Landkreis Diepholz · Bremer Umland · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Diepholz
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Im Raum Diepholz hängt es von der Postleitzahl ab, ob ein zertifizierter Partnerbetrieb (§ 62 AwSV) zuständig ist. Wir prüfen das nach Ihrer Anfrage. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Diepholz
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Diepholz). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Im Landkreis Diepholz heizen laut Zensus 2022 13,2 % der Wohnungen überwiegend mit Öl, knapp weniger als im Landesschnitt (14,1 %), in absoluten Zahlen rund 14.000 Wohnungen. Die Spanne im Kreis reicht von 1,3 % in der Stadt Diepholz bis 25,7 % in der Samtgemeinde Siedenburg. Zuständig für Anzeigen und Fragen zur Stilllegung ist der Landkreis als untere Wasserbehörde, im Kreishaus Diepholz im Fachdienst Umwelt und Straße (Team Wassergefährdende Stoffe). Seine Seiten nennen die Stilllegung an einer Stelle als anzeigepflichtig und an der anderen nicht; diese Seite stellt beides neben die Bundesregelung (AwSV). Anlaufstelle für Tankreste und Altöl ist die AWG Bassum.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Diepholz?
Im Landkreis Diepholz fehlt uns eine regionale Preisquelle, und ohne Quelle schreiben wir keine Preise hin. Ob es günstig oder teuer wird, hängt nach unserer Einschätzung (keine Quellenaussage) an Tankart, Größe, Zugang, Restöl und an einer eventuell nötigen Prüfung. Erst ein Angebot nach Besichtigung nennt eine verlässliche Summe. Belegte Preise zur Tankstilllegung im Landkreis Diepholz liegen uns nicht vor. Kreis und AWG beziffern die Arbeit am Tank nicht; das Entgelt des Problemabfallzwischenlagers gilt nur für die Abgabe von Abfällen. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Auch für Kellertanks im Landkreis Diepholz fehlt uns eine belegte Preisangabe.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Diepholz: Hierzu haben wir keine belegte Zahl. Zum Fachbetrieb gehören beim Erdtank die Prüfung der Stilllegung durch einen Sachverständigen und, abhängig von der Lage, der Rückbau. Wir tragen eine Preisspanne nach, sobald eine regionale Quelle vorliegt. Fordern Sie bis dahin ein Angebot nach der Besichtigung an, das die Posten Reinigung, Ausbau bzw. Verfüllung, Entsorgung und Prüfung einzeln zeigt.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Ob Fachbetrieb und Sachverständiger vorgeschrieben sind, entscheidet die AwSV nach Bauart, Volumen und Lage Ihres Tanks: Bei unterirdischen Anlagen und Heizölanlagen über 1.000 Litern ist ein Fachbetrieb Pflicht, die Prüfung vor der Stilllegung hängt zusätzlich vom Schutz- oder Überschwemmungsgebiet ab. Was der Landkreis als Anzeige oder Nachweis erwartet, klären Sie vorab mit dem Team Wassergefährdende Stoffe im Kreishaus.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Zuerst das Team im Kreishaus fragen, dann Fachbetrieb und Prüfung klären Zuständig ist der Landkreis Diepholz selbst: Landkreise nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahr (§ 127 Abs. 2 Satz 1 NWG: „Die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte nehmen die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr.“); eine große selbständige Stadt, die das für ihr Gebiet übernähme, gibt es im Kreisgebiet nicht. So gehen Sie vor: Erstens ordnen Sie den Tank ein: Fasst er mehr als 1.000 Liter, steht er ganz oder teilweise im Erdreich, und liegt der Standort in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Zweitens fragen Sie das Team Wassergefährdende Stoffe, ob für diesen Tank eine Anzeige oder ein Nachweis verlangt wird, denn eine Seite des Kreises nennt die Stilllegung als Anzeigefall und die andere nicht. Drittens beauftragen Sie, wo § 45 Abs. 1 AwSV es vorschreibt, einen Fachbetrieb; er entfernt Heizöl und Rückstände. Viertens beauftragen Sie dort, wo die Prüfpflicht gilt, einen Sachverständigen, dessen Prüfbericht binnen vier Wochen auch an die Behörde geht (§ 47 Abs. 3 AwSV). Fünftens legen Sie die Nachweise der Behörde vor, soweit sie diese verlangt. Die Bundesregel in § 40 AwSV nennt die Stilllegung nicht.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Ob ein Sachverständiger vor der Stilllegung prüfen muss, hängt nach § 46 mit Anlage 5 und 6 von der Anlage ab: Unterirdische Tanks werden immer geprüft, oberirdische Heizöltanks mit mehr als 10.000 Litern ebenfalls, und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Litern, wenn sie in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (auch vorläufig angeordnet) oder Überschwemmungsgebiet stehen. Welche Schutzgebiete im Landkreis Diepholz festgesetzt sind, haben wir nicht einzeln geprüft. Ob Ihr Grundstück in einem liegt, sagt die Untere Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Diepholz
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Diepholz:
Landkreis Diepholz (alle 45 Gemeinden)
Landkreis Diepholz – Fachdienst 66 Umwelt und Straße, Team 3 Wassergefährdende Stoffe (untere Wasserbehörde)
Team Wassergefährdende Stoffe im Fachdienst Umwelt und Straße; die Dienstleistungsseiten des Kreises führen die Anzeige für den gewerblichen Umgang und die Anzeige für Heizölverbraucheranlagen
Kreishaus Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
Tel. 05441 976-0 (Zentrale des Kreishauses)
Der Landkreis beschreibt die Anzeigepflicht auf zwei Seiten, und sie decken sich nicht ganz. Die Dienstleistungsseite „Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang – Anzeige“ zählt unter den anzeigepflichtigen Maßnahmen auch das Stilllegen auf. Die eigene Seite zu Heizölverbraucheranlagen nennt als Anzeigefälle dagegen nur die Errichtung, die wesentliche Änderung und Maßnahmen, die die Gefährdungsstufe ändern, mindestens sechs Wochen im Voraus; die Stilllegung steht dort nicht. Das entspricht § 40 Abs. 1 AwSV, der die Stilllegung ebenfalls nicht als Anzeigefall nennt. Als Formulare führt der Kreis einen allgemeinen Anzeigevordruck sowie die Vordrucke „Anzeige Lagern von Heizöl“ und „Anzeige Lagern von Diesel“. Ob der Kreis für Ihren Tank eine Stilllegungsanzeige erwartet, sagen die Seiten nicht eindeutig; das fragen Sie vorab beim Team.
Entsorgung & Restöl
Entsorgungsträger ist der Landkreis Diepholz; die Anlagen betreibt die AWG Bassum. Auf ihrer Seite „Sammeln und sortieren“ führt sie den Heizöltank unter den Problemabfällen und einen Öltank unter den Bauabfällen. Zu beiden steht derselbe Satz: „Bei der Entsorgung sind besondere Hinweise zu beachten. Weitere Informationen über das Problemabfallzwischenlager: 04241 / 801 196.“ Wer Restöl oder einen leeren Tank loswerden will, fragt also zuerst dort nach, welche Menge und welcher Zustand angenommen wird.
Problemabfälle aus Privathaushalten nimmt das Problemabfallzwischenlager im Entsorgungszentrum Bassum gegen Entgelt an; die Höhe des Entgelts nennen die gelesenen Seiten nicht. Altöl gehört nach der AWG-Seite zur Rücknahme über den Handel. Ein ausgebauter Ölofen zählt als Altmetall, aber nur ohne Ölreste. Was mit dem Öl und den Rückständen geschieht, die ein Fachbetrieb bei der Stilllegung aus Tank und Leitungen holt, sagt die AWG-Seite nicht; das erfragen Sie beim beauftragten Betrieb. Offen bleibt auch, ob ein gereinigter Tank als Bauabfall angenommen wird und zu welchen Bedingungen.
Wichtig: Ob ein Sachverständiger vor der Stilllegung prüfen muss, hängt nach § 46 mit Anlage 5 und 6 von der Anlage ab: Unterirdische Tanks werden immer geprüft, oberirdische Heizöltanks mit mehr als 10.000 Litern ebenfalls, und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Litern, wenn sie in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (auch vorläufig angeordnet) oder Überschwemmungsgebiet stehen. Welche Schutzgebiete im Landkreis Diepholz festgesetzt sind, haben wir nicht einzeln geprüft. Ob Ihr Grundstück in einem liegt, sagt die Untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Diepholz: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Diepholz dazu schreiben:
Landkreis Diepholz (alle 45 Gemeinden): Landkreis Diepholz – Fachdienst 66 Umwelt und Straße, Team 3 Wassergefährdende Stoffe (untere Wasserbehörde)
Eine eigene Stilllegungs-Regel des Kreises, etwa ein Merkblatt oder eine Frist, haben wir auf seinen Seiten nicht gefunden. Maßgeblich sind daher die Bundesvorgaben: Bei der Stilllegung muss ein Fachbetrieb tätig werden, wenn die Anlage unterirdisch ist oder mehr als 1.000 Liter fasst (§ 45 Abs. 1 AwSV; als unterirdisch gilt nach § 2 Abs. 15 AwSV schon eine Anlage, von der auch nur ein Teil im Erdreich liegt). Eine Prüfung durch einen Sachverständigen vor der Stilllegung verlangt § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV für alle unterirdischen Anlagen, für oberirdische Heizölanlagen über 10.000 Litern und für oberirdische Heizölanlagen über 1.000 Litern in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten. Einen Kellertank bis 1.000 Liter außerhalb solcher Gebiete erfasst weder die Fachbetriebs- noch die Prüfpflicht, die Behörde kann aber auch dafür eine Anzeige verlangen: einfach nachfragen.
- Formular: Anzeigeformulare des Landkreises Diepholz (Allgemeiner Anzeigevordruck, „Anzeige Lagern von Heizöl“)
- Quelle: Landkreis Diepholz – Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang – Anzeige
Kontakt: Tel. 05441 976-0 (Zentrale des Kreishauses) · Team 3 Wassergefährdende Stoffe im Fachdienst 66, über die Zentrale des Kreishauses 05441 976-0 · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Diepholz
Laut Zensus 2022 werden im Landkreis Diepholz rund 14.000 der rund 106.100 Wohnungen überwiegend mit Öl beheizt, das sind 13,2 %; Niedersachsen kommt auf 14,1 %. Von den 45 Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes liegen 20 niedriger und 24 höher. Der Kreis ist in sich sehr unterschiedlich: Am höchsten ist der Ölanteil in der Samtgemeinde Siedenburg (25,7 %), gefolgt von den Samtgemeinden Kirchdorf (22,6 %) und Schwaförden (19,4 %) sowie der Stadt Bassum (18,3 %). Am niedrigsten liegt die Stadt Diepholz mit 1,3 %.
Mit Erdgas heizen im Landkreis 75,7 % der Wohnungen (Land 71,9 %), mit Fernwärme 4,0 % (Land 7,7 %); die übrigen rund 7 % entfallen nach unserer Auswertung auf sonstige Energieträger. Der Gasanteil reicht von 58,1 % in der Samtgemeinde Siedenburg bis 86,7 % in der Stadt Diepholz, Fernwärme erreicht höchstens 7,5 % (Samtgemeinde Kirchdorf). Wo wenig Gas liegt, bleibt Öl der Hauptenergieträger: Die drei Samtgemeinden mit dem höchsten Ölanteil haben zugleich die niedrigsten Gasanteile. Auf 1.991 km² leben 221.384 Menschen, nach unserer Auswertung rund 111 je km². Der Zensus zählt Wohnungen nach dem überwiegenden Energieträger, nicht den Verbrauch.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Diepholz entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Siedenburg, Samtgemeinde Kirchdorf, Samtgemeinde Schwaförden, Stadt Bassum, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Gemeinde Stuhr, Gemeinde Wagenfeld, Stadt Twistringen, Samtgemeinde Altes Amt Lemförde, Stadt Syke und weiteren Orten. Die Liste ist nach dem Ölanteil geordnet, der höchste Wert steht oben. Zum Gebietsstand 31.12.2025 zählt der Landkreis 45 Gemeinden: acht verbandsfreie (Stuhr, Weyhe, Syke, Diepholz, Bassum, Sulingen, Twistringen, Wagenfeld) und 37 Mitgliedsgemeinden in sieben Samtgemeinden. Der Zensus führt die Samtgemeinden als eine Zeile, Werte für einzelne Mitgliedsgemeinden liegen uns nicht vor. Die Untere Wasserbehörde ist für alle Gemeinden dieselbe: der Landkreis.
Beheizung der Wohnungen: Diepholz nach Gemeinden und Ämtern
Der Zensus 2022 führt für Diepholz15 Gebietszeilen. Am höchsten ist der Anteil der Wohnungen, die überwiegend mit Heizöl beheizt werden, in Samtgemeinde Siedenburg (25,7 % von 2.019 Wohnungen), am niedrigsten in Stadt Diepholz (1,3 % von 8.655 Wohnungen). Wo der Anteil hoch ist, stehen mehr Öltanks und damit mehr Stilllegungen an. Der Zensus erfasst den überwiegenden Energieträger der Wohnung, nicht den Verbrauch und nicht die Zahl der Tanks.
| Gemeinde, Samtgemeinde oder Amt | Einwohner | Wohnungen | Heizöl | Erdgas | Fernwärme |
|---|---|---|---|---|---|
| Samtgemeinde Siedenburg Samtgemeinde (5 Gemeinden: Borstel, Maasen, Mellinghausen, Flecken Siedenburg, Staffhorst) | 4.374 | 2.019 | 25,7 % | 58,1 % | 5,3 % |
| Samtgemeinde Kirchdorf Samtgemeinde (6 Gemeinden: Bahrenborstel, Flecken Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel, Wehrbleck) | 7.167 | 3.244 | 22,6 % | 59,6 % | 7,5 % |
| Samtgemeinde Schwaförden Samtgemeinde (6 Gemeinden: Affinghausen, Ehrenburg, Neuenkirchen, Scholen, Schwaförden, Sudwalde) | 6.739 | 3.026 | 19,4 % | 63,8 % | 4,3 % |
| Stadt Bassum verbandsfreie Stadt | 16.617 | 7.763 | 18,3 % | 71,3 % | 3,1 % |
| Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen Samtgemeinde (4 Gemeinden: Asendorf, Martfeld, Schwarme, Flecken Bruchhausen-Vilsen) | 17.341 | 8.267 | 16,9 % | 71,0 % | 2,5 % |
| Gemeinde Stuhr verbandsfreie Gemeinde (Mittelzentrum) | 34.052 | 16.382 | 16,8 % | 71,4 % | 5,4 % |
| Gemeinde Wagenfeld verbandsfreie Gemeinde | 6.987 | 3.151 | 15,0 % | 71,5 % | 3,3 % |
| Stadt Twistringen verbandsfreie Stadt | 13.166 | 5.870 | 14,5 % | 77,9 % | 2,8 % |
| Samtgemeinde Altes Amt Lemförde Samtgemeinde (7 Gemeinden: Brockum, Hüde, Lembruch, Flecken Lemförde, Marl, Quernheim, Stemshorn) | 8.987 | 4.926 | 13,2 % | 71,2 % | 2,7 % |
| Stadt Syke verbandsfreie Stadt (Mittelzentrum) | 25.301 | 12.121 | 11,4 % | 79,9 % | 3,4 % |
| Stadt Sulingen verbandsfreie Stadt (Mittelzentrum) | 13.378 | 6.443 | 11,2 % | 78,0 % | 4,6 % |
| Gemeinde Weyhe verbandsfreie Gemeinde | 31.004 | 15.775 | 10,2 % | 82,9 % | 1,9 % |
| Samtgemeinde Barnstorf Samtgemeinde (4 Gemeinden: Flecken Barnstorf, Drebber, Drentwede, Eydelstedt) | 12.489 | 5.700 | 9,9 % | 78,2 % | 4,9 % |
| Samtgemeinde Rehden Samtgemeinde (5 Gemeinden: Barver, Dickel, Hemsloh, Rehden, Wetschen) | 6.105 | 2.751 | 9,3 % | 76,7 % | 4,6 % |
| Stadt Diepholz verbandsfreie Stadt (Mittelzentrum) | 17.677 | 8.655 | 1,3 % | 86,7 % | 6,8 % |
Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Wohnungen nach überwiegendem Energieträger; Anteil = Heizöl geteilt durch alle Wohnungen des Gebiets. Einwohner: Destatis GV-ISys, Stand 31.12.2025. Der Rest bis 100 % entfällt auf andere Energieträger.
Gebäude mit Ölheizung: Zensus 2022 für Diepholz
Der Zensus zählt nicht nur Wohnungen, sondern auch Gebäude, und ein Öltank gehört zum Gebäude. Im Raum Diepholz gibt es 72.852 Gebäude mit Wohnraum; bei 10.402 davon (14,3 %) ist Heizöl der Energieträger der Heizung, im Land Niedersachsen bei 16,2 %. Als Energieträger gilt dabei der, mit dem der größte Teil der Wohnfläche des Gebäudes beheizt wird.
91,5 % der Gebäude haben nur eine oder zwei Wohnungen (Land: 87,3 %), 58,0 % wurden bis 1979 gebaut (Land: 59,0 %). Wo ein Gebäude mit Ölheizung auf Gas, Fernwärme oder eine Wärmepumpe umgestellt wird, bleibt der Öltank übrig und muss stillgelegt oder entsorgt werden.
| Gebiet | Gebäude mit Wohnraum | davon mit Heizöl | Heizöl-Anteil | mit 1–2 Wohnungen | Baujahr bis 1979 |
|---|---|---|---|---|---|
| Samtgemeinde Siedenburg | 1.528 | 400 | 26,2 % | 94,0 % | 70,8 % |
| Samtgemeinde Kirchdorf | 2.473 | 550 | 22,2 % | 95,6 % | 61,3 % |
| Samtgemeinde Schwaförden | 2.407 | 477 | 19,8 % | 95,8 % | 65,1 % |
| Stadt Bassum | 5.512 | 1.070 | 19,4 % | 92,2 % | 60,5 % |
| Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen | 5.978 | 1.048 | 17,5 % | 92,6 % | 59,1 % |
| Gemeinde Stuhr | 11.208 | 1.898 | 16,9 % | 91,3 % | 58,0 % |
| Gemeinde Wagenfeld | 2.277 | 369 | 16,2 % | 92,7 % | 68,8 % |
| Stadt Twistringen | 4.126 | 669 | 16,2 % | 91,9 % | 60,1 % |
| Samtgemeinde Altes Amt Lemförde | 3.363 | 462 | 13,7 % | 91,0 % | 55,2 % |
| Stadt Syke | 8.129 | 1.019 | 12,5 % | 91,1 % | 51,9 % |
| Stadt Sulingen | 4.028 | 527 | 13,1 % | 88,5 % | 62,3 % |
| Gemeinde Weyhe | 10.144 | 1.171 | 11,5 % | 89,8 % | 51,3 % |
| Samtgemeinde Barnstorf | 4.188 | 459 | 11,0 % | 93,3 % | 64,9 % |
| Samtgemeinde Rehden | 2.180 | 200 | 9,2 % | 95,8 % | 57,6 % |
| Stadt Diepholz | 5.308 | 86 | 1,6 % | 87,2 % | 54,7 % |
| Diepholz gesamt | 72.852 | 10.402 | 14,3 % | 91,5 % | 58,0 % |
| Land Niedersachsen | 2.366.185 | 384.211 | 16,2 % | 87,3 % | 59,0 % |
Die Verteilung im Einzelnen: Nach dem Energieträger der Heizung stehen in Diepholz Gas mit 53.937 Gebäuden (74,0 %) vorn, danach folgen Heizöl mit 10.402 (14,3 %) und Fernwärme mit 2.919 (4,0 %). Holz, Strom und Kohle heizen zusammen 3.135 Gebäude. Das Jahrzehnt mit den meisten Gebäuden ist 1970–1979 (11.443 Gebäude), vor 1950 entstanden 14.039. 66.279 Gebäude gehören Privatpersonen, 4.916 Eigentümergemeinschaften und 229 Kommunen oder kommunalen Wohnungsunternehmen.
| Energieträger | Gebäude Diepholz | Anteil Diepholz | Anteil Land Niedersachsen |
|---|---|---|---|
| Gas | 53.937 | 74,0 % | 71,0 % |
| Heizöl | 10.402 | 14,3 % | 16,2 % |
| Holz, Holzpellets | 1.852 | 2,5 % | 2,7 % |
| Biomasse (ohne Holz), Biogas | 96 | 0,1 % | 0,1 % |
| Solar-/Geothermie, Wärmepumpen | 1.884 | 2,6 % | 2,6 % |
| Strom (ohne Wärmepumpe) | 1.259 | 1,7 % | 1,9 % |
| Kohle | 24 | 0,0 % | 0,0 % |
| Fernwärme | 2.919 | 4,0 % | 4,7 % |
| kein Energieträger (keine Heizung) | 484 | 0,7 % | 0,6 % |
| Baujahr | Gebäude Diepholz | Anteil Diepholz | Anteil Land Niedersachsen |
|---|---|---|---|
| vor 1919 | 7.771 | 10,7 % | 10,7 % |
| 1919–1949 | 6.268 | 8,6 % | 8,7 % |
| 1950–1959 | 6.710 | 9,2 % | 10,2 % |
| 1960–1969 | 10.040 | 13,8 % | 15,0 % |
| 1970–1979 | 11.443 | 15,7 % | 14,4 % |
| 1980–1989 | 6.298 | 8,6 % | 9,4 % |
| 1990–1999 | 10.627 | 14,6 % | 13,7 % |
| 2000–2009 | 7.306 | 10,0 % | 9,6 % |
| 2010–2015 | 2.812 | 3,9 % | 4,0 % |
| 2016 und später | 3.578 | 4,9 % | 4,3 % |
| Eigentümer | Gebäude Diepholz | Anteil Diepholz | Anteil Land Niedersachsen |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaft von Wohnungseigentümern | 4.916 | 6,7 % | 6,7 % |
| Privatpersonen | 66.279 | 91,0 % | 89,0 % |
| Wohnungsgenossenschaft | 72 | 0,1 % | 0,8 % |
| Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen | 229 | 0,3 % | 1,1 % |
| Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen | 745 | 1,0 % | 1,4 % |
| Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen | 358 | 0,5 % | 0,6 % |
| Bund oder Land | 5 | 0,0 % | 0,1 % |
| Organisation ohne Erwerbszweck | 256 | 0,4 % | 0,3 % |
Anteile in diesen drei Tabellen: Wert geteilt durch die Summe der jeweiligen Tabelle, nicht durch die oben genannte Gebäudezahl.
Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis), Blatt „Gebäude“: Gebäude mit Wohnraum nach Energieträger der Heizung, Zahl der Wohnungen im Gebäude und Baujahr. Zur Geheimhaltung verändert das Statistische Bundesamt einzelne Fallzahlen leicht (Cell-Key-Methode); Einzelwerte addieren sich deshalb nicht immer genau zu den Summen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Diepholz
Nach § 20 Abs. 1 NKlimaG plant die Samtgemeinde die Wärmeversorgung, bei Gemeinden ohne Samtgemeinde die Gemeinde selbst; der Landkreis hat dabei keine Aufgabe. Im Landkreis Diepholz sind das 15 Stellen: acht verbandsfreie Gemeinden und sieben Samtgemeinden. Die Mittelzentren Diepholz, Stuhr, Sulingen und Syke müssen ihren Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen, alle anderen Stellen bis 30.06.2028. Stand 23.10.2026: Stuhr hat am 10.12.2025 beschlossen, Sulingen am 02.07.2026. In Diepholz liegt der Entwurf aus, in Syke läuft die Planung, in Weyhe liegt der Plan vor. Für die übrigen zehn Stellen fanden wir keine Angaben.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Gemeinde Stuhr 34.052 Einwohner | beschlossen | Die Gemeinde nennt auf ihrer Seite den Beschluss vom 10.12.2025. Stuhr ist Mittelzentrum und hätte bis 31.12.2026 vorlegen müssen. |
| Stadt Sulingen 13.378 Einwohner | beschlossen | Die Stadt nennt auf ihrer Seite den Beschluss vom 02.07.2026. Sulingen ist Mittelzentrum. |
| Stadt Diepholz 17.677 Einwohner | in Bearbeitung | Der Entwurf war vom 12.06. bis 15.07.2026 öffentlich ausgelegt; einen Beschluss nennt die Seite der Stadt nicht. Diepholz ist Mittelzentrum (Frist 31.12.2026). |
| Gemeinde Weyhe 31.004 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde meldet, der Wärmeplan samt Umsetzungsstrategie liege vor und sei online abrufbar (Meldung vom 26.06.2025); ein Ratsbeschluss ist auf der Meldung nicht genannt. Weyhe will bis 2035 klimaneutral werden. |
| Stadt Syke 25.301 Einwohner | in Bearbeitung | Die Stadt meldete den Start der Planung mit EWE NETZ am 22.07.2025; der Prozess sollte etwa ein Jahr dauern, ein Abschluss ist auf den gelesenen Seiten nicht belegt. Syke ist Mittelzentrum (Frist 31.12.2026). |
Wärmenetze: Welche Wärmenetze im Kreis bestehen, haben wir für diese Seite nicht zusammengestellt; Angaben dazu stehen, soweit vorhanden, in den verlinkten Plänen der Gemeinden.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen gelten für die planungsverantwortlichen Stellen, nicht für Eigentümer. Ein Wärmeplan ändert nichts an der Anzeige-, Fachbetriebs- und Prüfpflicht Ihres Tanks nach der AwSV; was er für Heizung und Tank bedeutet, steht im Abschnitt „Was das Gesetz vorgibt“ weiter unten. Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Aufgabe.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Diepholz zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Diepholz
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Diepholz – muss ich die Stilllegung beim Kreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Diepholz eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Brauche ich für einen Kellertank im Landkreis Diepholz einen Fachbetrieb?
Wo kann ich im Landkreis Diepholz Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Diepholz stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Diepholz austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Diepholz
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Diepholz
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Diepholz). Ist für Ihre Postleitzahl ein Partnerbetrieb zuständig, geht Ihre Anfrage direkt an ihn; sonst suchen wir einen passenden Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.