Landkreis Schaumburg · Weserbergland · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Schaumburg

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Schaumburg verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Behörde & Merkblätter für Schaumburg verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Schaumburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Schaumburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Mehr als jede vierte Wohnung im Landkreis Schaumburg heizt mit Öl (27,8 % laut Zensus 2022). In der Gemeinde Auetal sind es zwei von drei Wohnungen, in der Samtgemeinde Lindhorst mehr als vier von zehn. Für Öltanks und ihre Stilllegung ist in allen Gemeinden die untere Wasserbehörde im Kreishaus Stadthagen zuständig. Ihr Serviceportal enthält zwei Anzeige-Texte, und nur einer davon nennt das Stilllegen; ein eigenes Merkblatt zur Stilllegung liegt dort nicht vor. Ein Fachbetrieb ist für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen vorgeschrieben.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Schaumburg?

Euro-Beträge für den Landkreis Schaumburg fehlen hier, weil dafür keine regionale Preisquelle vorliegt. Was ein Betrieb verlangt, hängt vom Tanktyp (Kunststoff, Stahl oder Erdtank), von der Größe, vom Zugang im Haus und von der Restölmenge ab, außerdem davon, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Die Preislisten der aws betreffen die Annahme von Abfällen und nicht den Ausbau eines Tanks. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Was ein Kellertank kostet, hängt vom Material (Kunststoff oder Stahl), vom Volumen, vom Weg aus dem Keller und von der Restölmenge ab; ein Preis für Schaumburg liegt nicht vor.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Schaumburg: Beim Erdtank fallen je nach Lage Erdarbeiten, Reinigung und Verfüllung oder Ausbau an. Die Prüfung durch einen Sachverständigen bei der Stilllegung ist hier vorgeschrieben. Der Landkreis veröffentlicht eine Liste zugelassener Sachverständiger mit Tätigkeitsfeld im Kreis; Preise nennt sie nicht. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Ein Angebot sollte Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und eine etwaige Prüfung getrennt aufführen.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Drei Fragen klären vorab, was auf Sie zukommt. Erstens: Steht der Tank ganz über der Erde? Liegt auch nur eine Leitung im Erdreich, gilt die Anlage als unterirdisch und wird bei der Stilllegung immer geprüft. Zweitens: Wie groß ist er? Bei mehr als 1.000 Litern ist ein Fachbetrieb nötig, und die Prüfung bei der Stilllegung ist erst über 10.000 Liter vorgeschrieben. Drittens: Liegt das Grundstück in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet (Wasser oder Heilquellen)? Dann gilt die Prüfung schon über 1.000 Liter. Ansprechpartner ist die untere Wasserbehörde des Landkreises; weil die beiden Anzeige-Texte voneinander abweichen, lohnt eine kurze Rückfrage.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Untere Wasserbehörde fragen Für alle Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Kreis ist die untere Wasserbehörde im Kreishaus Stadthagen zuständig; die Amtsseite des Landkreises nennt sie ausdrücklich so. Ob die Stilllegung gemeldet werden muss, beantworten die Texte des Landkreises unterschiedlich: Der allgemeine Anzeige-Text zählt das Stilllegen als anzeigepflichtig auf, der Heizöl-Text und § 40 Abs. 1 AwSV erwähnen es nicht. Schreiben Sie deshalb vorab an wasser@schaumburg.de und fragen Sie, ob eine Meldung gewünscht ist und ob eine Prüfung ansteht. Einen Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV vor, sobald ein Tank mehr als 1.000 Liter fasst oder unterirdisch liegt. Unterirdisch ist auch eine Anlage, die nur teilweise im Erdreich liegt, zum Beispiel wegen einer erdverlegten Leitung (§ 2 Abs. 15 AwSV). Fällt eine Prüfung an, muss der Sachverständige seinen Prüfbericht der Behörde spätestens vier Wochen nach der Prüfung vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei der Stilllegung muss ein Sachverständiger unterirdische Anlagen immer prüfen, oberirdische Tanks über 10.000 Liter ebenfalls; in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt das schon über 1.000 Liter (bei geteilter Zone III nur im inneren Teil III A). Im Kreis liegen 19 Wasserschutzgebiete, zwei Heilquellenschutzgebiete (Bad Eilsen, Bad Nenndorf) und mehrere Überschwemmungsgebiete, darunter die Weser; die Karte steht im SchaumburgGIS des Landkreises.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Schaumburg

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Schaumburg:

Landkreis Schaumburg (alle 38 Städte und Gemeinden)

Landkreis Schaumburg – Untere Wasserbehörde
Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Untere Wasserbehörde
Landkreis Schaumburg, Kreishaus, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen
Tel. Zentrale 05721 703-0 · wasser@schaumburg.de

Das Serviceportal des Landkreises enthält zwei Anzeige-Texte. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ nennt als Rechtsgrundlagen § 62 WHG und § 40 AwSV; das Stilllegen führt er ausdrücklich auf; sein Wortlaut steht im Abschnitt zur Stilllegung. Die Frist beträgt dort sechs Wochen vor Maßnahmebeginn, unter Umständen fallen Gebühren an. Der Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ beruft sich auf „§ 40 Absätze 1-3“ und erwähnt die Stilllegung nicht. Er schreibt: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Der Gesetzestext des § 40 Abs. 1 AwSV führt sie gleichfalls nicht auf. Der AwSV-Anzeigevordruck des Landkreises enthält nur die Felder „Anlage vorübergehend stillgelegt am“ und „Wiederinbetriebnahme vorgesehen am“; ein Formular für die endgültige Stilllegung liegt nicht vor.

Betriebs- und Verhaltensvorschriften bei Heizölverbraucheranlagen (Aushang, auf der Anzeige-Seite verlinkt; kein Merkblatt zur Stilllegung) →
Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Entsorgungsträger ist der Landkreis Schaumburg; das sagt § 1 Abs. 1 seiner Abfallbewirtschaftungssatzung (Fassung ab 01.01.2025). Mit der praktischen Durchführung ist die kreiseigene Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws) beauftragt. Sie betreibt das Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen (Holztrift 16) und Recyclinghöfe in Nienstädt (Hohes Feld 16), Bückeburg (Kreuzbreite 57, 1. und 3. Dienstag im Monat 12 bis 18 Uhr), Bad Nenndorf (Osterkamp 6, 2. und 4. Dienstag im Monat 12 bis 18 Uhr) und Rinteln (Doktorseeweg 10, mittwochs 12 bis 18 Uhr). Problemabfälle aus Haushalten nehmen die Recyclinghöfe bis 30 kg je Anlieferung an, in Nienstädt montags bis freitags, im Entsorgungszentrum nur freitags; nach der Preisliste für Privathaushalte (Stand 01.01.2025) sind bis 30 kg je Anlieferung und Monat kostenlos. Das Problemabfall-ABC der aws führt „mineralölhaltige Rückstände“ auf, die Satzung nennt in § 15 „teer- und ölhaltige Rückstände“ aus privaten Haushaltungen.

Für Heizölreste aus einem Tank nennt die aws keinen eigenen Annahmeweg; Altöl (Mineralöl) gibt das Abfall-ABC als Rückgabe über Verkaufsstellen für Mineralöl an. Fragen Sie bei der aws (problemabfall@aws-shg.de) nach, bevor Sie Reste anliefern. Sortenreines Altmetall nehmen die Recyclinghöfe von Privathaushalten kostenlos an; ob ein gereinigter Stahltank dazu zählt, nennt die Preisliste nicht.

Wichtig: Bei der Stilllegung muss ein Sachverständiger unterirdische Anlagen immer prüfen, oberirdische Tanks über 10.000 Liter ebenfalls; in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt das schon über 1.000 Liter (bei geteilter Zone III nur im inneren Teil III A). Im Kreis liegen 19 Wasserschutzgebiete, zwei Heilquellenschutzgebiete (Bad Eilsen, Bad Nenndorf) und mehrere Überschwemmungsgebiete, darunter die Weser; die Karte steht im SchaumburgGIS des Landkreises. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Schaumburg: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Schaumburg dazu schreiben:

Landkreis Schaumburg (alle 38 Städte und Gemeinden): Landkreis Schaumburg – Untere Wasserbehörde

Der Landkreis hat nach den Seiten seiner Behörde kein eigenes Merkblatt, keinen eigenen Antrag und kein Formular für die endgültige Stilllegung eines Öltanks. Seine Aussagen weichen voneinander ab. Der allgemeine Anzeige-Text sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Und weiter: „Der Einbau, die Aufstellung, der Betrieb und ggf. die Stilllegung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bedarf in den meisten Fällen einer Anzeige und ist z.T. nach Bau- oder Wasserrecht genehmigungspflichtig“. Der Heizöl-Text im selben Serviceportal regelt allein die Anzeige bei Errichtung, bei wesentlicher Änderung und bei geänderter Gefährdungsstufe nach § 40 Absätze 1-3 AwSV; die Stilllegung bleibt dort unerwähnt, und auch § 40 Abs. 1 AwSV führt sie nicht auf. Der Aushang „Betriebs- und Verhaltensvorschriften bei Heizölverbraucheranlagen“ nennt als Prüfpflicht nur die Prüfung bei Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung alle 2,5 oder 5 Jahre; die Prüfung bei der Stilllegung fehlt dort. Die Pflicht ergibt sich erst aus § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6. Danach prüft ein Sachverständiger unterirdische Anlagen bei der Stilllegung immer, oberirdische Heizöl-Tanks erst über 10.000 Liter. Steht der Tank im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder im festgesetzten beziehungsweise vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, beginnt die Prüfpflicht bereits über 1.000 Liter (bei einer unterteilten Schutzzone nur im inneren Bereich, § 2 Abs. 32 AwSV). Ob der Landkreis eine Meldung der Stilllegung wünscht, klären Sie am besten vorab mit ihm.

Kontakt: Tel. Zentrale 05721 703-0 · wasser@schaumburg.de · Fragen Sie vorab per Mail bei der Wasserbehörde nach, ob eine Meldung der Stilllegung gewünscht ist und ob eine Prüfung ansteht. · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 30.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Schaumburg

Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Schaumburg 27,8 % der Wohnungen mit Öl, rund 22.500 von 81.200. Im Landesschnitt Niedersachsens sind es 14,1 %, der Kreis liegt also fast doppelt so hoch. Zwischen den zwölf Zensuszeilen schwankt der Anteil von 15,5 % in der Stadt Bückeburg bis 66,8 % in der Gemeinde Auetal; in Auetal und in der Samtgemeinde Lindhorst (44,1 %) sind es 40 % und mehr. Die meisten Wohnungen mit Ölheizung gibt es in absoluten Zahlen in der Stadt Rinteln (rund 4.500), gefolgt von den Samtgemeinden Rodenberg (rund 2.300) und Nenndorf (rund 2.100) sowie der Gemeinde Auetal (rund 2.000) und der Stadt Stadthagen (rund 2.000).

Gas ist bei 62,6 % der Wohnungen der überwiegende Energieträger (Landesschnitt 71,9 %), Fernwärme bei 1,7 % (Landesschnitt 7,7 %). Legt man die zwölf Zensuszeilen nebeneinander, verläuft die Gasreihe nach unserer Auswertung ungefähr gegenläufig zur Ölreihe: Den niedrigsten Gasanteil hat Auetal mit 13,0 %, danach folgen die Samtgemeinden Lindhorst (46,2 %) und Niedernwöhren (49,5 %); den höchsten haben Stadthagen und Bückeburg mit je 75,5 %. Fernwärme spielt in keiner Zeile eine große Rolle, der Höchstwert liegt bei 2,2 % (Bückeburg, Auetal). Der Zensus sagt nicht, warum die Anteile so verteilt sind.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Schaumburg entgegen — u. a. aus Gemeinde Auetal, Samtgemeinde Lindhorst, Samtgemeinde Nienstädt, Samtgemeinde Niedernwöhren, Stadt Rinteln, Samtgemeinde Rodenberg, Samtgemeinde Sachsenhagen, Stadt Obernkirchen, Samtgemeinde Nenndorf, Samtgemeinde Eilsen und weiteren Orten. Der Landkreis hat fünf Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde (Rinteln, Stadthagen, Bückeburg, Obernkirchen, Auetal) und sieben Samtgemeinden mit zusammen 33 Mitgliedsgemeinden; der Zensus führt je eine Zeile für die fünf und für jede Samtgemeinde. Die Sortierung folgt dem Ölanteil, höchster zuerst. Für alle 38 Gemeinden ist dieselbe untere Wasserbehörde zuständig.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Schaumburg

Im Landkreis Schaumburg sind zwölf Stellen für die Wärmeplanung verantwortlich: die fünf Städte und Gemeinden ohne Samtgemeinde und die sieben Samtgemeinden (§ 20 NKlimaG, seit 01.01.2026). Vier davon tragen ein Mittelzentrum und müssen den Plan nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 vorlegen: die Städte Rinteln, Stadthagen und Bückeburg sowie die Samtgemeinde Nenndorf (für Bad Nenndorf). Den übrigen acht bleibt nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. Vier Pläne liegen vor (Rinteln, Nenndorf, Obernkirchen, Eilsen), vier werden erarbeitet (Stadthagen, Bückeburg, Lindhorst, Nienstädt), für vier Stellen liegt keine Aussage vor (Rodenberg, Sachsenhagen, Niedernwöhren, Auetal). Der Landkreis beteiligt sich nur mit einer Beratung zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).

GemeindeStand der PlanungDetails
Stadt Rinteln
25.382 Einwohner
Plan liegt vor Rinteln ist Mittelzentrum; die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. Die Stadt hat die Stadtwerke Rinteln GmbH mit der Wärmeplanung beauftragt. Der Erläuterungsbericht trägt den Stand 29.05.2026 und liegt auf der Seite der Stadtwerke zur Einsicht; die öffentliche Bürgerbeteiligung war am 22.04.2026. Die Stadtwerke schreiben: „Am 25. Juni 2026 wurde die Kommunale Wärmeplanung in Rinteln beschlossen.“ Die Seite der Stadt selbst nennt den Beschluss nicht. Nach dem Bericht bestehen derzeit keine größeren Wärmenetze, die als Nahwärmeversorgung im Bestand ausgewiesen sind.
Stadt Stadthagen
22.556 Einwohner
in Bearbeitung Stadthagen ist Mittelzentrum; die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. Nach der Kooperationsseite der Stadtwerke Schaumburg-Lippe (Projekt „Wärmezukunft mit Plan“) wird der Plan mit der target GmbH erarbeitet; die Auftaktveranstaltung fand am 08.04.2026 im Ratsgymnasium statt. Einen Abschlussbericht gibt es dort noch nicht.
Stadt Bückeburg
19.016 Einwohner
in Bearbeitung Bückeburg ist Mittelzentrum; die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. Nach der Kooperationsseite der Stadtwerke Schaumburg-Lippe wird der Plan mit der target GmbH erarbeitet; die Auftaktveranstaltung war am 10.03.2026 im Neuen Ratssaal. Die Stadt informiert in einer Bekanntmachung über die Verarbeitung personenbezogener Daten für ihre Wärmeplanung. Einen Abschlussbericht gibt es noch nicht.
Samtgemeinde Nenndorf
17.999 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde trägt die Pflicht auch für das Mittelzentrum Bad Nenndorf (Mitgliedsgemeinden: Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst, Suthfeld); die Frist nach § 22 NKlimaG endet am 31.12.2026. Auf ihrer Seite liegt der Abschlussbericht (IP SYSCON GmbH, mit enercity) zum Download. Der Bericht nennt für den 18.12.2025 eine Sitzung des Samtgemeinderats zur Vorstellung der Ergebnisse „sowie Beschlussfassung“; ein Beschluss ist auf der Seite der Samtgemeinde nicht belegt. Bestehendes Wärmenetz: in Bad Nenndorf eines an der Biogasanlage der Bioenergie Nenndorf GmbH & Co. KG für das Hallenbad und zwei Sporthallen; für Hohnhorst-Scheller sind Untersuchungen für ein Biogas-Wärmenetz erwähnt.
Samtgemeinde Rodenberg
15.445 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Samtgemeinde nennt auf ihren Seiten (Startseite, Bereich Planung) keinen Wärmeplan, und auch die Kooperation „Wärmezukunft mit Plan“ führt sie nicht auf. Mitgliedsgemeinden: Apelern, Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle, Rodenberg. Da Rodenberg kein Mittelzentrum ist, hat die Samtgemeinde nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028 Zeit.
Samtgemeinde Nienstädt
9.796 Einwohner
in Bearbeitung Nach der Kooperationsseite der Stadtwerke Schaumburg-Lippe ist der Wärmeplan erstellt; auf der Seite der Samtgemeinde liegt der Bericht nicht vor, fragen Sie dort nach; die öffentliche Abschlussveranstaltung war am 05.03.2026 in der Aula der Grundschule Nienstädt. Mitgliedsgemeinden: Helpsen, Hespe, Nienstädt, Seggebruch. Nienstädt ist kein Mittelzentrum; die Frist wäre nach Angabe des Umweltministeriums der 30.06.2028.
Samtgemeinde Sachsenhagen
9.025 Einwohner
keine öffentliche Angabe Ein Wärmeplan ist auf den Seiten der Samtgemeinde (Startseite, Bereich Bauen) nicht erwähnt. Mitgliedsgemeinden: Auhagen, Hagenburg, Sachsenhagen, Wölpinghausen. Ohne Mittelzentrum gilt für Sachsenhagen nach Angabe des Umweltministeriums die Frist 30.06.2028.
Stadt Obernkirchen
8.907 Einwohner
Plan liegt vor Die Stadt veröffentlicht den Abschlussbericht (Stand Anfang März 2026, erstellt von der target GmbH) samt zwei Anhängen; die öffentliche Abschlussveranstaltung war am 17.03.2026 im Ratssaal. Das Vorhaben wurde in der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert (Förderzeitraum 01.05.2024 bis 31.03.2026). Ein Ratsbeschluss ist auf der Seite nicht belegt. Nach dem Bericht wird in der Stadt ein Nahwärmenetz betrieben: Es verbindet die IGS Obernkirchen mit dem Sonnenbrinkbad, als Erzeuger dient ein Erdgas-BHKW. Obernkirchen ist kein Mittelzentrum; die Frist wäre der 30.06.2028.
Samtgemeinde Lindhorst
7.624 Einwohner
in Bearbeitung Die Samtgemeinde schreibt: „Seit Anfang Juni 2026 erstellt die target GmbH den Wärmeplan, Fertigstellung ist für Ende 2027 vorgesehen.“ Die Erstellung befindet sich nach ihren Angaben in der ersten Phase (Datengrundlage); die Auftaktveranstaltung nennt die Stadtwerke-Seite für den 25.08.2026. Die Stadtwerke-Seite erwartet den Abschluss früher als die Samtgemeinde. Mitgliedsgemeinden: Beckedorf, Heuerßen, Lindhorst, Lüdersfeld. Lindhorst ist kein Mittelzentrum; die Frist wäre der 30.06.2028.
Samtgemeinde Niedernwöhren
7.557 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Samtgemeinde gehört zur Kooperation „Wärmezukunft mit Plan“ mit der target GmbH; die Kooperationsseite nennt ihren Stand nicht, und die Samtgemeinde selbst veröffentlicht auf ihrer Startseite nichts zur Wärmeplanung. Mitgliedsgemeinden: Lauenhagen, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Wiedensahl. Niedernwöhren ist kein Mittelzentrum; die Frist wäre der 30.06.2028.
Samtgemeinde Eilsen
6.791 Einwohner
Plan liegt vor Die Samtgemeinde veröffentlicht den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung (Stand März 2026, erstellt von der target GmbH) mit zwei Anlagen; die öffentliche Abschlussveranstaltung war am 02.03.2026. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. Nach dem Bericht bestehen derzeit keine Wärmenetze; vorgesehen ist zunächst die Koordination eines Wärmenetzes im Eignungsgebiet „Steuerakademie“, über eine Umsetzung entscheiden erst Machbarkeitsstudien. Mitgliedsgemeinden: Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden. Eilsen ist kein Mittelzentrum; die Frist wäre der 30.06.2028.
Gemeinde Auetal
5.979 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Gemeinde nennt auf ihren Seiten (Startseite, Bereich Umwelt) keinen Wärmeplan. Für Auetal, das kein Mittelzentrum ist, läuft die Frist nach Angabe des Umweltministeriums bis 30.06.2028. Mit einem Ölanteil von 66,8 % und einem Gasanteil von 13,0 % im Zensus ist Auetal die am stärksten ölgeprägte Gemeinde im Kreis.

Wärmenetze: Bestehende Netze nennen die Berichte nur in kleinem Umfang: In Bad Nenndorf versorgt ein Wärmenetz an einer Biogasanlage das Hallenbad und zwei Sporthallen, in Obernkirchen verbindet ein Nahwärmenetz die IGS mit dem Sonnenbrinkbad (Erdgas-BHKW). In Rinteln sind keine größeren Wärmenetze im Bestand ausgewiesen, in der Samtgemeinde Eilsen bestehen derzeit keine. Für die übrigen Stellen liegen keine Angaben zu Wärmenetzen vor.

Für Ihren Öltank heißt das: Eine Planungsaufgabe hat der Landkreis bei der Wärmeplanung nicht. Er berät lediglich zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG) und ist für die Wärmepläne der Städte und Gemeinden nicht die Auskunftsstelle. Die Fristen verpflichten die planenden Stellen, nicht die Eigentümer. Ob an Ihrem Haus abweichende Regeln gelten, zum Beispiel wegen einer kommunalen Satzung, sagt Ihnen Ihre Stadt oder Samtgemeinde.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Invalid Date. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Schaumburg zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Schaumburg

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Was ein Kellertank kostet, hängt vom Material (Kunststoff oder Stahl), vom Volumen, vom Weg aus dem Keller und von der Restölmenge ab; ein Preis für Schaumburg liegt nicht vor. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Schaumburg ist der Landkreis Schaumburg – Untere Wasserbehörde zuständig — Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Untere Wasserbehörde, Landkreis Schaumburg, Kreishaus, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Öltank abmelden im Landkreis Schaumburg – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Zuständig für alle Städte, Samtgemeinden und Gemeinden ist die untere Wasserbehörde (Kreishaus, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, wasser@schaumburg.de). Im Serviceportal des Landkreises stehen zwei Anzeige-Texte. Der allgemeine Text „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ führt das Stilllegen unter den anzeigepflichtigen Vorhaben auf. Im Heizöl-Text „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ mit dem Verweis auf § 40 Absätze 1-3 kommt es nicht vor, und § 40 Abs. 1 AwSV erwähnt es ebenfalls nicht. Fragen Sie deshalb vorher bei der Behörde nach, ob sie eine Meldung möchte. Ein fälliger Prüfbericht des Sachverständigen geht binnen vier Wochen nach der Prüfung an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Wie viele Haushalte in Schaumburg heizen noch mit Öl, und wo sind es die meisten?
Laut Zensus 2022 heizen 27,8 % der Wohnungen im Landkreis mit Öl, rund 22.500 von 81.200; der Landesschnitt Niedersachsens liegt bei 14,1 %. Am höchsten ist der Anteil in der Gemeinde Auetal (66,8 %) und in der Samtgemeinde Lindhorst (44,1 %), am niedrigsten in den Städten Bückeburg (15,5 %) und Stadthagen (17,0 %). In absoluten Zahlen hat die Stadt Rinteln mit rund 4.500 die meisten Wohnungen mit Ölheizung.
Wohin mit dem Restöl und dem alten Tank – nimmt die aws Heizöl an?
Entsorgungsträger ist der Landkreis Schaumburg, die kreiseigene Abfallwirtschaftsgesellschaft (aws) führt die Entsorgung durch. Für Heizölreste aus einem Tank nennt die aws keinen eigenen Annahmeweg; Altöl (Mineralöl) gibt ihr Abfall-ABC als Rückgabe über Verkaufsstellen für Mineralöl an. Problemabfälle aus Haushalten nehmen die Recyclinghöfe bis 30 kg je Anlieferung an (kostenlos bis 30 kg je Anlieferung und Monat, Preisliste Stand 01.01.2025), in Nienstädt montags bis freitags, im Entsorgungszentrum Sachsenhagen freitags. Fragen Sie vor der Anlieferung bei der aws nach (problemabfall@aws-shg.de).
Brauche ich für meinen Öltank in Schaumburg einen Fachbetrieb und einen Sachverständigen?
Fachbetriebe müssen nach § 45 Abs. 1 AwSV ran, wenn ein Tank über 1.000 Liter fasst oder unterirdisch liegt. Als unterirdisch zählt auch eine Anlage, von der nur ein Teil, etwa eine Leitung, im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Ein Sachverständiger muss bei der Stilllegung unterirdische Anlagen immer prüfen, oberirdische Tanks über 10.000 Liter ebenfalls; liegt er in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet, genügt dafür schon ein Volumen über 1.000 Liter (§ 46 AwSV mit Anlage 5 und 6). Auf der Anzeige-Seite des Landkreises steht eine Liste zugelassener Sachverständiger mit Tätigkeitsfeld im Kreis.
Liegt mein Haus in Schaumburg in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet?
Der Landkreis führt 19 Wasserschutzgebiete, darunter Ölbergen (Verordnung vom 01.04.2026) und Engern-Deckbergen (18.03.2024), dazu zwei Heilquellenschutzgebiete in Bad Eilsen und Bad Nenndorf. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt es an der Weser, der Rodenberger Aue, der Sachsenhäger Aue, der Bückeburger Aue, am Schlierbach und am Riesbach; vorläufig gesichert sind unter anderem Gehle, Exter, Pohler Bach und Salzbach sowie Schloßbach. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, zeigen die Karten im SchaumburgGIS und in den Umweltkarten Niedersachsen; in solchen Gebieten gilt die Prüfschwelle von 1.000 Liter bei der Stilllegung.
Gibt es in meiner Gemeinde in Schaumburg schon einen kommunalen Wärmeplan?
Zuständig sind die Städte und Samtgemeinden, nicht der Landkreis. Nach unseren Belegen liegen Pläne vor für die Stadt Rinteln, die Samtgemeinden Nenndorf, Nienstädt und Eilsen sowie die Stadt Obernkirchen; Stadthagen, Bückeburg und die Samtgemeinde Lindhorst erarbeiten ihren Plan. Für die Samtgemeinden Rodenberg, Sachsenhagen und Niedernwöhren sowie die Gemeinde Auetal liegt keine Aussage vor. Die Mittelzentren Rinteln, Stadthagen, Bückeburg und Bad Nenndorf (Samtgemeinde Nenndorf) müssen bis 31.12.2026 liefern, die übrigen Stellen bis 30.06.2028. Das Projekt „Wärmezukunft mit Plan“ der Stadtwerke Schaumburg-Lippe bündelt sieben der zwölf Stellen.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Schaumburg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Schaumburg). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Schaumburg anfragen