Landkreis Hildesheim · Hildesheimer Land · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Hildesheim
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Hildesheim verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hildesheim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hildesheim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Im Landkreis Hildesheim heizen 21,0 % der Wohnungen mit Öl (Zensus 2022, rund 30.100 Wohnungen); in der Stadt Sarstedt sind es 6,7 %, in der Samtgemeinde Leinebergland 41,9 %. Zuständig sind zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Hildesheim für ihr Stadtgebiet, denn sie ist eine große selbständige Stadt, und der Landkreis Hildesheim für die übrigen 19 Gemeinden. Der Landkreis nennt „Stilllegungen“ auf seiner Heizöl-Seite ausdrücklich als anzeigepflichtig. Die Stadt nennt das Stilllegen auf ihrer allgemeinen Anzeige-Seite, auf der Seite für Heizölverbraucheranlagen aber nicht, und auch § 40 Abs. 1 AwSV erwähnt es nicht. Für Fachbetrieb und Prüfung gilt, was die AwSV selbst festlegt. Die Entsorgung läuft über den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH); Heizölreste führt seine Entgelttabelle auf, Tankschlamm und Tankteile werden dort nicht eigens genannt. Wo etwas offen ist, steht die Stelle dabei, bei der Sie nachfragen.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Hildesheim?
Im Angebot stehen je nach Tank bis zu drei Posten: Ausbau oder Verfüllung des Tanks, Entsorgung der Reste und, falls § 46 AwSV sie verlangt, die Prüfung durch einen Sachverständigen. Richtwerte zeigt die Preisübersicht auf dieser Seite; der Preis für Ihren Tank steht erst im Angebot nach der Besichtigung. Weder die Stadt Hildesheim noch der Landkreis nennt einen Preis für das Stilllegen eines Öltanks, und ein Ortspreis eines Fachbetriebs ist für den Landkreis Hildesheim nicht belegt. Belegt ist nur das Entgelt des ZAH für Heizölreste (1,70 Euro je Kilogramm, Stand 01.01.2026); es steht als Entsorgungsentgelt für Gewerbebetriebe in der Entgelttabelle und bildet nicht den Preis einer Stilllegung ab. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank liegt im Landkreis Hildesheim kein Preis vor. Im Angebot sollten Material, Größe, Kellerzugang und Restölmenge einzeln stehen.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Hildesheim: Auch für einen Erdtank liegt kein Preis vor. Hinzu kommt die Prüfung bei der Stilllegung; für unterirdische Anlagen verlangt § 46 AwSV mit Anlage 5 sie immer. Ihre Kosten sind für den Landkreis Hildesheim nicht belegt. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Wer Angebote einholt, lässt Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und gegebenenfalls die Prüfung durch einen Sachverständigen getrennt ausweisen. Ob ein Fachbetrieb das ZAH-Entgelt für Heizöl weiterreicht, das je Kilogramm bei der Abgabe in Heinde gilt, steht im Angebot.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Für die Planung zählt zuerst, wo der Tank steht und wie groß er ist. Liegt ein Teil im Erdreich, gilt die Anlage als unterirdisch; dann sind Fachbetrieb und Prüfung bei der Stilllegung immer nötig. Oberirdische Tanks brauchen den Fachbetrieb erst über 1.000 Liter, die Prüfung erst über 10.000 Liter. Liegt der Tank im Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, genügt für die Prüfung schon ein Volumen über 1.000 Liter. Die Anlaufstelle hängt vom Grundstück ab: im Stadtgebiet Hildesheim die Stadt (Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz), in den übrigen 19 Gemeinden der Landkreis (Umweltamt). Ob eine Stilllegung gemeldet werden soll, sagen die Seiten nicht einheitlich: Der Landkreis nennt „Stilllegungen“ als anzeigepflichtig; bei der Stadt nennt die allgemeine Seite sie, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nicht. Am sichersten ist die kurze Nachfrage bei der zuständigen Behörde, bevor der Auftrag an den Fachbetrieb geht.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Im Landkreis Hildesheim sind zwei untere Wasserbehörden zuständig. Die Stadt Hildesheim nimmt als große selbständige Stadt (§ 127 Abs. 2 NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 5 NKomVG) die Aufgaben der unteren Wasserbehörde für ihr Stadtgebiet selbst wahr; für die übrigen 19 Gemeinden ist der Landkreis (Umweltamt) zuständig. Der Landkreis nennt „Stilllegungen“ auf seiner Heizöl-Seite ausdrücklich als anzeigepflichtig. Bei der Stadt nennt die allgemeine Anzeige-Seite das Stilllegen, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nicht; § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung ebenfalls nicht. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Behörde klärt vorab, ob sie eine Meldung zur Stilllegung wünscht und ob für Ihren Tank eine Prüfung ansteht. Nach § 45 Abs. 1 AwSV ist der Fachbetrieb Pflicht bei Tanks über 1.000 Liter und bei jeder unterirdischen Anlage; unterirdisch ist sie schon, wenn ein Teil im Erdreich liegt. Wo eine Prüfung bei der Stilllegung vorgeschrieben ist, muss der Sachverständige den Prüfbericht binnen vier Wochen bei der Behörde einreichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung prüfen lassen müssen Betreiber nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 unterirdische Anlagen, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und oberirdische Anlagen über 1.000 Liter in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten. Im Landkreis führen die Umweltkarten Niedersachsen neun festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Capellenhagen/Fölziehausen, Coppengrave, Dehnsen, Wetteborn, Liethgrund/Eimsen, Neuhof, Wormstal, Poppenburg, Rheden/Brüggen), ein Verordnungsentwurf (Wellopquelle) und Überschwemmungsgebiete unter anderem an Leine, Innerste, Nette, Lamme, Fuhse, Alme und Riehe; ob ein Grundstück betroffen ist, sagt die untere Wasserbehörde (rechtsverbindlich sind die Verordnungen, nicht die Karte).
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Hildesheim
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Hildesheim:
Stadt Hildesheim (Stadtgebiet; große selbständige Stadt)
Stadt Hildesheim – Untere Wasserbehörde (Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz)
Bereich 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz im Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz. Die Seite der Unteren Wasserbehörde nennt als eine ihrer Aufgaben die „Zulassung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen“ und sagt: „Die Untere Wasserbehörde nimmt ihre Aufgaben ausschließlich im Gebiet der Stadt Hildesheim wahr.“ Heizöltanks sind als Anlagen dieser Art Teil ihrer Zuständigkeit.
Stadt Hildesheim, Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz, Markt 3, 31134 Hildesheim
Tel. Zentrale 05121 301-0 · umwelt@stadt-hildesheim.de
Die Stadt führt im Serviceportal zwei Anzeige-Seiten nebeneinander. Die Seite „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ (allgemeine Anlagen, Rechtsgrundlage § 62 WHG) nennt als anzeigepflichtig das Einbauen, Aufstellen, Betreiben, Stilllegen und Wiederinbetriebnehmen und gibt als Frist sechs Wochen vor Maßnahmebeginn an. Die Seite „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ (Rechtsgrundlage § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV) nennt nur diese drei Anlässe, verlangt die Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus und sieht den Weg über einen Onlinedienst oder per Brief oder E-Mail mit Anzeigeformular, Lageplan und Beschreibung vor. Ein Formular zum Herunterladen bietet keine der beiden Seiten an.
Landkreis Hildesheim (alle Gemeinden außer der Stadt Hildesheim: 19 von 20 Gemeinden)
Landkreis Hildesheim – Untere Wasserbehörde (Umweltamt)
Umweltamt des Landkreises Hildesheim. Die Seite zu wassergefährdenden Stoffen sagt: „Der Landkreis Hildesheim überwacht als Untere Wasserbehörde den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“; sie verzweigt zu den Seiten Heizölanlagen, Alarmierung bei Wassergefährdung und Anlagen sonstige wassergefährdende Stoffe.
Landkreis Hildesheim, Umweltamt, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Tel. Zentrale 05121 309-0 · info@landkreishildesheim.de
Die Heizöl-Seite des Landkreises führt unter „Welche gesetzlichen Pflichten haben Sie als Betreiber einer Heizöllageranlage?“ auf, was anzuzeigen ist: die Errichtung unterirdischer Anlagen unabhängig von der Menge, die Errichtung oberirdischer Anlagen mit mehr als 1.000 Litern (die Seite zählt die Lagerung im Keller dazu), Anlagen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten auch mit geringerem Volumen, alle wesentlichen Änderungen, Stilllegungen und bestehende Anlagen ohne bisherige Anzeige. Als Rechtsgrundlage nennt die Seite § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV. Frist und Anzeigeformular nennt die Heizöl-Seite nicht; dazu fragen Sie beim Umweltamt nach. Die Seite für sonstige Anlagen nennt sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn und eine Gebühr nach der AllGO mit einer Mindestgebühr von 72 Euro; für die Heizöl-Anzeige nennt sie keine Gebühr.
Informationsblatt des Landkreises zur Inaugenscheinnahme privater Heizölverbrauchertankanlagen; es beschreibt die Kontrollen der Gewässeraufsicht, nicht die Stilllegung →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Für die Abfallentsorgung sind im Landkreis nach § 6 Abs. 1 NAbfG der Landkreis und die Stadt Hildesheim öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger; die Aufgaben nimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) wahr, der nach eigener Angabe seit dem 1. Januar 1994 die entsorgungspflichtige Körperschaft für Stadt und Landkreis Hildesheim ist. Grundlage ist die Abfallentsorgungssatzung des ZAH (Fassung ab 01.01.2025). Haushaltsübliche Schadstoffe nimmt der ZAH am Schadstoffmobil, das einmal jährlich Stadt und Landkreis abfährt, oder ganzjährig an der Schadstoffsammelhalle im Entsorgungszentrum Heinde (Alte Ziegelei 1, 31162 Heinde; Mo bis Fr 10 bis 14 Uhr) an; für haushaltsübliche Mengen unterschiedlicher Abfallarten bis maximal 20 kg pro Jahr ist die Annahme kostenlos. Größere Mengen und gewerbliche Mengen nimmt die Halle nur mit Terminvereinbarung an (nach Angabe des ZAH unter 05064 9395-0; Zentrale 05064 905-0). Gewerbebetriebe müssen ihre Sonderabfälle selbst entsorgen; bis 2.000 kg im Jahr können sie sie gegen Entgelt in der Schadstoffsammelhalle abgeben (Sonderabfall-Kleinmengenregelung).
Heizöl führt der ZAH in seiner Entgelttabelle (Stand 01.01.2026) in Gruppe 1 „Lösungsmittel (Benzin, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Heizöl)“ mit 1,70 Euro je Kilogramm und einer haushaltsüblichen Menge von 5 kg; Altöl (mineralisch) und ölhaltige Werkstattrückstände stehen in Gruppe 7 mit 1,50 Euro je Kilogramm. Die Tabelle gilt als Entgelt für Gewerbebetriebe; die private Anlieferung ist bis zur haushaltsüblichen Menge kostenlos, wird sie überschritten, ist nach dem Wortlaut der Tabelle die gesamte Anlieferung kostenpflichtig. Nach unserer Auswertung übersteigt die Restmenge aus einem Heizöltank die 5 kg meist deutlich; ob und zu welchem Entgelt der ZAH Tankreste annimmt, klärt eine Anfrage vorab. Im Positivkatalog der Satzung (Anlage 1) steht in Kapitel 13 kein Schlüssel für Heizöl; die Satzung schließt zudem in § 4 Abs. 3 bei der Haus-zu-Haus-Sammlung „Flüssige Abfälle und Schlämme“ sowie Abfälle aus, die in Anlage 1 nicht genannt sind, und stellt in § 4 Abs. 5 klar, dass der Besitzer ausgeschlossene Abfälle selbst entsorgen muss. Tankschlamm und ölverschmierte Tankteile nennt weder die Satzung noch die Sortierhilfe des ZAH; bei den Sperrmüll-Angaben steht „Ofen (ohne Schamotte oder Öltank)“, ein ausgebauter Tank als solcher wird nicht genannt.
Wichtig: Bei der Stilllegung prüfen lassen müssen Betreiber nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 unterirdische Anlagen, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und oberirdische Anlagen über 1.000 Liter in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten. Im Landkreis führen die Umweltkarten Niedersachsen neun festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete (Capellenhagen/Fölziehausen, Coppengrave, Dehnsen, Wetteborn, Liethgrund/Eimsen, Neuhof, Wormstal, Poppenburg, Rheden/Brüggen), ein Verordnungsentwurf (Wellopquelle) und Überschwemmungsgebiete unter anderem an Leine, Innerste, Nette, Lamme, Fuhse, Alme und Riehe; ob ein Grundstück betroffen ist, sagt die untere Wasserbehörde (rechtsverbindlich sind die Verordnungen, nicht die Karte). Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Hildesheim: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Hildesheim dazu schreiben:
Stadt Hildesheim (Stadtgebiet; große selbständige Stadt): Stadt Hildesheim – Untere Wasserbehörde (Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz)
Die Stadt Hildesheim äußert sich auf ihren beiden Anzeige-Seiten uneinheitlich. Die allgemeine Seite sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Die Seite für Heizölverbraucheranlagen verlangt dagegen nur: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Die Stilllegung kommt dort nicht vor, und auch § 40 Abs. 1 AwSV nennt sie nicht. Ob die Stadt die Stilllegungsmeldung für einen Heizöltank erwartet, sagt keine ihrer Seiten eindeutig; ein Merkblatt der Stadt zur Stilllegung, zur Fachbetriebspflicht oder zur Prüfung liegt nicht vor. Für Fachbetrieb und Prüfung gilt daher die AwSV selbst. Vorgeschrieben ist der Fachbetrieb nach § 45 Abs. 1 AwSV für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B bis D (nach unserer Auswertung: Tanks über 1.000 Liter) und für unterirdische Anlagen; schon eine erdverlegte Leitung macht die Anlage zur unterirdischen, auch wenn der Tank selbst oberirdisch steht (§ 2 Abs. 15 AwSV). Geprüft wird bei der Stilllegung nach § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV: unterirdische Anlagen immer, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und solche über 1.000 Liter, wenn sie in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet stehen. Den Prüfbericht gibt der Sachverständige nach § 47 Abs. 3 AwSV binnen vier Wochen bei der Behörde ab. Wer einen Tank stilllegen lässt, fragt vorab bei der Unteren Wasserbehörde nach, ob eine Meldung gewünscht ist.
Kontakt: Tel. Zentrale 05121 301-0 · umwelt@stadt-hildesheim.de · Persönliche Termine gibt es nach Angaben der Stadt nur nach Vereinbarung. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Landkreis Hildesheim (alle Gemeinden außer der Stadt Hildesheim: 19 von 20 Gemeinden): Landkreis Hildesheim – Untere Wasserbehörde (Umweltamt)
Der Landkreis nennt die Stilllegung auf seiner Heizöl-Seite ausdrücklich: In der Aufzählung dessen, was beim Landkreis anzuzeigen ist, steht der Punkt „Stilllegungen“. Auch die Seite für sonstige wassergefährdende Stoffe zählt das Stilllegen auf („einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen“) und nennt sechs Wochen Frist vor Maßnahmenbeginn. Die Heizöl-Seite stützt sich auf § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV, der die Stilllegung nicht nennt; die Aussage des Landkreises geht damit weiter als der Verordnungstext. Wie die Stilllegung eines Heizöltanks zu melden ist (Formular, Frist), sagt die Heizöl-Seite nicht; wer stilllegen will, meldet das dem Umweltamt vorab, am besten mit den Angaben zu Tank, Standort und Fachbetrieb. Zur Fachbetriebspflicht schreibt die Seite: „Es besteht eine Fachbetriebspflicht, ausschließlich anerkannte Fachbetriebe nach § 62 AwSV sind mit dem Einbau, der Aufstellung, der Instandhaltung bzw. Instandsetzung, und Reinigung von Anlagen eigenverantwortlich zu beauftragen.“ Die Stilllegung nennt sie dort nicht. Vorgeschrieben ist der Fachbetrieb bei der Stilllegung nach § 45 Abs. 1 AwSV für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B bis D (nach unserer Auswertung: Tanks über 1.000 Liter) und für unterirdische Anlagen. Ist nur ein Teil der Anlage im Boden verlegt, etwa eine Leitung, gilt sie dennoch als unterirdisch (§ 2 Abs. 15 AwSV). Zur Prüfung schreibt die Seite, Anlagen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten, unterirdische Anlagen oder Anlagenteile und „bestimmte Anlagen außerhalb von Schutzgebieten“ seien regelmäßig prüfen zu lassen; das Informationsblatt des Landkreises nennt Anlagen über 10.000 Liter, mit unterirdischen Anlagenteilen oder im Natur-, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet als regelmäßig prüfpflichtig. Zur Prüfung bei der Stilllegung gilt § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV: Sie ist bei unterirdischen Anlagen immer nötig, bei oberirdischen Anlagen über 10.000 Liter und bei solchen über 1.000 Liter im Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet.
- Merkblatt: Heizöl-Seite des Landkreises (Pflichten der Betreiber, Anzeige, Fachbetrieb, Prüfung)
- Quelle: Landkreis Hildesheim: Was beim Betrieb von Heizölanlagen wichtig ist
Kontakt: Tel. Zentrale 05121 309-0 · info@landkreishildesheim.de · Kreisverwaltung: Mo 8:30–15:00, Di 8:30–12:30, Mi geschlossen, Do 8:30–16:30 (nach Vereinbarung bis 18:00), Fr 8:30–12:30 Uhr, nach Angaben des Landkreises; einige Bereiche weichen ab. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 30.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Hildesheim
Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Hildesheim 21,0 % der Wohnungen mit Öl, rund 30.100 von 143.100 – deutlich über dem Landesschnitt von Niedersachsen (14,1 %). Die Spanne reicht von 6,7 % in der Stadt Sarstedt bis 41,9 % in der Samtgemeinde Leinebergland; in der Stadt Hildesheim liegt der Anteil bei 10,2 %, in der Stadt Alfeld (Leine) bei 23,5 %. In absoluten Zahlen stehen die meisten Ölheizungs-Wohnungen in der Stadt Hildesheim (rund 5.700), gefolgt von der Samtgemeinde Leinebergland (rund 4.000) und der Stadt Alfeld (Leine) (rund 2.400).
Gas liefert im Kreis in 68,0 % der Wohnungen die Wärme (Land: 71,9 %), Fernwärme in 4,1 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der 18 Zensuszeilen fällt ein starkes Gefälle auf: Die Stadt Hildesheim kommt auf 81,3 % Gas bei 10,2 % Öl und 6,1 % Fernwärme, die Stadt Sarstedt auf 76,2 % Gas, 6,7 % Öl und 11,9 % Fernwärme, dem höchsten Fernwärmeanteil im Kreis. Am anderen Ende liegen die Samtgemeinde Leinebergland (41,9 % Öl, 44,8 % Gas), die Gemeinde Sibbesse (41,8 % Öl, 39,7 % Gas, der niedrigste Gasanteil) und die Gemeinde Lamspringe (40,5 % Öl, 42,3 % Gas); sechs weitere Zeilen liegen zwischen 31 und 39 % Öl. Der Wärmeplan der Stadt Hildesheim nennt für das Stadtgebiet bestehende Wärmenetze, die 572 Gebäude versorgen, mit einem Brennstoffmix aus Biomasse (65 %), Erdgas (31 %) und Heizöl (4 %); als Betreiber der Fernwärme nennt die Stadt die EVI Energieversorgung Hildesheim. Die Wärmepläne zählen anders als der Zensus und stehen unter Wärmeplanung.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Hildesheim entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Leinebergland, Gemeinde Sibbesse, Gemeinde Lamspringe, Gemeinde Söhlde, Gemeinde Diekholzen, Gemeinde Schellerten, Stadt Bockenem, Stadt Elze, Gemeinde Nordstemmen, Gemeinde Holle und weiteren Orten. Der Landkreis hat 20 Gemeinden: 17 verbandsfreie Gemeinden und die Samtgemeinde Leinebergland mit den drei Mitgliedsgemeinden Flecken Duingen, Flecken Eime und Stadt Gronau (Leine). Die Zensus-Tabelle führt daher 18 Zeilen; die Samtgemeinde steht als eine Zeile, ihre Mitgliedsgemeinden haben keine eigenen Werte. Sortiert ist nach Ölanteil, absteigend. Zuständig sind zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Hildesheim für ihr Stadtgebiet, der Landkreis für die übrigen 19 Gemeinden. Wärmepläne und Zensus zählen unterschiedlich: Der Wärmeplan der Stadt Hildesheim weist Heizöl mit 16,13 % des Wärmeverbrauchs aus (Erdgas 75,56 %), der Zensus für die Stadt 10,2 % der Wohnungen; der Wärmeplan der Stadt Sarstedt nennt 4,4 % der Gebäude mit Ölheizung, der Zensus 6,7 % der Wohnungen. Die Zähleinheiten sind verschieden (Verbrauch, Gebäude, Wohnungen); sie lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Hildesheim
Planungsverantwortlich sind nach § 20 Abs. 1 NKlimaG seit 01.01.2026 die Gemeinden ohne Samtgemeinde und die Samtgemeinden. Im Landkreis Hildesheim sind das 18 Stellen: 17 verbandsfreie Gemeinden und die Samtgemeinde Leinebergland. Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm ist Hildesheim Oberzentrum, Alfeld (Leine) und Sarstedt sind Mittelzentren. Bei Stellen mit einem solchen Zentrum und bis zu 100.000 Einwohnern regelt § 22 NKlimaG die Frist über die bis 2025 geltende Fassung; sie nannte den 31.12.2026. Hildesheim bleibt mit 98.207 Einwohnern (Ende 2025) darunter. Für die übrigen 15 Stellen gilt der 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG, Bundesrecht). Im NKlimaG steht das Datum selbst nicht; das Umweltministerium nennt es mit Verweis darauf. Das Zieljahr 2040 nennt § 20 Abs. 3 Satz 1 NKlimaG in seiner heutigen Fassung. Belegt ist ein Ratsbeschluss bei drei Stellen: in der Stadt Hildesheim (07.09.2026), in der Stadt Alfeld (Leine) (24.06.2026) und in der Gemeinde Algermissen (16.12.2025). Bei sechs weiteren liegt ein Bericht oder Entwurf vor (Harsum, Bockenem, Giesen, Söhlde, Diekholzen, Sibbesse), ein Beschluss aber nicht belegt; vier arbeiten erkennbar noch daran (Sarstedt, Schellerten, Holle, Lamspringe), für fünf Stellen liegt kein Stand vor (Bad Salzdetfurth, Nordstemmen, Elze, Freden, Samtgemeinde Leinebergland). Die Klimaschutzagentur des Landkreises berät die Kommunen zur Wärmeplanung; zuständig bleibt jede Stelle für sich.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Hildesheim 98.207 Einwohner | beschlossen | Die Stadt schreibt auf ihrer Wärmeplanungs-Seite: „Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Hildesheim wurde am 07.09.2026 vom Stadtrat beschlossen.“ Der Erläuterungsbericht (90 Seiten, erarbeitet mit enercity AG und IP SYSCON GmbH) ist als Download veröffentlicht; seine Beratungsfolge nennt Fachausschuss am 02.09., Verwaltungsausschuss und Ratssitzung am 07.09.2026. Die Stadt ist laut Landes-Raumordnungsprogramm Oberzentrum, ihre Frist ist der 31.12.2026, der Beschluss liegt vor. Der Bericht zählt 39.632 von den Schornsteinfegern gemeldete Heizungsanlagen; Heizöl hat danach 158.479 MWh bzw. 16,13 % am Wärmeverbrauch, Erdgas 75,56 %. Ein Wärmekataster mit Baublockwerten ist online. Die Stadt schreibt, die Wärmeplanung „schafft keine unmittelbaren Pflichten und Fristen für Bürgerinnen und Bürger“. Weitere Angaben zu den Fernwärmenetzen verweist die Stadt an die EVI Energieversorgung Hildesheim. |
| Stadt Sarstedt 19.483 Einwohner | in Bearbeitung | Die Seite der Stadt stellt ein Dokument „Kommunale Wärmeplanung“ bereit: die Präsentation der Wärmeschmiede GmbH für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt vom 07.05.2026. Sie nennt ihre Ergebnisse ausdrücklich vorläufig bis zur Erstellung des finalen Wärmeplans; ihr Zeitplan nennt März und Dezember 2026. Ein Beschluss ist nicht belegt. Die Stadt ist laut Landes-Raumordnungsprogramm Mittelzentrum, ihre Frist ist der 31.12.2026. Die Präsentation nennt für die Bestandsanalyse einen Energieverbrauch von 165 GWh im Jahr: Erdgas 132,1 GWh, Fernwärme 15,8 GWh, Heizöl 10,6 GWh (rund 6 %); nach Gebäuden haben 83,5 % eine Gasheizung, 4,6 % Fernwärme und 4,4 % eine Ölheizung. Für die Wärmenetze lagen Ende März 2026 weder Verortung noch Verbrauch vor; beides wurde geschätzt. |
| Stadt Alfeld (Leine) 17.991 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Stadt hat die kommunale Wärmeplanung in seiner Sitzung am 24.06.2026 einstimmig beschlossen (Vorlage 576/XIX; Beleg ist das Protokoll der Ratssitzung, Ausfertigung vom 09.07.2026, im Ratsinformationssystem). Die Stadt ist laut Landes-Raumordnungsprogramm Mittelzentrum, ihre Frist ist der 31.12.2026, der Beschluss liegt vor. Die Vorlage nennt als Bestand rund 208 GWh Endenergiebedarf, etwa zwei Drittel der Gebäude am Gasnetz und etwa ein Viertel der Gebäude mit dezentraler Heizölversorgung; Wärmenetze bestehen im Stadtgebiet bislang nicht. Für eine zentrale Wärmeversorgung sieht der Plan die Teilgebiete Altstadt, Alfeld-Mitte und Neue Wiese als potenziell geeignet vor (industrielle Abwärme, Kläranlage); für die übrigen Ortsteile ist dezentrale Versorgung vorgesehen. Für den Bereich Stadion, 7 Berge Bad und Baubetriebshof hat der Rat am selben Tag beschlossen, ein integriertes energetisches Quartierskonzept zu erarbeiten. |
| Samtgemeinde Leinebergland 17.664 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Samtgemeinde umfasst Flecken Duingen, Flecken Eime und Stadt Gronau (Leine) und ist als eine Stelle planungsverantwortlich. Zum Stand der Wärmeplanung liegt für die Samtgemeinde nichts vor; ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren ist damit nicht ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Samtgemeinde nach. Frist 30.06.2028. |
| Stadt Bad Salzdetfurth 12.970 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung liegt für die Stadt Bad Salzdetfurth nichts vor; ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren ist damit nicht ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Stadt nach. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Nordstemmen 11.800 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung liegt für die Gemeinde Nordstemmen nichts vor; ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren ist damit nicht ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Gemeinde nach. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Harsum 10.756 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde stellt auf ihrer Wärmeplanungs-Seite den Abschlussbericht zum Download bereit (Datei vom 18.12.2025) sowie die Präsentationen der Bürgerinformation vom 23.10.2025. Im Titelblatt des veröffentlichten Berichts ist das Datum des Ratsbeschlusses noch nicht ausgefüllt; ein Beschluss des Rates ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Stadt Bockenem 9.362 Einwohner | Plan liegt vor | Die Stadt hat den Entwurf des Wärmeplans (Wärmeschmiede GmbH, November 2025) nach ihrer Bekanntmachung vom 30.01.2026 gemäß § 13 Abs. 4 WPG vom 02.02. bis 06.03.2026 öffentlich ausgelegt und am 28.01.2026 öffentlich vorgestellt; Bestands- und Potenzialanalyse, Zielszenarien, Wärmeplan und Ergebnisse stehen als Downloads auf der Seite. Die Bekanntmachung sagt, der Wärmeplan werde anschließend vom Rat beschlossen; ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Giesen 9.285 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde veröffentlicht den Bericht zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (Fassung 17. März 2026, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) als Abschlussbericht zum Download; die Förderung lief bis 31.03.2026. Die Seite des Bürgermeisters spricht vom „Abschluss im Jahr 2026“. Ein Ratsbeschluss über den Plan ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Stadt Elze 8.777 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung liegt für die Stadt Elze nichts vor; ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren ist damit nicht ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Stadt nach. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Algermissen 7.704 Einwohner | beschlossen | Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite: „Die kommunale Wärmeplanung wurde vom Rat der Gemeinde Algermissen in der Sitzung am 16.12.2025 beschlossen.“ Die Veröffentlichung nach § 13 Abs. 5 WPG erfolgte am 15.01.2026; der Entwurf lag vom 08.08. bis 08.09.2025 zur Beteiligung aus, erarbeitet hat den Plan die Wärmeschmiede GmbH. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Schellerten 7.510 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde schreibt, sie erstelle mit dem Ingenieurbüro ecb derzeit eine kommunale Wärmeplanung, mit den Schritten Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Maßnahmenkatalog; Ergebnisse oder ein Bericht sind auf der Seite nicht veröffentlicht. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Söhlde 7.487 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde verlinkt auf ihrer Seite den Abschlussbericht (Version 1.0, erstellt am 18.12.2025 von ecb); der Seitentext sagt weiterhin, die Gemeinde erstelle derzeit eine Wärmeplanung. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Holle 6.514 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde hat am 07.07.2026 die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse veröffentlicht (beauftragt: FEV Europe GmbH); danach sind für die meisten Gebäude Wärmepumpen die naheliegende Lösung, flächendeckende Wärmenetze gelten als wirtschaftlich schwer darstellbar. Ein Abschlussbericht oder Beschluss ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Diekholzen 5.948 Einwohner | Plan liegt vor | Die Gemeinde veröffentlicht den „Kommunalen Wärmeplan Gemeinde Diekholzen – Endbericht“ (erarbeitet mit Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und K2I2) als PDF. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Nach dem Endbericht deckt Erdgas über 68 % und Heizöl rund 30 % des Energieverbrauchs. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Lamspringe 5.377 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde meldet unter dem 19.02.2026 eine erste Informationsveranstaltung zur Wärmeplanung, bei der die Wärmeschmiede GmbH die Analyse für das Gemeindegebiet vorstellte; die Ergebnispräsentation vom 16.02.2026 steht zum Download bereit. Ein Abschlussbericht oder Beschluss ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Sibbesse 5.301 Einwohner | Plan liegt vor | Der Rat hat am 23.01.2025 beschlossen, eine Wärmeplanung aufzustellen; beauftragt sind „Die Energieingenieure“, Hannover. Ergebnisse wurden am 28.01.2026 vorgestellt. Die Gemeinde schreibt unter dem Stand 17.03.2026, die Erstellung sei abgeschlossen (Bericht, Stand März 2026, als PDF), und: „Die Kommunale Wärmeplanung ist vom Rat der Gemeinde Sibbesse noch zu beschließen.“ Ein späterer Beschluss ist nicht belegt. Frist 30.06.2028. |
| Gemeinde Freden (Leine) 4.477 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Zum Stand der Wärmeplanung liegt für die Gemeinde Freden (Leine) nichts vor; ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren ist damit nicht ausgeschlossen. Fragen Sie bei der Gemeinde nach. Frist 30.06.2028. |
Wärmenetze: Stadt Hildesheim: Der Wärmeplan nennt bestehende Wärmenetze, die 572 Gebäude versorgen, mit einem Brennstoffmix aus Biomasse (65 %), Erdgas (31 %) und Heizöl (4 %); die Stadt verweist für Fernwärme auf die EVI Energieversorgung Hildesheim, die laut Bericht als Netzbetreiber über den Umfang der Wärmenetzgebiete entscheidet. Stadt Sarstedt: Die Präsentation von Mai 2026 weist 15,8 GWh Fernwärme im Jahr aus; Betreiber und Verortung der Netze nennt sie nicht, die Werte sind geschätzt. Stadt Alfeld (Leine): Wärmenetze bestehen im Stadtgebiet nach der Beschlussvorlage bislang nicht. Zu den übrigen Stellen liegen keine Netzangaben vor.
Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe; laut § 18 Abs. 2 NKlimaG berät er die kreisangehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln. Für Fragen zu einem einzelnen Wärmeplan ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde die Stelle, bei Gemeinden in der Samtgemeinde Leinebergland die Samtgemeinde. Die Fristen richten sich an die planungsverantwortlichen Stellen, nicht an Eigentümer; die Stadt Hildesheim schreibt selbst, die Wärmeplanung schaffe keine unmittelbaren Pflichten und Fristen für Bürgerinnen und Bürger. Eine landesrechtliche Pflicht zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch gibt es in Niedersachsen nach unserer Auswertung nicht; ob in einer Gemeinde zusätzlich eine kommunale Satzung gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde. Den Stand einer Planung belegt am verlässlichsten die Stadt oder Gemeinde selbst.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Hildesheim zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Hildesheim
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Hildesheim – muss ich die Stilllegung anzeigen, und bei welcher Behörde?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Hildesheim eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Darf ich meinen Kellertank im Landkreis Hildesheim selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Wohin mit dem Restöl und dem Tank im Landkreis Hildesheim – nimmt der ZAH das an?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Hildesheim stillzulegen?
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil im Landkreis Hildesheim ein Wärmeplan erstellt wird?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Hildesheim
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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- Wilhelmshaven
- Wittmund
- Wolfenbüttel
- Wolfsburg
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Hildesheim
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Hildesheim). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.