Landkreis Lüneburg · Lüneburger Heide · Niedersachsen
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Lüneburg
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Lüneburg arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lüneburg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lüneburg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Knapp jede siebte Wohnung im Landkreis Lüneburg heizt mit Öl, 13,6 % oder rund 12.600 Wohnungen laut Zensus 2022; in der Hansestadt Lüneburg sind es 6,6 %, in Amt Neuhaus fast vier von zehn. Eine Besonderheit des Kreises: Es gibt zwei untere Wasserbehörden. Die Hansestadt Lüneburg ist große selbständige Stadt und deshalb für ihr Stadtgebiet selbst zuständig, der Landkreis Lüneburg für die übrigen 42 der 43 Gemeinden. Beide stellen die Anzeige nach § 40 AwSV in zwei Fassungen dar, eine nennt das Stilllegen, die andere nicht; § 40 Abs. 1 AwSV selbst nennt die Stilllegung nicht. Ein Merkblatt zum Ablauf einer Stilllegung fanden wir bei keiner der beiden Stellen. Diese Seite sammelt, was belegt ist, und sagt, wo Sie vorab nachfragen sollten. Vorgeschrieben ist der Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen; ein oberirdischer Tank bis 1.000 Liter ohne Teile im Erdreich fällt nicht darunter.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Lüneburg?
Für Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben wir keine Preisquelle mit Bezug zur Region gefunden, auch die GfA nennt keinen Preis für Tankreste; deshalb steht hier keine Zahl. Ein Angebot sollte je nach Tank den Ausbau oder die Verfüllung enthalten, die Entsorgung der Reste und, wo § 46 AwSV sie verlangt, die Prüfung durch einen Sachverständigen. Belastbar ist ein Preis erst nach der Besichtigung. Für das Stilllegen eines Öltanks im Landkreis oder in der Hansestadt Lüneburg gibt es weder eine Preisstatistik noch eine Gebührenordnung, die wir gefunden hätten. Keine der beiden unteren Wasserbehörden nennt einen Preis, und die Gebührenlisten der GfA (Stand 2026) enthalten Tonnengebühren, keinen Preis für Heizöl, Tankreste oder Tanks. Auch einen Anbieterpreis mit Quelle und Bezug zu Lüneburg konnten wir nicht belegen; deshalb nennt diese Seite keinen. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Kein Preis belegt. Ein Angebot nach der Besichtigung ist der einzige verlässliche Wert; lassen Sie sich darin Material, Größe, Zugang zum Keller und Restölmenge einzeln aufschlüsseln.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Lüneburg: Kein Preis belegt. Beim Erdtank kommt die Prüfung vor der Stilllegung hinzu, die § 46 AwSV mit Anlage 5 für jede unterirdische Anlage vorsieht; ihre Kosten haben wir nicht belegt. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Eine Spanne erscheint hier erst, wenn ein Preis mit Quelle und Bezug zur Region vorliegt. Lassen Sie sich in Angeboten Ausbau oder Verfüllung, die Entsorgung der Reste und eine eventuelle Sachverständigenprüfung getrennt aufführen. Eine Gebühr der GfA für die Annahme von Tankresten haben wir nicht gefunden.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zwei Dinge bestimmen den Ablauf: der Standort des Tanks und sein Volumen. Sobald ein Teil der Anlage im Erdreich liegt, gilt sie nach AwSV als unterirdisch, und dann sind Fachbetrieb und Prüfung vor der Stilllegung in jedem Fall nötig. Beim oberirdischen Tank wird der Fachbetrieb über 1.000 Liter zur Pflicht, die Prüfung über 10.000 Liter; in Wasser-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt sie schon über 1.000 Liter. Wohin Sie sich wenden, hängt vom Grundstück ab: im Stadtgebiet an die Hansestadt Lüneburg (Bereich Umwelt), in den übrigen Gemeinden an den Landkreis (Fachdienst Umwelt). Ob eine Stilllegung gemeldet werden soll, beantworten die Seiten beider Stellen nicht einheitlich, je eine Fassung nennt das Stilllegen, eine nicht. Fragen Sie kurz nach, bevor der Betrieb anrückt.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Untere Wasserbehörde fragen Zwei untere Wasserbehörden teilen sich den Landkreis Lüneburg. Im Stadtgebiet ist die Hansestadt Lüneburg zuständig, weil sie als große selbständige Stadt nach § 127 Abs. 2 NWG in Verbindung mit § 14 NKomVG die Aufgaben der unteren Wasserbehörde selbst wahrnimmt; in den übrigen 42 Gemeinden ist es der Landkreis (Fachdienst Umwelt). Beide Serviceportale zeigen dieselben zwei Anzeige-Seiten, und die sind uneinheitlich: Eine zählt das Stilllegen zu den anzeigepflichtigen Maßnahmen, die andere und § 40 Abs. 1 AwSV kennen nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe. Klären Sie deshalb vorab bei Ihrer Behörde, ob sie eine Stilllegungsmeldung wünscht und ob für Ihren Tank eine Prüfung fällig wird. Pflicht ist der Fachbetrieb bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen, und als unterirdisch zählt eine Anlage bereits, wenn ein einzelner Teil im Erdreich liegt. Wird eine Stilllegungsprüfung verlangt, muss der Sachverständige seinen Prüfbericht innerhalb von vier Wochen bei der Behörde abgeben (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 müssen Betreiber vor der Stilllegung prüfen lassen: jede unterirdische Anlage, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter sowie oberirdische Anlagen über 1.000 Liter, wenn sie in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet stehen. Für die Hansestadt nennt deren Seite zur Wasserversorgung ein 1993 verordnetes Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich der Förderbrunnen des Lüneburger Wasserwerks; dazu gehören unter anderem die Stadtteile Häcklingen, Bockelsberg, Wilschenbruch und Teile des Roten Feldes, an einer Neufestsetzung wird gearbeitet. Die Verordnung selbst (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1993, eingescannt) teilt das Gebiet in die Schutzzonen I und III B und nennt die Gemarkungen Lüneburg, Wendisch Evern, Deutsch Evern, Wulfstorf, Gifkendorf, Niendorf, Hohenbostel, Grünhagen, Melbeck, Häcklingen, Rettmer und Oedeme. Nach unserer Auswertung reicht das Gebiet damit über die Stadt hinaus: Deutsch Evern und Melbeck liegen in der Samtgemeinde Ilmenau, Wendisch Evern in der Samtgemeinde Ostheide, und dort ist der Landkreis die untere Wasserbehörde. Eine Liste der Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete des Landkreises haben wir nicht gefunden; seine Wasserwirtschafts-Seite erwähnt Überschwemmungsgebiete und Deiche nur allgemein. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, klärt die zuständige untere Wasserbehörde (Hansestadt für das Stadtgebiet, sonst der Landkreis); die Umweltkarten Niedersachsen sind Informationsmaterial.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Lüneburg
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Landkreis Lüneburg:
Hansestadt Lüneburg (Stadtgebiet; große selbständige Stadt)
Hansestadt Lüneburg – Untere Wasserbehörde (Bereich Umwelt)
Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg (Stellenbezeichnung im Serviceportal: 3-21 Umwelt). Die Wasserbehörde-Seite beschreibt als Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Wasserrecht in Lüneburg eingehalten wird; Heizöltanks nennt sie nicht ausdrücklich; die Anzeige-Seiten der Hansestadt zu wassergefährdenden Stoffen führen den Bereich Umwelt als Kontakt auf
Hansestadt Lüneburg, Bereich Umwelt (3-21), Bei der Ratsmühle 17, 21335 Lüneburg
Tel. Zentrale 04131 309-0 · umwelt@stadt.lueneburg.de
Auf ihrem Serviceportal zeigt die Hansestadt dieselben zwei Anzeige-Seiten wie der Landkreis, wortgleich: § 40 Abs. 1 AwSV verpflichtet zur Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage, mindestens sechs Wochen im Voraus. Ein eigenes Anzeigeformular oder Merkblatt der Hansestadt haben wir nicht gefunden. Das Formular des Landkreises trägt dessen Briefkopf; ob die Hansestadt es für Grundstücke im Stadtgebiet annimmt, haben wir nicht geprüft.
Landkreis Lüneburg (alle Gemeinden außer der Hansestadt Lüneburg: 42 von 43)
Landkreis Lüneburg – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt, Fachgebiet Wasser)
Fachgebiet Wasser im Fachdienst Umwelt des Landkreises. Dessen Seite führt unter den bearbeiteten Verfahren die „Zulassung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung von und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ auf (das Fachgebiet ist nach Gemeinden auf Sachbearbeiter verteilt)
Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, Horst-Nickel-Straße 4 (Behördenzentrum Ost), 21337 Lüneburg
Tel. 04131 26-1286 (Fachgebiet Wasser) · umwelt@landkreis.lueneburg.de
Die Heizöl-Seite des Landkreises beschreibt die Anzeige nach § 40 Abs. 1 AwSV für Errichtung, wesentliche Änderung sowie Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage, Frist mindestens sechs Wochen im Voraus. Als Unterlagen nennt sie das ausgefüllte Anzeigeformular, bei oberirdischer Lagerung eine bemaßte Grundrissskizze von Behälter und Auffangwanne, bei unterirdischer Lagerung einen Lageplan mit dem Standort der Behälter und der Trassenführung der Rohrleitungen. Eingereicht wird über den Onlinedienst des Serviceportals, per Brief oder per E-Mail. Zu einer Anzeige der Stilllegung sagt diese Seite nichts (siehe Stilllegung).
AwSV Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften 2 (zwei Seiten zum Heizöltank, Aufdruck 2017/08; auf der Wasser-Seite des Landkreises verlinkt, nennt die Stilllegung nicht) →
Zur Behörde →
Entsorgung & Restöl
Zwei Stellen sind entsorgungspflichtig, jede für ihr Gebiet: der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg; § 6 Abs. 1 Satz 1 NAbfG nennt die Landkreise und unter den Städten ausdrücklich Lüneburg. Praktisch läuft beides über die GfA Lüneburg gkAöR (Adendorfer Weg 7, 21357 Bardowick, Zentrale 04131 92 32-0): Die Abfallsatzung des Landkreises (Stand 01.01.2022) hat der Verwaltungsrat der GfA beschlossen, und die Satzung der Hansestadt (Fassung der 7. Änderungssatzung vom 25.02.2010) sagt, die Stadt bediene sich der GfA; beide Satzungen sind auf der GfA-Seite zu Gebühren, Satzungen und Formularen verlinkt. Privathaushalte aus Hansestadt und Landkreis geben Sonderabfall in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Wertstoffhof Bardowick ab; die GfA-Seite führt ihn unter den kostenlosen Abfällen als „Sonderabfall (nur für Privathaushalte aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg in haushaltsüblichen Mengen)“. Das Schadstoff-Faltblatt der GfA nennt für die kostenlose Abgabe am Wertstoffhof Bardowick Montag bis Freitag 7.00 bis 16.30 Uhr; die Öffnungszeiten-Seite führt für das Entsorgungszentrum Bardowick zusätzlich samstags 8.00 bis 13.00 Uhr (ohne gewerbliche Abfälle). Die GfA verlangt dafür: „Liefern Sie Sonderabfälle nach Möglichkeit im Originalbehältnis, dicht verschlossen an.“ und „Auf keinen Fall vermischen.“ Für die kostenfreie Annahme behält sie sich eine Wohnsitzprüfung vor, halten Sie den Personalausweis bereit. Die Satzung des Landkreises spricht bei Problemabfällen aus Haushalten von Kleinstmengen bis 20 kg pro Anlieferung, das Faltblatt der GfA von höchstens 30 kg je Verpackungseinheit. Dazu kommen mobile Schadstoffsammlungen: 2026 acht Termine im Landkreis (von Amelinghausen am 21.02. bis Zeetze am 26.09., jeweils 9.00 bis 13.00 Uhr) und sechs in der Hansestadt, der letzte am 02.12.2026 (Behördenparkplatz gegenüber Reichenbachplatz 7.00 bis 13.00 Uhr, Bauhof AGL, Bockelmann Straße 1, 12.00 bis 18.00 Uhr). Termine für 2027 haben wir nicht gefunden.
Heizöl, Tankreste oder Ölschlamm tauchen auf den GfA-Seiten nicht ausdrücklich auf. Das Abfall-ABC kennt nur „Altöl / -kanister“ mit dem Zusatz Motoröl o. ä. und verweist dafür auf die Schadstoffsammlung und das Entsorgungszentrum Bardowick; Heizöl, Öltank oder Ölschlamm haben wir dort nicht gefunden. Die beiden Satzungen folgen unterschiedlichen Logiken. Die des Landkreises schließt in § 2 Abs. 2 alle Abfälle aus, die nicht im Positivkatalog der Anlage 1 stehen; dort finden sich 13 07 01 „Heizöl und Diesel“ und 17 04 09 (Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind), beide als gefährliche Abfälle gekennzeichnet und ohne die Auflage, dass das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zustimmen muss; nach der Satzung sind sie also nicht ausgeschlossen. Die der Hansestadt führt in Anlage 1 den Schlüssel 13 07 01 mit dem Kennzeichen S: Angenommen wird er nur als Problemabfall aus Haushaltungen (§ 12) oder als Sonderabfallkleinmenge aus Gewerbe (§ 13, bis 2.000 kg im Jahr), aus anderen Bereichen ist er ausgeschlossen; § 12 Abs. 1 zählt zu den Problemabfällen ausdrücklich „teer- und ölhaltige Rückstände“. Ob die GfA Tankreste oder Ölschlamm aus einer Tankstilllegung wirklich annimmt, in welcher Menge und zu welchem Entgelt, bleibt damit offen. Fragen Sie vorher nach (Zentrale 04131 92 32-0; für Gewerbebetriebe die Sonderabfallsammelstelle 04131 92 32-61, annahme60@gfa-lueneburg.de). Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben sind laut GfA kostenpflichtig und vorher anzumelden; ein Nachweis wird ab mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr nötig. Die Gebührenlisten der GfA für Landkreis und Hansestadt (Stand 2026) enthalten Tonnengebühren, aber keinen Preis für Heizöl, Tankreste oder Tanks.
Wichtig: Nach § 46 AwSV mit Anlage 5 und 6 müssen Betreiber vor der Stilllegung prüfen lassen: jede unterirdische Anlage, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter sowie oberirdische Anlagen über 1.000 Liter, wenn sie in einem Wasserschutz-, Heilquellenschutz- oder Überschwemmungsgebiet stehen. Für die Hansestadt nennt deren Seite zur Wasserversorgung ein 1993 verordnetes Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich der Förderbrunnen des Lüneburger Wasserwerks; dazu gehören unter anderem die Stadtteile Häcklingen, Bockelsberg, Wilschenbruch und Teile des Roten Feldes, an einer Neufestsetzung wird gearbeitet. Die Verordnung selbst (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1993, eingescannt) teilt das Gebiet in die Schutzzonen I und III B und nennt die Gemarkungen Lüneburg, Wendisch Evern, Deutsch Evern, Wulfstorf, Gifkendorf, Niendorf, Hohenbostel, Grünhagen, Melbeck, Häcklingen, Rettmer und Oedeme. Nach unserer Auswertung reicht das Gebiet damit über die Stadt hinaus: Deutsch Evern und Melbeck liegen in der Samtgemeinde Ilmenau, Wendisch Evern in der Samtgemeinde Ostheide, und dort ist der Landkreis die untere Wasserbehörde. Eine Liste der Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete des Landkreises haben wir nicht gefunden; seine Wasserwirtschafts-Seite erwähnt Überschwemmungsgebiete und Deiche nur allgemein. Ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt, klärt die zuständige untere Wasserbehörde (Hansestadt für das Stadtgebiet, sonst der Landkreis); die Umweltkarten Niedersachsen sind Informationsmaterial. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Lüneburg: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Lüneburg dazu schreiben:
Hansestadt Lüneburg (Stadtgebiet; große selbständige Stadt): Hansestadt Lüneburg – Untere Wasserbehörde (Bereich Umwelt)
Eine einheitliche Linie hat auch die Hansestadt nicht. Ihre Seite Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige (Text A) sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Ihre Seite für Heizölverbraucheranlagen (Text B) kennt dagegen nur drei Anlässe: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Und weiter: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Vom Stilllegen steht dort nichts, in § 40 Abs. 1 AwSV ebenfalls nicht. Text B nennt als zuständig den Landkreis und die kreisfreie Stadt, Text A dazu die große selbständige Stadt; als Kontakt steht auf beiden Seiten der Bereich Umwelt der Hansestadt. Dass sie selbst untere Wasserbehörde ist, sagt die Hansestadt auf ihrer Wasserbehörde-Seite ausdrücklich: „Die Hansestadt Lüneburg ist Untere Wasserbehörde.“ Wie sie die Stilllegung eines Heizöltanks handhabt, verrät keine dieser Seiten; melden Sie die Stilllegung deshalb vorab oder fragen Sie, ob das gewünscht ist. Den Fachbetrieb schreibt § 45 Abs. 1 AwSV beim Stilllegen nur für Tanks über 1.000 Liter und für unterirdische Anlagen vor, und unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Teil im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfen lassen müssen Betreiber vor der Stilllegung nach § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV jede unterirdische Anlage, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten oberirdische Anlagen über 1.000 Liter; der Sachverständige reicht seinen Prüfbericht innerhalb von vier Wochen bei der Behörde ein (§ 47 Abs. 3 AwSV).
Kontakt: Tel. Zentrale 04131 309-0 · umwelt@stadt.lueneburg.de · Zentrale Hansestadt Lüneburg 04131 309-0, Funktionspostfach umwelt@stadt.lueneburg.de (Bereich Umwelt) · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Landkreis Lüneburg (alle Gemeinden außer der Hansestadt Lüneburg: 42 von 43): Landkreis Lüneburg – Untere Wasserbehörde (Fachdienst Umwelt, Fachgebiet Wasser)
Der Landkreis antwortet nicht einheitlich, sein Serviceportal führt zwei Seiten nebeneinander. Die Seite Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige (Text A) sagt: „Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einbauen, aufstellen, betreiben, stilllegen oder wieder in Betrieb nehmen will, hat sein Vorhaben rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.“ Als Frist nennt sie sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. Die Seite für Heizölverbraucheranlagen (Text B) beschränkt sich auf Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe: „Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein.“ Dazu heißt es: „Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.“ Das Stilllegen fehlt dort wie in § 40 Abs. 1 AwSV; als Rechtsgrundlage führt Text B § 40 Abs. 1 bis 3 AwSV an. Für Sie heißt das: Text A verlangt die Anzeige, Text B und das Bundesrecht kennen sie nicht; melden Sie die Stilllegung am besten vorab oder fragen Sie kurz, ob der Landkreis sie wünscht. Auf der Seite Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz liegen drei Dokumente. Das Anzeigeformular (PDF, Erstelldatum 04.09.2026) ist ein allgemeines Formular zur Anzeige nach § 40 Abs. 1 AwSV; bei bestehenden Anlagen fragt es nur nach „Anlage vorübergehend stillgelegt am:“, ein Feld für die endgültige Stilllegung hat es nicht. Merkblatt 1 (PDF, Erstelldatum 03.09.2026) ist der auszufüllende Aushang nach Anlage 4 AwSV; unter der Sachverständigenprüfpflicht steht der Punkt „bei Stilllegung“, wie stillzulegen ist, erklärt es nicht. Merkblatt 2 (Aufdruck 2017/08) beschreibt die Pflichten beim Betrieb eines Heizöltanks und schweigt zur Stilllegung. Es schreibt: „Alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen sowie umfassende technische Inspektionen der Öllageranlage sind ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV § 62 durchzuführen.“ Das greift weiter, als es das Gesetz beim Stilllegen verlangt: Nach § 45 Abs. 1 AwSV ist der Fachbetrieb beim Stilllegen nur bei Tanks über 1.000 Liter und bei unterirdischen Anlagen vorgeschrieben, wobei ein Teil im Erdreich genügt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Die Prüfung vor der Stilllegung müssen Betreiber nach § 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV für alle unterirdischen Anlagen veranlassen, für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten; den Prüfbericht gibt der Sachverständige innerhalb von vier Wochen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Formular: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 Abs. 1 AwSV / Antrag auf Eignungsfeststellung (allgemeines Formular, kein Stilllegungsformular; PDF, Erstelldatum 04.09.2026)
- Quelle: Landkreis Lüneburg – Serviceportal: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anzeige (Text A)
Kontakt: Tel. 04131 26-1286 (Fachgebiet Wasser) · umwelt@landkreis.lueneburg.de · Zentrale Landkreis Lüneburg 04131 26-0; Fachgebiet Wasser 04131 26-1286, Funktionspostfach umwelt@landkreis.lueneburg.de (Horst-Nickel-Straße 4, 21337 Lüneburg) · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 23.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Lüneburg
Im Landkreis Lüneburg heizen laut Zensus 2022 13,6 % der Wohnungen mit Öl, rund 12.600 von 92.800; das liegt etwas unter dem Landesschnitt von Niedersachsen (14,1 %). Den niedrigsten Anteil hat die Hansestadt Lüneburg mit 6,6 %, den höchsten die Gemeinde Amt Neuhaus mit 39,6 %; die Samtgemeinde Dahlenburg kommt auf 24,1 %, die Samtgemeinde Ilmenau auf 21,6 %. Zählt man Wohnungen statt Anteile, liegt die Hansestadt trotz ihres niedrigen Anteils vorn (rund 2.700 Ölheizungs-Wohnungen), gefolgt von der Samtgemeinde Bardowick (rund 1.500) und der Samtgemeinde Scharnebeck (rund 1.200).
Gas versorgt 68,4 % der Wohnungen (Land: 71,9 %), Fernwärme 10,4 % (Land: 7,7 %). Nach unserer Auswertung der elf Zensuszeilen zeigt sich ein Gefälle: Die Hansestadt Lüneburg verbindet den niedrigsten Ölanteil (6,6 %) mit dem höchsten Fernwärmeanteil (18,5 %), Adendorf hat mit 77,2 % den höchsten Gasanteil. Am anderen Ende steht Amt Neuhaus mit 39,6 % Öl bei nur 23,4 % Gas und 11,8 % Fernwärme; die Samtgemeinde Dahlenburg kommt auf 24,1 % Öl und 55,1 % Gas. Die Samtgemeinde Ilmenau liegt bei 21,6 %, die übrigen sieben Zeilen zwischen 13,5 % (Adendorf) und 20,3 % (Stadt Bleckede). Wie weit das Gasnetz in den einzelnen Orten reicht, lässt sich aus dem Zensus nicht ablesen.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Lüneburg entgegen — u. a. aus Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ilmenau, Stadt Bleckede, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Scharnebeck, Adendorf und weiteren Orten. 43 Gemeinden gehören zum Landkreis: vier verbandsfreie (die Hansestadt Lüneburg, die Stadt Bleckede, Adendorf und Amt Neuhaus) und 39 Mitgliedsgemeinden in sieben Samtgemeinden (Bardowick 7, Scharnebeck 8, Gellersen 4, Ilmenau 4, Ostheide 6, Amelinghausen 5, Dahlenburg 5). Der Zensus weist die Samtgemeinden nur als Ganzes aus, Werte für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gibt es nicht; die Liste ist nach Ölanteil absteigend sortiert. Für die Hansestadt Lüneburg ist deren eigene untere Wasserbehörde zuständig, für die übrigen zehn Zeilen die des Landkreises. Zensus und Wärmepläne messen Verschiedenes: Der Schlussbericht der Gemeinde Adendorf nennt für Heizöl rund 14 % der Gebäude, der Zensus 13,5 % der Wohnungen; die Samtgemeinde Dahlenburg weist 20 % des Wärmebedarfs aus Heizöl aus (Zensus: 24,1 %), die Samtgemeinde Scharnebeck 18 % des Jahresheizenergieverbrauchs (Zensus: 16,2 %).
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Lüneburg
Seit 01.01.2026 sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 NKlimaG die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde planungsverantwortlich. Im Landkreis Lüneburg sind das elf Stellen: die Hansestadt Lüneburg, die Stadt Bleckede, Adendorf, Amt Neuhaus und sieben Samtgemeinden. Die Hansestadt ist laut Landes-Raumordnungsprogramm Oberzentrum; für Stellen mit Ober- oder Mittelzentrum und höchstens 100.000 Einwohnern verweist § 22 NKlimaG auf die bis 2025 geltende Fassung, die den 31.12.2026 nannte. Für die übrigen zehn Stellen folgt der 30.06.2028 aus Bundesrecht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG); das NKlimaG nennt dieses Datum nicht, das Umweltministerium nennt es mit Verweis darauf. Zieljahr ist nach § 20 Abs. 3 Satz 1 NKlimaG in der heutigen Fassung 2040. Beschlossen sind nach unseren Belegen die Pläne der Hansestadt Lüneburg (19.06.2025), der Gemeinde Adendorf (11.09.2025) und der Samtgemeinden Dahlenburg (07.05.2026), Scharnebeck (20.05.2026) und Bardowick (23.06.2026). Die Samtgemeinde Gellersen arbeitet nach eigener Meldung daran und nennt Ende 2027 als Ziel. Zu Amt Neuhaus, Amelinghausen, Bleckede, Ilmenau und Ostheide haben wir keine Aussage zum Stand gefunden. Der Landkreis plant nicht selbst; er unterstützt die elf Kreiskommunen nach eigenen Angaben mit einem kreisweiten Wärmekataster.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Hansestadt Lüneburg 74.502 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Hansestadt hat den Wärmeplan laut der städtischen Klimaschutz-Seite am 19.06.2025 beschlossen, laut Pressemitteilung einstimmig. Die Stadt hat laut FAQ Anfang 2024 die Our Common Future Consulting GmbH beauftragt; im Mai 2025 gab es eine Öffentlichkeitsveranstaltung. Die Stadtseite führt Wärmenetz-Bestandsgebiete auf: Die dortigen Netze versorgen über 1.000 Haushalte. Laut Pressemitteilung empfiehlt das Gutachten, das Netz in der Innenstadt zu verdichten, und nennt vier Gebiete für vertiefte Machbarkeitsanalysen; für das übrige Stadtgebiet sieht es in der Regel individuelle Lösungen wie Wärmepumpen vor. Die FAQ der Stadt bezeichnet den Plan als rechtlich unverbindlich und sagt, er löse keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus. Der Plan selbst liegt auf der Stadtseite zusätzlich mit einem Nachtrag vor; wir haben ihn nicht ausgewertet. |
| Samtgemeinde Bardowick 17.618 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Samtgemeinde hat den Wärmeplan laut Seite der Samtgemeinde am 23.06.2026 beschlossen. Erstellt hat ihn das Büro Die Energieingenieure (Hannover) im Förderzeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2026. Der Bericht stellt fest, dass keine Wärmenetze und keine Abwärmequellen vorhanden sind (PDF-Seite 57), und hat Gebäudenetze geprüft (PDF-Seite 58). Sein Zielszenario ist dezentral mit dem Rückbau fossiler Heizsysteme und Wärmepumpen (PDF-Seite 38); über 95 Prozent der Endenergie sind heute fossil (PDF-Seite 12). Zum Zieljahr widerspricht sich der Bericht: PDF-Seite 8 nennt bis spätestens 2045, PDF-Seite 27 bis 2040; § 20 Abs. 3 Satz 1 NKlimaG nennt 2040. |
| Samtgemeinde Scharnebeck 15.549 Einwohner | beschlossen | Der Samtgemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung laut Seite der Samtgemeinde am 20.05.2026 beschlossen. Die Seite erwartet primär eine dezentrale Wärmeversorgung über Wärmepumpen; kleinere Gebäude- oder Nahwärmenetze mit Bundesfördermitteln bleiben möglich. Der Bericht nennt Heizöl mit 18 Prozent am Jahresheizenergieverbrauch (PDF-Seite 51) und mit 26 Prozent an den Emissionen (PDF-Seite 52). Als Bestandsnetz nennt er das Netz im Westen von Echem; eine Nachverdichtung oder Erweiterung ist zu prüfen (PDF-Seiten 72 und 88). |
| Samtgemeinde Gellersen 12.898 Einwohner | in Bearbeitung | Die Samtgemeinde erarbeitet den Wärmeplan laut ihrer undatierten Meldung mit einem Dienstleister und will ihn bis Ende 2027 fertigstellen; die Ergebnisse sollen anschließend vorgestellt werden. Die Wärmeversorgungs-Seite sagt, der Plan entstehe in enger Kooperation mit dem Landkreis und müsse bis Juni 2028 fertig sein. Gellersen ist außerdem Partner im Forschungsprojekt Wärme-ZIEL mit der Hansestadt Lüneburg, der Samtgemeinde Dahlenburg, ECOLOG und dem DIW. Ein Beschluss ist nicht belegt. |
| Adendorf 10.795 Einwohner | beschlossen | Der Rat der Gemeinde hat den Schlussbericht der kommunalen Wärmeplanung laut Schlussbericht am 11.09.2025 beschlossen. Heizöl versorgt rund 14 Prozent der Gebäude dezentral, rund 78 Prozent liegen am Gasnetz (PDF-Seite 13). In der Gemeinde Adendorf existieren heute keine Wärmenetze (PDF-Seite 28); der Bericht behandelt in Kapitel 7.2.1 die Sportmeile als Fokusgebiet. Die Zahlen zu Heizöl stehen unter den Öl-Angaben aus den Plänen. |
| Samtgemeinde Ilmenau 10.465 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Eine Aussage zum Stand haben wir nicht gefunden. Weder die abgerufene Klimaschutz-Seite noch die Startseite der Samtgemeinde äußert sich zur Wärmeplanung. Ein Beschluss oder eine Auftragsvergabe ist damit weder belegt noch ausgeschlossen. |
| Samtgemeinde Ostheide 10.353 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Eine Aussage zum Stand haben wir nicht gefunden. Weder die abgerufene Seite der Umweltbeauftragten noch die Startseite der Samtgemeinde äußert sich zur Wärmeplanung. Der Stand ist damit weder belegt noch ausgeschlossen. |
| Stadt Bleckede 9.121 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Eine Aussage zum Stand der Stadt haben wir nicht gefunden. Die Klimaschutz-Seite der Stadt sagt allgemein, die Kommunen im Landkreis nutzen das Klimaportal als Planungswerkzeug für ihre Pflichtaufgabe; sind die Wärmepläne abgeschlossen, finden Bürger die Informationen im Klimaportal. Ein Plan oder Beschluss der Stadt selbst wird dort nicht genannt. |
| Samtgemeinde Amelinghausen 7.972 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Eine Aussage zum Stand haben wir nicht gefunden. Die abgerufene Startseite der Samtgemeinde enthält keine Angabe zur Wärmeplanung. Der Stand ist damit weder belegt noch ausgeschlossen. |
| Samtgemeinde Dahlenburg 5.582 Einwohner | beschlossen | Der Samtgemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung laut Seite der Samtgemeinde am 7. Mai 2026 beschlossen. Die Seite bezeichnet den Plan als Orientierungshilfe und sagt, daraus entstünden keine gesetzlichen Verpflichtungen. Der Plan nennt Heizöl mit 20 Prozent am Gesamtwärmebedarf (mittlerer Verbrauch 2020 bis 2022, PDF-Seite 24) und mit rund 26 Prozent an den Emissionen (PDF-Seite 27). Er beschreibt vier bestehende Wärmenetze in Ahndorf, Ellringen, Mücklingen und am Dornweg (PDF-Seiten 73 bis 77); der Anteil der Fernwärme am Gesamtwärmebedarf liegt bei 3 Prozent. |
| Amt Neuhaus 4.330 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Die Gemeinde hat ein Datenschutz-Informationsblatt (Stand 16.07.2024) zum Verfahren Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Es nennt die Frist 30. Juni 2028 und als Datenquellen unter anderem die Avacon AG, die WEMAG AG, die Bezirksschornsteinfeger und die Wärmebedarfskarte des LGLN über die KEAN; der Landkreis unterstützt vertraglich bei der Datenerhebung. Ob die Planung läuft, abgeschlossen ist oder beschlossen wurde, geht daraus nicht hervor, und auf der Startseite und der Klimaschutz-Seite der Gemeinde haben wir dazu nichts gefunden. |
Wärmenetze: In der Hansestadt Lüneburg versorgen die Netze der ausgewiesenen Wärmenetz-Bestandsgebiete laut Stadtseite über 1.000 Haushalte. Betreiber sind die Avacon Natur GmbH, die Lüneburger Wohnungsbau GmbH, das Psychiatrische Klinikum Lüneburg und die Fernwärme Nord GmbH; die Netze der anderen Betreiber lassen derzeit keine zusätzlichen Anschlüsse zu. Die FAQ der Stadt ordnet die Avacon-Netze der Innenstadt, dem Hanseviertel, Kaltenmoor, Bockelsberg und Kreideberg zu. Samtgemeinde Dahlenburg: Der Plan beschreibt vier bestehende Netze. In Ahndorf versorgt ein Holzhackschnitzel-Netz 9 Gebäude (260 kW). In Ellringen versorgt eine Biogasanlage nahezu den ganzen Ort (rund 1,4 MW). In Mücklingen hängen 5 Gebäude an einer Biogas-KWK (knapp 100 kW); die EEG-Vergütung endet 2026 oder 2027, ein Weiterbetrieb ist nicht geplant, erwartet wird künftig eine dezentrale Versorgung. Am Dornweg gibt es 11 Anschlüsse an eine Biogas-KWK (knapp 550 kW) mit Spitzenlastkessel, darunter Oberschule, Turnhalle, Schwimmbad sowie Bürger- und Kulturhaus; die EEG-Vergütung endet 2027, ein Weiterbetrieb wird geprüft. Samtgemeinde Scharnebeck: ein Bestandsnetz im Westen von Echem. Adendorf und Samtgemeinde Bardowick: laut ihren Berichten keine Wärmenetze. Für die übrigen fünf Stellen haben wir keine bestehenden Netze belegt.
Für Ihren Öltank heißt das: Eine Planungsaufgabe hat der Landkreis bei der Wärmeplanung nicht; § 18 Abs. 2 NKlimaG weist ihm die Beratung der kreisangehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln zu. Er unterstützt die elf Kreiskommunen mit einem kreisweiten Wärmekataster, sein Klimaportal dient ihnen als Planungswerkzeug, und eine Richtlinie des Landkreises fördert Machbarkeitsstudien zur Wärmeplanung. Für Fragen zu einem einzelnen Wärmeplan ist die jeweilige Stadt oder Samtgemeinde da. Die Fristen gelten für die planungsverantwortlichen Stellen, nicht für Eigentümer. Nach den Angaben der Hansestadt Lüneburg und der Samtgemeinde Dahlenburg verpflichtet ein Wärmeplan zu nichts direkt: Die Hansestadt sagt, ihr Plan löse keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus, Dahlenburg nennt ihren eine Orientierungshilfe. Ob in Ihrer Gemeinde zusätzlich eine kommunale Satzung gilt, geht aus diesen Quellen nicht hervor; das erfahren Sie bei der Gemeinde.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Niedersachsen sind dafür seit dem 1. Januar 2026 die Samtgemeinden und die Gemeinden ohne Samtgemeinde zuständig, nicht die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Für Samtgemeinden und Gemeinden mit einem Mittel- oder Oberzentrum gilt nach Landesrecht eine kürzere Frist, der 31. Dezember 2026; bei mehr als 100.000 Einwohnern bleibt es beim 30. Juni 2026 (§ 22 NKlimaG). Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung.
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Samtgemeinden; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Lüneburg zuständigen Stellen samt Merkblättern finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Lüneburg
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Öltank abmelden in Lüneburg – muss ich die Stilllegung anzeigen, und bei welcher Behörde?
Braucht mein Erdtank in Lüneburg eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen?
Darf ich meinen Kellertank in Lüneburg selbst ausbauen, oder muss ein Fachbetrieb kommen?
Wohin mit dem Restöl und dem Tank in Lüneburg – nimmt die GfA das an?
Was kostet es, einen Öltank in Lüneburg stillzulegen?
Muss ich meine Ölheizung stilllegen, weil Lüneburg einen Wärmeplan hat?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Lüneburg
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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- Wilhelmshaven
- Wittmund
- Wolfenbüttel
- Wolfsburg
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Lüneburg
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Lüneburg). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.