Plön (Kreis) · Ostseeküste, Probstei & Holsteinische Schweiz · Schleswig-Holstein
Öltank entsorgen & stilllegen im Raum Plön
Heizungstausch geplant, Kellertank frei geworden oder ein alter Erdtank im Garten? Für den Raum Plön arbeiten wir mit einem zertifizierten Tankschutz-Fachbetrieb (§ 62 AwSV) zusammen. Nach Ihrer Anfrage meldet er sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Kosten, Ablauf und zuständige Behörde stehen gleich dabei.
Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Plön
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Öltank im Raum Plön). Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich; der nach § 62 AwSV zertifizierte Partnerbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag. Über jedes Angebot entscheiden Sie anschließend frei.
Gut jede vierte Wohnung im Kreis Plön wird mit Öl beheizt (Zensus 2022); in den Dörfern der Ämter Großer Plöner See, Preetz-Land und Selent/Schlesen sind es fast vier von zehn. Bei jedem Heizungstausch wird dort ein Tank überflüssig. Für alle 85 Städte und Gemeinden ist dieselbe Stelle zuständig: die untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt der Kreisverwaltung in Plön. Zur Stilllegung schreibt der Kreis auf seinen Seiten nichts; das Anzeigeformular H des Landes sieht sie aber ausdrücklich vor.
Was kostet die Öltank-Entsorgung im Raum Plön?
Kunststoff-Batterietank im Keller oder Stahltank im Erdreich: Tanktyp, Volumen und Zugang bestimmen den Preis. Beim Erdtank kommt die Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen dazu, die nach AwSV für jede unterirdische Anlage gilt. Den leeren, gereinigten Tank nimmt im Kreis Plön laut Abfall-ABC ein Fachbetrieb ab, die Abfallwirtschaft nimmt ihn nicht an; die Entsorgung gehört also ins Angebot. Für den Kreis Plön gibt es keine Preisstatistik. Was es gibt, sind die landesweiten Richtpreise eines Fachbetriebs aus Schleswig-Holstein; für Erdtanks liegt uns keine Angabe vor. Die Tabelle zeigt deshalb Richtpreise einzelner Fachbetriebe, jeweils mit Quelle.
| Leistung | Einheit | Richtpreis (inkl. MwSt.) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kunststofftank, 1 Behälter 500 l — Entsorgung | pauschal | ab 385 € | oeltank24.com |
| Kunststoff-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 690–2.910 € (1 Behälter: ca. 690–980 €) | IS-Tankschutz |
| Stahltank 3.000 l — Entsorgung | pauschal | ab 1.015 € | oeltank24.com |
| Stahl-Kellertank, einzelner Tank bis 20.000 l — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 1.290–3.790 € (bis 3.000 l: ca. 1.290–1.355 €) | IS-Tankschutz |
| Stahl-Batterietank, 1 bis 5 Behälter — Reinigung und Demontage | pauschal | ca. 960–2.675 € | IS-Tankschutz |
| Erdtank 3.000 l — Stilllegung inkl. Verfüllung (ob die Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht) | pauschal | ca. 1.295 € | oeltank24.com |
| Tankreinigung (separat beauftragt) | pauschal | ca. 515–1.370 € (Kellertank bis 3.000 l: ca. 515–540 €) | IS-Tankschutz |
| Heizöl abpumpen und zum Abnehmer umfahren (Tankwagen) | je Stunde | ca. 260 € pro Stunde (Umfuhr meist ½ bis 1 Stunde) | IS-Tankschutz |
| Sachverständigenprüfung bei prüfpflichtigen Anlagen (z. B. Erdtank) | pauschal | 200–500 €, separat berechnet | IS-Tankschutz |
Regional für Ihre Region: Preise speziell für Kellertanks im Kreis Plön liegen uns nicht vor. Für ganz Schleswig-Holstein nennt die Tankschutz Fago GmbH aus Hasloh (Kreis Pinneberg) Richtpreise inklusive Mehrwertsteuer: ein 1.000-Liter-Kunststofftank ab 385 €, ein 2.000-Liter-Stahltank ab 660 €.
Richtpreise einzelner Anbieter inkl. MwSt., jeweils mit Quelle, abgerufen am 16.10.2026, Erdtank am 28.10.2026 — keine unabhängige Preisstatistik, kein Preisversprechen. Beide Anbieter arbeiten in Nordrhein-Westfalen; der Fachbetrieb Ihrer Anfrage nennt seinen eigenen Preis. Den tatsächlichen Preis bestimmen Tanktyp, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge. Nicht enthalten sind je nach Anbieter z. B. Schlammentsorgung, Abfallnachweis und die Sachverständigenprüfung.
Erdtank im Raum Plön: Für Erdtanks im Kreis Plön kennen wir keine eigenen Preise. Als Anhaltspunkt: Ein Anbieter aus Köln nennt auf seinen Erdtank-Seiten für die Stilllegung eines 3.000-Liter-Erdtanks 1.295 € inklusive Verfüllung (oeltank24.com); ob die bei Erdtanks vorgeschriebene Sachverständigenprüfung enthalten ist, sagt der Anbieter nicht; IS-Tankschutz berechnet sie separat mit 200 bis 500 €. Diese Beträge stammen von einem einzelnen Anbieter; eine regionale Preisstatistik oder ein Preisversprechen sind sie nicht. Tanktyp, Volumen, Kellerzugang, Restölmenge und Anfahrt legen fest, wo Ihr Tank zwischen unterem und oberem Rand landet. Belastbar wird der Preis erst, wenn ein Angebot nach der Bestandsaufnahme vorliegt.
Ablauf der Stilllegung oder Entsorgung in 6 Schritten
Zwei Stellen sind im Kreis Plön an der Stilllegung beteiligt: der Fachbetrieb, der Tank und Leitungen entleert, reinigt und abbaut, und bei Erdtanks sowie bei größeren oder in Schutzgebieten stehenden oberirdischen Tanks ein Sachverständiger, dessen Prüfbericht binnen vier Wochen an die untere Wasserbehörde geht. Ob Sie die Stilllegung zusätzlich anzeigen müssen, beantwortet das Land nicht einheitlich; das Landesformular H sieht die Anzeige vor.
- Bestandsaufnahme & Angebot Der Fachbetrieb erfasst Tanktyp (Stahl, Kunststoff, GFK), Volumen, Standort (Keller oder Erdtank), Zugänglichkeit und geschätzte Restölmenge — daraus entsteht ein belastbares Angebot. Gute Betriebe weisen Restöl-Verrechnung und Sachverständigenkosten separat aus.
- Behörde & Formular H Im ganzen Kreis ist die untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt der Kreisverwaltung Plön zuständig (Hamburger Straße 17–18, Tel. 04522 743-303). Auf seiner Seite zu Heizölanlagen nennt der Kreis nur die Anzeige von Errichtung, wesentlicher Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; zur Stilllegung schreibt er nichts. Im Anzeigeformular H des Landes ist „Stilllegung der Anlage“ als Grund aber ausdrücklich vorgesehen. Pflicht oder nicht, darauf gibt das Land zwei Antworten. Nein, sagen die Erläuterungen zum Formular (keine Pflicht nach AwSV). Ja, sagt die Landeswebseite (Anzeigepflicht für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen). Deshalb schadet die kurze Anzeige nicht, und die Erläuterungen nennen auch ihren Nutzen: Sie können damit vermeiden, dass Sie später zur wiederkehrenden Prüfung aufgefordert werden. Bei prüfpflichtigen Tanks, etwa jedem Erdtank, hat die Behörde den Prüfbericht ohnehin, weil der Sachverständige ihn binnen vier Wochen einreichen muss (§ 47 Abs. 3 AwSV); eine Liste der im Kreis tätigen Sachverständigen stellt der Kreis bereit.
- Restöl abpumpen Verwertbares Heizöl in Norm-Qualität (DIN 51603-1) wird abgepumpt und weitergegeben, verkauft oder mit den Kosten verrechnet. Verunreinigtes Restöl ist Altöl und wird fachgerecht entsorgt (ein Anbieter berechnet das Umfahren mit dem Tankwagen nach Zeit, ca. 260 € pro Stunde; bei Reinigung, Demontage oder Stilllegung ist das Abpumpen dort bis 6.000 Liter im Festpreis enthalten).
- Tankreinigung & Entgasung Der Tank wird von innen gereinigt und entgast — bei Erdtanks und Tanks über 1.000 Liter eine Tätigkeit, die nach § 45 AwSV Fachbetrieben vorbehalten ist. Ölschlämme und Reinigungsrückstände sind gefährlicher Abfall (AVV 16 07 08*) und gehen dokumentiert an zugelassene Entsorger.
- Demontage oder Verfüllung Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; der gereinigte Stahlkörper geht als Metallschrott (AVV 17 04 05) in die Verwertung. Erdtanks werden ausgegraben oder bleiben im Boden und werden, wo die Standsicherheit es verlangt, mit festem Füllstoff verfüllt. Vorher prüft ein Sachverständiger die Stilllegung; bei Erdtanks ist das immer vorgeschrieben (AwSV Anlage 5 und 6). Jeder Erdtank im Kreis Plön wird bei der Stilllegung nach AwSV von einem Sachverständigen geprüft. Oberirdische Anlagen brauchen die Prüfung außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten ab mehr als 10.000 Litern, innerhalb schon ab mehr als 1.000 Litern (§ 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV). Den Prüfauftrag erteilen Sie als Betreiber; eine Liste der im Kreis tätigen Sachverständigen stellt der Kreis Plön bereit.
- Nachweise & Abschluss Sie erhalten die Bescheinigung des Fachbetriebs über Stilllegung bzw. Entsorgung samt Entsorgungsnachweis; bei prüfpflichtigen Anlagen geht der Prüfbericht des Sachverständigen an die Behörde (§ 47 Abs. 3 AwSV). Diese Unterlagen sind Ihr Beleg gegenüber der Wasserbehörde und beim späteren Hausverkauf. Ein Standard-Kellertank ist meist in einem Arbeitstag erledigt; Erdtank-Komplettausbau kann mehrere Tage dauern.
Behörde, Anzeige & Entsorgung im Raum Plön
Die Stilllegung eines Erdtanks oder eines Tanks über 1.000 Liter ist Sache zertifizierter Fachbetriebe (§ 45 AwSV) — und ob sie der Unteren Wasserbehörde angezeigt wird, ist je Land und Kreis verschieden. Zuständig sind für Plön (Kreis):
Kreis Plön (alle 85 Städte und Gemeinden)
Kreisverwaltung Plön – Amt für Umwelt
Untere Wasserbehörde (Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung)
Hamburger Straße 17–18, 24306 Plön (Besucheradresse: Krögen 6)
Tel. 04522 743-303 · Zentrale 04522 743-0
Beschrieben ist beim Kreis für Heizölanlagen nur die Anzeige nach § 40 AwSV bei Errichtung, wesentlicher Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe: mindestens sechs Wochen vorher, online über den Onlinedienst „AwSV Anzeige Heizölverbraucheranlagen“ oder per Brief bzw. E-Mail mit Formular, Bearbeitungsdauer zwei bis vier Wochen. Über die Stilllegung sagt die Seite nichts. Für Prüfungen verlinkt der Kreis eine Liste der zugelassenen Sachverständigen nach AwSV, die in seinem Gebiet tätig sind. Läuft Öl aus, melden Sie das sofort: Tel. 04522 743-303 zu den Dienstzeiten, freitags ab 12.30 Uhr sowie am Wochenende und an angrenzenden Feiertagen jeweils bis 22 Uhr über die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (0431 5905-0).
Entsorgung & Restöl
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Plön. Nach seiner Abfallwirtschaftssatzung (Neufassung vom 5. Dezember 2024) hat er die Aufgabe der kreiseigenen Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Kreises Plön AöR übertragen; um Abfälle aus Gewerbe kümmert sich die Abfallwirtschaftsgesellschaft Kreis Plön mbH (AWKP), beide am Behler Weg 21a in Plön (Tel. 04522 7474-74). Den Tank selbst nimmt der Kreis nicht ab: Das Abfall-ABC verweist bei „Öltanks, Ölfässer (leer)“ auf die „Entsorgung durch Fachbetrieb“ und bei „Heizöltank, gereinigt, leer“ auf eine „Fachfirma“. Ölschlämme und ölverunreinigten Boden bis 10 Liter nimmt die Schadstoffsammlung kostenfrei an, allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen bis rund 20 kg; sie hält monatlich von März bis Dezember in Plön, Heikendorf, Preetz, Lütjenburg und Schönberg. Ölheizungsbrenner und Heizkessel gehören laut Abfall-ABC zum Schrotthandel oder Wertstoffhof.
Heizöl taucht im Abfall-ABC des Kreises nicht auf; Altöl wie Motor- und Getriebeöl gehört zurück an die Verkaufsstelle oder in die Schadstoffsammlung. Schlämme mit mehr als 65 % Wassergehalt und gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben schließt die Abfallsatzung von der Entsorgung durch den Kreis aus; was ausgeschlossen ist, muss der Besitzer selbst nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen (§ 2 Abs. 3 und 7). Abpumpen, Reinigung und die Entsorgung von Restöl und Tankschlamm gehören deshalb ins Angebot des Fachbetriebs. Fragen Sie vor der Vergabe, was mit verwertbarem Restöl geschieht.
Wichtig: Jeder Erdtank im Kreis Plön wird bei der Stilllegung nach AwSV von einem Sachverständigen geprüft. Oberirdische Anlagen brauchen die Prüfung außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten ab mehr als 10.000 Litern, innerhalb schon ab mehr als 1.000 Litern (§ 46 mit Anlage 5 und 6 AwSV). Den Prüfauftrag erteilen Sie als Betreiber; eine Liste der im Kreis tätigen Sachverständigen stellt der Kreis Plön bereit. Ein Tank mit Ölresten ist gefährlicher Abfall — er gehört niemals in Bauschutt oder zum Schrotthändler, bevor ein Fachbetrieb ihn gereinigt und freigegeben hat.
Öltank stilllegen im Raum Plön: Was die Behörde verlangt
Das Bundesrecht verlangt keine Anzeige der Stilllegung (§ 40 AwSV). Was die zuständigen Stellen im Raum Plön dazu schreiben:
Kreis Plön (alle 85 Städte und Gemeinden): Kreisverwaltung Plön – Amt für Umwelt
Auf seinen Seiten schreibt der Kreis Plön nichts zur Stilllegung eines Heizöltanks. Seine Leistungsbeschreibung für Heizölverbraucheranlagen nennt als Anzeigeanlass nur Errichtung, wesentliche Änderung und Änderung der Gefährdungsstufe; eine eigene Leistung mit „Stilllegung“ im Titel führt der Kreis allein für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen. Das Land bietet im Anzeigeformular H unter „Grund der Anzeige“ ausdrücklich „Stilllegung der Anlage“ an. Ob die Anzeige Pflicht ist, sagt das Land nicht einheitlich. Die Erläuterungen zum Formular verneinen eine Pflicht nach AwSV und weisen darauf hin, dass sich mit der Anzeige eine spätere Aufforderung zur wiederkehrenden Prüfung vermeiden lässt. Die Landeswebseite dagegen nennt auch für die Stilllegung prüfpflichtiger Anlagen eine Anzeigepflicht. Bei prüfpflichtigen Tanks, etwa jedem Erdtank, landet der Prüfbericht des Sachverständigen ohnehin bei der unteren Wasserbehörde, binnen vier Wochen (§ 47 Abs. 3 AwSV).
- Formular: Formular H – Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl nach § 40 AwSV (Land Schleswig-Holstein, PDF, Feld 11 u. a. „Stilllegung der Anlage“)
- Quelle: Kreis Plön – Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Kontakt: Tel. 04522 743-303 · Zentrale 04522 743-0 · umweltamt@kreis-ploen.de · Zur Behörde
Stand der Behördenangaben: 22.10.2026
Unabhängig davon gilt überall: Erdtanks und oberirdische Heizöltanks über 1.000 Liter legt ein zertifizierter Fachbetrieb still (§ 45 AwSV); unterirdisch ist eine Anlage schon, wenn ein Anlagenteil wie eine Leitung im Erdreich liegt (§ 2 Abs. 15 AwSV). Prüfpflichtig ist die Stilllegung bei unterirdischen Anlagen immer, bei oberirdischen Tanks über 10.000 Liter und in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Liter. Als Schutzgebiet zählen dabei Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (auch vorläufig angeordnete), bei einer geteilten Zone III nur deren innerer Teil (meist Zone III A), als Überschwemmungsgebiet nur ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes (§ 2 Abs. 32 und § 46 Abs. 3 AwSV mit Anlage 5 und 6). Ist die Anlage prüfpflichtig, prüft ein Sachverständiger im Sinne von § 2 Abs. 33 AwSV die Stilllegung und legt den Prüfbericht binnen vier Wochen der Behörde vor (§ 47 Abs. 3 AwSV). Welche Tanks das betrifft, was hinter der Stilllegungsbescheinigung steckt und wie der Ablauf aussieht: Öltank stilllegen: Vorschriften und Ablauf.
Ölheizungen im Raum Plön
Im Kreis Plön heizt laut Zensus 2022 gut jede vierte Wohnung mit Öl: 18.124 von 69.027 Wohnungen, das sind 26,3 %. Der Landesschnitt liegt bei 16,4 %; von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins kommt nur Dithmarschen (27,8 %) höher, Schleswig-Flensburg liegt mit 26,2 % gleichauf. Innerhalb des Kreises klaffen die Werte weit auseinander. Im Amt Großer Plöner See (40,3 %), im Amt Preetz-Land (39,9 %) und im Amt Selent/Schlesen (38,5 %) sind es fast vier von zehn Wohnungen, in Bösdorf 34,4 %. In der Stadt Plön sind es dagegen 19,3 %, in Preetz 20,8 % und im Amt Schrevenborn mit Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen 16,8 %.
Wo Öl dominiert, fehlt meist die Gasleitung. Kreisweit heizt laut Zensus gut die Hälfte der Wohnungen mit Gas (55 %); Fernwärme spielt mit 8,8 % eine kleine Rolle. Im Detail zeigen die Wärmepläne das Muster. In der Stadt Plön werden 73,4 % der beheizten Gebäude mit Erdgas und 15,4 % mit Heizöl versorgt; Öl-Baublöcke finden sich dort vor allem bei älteren Häusern im hinteren Kieler Kamp und bei Häusern in Alleinlage, die teils nicht am Gasnetz hängen, etwa im hinteren Steinbergweg. In Schwentinental ist das Gasnetz fast flächendeckend (2.757 angeschlossene Gebäude); ohne Gasleitungen ist nur der ländliche Stadtrand um die Weinbergsiedlung. Im Barkauer Land (zwölf Gemeinden im Amt Preetz-Land) zählt der Netzbetreiber SH Netz gut 700 Gasanschlüsse bei 1.601 Gebäuden, Heizöl deckt dort 34 % des Wärmebedarfs. Ein Beispiel aus dem Klimaschutzkonzept des Kreises (2021): Der Lehmkuhlener Ortsteil Falkendorf hat keinen Gasnetzanschluss, der Nachbarortsteil Rethwisch wurde erst 2019 von den Stadtwerken Kiel angeschlossen.
Gemeinden & Umland
Anfragen nehmen wir aus dem gesamten Raum Plön entgegen — u. a. aus Preetz, Schwentinental, Plön, Ascheberg (Holstein), Bönebüttel, Bösdorf, Amt Probstei (mit Schönberg), Amt Schrevenborn (mit Heikendorf), Amt Lütjenburg (mit Lütjenburg), Amt Preetz-Land und weiteren Orten. Kleiner Ort ohne Gasleitung heißt oft Ölheizung im Keller. In den Dörfern der Ämter Großer Plöner See, Preetz-Land und Selent/Schlesen heizen laut Zensus fast vier von zehn Wohnungen mit Öl, in Ascheberg und Bösdorf jede dritte. In den Städten Plön und Preetz und im stadtnahen Amt Schrevenborn ist es etwa jede fünfte bis sechste. Ein Beispiel aus dem Amt Selent/Schlesen: In Mucheln heizen 56 von 245 Gebäuden mit Öl; Heizöl deckt dort 23 % des Endenergieverbrauchs.
Faustregel: Bis zur formal ordnungsgemäßen Stilllegung bleibt der Betreiber verantwortlich: Er muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren; für prüfpflichtige Anlagen gelten wiederkehrende Sachverständigenprüfungen. Ein „einfach leer stehen lassen“ beendet diese Pflichten nicht.
Kommunale Wärmeplanung im Raum Plön
Jede Gemeinde in Schleswig-Holstein muss einen Wärmeplan aufstellen (§ 10 EWKG), im Kreis Plön also alle 85; die Frist ist für alle der 30.06.2028 (§ 4 WPG). Fertig sind bisher die Kreisstadt Plön, deren Ratsversammlung den Plan am 19.02.2025 noch nach dem Landesgesetz von 2021 beschlossen hat, Schwentinental (Beschluss der Stadtvertretung am 27.04.2026) und zwölf Gemeinden im Amt Preetz-Land, die im Konvoi „Barkauer Land (+)“ geplant und ihre Pläne am 01.04.2026 amtlich bekanntgemacht haben. Hinzu kommt Mucheln im Amt Selent/Schlesen mit einem verkürzten Wärmeplan (Abschlussbericht vom 08.01.2026). In den Ämtern Probstei, Schrevenborn und Bokhorst-Wankendorf sowie in Ascheberg und Bösdorf läuft die Planung, angestoßen 2025/2026. Für Preetz und die meisten Gemeinden der Ämter Lütjenburg, Selent/Schlesen und Großer Plöner See haben wir keinen öffentlichen Stand gefunden.
| Gemeinde | Stand der Planung | Details |
|---|---|---|
| Preetz 16.464 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Einen Beschluss oder Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung nach WPG/EWKG fanden wir nicht (Ratsinformationssystem am 22.10.2026 nicht erreichbar). Belegt sind Machbarkeitsstudien für Wärmenetze im Klosterquartier und am Lohmühlenweg, deren Ergebnisse die Stadt am 23.09.2024 öffentlich vorgestellt hat. |
| Schwentinental 14.037 Einwohner | beschlossen | Die Stadtvertretung hat den Wärmeplan am 27.04.2026 beschlossen. Erstellt haben ihn die Stadtwerke Schwentinental mit dem Planungsbüro IPP ESN Power Engineering; Ergebnisse am 14.04.2026 öffentlich vorgestellt. |
| Plön 8.851 Einwohner | beschlossen | Die Ratsversammlung hat die kommunale Wärme- und Kälteplanung am 19.02.2025 beschlossen (TOP Ö 11, Vorlage VO/RV/2025/3220-001, geändert beschlossen). Plan nach dem Landesgesetz von 2021, erstellt vom Büro Zeiten°Grad aus Kiel und fristgerecht beim Land eingereicht. |
| Ascheberg (Holstein) 3.236 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeinde hat das Büro Zeiten°Grad aus Kiel beauftragt; mit dem Auftaktgespräch im April 2026 hat die Planung begonnen. Zieljahr 2040, Fokus- und Abschlussveranstaltung für Bürger geplant. |
| Bönebüttel 2.083 Einwohner | in Bearbeitung | Bönebüttel gehört seit 01.01.2026 zum Amt Bokhorst-Wankendorf, dessen neun Gemeinden einen gemeinsamen Wärmeplan im Konvoi erstellen (fertig voraussichtlich 2027). Unabhängig davon prüft die Gemeinde ein Wärmenetz für den ganzen Ort (Informationsabend am 12.11.2025). |
| Bösdorf 1.255 Einwohner | in Bearbeitung | Die Gemeindevertretung hat am 23.04.2026 beschlossen, einen Wärmeplan im vereinfachten Verfahren nach § 11 EWKG aufzustellen – verkürzt, wenn die Eignungsprüfung das zulässt. Die Verwaltung führt die Stadt Plön. |
| Amt Probstei (20 Gemeinden, u. a. Schönberg, Laboe) 22.493 Einwohner | in Bearbeitung | Für 19 der 20 Gemeinden liegen 2026 Vorlagen zum Planungsdurchführungsbeschluss vor; belegt ist der Beschluss etwa in Krokau am 06.05.2026. Die Gemeinden planen einzeln im vereinfachten Verfahren und vergeben die Planung über ein gemeinsames Vergabeverfahren der Amtsverwaltung; Schönberg muss als Unterzentrum das reguläre Verfahren anwenden. Ein fertiger Plan liegt nicht vor. |
| Amt Schrevenborn (Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen) 19.094 Einwohner | in Bearbeitung | Die drei Gemeinden planen gemeinsam im Auftrag des Amtes mit der Averdung Ingenieure & Berater GmbH, Zieljahr 2040. Wo sich kleine Wärmenetze lohnen, soll die Planung bis Ende 2026 klären; Eignungsprüfung und Auftaktveranstaltungen sind veröffentlicht. |
| Amt Lütjenburg (15 Gemeinden, u. a. Lütjenburg) 15.306 Einwohner | in Bearbeitung | Belegt ist nur Hohwacht: Die Gemeindevertretung hat am 25.06.2026 die Eignungsprüfung zur Kenntnis genommen (verkürztes Verfahren nach § 14 WPG möglich) und beschlossen, vor weiteren Schritten die geplante „kleine Wärmeplanung“ des Bundes abzuwarten. Für die Stadt Lütjenburg und die übrigen Gemeinden fanden wir keinen Stand. |
| Amt Preetz-Land (17 Gemeinden) 9.095 Einwohner | in Bearbeitung | 12 von 17 Gemeinden sind fertig: Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf, Postfeld und Warnau haben im Konvoi „Barkauer Land (+)“ mit GP Joule Consult geplant; Abschlussbericht vom 30.03.2026, Pläne am 01.04.2026 amtlich bekanntgemacht. Für Kühren, Lehmkuhlen, Rastorf, Schellhorn und Wahlstorf fanden wir keinen Stand. |
| Amt Bokhorst-Wankendorf (8 Gemeinden, seit 2026 mit Bönebüttel) 7.977 Einwohner | in Bearbeitung | Alle neun Gemeinden des Amtes planen gemeinsam im Konvoi nach § 10 Abs. 3 EWKG; Ergebnis wird ein gemeindeübergreifender Wärmeplan. Die Eignungsprüfung macht die Klimaschutzagentur im Kreis Plön (Ergebnisse für das 2. Quartal 2026 angekündigt), danach plant ein externes Büro; fertig voraussichtlich 2027. |
| Amt Selent/Schlesen (7 Gemeinden) 5.886 Einwohner | in Bearbeitung | Veröffentlicht ist bisher der verkürzte Wärmeplan der Gemeinde Mucheln (Abschlussbericht vom 08.01.2026). Für Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Lammershagen, Martensrade, Schlesen und Selent fanden wir keinen Stand. |
| Amt Großer Plöner See (9 Gemeinden) 4.541 Einwohner | keine öffentliche Angabe | Auf der Amtsseite und in den Bekanntmachungen fanden wir keine Angaben zur Wärmeplanung der Gemeinden. |
Wärmenetze: Ein großes Fernwärmenetz hat der Kreis Plön nicht; laut Zensus 2022 heizen 8,8 % der Wohnungen mit Fernwärme. Die vorhandenen Netze sind klein. In Plön versorgt eines den Stadtteil Stadtheide, ein zweites Kreisverwaltung, Berufsbildungszentrum und Gymnasium, beide laut Wärmeplan mit Erdgas betrieben. In Schwentinental versorgen drei Netze zusammen 45 Gebäude, zwei der Stadtwerke noch mit Erdgas, eines der e-nema GmbH mit Abwärme aus der Produktion. In Honigsee (Amt Preetz-Land) gibt es ein Wärmenetz; ein neues, wirtschaftlich tragfähiges Netz sieht der Konvoi-Plan in keiner der zwölf Gemeinden. In Preetz betreibt die Bürger-Energiegenossenschaft ein Wärmenetz; für das Klosterquartier plant die Stadt ein neues, als beste Variante mit Abwärme aus dem gereinigten Abwasser der Kläranlage.
Für Ihren Öltank heißt das: Die meisten Ölheizungen im Kreis Plön werden durch eine Einzelheizung ersetzt werden. Der Konvoi-Plan für zwölf Gemeinden im Amt Preetz-Land findet nirgends Potenzial für ein neues wirtschaftliches Wärmenetz, und der Plöner Plan sieht Wärmenetze nur in den Quartieren Plön Südwest, Bahnhofsquartier sowie Vogelberg und Steinberg; überall sonst seien Einzellösungen am wirtschaftlichsten. Wer dort, im Preetzer Klosterquartier, in Schwentinental oder nahe der Honigseer Trasse wohnt, fragt vor dem Tausch der Ölheizung bei Stadt, Amt oder Stadtwerken nach dem Stand.
Was das Gesetz vorgibt
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028; in Schleswig-Holstein sind dafür seit dem 29. März 2025 alle Gemeinden selbst zuständig, wobei ein Amt, dem seine Gemeinden die Aufgabe übertragen haben, für benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Plan aufstellen kann. Der Wärmeplan zeigt, wo ein Wärmenetz in Frage kommt und wo Häuser auf eine eigene Heizung angewiesen bleiben – er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und schreibt niemandem eine bestimmte Heizung vor. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind seit dem 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch und die bisherige Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil der Wärme aus Bioöl, Biomethan oder Wasserstoff erzeugen (10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040); unter bestimmten Bedingungen zählen auch Solarthermie oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich Landesrecht: Wird in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, die Heizung ausgetauscht oder erstmals eine eingebaut, müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen (§ 16 EWKG). Ausgenommen sind Gebäude, die vorher und nachher überwiegend mit Etagenheizungen beheizt werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt solche Landesregeln ausdrücklich zu (§ 9 GModG).
Stand: Oktober 2026. Status laut Gemeinden, Stadtwerken und Kreisverwaltung; die Quellen sind in der Tabelle verlinkt.
Rechtslage — AwSV, Fachbetriebspflicht & Bußgeld
Heizöl ist als deutlich wassergefährdend eingestuft (WGK 2 — deutlich wassergefährdend) — deshalb regelt die AwSV genau, wer an Tankanlagen arbeiten darf und wie eine Stilllegung abläuft.
- Fachbetriebspflicht (§ 45 AwSV): Errichten, von innen reinigen, instand setzen und stilllegen — diese vier Tätigkeiten an fachbetriebspflichtigen Anlagen dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen.
- Erdtanks: Jeder unterirdische Tank (Erdtank) ist unabhängig vom Volumen fachbetriebspflichtig (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 AwSV — „unterirdische Anlagen“ ohne Volumenschwelle).
- Bußgeld: Wer eine fachbetriebspflichtige Anlage ohne zertifizierten Fachbetrieb errichtet, reinigt, instand setzt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig (§ 65 Nr. 25 AwSV in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a WHG). Dasselbe gilt, wenn eine prüfpflichtige Anlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird (§ 65 Nr. 26 AwSV). Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 € (§ 103 Abs. 2 WHG).
Die Langfassung — 1.000-Liter-Ausnahme, Zertifikats-Check, Meldepraxis aller Bundesländer — steht in unseren Ratgebern; die für Plön zuständigen Stellen finden Sie oben im Behörden-Block.
Häufige Fragen zur Öltank-Entsorgung im Raum Plön
Darf man Heizöltanks selbst entsorgen oder demontieren?
Was ist billiger — Öltank entsorgen oder stilllegen?
Was kostet eine Öltank-Entsorgung?
Kann ich mein restliches Heizöl verkaufen oder an den Nachbarn weitergeben?
Muss die Stilllegung des Öltanks bei einer Behörde gemeldet werden?
Alter Öltank im Garten — gefährlich? Verfüllen oder ausgraben?
Wie melde ich im Kreis Plön meinen Öltank bei der unteren Wasserbehörde ab?
Welche Vorschriften gelten im Kreis Plön für die Stilllegung eines Erdtanks?
Von wem bekomme ich im Kreis Plön die Stilllegungsbescheinigung für den Heizöltank?
Nimmt der Wertstoffhof im Kreis Plön einen Öltank kostenlos an?
Restöl und Ölschlamm aus dem Heizöltank: Wer nimmt das im Kreis Plön?
Was kostet die Öltankentsorgung im Kreis Plön?
Öltank-Entsorgung: Orte rund um Plön
Für diese Orte in der Region finden Sie ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Öltank-Entsorgung.
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Unverbindliche Anfrage — Fachbetrieb im Raum Plön
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