Landkreis Lüchow-Dannenberg · Wendland · Niedersachsen

Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Lüchow-Dannenberg

Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Lüchow-Dannenberg arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.

✓ kostenlose, unverbindliche Anfrage ✓ nur zertifizierte Fachbetriebe (§ 62 AwSV) ✓ Zuständige Behörde für Lüchow-Dannenberg verlinkt

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lüchow-Dannenberg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lüchow-Dannenberg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Mehr als jede fünfte Wohnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg heizt laut Zensus 2022 mit Öl (22,4 %), in Niedersachsen knapp jede siebte (14,1 %). Die drei Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow liegen mit 19,9 bis 23,0 % eng beieinander. Zuständig ist für alle 27 Gemeinden eine Stelle: der Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall der Kreisverwaltung in Lüchow (Wendland), bei dem die Anzeigen für Heizölverbraucheranlagen eingehen. Seine Anzeige-Seite verliert kein Wort über die Stilllegung eines Tanks; fragen Sie vorab kurz, ob eine Meldung gewünscht ist. Schadstoffe nimmt der Landkreis nur an Sammelterminen am Betriebshof in Lüchow an, das Entsorgungszentrum Woltersdorf laut Broschüre gar nicht.

Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Lüchow-Dannenberg?

Preise für den Landkreis Lüchow-Dannenberg können wir nicht belegen: Weder der Landkreis noch die Abfallwirtschaft veröffentlicht welche für die Stilllegung eines Öltanks, und Richtpreise eines Anbieters für diese Region haben wir nicht gefunden. Welche Posten anfallen, folgt aus den Regeln: Bei Erdtanks und bei Anlagen mit erdverlegter Leitung prüft ein Sachverständiger die Stilllegung, bei oberirdischen Tanks erst über 10.000 Liter, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen ist der Fachbetrieb vorgeschrieben (§ 45 Abs. 1 AwSV). Klären Sie im Angebot, ob Prüfung und Entsorgung des Restöls enthalten sind. Eine Preisstatistik für den Landkreis Lüchow-Dannenberg existiert nicht. Die gelesenen Quellen (Landkreis, Abfallwirtschaft, Samtgemeinden) nennen keine Preise für Stilllegung oder Entsorgung eines Öltanks, und einen Anbieter mit veröffentlichten Richtpreisen für diese Region haben wir nicht gefunden. Belegt ist einzig die Gebühr der Abfallwirtschaft für Altöl, 0,50 Euro je angefangenem Liter; sie gilt dem Altöl, nicht dem Tank. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.

Illustration: Drei Tankarten nebeneinander, Kunststoff-Batterietanks, ein rechteckiger Stahltank und ein Erdtank mit Domschacht
Kunststoff-Batterietank, Stahltank, Erdtank: Der Tanktyp ist einer der größten Kostentreiber.
Leistung Einheit Richtpreis (inkl. MwSt.) Quelle
Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung pauschal ab 385 € oeltank24.com
Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) IS-Tankschutz
Stahltank 3.000 l — Entsorgung pauschal ab 1.015 € oeltank24.com
Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage pauschal ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) IS-Tankschutz
Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage pauschal ca. 960–2.675 € IS-Tankschutz
Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) pauschal ca. 1.295 € oeltank24.com
Tankreinigung (separat beauftragt) pauschal ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) IS-Tankschutz
Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) je Stunde ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) IS-Tankschutz
Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) pauschal 200–500 €, separat berechnet IS-Tankschutz

Regional für Ihre Region: Für einen Kellertank im Landkreis liegt uns kein belegter Preis vor, deshalb steht hier keine Zahl.

Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.

Erdtank im Raum Lüchow-Dannenberg: Auch für einen Erdtank im Landkreis haben wir keinen belegten Preis. Hinzu kommt bei ihm die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen, deren Kosten wir ebenfalls nicht belegen können. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Bis ein Preis mit Quelle vorliegt, nennt diese Seite keine Spanne. Prüfen können Sie dagegen, was ein Angebot enthält: Tanktyp und Volumen, Zugang zum Tank, Restölmenge, Entsorgung der Rückstände und bei Erdtanks die Sachverständigenprüfung.

Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten

Der Ablauf richtet sich nach Ihrem Tank. Liegt ein Teil der Anlage im Erdreich, etwa der Tank selbst oder eine erdverlegte Leitung, gilt sie als unterirdisch. Außerdem zählen das Volumen (über 1.000 oder über 10.000 Liter) und die Frage, ob das Grundstück in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt. Danach richten sich Fachbetrieb (§ 45 Abs. 1 AwSV) und Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (§ 46 AwSV). Anlaufstelle ist für alle 27 Gemeinden der Fachdienst 66 des Landkreises; weil seine Anzeige-Seite die Stilllegung nicht nennt, fragen Sie vorab kurz, ob er sie gemeldet haben möchte.

Grafik: Die sechs Schritte der Öltank-Stilllegung oder -Entsorgung, von der Bestandsaufnahme über Behörde, Abpumpen, Reinigung und Demontage bis zur Bescheinigung
  1. Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
  2. Behörde & Anzeige Für alle 27 Gemeinden des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist die Kreisverwaltung zuständig; Anzeigen für Heizölverbraucheranlagen nimmt der Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall in Lüchow (Wendland) an. Seine Anzeige-Seite kennt Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe, die Stilllegung nicht, und ein Merkblatt oder Formular des Landkreises zur Stilllegung gibt es nach unserer Suche nicht. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung ebenfalls nicht. Die Landesstellen sind uneinheitlich: Eine Serviceportal-Seite zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen führt das Stilllegen ausdrücklich auf, die Seite für Heizölverbraucheranlagen nicht. Fragen Sie deshalb vorab kurz beim Fachdienst 66, ob die Stilllegung trotzdem gemeldet werden soll. Ein Fachbetrieb muss die Stilllegung ausführen, wenn der Tank über 1.000 Liter fasst oder ein Teil der Anlage im Erdreich liegt, etwa ein Erdtank oder eine erdverlegte Leitung (§ 45 Abs. 1 AwSV). Bei prüfpflichtigen Anlagen hat der Sachverständige vier Wochen, um den Prüfbericht bei der Behörde einzureichen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
  3. Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
  4. Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
  5. Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Bei unterirdischen Anlagen gehört die Sachverständigenprüfung immer zur Stilllegung: bei Erdtanks und bei Anlagen, von denen mindestens ein Teil im Erdreich liegt, etwa eine erdverlegte Leitung. Oberirdische Tanks sind über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Der Datensatz des Landes führt für den Landkreis vier Trinkwasserschutzgebiete mit Abgrenzung durch Verordnung: Höhbeck, Kähmen, Schutschur und Wibbese; als zuständige Behörde nennt er den Landkreis. Dieselben Flächen zeigt das Kreis-GIS mit Stand 27.11.2012. Wie weit sie in die einzelnen Gemeinden reichen, haben wir nicht ermittelt. Heilquellenschutzgebiete fanden wir im Landesdatensatz für den Landkreis nicht; Überschwemmungsgebiete haben wir nicht ausgewertet. Welche Schutzgebiete Ihr Grundstück berühren, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich klärt es die untere Wasserbehörde.
  6. Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.

Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Lüchow-Dannenberg

Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Lüchow-Dannenberg:

Landkreis Lüchow-Dannenberg (alle 27 Gemeinden)

Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall (untere Wasserbehörde)
Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall; die Dienstleistungsseite des Landkreises nennt ihn „Ansprechpartner für Privathaushalte“ für die Anzeige von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland)
Tel. 05841 120-596 und 05841 120-658 (Fachdienst 66) · Zentrale 05841 120-0 · 66.Umwelt@luechow-dannenberg.de

Die Dienstleistung des Landkreises heißt „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“. Eingereicht wird die Anzeige laut Seite „rechtzeitig vorher“, als Frist steht dort: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Möglich ist der Weg über einen Onlinedienst oder per Brief beziehungsweise E-Mail mit Formularen; einen Formularlink gibt die Seite nicht her. Beizufügen sind das ausgefüllte Anzeigeformular und detaillierte Unterlagen wie Lageplan, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen, gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Die Behörde prüft die Vollständigkeit und kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Rechtsgrundlage ist laut Seite § 40 Absätze 1 bis 3 AwSV. Ein Merkblatt des Landkreises zu Heizöltanks haben wir nicht gefunden. Vor einem Besuch bittet der Landkreis um Terminvereinbarung.

Zur Behörde →

Entsorgung & Restöl

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg selbst (Abfallwirtschaft, § 6 NAbfG). Seine Abfallentsorgungssatzung vom 15.12.2025 rechnet in § 14 auch „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu den Problemabfällen; private Haushalte geben sie in haushaltsüblichen Mengen zu festen Terminen am Betriebshof der Abfallwirtschaft in Lüchow (Altmarkstraße 9) ab. Die nächsten Termine sind der 28.10.2026 und der 09.12.2026, jeweils 8.30 bis 12.00 und 12.30 bis 15.30 Uhr. Das Entsorgungszentrum Woltersdorf nimmt keine Schadstoffe an: In der Abfallbroschüre 2026 steht „Schadstoffe wie Farben, Lacke oder Öle werden im Entsorgungszentrum nicht angenommen“, und nach der Benutzungsordnung (§ 12 Abs. 1) werden Sonderabfälle aus Haushalten, Handel und Gewerbe dort „grundsätzlich nicht angenommen“. Zur Menge nennt die Satzung für Privathaushalte höchstens 20 kg beziehungsweise 20 Liter je Anlieferungstag und Gebinde bis 20 Liter; größere Mengen sind kostenpflichtig. Die Kreismeldung vom 19.10.2026 schreibt: „Für Mengen bis zu 20 Kilo ist die Abgabe für private Haushalte kostenlos.“ Größere Mengen sprechen Sie vorher mit der Abfallberatung ab (Tel. 05841 120-180); sie kosten Geld. Für Altöl nennt dieselbe Meldung zusätzlich: „Für die Annahme von Altöl wird eine Gebühr von 0,50 Euro je angefangenem Liter erhoben.“ Wie beides zusammenpasst, sagt die Meldung nicht.

Heizöl, Ölschlamm und Tankreste erwähnt keines der gelesenen Papiere (Satzung mit Anlagen, Benutzungsordnung, Broschüre, Meldung) ausdrücklich. Genannt werden „ölhaltige Rückstände“, „Öle“, „ölverschmutzte Abfälle“ (Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter) und Altöl, Letzteres laut Meldung „sofern eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist“. Ob Restöl aus einem Tank darunter fällt, bleibt offen; Altöl und Heizöl sind nicht dasselbe, und die Altöl-Gebühr gilt nur für Altöl. Bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen entfernt bei der Stilllegung ohnehin der Fachbetrieb Öl und Rückstände; wohin er sie bringt und was das kostet, steht in seinem Angebot, und danach sollten Sie vor der Beauftragung fragen. Ob ein Fachbetrieb gewerbliche Kleinmengen am Entsorgungszentrum abgeben darf, regeln Satzung (§ 16: kostenpflichtig möglich), Benutzungsordnung (§ 12: grundsätzlich nicht) und Broschüre (gewerblich bis 100 kg über die Sammeltermine) nicht einheitlich; das klärt der Betrieb selbst. Gebührenfrei nimmt das Entsorgungszentrum laut Broschüre unter anderem Metallschrott an; ob ein gereinigter Tank dazu zählt, steht dort nicht.

Wichtig: Bei unterirdischen Anlagen gehört die Sachverständigenprüfung immer zur Stilllegung: bei Erdtanks und bei Anlagen, von denen mindestens ein Teil im Erdreich liegt, etwa eine erdverlegte Leitung. Oberirdische Tanks sind über 10.000 Liter prüfpflichtig, in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Der Datensatz des Landes führt für den Landkreis vier Trinkwasserschutzgebiete mit Abgrenzung durch Verordnung: Höhbeck, Kähmen, Schutschur und Wibbese; als zuständige Behörde nennt er den Landkreis. Dieselben Flächen zeigt das Kreis-GIS mit Stand 27.11.2012. Wie weit sie in die einzelnen Gemeinden reichen, haben wir nicht ermittelt. Heilquellenschutzgebiete fanden wir im Landesdatensatz für den Landkreis nicht; Überschwemmungsgebiete haben wir nicht ausgewertet. Welche Schutzgebiete Ihr Grundstück berühren, zeigen die Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich klärt es die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.

Öltank stilllegen im Raum Lüchow-Dannenberg: Was die Behörde verlangt

Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Lüchow-Dannenberg dazu schreiben:

Landkreis Lüchow-Dannenberg (alle 27 Gemeinden): Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall (untere Wasserbehörde)

Über die Stilllegung sagt die Anzeige-Seite des Landkreises nichts. Sie kennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Als Rechtsgrundlage nennt sie § 40 Absätze 1 bis 3 AwSV; Absatz 1 erwähnt die Stilllegung ebenfalls nicht. Auf der Seite des Fachdienstes 66 steht als einzige Dienstleistung ebendiese Anzeige. Ein Merkblatt, ein Formular mit Stilllegungsfeld oder eine eigene Aussage des Landkreises zur Stilllegung fanden wir nicht. Das Land ist sich nicht einig: Eine Serviceportal-Seite zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nennt das Stilllegen als anzeigepflichtig, die Heizöl-Seite, die auch der Landkreis verwendet, nicht. Ob der Landkreis eine Stilllegungsmeldung wünscht, lässt sich daraus nicht ablesen; fragen Sie vorab kurz beim Fachdienst 66 nach. Ausführen darf die Stilllegung bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen, eine einzelne erdverlegte Leitung eingeschlossen, nur ein Fachbetrieb (§ 45 Abs. 1 AwSV).

Kontakt: Tel. 05841 120-596 und 05841 120-658 (Fachdienst 66) · Zentrale 05841 120-0 · 66.Umwelt@luechow-dannenberg.de · Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall: Tel. 05841 120-596 oder 05841 120-658, 66.Umwelt@luechow-dannenberg.de; Zentrale 05841 120-0 · Zur Behörde

Stand der Behördenangaben: 23.10.2026

Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.

Ölheizungen im Raum Lüchow-Dannenberg

22,4 % der Wohnungen im Landkreis Lüchow-Dannenberg heizen laut Zensus 2022 mit Öl, rund 6.000 von rund 27.000; in Niedersachsen sind es 14,1 %. Die drei Samtgemeinden liegen zwischen 19,9 % (Gartow) und 23,0 % (Lüchow (Wendland)), die Samtgemeinde Elbtalaue mit 22,1 % dazwischen. Werte für einzelne Mitgliedsgemeinden weist diese Seite nicht aus.

Gas versorgt im Landkreis 51,3 % der Wohnungen, im Land 71,9 %; Fernwärme kommt hier auf 4,5 %, im Land auf 7,7 %. Damit bleibt nach unserer Auswertung rund ein Fünftel der Wohnungen für andere Energieträger, die wir nicht aufgeschlüsselt haben. Innerhalb des Kreises fällt auf: In der Samtgemeinde Elbtalaue heizen 7,5 % der Wohnungen mit Fernwärme, in Lüchow (Wendland) 2,1 % und in Gartow 4,0 %; Gartow hat mit 45,1 % zugleich den niedrigsten Gasanteil (Lüchow (Wendland) 52,4 %, Elbtalaue 51,4 %). Nach unserer Auswertung leben 46.471 Menschen auf 1.227 Quadratkilometern, rund 38 je Quadratkilometer. Warum der Ölanteil über dem Land liegt, verraten die Zensusdaten nicht; ein Grund ist hier nicht belegt.

Gemeinden & Umland

Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Lüchow-Dannenberg entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue, Samtgemeinde Gartow und weiteren Orten. 27 Gemeinden in drei Samtgemeinden (12, 10 und 5) bilden den Landkreis; verbandsfreie Gemeinden gibt es nicht. Die Liste folgt dieser Gliederung, sortiert nach dem Öl-Anteil der Wohnungen (Zensus 2022). Zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gehören Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Luckau (Wendland), Lübbow, die Stadt Lüchow (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und die Stadt Wustrow (Wendland); zur Samtgemeinde Elbtalaue Damnatz, die Stadt Dannenberg (Elbe), Göhrde, Gusborn, die Stadt Hitzacker (Elbe), Jameln, Karwitz, Langendorf, Neu Darchau und Zernien; zur Samtgemeinde Gartow Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und die Stadt Schnackenburg. Werte für diese Mitgliedsgemeinden weist die Seite nicht aus. Die untere Wasserbehörde ist für alle dieselbe, die des Landkreises.

Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.

Kommunale Wärmeplanung im Raum Lüchow-Dannenberg

Die Wärmeplanung liegt in Niedersachsen seit dem 01.01.2026 bei den Samtgemeinden, weder bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden noch beim Landkreis (§ 20 Abs. 1 NKlimaG). Im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es deshalb drei planungsverantwortliche Stellen: die Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow. Mit der Stadt Lüchow (Wendland) trägt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein Mittelzentrum, für sie gilt nach § 22 NKlimaG die Frist 31.12.2026. Für Elbtalaue und Gartow nennt das Umweltministerium den 30.06.2028 (§ 20 Abs. 1 NKlimaG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Gebunden sind die Samtgemeinden, nicht die Hausbesitzer. Stand 23.10.2026: Lüchow (Wendland) und Elbtalaue haben mit der Planung begonnen; einen beschlossenen Wärmeplan fanden wir bei keiner der drei Samtgemeinden, und für Gartow ist der Stand nicht belegt.

GemeindeStand der PlanungDetails
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
23.076 Einwohner
in Bearbeitung Die Samtgemeinde umfasst zwölf Mitgliedsgemeinden (Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Luckau (Wendland), Lübbow, Stadt Lüchow (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf, Stadt Wustrow (Wendland)). Ihre Seite zur kommunalen Wärmeplanung nennt die Pflicht, bis 31.12.2026 einen Wärmeplan aufzustellen, und die energielenker projects GmbH als beauftragtes Planungsbüro; ein Auftaktgespräch habe kurz vor Weihnachten stattgefunden. Die Seite trägt kein Datum. Der Landkreis nannte das Büro in einer Meldung vom 25.02.2025 als im Auftrag der Samtgemeinde tätig und die Samtgemeinde als erste Kommune im Landkreis mit der Pflicht, bis Ende 2026 einen Wärmeplan aufzustellen. Einen beschlossenen oder veröffentlichten Plan haben wir nicht gefunden.
Samtgemeinde Elbtalaue
19.921 Einwohner
in Bearbeitung Die Samtgemeinde umfasst zehn Mitgliedsgemeinden (Damnatz, Stadt Dannenberg (Elbe), Göhrde, Gusborn, Stadt Hitzacker (Elbe), Jameln, Karwitz, Langendorf, Neu Darchau, Zernien). Der Samtgemeinderat hat am 19.03.2026 (Tagesordnungspunkt Ö 7, Vorlage 32/0037/2026) einen Grundsatzbeschluss gefasst, laut Ratsinformation „Geändert beschlossen“ mit 28 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen: Die Samtgemeinde führt die kommunale Wärmeplanung für alle Mitgliedsgemeinden als planungsverantwortliche Stelle durch, die Verwaltung leitet die Schritte ein, die Öffentlichkeit wird zum Auftakt und regelmäßig informiert, das Planungsbüro soll per Ausschreibung gewonnen werden. Der Eintrag nennt eine Bearbeitungszeit von rund einem Jahr und als Frist den 30.06.2028. Ob ein Planungsbüro beauftragt wurde, haben wir nicht gefunden; einen Plan gibt es noch nicht.
Samtgemeinde Gartow
3.474 Einwohner
keine öffentliche Angabe Die Samtgemeinde umfasst fünf Mitgliedsgemeinden (Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle, Stadt Schnackenburg). Auf der Internetseite der Samtgemeinde fanden wir keine Seite zur Wärmeplanung; das Ratsinformationssystem ließ sich nicht durchsuchen. Ein Beschluss oder ein Auftrag ist daher weder belegt noch ausgeschlossen. Die Frist ist der 30.06.2028.

Wärmenetze: Ein bestehendes Wärmenetz mit Betreiber konnten wir für den Landkreis nicht belegen, deshalb nennen wir keines. Der Zensus 2022 weist für die Samtgemeinde Elbtalaue 7,5 % der Wohnungen mit Fernwärme aus (Lüchow (Wendland) 2,1 %, Gartow 4,0 %); welche Netze dahinterstehen, haben wir nicht ermittelt.

Für Ihren Öltank heißt das: Wärmeplanung ist Sache der Samtgemeinden; der Landkreis hat dabei keine Aufgabe, Fragen zum Plan richten Sie an Ihre Samtgemeinde. Die Fristen aus § 20 und § 22 NKlimaG gelten den Samtgemeinden, nicht den Eigentümern. Ob für ein Grundstück Regelungen aus einem Wärmeplan oder einer Satzung gelten, weiß die Samtgemeinde; aus dem Landesrecht allein folgt das nicht. Solange keine der drei Samtgemeinden einen Plan veröffentlicht hat, gibt es für den Landkreis keine Gebietsaussagen, die wir hier wiedergeben könnten.

Was das Gesetz vorgibt

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.

Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld

Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.

  • Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
  • Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
  • Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).

Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Lüchow-Dannenberg zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.

Ausführlich: Meldepflichten je Bundesland →

Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Lüchow-Dannenberg

Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
In den meisten Fällen nein. Stilllegen, Innenreinigung und Instandsetzung von Heizöltanks sind nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten: bei Erdtanks immer, bei oberirdischen Tanks ab mehr als 1.000 Litern. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV); der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG). Dazu kommt die Gefahr bei der Arbeit selbst: Öldämpfe im Tank sind beim Aufschneiden explosionsgefährlich, und die private Haftpflicht deckt Schäden aus solcher Eigenarbeit in der Regel nicht.
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Das hängt vom Tank ab. Beim Erdtank ist die Stilllegung oft günstiger, weil der Aushub entfällt: Ein Anbieter nennt für einen 3.000-Liter-Erdtank 1.295 € inklusive Verfüllung, ohne Verfüllung 530 € (oeltank24.com); ob die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht, IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Beim Kellertank sieht es anders aus, denn die Stilllegung bringt keinen Raum zurück. Für den Ausbau eines Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter nennt ein Fachbetrieb rund 1.290 bis 1.355 € (IS-Tankschutz, Stand Juli 2026). Für die Stilllegung eines Kellertanks haben wir keine belastbare Preisangabe gefunden. Faustregel: Wird die Fläche oder der Raum künftig gebraucht, lohnt der Ausbau.
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Eine unabhängige Preisstatistik gibt es nicht; es gibt Richtpreise einzelner Fachbetriebe (inkl. MwSt.). oeltank24.com nennt für einen Kunststofftank mit 500 Litern ab 385 €, für einen 3.000-Liter-Stahltank etwa 1.015 € und auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung. IS-Tankschutz nennt für Reinigung und Demontage eines einzelnen Stahl-Kellertanks bis 3.000 Liter ca. 1.290–1.355 €, für Batterietanks je nach Behälterzahl ca. 690–2.910 € (Kunststoff) bzw. 960–2.675 € (Stahl). Preistreiber sind Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit, Restölmenge und die Region. Welche Behörde und welche Entsorgungswege in Ihrem Kreis gelten, steht auf der jeweiligen Kreisseite. Für einen Kellertank im Landkreis liegt uns kein belegter Preis vor, deshalb steht hier keine Zahl. Verbindlich ist erst das Angebot eines Fachbetriebs nach der Bestandsaufnahme.
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Ja — wenn das Öl noch Norm-Qualität hat (DIN 51603-1), ist es rechtlich kein Abfall und darf weitergegeben oder verkauft werden. Das Abpumpen sollte aber ein Fachbetrieb übernehmen: Die Entnahme aus der Anlage kann unter die Fachbetriebspflicht fallen, und der Transport unterliegt eigenen Vorschriften. Verunreinigtes Öl (Wasser, Sediment, Rost) muss dagegen als Altöl entsorgt werden. Wichtig vor der Beauftragung: nach Restöl-Ankauf oder -Verrechnung fragen — sonst bezahlen Sie für die Entsorgung von Öl, das noch Geld wert war.
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Nach Bundesrecht nicht: § 40 AwSV schreibt eine Anzeige nur für Errichtung, wesentliche Änderung und Änderungen der Gefährdungsstufe vor. Länder und Kreise gehen mit der Stilllegung unterschiedlich um. In Nordrhein-Westfalen ist sie laut Umweltministerium nicht anzeigepflichtig. In Bayern bieten mehrere Landratsämter und Städte im Anzeigeformular den Grund „Stilllegung der Anlage“ an; die Städte Regensburg und Würzburg verlangen die Anzeige bei prüfpflichtigen Anlagen. In Schleswig-Holstein äußert sich das Land widersprüchlich: Seine Erläuterungen zur Anzeige verneinen eine Pflicht nach AwSV, die Landesseite nennt sie für prüfpflichtige Anlagen, und das Landesformular H bietet den Grund „Stilllegung der Anlage“ an. In Hamburg hält der Senat die Landesregel zur Stilllegungsanzeige für Lagertanks „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ seit dem 1. März 2010 für nicht mehr anwendbar (Drucksache 19/5790); ein älteres Merkblatt der Umweltbehörde nennt die Anzeige noch. Bei prüfpflichtigen Tanks bekommt die Behörde den Bericht der Stilllegungsprüfung ohnehin vom Sachverständigen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Im Raum Lüchow-Dannenberg ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall (untere Wasserbehörde) zuständig — Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall; die Dienstleistungsseite des Landkreises nennt ihn „Ansprechpartner für Privathaushalte“ für die Anzeige von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland).
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Ein Erdtank ist immer fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV), unabhängig vom Volumen, und bei der Stilllegung muss ihn ein Sachverständiger prüfen (AwSV Anlage 5 und 6). Ob der gereinigte Tank danach im Boden bleiben kann oder verfüllt bzw. ausgegraben werden muss, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Landratsamt München hält Ausbau oder Verfüllung in der Regel nicht für nötig, z. B. wegen der Standsicherheit aber für geboten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald fordert die Verfüllung mit festem Füllstoff (z. B. Sand, Schaumbeton), wenn die Standsicherheit auf Dauer nicht gewährleistet ist, und vor Verfüllung oder Ausbau die Sachverständigenprüfung.
Wo melde ich einen Öltank im Landkreis Lüchow-Dannenberg an oder ab?
Zuständig ist die Kreisverwaltung, genauer der Fachdienst 66 Wasser, Boden und Abfall in Lüchow (Wendland), Königsberger Straße 10, Tel. 05841 120-596 oder 120-658. Die Anzeige-Seite heißt „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“; die Anzeige soll danach mindestens sechs Wochen im Voraus bei der Behörde eingehen, über den Onlinedienst, per Brief oder per E-Mail mit Formularen. Ein Merkblatt zu Heizöltanks haben wir beim Landkreis nicht gefunden.
Muss ich die Stilllegung eines Öltanks im Landkreis Lüchow-Dannenberg anzeigen?
Der Landkreis sagt es nicht. Seine Anzeige-Seite kennt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; auch in § 40 Abs. 1 AwSV, den sie als Grundlage nennt, fehlt die Stilllegung. Die Landesstellen sind uneinheitlich: Eine Serviceportal-Seite nennt das Stilllegen als anzeigepflichtig, die Heizöl-Seite, die auch der Landkreis verwendet, nicht. Ob die Stilllegung gemeldet werden soll, klärt eine kurze Nachfrage vorab beim Fachdienst 66.
Wer darf einen Erdtank im Landkreis Lüchow-Dannenberg stilllegen, und wann braucht es einen Sachverständigen?
§ 45 Abs. 1 AwSV macht den Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei Anlagen mit unterirdischen Teilen zur Pflicht, zum Beispiel bei einem Erdtank oder einer erdverlegten Leitung. Ein Sachverständiger prüft die Stilllegung (§ 46 AwSV) bei unterirdischen Anlagen in jedem Fall, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter, in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Seinen Prüfbericht hat er binnen vier Wochen bei der Behörde einzureichen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Preise für den Landkreis können wir nicht belegen.
Wohin mit dem Restöl aus dem Tank im Landkreis Lüchow-Dannenberg?
Bei Tanks über 1.000 Liter und bei Erdtanks entfernt der Fachbetrieb das Öl; was er damit macht und was das kostet, sollte aus seinem Angebot hervorgehen. Private Haushalte geben Problemabfälle wie „teer- und ölhaltige Rückstände“ zu festen Terminen am Betriebshof der Abfallwirtschaft in Lüchow (Altmarkstraße 9) ab, die nächsten am 28.10. und 09.12.2026. Öle nimmt das Entsorgungszentrum Woltersdorf laut Abfallbroschüre nicht an. Ob Heizöl und Tankreste unter die Haushaltsabgabe fallen, sagen die gelesenen Papiere nicht ausdrücklich; für Altöl gilt laut Kreismeldung eine Gebühr von 0,50 Euro je angefangenem Liter. Im Zweifel fragen Sie vorher die Abfallberatung, Tel. 05841 120-180.
Gibt es Wasserschutzgebiete im Landkreis Lüchow-Dannenberg, die für einen Öltank wichtig sind?
Vier Trinkwasserschutzgebiete mit Abgrenzung durch Verordnung führt der Landesdatensatz für den Landkreis: Höhbeck, Kähmen, Schutschur und Wibbese. In diesen Gebieten wird die Sachverständigenprüfung schon bei oberirdischen Tanks über 1.000 Liter fällig. Welche Gemeinden die Gebiete berühren, haben wir nicht ermittelt; Heilquellenschutzgebiete fanden wir nicht, Überschwemmungsgebiete haben wir nicht ausgewertet. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, sehen Sie in den Umweltkarten Niedersachsen; verbindlich ist die Auskunft der unteren Wasserbehörde.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung im Landkreis Lüchow-Dannenberg?
Seit 01.01.2026 sind die drei Samtgemeinden zuständig, der Landkreis nicht. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), mit dem Mittelzentrum Stadt Lüchow (Wendland), hat die Frist 31.12.2026 und ein Planungsbüro beauftragt; einen beschlossenen Plan fanden wir nicht. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat am 19.03.2026 einen Grundsatzbeschluss gefasst (Frist 30.06.2028). Für die Samtgemeinde Gartow ist der Stand nicht belegt. Gebunden sind durch die Fristen die Samtgemeinden, nicht die Hausbesitzer; was für Ihr Grundstück gilt, sagt die Samtgemeinde.

Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lüchow-Dannenberg

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lüchow-Dannenberg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.

Für schnelle und reibungslose Vermittlung bitten unsere Partnerbetriebe um beides.

Weitere Angaben, falls schon bekanntStandort, Material, Volumen, Restöl, Heizung · alles freiwillig

„Weiß nicht“ ist eine gute Antwort. Bitte öffnen Sie den Tank dafür nicht: Was Sie aus Unterlagen, vom Typenschild oder aus der letzten Heizöl-Rechnung wissen, reicht.

Ist in Ihrer Region ein passender Betrieb verfügbar, geht Ihre Anfrage an genau diesen einen Betrieb. Ist keiner verfügbar, sagen wir es Ihnen gleich auf der nächsten Seite, speichern Ihre Anfrage und löschen Ihre Kontaktdaten nach 14 Tagen, wenn sich bis dahin kein Betrieb findet. Per E-Mail bekommen Sie eine Bestätigung mit Ihrer Anfragenummer.

Fachbetrieb im Raum Lüchow-Dannenberg anfragen