwohner, auf Spiekeroog 569 Wohnungen für 648 Einwohner.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Wittmund
Für die Wärmeplanung sind im Landkreis Wittmund sechs Stellen zuständig: die Stadt Wittmund, die Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog sowie die Samtgemeinden Esens und Holtriem (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Die Stadt Wittmund muss als Mittelzentrum nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 fertig sein, für die übrigen fünf nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen ist nach den Ratsinformationssystemen nur der Plan der Samtgemeinde Esens (Samtgemeinderat, 17.06.2026). In der Stadt Wittmund nahm der Rat am 03.12.2025 den vorgelegten Plan zur Kenntnis; einen Beschluss über den Plan selbst enthält die Vorlage nicht. Für Friedeburg, Holtriem und Langeoog liegt ein veröffentlichter Abschlussbericht vom März 2024 vor, ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Zu Spiekeroog ist der Stand unbekannt.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Wittmund 19.951 Einwohner | Plan liegt vor | Der Rat der Stadt Wittmund hat am 03.12.2025 unter TOP Ö 9 (Beschlussvorlage BV/2025/135) mit 30 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen beschlossen, den vorgelegten kommunalen Wärmeplan zur Kenntnis zu nehmen; einen Beschluss über den Plan selbst enthält die Vorlage nicht (Ratsinformationssystem der Stadt). Der Bau- und Planungsausschuss hatte am 10.11.2025 mehrheitlich empfohlen. Der Beschlussvorschlag lautet: „Der vorgelegte kommunale Wärmeplan wird zur Kenntnis genommen.“ Die Verwaltung soll die Ziele weiterverfolgen, und die Vorlage hält fest: „Eine Festlegung für die Bürger und Bürgerinnen für die Wärmeversorgung ist bisher nicht erfolgt und bedarf weiterer Fachgutachten und dritter Investoren sowie entsprechender Beschlüsse.“ Der Plan (IP SYSCON, März 2024) ist der Vorlage beigefügt; unter den sieben Prioritäten stehen Wärmenetze und Quartierslösungen. Als Mittelzentrum muss Wittmund nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 fertig sein. |
| Samtgemeinde Esens 14.094 Einwohner | beschlossen | Der Samtgemeinderat Esens hat die kommunale Wärmeplanung am 17.06.2026 unter TOP Ö 10 (Sitzungsvorlage SG/250/2026) mehrheitlich beschlossen (Ratsinformationssystem der Samtgemeinde). Der Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten hatte am 20.05.2026 mit 9 Ja- gegen 1 Nein-Stimme dazu geraten. Beschlossen wurde der Vorschlag „Die kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Esens wird beschlossen.“ Laut Vorlage lag der Plan in finaler Fassung vor, sollte bis 30.06.2026 veröffentlicht und beim Umweltministerium eingereicht werden und damit als „freiwillige Wärmeplanung“ im Sinne des § 24 Abs. 2 NKlimaG gelten. Zur Samtgemeinde gehören Dunum, Stadt Esens, Holtgast, Moorweg, Neuharlingersiel, Stedesdorf und Werdum. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
| Gemeinde Friedeburg 10.203 Einwohner | Plan liegt vor | Auf der Seite „Sonstige Pläne“ veröffentlicht die Gemeinde den „Abschlussbericht (Stand März 2024)“ zur Kommunalen Wärmeplanung. Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 28.02.2024 unter TOP Ö 10 den Sachstandsbericht (Vorlage 2024-022) einstimmig beschlossen; laut Beschlussvorschlag sollte er zur Kenntnis genommen und das Ergebnis der Wärmeplanung vorgelegt werden. Im Ratsinformationssystem der Gemeinde findet sich kein Ratsbeschluss zum Abschlussbericht. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
| Samtgemeinde Holtriem 9.612 Einwohner | Plan liegt vor | Unter „sonstige Bekanntmachungen“ stellt die Samtgemeinde den Bericht „Kommunale Wärmeplanung Samtgemeinde Holtriem Abschlussbericht 20240327“ bereit; er stützt sich nach eigener Angabe auf den Wärmeplan des Landkreises von 2022. In den Sitzungen 2024 bis Oktober 2026 im Ratsinformationssystem fehlt ein Tagesordnungspunkt zur Wärmeplanung, ein Beschluss ist daher nicht belegt. Zur Samtgemeinde gehören Blomberg, Eversmeer, Nenndorf, Neuschoo, Ochtersum, Schweindorf, Utarp und Westerholt. Die Frist des Umweltministeriums ist der 30.06.2028. |
| Inselgemeinde Langeoog 1.341 Einwohner | Plan liegt vor | Den „Abschlussbericht kommunale Wärmeplanung für die Inselgemeinde Langeoog“ (Stand 27.03.2024) hat die Gemeinde auf ihrer Seite veröffentlicht; die wichtigsten Ergebnisse wurden am 29.10.2024 in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Der Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Landschaftsausschuss nahm das Vorgehen am 12.02.2024 zur Kenntnis. Der Rat beschloss am 11.02.2025 einstimmig, ein integriertes Klimaschutzkonzept ausarbeiten zu lassen. In den veröffentlichten Niederschriften findet sich kein Ratsbeschluss zum Wärmeplan. Das Umweltministerium nennt als Frist den 30.06.2028. |
| Gemeinde Spiekeroog 648 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Weder auf den Seiten der Gemeinde noch im Bürger-Informationssystem (Sitzungen 2023 bis 2026) findet sich ein Wärmeplan oder ein Tagesordnungspunkt dazu. In der Vorlage der Gemeinde Friedeburg vom 13.02.2024 wird Spiekeroog unter den Kommunen aufgeführt, die ein gemeinsames Vorgehen im Landkreis abgestimmt haben; zum Stand liegt nichts vor. Als Frist nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. |
Wärmenetze: Laut Wärmeplan der Stadt Wittmund versorgt die Nahwärme Ardorf eG in Ardorf nach eigenen Angaben 114 Gebäude, hauptsächlich aus zwei Blockheizkraftwerken. Die Nahwärme Wittmund GmbH betreibt vier teils zusammenhängende Netze (Stand 2020) für Haushalte, Gewerbe und eine Schule. Zu bestehenden Wärmenetzen der übrigen Stellen liegen keine Angaben vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Pläne nach § 20 NKlimaG erarbeiten die Stadt, die Gemeinden und die Samtgemeinden; Auskunft geben diese Stellen selbst. Die Berichte der Stadt Wittmund, der Samtgemeinde Holtriem und der Inselgemeinde Langeoog stützen sich nach eigener Angabe auf einen Wärmeplan für den gesamten Landkreis von 2022. Die Fristen richten sich an die Stellen, nicht an Eigentümer. Die Stadt Wittmund hält in ihrer Vorlage fest, der Plan habe „keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung für die Bürger und Bürgerinnen“ (§ 23 Abs. 4 WPG). Ob für ein bestimmtes Haus eine örtliche Satzung greift, sagt Ihre Stadt oder Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Wittmund zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Wittmund
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Wittmund: Muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Wittmund eine Prüfung durch einen Sachverständigen, wenn ich ihn stilllege?
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Wittmund einen Fachbetrieb, und muss ich ihn melden?
Wo kann ich im Landkreis Wittmund Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Wittmund stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Wittmund austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Wittmund
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Wittmund
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