Landkreis Cuxhaven · Elbe-Weser-Dreieck · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Cuxhaven
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Cuxhaven arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Cuxhaven
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Cuxhaven). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Mehr als jede vierte Wohnung im Landkreis Cuxhaven heizt nach dem Zensus 2022 überwiegend mit Heizöl (27,0 Prozent); in Niedersachsen ist es knapp jede siebte (14,1 Prozent). Zwischen den zehn Zensuszeilen des Kreises ist der Abstand groß: 15,7 Prozent in der Stadt Cuxhaven, 41,9 Prozent in Schiffdorf. Wer hier einen Öltank stilllegt, hat es mit zwei Behörden zu tun. Die Stadt Cuxhaven ist für ihr Stadtgebiet selbst untere Wasserbehörde, der Landkreis für die übrigen 28 Gemeinden. Auf ihren allgemeinen Seiten zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe nennen beide das Stilllegen als anzeigepflichtig; die Heizöl-Seite des Landkreises und § 40 Abs. 1 AwSV sagen dazu nichts. Eine kurze Nachfrage vorab klärt, was für Ihren Tank gilt. Zweigeteilt ist auch die Entsorgung: Stadt und Landkreis haben eigene Satzungen und eigene Annahmestellen für Schadstoffe.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Cuxhaven?
Preise für Stilllegung oder Entsorgung eines Öltanks im Landkreis Cuxhaven können wir nicht belegen, deshalb nennen wir keine. Belegt ist, womit Sie rechnen müssen: Tanks über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen legt nach § 45 Abs. 1 AwSV ein Fachbetrieb still. Die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV) ist bei unterirdischen Anlagen stets dabei, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und, wenn das Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet nach der AwSV liegt, bereits über 1.000 Liter. Die Schadstoffsammelstelle der Stadt Cuxhaven nimmt Schadstoffe aus privaten Haushalten kostenlos an; ob Heizölreste ausdrücklich dazugehören, sagt die Seite nicht, und gewerbliche Kleinmengen kosten dort eine Gebühr (Höhe nicht gelesen). Lassen Sie sich im Angebot Tanktyp und Volumen, den Zugang, das Restöl, die Entsorgung der Rückstände sowie die Prüfung jeweils einzeln ausweisen. Weder eine Preisstatistik für Stilllegung oder Entsorgung eines Öltanks im Landkreis Cuxhaven noch ein Richtpreis bei den Betrieben der Fachbetriebsliste des Landkreises ließ sich nach unserer Suche finden. Deshalb stehen hier keine Preise. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank im Gebäude liegt uns für den Landkreis Cuxhaven keine belegte Preisangabe vor.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Cuxhaven: Für einen Erdtank fehlt eine belegte Preisangabe ebenso. Hier kommen die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (bei unterirdischen Anlagen immer) und je nach Zustand das Verfüllen hinzu; einen Preis dafür haben wir nicht. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Aus den Regeln ergibt sich, was ein Angebot ausweisen sollte: Tanktyp und Volumen, Zugang zum Tank, Restöl, Entsorgung der Rückstände und bei Erdtank oder erdverlegter Leitung die Sachverständigenprüfung, jeweils als eigener Posten. Gebühren der Behörde für die Anzeige nennen weder die Stadt (nur „ggf.“) noch der Landkreis auf den gelesenen Seiten. Die Schadstoffsammelstelle der Stadt ist für private Haushalte kostenlos; ob das ausdrücklich für Heizölreste gilt, sagt die Seite nicht.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zuerst die Zuständigkeit: Im Stadtgebiet ist es die Stadt Cuxhaven, in den übrigen Gemeinden der Landkreis. Mit dieser Behörde klären Sie vorab, ob und in welcher Form die Stilllegung angezeigt werden soll. Ein Fachbetrieb ist nach § 45 Abs. 1 AwSV nötig, sobald der Tank über 1.000 Liter fasst oder die Anlage Teile im Erdreich hat. Bei jeder unterirdischen Anlage prüft außerdem ein Sachverständiger die Stilllegung, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter ebenfalls, in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie Überschwemmungsgebieten bereits über 1.000 Liter; seinen Prüfbericht gibt der Sachverständige binnen vier Wochen an die Behörde. Reste und Rückstände nimmt je nach Wohnort die Schadstoffsammlung der Stadt Cuxhaven oder die des Landkreises an.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Anzeige Erst die Zuständigkeit: Im Stadtgebiet Cuxhaven ist es die Stadt (Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz, Amt 7.2), in den übrigen 28 Gemeinden der Landkreis (Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall, Gewässerschutz). Auf ihren allgemeinen Seiten zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe nennen beide Behörden auch das Stilllegen als anzeigepflichtig, die Stadt mit 6 Wochen Frist vor Maßnahmebeginn, der Landkreis ohne Frist. Die Heizöl-Seite des Landkreises und § 40 Abs. 1 AwSV nennen die Stilllegung dagegen nicht; für die Meldung durch den Fachbetrieb hält der Landkreis einen eigenen Vordruck bereit. Fragen Sie deshalb vorab kurz, wie Ihre Behörde die Stilllegung Ihres Tanks haben möchte. Einen Fachbetrieb brauchen nach § 45 Abs. 1 AwSV unterirdische Anlagen und Tanks über 1.000 Liter (auf seiner Heizöl-Seite schreibt der Landkreis „ab 1.000 Litern“). Für den Prüfbericht hat der Sachverständige vier Wochen Zeit; er geht an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei unterirdischen Anlagen, Erdtanks ebenso wie Anlagen mit erdverlegter Leitung, gehört die Prüfung durch einen Sachverständigen immer dazu (§ 46 AwSV, Anlagen 5 und 6); bei oberirdischen Tanks gilt sie über 10.000 Liter, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten bereits über 1.000 Liter. Der Vordruck des Landkreises führt dazu eine Fußnote mit „Anlagen innerhalb Wasserschutzgebiet (außer WSG III B)“. Das deckt sich mit § 2 Abs. 32 Satz 2 AwSV: Ist die weitere Schutzzone unterteilt, zählt nur ihr innerer Teil als Schutzgebiet. Wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, fragt vor der Stilllegung bei der unteren Wasserbehörde nach. Als Wasserschutzgebiete nennt die Übersichtsseite des Landkreises Kührstedt, das Wasserwerk Bederkesa des Wasserverbandes Wesermünde, die Wasserwerke Drangst, Süderwisch und Altenwalde sowie das Wasserwerk Wingst; Vollständigkeit, Zonen und betroffene Gemeinden haben wir nicht geprüft, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete nicht ausgewertet. In den Umweltkarten Niedersachsen sehen Sie, welche Gebiete Ihr Grundstück berühren; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen unteren Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Cuxhaven
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Cuxhaven:
Stadt Cuxhaven (nur das Stadtgebiet)
Stadt Cuxhaven, Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2) (untere Wasserbehörde)
Für ihr Stadtgebiet ist die Stadt Cuxhaven selbst zuständig. Sie gehört zu den großen selbständigen Städten (§ 14 Abs. 5 NKomVG), und nach § 127 Abs. 2 Satz 1 NWG nehmen „die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte“ die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr. Das Geoportal des Landkreises bestätigt es: „für den Bereich der Stadt Cuxhaven ist die dortige Untere Wasserbehörde und Untere Deichbehörde zuständig“. Als Anlaufstelle nennt die Anzeige-Seite der Stadt die Einheitsgemeinde Cuxhaven, Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2); die Wörter „untere Wasserbehörde“ stehen auf dieser Seite selbst nicht.
Stadt Cuxhaven, Amt Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2), Grandauerstraße 2, 27472 Cuxhaven · Rathaus: Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
Tel. Zentrale 04721 700-0 · info@cuxhaven.de
Die Anzeige-Seite der Stadt beschreibt die Anzeigepflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 WHG und nennt Heizöl als Beispiel neben Benzin und Gülle. Wer eine solche Anlage „einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen“ will, hat sein Vorhaben laut Seite rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen; als Frist steht dort „Anzeigefrist: 6 Wochen vor Maßnahmebeginn“. Anzeigepflichtig sind laut Seite auch wesentliche Änderungen des Betriebes. Zu Unterlagen und Gebühren steht nur „ggf.“, ohne Beträge. Als Rechtsgrundlagen nennt die Seite § 62 WHG und § 40 AwSV. Es handelt sich um einen allgemeinen Landestext (fachlich freigegeben durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz); ein eigenes Merkblatt der Stadt zu Heizöltanks haben wir nicht gefunden.
Landkreis Cuxhaven (alle übrigen 28 Gemeinden, ohne das Stadtgebiet Cuxhaven)
Landkreis Cuxhaven, Amt Wasser- und Abfallwirtschaft (untere Wasserbehörde)
Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall, Fachbereich Gewässerschutz. Der Landkreis ist untere Wasserbehörde für alle Gemeinden mit Ausnahme des Stadtgebiets Cuxhaven. Auf seiner Heizöl-Seite sind die Ansprechpersonen nach Gemeinden aufgeteilt.
Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Tel. Zentrale 04721 66-0 · info@landkreis-cuxhaven.de · Funktionspostfach für AwSV-Prüfberichte (laut Kopf des Stilllegungsvordrucks): awsv.pruefberichte@landkreis-cuxhaven.de
Auf der Umwelt-Seite des Landkreises heißt es: „Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bauen und in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dies beim Landkreis Cuxhaven Bereich Umwelt, Küstenschutz und Abfall vor Einbau, Änderung und Stilllegung mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen.“ Als Unterlagen nennt sie unter anderem Übersichtsplan (1:5.000), Lageplan (1:1.000 oder 1:500), Grundriss und Schnitt, Bau- und Betriebsbeschreibung, technische Unterlagen und eine Stoffliste; für Baugenehmigungspflicht und Brandschutz verweist sie auf den Bereich Bauen und Regionalplanung. Verlinkt ist das Formular „Anzeige § 40 AwSV zum Ausfüllen“, dessen Hinweise vor allem Eigenverbrauchstankstellen betreffen. Eine Frist nennt die Seite nicht; § 40 Abs. 1 AwSV verlangt die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe mindestens sechs Wochen im Voraus. Die eigene Heizöl-Seite des Landkreises führt dagegen kein Anzeigeverfahren; sie verweist auf Prüfungen durch zugelassene Sachverständige und auf Fachbetriebe und bietet das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften sowie einen Vordruck für Fachbetriebe an.
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen (Anlage 3 zu § 44 Abs. 4 AwSV), Landkreis Cuxhaven →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit eigenen Satzungen gibt es im Landkreis Cuxhaven (§ 6 NAbfG): die Stadt Cuxhaven für ihr Stadtgebiet und den Landkreis für die übrigen Gemeinden. Die Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises vom 18. Juni 2025 (in Kraft seit 01.01.2026) rechnet in § 16 Abs. 1 auch „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den Problemabfällen; nach § 16 Abs. 2 gehen sie an die mobile Schadstoffsammlung, die Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel oder den Containerplatz beim Müllheizkraftwerk der BEG in Bremerhaven (zu den vom Betreiber festgelegten Zeiten und Bedingungen). Der letzte Termin der mobilen Schadstoffsammlung 2026 war am 15.09.2026 in Hagen, Termine für 2027 haben wir nicht gefunden. Der BEG-Containerplatz (Zur Hexenbrücke 16, Bremerhaven) öffnet samstags von 07:00 bis 14:00 Uhr, der nächste Termin ist der 12.12.2026. Die Satzung der Stadt Cuxhaven vom 29.10.2020 (in Kraft seit 01.01.2021; ob es eine neuere Fassung gibt, haben wir nicht geprüft) nennt in § 14 Abs. 1 ebenfalls „teer- und ölhaltige Rückstände“. Schadstoffe nimmt die Stadt an der Schadstoffsammelstelle im Bauhof (Meyerstraße 40) an, mittwochs 09:00 bis 12:30 und 13:00 bis 15:45 Uhr sowie freitags 07:30 bis 12:00 Uhr, für private Haushalte kostenlos. Hinzu kommen das Schadstoffmobil für die Außenbezirke (nächster Termin Mittwoch, 04.11.2026, 08:30 bis 14:30 Uhr) und die Sammlung auf dem Wochenmarkt Beethovenallee (Samstag, 24.10.2026, 09:00 bis 12:00 Uhr). Für den 21. und 23.10.2026 nennt die Stadtseite Schließtage; rufen Sie vorher an: Zentrale 04721 700-0.
Zu Heizöl-Restmengen oder Tankschlamm aus einer Stilllegung äußert sich keiner der beiden Träger. Altöl (gebrauchtes Motoröl) nehmen beide nicht selbst an: Die Stadt schreibt „Altöl (wird nicht übernommen. Rückgabe an die Verkaufsstelle)“, der Landkreis verweist auf ein kostenloses Rückgabesystem in Frischölverkaufsstellen. Seine Abfallarten-Seite führt Altöl dagegen als Beispiel für gefährliche Abfälle auf; die beiden Seiten des Landkreises decken sich hier nicht. Ist für Ihren Tank ein Fachbetrieb vorgeschrieben, übernimmt er die Stilllegung; wohin das Restöl geht und was die Entsorgung kostet, steht in seinem Angebot. Gewerbliche Kleinmengen nimmt die Stadt gegen Gebühr nach ihrer Abfallgebührensatzung an (Höhe nicht gelesen); die Satzung des Landkreises regelt Sonderabfallkleinmengen bis 2.000 kg im Jahr (§ 17). Fragen beantwortet beim Landkreis die Abfallberatung (04721 66-1990), bei der Stadt die Zentrale (04721 700-0).
Wichtig: Bei unterirdischen Anlagen, Erdtanks ebenso wie Anlagen mit erdverlegter Leitung, gehört die Prüfung durch einen Sachverständigen immer dazu (§ 46 AwSV, Anlagen 5 und 6); bei oberirdischen Tanks gilt sie über 10.000 Liter, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten bereits über 1.000 Liter. Der Vordruck des Landkreises führt dazu eine Fußnote mit „Anlagen innerhalb Wasserschutzgebiet (außer WSG III B)“. Das deckt sich mit § 2 Abs. 32 Satz 2 AwSV: Ist die weitere Schutzzone unterteilt, zählt nur ihr innerer Teil als Schutzgebiet. Wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, fragt vor der Stilllegung bei der unteren Wasserbehörde nach. Als Wasserschutzgebiete nennt die Übersichtsseite des Landkreises Kührstedt, das Wasserwerk Bederkesa des Wasserverbandes Wesermünde, die Wasserwerke Drangst, Süderwisch und Altenwalde sowie das Wasserwerk Wingst; Vollständigkeit, Zonen und betroffene Gemeinden haben wir nicht geprüft, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete nicht ausgewertet. In den Umweltkarten Niedersachsen sehen Sie, welche Gebiete Ihr Grundstück berühren; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen unteren Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Cuxhaven: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Cuxhaven dazu schreiben:
Stadt Cuxhaven (nur das Stadtgebiet): Stadt Cuxhaven, Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2) (untere Wasserbehörde)
Das Stilllegen zählt die Anzeige-Seite der Stadt ausdrücklich zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen (Wortlaut oben), mit 6 Wochen Frist vor Maßnahmebeginn. Es ist der allgemeine Landestext zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe, kein Text eigens für Heizöltanks. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht, und der Landestext zu Heizölverbraucheranlagen im Serviceportal beschränkt die Anzeige auf Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Ob die Stadt bei einem Heizöltank im Haus die Anzeige der Stilllegung verlangt, bleibt damit offen; eine kurze Nachfrage vorab beim Amt 7.2 klärt das. Unabhängig davon gelten die Pflichten aus der AwSV: Bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen arbeitet ein Fachbetrieb (§ 45 Abs. 1 AwSV), und nach § 46 AwSV prüft ein Sachverständiger die Stilllegung (die Schwellen stehen im Abschnitt Entsorgung). Ein Stilllegungsformular eigens von der Stadt gibt es nach unserer Suche nicht.
Kontakt: Tel. Zentrale 04721 700-0 · info@cuxhaven.de · Zentrale der Stadt Cuxhaven 04721 700-0 · info@cuxhaven.de · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Landkreis Cuxhaven (alle übrigen 28 Gemeinden, ohne das Stadtgebiet Cuxhaven): Landkreis Cuxhaven, Amt Wasser- und Abfallwirtschaft (untere Wasserbehörde)
Die beiden Seiten des Landkreises passen nicht zusammen. Die allgemeine Umwelt-Seite nennt das Stilllegen ausdrücklich als anzeigepflichtig (Wortlaut oben), ohne Frist. Die Heizöl-Seite sagt zur Anzeige der Stilllegung nichts; sie nennt Prüfungen durch zugelassene Sachverständige „bei Stilllegung bestimmter Anlagen“ und zertifizierte Fachbetriebe für die Stilllegung von Heizöltanks, im Wortlaut des Landkreises „ab 1.000 Litern“ (§ 45 Abs. 1 AwSV: Tanks über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen). Dort liegt auch der „Stilllegung Heizöllageranlage - Vordruck für Fachbetriebe“ (Stand 11/2022). Er fragt nach Eigentümer, Standort, Stilllegungsdatum, Fachbetrieb, Lage im Gebäude oder im Erdreich, Volumen, Werkstoff, dem Zustand des Tanks (demontiert, verbleibt, mit Sand verfüllt, als Wassertank genutzt), ölführenden Leitungen, der Sicherung gegen Befüllung und der Sachverständigenprüfung. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht. Ob der Landkreis bei einem Heizöltank eine ausdrückliche Anzeige der Stilllegung erwartet oder ob ihm der Vordruck des Fachbetriebs genügt, bleibt deshalb unklar; eine kurze Nachfrage vorab beim Gewässerschutz klärt das.
- Formular: Stilllegung Heizöllageranlage – Vordruck für Fachbetriebe (Stand 11/2022)
- Formular: Anzeige § 40 AwSV zum Ausfüllen (Formular des Landkreises)
- Quelle: Landkreis Cuxhaven – Umwelt, Küstenschutz, Abfall: Umwelt (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
Kontakt: Tel. Zentrale 04721 66-0 · info@landkreis-cuxhaven.de · Funktionspostfach für AwSV-Prüfberichte (laut Kopf des Stilllegungsvordrucks): awsv.pruefberichte@landkreis-cuxhaven.de · Zentrale 04721 66-0 · info@landkreis-cuxhaven.de · Prüfberichte und Stilllegungsvordruck: awsv.pruefberichte@landkreis-cuxhaven.de (Funktionspostfach) · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Cuxhaven
27,0 Prozent der Wohnungen im Landkreis Cuxhaven heizen laut Zensus 2022 überwiegend mit Heizöl, rund 28.500 von rund 105.200; mehr als jede vierte also, gegenüber 14,1 Prozent im Landesdurchschnitt von Niedersachsen. Die zehn Zensuszeilen des Kreises reichen von 15,7 Prozent in der Stadt Cuxhaven bis 41,9 Prozent in der Gemeinde Schiffdorf; vier davon liegen über 36 Prozent (Schiffdorf, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Loxstedt, Samtgemeinde Hemmoor). Eigene Zeilen für die Mitgliedsgemeinden der drei Samtgemeinden weist der Zensus nicht aus.
Mit 62,3 Prozent der Wohnungen ist Erdgas im Kreis die häufigere Heizung (Land: 71,9 Prozent); Fernwärme kommt auf 3,2 Prozent (Land: 7,7 Prozent). Gas, Heizöl und Fernwärme ergeben zusammen 92,5 Prozent, die restlichen rund 7,5 Prozent entfallen nach unserer Rechnung auf andere Energieträger. Beim Gas schwanken die Zensuszeilen zwischen 45,6 Prozent (Samtgemeinde Börde Lamstedt) und 77,0 Prozent (Stadt Cuxhaven), bei der Fernwärme zwischen 1,6 Prozent (Loxstedt) und 5,4 Prozent (Stadt Geestland). Rund 198.900 Menschen leben auf rund 2.059 Quadratkilometern, rund 97 je Quadratkilometer (eigene Rechnung). Warum der Heizölanteil so hoch liegt, sagen die gelesenen Quellen nicht. Die kommunalen Wärmepläne arbeiten mit anderen Bezugsgrößen (Endenergie, Heizungsanlagen) und weichen deshalb von den Zensusanteilen ab.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Cuxhaven entgegen — u. a. aus Schiffdorf, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Loxstedt, Samtgemeinde Hemmoor, Beverstedt, Hagen im Bremischen, Samtgemeinde Land Hadeln, Stadt Geestland, Wurster Nordseeküste, Stadt Cuxhaven und weiteren Orten. 29 Gemeinden hat der Landkreis: sieben verbandsfreie (Stadt Cuxhaven, Stadt Geestland, Wurster Nordseeküste, Loxstedt, Schiffdorf, Beverstedt, Hagen im Bremischen) und 22 in drei Samtgemeinden. Zur Samtgemeinde Börde Lamstedt gehören fünf Gemeinden (Armstorf, Hollnseth, Lamstedt, Mittelstenahe, Stinstedt), zur Samtgemeinde Hemmoor drei (Hechthausen, Stadt Hemmoor, Osten), zur Samtgemeinde Land Hadeln vierzehn (Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Flecken Neuhaus (Oste), Nordleda, Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Stadt Otterndorf, Steinau, Wanna, Wingst). Geordnet ist die Liste nach dem Heizölanteil der Zensuszeile, der höchste zuerst. Zwei Behörden kümmern sich um Anzeige und Stilllegung: im Stadtgebiet Cuxhaven die eigene untere Wasserbehörde der Stadt, in den anderen 28 Gemeinden die des Landkreises.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Cuxhaven
Seit 01.01.2026 liegt die kommunale Wärmeplanung in Niedersachsen bei den Gemeinden, in Samtgemeinden bei der Samtgemeinde (§ 20 NKlimaG). Im Landkreis Cuxhaven sind das zehn Stellen: sieben verbandsfreie Gemeinden und drei Samtgemeinden. Für Gemeinden mit Zentrenfunktion endet die Frist am 31.12.2026 (§ 22 NKlimaG), für alle übrigen am 30.06.2028 (§ 4 WPG); nach unserer Auswertung der Zentren im Landesraumordnungsprogramm betrifft die frühere Frist im Kreis die Stadt Cuxhaven und die Samtgemeinde Hemmoor (Mittelzentrum Stadt Hemmoor). Stand nach den Seiten der Stellen: Acht haben einen Plan beschlossen oder veröffentlicht, die Samtgemeinde Hemmoor hat ihn in Bearbeitung, für die Wurster Nordseeküste ist der Stand nicht belegt.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Cuxhaven 49.545 Einwohner | beschlossen | Mittelzentrum, Frist 31.12.2026. Laut Wärmeplan-Bericht (erstellt von EWE NETZ GmbH und enersis europe GmbH) erfolgte der Beschluss des Rates am 06.11.2025. Nach dem Bericht lag der Wärmeverbrauch 2022 bei 831 GWh im Jahr, davon Erdgas 63 Prozent, Heizöl 11 Prozent, Strom 7 Prozent, Biomasse 7 Prozent, Steinkohle 5 Prozent und Diesel 2 Prozent; bei den Bestandsheizungen steht Heizöl bei 16 Prozent, und fast 90 Prozent der Ölheizungen sind älter als zehn Jahre. Der Bericht weist sieben Wärmenetzeignungsgebiete aus und sieht Machbarkeitsstudien für Groden, das Gewerbegebiet Groden und Zentrum Süd vor (die Stadtseite nennt zusätzlich Zentrum Nord). Das Gasnetz ist praktisch flächendeckend (EWE NETZ, 14.813 Anschlüsse 2022). Nach dem Bericht ist das Netz in Oxstedt (Biogas-BHKW, 46 Anschlussnehmer) das einzige bekannte Wärmenetz in Betrieb; ein Holzheizkraftwerk hinter dem Hafen ist seit 2023 in Betrieb, sein Wärmenetz ist im Aufbau. |
| Stadt Geestland 31.182 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Stadt hat ihren Wärmeplan veröffentlicht (Meldung vom 06.02.2025); auch der Landkreis nennt die Planung im Pressetext vom 23.06.2025 als abgeschlossen und in der Umsetzungsphase. Ein Ratsbeschlussdatum steht auf den gelesenen Seiten nicht. Nach der Meldung ist Heizöl mit 40,1 Prozent der größte Energieträger, Erdgas folgt mit 35,8 Prozent (Bezugsgröße nicht genannt). Der Plan weist elf Wärmenetzeignungsgebiete aus (Bad Bederkesa 3, Debstedt 1, Langen 6, Neuenwalde 1); bei Realisierung aller würden rund 23 Prozent des Wärmebedarfs versorgt. Das ist eine Möglichkeit, kein Beschluss: Netze brauchen zuvor eine Machbarkeitsstudie und einen politischen Beschluss. |
| Samtgemeinde Land Hadeln 26.655 Einwohner | Plan liegt vor | Frist 30.06.2028. Die Samtgemeinde umfasst vierzehn Mitgliedsgemeinden (Belum, Bülkau, Cadenberge, Ihlienworth, Neuenkirchen, Flecken Neuhaus (Oste), Nordleda, Oberndorf, Odisheim, Osterbruch, Stadt Otterndorf, Steinau, Wanna, Wingst). Veröffentlicht ist der Abschlussbericht mit Stand 03/2026 (evety GmbH und digikoo GmbH); ein Ratsbeschlussdatum haben wir nicht gefunden. Nach dem Bericht (S. 14) gibt es 5.080 Gasheizungen (49 Prozent) und 3.322 Ölheizungen (32 Prozent). Eignungsgebiete für Wärmenetze sind Otterndorf, Neuenkirchen, Neuhaus und Wingst; in Neuhaus besteht bereits ein Wärmenetz mit Bestands-BHKW (Betreiber nicht genannt). |
| Wurster Nordseeküste 16.755 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Frist 30.06.2028. Die Seite der Gemeinde zur kommunalen Wärmeplanung ist undatiert; sie sagt: „Unsere Gemeinde Wurster Nordseeküste wird im Herbst beginnen.“ Welcher Herbst gemeint ist, steht nicht dabei. Eine Meldung der Gemeinde lädt zur Wärme-Messe Cuxland am 02.10.2026 im Kreishaus Cuxhaven ein. Einen Plan oder Beschluss haben wir nicht gefunden; der Stand ist deshalb nicht belegt. |
| Loxstedt 15.988 Einwohner | beschlossen | Frist 30.06.2028. Teil des Südkreis-Verbunds mit Schiffdorf, Beverstedt und Hagen im Bremischen: Fördermittel 2024 bewilligt, Auftrag im Februar 2025 an die FACT GmbH und die Form Follows You GmbH, Endbericht mit Stand 29.04.2026. Laut Meldung der Gemeinde (Pressemitteilung des Verbunds vom 01.10.2026; die Verbundseite datiert dieselbe Meldung auf 05.10.2026) ist die Planung abgeschlossen. Verbund-Zahlen (Referenzjahr 2023): Heizöl 327 GWh, das sind 46 Prozent der Endenergie Wärme von 708 GWh, Erdgas 42 Prozent; von 19.876 Heizungsanlagen sind 10.895 (55 Prozent) Erdgas und 6.866 (35 Prozent) Heizöl. Im Endbericht heißt es: „Auffällig ist, dass lediglich in Loxstedt der Anteil von Erdgas den Heizölanteil übersteigt.“ Die Zahl bezieht sich auf die Endenergie Wärme je Gemeinde, nicht auf den Zensus. |
| Schiffdorf 14.597 Einwohner | beschlossen | Frist 30.06.2028. Teil des Südkreis-Verbunds (Loxstedt, Schiffdorf, Beverstedt, Hagen im Bremischen): Der Verbund meldet die Planung als abgeschlossen (Endbericht Stand 29.04.2026, Meldung vom 05.10.2026). Einen gemeindespezifischen Beschluss mit Datum haben wir für Schiffdorf nicht gefunden; die Meldung nennt als letztes Gremium den Rat in Beverstedt am 17. August. Verbund-Zahlen (Referenzjahr 2023): Heizöl 46 Prozent der Endenergie Wärme, Erdgas 42 Prozent; in den Heizungsanlagen des Verbunds Erdgas 55 Prozent, Heizöl 35 Prozent. |
| Samtgemeinde Hemmoor 14.106 Einwohner | in Bearbeitung | Mittelzentrum Stadt Hemmoor, Frist 31.12.2026. Mitgliedsgemeinden sind Hechthausen, Stadt Hemmoor und Osten. Die Samtgemeinde kündigte auf ihrer Seite für den 24.03.2026 (19:00 Uhr, Rathaussaal) einen Vortrag zur kommunalen Wärmeplanung an; laut Seite präsentiert die target GmbH. Auf den Tagesordnungen des Ausschusses für Klimaschutz, Bau- und Friedhofsangelegenheiten am 01.10.2026 und des Samtgemeinderats am 07.10.2026 steht jeweils die Vorlage SG 048/2026 zur kommunalen Wärmeplanung. Ob der Rat den Plan beschlossen hat, haben wir nicht gefunden. |
| Beverstedt 13.335 Einwohner | beschlossen | Frist 30.06.2028. Teil des Südkreis-Verbunds. Nach der Verbundmeldung vom 05.10.2026 stimmte am 17. August der Rat in Beverstedt als letztes Gremium im Verbundgebiet dem gemeinsam erstellten Wärmeplan zu (das Jahr nennt die Meldung nicht; es folgt aus dem Meldedatum). Die Übersicht der Kleinstwärmenetze im Endbericht (nach eigenem Hinweis unvollständig) führt Biogas-Netze in Hagen, Loxstedt und Schiffdorf auf, in Beverstedt keines. Seit Juni 2026 bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Feldhofhalle Beverstedt eine kostenfreie Energieberatung an. |
| Hagen im Bremischen 10.792 Einwohner | beschlossen | Frist 30.06.2028. Teil des Südkreis-Verbunds. Die Gemeinde meldet auf ihrer Seite die Wärmeplanung als im April 2026 erfolgreich abgeschlossen; die Verbundmeldung vom 05.10.2026 nennt den Ratsbeschluss in Beverstedt am 17. August als letzten der Verbundgremien. Einen Beschluss des Gemeinderats mit Datum haben wir für Hagen nicht gefunden. |
| Samtgemeinde Börde Lamstedt 5.931 Einwohner | beschlossen | Frist 30.06.2028. Mitgliedsgemeinden sind Armstorf, Hollnseth, Lamstedt, Mittelstenahe und Stinstedt. Auf ihrer Seite steht: „Abschliessend erfolgte ein Beschluss zur Feststellung der Kommunalen Wärmeplanung durch den Samtgemeinderat in der Sitzung am 04.06.2026.“ Den Entwurf behandelten die Ausschüsse am 12.03. und 19.05.2026; Planer war die EWE Netz GmbH. Für die nächsten fünf Jahre sind laut Seite mindestens fünf Folgemaßnahmen aus dem Plan zu bestimmen. Die Seite weist außerdem darauf hin, dass der Wärmeplan nach § 23 Abs. 4 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. |
Wärmenetze: In den Quellen fanden wir diese Wärmenetze: in Oxstedt (Stadt Cuxhaven) ein Netz mit Biogas-BHKW und 46 Anschlussnehmern, laut Wärmeplan das einzige bekannte Wärmenetz der Stadt in Betrieb, dazu ein Holzheizkraftwerk hinter dem Hafen Cuxhaven (seit 2023 in Betrieb; Abnehmer im Hafengebiet sollen künftig versorgt werden, das Netz ist im Aufbau); in Neuhaus (Oste) ein bestehendes Netz mit Bestands-BHKW (Samtgemeinde Land Hadeln); im Südkreis Biogas-Kleinstwärmenetze in Hagen im Bremischen, Loxstedt und Schiffdorf (Tabelle 14 des Südkreis-Endberichts, nach eigenem Hinweis unvollständig; für Beverstedt ist keines aufgeführt). Der Zensus weist für die Zeilen des Kreises zwischen 1,6 Prozent (Loxstedt) und 5,4 Prozent (Stadt Geestland) Wohnungen mit Fernwärme aus. Eignungsgebiete in den Wärmeplänen sind noch keine Netze.
Für Ihren Öltank heißt das: Die Fristen binden Stadt und Samtgemeinde, nicht die Hausbesitzer. Nach § 23 Abs. 4 WPG hat ein Wärmeplan keine unmittelbare Rechtswirkung; so steht es auch auf der Seite der Samtgemeinde Börde Lamstedt. Eine eigene Pflicht zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch enthält das Niedersächsische Klimagesetz nicht; was an Ihrem Grundstück gilt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Samtgemeinde. Der Landkreis hat in der Wärmeplanung keine eigene Aufgabe und gibt keine Auskunft zum Plan einer Gemeinde; laut seinem Pressetext vom 23.06.2025 gehört er zu einem Netzwerk im Elbe-Weser-Dreieck, in dem Kommunen sich über Förderanträge, technische Lösungen und Öffentlichkeitsarbeit austauschen.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Cuxhaven zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Cuxhaven
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Wo melde ich einen Öltank im Landkreis Cuxhaven an oder ab, bei der Stadt oder beim Landkreis?
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Cuxhaven anzeigen?
Wer darf einen Erdtank im Landkreis Cuxhaven stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank im Landkreis Cuxhaven?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Cuxhaven stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen der Wärmeplanung im Landkreis Cuxhaven austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Cuxhaven
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Cuxhaven
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Cuxhaven). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.