Landkreis Göttingen · Südniedersachsen · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Göttingen

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Göttingen verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Göttingen verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Göttingen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Göttingen). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Für einen Öltank im Landkreis Göttingen sind zwei untere Wasserbehörden zuständig: im Stadtgebiet die Stadt Göttingen (Fachdienst Umwelt), weil für sie die Vorschriften für kreisfreie Städte gelten, in den übrigen 38 Gemeinden der Landkreis (Fachdienst Wasser). Zur Stilllegung sagen beide nicht dasselbe: Die Stadt beschreibt sie auf ihren Seiten nicht, ihr Anzeigeformular hat aber ein Kästchen „die Stilllegung einer Anlage“. Der Landkreis nennt das Stilllegen auf seiner Anzeige-Seite ausdrücklich, § 40 Abs. 1 AwSV dagegen nicht. Ein Merkblatt zur Stilllegung eines Heizöltanks nennt keine der beiden Behörden. Öl ist hier häufiger als im Land: Nach dem Zensus 2022 heizen 16,8 % der Wohnungen damit, rund 30.600; der Landesschnitt von Niedersachsen liegt bei 14,1 %. In der Stadt Göttingen sind es 5,4 %, in Staufenberg 73,2 %. Auch bei der Entsorgung ist der Kreis geteilt: In der Stadt nehmen die Göttinger Entsorgungsbetriebe Schadstoffe auf dem Recyclinghof an, im übrigen Kreisgebiet der Landkreis auf den Entsorgungsanlagen Deiderode und Hattorf am Harz und bei der mobilen Schadstoffsammlung. Wo etwas offen bleibt, nennen wir Ihnen die Stelle, die es beantwortet.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Göttingen?

Einen Preis für den Landkreis Göttingen nennt diese Seite nicht, weil keine Preisquelle mit Regionalbezug vorliegt. Auch die beiden unteren Wasserbehörden nennen keine Gebührenhöhe: Die Stadt verweist auf das Verwaltungskostengesetz (Gebühr je nach Aufwand und Genehmigung), der Landkreis schreibt: „Es fallen ggf. Gebühren an.“ In der Abfallgebührensatzung des Landkreises gibt es keine Heizölzeile. In der Stadt Göttingen ist die Abgabe von Schadstoffen für Privatpersonen nach dem Abfall-ABC der Göttinger Entsorgungsbetriebe grundsätzlich kostenfrei. Verbindlich ist ein Preis erst mit dem Angebot nach der Besichtigung. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Einen belegten Preis für einen Kellertank haben wir nicht. Im Angebot nach der Besichtigung sollten Tankgröße, Material, der Weg aus dem Keller und die Menge der Reste einzeln stehen.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Göttingen: Ein belegter Preis liegt nicht vor. Bei einer unterirdischen Anlage sind ein Fachbetrieb (§ 45 Abs. 1 AwSV) und eine Sachverständigenprüfung vor der Stilllegung (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6) vorgeschrieben; was der Sachverständige dafür im Landkreis verlangt, nennt keine Quelle. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Die Beträge der Anbieter sind kein Preis für den Landkreis Göttingen. Im Angebot sollten Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und die Prüfung durch den Sachverständigen als getrennte Posten auftauchen. Die 1,20 € je Kilogramm für Altöl aus der Abfallgebührensatzung sind kein Preis für Tankreste.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Zuerst zählt, wo der Tank steht und wie groß er ist. Liegt auch nur ein Teil im Erdreich, ist die Anlage unterirdisch; dann sind Fachbetrieb und Prüfung vor der Stilllegung vorgeschrieben. Bei oberirdischen Tanks entscheidet das Volumen: Über 1.000 Liter ist ein Fachbetrieb vorgeschrieben, über 10.000 Liter eine Prüfung. Steht der Tank in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, wird schon über 1.000 Liter geprüft. Wen Sie fragen, hängt vom Grundstück ab: im Stadtgebiet Göttingen die Stadt (Fachdienst Umwelt), in den übrigen 38 Gemeinden den Landkreis (Fachdienst Wasser). Ob die Stilllegung gemeldet werden soll, handhaben die beiden unterschiedlich; Schritt 2 erklärt das. Eine kurze Nachfrage vor dem Auftrag an den Fachbetrieb klärt es.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Im Landkreis Göttingen gibt es zwei untere Wasserbehörden. Im Stadtgebiet ist das die Stadt Göttingen selbst: Für sie gelten nach § 16 NKomVG die Vorschriften für kreisfreie Städte, eine solche Stadt erfüllt nach § 18 NKomVG in ihrem Gebiet alle Aufgaben der Landkreise, und § 127 Abs. 2 NWG weist Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben der unteren Wasserbehörde zu. In den übrigen 38 Gemeinden ist der Landkreis (Fachdienst Wasser) zuständig. Zur Stilllegung sagen die beiden nicht dasselbe: Die Stadt beschreibt sie auf ihren Seiten nicht, hat aber ein Kästchen dafür im Anzeigeformular; der Landkreis nennt das Stilllegen auf seiner Anzeige-Seite ausdrücklich. § 40 Abs. 1 AwSV führt die Stilllegung nicht auf, dort stehen nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Fragen Sie deshalb vorab bei Ihrer Behörde, ob sie eine Meldung wünscht und ob Ihr Tank geprüft werden muss. Einen Fachbetrieb verlangt § 45 Abs. 1 AwSV bei Tanks über 1.000 Liter und bei jeder Anlage, von der ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Wo eine Stilllegungsprüfung ansteht, muss der Sachverständige den Bericht binnen vier Wochen an die Behörde schicken (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Vor der Stilllegung muss der Betreiber jede unterirdische Anlage und jede oberirdische Anlage über 10.000 Liter prüfen lassen (§ 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV); in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet gilt das für oberirdische Anlagen schon über 1.000 Liter. Der Landkreis führt auf seiner Internetseite eine Liste mit 40 Einträgen zu Wasserschutzgebieten und eine Liste der Überschwemmungsgebiete; ob ein Grundstück im Stadtgebiet Göttingen betroffen ist, beantwortet die Stadt als Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Göttingen

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Göttingen:

Stadt Göttingen (Stadtgebiet; die Stadt gehört dem Landkreis an, für sie gelten die Vorschriften für kreisfreie Städte)

Stadt Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt)
Fachdienst Umwelt der Stadt Göttingen; für das Stadtgebiet nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahr, und ihr Anzeigeformular führt „Heizöl EL, WGK2“ ausdrücklich unter den Stoffen auf
Stadt Göttingen, Fachdienst Umwelt, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen (Postfach 3831, 37028 Göttingen)
Tel. Zentrale 0551 400-0 · Umwelt@goettingen.de

Die Stadt hat ein eigenes Formular für die Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV (Fachdienst Umwelt). Unter Punkt 6 fragt es, was angezeigt wird: die Errichtung einer neuen Anlage, „die Stilllegung einer Anlage“, eine bereits bestehende Anlage, die wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage oder ein Betreiberwechsel. Außerdem will es den Stoff wissen (aufgeführt ist „Heizöl EL, WGK2“), die Bauart (oberirdisch im Gebäude, oberirdisch im Freien oder unterirdisch) und die Lage in einem Überschwemmungs-, Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet. Bei bestehenden Anlagen fragt es nach der Prüfung durch Sachverständige nach § 53 AwSV und nach einer vorübergehenden Stilllegung. Als Unterlage bei Anträgen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nennt die Stadtseite ein „Formblatt nach der Anlagenverordnung (AwSV)“. Zu den Gebühren schreibt sie: „Je nach Aufwand und Genehmigung gemäß Verwaltungskostengesetz.“ Eine Höhe nennt sie nicht.

Zur Behörde →

Landkreis Göttingen (alle übrigen Gemeinden außer der Stadt Göttingen: 38 von 39 Gemeinden, darunter die vier Samtgemeinden Gieboldehausen, Dransfeld, Radolfshausen und Hattorf am Harz)

Landkreis Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Wasser)
Fachdienst Wasser im Fachbereich Umwelt des Landkreises Göttingen (Kennung 70.2); im Serviceportal führt der Fachdienst die Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf, eine eigene Dienstleistung für Heizöltanks nicht
Landkreis Göttingen, Fachdienst Wasser, Kreishaus, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
Tel. Zentrale 0551 525-0 · wasserwirtschaft@landkreisgoettingen.de

Der Landkreis hat im Serviceportal eine Anzeige-Seite zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV, Anzeigefrist sechs Wochen vor Maßnahmebeginn) und verlinkt dort einen Onlinedienst. Als PDF liegt ein Formular bereit: Anlage 2, Anzeige nach § 40 AwSV und Antrag auf Eignungsfeststellung nach § 42 AwSV. Es unterscheidet „noch zu errichtende Anlage“ und „bereits bestehende Anlage“, fragt die Stoffart ab (Mineralölprodukt, zum Beispiel Heizöl) und die Lage in einem Wasserschutzgebiet (Zone III/III A oder III B), Heilquellenschutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet. Zu den Gebühren schreibt die Seite: „Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.“ Eine Höhe nennt sie nicht.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Für Haushaltsabfälle gibt es im Landkreis Göttingen zwei zuständige Stellen, den Landkreis und die Stadt Göttingen: § 6 Abs. 1 Satz 1 NAbfG nennt als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger neben den Landkreisen und den kreisfreien Städten ausdrücklich die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg. In der Stadt Göttingen betreiben die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) den Recyclinghof mit Schadstoffannahme in der Rudolf-Wissell-Str. 5 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 12:45 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr; Servicenummer 0551 400-5400). Nach Angabe der GEB steht der Hof nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Göttingen offen; Schadstoffe dürfen aber auch Landkreisbewohner dort kostenlos abgeben und sollen dabei sagen, dass sie aus dem Landkreis kommen. Im übrigen Kreisgebiet ist der Landkreis zuständig (Fachdienst Abfallwirtschaftsbetrieb; Abfallberatung-Hotline 0551 525-1414). Er nimmt Schadstoffe ganzjährig auf den Entsorgungsanlagen Deiderode (Mittwoch 8:00 bis 15:00 und Samstag 8:30 bis 11:30 Uhr) und Hattorf am Harz (Dienstag 8:00 bis 15:00 und Samstag 8:30 bis 11:30 Uhr) an. Dazu kommt zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, eine mobile Schadstoffsammlung mit fast 50 Standplätzen; für Schadstoffe aus Privathaushalten kostet sie nichts. Standplätze und Termine stehen auf der Internetseite des Landkreises.

In der Stadt Göttingen nennt das Abfall-ABC der GEB für „Heizöl“ die Schadstoffannahmestelle auf dem Recyclinghof und ergänzt: „Für Privatpersonen ist die Abgabe von Schadstoffen grundsätzlich kostenfrei.“ Gereinigte und zerschnittene Heizöltanks aus Kunststoff können laut Abfall-ABC kostenfrei auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Die Entgeltordnung der GEB für die Schadstoffannahme gilt nach ihrem Wortlaut nur für gewerbliche Anlieferung und hat keine Heizölzeile. Zulässige Mengen für Heizöl nennt die GEB nicht; fragen Sie vorab über die Servicenummer. Beim Landkreis nennt das Serviceportal für die Entsorgungsanlagen Deiderode und Hattorf am Harz: „Gegen Gebühr werden Altöl, Heizöl, Ölschlämme, Gase in Stahldruckflaschen, Starterbatterien angenommen.“ Die Abfallgebührensatzung 2026 führt für private Anlieferer allerdings nur Altöl (1,20 € je angefangenes Kilogramm) und Starterbatterien (15,00 € je Stück) auf. Eine Heizöl- oder Ölschlammzeile hat die Gebührentabelle nicht, und für andere Abfälle heißt es: „Für nicht aufgeführte und nicht definierbare Abfälle kann der dem Landkreis berechnete Betrag zuzüglich Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden.“ Was die Abgabe von Tankresten kostet, ist damit offen; erfragen Sie Menge und Preis vorab bei der Abfallberatung. Bei der mobilen Schadstoffsammlung gilt nach § 15 Abs. 3 der Abfallbewirtschaftungssatzung: „Altöl und Starterbatterien werden nicht angenommen“. In der Regel nimmt die Sammlung bis zu 50 kg feste und 50 l flüssige Abfälle in Behältern bis 20 l an; Heizöl steht nicht in der Aufzählung des Serviceportals, was mitgenommen wird. Zum Tank selbst: Öltanks zählen nach § 11 Abs. 5 der Satzung nicht zum Sperrmüll und nach § 14 Abs. 5 nicht zum Altmetall, ausgenommen sind dort auch „gefüllte oder mit Restinhalt versehene Metallbehältnisse“. Nach unserer Auswertung der Anlage 1 zur Satzung steht der Abfallschlüssel 13 07 01* (Heizöl und Diesel) in der Spalte der nach § 20 Abs. 3 KrWG ausgeschlossenen Abfälle (§ 3 Abs. 3 a der Satzung). Laut dem Hinweis der Anlage gilt der Ausschluss nicht für Sonderabfallkleinmengen nach § 16, und § 16 Abs. 2 sagt: „Gefährliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sind dem Landkreis zu überlassen.“ Ob Tankreste aus einem Haushalt darunter fallen, sagt die Satzung nicht ausdrücklich; auch das klären Sie vorab mit der Abfallberatung.

Wichtig: Vor der Stilllegung muss der Betreiber jede unterirdische Anlage und jede oberirdische Anlage über 10.000 Liter prüfen lassen (§ 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV); in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet gilt das für oberirdische Anlagen schon über 1.000 Liter. Der Landkreis führt auf seiner Internetseite eine Liste mit 40 Einträgen zu Wasserschutzgebieten und eine Liste der Überschwemmungsgebiete; ob ein Grundstück im Stadtgebiet Göttingen betroffen ist, beantwortet die Stadt als Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Göttingen: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Göttingen dazu schreiben:

Stadt Göttingen (Stadtgebiet; die Stadt gehört dem Landkreis an, für sie gelten die Vorschriften für kreisfreie Städte): Stadt Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt)

Die Stadtseite Gewässerschutz beschreibt die Stilllegung eines Heizöltanks nicht; als Aufgabe nennt sie die „Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen“. Das Anzeigeformular der Stadt hat unter Punkt 6 aber das Kästchen „die Stilllegung einer Anlage“. In § 40 Abs. 1 AwSV steht die Stilllegung nicht: Er kennt als Anzeigeanlässe nur die Errichtung, die wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe, mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vorher. Ein Merkblatt der Stadt zur Stilllegung eines Heizöltanks gibt es auf diesen Seiten nicht, und wie die Stadt damit umgeht, sagt keine von ihnen. Fragen Sie deshalb vorab bei der unteren Wasserbehörde, ob Sie die Stilllegung melden sollen. Unabhängig davon gilt die AwSV. Einen Fachbetrieb verlangt § 45 Abs. 1 AwSV in zwei Fällen: bei unterirdischen Anlagen, zu denen schon ein Tank mit einem Teil im Erdreich zählt (§ 2 Abs. 15 AwSV), und bei Tanks über 1.000 Liter. Nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 muss der Betreiber vor der Stilllegung jede unterirdische Anlage prüfen lassen, dazu jeden oberirdischen Tank über 10.000 Liter. Liegt der Tank in einem Wasser-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet, gilt die Prüfpflicht schon über 1.000 Liter. Nach § 47 Abs. 3 AwSV geht der Prüfbericht des Sachverständigen binnen vier Wochen an die Behörde.

Kontakt: Tel. Zentrale 0551 400-0 · Umwelt@goettingen.de · Die Stadt schreibt: „Termine nach telefonischer Vereinbarung“. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Landkreis Göttingen (alle übrigen Gemeinden außer der Stadt Göttingen: 38 von 39 Gemeinden, darunter die vier Samtgemeinden Gieboldehausen, Dransfeld, Radolfshausen und Hattorf am Harz): Landkreis Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Wasser)

Der Landkreis nennt die Stilllegung auf seiner Anzeige-Seite ausdrücklich: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist steht dort „Anzeigefrist: 6 WOCHE vor Maßnahmebeginn“. Weiter heißt es: „Auch bei einer Stilllegung, zum Beispiel bei Umstellung auf Gas oder Wiederinbetriebnahme sind in vielen Fällen Prüfungen durchzuführen.“ Das Bundesrecht ist enger: § 40 Abs. 1 AwSV kennt als Anzeigeanlässe die Errichtung, die wesentliche Änderung und die Änderung der Gefährdungsstufe, die Stilllegung fehlt. Auch das PDF-Formular des Landkreises hat kein Kästchen dafür; bei bestehenden Anlagen fragt es nach „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ und „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am“. Wer außerhalb der Stadt Göttingen wohnt, richtet sich nach der Ansage des Landkreises und meldet die Stilllegung dort vorab. Zum Fachbetrieb sagt die Seite: „Gemäß § 47 und § 67 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen Heizöltankanlagen und viele andere Anlagen nur von zugelassenen Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt und gewartet werden.“ Vom Stilllegen spricht dieser Satz nicht. Dafür gilt § 45 Abs. 1 AwSV, der den Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen verlangt, auch wenn nur ein Teil der Anlage im Boden liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Die Prüfung vor der Stilllegung hängt nicht an der Anzeige: Nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 muss jede unterirdische Anlage geprüft werden, dazu oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten oberirdische Anlagen schon über 1.000 Liter. Seinen Bericht schickt der Sachverständige binnen vier Wochen an die Wasserbehörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Ein Heizöl- oder Stilllegungsmerkblatt des Landkreises führen diese Seiten nicht auf.

Kontakt: Tel. Zentrale 0551 525-0 · wasserwirtschaft@landkreisgoettingen.de · Allgemeine Anfragen an info@landkreisgoettingen.de. Der Landkreis schreibt: „Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf per Email oder Telefon für eine Terminvereinbarung.“ Servicezeiten des Kreishauses: Montag, Mittwoch und Freitag 9–12 Uhr, Donnerstag 13:30–16:00 Uhr. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Göttingen

Im Landkreis Göttingen heizen nach dem Zensus 2022 16,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 30.600 von 182.600. Der Landesschnitt von Niedersachsen liegt bei 14,1 %. Zwischen den Gemeinden ist der Abstand groß: Die Stadt Göttingen kommt auf 5,4 %, die Samtgemeinde Radolfshausen auf 49,2 %, die Gemeinde Gleichen auf 55,9 % und die Gemeinde Staufenberg auf 73,2 %. Die meisten Wohnungen mit Ölheizung zählt trotzdem die Stadt Göttingen (rund 4.100). Dahinter folgen Staufenberg (rund 3.000), die Stadt Duderstadt (rund 2.500) und Gleichen (rund 2.300).

Gas versorgt 69,2 % der Wohnungen im Kreis (Land: 71,9 %), Fernwärme 7,1 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der 19 Zensuszeilen fällt die Stadt Göttingen aus dem Rahmen: Sie stellt mit 76.085 Wohnungen 41,7 % aller Wohnungen des Kreises, hat mit 5,4 % den niedrigsten Ölanteil und mit 13,1 % den höchsten Fernwärmeanteil; danach folgen der Flecken Bovenden und die Samtgemeinde Dransfeld mit je 6,7 %. Ohne die Stadt heizen im übrigen Kreisgebiet 24,9 % der Wohnungen mit Öl. In Staufenberg (73,2 %) und Gleichen (55,9 %) sind es mehr als die Hälfte, in der Samtgemeinde Radolfshausen mit 49,2 % etwas weniger. Beim Gas reicht die Spanne von 7,6 % in Staufenberg bis 82,3 % in der Stadt Osterode am Harz. Die Wärmepläne zählen anders (Fläche, Verbrauch, Kessel); ihre Zahlen stehen weiter unten im Abschnitt zur Wärmeplanung.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Göttingen entgegen — u. a. aus Staufenberg, Gleichen, Samtgemeinde Radolfshausen, Friedland, Samtgemeinde Gieboldehausen, Flecken Adelebsen, Samtgemeinde Dransfeld, Rosdorf, Walkenried, Stadt Duderstadt und weiteren Orten. Der Landkreis hat 39 Gemeinden: 15 verbandsfreie Gemeinden, darunter die Stadt Göttingen, und 24 Mitgliedsgemeinden in vier Samtgemeinden (Gieboldehausen 10, Dransfeld 5, Radolfshausen 5, Hattorf am Harz 4). Der Zensus führt eine Samtgemeinde als Ganzes. Die Tabelle unten hat deshalb 19 Zeilen (15 verbandsfreie Gemeinden und 4 Samtgemeinden), der höchste Ölanteil steht oben. Zuständig sind zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Göttingen für ihr Stadtgebiet, der Landkreis für die übrigen 18 Zeilen, also 38 Gemeinden. Wärmepläne und Zensus messen Verschiedenes. Die Berichte der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am Harz und Radolfshausen nennen Heizölanteile an der beheizten Fläche von etwa 32 %, rund 15 % und rund 49 %; der Zensus kommt für dieselben drei Samtgemeinden auf 32,1 %, 15,0 % und 49,2 % der Wohnungen. Für die Stadt Duderstadt nennt der Wärmeplan 18 % Heizöl am Wärmeverbrauch 2021, der Zensus 24,4 % der Wohnungen. Fläche, Verbrauch und Wohnungen lassen sich nicht gegeneinander verrechnen.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Göttingen

Planungsverantwortlich sind seit dem 01.01.2026 die Gemeinden ohne Samtgemeinde und die Samtgemeinden (§ 20 Abs. 1 NKlimaG). Im Landkreis Göttingen sind das 19 Stellen: 15 verbandsfreie Gemeinden und 4 Samtgemeinden (Gieboldehausen, Dransfeld, Radolfshausen, Hattorf am Harz) mit zusammen 24 Mitgliedsgemeinden. Die Stadt Göttingen gehört zu den sieben niedersächsischen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern; ihre Frist war der 30.06.2026, und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen meldet am 22.07.2026, alle sieben hätten ihre Wärmepläne fristgerecht erstellt. Als Mittelzentren gelten Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz; für sie verweist § 22 NKlimaG auf die bis 2025 geltende Fassung mit dem Datum 31.12.2026. Für die übrigen 15 Stellen gilt der 30.06.2028; dieses Datum ergibt sich aus dem Bundesrecht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG) und fehlt im NKlimaG selbst. Das Zieljahr der heutigen Fassung des NKlimaG ist 2040 (§ 20 Abs. 3 Satz 1). Stand 23.10.2026, für Osterode am Harz 30.10.2026: Bei sechs Stellen ist ein Ratsbeschluss belegt (Göttingen, Duderstadt, Osterode am Harz, Rosdorf, Friedland, Gleichen), bei acht liegt ein Plan ohne belegten Beschluss vor, bei einer läuft die Arbeit (Adelebsen), und bei vier Stellen nennen die Seiten keinen Stand.

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Göttingen
130.521 Einwohner
beschlossen Der Rat hat die Wärmeplanung am 13.03.2026 beschlossen. Die Stadt schreibt in ihrer Meldung zur Veranstaltungsreihe von der Planung, „die am Freitag, 13. März 2026, vom Rat der Stadt Göttingen beschlossen wurde“. Den Auftrag zur Erstellung hatte der Rat der Verwaltung am 16.02.2024 erteilt. Der Bericht (con|energy consult GmbH, August 2025) rechnet mit dem Zielszenario 2040. Als Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern und Oberzentrum hatte die Stadt bis zum 30.06.2026 Zeit. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen schreibt am 22.07.2026: „Die sieben niedersächsischen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben ihre Wärmepläne fristgerecht erstellt.“
Stadt Hann. Münden
23.367 Einwohner
Plan liegt vor Das Hamburg Institut hat den Bericht vorgelegt (Version 2 vom 01.06.2026). Er liegt im Bereich Stadtentwicklung in Papierform aus und steht als PDF zum Download. Die Stadt hatte in ihrer Meldung vom 05.06.2026 angekündigt, der Rat werde über die Annahme „voraussichtlich im Oktober 2026“ entscheiden. Auf der Wärmeplanungs-Seite der Stadt ist bis zum 30.10.2026 kein Ratsbeschluss über den Plan veröffentlicht. Als Mittelzentrum (Landes-Raumordnungsprogramm) hat die Stadt bis zum 31.12.2026 Zeit. Die erste Meldung der Stadt (16.01.2026) nennt nach Recherchen des Hamburg Instituts für den Endenergiebedarf 62 Prozent Gas, 36 Prozent nicht leitungsgebundene Endenergieträger (z. B. Heizöl) und 2 Prozent Fernwärme. Der Bericht beschreibt die Stadtteile Hilwartshausen, Mielenhausen, Hemeln und Laubach als vollständig über nicht leitungsgebundene Energieträger versorgt.
Stadt Osterode am Harz
21.474 Einwohner
beschlossen Die Stadt schreibt: „Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat im September 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen.“ Ein Tagesdatum nennt die Seite nicht. Erarbeitet wurde der Plan von Mai 2025 bis Juni 2026; beauftragt hatte die Stadt im Januar 2025 die Qoncept Energy GmbH und die Harz Energie GmbH & Co. KG. Auf ihrer Unterseite „Die kommunale Wärmeplanung in Osterode am Harz“ nennt die Stadt rund 88 Prozent des Wärmeenergieverbrauchs für Erdgas und etwa 6 Prozent für Heizöl. Als Mittelzentrum (Landes-Raumordnungsprogramm) hat die Stadt bis zum 31.12.2026 Zeit. Fragen zur Wärmeplanung nimmt die Stadt über das Kontaktformular auf ihrer Seite „Sie haben Fragen?“ und unter klimaschutz@osterode.de entgegen.
Stadt Duderstadt
20.173 Einwohner
beschlossen Die Stadt schreibt: „In seiner Sitzung am 12.03.2026 hat der Rat der Stadt Duderstadt den Erläuterungsbericht zur kommunalen Wärmeplanung als strategische Grundlage für die Wärmewende Duderstadts beschlossen.“ Als Mittelzentrum (Landes-Raumordnungsprogramm) hatte die Stadt bis zum 31.12.2026 Zeit. Laut Seite entfielen im Jahr 2021 55 Prozent des endenergiebedingten Wärmeverbrauchs auf Gas und 18 Prozent auf Heizöl.
Flecken Bovenden
14.036 Einwohner
Plan liegt vor Auf der Seite der Gemeinde liegt der Bericht der con|energy consult GmbH vor (August 2025, 104 Seiten). Für Wärme nennt er einen Endenergiebedarf von 176 GWh im Jahr, der „annähernd zu 2/3 über Gas und zu 1/3 über Öl“ gedeckt wird; im Mittel der Jahre 2021 bis 2023 entfielen etwa 90 % des Bedarfs auf Erdgas und Heizöl. Ein Ratsbeschluss über den Plan ist nicht belegt. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Samtgemeinde Gieboldehausen
13.065 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde schreibt, ihre Wärmeplanung sei Ende Juni 2026 abgeschlossen worden. Der Endbericht (datiert April 2026, erstellt von der Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH mit K2I2) steht als Download auf der Seite. Eine Informationsveranstaltung fand am 22.01.2026 statt. Ein Beschluss über den Plan ist nicht belegt. Mitgliedsgemeinden: Bilshausen, Bodensee, Flecken Gieboldehausen, Krebeck, Obernfeld, Rhumspringe, Rollshausen, Rüdershausen, Wollbrandshausen, Wollershausen. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Stadt Herzberg am Harz
12.647 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt hat den Vertrag mit PLANWERK und AR Climate Positiv im November 2024 unterzeichnet. Die Ergebnisse stehen auf einer eigenen Seite; die öffentliche Auslegung lief vom 30.01. bis 02.03.2026, die Präsentation fand am 24.02.2026 statt. Ein Ratsbeschluss über den Plan ist nicht belegt. Ergänzend gibt es eine Vorstudie zur Wärmeversorgung der Altstadt (Pressemitteilung vom 29.07.2026). Als Frist gilt der 30.06.2028.
Rosdorf
12.263 Einwohner
beschlossen Die Gemeinde nennt auf ihrer Seite „Vorstellung und Beschluss im Gemeinderat - 15.12.2025“. Erarbeitet wurde die Wärmeplanung von Dezember 2024 bis November 2025 mit der energielenker projects GmbH. Der Endbericht beschreibt sie als „strategische Grundlage auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung im Gemeindegebiet“. Die Gemeindeseite schreibt noch, Rosdorf sei nicht verpflichtet; seit dem 01.01.2026 ist die Gemeinde nach § 20 NKlimaG planungsverantwortlich (Frist 30.06.2028).
Stadt Bad Lauterberg im Harz
10.097 Einwohner
keine öffentliche Angabe Zum Stand der Wärmeplanung macht die Seite des Klimaschutzmanagements keine Aussage; sie führt nur Klimaschutzaktivitäten auf. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Friedland
9.060 Einwohner
beschlossen Die Gemeinde schreibt: „Nach vorheriger öffentlicher Auslegung wurde die Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Friedland in der Sitzung des Rates am 11.06.2026 beschlossen“. Der Plan entstand im Verbund mit dem Flecken Adelebsen und der Gemeinde Gleichen. Der Bericht nennt einen Endenergieverbrauch für Wärme von etwa 70 GWh im Jahr. Das Gasnetz ist rund 37 km lang und hat etwa 800 Kunden, in Reiffenhausen besteht ein Nahwärmenetz. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Samtgemeinde Dransfeld
8.867 Einwohner
keine öffentliche Angabe Zum Stand der Wärmeplanung macht die Seite der Gemeinde Dransfeld keine Aussage; sie führt Klimaschutzaktivitäten auf. Mitgliedsgemeinden: Bühren, Stadt Dransfeld, Jühnde, Niemetal, Scheden. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Gleichen
8.610 Einwohner
beschlossen Die Gemeinde schreibt in ihrer Bekanntmachung, der Rat habe den finalen Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung in seiner Sitzung am 07.07.2026 offiziell beschlossen. Der Plan entstand im Verbund mit Friedland und dem Flecken Adelebsen. Der Bericht nennt einen Endenergieverbrauch für Wärme von 129 GWh im Jahr, überwiegend aus Heizöl. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Bad Grund (Harz)
7.701 Einwohner
keine öffentliche Angabe Zum Stand der Wärmeplanung macht die Gemeinde keine Aussage; sie führt auf ihrer Seite das Klimaschutzkonzept auf. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Staufenberg
7.480 Einwohner
keine öffentliche Angabe Zum Stand der Wärmeplanung macht die Gemeinde keine Aussage; sie führt auf ihrer Seite das Energiewendekonzept auf. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Samtgemeinde Radolfshausen
7.263 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde schreibt, ihre Wärmeplanung sei Ende Juni 2026 abgeschlossen worden; der Endbericht steht als Download auf der Seite. Eine Informationsveranstaltung fand am 4. Februar 2026 in Ebergötzen statt, am 19.05.2026 erschien eine öffentliche Bekanntmachung zur Wärmeplanung. Ein Beschluss über den Plan ist nicht belegt. Mitgliedsgemeinden: Ebergötzen, Landolfshausen, Seeburg, Seulingen, Waake. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Stadt Bad Sachsa
7.180 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt hat mit Walkenried einen gemeinsamen Wärmeplan (Stand 25.07.2025, seecon Ingenieure GmbH) aus dem Förderprojekt vom 01.05.2024 bis 30.09.2025; ein bestehendes Wärmenetz gibt es danach nicht. Ein Ratsbeschluss über den Plan ist nicht belegt. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Samtgemeinde Hattorf am Harz
7.100 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde schreibt, ihre Wärmeplanung sei Ende Juni 2026 abgeschlossen worden; der Endbericht steht als Download auf der Seite. Eine Informationsveranstaltung fand am 11.02.2026 statt. Ein Beschluss über den Plan ist nicht belegt. Mitgliedsgemeinden: Elbingerode, Hattorf am Harz, Hörden am Harz, Wulften am Harz. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Flecken Adelebsen
6.100 Einwohner
in Bearbeitung Die Gemeinde arbeitet im Verbund mit Friedland und Gleichen. Die Seite nennt als Ziel das Jahr 2045 und schreibt: „2026 soll der finale Wärmeplan vorliegen.“ Ein fertiger Plan ist nicht belegt. Als Frist gilt der 30.06.2028.
Walkenried
3.939 Einwohner
Plan liegt vor Die Gemeinde hat mit der Stadt Bad Sachsa einen gemeinsamen Wärmeplan (Stand 25.07.2025, seecon Ingenieure GmbH); ein bestehendes Wärmenetz gibt es danach nicht. Ein Ratsbeschluss über den Plan ist nicht belegt. Als Frist gilt der 30.06.2028.

Wärmenetze: Stadt Göttingen: die Stadtwerke-Fernwärme (mit dem BioWärmeZentrum) und die Fernwärme der Universität; nach dem Bericht decken Wärmenetze rund 17 % des Endenergiebedarfs und rund 18 % des Wärmebedarfs. Stadt Hann. Münden: Fernwärme mit 2 Prozent des Endenergiebedarfs. Rosdorf: ein Nahwärmenetz im Kernort mit vier angeschlossenen Gebäuden. Flecken Bovenden: Nahwärme in einzelnen Baublöcken. Friedland: ein Nahwärmenetz in Reiffenhausen. Samtgemeinde Gieboldehausen: Bioenergie Wollbrandshausen-Krebeck eG, Bioenergie Gieboldehausen GmbH & Co. KG und die Biogasanlage Bilshausen. Stadt Bad Sachsa und Walkenried: kein bestehendes Wärmenetz. Stadt Herzberg am Harz: eine Vorstudie für die Altstadt. Für die übrigen Stellen liegen keine Netzangaben vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Der Landkreis hat bei der Wärmeplanung keine Planungsaufgabe. In § 18 Abs. 2 NKlimaG steht für ihn die Beratung der Gemeinden im Kreis zu Fördermitteln für den Klimaschutz. Fragen zu einem einzelnen Wärmeplan beantwortet die Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde, auch zum aktuellen Stand. Die Fristen gelten für diese Stellen, nicht für Eigentümer. Ein Landesgesetz, das beim Heizungstausch erneuerbare Energien verlangt, gibt es in Niedersachsen nach unserer Auswertung nicht; ob in Ihrer Gemeinde eine kommunale Satzung dazu besteht, erfahren Sie im Rathaus.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Göttingen zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Göttingen

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Einen belegten Preis für einen Kellertank haben wir nicht. Im Angebot nach der Besichtigung sollten Tankgröße, Material, der Weg aus dem Keller und die Menge der Reste einzeln stehen. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Göttingen ist je nach Wohnort zuständig — Stadt Göttingen (Stadtgebiet; die Stadt gehört dem Landkreis an, für sie gelten die Vorschriften für kreisfreie Städte): Stadt Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt) (Stadt Göttingen, Fachdienst Umwelt, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen (Postfach 3831, 37028 Göttingen)); Landkreis Göttingen (alle übrigen Gemeinden außer der Stadt Göttingen: 38 von 39 Gemeinden, darunter die vier Samtgemeinden Gieboldehausen, Dransfeld, Radolfshausen und Hattorf am Harz): Landkreis Göttingen – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Wasser) (Landkreis Göttingen, Fachdienst Wasser, Kreishaus, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen).
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Göttingen: Muss ich die Stilllegung anzeigen, und bei welcher Behörde?
Zuständig sind zwei untere Wasserbehörden: die Stadt Göttingen (Fachdienst Umwelt) für ihr Stadtgebiet, weil für sie die Vorschriften für kreisfreie Städte gelten (§ 16 NKomVG), und der Landkreis (Fachdienst Wasser) für die übrigen 38 Gemeinden. Ob die Stilllegung anzuzeigen ist, beantworten beide unterschiedlich. Der Landkreis zählt das Stilllegen auf seiner Anzeige-Seite ausdrücklich auf und nennt eine Frist von sechs Wochen vor Maßnahmebeginn; in § 40 Abs. 1 AwSV steht die Stilllegung nicht. Die Stadt beschreibt die Stilllegung eines Heizöltanks auf ihren Seiten nicht, ihr Anzeigeformular hat jedoch das Kästchen „die Stilllegung einer Anlage“. Fragen Sie deshalb vorab bei der Behörde, in deren Gebiet Ihr Haus steht, ob sie eine Meldung wünscht. Steht eine Stilllegungsprüfung an, geht der Prüfbericht des Sachverständigen ohnehin binnen vier Wochen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Braucht mein Erdtank im Landkreis Göttingen eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Ja. Bei der Stilllegung einer unterirdischen Anlage schreibt die AwSV die Prüfung durch einen Sachverständigen immer vor, unabhängig von der Größe (Prüfpflicht nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Teil von ihr im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Außerdem ist für unterirdische Anlagen ein Fachbetrieb Pflicht (§ 45 Abs. 1 AwSV). Bei oberirdischen Tanks setzt die Prüfung bei der Stilllegung über 10.000 Litern ein, in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern (bei geteilter Zone III nur in Zone III A). Der Landkreis führt auf seiner Internetseite eine Liste mit 40 Einträgen zu Wasserschutzgebieten und eine Liste der Überschwemmungsgebiete. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klärt die zuständige untere Wasserbehörde. Was die Prüfung kostet, nennt keine der Quellen.
Darf ich meinen Kellertank im Landkreis Göttingen selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Beim Stilllegen verlangt die AwSV nur in zwei Fällen einen Fachbetrieb: bei unterirdischen Anlagen und bei Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter (§ 45 Abs. 1 AwSV). Ein oberirdischer Kellertank bis 1.000 Liter gehört nicht dazu. Ein Merkblatt zur Stilllegung nennen weder die Stadt Göttingen noch der Landkreis. Der Landkreis schreibt auf seiner Anzeige-Seite zum Fachbetrieb: „Gemäß § 47 und § 67 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen Heizöltankanlagen und viele andere Anlagen nur von zugelassenen Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt und gewartet werden.“ Vom Stilllegen spricht dieser Satz nicht. Wer selbst Hand anlegen möchte, klärt das vorher mit der zuständigen Wasserbehörde: im Stadtgebiet mit der Stadt, in den übrigen Gemeinden mit dem Landkreis. Die Entsorgung der Reste bleibt davon unberührt (siehe die Frage nach dem Restöl).
Wohin mit dem Restöl und dem Tank im Landkreis Göttingen, und wer nimmt sie an?
Für Haushaltsabfälle gibt es zwei zuständige Stellen: in der Stadt Göttingen die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB), im übrigen Kreisgebiet den Landkreis (§ 6 Abs. 1 Satz 1 NAbfG). Das Abfall-ABC der GEB nennt für Heizöl die Schadstoffannahmestelle auf dem Recyclinghof (Rudolf-Wissell-Str. 5, Servicenummer 0551 400-5400) und sagt: „Für Privatpersonen ist die Abgabe von Schadstoffen grundsätzlich kostenfrei.“ Gereinigte und zerschnittene Heizöltanks aus Kunststoff können dort laut Abfall-ABC kostenfrei abgegeben werden. Beim Landkreis nennt das Serviceportal für die Entsorgungsanlagen Deiderode und Hattorf am Harz: „Gegen Gebühr werden Altöl, Heizöl, Ölschlämme, Gase in Stahldruckflaschen, Starterbatterien angenommen.“ Die Abfallgebührensatzung 2026 hat dafür keine Heizölzeile; was die Abgabe von Tankresten kostet und welche Menge möglich ist, bleibt offen, hier hilft die Abfallberatung (Hotline 0551 525-1414). Die mobile Schadstoffsammlung im Frühjahr und Herbst ist für Haushalte kostenlos; Heizöl nennt das Serviceportal in der Aufzählung dessen, was mitgenommen wird, nicht. Öltanks gehören nach der Satzung des Landkreises weder zum Sperrmüll noch zum Altmetall.
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Göttingen stillzulegen?
Einen Preis für den Landkreis Göttingen nennt diese Seite nicht. Keine der beiden unteren Wasserbehörden nennt eine Gebührenhöhe: Die Stadt verweist auf das Verwaltungskostengesetz (Gebühr je nach Aufwand und Genehmigung), der Landkreis schreibt „Es fallen ggf. Gebühren an.“ In der Abfallgebührensatzung 2026 des Landkreises gibt es keinen Preis für Heizöl oder Tankreste; der einzige Ölpreis dort (1,20 € je angefangenes Kilogramm) gilt für Altöl. In der Stadt Göttingen ist die Abgabe von Schadstoffen für Privatpersonen nach dem Abfall-ABC der GEB grundsätzlich kostenfrei. Ein verbindlicher Preis entsteht erst im Angebot, das der Besichtigung folgt. Lassen Sie darin den Ausbau oder die Verfüllung, die Entsorgung der Reste und die Sachverständigenprüfung getrennt ausweisen, soweit § 46 AwSV sie verlangt.
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil im Landkreis Göttingen ein Wärmeplan erstellt wird?
Die Fristen der Wärmeplanung richten sich an die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, nicht an Eigentümer. Im Landkreis planen 19 Stellen (15 verbandsfreie Gemeinden und 4 Samtgemeinden); der Landkreis selbst hat keine Planungsaufgabe. Einen Ratsbeschluss belegen wir für die Stadt Göttingen (13.03.2026; ihre Frist als Großstadt war der 30.06.2026), die Stadt Duderstadt (12.03.2026), die Stadt Osterode am Harz (September 2026), Rosdorf, Friedland und Gleichen. Bei acht weiteren Stellen liegt ein Plan vor, ohne dass ein Beschluss belegt wäre; Adelebsen arbeitet noch, und zu vier Stellen nennen die Seiten keinen Stand. Für Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz (Mittelzentren) ergibt sich nach unserer Auswertung aus dem NKlimaG der 31.12.2026, für die übrigen 15 Stellen nach Bundesrecht der 30.06.2028. Ein Landesgesetz, das beim Heizungstausch erneuerbare Energien verlangt, gibt es in Niedersachsen nach unserer Auswertung nicht; ob Ihre Gemeinde eine eigene Satzung hat, erfahren Sie dort.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Göttingen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Göttingen). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Göttingen anfragen