Landkreis Wolfenbüttel · Braunschweiger Land · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Wolfenbüttel
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Wir prüfen nach Ihrer Anfrage, ob ein zertifizierter Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) im Raum Wolfenbüttel verfügbar ist — mit klaren Kosten, geregeltem Ablauf und der zuständigen Behörde gleich dazu.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Wolfenbüttel
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Wolfenbüttel). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.
Im Landkreis Wolfenbüttel heizt knapp jede fünfte Wohnung mit Öl (19,1 % laut Zensus 2022), in den Samtgemeinden Baddeckenstedt und Elm-Asse mehr als jede vierte. Alle 32 Gemeinden gehören zum Bereich einer einzigen unteren Wasserbehörde, nämlich der des Landkreises in der Bahnhofstraße 11 in Wolfenbüttel. Eine eigene Behörde nur für die Kreisstadt gibt es nicht: Wolfenbüttel zählt nicht zu den großen selbständigen Städten nach § 14 NKomVG. Auf seiner Wasser-Seite hat der Landkreis ausführliche Hinweise zu Stilllegung, Fachbetrieb und Prüfung, dazu ein Merkblatt zur Stilllegungsprüfung und Anzeigevordrucke. Ob die Stilllegung selbst angezeigt werden soll, beantworten seine Seiten unterschiedlich; hier steht, was jede sagt und wo eine Nachfrage vorab sinnvoll ist. Und der Fachbetrieb: Vorgeschrieben ist er bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen, nicht bei jedem Tank.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Wolfenbüttel?
Preise nennt diese Seite nicht, weil für den Landkreis Wolfenbüttel keine Preisquelle mit Regionalbezug vorliegt. Was den Preis bestimmt, lässt sich trotzdem sagen: Tanktyp (Kunststoff, Stahl, Erdtank), Volumen, Zugang, Restölmenge und die Frage, ob ein Sachverständiger prüfen muss. Zuverlässig ist erst ein Angebot nach einer Besichtigung. Eine Preisstatistik für den Landkreis Wolfenbüttel haben wir nicht gefunden, und wir haben keine Anbieterpreise gesammelt: Bundesweit einheitliche Preislisten sind kein regionaler Preis. Das einzige Entgelt, das der ALW nennt, gilt für Altöl (0,50 € je Liter), nicht für Tanks. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt. Bei einem Kellertank hängt der Preis von Material (Kunststoff oder Stahl), Volumen, Zugang und Restölmenge ab; verbindlich ist erst ein Angebot nach der Besichtigung.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Wolfenbüttel: Kein Preis belegt. Bei einem Erdtank kommt die Sachverständigenprüfung hinzu, die für unterirdische Anlagen vorgesehen ist; ihre Kosten haben wir nicht belegt. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Eine Preisspanne erscheint erst, wenn für die Region ein Preis mit Quelle vorliegt. Beim Einholen von Angeboten lohnt es sich, Ausbau oder Verfüllung, Entsorgung der Reste und eine mögliche Prüfung getrennt aufführen zu lassen.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Drei Fragen stecken den Rahmen ab, bevor ein Betrieb kommt: Steht der Tank oberirdisch, oder reicht ein Teil in den Boden? Wie viel fasst er, mehr als 1.000 Liter (Fachbetriebspflicht, in Schutz- und Überschwemmungsgebieten zudem Prüfpflicht) oder mehr als 10.000 Liter (Prüfpflicht auch außerhalb)? Und liegt das Grundstück in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet? Daraus folgt, ob Fachbetrieb und Sachverständiger nötig sind. Erste Anlaufstelle ist die untere Wasserbehörde des Landkreises; ob sie eine Meldung der Stilllegung haben möchte, geht aus ihren Seiten nicht einheitlich hervor, eine kurze Nachfrage lohnt sich.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Anlaufstelle für alle 32 Gemeinden ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. Eine eigene Wasserbehörde hat die Stadt Wolfenbüttel nicht: Sie zählt nicht zu den großen selbständigen Städten im Sinne von § 14 NKomVG (§ 127 Abs. 2 NWG). Der Landkreis bezeichnet sich auf seinen Seiten selbst als „Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel“; dass die Stadt keine eigene hat, sagen diese Seiten nicht ausdrücklich. Ob die Stilllegung angezeigt werden soll, beantworten diese Seiten nicht einheitlich: Zwei Anzeige-Seiten zählen sie auf, der Wortlaut von § 40 Abs. 1 AwSV, der Volltext der Heizöl-Anzeige-Seite und die Wasser-Seite nennen für die Anzeige nur Errichtung und wesentliche Änderung, und das Merkblatt zur Stilllegungsprüfung schreibt, der Landkreis werde bei einer Stilllegung in der Regel nicht automatisch informiert. Eine kurze Nachfrage bei heizoel@lk-wf.de vorab klärt, ob die Behörde eine Meldung der Stilllegung wünscht und ob für Ihren Tank eine Prüfung ansteht. Fachbetriebspflichtig sind Tanks über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen, wobei schon ein einzelner Teil im Boden (etwa eine Rohrleitung) genügt. Verlangt die AwSV eine Stilllegungsprüfung, muss der Sachverständige seinen Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vorlegen (§ 47 Abs. 3 AwSV). Zu alten Kunststofftanks schreibt die Wasser-Seite, sie seien für einen sicheren Betrieb von etwa 25 bis 30 Jahren ausgelegt; ein darüber hinaus betriebener Tank laufe auf eigenes Risiko, und eine Absicherung durch Versicherung oder Produkthaftung sei „praktisch ausgeschlossen“. Bei einem Tank über 30 Jahre ohne Verfärbung oder Verformung nennt sie wiederkehrende Sachverständigenprüfungen alle fünf Jahre (bei bereits prüfpflichtigen Anlagen alle 2,5 Jahre) und eine Inaugenscheinnahme mindestens einmal im Monat. Zeigt sich eine kritische Veränderung wie deutliche Verformung, Verfärbung oder Weißbruch, ist eine Tankerneuerung erforderlich; Austausch oder Stilllegung stimmen Sie dann mit der unteren Wasserbehörde ab. Dass ein Tank allein wegen seines Alters ausgebaut werden muss, haben wir nirgends belegt gefunden.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Eine Sachverständigenprüfung nach der Stilllegung schreibt die AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) für alle unterirdischen Anlagen vor, oberirdisch für Anlagen über 10.000 Liter und, in Wasserschutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, bereits für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter. Der Wortlaut des Landkreises nennt für die Schutzgebiete keine Mengengrenze (siehe stilllegung); die Tabelle auf seiner Wasser-Seite entspricht der Anlage 6 AwSV. Die Wasser-Seite fordert außerdem alle Betreiber von Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Litern Gesamtvolumen auf, eine nachträgliche Sachverständigenprüfung zu beauftragen, weil die Prüfpflicht nach der früheren Landesverordnung (VAwS 1997) in der Regel nicht veranlasst wurde. Welche Schutzgebiete es im Landkreis gibt, listet die Wasser-Seite: die Wasserschutzgebiete Bienroder Weg, Börßum-Heiningen, Dorstadt, Halchter-Ohrum und Schladen sowie Königslutter (dessen Lage im Landkreis wir nicht geprüft haben). Überschwemmungsgebiete bestehen an Altenau, Brückenbach, Flote, Fuhse, Hengstebach, Innerste, Kanal-Ilse, Oker, Warne, Winnigstedter Tiefenbach und Wabe (festgesetzt) sowie am Weddebach (vorläufig gesichert seit 15.04.2015); für Altenau und Wabe läuft eine neue vorläufige Sicherung, die Neufestsetzung ist laut Wasser-Seite in Vorbereitung. Als Risikogewässer führt die Seite Innerste, Oker, Altenau und Wabe. In einem Risikogebiet muss eine Heizölanlage laut Wasser-Seite spätestens bis zum 05.01.2033 hochwassersicher umgerüstet werden, bei einer wesentlichen Änderung wie einer Tankerneuerung sofort. Für die Wasserschutzgebiete listet die Seite in einer Tabelle für die Zonen I und II, III A und III B, welche Heizöllagerung verboten, beschränkt zulässig oder zulässig ist. Ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen das GIS-Portal des Landkreises, die Umweltkarten Niedersachsen oder die untere Wasserbehörde.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Wolfenbüttel
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Wolfenbüttel:
Landkreis Wolfenbüttel (alle 32 Gemeinden)
Landkreis Wolfenbüttel – Untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde; auf der Wasser-Seite des Landkreises geführt unter der Abteilung 641 „Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Recht)“ und der Abteilung 642 „(Technik)“
Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel
Tel. Zentrale 05331 84 0 · Abteilung 641 (Recht) 05331 84 9011 · Abteilung 642 (Technik) 05331 84 9015 · heizoel@lk-wf.de
Die Anzeige geht an die untere Wasserbehörde und ist nach § 40 Abs. 1 AwSV mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich einzureichen; sie betrifft Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Die Wasser-Seite des Landkreises spricht von einer „Anzeigepflicht für die Heizöllagerung bei Neuinstallation oder wesentlicher Änderung“ und rechnet die Tankerneuerung zur wesentlichen Änderung. Den Anzeigevordruck zu § 40 AwSV (Stand 03/2026) verlinkt sie dort; die beiden Anzeige-Seiten des Landkreises verlinken noch eine Fassung von 09/2023. Ob auch die Stilllegung angezeigt werden soll, beantworten die Seiten des Landkreises nicht einheitlich (dazu unten mehr); in § 40 Abs. 1 AwSV kommt sie nicht vor.
Fragen und Antworten zur Stilllegungsprüfung (Merkblatt des Landkreises Wolfenbüttel, PDF, 427 kB) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Entsorgungspflichtig ist der Landkreis Wolfenbüttel (§ 6 Abs. 1 NAbfG); die Aufgabe liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb (ALW), der nach seinem Impressum ein Eigenbetrieb des Landkreises ist (In den Schönen Morgen 1, 38300 Wolfenbüttel, Tel. 05331 84-999). Die Schadstoffseite des ALW schreibt: „Zweimal jährlich führen wir eine Schadstoffsammlung mit dem Schadstoffmobil durch.“ Die Startseite nennt dagegen einen festen Termin: Das Schadstoffmobil steht seit 03.03.2026 jeden ersten Dienstag im Monat von 11:00 bis 15:00 Uhr im Bodenlager Dettum (An der L 627, 38173 Dettum, „Weferlingen“); welche Angabe gilt, sagt der ALW nicht. Feste Annahmestellen gibt es im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Bornum, im Recyclinghof Linden und im Recyclinghof Klein Elbe (Hauptstraße 1a, 38274 Elbe). Der Recyclinghof Linden ist seit Montag, 17.08.2026, für voraussichtlich rund zwölf Monate wegen einer Modernisierung geschlossen. Als Ausweichstelle hat Bornum (38312 Börßum-Bornum) vom 17.08. bis zunächst 31.10.2026 erweiterte Zeiten: Montag und Dienstag 07:30–16:30, Mittwoch 07:30–18:00, Donnerstag 07:30–16:30, Freitag 07:30–14:00, Samstag 08:30–15:00 Uhr. Für Klein Elbe nennt die Abfallfibel 2026: „Annahme von Sonderabfall nur am Do., Fr. und 1. Sa. im Monat“. Altöl nimmt der ALW kostenpflichtig an (0,50 € je Liter laut Preisseite); die Behälter müssen verschlossen sein.
Heizöl oder Öltanks stehen nicht auf der Schadstoffliste des ALW (dort: Quecksilberthermometer, Sprühdosen, Säuren, Laugen, Batterien, Fotochemikalien, Altöl gegen Entgelt, Ölfilter und ölverschmierte Lappen, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel einschließlich Kraftstoffe, Farbreste, Chemiebaukästen). In der Abfallfibel 2026 steht in einem Kasten zur Sperrmüllabfuhr die Aufzählung „Nachtspeicheröfen, Öltanks, Pappe, Reifen, Sondermüll, Zäune und Waschbecken“; nach unserer Lesart ist das die Liste dessen, was die Sperrmüllabfuhr nicht mitnimmt. Für Kleinstmengen gibt es laut ALW ein Sondermüllzwischenlager in Bornum, das private Anlieferer und Unternehmen nutzen können. Nach unserer Auswertung der Abfallbewirtschaftungssatzung vom 20.01.2025 (nur als Bilddatei veröffentlicht, deshalb nur in Teilen ausgewertet) sind gefährliche Abfälle aus Haushalten nicht von der Entsorgung ausgeschlossen; gewerbliche Mengen bis 2.000 kg im Jahr nimmt der ALW an. Ob er Heizölreste, Ölschlamm oder einen gereinigten Tank annimmt und zu welchem Entgelt, ist nicht belegt; das klären Sie vorher beim ALW (Tel. 05331 84-999). Beauftragen Sie einen Fachbetrieb, gehören Entsorgungsweg und Kosten für Heizöl und Rückstände in dessen Angebot; belegt ist nur, dass die untere Wasserbehörde nach der Stilllegung Entsorgungsnachweise für Reinigungs- und Ölrückstände erbittet. Die 0,50 € je Liter gelten für Altöl, nicht für Heizöl und nicht für Tanks.
Wichtig: Eine Sachverständigenprüfung nach der Stilllegung schreibt die AwSV (§ 46 mit Anlage 5 und 6) für alle unterirdischen Anlagen vor, oberirdisch für Anlagen über 10.000 Liter und, in Wasserschutzgebieten sowie in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, bereits für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter. Der Wortlaut des Landkreises nennt für die Schutzgebiete keine Mengengrenze (siehe stilllegung); die Tabelle auf seiner Wasser-Seite entspricht der Anlage 6 AwSV. Die Wasser-Seite fordert außerdem alle Betreiber von Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Litern Gesamtvolumen auf, eine nachträgliche Sachverständigenprüfung zu beauftragen, weil die Prüfpflicht nach der früheren Landesverordnung (VAwS 1997) in der Regel nicht veranlasst wurde. Welche Schutzgebiete es im Landkreis gibt, listet die Wasser-Seite: die Wasserschutzgebiete Bienroder Weg, Börßum-Heiningen, Dorstadt, Halchter-Ohrum und Schladen sowie Königslutter (dessen Lage im Landkreis wir nicht geprüft haben). Überschwemmungsgebiete bestehen an Altenau, Brückenbach, Flote, Fuhse, Hengstebach, Innerste, Kanal-Ilse, Oker, Warne, Winnigstedter Tiefenbach und Wabe (festgesetzt) sowie am Weddebach (vorläufig gesichert seit 15.04.2015); für Altenau und Wabe läuft eine neue vorläufige Sicherung, die Neufestsetzung ist laut Wasser-Seite in Vorbereitung. Als Risikogewässer führt die Seite Innerste, Oker, Altenau und Wabe. In einem Risikogebiet muss eine Heizölanlage laut Wasser-Seite spätestens bis zum 05.01.2033 hochwassersicher umgerüstet werden, bei einer wesentlichen Änderung wie einer Tankerneuerung sofort. Für die Wasserschutzgebiete listet die Seite in einer Tabelle für die Zonen I und II, III A und III B, welche Heizöllagerung verboten, beschränkt zulässig oder zulässig ist. Ob ein Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, zeigen das GIS-Portal des Landkreises, die Umweltkarten Niedersachsen oder die untere Wasserbehörde. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Wolfenbüttel: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Wolfenbüttel dazu schreiben:
Landkreis Wolfenbüttel (alle 32 Gemeinden): Landkreis Wolfenbüttel – Untere Wasserbehörde
Der Landkreis hat kein eigenes Stilllegungsformular, und seine Seiten sagen zur Anzeige der Stilllegung Verschiedenes. Dafür sprechen zwei Anzeige-Seiten. Die Seite „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige“ schreibt im Teaser: „Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Wasserbehörde angezeigt werden.“ Im Text heißt es: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Sie ist allgemein für Anlagen nach § 62 WHG gehalten, nicht nur für Heizöl, und nennt sechs Wochen vor Maßnahmebeginn. Die Seite „Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen“ zählt im Teaser auf, was anzuzeigen ist: die Errichtung unterirdischer Lageranlagen, die Errichtung oberirdischer Lageranlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl sowie „alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage“. Dagegen sprechen die anderen Texte. § 40 Abs. 1 AwSV nennt die Stilllegung nicht, und der Volltext derselben Heizöl-Seite führt nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe auf. Die Wasser-Seite schreibt von der „Anzeigepflicht für die Heizöllagerung bei Neuinstallation oder wesentlicher Änderung“; im Abschnitt „Endgültige Stilllegung“ nennt sie keine Anzeige, sondern bittet darum, der unteren Wasserbehörde nach erfolgter Stilllegung Reinigungsnachweise für Tanks und Rohrleitungen sowie Entsorgungsnachweise für Reinigungs- und Ölrückstände (bei unterirdischen Tanks gegebenenfalls für Leckflüssigkeit) vorzulegen. Das Merkblatt zur Stilllegungsprüfung antwortet auf die Frage, ob eine Prüfung auch nötig ist, wenn die Stilllegung durch einen Fachbetrieb schon einige Jahre zurückliegt: „Ja, der Landkreis wird in der Regel nicht automatisch informiert, wenn eine Ölheizung stillgelegt wird.“ Meist erfahre der Landkreis erst durch ein Erstanschreiben und die Rückmeldung der Eigentümer davon. Nach unserer Auswertung deutet das darauf hin, dass beim Landkreis in der Praxis keine Stilllegungsanzeigen eingehen; ausdrücklich sagt er das nicht. Der Anzeigevordruck hat kein Feld für eine Stilllegung. In der Fassung von 03/2026 steht im Verzeichnis der beizufügenden Unterlagen allerdings der Punkt „Nachweis über die ordnungsgemäße Stilllegung (z. B. Reinigung und Demontage) der alten Heizöltanks“ (im Original nicht angekreuzt), nach unserer Auswertung für den Fall, dass ein alter Tank ersetzt wird. Fragen Sie deshalb vorab bei heizoel@lk-wf.de, ob für Ihren Fall eine Meldung der Stilllegung gewünscht ist. Zur Fachbetriebspflicht schreibt die Wasser-Seite: „Die Stilllegung von oberirdischen Heizölverbraucheranlagen mit einem Gesamtvolumen aller Heizöltanks von mehr als 1.000 Litern Heizöl sowie von allen unterirdischen Heizölverbraucheranlagen (z. B. Erdtank, Anlage mit unterirdisch verlegter Rohrleitung) ist fachbetriebspflichtig.“ An anderer Stelle steht allgemeiner: „Sowohl mit der Innenreinigung als auch mit der Stilllegung / Demontage von Heizölverbraucheranlagen ist ein nach Wasserrecht zertifizierter Fachbetrieb (z. B. Tankschutzfirma) zu beauftragen.“ Der zweite Satz geht über die Schwelle der Verordnung hinaus; ob der Landkreis für kleinere Tanks einen Fachbetrieb erwartet, fragen Sie bei der Behörde. Nach § 45 Abs. 1 AwSV braucht es einen Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen; als unterirdisch gilt eine Anlage schon, wenn irgendein Teil von ihr im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Zur Stilllegungsprüfung durch einen nach § 53 AwSV zugelassenen Sachverständigen schreibt die Wasser-Seite: „Sofern das Volumen Ihrer Heizöltanks insgesamt mehr als 10.000 Liter beträgt, das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet oder einem Überschwemmungsgebiet liegt oder das Heizöl in einem Erdtank gelagert wird und/oder auch einzelne Rohrleitungen unterirdisch liegen, muss zusätzlich nach der Stilllegung durch einen Fachbetrieb eine Stilllegungsprüfung durch einen nach § 53 der AwSV zugelassenen Sachverständigen beauftragt werden.“ Das Merkblatt nennt dieselben Auslöser. Beide Texte nennen für Schutzgebiete keine Mengengrenze; die Tabelle der Prüfzeitpunkte auf derselben Wasser-Seite und Anlage 6 AwSV setzen für oberirdische Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten mehr als 1.000 Liter an, außerhalb gilt nach Anlage 5 die Grenze über 10.000 Liter. Unterirdische Anlagen sind immer prüfpflichtig. Wurde nach dem 01.08.2017 vom Betreiber selbst oder von einer Firma ohne Fachbetriebszulassung stillgelegt, kann die Prüfung laut Merkblatt sinnvoll sein oder nach § 46 Abs. 4 AwSV angeordnet werden. Seinen Prüfbericht hat der Sachverständige binnen vier Wochen der Behörde zu übermitteln (§ 47 Abs. 3 AwSV). Legt ein Betreiber den Bericht nicht zum genannten Zeitpunkt vor, ordnet der Landkreis nach vorheriger Anhörung die Prüfung kostenpflichtig an und kann Zwangsgeld und ein Bußgeld festsetzen.
- Formular: Anzeigevordruck zu § 40 AwSV (Stand 03/2026; auf der Wasser-Seite verlinkt; kein Stilllegungsformular)
- Formular: Anzeigevordruck, ältere Fassung Stand 09/2023 (auf den beiden Anzeige-Seiten verlinkt; kein Stilllegungsformular)
- Quelle: Landkreis Wolfenbüttel – Wasser (Untere Wasserbehörde, Heizöllagerung, Stilllegung, Kunststofftanks, Schutzgebiete)
Kontakt: Tel. Zentrale 05331 84 0 · Abteilung 641 (Recht) 05331 84 9011 · Abteilung 642 (Technik) 05331 84 9015 · heizoel@lk-wf.de · heizoel@lk-wf.de (Technik); heizoel1@lk-wf.de und heizoel2@lk-wf.de (Verwaltung); Zentrale 05331 84 0. Laut Wasser-Seite Mo–Fr 08:00–12:30, Mo 14:00–16:00, Do 14:00–18:00 Uhr; Termine per Telefon, E-Mail oder Online-Terminvergabe. · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Wolfenbüttel
Laut Zensus 2022 heizen im Landkreis Wolfenbüttel 19,1 % der Wohnungen mit Öl, rund 11.700 von 61.500, rund fünf Prozentpunkte mehr als im Landesschnitt von Niedersachsen (14,1 %). Die Spanne reicht von 13,5 % in der Stadt Wolfenbüttel bis 29,1 % in der Samtgemeinde Baddeckenstedt. In den Samtgemeinden Baddeckenstedt (29,1 %, rund 1.400 Wohnungen) und Elm-Asse (28,3 %, rund 2.600) heizt mehr als jede vierte Wohnung mit Öl; zusammen sind das nach unserer Auswertung rund 4.000 Wohnungen. In der Stadt Wolfenbüttel ist der Anteil am niedrigsten, die Zahl aber nicht: Mit rund 3.900 Wohnungen hat sie nach unserer Auswertung mehr Ölheizungs-Wohnungen als jede andere der sieben Zeilen.
Gas liefert in 70,6 % der Wohnungen die Wärme (Land: 71,9 %), Fernwärme in 2,6 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der sieben Zensuszeilen fällt auf: Die Stadt Wolfenbüttel hat mit 80,9 % den höchsten Gasanteil und den niedrigsten Ölanteil, die Samtgemeinde Baddeckenstedt mit 54,2 % den niedrigsten Gasanteil und den höchsten Ölanteil. Die Samtgemeinde Elm-Asse liegt mit 57,3 % Gas und 28,3 % Öl dicht daneben. Fernwärme spielt in keiner Zeile eine große Rolle: Sie liegt zwischen 2,1 % und 3,7 %. Der Zensus sagt nicht, warum Haushalte mit Öl oder Gas heizen. Die Wärmepläne zählen anders: Der Endbericht der Stadt Wolfenbüttel nennt für den Jahresheizenergieverbrauch 67,79 % Erdgas und 14,11 % Heizöl, der Zensus-Wert von 13,5 % bezieht sich auf Wohnungen. Der Berichtsentwurf der Gemeinde Cremlingen zählt Gebäude: Von 5.885 beheizten Gebäuden haben 26,9 % einen Heizölkessel, der Zensus kommt für die Wohnungen auf 22,8 %. Dazu schreibt der Entwurf: „Heizöl prägt vor allem die Ortschaft Weddel.“
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Wolfenbüttel entgegen — u. a. aus Samtgemeinde Baddeckenstedt, Samtgemeinde Elm-Asse, Gemeinde Cremlingen, Samtgemeinde Sickte, Samtgemeinde Oderwald, Gemeinde Schladen-Werla, Stadt Wolfenbüttel und weiteren Orten. Der Landkreis hat 32 Gemeinden: drei verbandsfreie (Stadt Wolfenbüttel, Cremlingen und Schladen-Werla) und vier Samtgemeinden mit zusammen 29 Mitgliedsgemeinden (Elm-Asse 12, Sickte 5, Baddeckenstedt 6, Oderwald 6). Im Zensus erscheint jede Samtgemeinde als eine einzige Zeile; für ihre Mitgliedsgemeinden gibt es dort keine eigenen Werte. Die Tabelle ist nach Ölanteil absteigend geordnet. Nach unserer Auswertung liegt die Stadt Wolfenbüttel mit 13,5 % unter dem Kreis- und dem Landesschnitt, hat aber wegen ihrer vielen Wohnungen mit rund 3.900 die meisten Ölheizungs-Wohnungen aller sieben Zeilen. Für alle sieben Zeilen gilt dieselbe untere Wasserbehörde. Wärmepläne und Zensus zählen unterschiedlich (Gebäude, Verbrauch, Wohnungen); die Zahlen lassen sich nicht ohne Weiteres gegeneinander aufrechnen.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Wolfenbüttel
Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es sieben planungsverantwortliche Stellen: die Stadt Wolfenbüttel, die Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla und die vier Samtgemeinden. Planungsverantwortlich sind seit 01.01.2026 nach § 20 NKlimaG die Samtgemeinden und die Gemeinden, die keiner Samtgemeinde angehören. Als einziges Mittelzentrum im Kreis hat die Stadt Wolfenbüttel nach § 22 NKlimaG bis 31.12.2026 Zeit; für die übrigen sechs Stellen nennt das Umweltministerium den 30.06.2028. Beschlossen ist nach unseren Belegen der Plan der Stadt Wolfenbüttel (Ratsbeschluss 30.09.2026). Für die Gemeinde Cremlingen liegt ein Planentwurf vor, die Samtgemeinde Elm-Asse hat zuletzt (Stand Januar 2026) noch am Plan gearbeitet; für Sickte, Baddeckenstedt, Schladen-Werla und Oderwald haben wir keine Aussage gefunden. Eine Planungsaufgabe fällt dem Landkreis nicht zu; seine Rolle beschränkt sich auf die Beratung zu Fördermitteln (§ 18 Abs. 2 NKlimaG).
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Stadt Wolfenbüttel 52.511 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Stadt hat den kommunalen Wärmeplan am 30.09.2026 beschlossen (21. Sitzung, Punkt 14.5, Vorlage 0160/2026). Der Beschlussvorschlag lautete: „Der Rat der Stadt Wolfenbüttel beschließt den kommunalen Wärmeplan in der vorgelegten Fassung.“ Die Niederschrift hält fest: „Ohne weitere Aussprache wird die Vorlage bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich genehmigt.“ Der Aufstellungsbeschluss stammt vom 11.10.2023; der Entwurf lag vom 30.04. bis 31.05.2026 aus (Amtsblatt Nr. 20/2026). Ziel ist Treibhausgasneutralität spätestens 2040. Der Plan gliedert die Stadt in 46 Teilgebiete und enthält 35 Maßnahmen, davon acht Top-Maßnahmen, deren Beginn spätestens 2031 vorgesehen ist; für die Heinrichstadt und das Quartier um das Theodor-Heuss-Gymnasium sind Machbarkeitsstudien vorgesehen. Der Endbericht nennt für die Kernstadt acht potenzielle Eignungsgebiete für Wärmenetze und für den Jahresheizenergieverbrauch 67,79 % Erdgas und 14,11 % Heizöl; der Landkreis ist im Maßnahmenkatalog eingebunden. Einschränkungen: Auf der Wärmeplan-Seite der Stadt ist die Ratsentscheidung vom 30.09.2026 bislang nicht vermerkt, einzelne Redner bezeichneten das Vorgelegte in der Sitzung teils als Bestandsaufnahme statt als fertigen Plan, und die Stadt-FAQ nennt allgemein „bis Ende 2026 eine eigene Wärmeplanung aufzustellen“. |
| Samtgemeinde Elm-Asse 17.364 Einwohner | in Bearbeitung | Die Samtgemeinde umfasst zwölf Mitgliedsgemeinden (Dahlum, Denkte, Hedeper, Kissenbrück, Kneitlingen, Remlingen-Semmenstedt, Roklum, Stadt Schöppenstedt, Uehrde, Vahlberg, Winnigstedt, Wittmar). Nach ihrer Seite zur kommunalen Wärmeplanung (Stand Januar 2026) arbeitet sie seit April 2025 mit der seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) an der Wärmeplanung; Ziel ist Treibhausgasneutralität bis 2045. Eine Onlinebefragung lief vom 01. bis 31.12.2025, ein Bürgerdialog fand am 15.01.2026 statt. Ein Beschluss ist nicht belegt; was seit Januar 2026 geschah, haben wir nicht gefunden. |
| Gemeinde Cremlingen 12.783 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde schreibt auf ihrer Seite: „Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Cremlingen liegt jetzt vor.“ Der Berichtsentwurf trägt den Stand 21. Juli 2026 (Green Planet Energy eG, greenventory GmbH). Von 5.885 beheizten Gebäuden werden 3.511 mit Erdgas beheizt (59,7 %), 26,9 % haben einen Heizölkessel. Der Gesamtwärmebedarf liegt bei rund 94,5 GWh im Jahr; rund 80 % des Endenergiebedarfs von 109 GWh sind fossil, davon Erdgas 62,4 GWh (57,3 %) und Heizöl 24,2 GWh (rund 22 %). Als Fokusgebiet nennt der Entwurf Weddel (Einzelversorgungsgebiet plus Wärmenetz-Eignungsgebiet Kattenbalken) mit einem Ölheizungsanteil von rund 35 %. Maßnahme 4 ist die Planungsfortführung für eine kalte Nahwärme in Kattenbalken, Maßnahme 5 eine Potenzialstudie für Schandelah – Neue Reihe, Maßnahme 6 eine Potenzial- oder Machbarkeitsstudie für Cremlingen Nord-West. Weitere Eignungsgebiete sind Cremlingen Nord-West, Schandelah – Neue Reihe und Schandelah – Am Sandbach. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt. |
| Samtgemeinde Sickte 10.142 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst fünf Mitgliedsgemeinden (Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte, Veltheim (Ohe)). Auf ihrer Startseite erwähnt sie keinen Wärmeplan, und auch sonst fanden wir bis 23.10.2026 keine Primärquelle. Das Umweltministerium nennt für diese Stelle den 30.06.2028 als Frist. |
| Samtgemeinde Baddeckenstedt 9.845 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst sechs Mitgliedsgemeinden (Baddeckenstedt, Burgdorf, Elbe, Haverlah, Heere, Sehlde). Im Haushaltsplan 2026 sind für die Wärmeplanung 75.000 € neu veranschlagt; die Mittel von 2024 sind nicht mehr übertragbar. Der Plan nennt als Frist den 30.06.2028 für das vereinfachte Verfahren bei Kommunen unter 10.000 Einwohnern. Ein Beschluss oder eine Vergabe ist nicht belegt. |
| Gemeinde Schladen-Werla 8.474 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Startseite der Gemeinde erwähnt keinen Wärmeplan; eine weitere Primärquelle fanden wir bis 23.10.2026 nicht. Das Umweltministerium nennt für diese Stelle den 30.06.2028 als Frist. |
| Samtgemeinde Oderwald 6.725 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Weder belegt noch ausgeschlossen. Die Samtgemeinde umfasst sechs Mitgliedsgemeinden (Börßum, Cramme, Dorstadt, Flöthe, Heiningen, Ohrum). Ihre Startseite nennt keinen Wärmeplan; bis 23.10.2026 fanden wir auch keine andere Primärquelle. Das Umweltministerium nennt für diese Stelle den 30.06.2028 als Frist. |
Wärmenetze: In der Stadt Wolfenbüttel nennt der Endbericht acht potenzielle Eignungsgebiete in der Kernstadt; Machbarkeitsstudien sind für die Heinrichstadt und das Quartier um das Theodor-Heuss-Gymnasium vorgesehen. Ein Planungsbeschluss für ein Nahwärmenetz in der Heinrichstadt ist nur aus einem Redebeitrag in der Ratssitzung bekannt. In der Gemeinde Cremlingen wird die Planung einer kalten Nahwärme in Kattenbalken (Weddel) fortgeführt. Bestehende Wärmenetze sind für keine der sieben Stellen belegt; der Gasnetzbetreiber ist hier nicht genannt. Die Stadtwerke Wolfenbüttel werben auf ihrer Seite für den Wechsel von Öl auf Gas, ohne Preisangabe.
Für Ihren Öltank heißt das: Eine eigene Aufgabe hat der Landkreis bei der Wärmeplanung nicht; er berät zu Fördermitteln und ist in den Maßnahmenkatalog der Stadt Wolfenbüttel eingebunden. Nach dem Stand eines Wärmeplans fragt man deshalb bei der jeweiligen Stelle, nicht beim Landkreis. Die Fristen binden die planungsverantwortlichen Stellen, nicht die Eigentümer. Ein Wärmeplan ist nicht rechtsverbindlich (§ 23 Abs. 4 WPG) und verpflichtet niemanden unmittelbar, eine funktionierende Ölheizung auszutauschen. Ob eine Gemeinde darüber hinaus eine Satzung erlassen hat, lässt sich dem Landesrecht nicht entnehmen; das erfahren Sie bei der Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Wolfenbüttel zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Wolfenbüttel
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden im Landkreis Wolfenbüttel – muss ich die Stilllegung beim Landkreis anzeigen?
Braucht mein Erdtank im Landkreis Wolfenbüttel eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Muss mein alter Kunststofftank im Keller raus, und ist dafür ein Fachbetrieb vorgeschrieben?
Wo kann ich im Landkreis Wolfenbüttel Restöl und einen alten Öltank entsorgen?
Was kostet es, einen Öltank im Landkreis Wolfenbüttel stilllegen oder entsorgen zu lassen?
Muss ich meine Ölheizung wegen des Wärmeplans im Landkreis Wolfenbüttel austauschen?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Wolfenbüttel
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Wolfenbüttel
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Wolfenbüttel). Wir suchen für Ihre Anfrage einen passenden, nach § 62 AwSV zertifizierten Fachbetrieb in Ihrer Region und melden uns, sobald wir einen gefunden haben — kostenlos und unverbindlich. Eine Vermittlung können wir nicht garantieren; Sie entscheiden anschließend frei über jedes Angebot.